DE4216691A1 - Vorrichtung zum Belegen von Platten - Google Patents
Vorrichtung zum Belegen von PlattenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
Für das Beschichten bzw. Vergüten von Trägerplatten, wie Span-,
Sperrholz- oder Faserplatten mit Folien, Papieren, Edelfurnieren
und/oder kunstharzimprägnierten Papieren usw., sowie für das
Zusammenlegen von Schichtstoffplatten, Schalungsplatten,
Tischlerplatten und Sandwichplatten zur Verarbeitung in
kontinuierlich arbeitenden Pressen bzw. in Ein- oder
Mehretagenpressen werden leistungsfähige Vorrichtungen zum
Belegen der Trägerplatten benötigt. Die ober- und unterseitig
mit Folien belegten Platten werden nach dem Belegen unter
Anwendung von Wärme verpreßt. Beim Vergüten in kontinuierlich
arbeitenden Pressen werden die Folien von Wickelrollen abgezogen,
den Platten zugeführt und in sogenannten Kaschieranlagen mittels
Mangelrollen verpreßt. Bei taktgebundenen Ein- oder
Mehretagenpressen ist vornehmlich bei kunstharzimprägnierten
Folien aufgrund des Sprödbruchverhaltens dieser Folien der
Einsatz von Wickelrollen in Kaschieranlagen mit Mangelrollen
nicht möglich. Beim Vergüten von Platten mit Folien, die ein
schlechtes bzw. nicht störungsfreies Abwickelverhalten aufweisen,
werden die Folien zunächst geschnitten und auf Folienstapeln
zusammengelegt. Bekannte Legevorrichtungen arbeiten halb- oder
vollautomatisch mit heb- und senkbaren Saugleisten- oder
Saugwagen, die auf Laufschienen zu den Folienstapeln fahren,
eine Folie abziehen bzw. abnehmen, zum Belegtisch fahren und
darauf ablegen. Nach Ablage der unteren Folien wird die Platte
auf den Belegtisch gefahren und abgelegt.
Bei einer bekannten Anlage nach DE-OS 26 05 141 erfolgt das
Belegen der Platten mit den Folien von der Seite. Dabei werden
die Folien von Saugleisten am Rand erfaßt und in den Bereich
der zu belegenden Platten verfahren. Eine solche Anlage benötigt
aber eine raummäßig nicht immer verfügbare große Raumbreite
zu ihrer Aufstellung.
Bei einer anderen bekannten Vorrichtung nach DE-PS 28 55 870
wird das Belegen insbesondere längerer Platten mit Folien in
Transportrichtung vorgenommen, wenn mehr als eine Platte in
einer Pressung, z. B. in einer Kurztakt-Einetagenpresse vergütet
werden sollen. Die übereinander in einem Vorratsgestell
angeordneten Vorratsplattformen, das nachfolgende
Zweietagenbeschickgestell sowie die als Saugbandförderer
ausgeführten Zuführförderer ergeben eine verhältnismäßig große
Länge. Diese Legevorrichtung wird kompliziert, aufwendig und
teuer in der Herstellung, insbesonders wegen der vielen
benötigten Lichttaster für die Steuerung. Durch die Ansteuerung
der Positionen für die Ober- und Unterfolien durch Lichttaster
mit entsprechenden Bremsvorgängen und Schaltzeiten ist
insbesonders bei der Belegung von zwei Platten und mehr für
einen Preßvorgang bei hochbeschleunigten Harzen für extrem kurze
Preßzeiten eine Verkürzung der Belegungszeiten, d. h. weitere
Steigerung der Preßzyklen pro Stunde im Bereich von mindestens
20 % und mehr bei gleichzeitiger Einhaltung der stirnseitigen
Folienüberstandsgenauigkeiten im engen Toleranzbereich ist nicht
möglich. Bei dieser Vorrichtung erleiden melaminbeharzte Folien
zudem einen großen Verlust an Harzkristallen durch Reibung an
den Unterstützungsflächen. Dieser Harzverlust wird in der Regel
durch eine Überharzung der Folien ausgeglichen. Der bei dieser
Vorrichtung unvermeidlich anfallende Harzstaub führt schnell
zu einer Beeinträchtigung der empfindlichen Optik der
Lichttaster. Die Folge sind Fehlbelegungen der zu beschichtenden
Platten, die zu zweiter Wahl und ggf. zu Produktionsausfall
führen. Der Wartungsaufwand bei einer solchen Anlage ist
beträchtlich. Als Nachteil bei Saugbandförderer tritt in
Erscheinung, daß ein erhöhter Wartungsaufwand dadurch gegeben
ist, daß eine ständige Kontrolle der Bandspannung unumgänglich
ist und auftretender Schlupf oder Bandverlauf zu Folienverletzung
und Dejustierung der Folien führen kann. Der durch die Reibung
ionisierte Harzstaub verbindet sich mit in der Luft befindlichen
Schmutzpartikeln, verunreinigt die Transportbänder und somit
die Vergütungsfolien, welches wiederum zum Ausschuß der
vergüteten Platten führt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde bei Vermeidung der
angeführten Nachteile eine Vorrichtung zu schaffen, die bei
einer kurzen und billigen Bauweise ein schnelleres, genaueres
und staubfreieres Belegen der Preßeinheit ermöglicht.
Diese Aufgabe ist durch die Vorrichtung nach den kennzeichnenden
Maßnahmen und Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Die
Merkmale der weiteren Ansprüche unterstützen die erfindungsgemäße
Ausgestaltung.
Von Vorteil ist insbesondere, daß das Belegen der Platten mit
Folien schneller und genauer durchzuführen ist, da in
materialsparender Weise mit einem Überstand von 2 bis 3 mm gegen
einen Festanschlag positionsgenau gefahren werden kann, wobei
kaum Staub durch Harzabrieb entsteht, da der Ziehvorgang fast
ohne Reibung an der Folienoberfläche durchgeführt wird.
Insbesondere die Aufnahme, Umlenkung und Ablage der Folien durch
Trommeln verursacht keine Reibung und vermeidet dadurch
Harzabrieb. Eine Überharzung der Folien kann dadurch
unterbleiben, was bares Geld an Einsparung bedeutet. Vorteilhaft
wirkt sich auch die kurze gedrungene Bauweise auf den dadurch
billigeren Herstellungspreis für die Vorrichtung aus. Lichttaster
sind insbesonders durch die Trommelaufnahme der Folien nicht
erforderlich, da die Folienaufnahme aus den Stapeln und die
synchrone Abgabe an die Platte in der Übergabeposition "F"
jeweils auf einen Festpunkt bezogen sind.
Durch das Anfahren gegen Festanschläge ist ein extrem kurzer
"Stop and Go - Betrieb" mit hoher Wiederholgeschwindigkeit
in den kurzen Folienüberständen stirnseitig zur Platte in
Transportrichtung vorteilhaft gegeben.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist anhand der Zeichnung an
zwei Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen in
schematischer Darstellung
Fig. 1 und 4 die Vorrichtung gemäß der Erfindung in
Seitenansicht vor der Belegung,
Fig. 2 und 5 die Vorrichtung nach Fig. 1 bzw. Fig. 4
in der Übergabeposition "F" der Folien
auf eine Platte und
Fig. 3 und 6 die Vorrichtung nach Fig. 1 bzw. Fig. 4
beim Weitertransport der Preßeinheit zur
Kurztaktpresse.
Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung ist Teil einer
Anlage zur Herstellung von Dekorplatten oder zum Beschichten
bzw. Vergüten von Span-, Faser- oder Sperrholzplatten. Vor dem
mit Wärme durchgeführten Preßvorgang müssen jedoch die einzelnen
Lagen, im vorliegenden Beispiel die Spanplatte 15, die
Oberfolie 17 und die Unterfolie 18, zu einer Preßeinheit
zusammengelegt und für den Weitertransport in
Platten-Beschickrichtung "G" zur Kurztaktpresse (nicht
dargestellt) bereitgestellt werden.
Gemäß der Erfindung wird nun ober- und unterhalb der
Plattenbeschickbahn und senkrecht zu einer als Festpunkt
ausgebildeten Übergabeposition "F" je eine Trommel 6 und 7
angeordnet, die mindestens so breit ausgeführt sind wie die
Platte 15 bzw. Folien 17 und 18. Die Vorrichtung ist
gekennzeichnet durch je eine ober- und unterhalb der
Plattenbeschickbahn angeordnete Folienabzieh- und
Folienbelegeinrichtung, bei der die Folien 17 und 18 entgegen
der Plattenbeschickrichtung "G" mit Saugleisten 3 und 4 von
heb- und senkbaren Folienstapeln 1 und 2 abgezogen werden.
Unterhalb der Plattenbeschickbahn ist eine zusätzliche
Folien-Übernahme- und Folien-Abgabeeinrichtung 5 und 26
vorgesehen. Die Folien 17 und 18 werden dann an innerhalb der
Trommeln 6 und 7 angeordnete Saugbalken 8 und 9 übergeben, danach
mittels der sich drehenden Trommeln 6 und 7 um 180° umgelenkt
und auf die, durch den Mangelspalt "H" geführten Platten 15
abgelegt. Die Trommeln 6 und 7, die den Mangelspalt "H" bilden,
führen gleichzeitig eine Andrück-Bewegung zur Übergabeposition
"F" auf die Platte 15 hin aus. Zur Vermeidung der Faltenbildung
der Folien 17 und 18 auf der Oberfläche der Platte 15 ist dabei
die Andrückkraft der Trommeln so gesteuert, bzw. geregelt, daß
der Druck p nicht formschlüssig, sondern mit einem Druck p = 0
bis p = "maximal notwendig" erfolgt. Zur sicheren Weiterleitung
der Folien 17 und 18 sind die Oberflächen der Trommeln 6 und 7,
außer der für die Ansaugung der Folien benötigten Öffnungen,
gummiert ausgeführt.
Die Arbeitsweise der Vorrichtung nach Fig. 1 bis Fig. 3 ist
wie folgt:
die Saugleisten 3 und 4 werden bei "A" und "C" auf die
obersten Folien 17 und 18 der Folienstapel 1 und 2 abgesenkt
und heben sie hoch, anschließend werden die Saugleisten 3 und 4
mit den Folien in den Führungsschienen 24 und 25 zu "B"
bzw. "D" gefahren. Beim Aufnehmen der Folien 17 und 18 sind
ggf. Blasvorrichtungen zum Trennen der obersten Folien von den
Folienstapeln 1 und 2 vorzusehen. Die untere Folie 18 wird bei
"D" an eine Saugleiste 5 übergeben und von hier in der
Führungsschiene 26 zu "E" transportiert. Bei "B" und "E"
erfolgt nun die Übergabe der Folien 17 und 18 auf die innerhalb
der Trommeln 6 und 7 angeordneten Saugbalken 8 und 9, die die
Folien 17 und 18 an die Oberfläche der Trommeln 6 und 7 ansaugen.
Damit die Folien 17 und 18 vollflächig, unverrückbar und ohne
Faltenbildung zur Übergabeposition "F" transportiert werden
können, sind im Inneren der Trommeln 6 und 7 feststehende
Wände 16, 20 und 21 angeordnet. Die Wände 16 und 21 bilden
Sektionen mit circa 165°, in denen durch eine
Unterdruckeinrichtung je eine Vakuumkammer 10 entsteht. Sind
die Folien 17 und 18 bei "B" und "E", von den Saugbalken 8
und 9 angesaugt, werden sie über die gesamte Trommelbreite durch
die Vakuumkammern sanft auf die Trommeloberfläche gedrückt und
durch die dabei eingeleitete Trommelrotation von den
Folienstapeln 1 und 2 gezogen. Kurz bevor die Saugbalken 8 und 9
die Wände 16 erreichen werden sie stillgesetzt und durch
Abschaltung des Unterdrucks die Folien freigegeben, während
die Vakuumkammern 10 die Folien 17 und 18 weiter ansaugend gegen
die Platten 15 und zur Übergabeposition "F" schieben. In
synchronisierter Geschwindigkeit von Platte 15 und den drehenden
Trommeln 6 und 7 treffen die Plattenstirnseite und die
Folienvorderkanten mit einem Folienüberstand von 2 bis 3 mm
an der Übergabeposition "F" aufeinander. Nach Fig. 3 erfolgt
die Trennung der angesaugten Folien 17 und 18 von den Trommeln 6
und 7 dann am Übergang von den Vakuumkammern 10 zu den
Sektions-Kammern "K". Ein leichter Druckluftstrom aus den
Druckluftkammern 11 drückt dann die Folien 17 und 18 auf die
Plattenoberfläche, so daß ein störungsfreier Übergang der belegten
Platte 15 auf den Gleittisch 12 gegeben ist. Die Oberseite des
Gleittisches 12 kann ebenfalls mit einer Druckluftkammer
ausgebildet sein, so daß durch ihre Austrittsbohrungen zur
Gleitfläche ein Luftkissen aufgebaut werden kann. Während der
Trommelbewegung in Plattenbeschickrichtung "G" werden die
Saugbalken 8 und 9 reversiert, d. h. sie werden in ihre
Ausgangsposition "B" und "E" zurückgeschwenkt, ebenso die
Saugleistensysteme 3, 4 und 5, in ihre Ausgangspositionen "A"
"G" und "D" zurückgeschwenkt werden.
Mit der Ionisierungseinrichtung 13, unmittelbar nach der
Gleitkissenzone am Gleittisch 12, besteht eine ausreichende
Haftung der Folien auf der Platte 15, so daß ein störungsfreier
Weitertransport über das Transportband 14 in Richtung
Kurztaktpresse erfolgen kann. Verlassen die Folienenden die
Folienstapel 1 und 2, so werden sofort die nächsten Folien gemäß
der Fig. 1 in den Positionen "A" und "G" aufgenommen und
den Übergabepositionen an den Trommeln 6 und 7 bei "B" und
"E" zugeführt.
Die Arbeitsweise des zweiten Ausführungsbeispiels gemäß der
Erfindung ist in den Fig. 4 bis 6 dargestellt.
Danach sind innerhalb der Trommeln 6 und 7 mindestens zwei
Saugbalken 8, 8′ und 9, 9′ vorzugsweise drei Saugbalken 8′′
und 9′′ im Abstand von 10° bis 30° voneinander auf der
Trommelachse mit unabhängigem Antrieb rotierend angeordnet.
Das Folienziehen, die Folienabnahme und Folienweiterleitung
bis zum Transportband 14 erfolgt bei dieser Ausführung auf die
gleiche Weise, wie für die Fig. 1 bis 3 bereits beschrieben.
Mit dem Unterschied, daß die Funktionen der Vakuumkammern 10
und die der Druckluftkammer 11 von den rotierenden
Saugbalken 8, 8′, 8′′ und 9, 9′, 9′′ übernommen werden. Die
Steuerung für die Saugbalken 8, 8′, 8′′ und 9, 9′, 9′′ ist dabei
so geschaltet, daß das Vakuum in den ersten Saugbalken 8 und 9
kurz vor der Übergabeposition "F" abgeschaltet wird, während
die zweiten Saugbalken 8′ und 9′ die Folien 17 und 18 noch
ansaugend bis zur Übergabeposition "F" in Richtung Platte 15
schieben. Kurz bevor die Saugbalken 8′ und 9′ die
Übergabeposition "F" erreichen, werden auch diese vom
Unterdruck abgeschaltet, während die Saugbalken 8′′ und 9′′
noch weiterschieben. Zum Weiterandrücken der Folien 17 und 18
an die Platte 15, nach der Übergabeposition "F" können die
Saugbalken 8, 8′, 8′′ und 9, 9′, 9′′ nach dem Abschalten des
Unterdrucks mit Druckluft beaufschlagt werden. Zur Verdeutlichung
des Folienverlaufes auf den Trommeln 6 und 7 und an der Platte 15
sind in den Fig. 2, 3, 5 und 6 die Trommeln 6 und 7 nicht
direkt angedrückt, wie es im Betriebsablauf tatsächlich ist, an
der Übergabeposition "F" dargestellt. Die Pfeile 22 und 23
deuten jedoch die Bewegung und den Andruck der Trommeln 6 und 7
auf die Platte 15 an der Übergabeposition "F" an. Mit 19 ist
der Rolltransport für die Platte 15 bezeichnet.
Für bestimmte Anlagen kann es vorteilhaft sein, wenn eine dritte
Ausführungsform der Vorrichtung (nicht dargestellt) gemäß der
Erfindung zur Anwendung kommt. Danach entfallen die Folienzieh-
und Folienübergabevorrichtungen 4, 5, 25 und 26 unterhalb der
Plattenbeschickbahn und werden durch eine Anordnung ersetzt,
bei der die untere Trommel 7 mit ihrer Achse zwischen der
Übergabeposition "F" und dem unteren Folienstapel 2 hin- und
herbewegbar ist, so daß mit dem innerhalb der Trommel 7
angeordneten Saugbalken 9 eine Folie 18 vom Stapel 2 direkt
abgezogen und an die Trommeloberfläche 7 übergeben werden kann.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum ober- und/oder unterseitigen Belegen von
Span-, Sperrholz- oder Faserplatten mit Folien, Papieren,
Edelfurnieren und/oder kunstharzimprägnierten Papieren, wobei
die Folien von ober- und unterhalb der Plattenbeschickbahnen
angeordneten Folienstapeln abgenommen und mit den Platten
zusammengelegt werden, gekennzeichnet durch
je eine ober- und unterhalb der Plattenbeschickbahn
angeordnete Folienabzieh- und Folienbeleg-Vorrichtung mit
der die Folien (17 und 18) entgegen der Plattenbeschick
richtung (G) mit Saugleisten (3, 4 und 5) von den heb- und
senkbaren Folienstapeln (1 und 2) abgezogen, an innerhalb
von Trommeln (6 und 7) angeordneten Saugbalken (8, 9 und
8′, 9′) übergeben und mittels der sich drehenden Trommeln (6
und 7) um 180° umgelenkt auf die durch den von den Trommeln (6
und 7) gebildeten Mangelspalt (H) geführten Platten (15)
abgelegt und angedrückt werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die untere Folienzuführvorrichtung aus
einer Folienzieheinrichtung (2, 4, 18 und 25) und einer
Folienübergabeeinrichtung (5, 18 und 26) besteht.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trommeln (6 und 7)
senkrecht zueinander, sowie von der Übergabeposition "F"
zu- und wegführbar angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trommeln (6 und 7) auf
der gesamten Oberfläche Bohrungen aufweisen.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
kennzeichnet, daß die Trommeloberfläche, die
Öffnungen der Bohrungen freilassend, gummiert ausgeführt ist.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, gekenn
zeichnet durch eine Steuerung, zur Vermeidung
der Faltenbildung, mit der der Andruck der Trommeln (6 und 7)
bei der Übergabeposition "F" auf die Platte (15) nicht
formschlüssig, sondern mit einem Druck p = 0 bis p = "maximal
notwendig" erfolgt.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rotationsgeschwindig
keiten der Trommeln (6 und 7) und die Beschickgeschwindigkeit
der Platte (15) von einer dieser drei Geschwindigkeiten
ausgehend synchronisiert sind.
8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß unmittelbar hinter der
Übergabeposition "F" ein Gleittisch (12) angeordnet ist,
über den die Preßeinheit aus Platte (15) und Folien (17
und 18) in eine Ionisierungseinrichtung (13) übergeführt wird.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Oberfläche des
Gleittisches (12) in Richtung Preßeinheit mit Druckluftdüsen
versehen ist.
10 Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß innerhalb der Trommeln (6
und 7) mindestens je zwei Saugbalken (8, 8′ und 9, 9′) im
Abstand von 100-300 voneinander auf der Trommelachse mit
unabhängigem Antrieb drehbar angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 10, gekenn
zeichnet durch eine Steuerung, bei der das Vakuum
in den ersteren Saugbalken (8 und 9) kurz vor der
Übergabeposition "F" abgeschaltet wird, während die zweiten
Saugbalken (8′ und 9′), die Folien (17 und 18) noch ansaugend,
bis zur Übergabeposition "F" in Richtung Platte (15)
weiter schieben.
12. Vorrichtung insbesonders nach Anspruch 1 und den Ansprüchen 2
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß durch
je eine feststehende Wand (16, 20 und 21) innerhalb der
Trommeln (6 und 7), diese in je eine Vakuumkammer (10) und
eine Druckluftkammer (11) unterteilt sind, wobei von einem
Sektionsbereich (K) von circa 15° ohne Funktion getrennt
die Vakuumkammer (11) einen Sektionsbereich von circa 165°
und die Druckluftkammern etwa einen Sektionsbereich von
circa 15° einnehmen, wodurch die Folien (17 und 18) im Bereich
der Vakuumkammern (10) beim Drehen der Trommeln (6 und 7)
sich faltenfrei auf die Oberfläche der Trommeln (6 und 7)
angesaugt anlegen und anschließend im Bereich der
Druckluftkammern (11) von den Trommeln (6 und 7) auf die
Platte (15) gedrückt werden.
13. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 3 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die untere Trommel (7)
zwischen der Übergabeposition "F" und dem unteren
Folienstapel (2) hin- und herbeweglich angeordnet ist, so
daß diese mit dem innerhalb der Trommel (7) angeordneten
ersten Saugbalken (9) eine Folie (18) direkt abziehen und
auf die Trommel (7) aufnehmen kann.
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