DE4224720A1 - Gehäuse für eine elektronische Schaltung mit einem Leistungshalbleiter - Google Patents
Gehäuse für eine elektronische Schaltung mit einem LeistungshalbleiterInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Gehäuse mit den im Ober
begriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen. Solche Ge
häuse werden in der Automobiltechnik verwendet zum Auf
nehmen von elektronischen Schaltungen von Zündanlagen. Die
Gehäuse sind für den Einsatz im Motorraum von Automobilen
vorgesehen und sollen unter rauhen Umgebungsbedingungen
(Temperaturbereich von -40 bis +125°C, Berührung mit Spritz
wasser, Straßenschmutz, Kraftstoff und Motoröl) thermische
Verlustleistung (Wärme) aus dem Gehäuseinnern an eine Wärme
senke (z. B. ein Karosserieblech als Montagefläche) abführen.
Die Gehäuse haben üblicherweise einen angespritzten elektri
schen Stecker, der zusammen mit einer dazu passenden Kupp
lung eine wasserdichte Steckverbindung bilden kann. Der ange
spritzte Stecker stellt die elektrische Verbindung zur Schal
tung im Innern des Gehäuses her. In das Gehäuse wird die elek
tronische Schaltung eingefügt, welche wenigstens einen Leis
tungshalbleiter enthält. Es handelt sich bei der Schaltung
heute meistens um eine Hybridschaltung auf einem Keramikträ
ger, mit welchem die im Innenbereich des Gehäuse liegenden
Kontaktflächen des Steckers in der Regel durch Bonden ver
bunden werden. Anschließend wird das Gehäuse durch eine
metallische Bodenplatte, welche als Deckel dient, herme
tisch verschlossen. Die metallische Bodenplatte hat Kon
takt mit dem Leistungshalbleiter und überträgt dessen Ver
lustwärme auf die Montagefläche, auf welcher das Gehäuse
befestigt wird.
Die für die Wärmeableitung günstige und gewollte metallische
Bodenplatte hat jedoch den Nachteil, daß die eine Gehäuse
wand elektrisch leitend ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Gehäuse der eingangs genannten Art zu schaffen, welches
hinreichende Wärmeabfuhr aus dem Gehäuseinneren mit ver
besserter Isolation des Gehäuses nach außen hin verbindet,
ohne daß das Gehäuse dadurch verteuert würde.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Gehäuse mit den im An
spruch 1 angegebenen Merkmalen. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Das neue Gehäuse hat nicht länger eine metallische Außenfläche,
welche durch eine metallische Bodenplatte gebildet
wird, sondern hat eine allseitig elektrisch isolierende
Außenfläche. Um dennoch eine hinreichende Wärmeabfuhr zu
erzielen, ist ein flacher Körper, welcher die Verlustwärme des
Leistungshalbleiters überträgt, in eine Wand des Gehäuses
eingespritzt. Der Körper wird dadurch zu einem Bestandteil
der Wand aus Kunststoff, welche zwar an sich ein schlechtes
Wärmeleitvermögen hat, in dem Bereich aber, wo der Körper
eingespritzt ist, ohne Einbuße an Festigkeit so dünn sein
kann, daß der dadurch bedingte Wärmeübergangswiderstand
nicht mehr ins Gewicht fällt, die elektrische Isolation
des Gehäuses aber rundum lückenlos gewährleistet ist.
Als weiterer Vorteil kommt hinzu, daß die Montage der elek
tronischen Schaltung im Gehäuse erleichtert wird, weil der
die Verlustwärme übertragende flache Körper bereits beim
Spritzgießen des Gehäuses mit eingespritzt wird, für ihn
also kein gesonderter Montageschritt benötigt wird. Da beim
Spritzen des Gehäuses ohnehin schon heute ein elektrischer
Stecker mit angespritzt wird, bedeutet es keinen nennens
werten zusätzlichen Aufwand, auch den der Wärmeübertragung
dienenden flachen Körper mit einzuspritzen. Bei diesem flachen
Körper kann es sich um eine Metallplatte handeln, welche
vorzugsweise in der Weise eingespritzt ist, daß sie außen
mit einer gespritzten Kunststoffschicht bedeckt ist, welche
dünn ist im Vergleich zur Dicke der Gehäusewand, innen aber
eine vom Kunststoff der Gehäusewand unbedeckte Oberfläche
hat, so daß dort keine Kunststoffzwischenschicht den Wärme
übergang vom Leistungshalbleiter auf die Metallplatte be
hindert.
Eine andere günstige Möglichkeit, die vom Leistungshalbleiter
erzeugte Wärme nach außen abzuführen, besteht darin, daß
man den Leistungshalbleiter selbst, welcher ja üblicherweise
in einem flachen Kunststoffgehäuse untergebracht ist, mit
seinem Gehäuse in eine Wand des anderen Gehäuses, welches die
gesamte Schaltung aufnimmt, einspritzt, und zwar vorzugsweise
so, daß eine Außenfläche des Gehäuses des Leistungshalb
leiters zugleich eine Außenfläche des die Schaltung umfassen
den Gehäuses ist, so daß die Verlustwärme des Leistungs
halbleiters von seinem integralen Gehäuse unmittelbar an die
Umgebung abgegeben werden kann. Die gegenüberliegende Außenfläche
des Gehäuses des Leistungshalbleiters ist jedoch vor
zugsweise von dem Kunststoff der Wand des die Schaltung um
fassenden Gehäuses bedeckt. Das hat einerseits den Vorteil,
daß der Wärmeübergang in das Innere des Gehäuses behindert
wird, und daß andererseits zwischen dem Gehäuse des Leistungs
halbleiters und dem Kunststoff der Gehäusewand, in welche es
eingebettet ist, keine Fugen entstehen, durch die hindurch
Wasserdampf in das Innere des Gehäuses diffundieren könnte.
Vorzugsweise ist der Leistungshalbleiter mit seinem Gehäuse
so in die Wand des größeren Gehäuses eingespritzt, daß seine
Oberfläche mit der angrenzenden Gehäusewand fluchtet.
Ein weiterer Vorteil dieses Aufbaus besteht darin, daß der
Schaltungsaufbau dadurch kompakter wird.
Der zum Gehäuse gehörende Stecker kann vorgefertigt und dann
eingespritzt werden, es ist aber auch möglich und wird be
vorzugt, den Stecker dadurch zu bilden, daß seine Steck
kontakte unmittelbar in die Spritzgießform eingelegt und mit
dem Kunststoff des Gehäuses umspritzt werden, so daß der
Stecker durch den Spritzgießvorgang gebildet wird.
Zum Anschluß von Sensoren an die elektronische Schaltung im
Gehäuse wird in eine Gehäusewand vorzugsweise ein Kabel ein
gespritzt.
Erfindungsgemäße Gehäuse eignen sich insbesondere, um in
der Automobiltechnik und in der industriellen Meß- und Regel
technik in rauhen Umgebungsbedingungen möglichst nahe zum
Beispiel an einem Sensor oder an einem Aktuator eine elektro
nische Schaltung mit einem Leistungshalbleiter unterzubringen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der beige
fügten Zeichnung dargestellt.
Fig. 1 zeigt ein Gehäuse in der Draufsicht mit abgenommenem
Deckel,
Fig. 2 zeigt das Gehäuse in einem Schnitt, und
Fig. 3 zeigt das Gehäuse in der Ansicht auf seinen
Stecker.
Es handelt sich um ein aus Kunststoff gespritztes Gehäuse 1
mit einem Flansch 2, welcher Bohrungen 3 enthält, mit denen
das Gehäuse 1 auf einer Montagefläche, z. B. auf einem
Karosserieblech, befestigt werden kann. An einer der Seiten
flächen des Gehäuses ist ein Stecker 4 ausgebildet, indem
dessen Steckkontakte 5 unmittelbar in die Gehäusewand ein
gespritzt sind. Im Innenraum 6 des Gehäuses sind die Steck
kontakte 5 umgebogen und machen Kontakt mit einer Schaltungs
trägerplatte 7, bei welcher es sich um eine metallisierte
Keramikplatte oder um eine konventionelle, unter Verwendung
von Kunststoff hergestellte Platine handeln kann. Diese
Schaltungsplatte wird - mit Bauelementen einer elektronischen
Schaltung bestückt - in das Gehäuse eingesetzt und an einer
Bundfläche 8 positioniert. Auf der Schaltungsträgerplatte 7
befindet sich auch ein Leistungshalbleiter 9, dessen Ge
häuse Kontakt hat mit einer Metallplatte 10, welche so in
die der Gehäuseöffnung gegenüberliegende Gehäusewand 11
eingebettet ist, daß die zum Leistungshalbleiter 9 weisen
de Oberfläche etwas über den Kunststoff der Gehäusewand 11
vorsteht, wohingegen die nach außen weisende Oberfläche der
Metallplatte 10 von einer dünnen Kunststoffschicht 12 be
deckt ist, welche zwischen 0,2 und 0,4, vorzugsweise nicht
mehr als 0,3 mm dick ist; die Schicht 12 ist damit klein
gegenüber der Dicke der Wand 11, welche etwa 2 mm beträgt.
In derselben Zeichnung ist noch eine weitere Möglichkeit der
Anordnung eines Leistungshalbleiters 13 dargestellt: Er
ist unmittelbar in die Gehäusewand 11 eingespritzt, und zwar
so, daß seine ebene Außenseite bündig mit der Außenseite
der Gehäusewand 11 abschließt, wohingegen die restliche Ober
fläche des Gehäuses des Leistungshalbleiters 13 von dem Kunst
stoff der Gehäusewand 11 bedeckt ist, durch den hindurch die
abgebogenen Anschlußbeine 14 des Leistungshalbleiters zur
Schaltungsträgerplatte 7 führen.
In die Seitenwand 15, welche dem Stecker 5 gegenüberliegt,
ist ein Kabel 16 eingespritzt, durch welches ein Sensor mit
der Schaltung auf der Schaltungsträgerplatte 7 verbunden wer
den kann.
Um die Wirksamkeit der Metallplatte 10 zu illustrieren, sei
ein Zahlenbeispiel angegeben:
Die Metallplatte habe eine-Grundfläche von 1200 mm2, die
Kunststoffschicht 12 darüber sei 0,3 mm dick, die spezifische
Wärmeleitfähigkeit des Kunststoffes betrage 0,25 W/(m×K),
dann ist der thermische Übergangswiderstand der dünnen Kunst
stoffschicht
d. h., eine in die eingespritzte Metallplatte eingebrachte
Verlustleistung von 10 W führt zu einer Temperaturerhöhung
im Gehäuseinneren gegenüber der Montagefläche von nur 10 K.
Bei einer Umgebungstemperatur von 110°C (z. B. im Motorraum)
stellt sich somit eine Gehäuseinnentemperatur von 120°C ein,
was zulässig ist.
Das geöffnet dargestellte Gehäuse wird verschlossen durch
einen Kunststoffdeckel, welcher mit dem restlichen Gehäuse
verklebt werden kann.
Claims (7)
1. Durch Spritzgießen aus Kunststoff hergestelltes Gehäuse
mit angespritztem elektrischem Stecker und mit einem
Deckel zum wasserdichten Verschließen des Gehäuses, welches
zum Aufnehmen einer elektronischen Schaltung mit wenigstens
einem Leistungshalbleiter dient, der mit einem dessen Ver
lustwärme übertragenden flachen Körper verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) allseitig eine
elektrisch isolierende Außenfläche hat und der Körper (10,
13) in eine Wand (11) des Gehäuses (1) eingespritzt ist.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Körper (10) eine Metallplatte ist, welche außen
mit einer gespritzten Kunststoffschicht (12) bedeckt ist,
welche dünn ist im Vergleich zur Dicke der Gehäusewand (11),
welche innen eine vom Kunststoff der Gehäusewand (11) unbe
deckte Oberfläche hat.
3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die gespritzte Kunststoffschicht (12) auf der Metall
platte (10) 0,2 bis 0,4 mm, vorzugsweise 0,3 mm dick ist.
4. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Körper (13) das Gehäuse, in welches der Leistungs
halbleiter eingegossen ist, selbst ist.
5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (13) des Leistungshalbleiters so eingespritzt
ist, daß eine Außenfläche des Gehäuses (13) des Leistungs
halbleiters zugleich eine Außenfläche des die Schaltung (7)
umfassenden Gehäuses (1) ist und daß die anderen Außenflächen
des Gehäuses (1) des Leistungshalbleiters (13) von dem
Kunststoff der Wand (11) des die Schaltung (7) umfassenden
Gehäuses (1) bedeckt sind.
6. Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stecker (4) durch Umspritzen
seiner Steckkontakte (5) beim Spritzgießen des Gehäuses (1)
gebildet ist.
7. Gehäuse nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Kabel (16) in eine Gehäuse
wand (15) eingespritzt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19924224720 DE4224720A1 (de) | 1992-07-27 | 1992-07-27 | Gehäuse für eine elektronische Schaltung mit einem Leistungshalbleiter |
Applications Claiming Priority (1)
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DE19924224720 DE4224720A1 (de) | 1992-07-27 | 1992-07-27 | Gehäuse für eine elektronische Schaltung mit einem Leistungshalbleiter |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE4224720A1 true DE4224720A1 (de) | 1994-02-03 |
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ID=6464171
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19924224720 Ceased DE4224720A1 (de) | 1992-07-27 | 1992-07-27 | Gehäuse für eine elektronische Schaltung mit einem Leistungshalbleiter |
Country Status (1)
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8131 | Rejection |