DE4214365A1 - Vorrichtung zum abtrennen von mit querschweissnaehten versehenen schlauchstuecken von einer bahn und zu deren stapeln - Google Patents
Vorrichtung zum abtrennen von mit querschweissnaehten versehenen schlauchstuecken von einer bahn und zu deren stapelnInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anbringen von Quer
schweißnähten und Quertrennschnitten oder von Querschweißtren
nähten an eine intermittierend vorgeschobene und/oder vorge
tragene Schlauch- oder Halbschlauchbahn aus thermoplastischem
Kunststoff und zum Stapeln der abgetrennten Abschnitte mit einer
Querschweiß- und Quertrennstation zum Abtrennen von mit Boden
schweißnähten und ggf. zusätzlich mit vorauslaufenden Kopf
schweißnähten versehenen Abschnitten, vorzugsweise Beutelab
schnitten, von der Bahn und mit einer Stapelstation, die mit Ein
richtungen zum Festhalten oder Fixieren der zugeführten Ab
schnitte versehen ist.
Bei der Herstellung beispielsweise von Beuteln, die mit hoher
Taktzahl von einer intermittierend vorgeschobenen Kunststoff
folienbahn abgeschweißt und anschließend gestapelt werden, be
steht das Problem, daß beim Stapeln die nachlaufenden Quer
schweißnähte bzw. Bodenschweißnähte zu einem Zeitpunkt, in dem
Stapel aufeinander zu liegen kommen, in dem diese noch nicht aus
reichend abgekühlt sind, so daß ein Verkleben der aufeinander
liegenden Bodenschweißnähte in dem Stapel zu befürchten ist.
Es sind bereits zahlreiche Vorrichtungen bekannt geworden, die
ein Abkühlen der Bodenschweißnähte vor dem Stapeln der abge
schweißten Abschnitte bewirken oder die andere Maßnahmen,
beispielsweise ein versetzt zueinander erfolgendes Ablegen der
Bodenschweißnähte, vorsehen, um ein Verkleben von Schweißnähten
miteinander in dem Stapel zu verhindern.
Bei einer aus der DE-PS 32 01 170 bekannten Vorrichtung der ein
gangs angegebenen Art ist zwischen der Querschweiß- und Trenn
station und der Stapelstation eine mit Blasluft bestrichene Kühl
kammer vorgesehen, in der Bodenschweißnähte bei der Ablage der
Abschnitte auf den Stapel gekühlt werden. Zusätzlich zu dem ver
setzten Ablegen der Abschnitte in dem Stapel, das ein Aufein
anderliegen der Bodenschweißnähte in dem Stapel verhindert, ist
in dem unteren Bereich der Kühlkammer eine rotierende Rechen
trommel vorgesehen, auf deren deren Hüllzylinder bildenden rotie
renden Stangen, die mit den Bodenschweißnähten versehenen Enden
der Abschnitte derart fallen, daß sie aufgefächert werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs ange
gebenen Art zu schaffen, die eine gute Kühlung der nachlaufenden
oder bodenseitigen Schweißnähte der Abschnitte gewährleistet, so
daß diese aufeinanderliegend gestapelt werden können, ohne daß
ein Verkleben im Bereich der Bodenschweißnähte befürchtet werden
muß.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer Vorrichtung der
gattungsgemäßen Art dadurch gelöst, daß zwischen der Quer
schweiß- und Quertrennstation und der Stapelstation eine Trommel
mit querliegender Achse gelagert ist, deren Hüllzylinder durch
mindestens zwei Stangen oder Wandungsteile gebildet und die im
Schweißtakt um einen Winkelschritt drehbar angetrieben ist, der
den der Anzahl der Stangen o. dgl. entsprechenden Bruchteil einer
Umdrehung (360°/Anzahl der Stangen o. dgl.) beträgt, und daß im
Takt der Ablage ein Durchschubweg für die Bahn durch die Spalte
der Trommel hindurch zwischen der Querschweiß- und Quertrenn
station und der Stapelstation vorhanden ist. Dabei kann die
Trommel kontinuierlich oder vorzugsweise intermittierend ange
trieben sein. Nach jedem Vorschub des vorauslaufenden Endes der
Bahn und dessen Fixieren in der Stapelbildestation wird der mit
einer hinteren Querschweißnaht versehene und von der Bahn abge
trennte Abschnitt durch Drehung der Trommel von einer den Hüll
zylinder bildenden Stange oder einem Wandungsteil mitgenommen,
so daß das hintere mit der Bodenschweißnaht auf einem Umweg ge
führt wird und dadurch auskühlen kann.
Zweckmäßigerweise ist die Trommel mit zwei einander gegenüber
liegenden zylinderschalenförmigen Wandungsteilen versehen.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen,
daß etwa in einer horizontalen Ebene innerhalb des Hüllzylinders
der Trommel ein Leitblech angeordnet ist. Dieses Leitblech ge
währleistet einen störungsfreien Durchschub des vorauslaufenden
Endes der Bahn durch die Spalte der Trommel.
Nach einer Weiterentwicklung der Erfindung ist vorgesehen, daß
auf der Unterseite des Leitblechs eine langgestreckte, mit einer
Luftleitung in Verbindung stehende Kammer angeordnet ist, deren
untere Wandung mit Luftaustrittsdüsen versehen ist. In diese
Kammer kann unter Druck stehende Blasluft eingeleitet werden, so
daß aus den Düsen Blasluft austritt, die das jeweils hintere
Ende eines geschweißten Abschnitts oder Beutels nach unten
bläst, so daß sich dieser auf den sich bildenden Stapel legt.
Entsprechend den Ausschnitten in dem Mantel der Trommel erfolgt
der Austritt von Blasluft aus den Düsen zweckmäßigerweise im
Takt der Drehung. Die aus den Düsen der Kammer ausgeblasene Blas
luft unterstützt nicht nur die gute Ablage der Abschnitte oder
Beutel auf den Stapel, sondern bewirkt zusätzlich auch eine
Kühlung der Schweißnähte.
Zweckmäßigerweise ist der der Querschweiß- und Quertrennstation
zugewandte Teil des Leitbleches nach unten abgewinkelt oder abge
bogen, so daß er einen rampenförmigen Auflaufbereich für das
frei vorgeschobene Ende der Bahn bildet.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, daß
zwischen der Querschweiß- und Quertrennstation und der Trommel
ein Klemmbackenpaar angeordnet ist, dessen untere Backe derart
mit einem elastischen Streifen versehen ist, daß er sich in den
Spalten zwischen zwei Stangen o. dgl. auf den Randbereich des
Leitbleches abstützt. Durch diesen elastischen Streifen ist der
Spalt zwischen der Klemmbacke und dem Leitblech überbrückt, so
daß es zu einem Anstoßen oder Verhaken des frei vorgeführten
Endes der Schlauchbahn nicht kommen kann.
Zweckmäßigerweise ist auch die untere Backe des Klemmbackenpaars
absenkbar und hebbar ausgebildet.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß an
dem der Stapelstation zugewandten Randbereich des Leitbleches
ein elastischer Streifen befestigt ist, der die Spalte zwischen
den Stangen o. dgl. in radialer Richtung durchsetzt. Dieser
elastische Streifen überbrückt einmal den Spalt zwischen dem
Leitblech und der Stapelstation bzw. dem hinteren Ende des
Stapeltisches der Stapelstation. Zum anderen streicht er bei der
Drehung der Trommel den hinteren Bereich des noch auf dem Leit
blech liegenden Abschnitts über die Rückseite der nächstfolgen
den Stange bzw. des Wandungsteils der Trommel schlaufenförmig
aus, so daß eine besonders gute Auskühlung der Bodenschweißnaht
erreicht wird.
Zweckmäßigerweise bildet sich der Stapel mit seinem hinteren
Ende zwischen der Trommel und dem hinteren Rand eines Stapel
tisches frei nach unten hängend aus. Sobald die hinteren
Bereiche der gestapelten Abschnitte durch die Drehung der
Trommel von den diese mitnehmenden Stangen oder Wandungsab
schnitten freigekommen sind, liegen sich diese gegen den nach
unten hängenden Teil des sich bildenden Stapels an.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand
der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 eine Vorrichtung zum Herstellen von von einer
Schlauchfolienbahn abgeschweißten Beuteln, zum
Stapeln der Beutel und zum Stanzen und zum Ab
transportieren der Beutelstapel in schematischer
Seitenansicht,
Fig. 1a eine Draufsicht auf einen mit Kopf- und Boden
schweißnähten und mit Seitenfalten und Stapel
löchern versehenen Schlauchabschnitt,
Fig. 1b eine Draufsicht auf den nachlaufenden Teil des
Beutelstapels, der mit sog. Hemdchenausschnitten
versehen ist, und
Fig. 2-7 die Querschweiß- und Quertrennstation und Stapel
station der Vorrichtung nach Fig. 1 in vergrößer
ter Darstellung und in unterschiedlichen Betriebs
stellungen, wobei die durch ein mit der Unter
seite des Leitblechs verbundenes zylinderschalen
förmig gekrümmtes Blech gebildete Blasluftkammer
nur in Fig. 7 dargestellt ist.
Bei der aus Fig. 1 ersichtlichen Vorrichtung zieht ein Vorzugs
rollenpaar 1 eine Doppelbahn bzw. eine flachgelegte Schlauch
folienbahn aus thermoplastischem Kunststoff, beispielsweise von
einer Vorratsrolle taktweise ab. Diesem Vorzugsrollenpaar ist
eine Schweißeinrichtung 2 nachgeordnet, durch welche einzelne
Beutel von der Folienbahn abgetrennt werden. Die einzelnen
Beutel werden dann über eine Überleitvorrichtung 3 einer Stapel
station 4 zugeführt. Nach dem Bilden eines Stapels vorbestimmter
Größe wird dieser dann von einem Greiferwagen 5 ergriffen und
einer Stanze 6 zugeführt. Mittels dieser Stanze 6 wird der
Stapel so ausgestanzt, daß ein Hemdchenbeutelstapel 7 entsteht,
der dann von einer weiteren Transporteinrichtung 8 auf ein Ab
führförderband 9 derart abgelegt wird, daß die einzelnen Stapel 10 in
Schuppenformation auf dem Band 9 liegen. Eine derartige Anlage
ist bis auf die Überleitvorrichtung 3 bekannt. Im folgenden soll
daher anhand der Fig. 1-7 lediglich die Konstruktion in
diesem Bereich sowie die Funktion der Überleitvorrichtung er
läutert werden.
Dabei ist aus der Fig. 2 eine Schweißeinrichtung 2 zu erkennen,
welche einen oberen und einen unteren Schweißbalken 11 und 12
aufweist, die gegeneinander bewegt werden können. Beide Schweiß
backen weisen eine mittige Nut 13 und 14 auf, wobei in der
oberen Nut 13 ein Trennmesser 15 angeordnet ist, das in die
untere Nut 14 eintauchen kann und dabei die zwischen den Schweiß
backen 19, 20 gehaltene Schlauchfolienbahn durchtrennt. Jeder
Schweißbalken 11 und 12 weist zwei parallel zueinander verlaufen
de Schweißbacken 17, 18 bzw. 19, 20 auf, so daß während des
Schweißvorganges zwei parallel zueinander verlaufende Schweiß
nähte gebildet werden, zwischen denen dann der Schnitt statt
findet. In der Fig. 2 ist dabei mit 21 die vorlaufende Kopfnaht
und mit 22 die nachlaufende Bodennaht bezeichnet. Die nachfolgen
de Bodennaht 22 befindet sich dabei an einem bereits aufgenadel
ten Sackstück 23.
Aus der Fig. 2 ist weiterhin zu erkennen, daß der eigentlichen
Schweißeinrichtung 2 Klemmbacken 24 und 25 zugeordnet sind, so
daß die Folie während des Schweißvorganges einerseits von der
Klemmeinrichtung 24, 25 und andererseits von dem Vorzugswalzen
paar 1 festgehalten wird. In dem Abstandsraum zwischen der
Schweißeinrichtung 2 und der Stapelstation 4 ist ein über die
Breite der Gesamtmaschine verlaufendes Rohr 26 auf nicht darge
stellte Weise drehbar gelagert, welches zwei breite gegenüberlie
gende Schlitze 27 und 28 aufweist. Im Inneren dieses Rohres ist
ein Überleitblech 29 angeordnet, welches in den Seitenteilen der
Maschine fest gelagert sein kann.
Wie aus Fig. 7 ersichtlich ist, kann nach einer bevorzugten Aus
führungsform mit der Unterseite des Leitblechs 29 ein bogen
förmig gekrümmtes Blech, vorzugsweise ein zylinderschalenförmig
gekrümmtes Blech verbunden sein, das eine durch das Leitblech 29
geschlossene Blasluftkammer bildet. Das bogenförmig gekrümmte
Blech ist mit Reihen von Bohrungen versehen, die Blasluftdüsen
bilden, aus denen in Richtung der Pfeile Blasluft austreten
kann. Die Seiten der langgestreckten Blasluftkammer sind durch
nicht dargestellte Stirnbleche geschlossen, wobei ein Stirn
blech mit einem Anschluß zur Zuführung der Blasluft versehen
ist. Die Blasluftzufuhr wird zweckmäßigerweise derart im Takt
geschaltet, daß aus den Blasluftdüsen immer dann Blasluft aus
tritt, wenn ein sich von dem jeweils unteren Mantelbereich der
Trommel 26 lösendes hinteres Abschnitt- oder Beutelende auf den
herabhängenden hinteren Teil des sich bildenden Stapels abge
blasen werden muß.
Wie dabei aus Fig. 2 zu erkennen ist, ist mit der unteren
Klemmbacke 25 ein Streifen 30 fest verbunden, der aus
elastischem Material, beispielsweise einem Teflonband besteht.
Dieser Streifen 30 überbrückt den geringen Abstand von der
unteren Klemmbacke 25 zum Überleitblech 29. Auf der diesem
Streifen 30 gegenüberliegenden Seite des Überleitbleches 29 ist
mit letzterem ein weiterer Streifen 31 ebenfalls aus elastischem
Material fest verbunden, der den Freiraum zwischen dem dem
Betrachter zugewandten rechten Ende des Überleitbleches 29 zur
Stapelstation 4 überbrückt.
Die Funktion der vorstehend beschriebenen Vorrichtung wird nach
stehend näher erläutert. In der Fig. 2 ist die Situation darge
stellt, in der bereits zwei Sackstücke in der Stapelstation 4
aufgenadelt sind. Das zuletzt aufgenadelte Sackstück 23 hängt
allerdings noch nicht frei herunter, vielmehr schlingt sich das
bodenseitige Ende noch zum Teil um den unteren Mantelbereich 26′
des Rohres 26. In diesem Moment wird das Vorzugswalzenpaar 1 be
tätigt, so daß die Schlauchbahn mit vorauslaufender Kopfnaht 21
entsprechend der gewünschten Sacklänge vorgetragen wird. Das
Ende dieser Vorzugsbewegung ist in Fig. 3 dargestellt. Aus
dieser Figur ist zu erkennen, daß die Nadeln 32 so tief angeord
net sind, daß sie den Vorschub der Folienbahn nicht behindern.
Die Folienbahn ist dabei durch die beiden Schlitze 27 und 28 des
Rohres 26 hindurchgeführt und legt sich zum Teil auf das Über
leitblech 29 auf. Nach dem Vorzug fahren dann die beiden Klemm
backen 24 und 25 gegeneinander, so daß im Bereich der Schweißein
richtung 2 die Folienbahn einerseits durch die Klemmbacken 24
und 25 und andererseits durch das Vorzugswalzenpaar 1 einge
klemmt wird. Während der Bewegung der Klemmbacken 24 und 25
gegeneinander bewegt sich auch die Leiste 33 der Stapelstation 4
nach unten, so daß die Schlauchfolienbahn in diesem Bereich auf
die Nadel 32 aufgenadelt wird. Sobald dies geschehen ist, fahren
die beiden Schweißbalken 11 und 12 gegeneinander, wodurch zwei
Schweißnähte 21 und 22 gebildet werden, zwischen denen die
Schlauchfolienbahn durch das Messer 15 quergetrennt wird. Diese
Situation ist in Fig. 5 dargestellt. Unmittelbar danach bewegen
sich die Schweißbalken 11 und 12 ebenso wie die Klemmbacken 24
und 25 auseinander, wobei gleichzeitig das Rohr 26 im Uhrzeiger
sinn verdreht wird. Aus Fig. 6 ist dabei zu ersehen, daß der
vor dem zuletzt abgeschweißten Sack aufgenadelte Sack beginnt,
sich mit seinem Endbereich von dem Mantelbereich 26′′ des Rohres
26 zu lösen, so daß er nach unten fallen und sich gegen den Teil
stapel 34 anlegen kann. Während der weiteren Drehbewegung des
Rohres 26 gelangt dann die vorlaufende Kante des Mantelbahnbe
reiches 26′ in Kontakt mit dem zuletzt abgetrennten Sackstück
23, so daß dieses von der vorlaufenden Kante des Mantelbereiches
26′ mitgenommen wird, weil ja die Leiste 33 noch in der unteren
Stellung verharrt und das Sackstück 23 festklemmt. Diese
Situation ist in Fig. 7 dargestellt. Während der weiteren an
schließenden Drehung des Rohres 26 im Uhrzeigersinn erreicht
dieses die in Fig. 2 dargestellte Lage, woraufhin dann die
Leiste 33 angehoben wird. In analoger Weise wiederholt sich
darauffolgend jedesmal wieder das Schweißen eines neuen Sack
stückes.
Durch die vorstehend beschriebene Vorrichtung wird sicherge
stellt, daß die Bodenschweißnähte 22 durch die Verwendung des
geschlitzten Rohres 26 genügend Zeit haben, teilweise abzu
kühlen, bevor sie sich auf die Bodennähte 22 der Sackstücke auf
legen, die bereits aufgenadelt sind.
Die Verwendung des Überleitbleches 29 im drehbaren Rohr 26
gewährleistet eine einwandfreie Übergabe des vorlaufenden
Schlauchstückes von der Trenneinrichtung zur Stapelstation 4. Um
diese Übergabe in der letzten Konsequenz sicher zu gestalten,
sind die Streifen 30 und 31 vorgesehen, die insbesondere dann
vorhanden sein müssen, wenn mit einem Blasluftkamm gearbeitet
wird, durch den die Folie aus dem Vorzugswalzenpaar ausgetragen
wird. Die Streifen 30 und 31 verhindern dann nämlich auftretende
Turbulenzen im Bereich des Rohres 26. Das Oberleitblech 29 ist
auf seiner der Schweißeinrichtung 2 zugewandten Seite nach unten
abgebogen, so daß der Streifen 30 auch bei abgesenkter Klemm
backe 25 auf dem Überleitblech 29 aufliegt.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Anbringen von Querschweißnähten und Quer
trennschnitten oder Querschweißtrennähten an eine inter
mittierend vorgeschobene und/oder vorgetragene Schlauch- oder
Halbschlauchbahn aus thermoplastischem Kunststoff und
zum Stapeln der abgetrennten Abschnitte
mit einer Querschweiß- und Quertrennstation zum Abtrennen von mit Bodenschweißnähten und ggf. zusätzlich mit voraus laufenden Kopfschweißnähten versehenen Abschnitten, vorzugs weise von Beutelabschnitten, von der Bahn und
mit einer Stapelstation, die mit Einrichtungen zum Fest halten oder Fixieren der zugeführten Abschnitte versehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Querschweiß- und Quertrennstation (2) und der Stapelstation (4) eine Trommel (26) mit querliegender Achse gelagert ist, deren Hüllzylinder durch mindestens zwei Stangen oder Wandungsteile gebildet und die im Schweißtakt um einen Winkelschritt drehbar angetrieben ist, der den der Anzahl der Stangen o. dgl. entsprechenden Bruchteil einer Um drehung (360°/Anzahl der Stangen o. dgl.) beträgt, und daß im Takt der Ablage ein Durchschubweg für die Bahn durch Spalte der Trommel hindurch zwischen der Querschweiß- und Quertrenn station und der Stapelstation vorhanden ist.
mit einer Querschweiß- und Quertrennstation zum Abtrennen von mit Bodenschweißnähten und ggf. zusätzlich mit voraus laufenden Kopfschweißnähten versehenen Abschnitten, vorzugs weise von Beutelabschnitten, von der Bahn und
mit einer Stapelstation, die mit Einrichtungen zum Fest halten oder Fixieren der zugeführten Abschnitte versehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Querschweiß- und Quertrennstation (2) und der Stapelstation (4) eine Trommel (26) mit querliegender Achse gelagert ist, deren Hüllzylinder durch mindestens zwei Stangen oder Wandungsteile gebildet und die im Schweißtakt um einen Winkelschritt drehbar angetrieben ist, der den der Anzahl der Stangen o. dgl. entsprechenden Bruchteil einer Um drehung (360°/Anzahl der Stangen o. dgl.) beträgt, und daß im Takt der Ablage ein Durchschubweg für die Bahn durch Spalte der Trommel hindurch zwischen der Querschweiß- und Quertrenn station und der Stapelstation vorhanden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trommel (26) mit zwei einander gegenüberliegenden zylinder
schalenförmigen Wandungsteilen (26′, 26′′) versehen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß etwa in einer horizontalen Ebene innerhalb des Hüll
zylinders der Trommel ein Leitblech (29) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der Unterseite des Leitblechs (29)
eine langgestreckte, mit einer Luftleitung in Verbindung
stehende Kammer angeordnet ist, deren untere Wandung mit
Luftaustrittsdüsen versehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß der der Querschweiß- und Quertrennstation (2)
zugewandte Teil des Leitbleches (29) nach unten hin abge
winkelt oder abgebogen ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß zwischen der Querschweiß- und Quertrennstation
ein Klemmbackenpaar (24, 25) angeordnet ist, dessen untere
Backe (25) einen elastischen Streifen (30) derart trägt, daß
er sich in den Spalten zwischen zwei Stangen o. dgl. auf den
Randbereich des Leitblechs (29) abstützt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
auch die untere Backe (25) des Klemmbackenpaars (24, 25) ab
senkbar und hebbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß an den der Stapelstation (4) zugewandten Rand
bereich des Leitblechs (29) ein elastischer Streifen (31)
befestigt ist, der die Spalte zwischen den Stangen o. dgl.
der Trommel (26) in radialer Richtung durchsetzt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß der sich bildende Stapel mit seinem hinteren
Ende (34) zwischen der Trommel (26) und dem hinteren Rand
eines Stapeltisches frei nach unten hängend ausbildet.
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