DE4214005C2 - Niedervoltleitung mit Transformator und Leuchte - Google Patents
Niedervoltleitung mit Transformator und LeuchteInfo
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- H01R25/00—Coupling parts adapted for simultaneous co-operation with two or more identical counterparts, e.g. for distributing energy to two or more circuits
- H01R25/14—Rails or bus-bars constructed so that the counterparts can be connected thereto at any point along their length
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21V—FUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- F21V21/00—Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
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- F21V21/35—Supporting elements displaceable along a guiding element with direct electrical contact between the supporting element and electric conductors running along the guiding element
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Niedervoltleitung mit
Transformator und Leuchte nach dem Oberbegriff des
Schutzanspruchs 1. Die genannten Teile stellen funktionell
und installationstechnisch eine Einheit dar von der die
Niedervoltleitung für sich gesehen Stand der Technik ist (DE-
GM 89 15 655).
Aus der DE 28 38 011 A1 ist ein Stromschienensystem bekannt,
welches vornehmlich für Leuchten auf 220 Volt-Basis
eingesetzt wird. Die Leuchten sind hier mit einem Riegel versehen,
der sie nach einer 90°-Drehung im Schlitz der
Stromschienen hält. Dieses Stromschienensystem ist jedoch für
moderne Niedervoltleuchten relativ ungeeignet, da die
Stromschienen relativ groß ausgelegt werden müssen und
vornehmlich für eine Aufputzmontage vorgesehen sind.
Die Aufgabe der Erfindung ist darin zu sehen,
Niedervoltleuchten an einem Metallrohr derart auszurüsten,
daß sie an diesem Metallrohr in einfacher Weise an beliebiger
Stelle quer an der Niedervoltleitung befestigt und
gleichzeitig elektrisch angeschlossen werden können. Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale nach dem Schutzanspruch 1
gelöst. Der Schutzanspruch 2 hat eine weitere Ausgestaltung
dieser Lösung zum Inhalt.
Nach der Erfindung erfolgt die mechanische Verbindung der
Niedervoltleuchte mit der Niedervoltleitung in einfacher
Weise ohne zusätzliche Hilfsmittel durch Einstecken, Drehen
um 90° und Vorschieben und Fixieren einer für die Kaschierung
vorgesehenen Hülse. Gleichzeitig mit der mechanischen
Verbindung ergibt sich auch die elektrische Verbindung. Der
Ansteckvorgang kann an jeder beliebigen Stelle der
Niedervoltleitung vorgenommen werden. Die Erfindung bezieht
sich weiter auf eine mechanische und elektrische Verbindung
der Niedervoltleitung selbst mit einem ortsfesten
Transformator, wobei die Möglichkeit besteht, ohne Aufgabe
der elektrischen Verbindung die Niedervoltleitung im Bezug
auf den ortsfesten Transformator nach beiden Richtungen zu
verschieben.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird der
Kupferdraht, also der Innenleiter, fest von einem
Isolierstreifen aufgenommen, der profiliert ist und zwar
bestehend aus einem Halbkreisbogen mit sich daran
anschließenden Flanschen. Bei dieser Ausführung besteht die
Möglichkeit, Kupferdraht und Isolierstreifen als Einheit
herzustellen und in das Metallrohr einzuschieben, nachdem
dieses seine fertigungsmäßige Oberflächenbehandlung erhalten
hat.
Im folgenden wird ein Ausführung der Erfindung beschrieben
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen.
Fig. 1 zeigt eine Ansicht einer Einheit bestehend aus
Niedervoltleitung, Transformator und einer
Leuchte;
Fig. 2 ist ein Querschnitt durch das Metallrohr der
Niedervoltleitung;
Fig. 3 zeigt von der Seite gesehen die zum Anstecken des
Metallrohres einer Leuchte an den
Niedervoltleitung dienenden Elemente;
Fig. 4 ist eine Draufsicht auf die Elemente nach Fig. 3;
Fig. 5 zeigt in vergrößertem Maßstab einen Querschnitt
durch den Bereich V-V von Fig. 1;
Fig. 6 zeigt die gleichen Elemente wie Fig. 5 im
Querschnitt, jedoch beim Anstecken des
Leuchtenrohres;
Fig. 7 ist ein Querschnitt nach VII-VII von Fig. 1;
Fig. 8 ist ein Schnitt VIII-VIII von Fig. 1.
Fig. 9 + 10 zeigen Querschnitte entsprechend Fig. 5 und 6 mit
einem speziell profilierten Isolierstreifen.
Die Beleuchtungseinheit nach der Erfindung setzt sich
zusammen aus eine Niedervoltleitung 10, die an einem
Trafokasten 30 gehalten ist, wobei dieser gebäudeseitig fest
angebracht ist, und aus einer Niedervoltleuchte 20, mit einem
Metallrohr 21, das quer an der Niedervoltleitung befestigt
ist. Die Befestigungen der Niedervoltleitung 10 am
Transformator einerseits und die Befestigung der
Niedervoltleuchte 20 an der Niedervoltleitung schließen
jeweils einen elektrischen Anschluß ein.
Die Niedervoltleitung 10 setzt sich zusammen, wie aus Fig. 2
hervorgeht, aus einem Metallrohr 11 mit Kreisquerschnitt,
jedoch einem freien Sektor 12 (Längsschlitz) von etwa 90°.
Axial nimmt das Metallrohr als Innenleiter einen Kupferdraht
14 auf, eingebettet in einen Isolierstreifen 13 mit U-
Querschnitt. Die Elemente, welche zum Anstecken des
Metallrohres 21 der Niedervoltleuchte 20 an der
Niedervoltleitung 10 dienen ergeben sich im einzelnen aus
Fig. 3. Endseitig ist das stromführende Metallrohr 21 der
Leuchte fest mit einem frei vorstehenden Metallzylinder 24
verbünden, der sich in Gestalt eines axialen Zapfens 24a
fortsetzt, wobei auf diesen quer ein Riegel 25, ebenfalls aus
Metall aufgesetzt ist. Der Riegel hat, wie sich aus Fig. 4
ergibt im Querschnitt im Prinzip Rechteckform. Eine
zentrische Bohrung 26 im Riegel und im Zylinder nimmt
elektrisch isoliert einen federbelasteten Kontaktstift 27
auf, der am Riegel 25 vorsteht. Metallrohr 21, Zylinder 24,
Zapfen 24a und Riegel 25 sind an die eine elektrische Phase,
der Kontaktstift 27 an die andere elektrische Phase
angeschlossen.
Bei Herstellung der Steckverbindung stehen die vorgenannten
Steckteile gemäß Fig. 6 vor. Zapfen 24 und Riegel 25 werden
in den freien Sektor 12 des Metallrohres 11 eingeführt, wobei
der Riegel 25 in Längsrichtung eingestellt ist. Nach einer
Drehung des Leuchtenrohres 21 um 90° ergibt sich die
verriegelte Stellung nach Fig. 5 bei welcher der Riegel 25
innenseitig am Metallrohr anliegt und der Metallzylinder 24
mit seiner Standfläche außen auf den Kanten des
Längsschlitzes aufsitzt. Durch diese Art der Verbindung
ergibt sich der elektrische Anschluß der einen Phase an das
Metallrohr. Die Phase ist durch den Kontaktstift 27
angeschlossen, der aufgrund seiner Federlagerung elastisch
ausweichend am Kupferdraht 14 aufsitzt.
Der Metallzylinder 24 ist im Endbereich von einer
verschiebbaren Hülse 23 umgeben, die bei Herstellung der
Steckverbindung, wie Fig. 6 zeigt, zurückgeschoben ist, so
daß die Steckelemente frei sind und welche nach Herstellen
der Steckverbindung vorgeschoben wird in die Stellung nach
Fig. 5, in welcher der gewölbte Rand 23a der Hülse außen am
Metallrohr 11 anliegt. Durch Drehen einer Gewindebüchse 22
auf dem Metallrohr 21 kann die Hülse 23 unter Druck gesetzt
werden, so daß sie fest am Metallrohr 11 anliegt, wodurch
sich einerseits eine allseitige Kaschierung der
Steckelemente und andererseits eine feste Verbindung ergibt.
Von den beiden Metallzylindern 31 und 41 die fest am
Trafokasten 30 angebracht sind, ist der eine elektrisch an
die eine Phase der andere an die andere Phase angeschlossen.
Jeder der beiden Metallzylinder hat eine Querbohrung 32 bzw.
42, ausgefüttert mit einer Gleitbüchse 33 bzw. 43 die beide
verschiebbar das Metallrohr 11 aufnehmen. Die jeweilige
Feststellung erfolgt durch eine axiale Schraube mit
Rändelkopf im Zylinder, die von außen gedreht werden kann.
Die eine Schraube 34, dargestellt auf Fig. 7, hat am Ende
einen Konus 35, der, wenn die Schraube fest angezogen ist,
im Bereich des freien Sektors 12 am Metallrohr 11 anliegt um
so einerseits eine feste und auch eine elektrische
Verbindung herstellt.
Auch der andere Metallzylinder 41 hat eine Schraube 34, die,
wenn sie fest angezogen ist einen elektrischen Kontakt mit
dem Kupferdraht 14 durch Anlage eines Kontaktstiftes 45
herstellt.
Die Abb. 9 und 10 stellen Querschnitte dar
entsprechend Fig. 5 und 6 mit einem profilierten
Isolierstreifen 51, der fest einen Kupferdraht 50 aufnimmt.
Am Isolierstreifen 51 ist ein Halbkreisbogen geformt mit
seitlichen Flanschen, die sich an der Innenwand des Rohres
11 abstützen. Isolierstreifen und Kupferdraht können als
Einheit hergestellt und in das Metallrohr 11 nach dessen
Oberflächenbehandlung eingeschoben werden.
Claims (3)
1. Niedervoltleitung mit Transformator und Leuchte,
bestehend aus einem am Transformator gehaltenen und mit
diesem elektrisch verbundenen Metallrohr, an dem ein
Längsschlitz gebildet ist und das axial einen Kupferdraht
aufnimmt, der zum Längsschlitz hin frei von einem
Isolierbett mit U-Querschnitt aufgenommen ist,
gekennzeichnet durch die nachfolgenden weiteren Merkmale:
- - ein mit der Leuchte mechanisch und elektrisch verbundenes Metallrohr (21) ist endseitig axial durch einen Metallzylinder (24), einen Zapfen (24a) mit einem rechteckigen Riegel (25) fortgesetzt mit derartigen Abmessungen und in einer derartigen Anordnung, daß der Metallzylinder (24) mit dem Riegel (25) in Längsstellung in den Längsschlitz (12) des Metallrohres (11) der Niedervoltleitung (10) einführbar ist, und daß bei einer Drehung von 90° der Riegel (25) innenseitig am Metallrohr anliegt und der Metallzylinder außen an den Kanten des Metallrohres (11) aufsitzt;
- - am Riegel steht axial elektrisch isoliert und an die andere Phase angeschlossen ein Kontaktstift (27) vor, der in der verriegelten Stellung federbelastet am Kupferdraht (14) anliegt;
- - der Metallzylinder (24) ist von einer verschiebbaren Hülse (23) umgeben, die nach der Verriegelung bis zur Anlage ihres Randes (23a) am Metallrohr (11) vorgeschoben werden kann und durch Festschrauben einer Gewindebüchse (22) angedrückt werden kann.
2. Niedervoltleitung mit Transformator und Leuchte nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1, gekennzeichnet, durch die
nachfolgenden Merkmale:
- - das Metallrohr (11) ist verschiebbar von Querbohrungen zweier Metallzylinder (31, 41) aufgenommen, die fest am Trafokasten (30) angebracht und jeweils elektrisch an eine Niederspannungsphase angeschlossen sind;
- - jede Querbohrung ist mit einer Gleitbüchse (33) ausgekleidet;
- - jeder Metallzylinder (31, 41) ist mit einer axialen Schraube mit Rändelkopf ausgerüstet, von denen die eine Schraube (43) in festgezogenem Zustand mit einem Konus (35) am Metallrohr im Bereich des Längsschlitzes (12) anliegt, wobei die Schraube (44) des anderen Metallzylinders (41) in festgezogenem Zustand mit einem Kontaktstift (45) am Kupferdraht (14) anliegt.
3. Niedervoltleitung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kupferdraht (50) fest von einem
Isolierstreifen (51) aufgenommen ist, dessen Profil aus
einem Bogen und zwei Flanschen besteht, und daß der
Isolierstreifen verschiebbar vom Metallrohr (11)
aufgenommen ist.
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- 1992-04-29 DE DE4214005A patent/DE4214005C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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DE9106650U1 (de) | 1991-08-01 |
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