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DE4216691A1 - Vorrichtung zum Belegen von Platten - Google Patents

Vorrichtung zum Belegen von Platten

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DE4216691A1
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Germany
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drums
film
films
suction
plate
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Inventor
Friedrich Bernd Bielfeldt
Peter Rapp
Hans Dipl Ing Maurer
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Dieffenbacher GmbH Maschinen und Anlagenbau
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Dieffenbacher GmbH Maschinen und Anlagenbau
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Für das Beschichten bzw. Vergüten von Trägerplatten, wie Span-, Sperrholz- oder Faserplatten mit Folien, Papieren, Edelfurnieren und/oder kunstharzimprägnierten Papieren usw., sowie für das Zusammenlegen von Schichtstoffplatten, Schalungsplatten, Tischlerplatten und Sandwichplatten zur Verarbeitung in kontinuierlich arbeitenden Pressen bzw. in Ein- oder Mehretagenpressen werden leistungsfähige Vorrichtungen zum Belegen der Trägerplatten benötigt. Die ober- und unterseitig mit Folien belegten Platten werden nach dem Belegen unter Anwendung von Wärme verpreßt. Beim Vergüten in kontinuierlich arbeitenden Pressen werden die Folien von Wickelrollen abgezogen, den Platten zugeführt und in sogenannten Kaschieranlagen mittels Mangelrollen verpreßt. Bei taktgebundenen Ein- oder Mehretagenpressen ist vornehmlich bei kunstharzimprägnierten Folien aufgrund des Sprödbruchverhaltens dieser Folien der Einsatz von Wickelrollen in Kaschieranlagen mit Mangelrollen nicht möglich. Beim Vergüten von Platten mit Folien, die ein schlechtes bzw. nicht störungsfreies Abwickelverhalten aufweisen, werden die Folien zunächst geschnitten und auf Folienstapeln zusammengelegt. Bekannte Legevorrichtungen arbeiten halb- oder vollautomatisch mit heb- und senkbaren Saugleisten- oder Saugwagen, die auf Laufschienen zu den Folienstapeln fahren, eine Folie abziehen bzw. abnehmen, zum Belegtisch fahren und darauf ablegen. Nach Ablage der unteren Folien wird die Platte auf den Belegtisch gefahren und abgelegt.
Bei einer bekannten Anlage nach DE-OS 26 05 141 erfolgt das Belegen der Platten mit den Folien von der Seite. Dabei werden die Folien von Saugleisten am Rand erfaßt und in den Bereich der zu belegenden Platten verfahren. Eine solche Anlage benötigt aber eine raummäßig nicht immer verfügbare große Raumbreite zu ihrer Aufstellung.
Bei einer anderen bekannten Vorrichtung nach DE-PS 28 55 870 wird das Belegen insbesondere längerer Platten mit Folien in Transportrichtung vorgenommen, wenn mehr als eine Platte in einer Pressung, z. B. in einer Kurztakt-Einetagenpresse vergütet werden sollen. Die übereinander in einem Vorratsgestell angeordneten Vorratsplattformen, das nachfolgende Zweietagenbeschickgestell sowie die als Saugbandförderer ausgeführten Zuführförderer ergeben eine verhältnismäßig große Länge. Diese Legevorrichtung wird kompliziert, aufwendig und teuer in der Herstellung, insbesonders wegen der vielen benötigten Lichttaster für die Steuerung. Durch die Ansteuerung der Positionen für die Ober- und Unterfolien durch Lichttaster mit entsprechenden Bremsvorgängen und Schaltzeiten ist insbesonders bei der Belegung von zwei Platten und mehr für einen Preßvorgang bei hochbeschleunigten Harzen für extrem kurze Preßzeiten eine Verkürzung der Belegungszeiten, d. h. weitere Steigerung der Preßzyklen pro Stunde im Bereich von mindestens 20 % und mehr bei gleichzeitiger Einhaltung der stirnseitigen Folienüberstandsgenauigkeiten im engen Toleranzbereich ist nicht möglich. Bei dieser Vorrichtung erleiden melaminbeharzte Folien zudem einen großen Verlust an Harzkristallen durch Reibung an den Unterstützungsflächen. Dieser Harzverlust wird in der Regel durch eine Überharzung der Folien ausgeglichen. Der bei dieser Vorrichtung unvermeidlich anfallende Harzstaub führt schnell zu einer Beeinträchtigung der empfindlichen Optik der Lichttaster. Die Folge sind Fehlbelegungen der zu beschichtenden Platten, die zu zweiter Wahl und ggf. zu Produktionsausfall führen. Der Wartungsaufwand bei einer solchen Anlage ist beträchtlich. Als Nachteil bei Saugbandförderer tritt in Erscheinung, daß ein erhöhter Wartungsaufwand dadurch gegeben ist, daß eine ständige Kontrolle der Bandspannung unumgänglich ist und auftretender Schlupf oder Bandverlauf zu Folienverletzung und Dejustierung der Folien führen kann. Der durch die Reibung ionisierte Harzstaub verbindet sich mit in der Luft befindlichen Schmutzpartikeln, verunreinigt die Transportbänder und somit die Vergütungsfolien, welches wiederum zum Ausschuß der vergüteten Platten führt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde bei Vermeidung der angeführten Nachteile eine Vorrichtung zu schaffen, die bei einer kurzen und billigen Bauweise ein schnelleres, genaueres und staubfreieres Belegen der Preßeinheit ermöglicht.
Diese Aufgabe ist durch die Vorrichtung nach den kennzeichnenden Maßnahmen und Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Die Merkmale der weiteren Ansprüche unterstützen die erfindungsgemäße Ausgestaltung.
Von Vorteil ist insbesondere, daß das Belegen der Platten mit Folien schneller und genauer durchzuführen ist, da in materialsparender Weise mit einem Überstand von 2 bis 3 mm gegen einen Festanschlag positionsgenau gefahren werden kann, wobei kaum Staub durch Harzabrieb entsteht, da der Ziehvorgang fast ohne Reibung an der Folienoberfläche durchgeführt wird.
Insbesondere die Aufnahme, Umlenkung und Ablage der Folien durch Trommeln verursacht keine Reibung und vermeidet dadurch Harzabrieb. Eine Überharzung der Folien kann dadurch unterbleiben, was bares Geld an Einsparung bedeutet. Vorteilhaft wirkt sich auch die kurze gedrungene Bauweise auf den dadurch billigeren Herstellungspreis für die Vorrichtung aus. Lichttaster sind insbesonders durch die Trommelaufnahme der Folien nicht erforderlich, da die Folienaufnahme aus den Stapeln und die synchrone Abgabe an die Platte in der Übergabeposition "F" jeweils auf einen Festpunkt bezogen sind.
Durch das Anfahren gegen Festanschläge ist ein extrem kurzer "Stop and Go - Betrieb" mit hoher Wiederholgeschwindigkeit in den kurzen Folienüberständen stirnseitig zur Platte in Transportrichtung vorteilhaft gegeben.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist anhand der Zeichnung an zwei Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung
Fig. 1 und 4 die Vorrichtung gemäß der Erfindung in Seitenansicht vor der Belegung,
Fig. 2 und 5 die Vorrichtung nach Fig. 1 bzw. Fig. 4 in der Übergabeposition "F" der Folien auf eine Platte und
Fig. 3 und 6 die Vorrichtung nach Fig. 1 bzw. Fig. 4 beim Weitertransport der Preßeinheit zur Kurztaktpresse.
Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung ist Teil einer Anlage zur Herstellung von Dekorplatten oder zum Beschichten bzw. Vergüten von Span-, Faser- oder Sperrholzplatten. Vor dem mit Wärme durchgeführten Preßvorgang müssen jedoch die einzelnen Lagen, im vorliegenden Beispiel die Spanplatte 15, die Oberfolie 17 und die Unterfolie 18, zu einer Preßeinheit zusammengelegt und für den Weitertransport in Platten-Beschickrichtung "G" zur Kurztaktpresse (nicht dargestellt) bereitgestellt werden.
Gemäß der Erfindung wird nun ober- und unterhalb der Plattenbeschickbahn und senkrecht zu einer als Festpunkt ausgebildeten Übergabeposition "F" je eine Trommel 6 und 7 angeordnet, die mindestens so breit ausgeführt sind wie die Platte 15 bzw. Folien 17 und 18. Die Vorrichtung ist gekennzeichnet durch je eine ober- und unterhalb der Plattenbeschickbahn angeordnete Folienabzieh- und Folienbelegeinrichtung, bei der die Folien 17 und 18 entgegen der Plattenbeschickrichtung "G" mit Saugleisten 3 und 4 von heb- und senkbaren Folienstapeln 1 und 2 abgezogen werden. Unterhalb der Plattenbeschickbahn ist eine zusätzliche Folien-Übernahme- und Folien-Abgabeeinrichtung 5 und 26 vorgesehen. Die Folien 17 und 18 werden dann an innerhalb der Trommeln 6 und 7 angeordnete Saugbalken 8 und 9 übergeben, danach mittels der sich drehenden Trommeln 6 und 7 um 180° umgelenkt und auf die, durch den Mangelspalt "H" geführten Platten 15 abgelegt. Die Trommeln 6 und 7, die den Mangelspalt "H" bilden, führen gleichzeitig eine Andrück-Bewegung zur Übergabeposition "F" auf die Platte 15 hin aus. Zur Vermeidung der Faltenbildung der Folien 17 und 18 auf der Oberfläche der Platte 15 ist dabei die Andrückkraft der Trommeln so gesteuert, bzw. geregelt, daß der Druck p nicht formschlüssig, sondern mit einem Druck p = 0 bis p = "maximal notwendig" erfolgt. Zur sicheren Weiterleitung der Folien 17 und 18 sind die Oberflächen der Trommeln 6 und 7, außer der für die Ansaugung der Folien benötigten Öffnungen, gummiert ausgeführt.
Die Arbeitsweise der Vorrichtung nach Fig. 1 bis Fig. 3 ist wie folgt: die Saugleisten 3 und 4 werden bei "A" und "C" auf die obersten Folien 17 und 18 der Folienstapel 1 und 2 abgesenkt und heben sie hoch, anschließend werden die Saugleisten 3 und 4 mit den Folien in den Führungsschienen 24 und 25 zu "B" bzw. "D" gefahren. Beim Aufnehmen der Folien 17 und 18 sind ggf. Blasvorrichtungen zum Trennen der obersten Folien von den Folienstapeln 1 und 2 vorzusehen. Die untere Folie 18 wird bei "D" an eine Saugleiste 5 übergeben und von hier in der Führungsschiene 26 zu "E" transportiert. Bei "B" und "E" erfolgt nun die Übergabe der Folien 17 und 18 auf die innerhalb der Trommeln 6 und 7 angeordneten Saugbalken 8 und 9, die die Folien 17 und 18 an die Oberfläche der Trommeln 6 und 7 ansaugen. Damit die Folien 17 und 18 vollflächig, unverrückbar und ohne Faltenbildung zur Übergabeposition "F" transportiert werden können, sind im Inneren der Trommeln 6 und 7 feststehende Wände 16, 20 und 21 angeordnet. Die Wände 16 und 21 bilden Sektionen mit circa 165°, in denen durch eine Unterdruckeinrichtung je eine Vakuumkammer 10 entsteht. Sind die Folien 17 und 18 bei "B" und "E", von den Saugbalken 8 und 9 angesaugt, werden sie über die gesamte Trommelbreite durch die Vakuumkammern sanft auf die Trommeloberfläche gedrückt und durch die dabei eingeleitete Trommelrotation von den Folienstapeln 1 und 2 gezogen. Kurz bevor die Saugbalken 8 und 9 die Wände 16 erreichen werden sie stillgesetzt und durch Abschaltung des Unterdrucks die Folien freigegeben, während die Vakuumkammern 10 die Folien 17 und 18 weiter ansaugend gegen die Platten 15 und zur Übergabeposition "F" schieben. In synchronisierter Geschwindigkeit von Platte 15 und den drehenden Trommeln 6 und 7 treffen die Plattenstirnseite und die Folienvorderkanten mit einem Folienüberstand von 2 bis 3 mm an der Übergabeposition "F" aufeinander. Nach Fig. 3 erfolgt die Trennung der angesaugten Folien 17 und 18 von den Trommeln 6 und 7 dann am Übergang von den Vakuumkammern 10 zu den Sektions-Kammern "K". Ein leichter Druckluftstrom aus den Druckluftkammern 11 drückt dann die Folien 17 und 18 auf die Plattenoberfläche, so daß ein störungsfreier Übergang der belegten Platte 15 auf den Gleittisch 12 gegeben ist. Die Oberseite des Gleittisches 12 kann ebenfalls mit einer Druckluftkammer ausgebildet sein, so daß durch ihre Austrittsbohrungen zur Gleitfläche ein Luftkissen aufgebaut werden kann. Während der Trommelbewegung in Plattenbeschickrichtung "G" werden die Saugbalken 8 und 9 reversiert, d. h. sie werden in ihre Ausgangsposition "B" und "E" zurückgeschwenkt, ebenso die Saugleistensysteme 3, 4 und 5, in ihre Ausgangspositionen "A" "G" und "D" zurückgeschwenkt werden.
Mit der Ionisierungseinrichtung 13, unmittelbar nach der Gleitkissenzone am Gleittisch 12, besteht eine ausreichende Haftung der Folien auf der Platte 15, so daß ein störungsfreier Weitertransport über das Transportband 14 in Richtung Kurztaktpresse erfolgen kann. Verlassen die Folienenden die Folienstapel 1 und 2, so werden sofort die nächsten Folien gemäß der Fig. 1 in den Positionen "A" und "G" aufgenommen und den Übergabepositionen an den Trommeln 6 und 7 bei "B" und "E" zugeführt.
Die Arbeitsweise des zweiten Ausführungsbeispiels gemäß der Erfindung ist in den Fig. 4 bis 6 dargestellt. Danach sind innerhalb der Trommeln 6 und 7 mindestens zwei Saugbalken 8, 8′ und 9, 9′ vorzugsweise drei Saugbalken 8′′ und 9′′ im Abstand von 10° bis 30° voneinander auf der Trommelachse mit unabhängigem Antrieb rotierend angeordnet. Das Folienziehen, die Folienabnahme und Folienweiterleitung bis zum Transportband 14 erfolgt bei dieser Ausführung auf die gleiche Weise, wie für die Fig. 1 bis 3 bereits beschrieben. Mit dem Unterschied, daß die Funktionen der Vakuumkammern 10 und die der Druckluftkammer 11 von den rotierenden Saugbalken 8, 8′, 8′′ und 9, 9′, 9′′ übernommen werden. Die Steuerung für die Saugbalken 8, 8′, 8′′ und 9, 9′, 9′′ ist dabei so geschaltet, daß das Vakuum in den ersten Saugbalken 8 und 9 kurz vor der Übergabeposition "F" abgeschaltet wird, während die zweiten Saugbalken 8′ und 9′ die Folien 17 und 18 noch ansaugend bis zur Übergabeposition "F" in Richtung Platte 15 schieben. Kurz bevor die Saugbalken 8′ und 9′ die Übergabeposition "F" erreichen, werden auch diese vom Unterdruck abgeschaltet, während die Saugbalken 8′′ und 9′′ noch weiterschieben. Zum Weiterandrücken der Folien 17 und 18 an die Platte 15, nach der Übergabeposition "F" können die Saugbalken 8, 8′, 8′′ und 9, 9′, 9′′ nach dem Abschalten des Unterdrucks mit Druckluft beaufschlagt werden. Zur Verdeutlichung des Folienverlaufes auf den Trommeln 6 und 7 und an der Platte 15 sind in den Fig. 2, 3, 5 und 6 die Trommeln 6 und 7 nicht direkt angedrückt, wie es im Betriebsablauf tatsächlich ist, an der Übergabeposition "F" dargestellt. Die Pfeile 22 und 23 deuten jedoch die Bewegung und den Andruck der Trommeln 6 und 7 auf die Platte 15 an der Übergabeposition "F" an. Mit 19 ist der Rolltransport für die Platte 15 bezeichnet.
Für bestimmte Anlagen kann es vorteilhaft sein, wenn eine dritte Ausführungsform der Vorrichtung (nicht dargestellt) gemäß der Erfindung zur Anwendung kommt. Danach entfallen die Folienzieh- und Folienübergabevorrichtungen 4, 5, 25 und 26 unterhalb der Plattenbeschickbahn und werden durch eine Anordnung ersetzt, bei der die untere Trommel 7 mit ihrer Achse zwischen der Übergabeposition "F" und dem unteren Folienstapel 2 hin- und herbewegbar ist, so daß mit dem innerhalb der Trommel 7 angeordneten Saugbalken 9 eine Folie 18 vom Stapel 2 direkt abgezogen und an die Trommeloberfläche 7 übergeben werden kann.

Claims (13)

1. Vorrichtung zum ober- und/oder unterseitigen Belegen von Span-, Sperrholz- oder Faserplatten mit Folien, Papieren, Edelfurnieren und/oder kunstharzimprägnierten Papieren, wobei die Folien von ober- und unterhalb der Plattenbeschickbahnen angeordneten Folienstapeln abgenommen und mit den Platten zusammengelegt werden, gekennzeichnet durch je eine ober- und unterhalb der Plattenbeschickbahn angeordnete Folienabzieh- und Folienbeleg-Vorrichtung mit der die Folien (17 und 18) entgegen der Plattenbeschick­ richtung (G) mit Saugleisten (3, 4 und 5) von den heb- und senkbaren Folienstapeln (1 und 2) abgezogen, an innerhalb von Trommeln (6 und 7) angeordneten Saugbalken (8, 9 und 8′, 9′) übergeben und mittels der sich drehenden Trommeln (6 und 7) um 180° umgelenkt auf die durch den von den Trommeln (6 und 7) gebildeten Mangelspalt (H) geführten Platten (15) abgelegt und angedrückt werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die untere Folienzuführvorrichtung aus einer Folienzieheinrichtung (2, 4, 18 und 25) und einer Folienübergabeeinrichtung (5, 18 und 26) besteht.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommeln (6 und 7) senkrecht zueinander, sowie von der Übergabeposition "F" zu- und wegführbar angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trommeln (6 und 7) auf der gesamten Oberfläche Bohrungen aufweisen.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch kennzeichnet, daß die Trommeloberfläche, die Öffnungen der Bohrungen freilassend, gummiert ausgeführt ist.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, gekenn­ zeichnet durch eine Steuerung, zur Vermeidung der Faltenbildung, mit der der Andruck der Trommeln (6 und 7) bei der Übergabeposition "F" auf die Platte (15) nicht formschlüssig, sondern mit einem Druck p = 0 bis p = "maximal notwendig" erfolgt.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotationsgeschwindig­ keiten der Trommeln (6 und 7) und die Beschickgeschwindigkeit der Platte (15) von einer dieser drei Geschwindigkeiten ausgehend synchronisiert sind.
8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß unmittelbar hinter der Übergabeposition "F" ein Gleittisch (12) angeordnet ist, über den die Preßeinheit aus Platte (15) und Folien (17 und 18) in eine Ionisierungseinrichtung (13) übergeführt wird.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Gleittisches (12) in Richtung Preßeinheit mit Druckluftdüsen versehen ist.
10 Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der Trommeln (6 und 7) mindestens je zwei Saugbalken (8, 8′ und 9, 9′) im Abstand von 100-300 voneinander auf der Trommelachse mit unabhängigem Antrieb drehbar angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 10, gekenn­ zeichnet durch eine Steuerung, bei der das Vakuum in den ersteren Saugbalken (8 und 9) kurz vor der Übergabeposition "F" abgeschaltet wird, während die zweiten Saugbalken (8′ und 9′), die Folien (17 und 18) noch ansaugend, bis zur Übergabeposition "F" in Richtung Platte (15) weiter schieben.
12. Vorrichtung insbesonders nach Anspruch 1 und den Ansprüchen 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß durch je eine feststehende Wand (16, 20 und 21) innerhalb der Trommeln (6 und 7), diese in je eine Vakuumkammer (10) und eine Druckluftkammer (11) unterteilt sind, wobei von einem Sektionsbereich (K) von circa 15° ohne Funktion getrennt die Vakuumkammer (11) einen Sektionsbereich von circa 165° und die Druckluftkammern etwa einen Sektionsbereich von circa 15° einnehmen, wodurch die Folien (17 und 18) im Bereich der Vakuumkammern (10) beim Drehen der Trommeln (6 und 7) sich faltenfrei auf die Oberfläche der Trommeln (6 und 7) angesaugt anlegen und anschließend im Bereich der Druckluftkammern (11) von den Trommeln (6 und 7) auf die Platte (15) gedrückt werden.
13. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Trommel (7) zwischen der Übergabeposition "F" und dem unteren Folienstapel (2) hin- und herbeweglich angeordnet ist, so daß diese mit dem innerhalb der Trommel (7) angeordneten ersten Saugbalken (9) eine Folie (18) direkt abziehen und auf die Trommel (7) aufnehmen kann.
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