DE4211884C2 - Schneidemaschine für Lebensmittel - Google Patents
Schneidemaschine für LebensmittelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schneidemaschine für Le
bensmittel zum Schneiden in Streifen- oder Würfelform,
insbesondere von Fleisch, mit hin- und herbeweg
baren Gattermessern, und mit einem in Vorschubrichtung
vor den Gattermessern, angeordneten Querschneidemesser,
wobei die Antriebswellen für das Gatter- und das Quer
schneidemesser in innerhalb einer die Maschine auf der
Vorderseite abschließenden Vorderwand angeordneten La
gern gelagert sind und die Wellen die Vorderwand
durchdringen, und wobei im Abstand zu der Vorderwand
außenseitig dazu eine Trennwand als zweite Wand ange
ordnet ist, die die Antriebswelle für das Querschnei
demesser mit geringem Spiel durchdringt.
In der DE 78 01 204 U1 ist eine Schneidemaschine die
ser Art beschrieben. Nachteilig dabei ist jedoch, daß
das Schneidegut, z. b. Fleischfasern, Fett und derglei
chen, welches zwischen die Vorderwand und die Trenn
wand gerät (sog. Abfallgut), an der Innenwand nach un
ten fällt oder rutscht und dabei doch noch in den Auf
fangbehälter gelangen könnte, der für das zu schnei
dende Gut vorgesehen ist. Insbesondere bei Fleisch
wäre dies unhygienisch.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu
grunde, eine Schneidemaschine der eingangs erwähnten
Art so zu verbessern, daß keine Möglichkeit besteht,
daß das Abfallgut in den Auffangbehälter für das zu
schneidende Gut gelangen kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Schneidemaschine dadurch gelöst, daß
im unteren Bereich des durch die Vorderwand und die
Trennwand gebildeten Zwischenraumes eine Ablenk- und/
oder Auffangeinrichtung für in den Zwischenraum ge
langtes Produkt angeordnet ist.
Durch diese Anordnung ist in vorteilhafter Weise si
chergestellt, daß es zu keiner Vermischung der Abfall
produkte mit dem Schneidegut kommen kann, wodurch die
Hygieneeigenschaften der Schneidemaschine erheblich
verbessert wird.
Die Ablenkeinrichtung kann als einfache konstruktive
Ausgestaltung ein nach hinten geneigtes Schrägblech
aufweisen, das im Bereich des unteren Endes der Trenn
wand in dessen Verlängerung angesetzt ist (Anspruch 2).
Durch diese Ausgestaltung wird jegliches Abfallgut
bzw. Produkt nach hinten und damit vom Auffangbehälter
für geschnittenes Gut weggeleitet.
Von Vorteil ist es, wenn das Schrägblech am unteren
Ende der Trennwand außenseitig angesetzt ist (Anspruch 3). Durch
diese außenseitige Anordnung ist auf sichere Weise
vermieden, daß Abfallprodukte aus dem Zwischenraum
noch einmal nach vorne und damit in den Auffangbehäl
ter für das Schneidegut gelangen, da sich die Überlap
pungskante innen befindet.
Die Trennwand kann in einem derartigen Abstand vor der
Vorderwand angeordnet sein, daß sich die Gattermesser
einrichtung wenigstens weitgehend in dem Zwischenraum
befindet (Anspruch 4). Dadurch ist ein sauberer Abschluß gebildet
sowie eine noch bessere Abdichtung, d. h. da die Gat
termesser nahezu vollständig im Zwischenraum liegen,
können noch weniger Abfallprodukte in den Zwischenraum
gelangen.
In vorteilhafter Weise kann die Trennwand eine recht
eckige oder quadratische Öffnung aufweisen, die mit
Spiel über den vorderen Rahmen der Gattermessereinrichtung einge
paßt ist (Anspruch 5).
In einfacher Weise kann die Öffnung entsprechend Anspruch 6 eine Zentrierung
für die Trennwand darstellen, wodurch eine leichte und
einfache Montage möglich ist.
Sehr vorteilhaft ist es, wenn aus der Vorderseite der
Trennwand ein oder mehrere handgriffartige Bolzen he
rausragen (Anspruch 7). Die Bolzen dienen dabei als einfache Hand
griffe für die Montage bzw. Demontage der Trennwand,
z. B. bei Reinigungszwecken.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung können
die Bolzen eine derartige vorstehende Länge besitzen,
daß die Trennwand zwischen ihrer Halterung in der Ma
schine und dem vorderen abnehmbaren Deckel der Maschi
ne eingeklemmt ist (Anspruch 8).
Der Vorteil dabei besteht in einer Doppelfunktion der
Bolzen als Haltegriffe und gleichzeitig eine Verhinde
rung von Schwingungs- oder Vibrationsgeräuschen wäh
rend des Betriebes der Schneidemaschine, da die Trenn
wand auf diese Weise sicher angeordnet und gehalten
ist, und sich somit nicht leicht durchbiegt und da
durch auch Klappergeräusche vermeidet.
Die Trennwand kann entsprechend Anspruch 9 an einem senkrechten Abschnitt des
Schrägbleches angesetzt sein, wodurch eine einfache
Verbindungsmöglichkeit und ein einfaches Anliegen der
beiden Teile geschaffen ist.
Von Vorteil ist es, wenn das Schrägblech im Bereich
seines vertikalen Abschnittes mit in den Zwischenraum
ragenden Zentrierstiften versehen ist, auf die die
Trennwand gesetzt wird (Anspruch 10). Dies stellt zum einen eine
einfache Zentner- und Anschlagmöglichkeit dar, zum
anderen ist ein schnelles Einsetzen und Entfernen der
Trennwand möglich.
Die Trennwand kann auf der Unterseite mit an die Dicke
der Zentrierstifte angepaßte Aussparungen versehen
sein (Anspruch 11). Einsetzen der Trennwand bietet dies eine
einfache Zentriermöglichkeit. Bei einer halbkreisför
migen Ausgestaltung ist gleichzeitig eine Seiten- und
Höhenführung gewährleistet.
In vorteilhafter Weise kann die Trennwand auf der
Oberseite über ein oder mehrere Verriegelungselemente
an der Schneidemaschine befestigt sein (Anspruch 12). Damit kann die
Festlegung der Trennwand auf der Unterseite und auf
der Oberseite mit einfachen Mitteln erfolgen.
Sehr von Vorteil ist es, wenn die Verriegelungselemen
te als ein oder mehrere Verriegelungsbolzen ausgebil
det sind, die durch eine Bohrung in der Schneidema
schine oder dessen Gestell gesteckt und in eine Bohrung
oder ein an der Trennwand angeordnetes Auge einge
steckt sind (Anspruch 13).
Als Verriegelungsbolzen kann entsprechend Anspruch 14 ein an sich bekannter
Gatterverriegelungsbolzen vorgesehen sein, der damit
in einer Doppelfunktion das Gatter und gleichzeitig
auch die Trennwand hält. Im allgemeinen ist dies der
sich im mittleren Bereich befindende Verriegelungsbol
zen, womit eine zentrale Befestigung der Trennwand er
reicht ist.
Eine einfache und schnelle Verriegelung für beide Tei
le ist möglich, wenn entsprechend Anspruch 15 sich das Auge an der Trennwand
innenseitig befindet und zwar vorzugsweise zwischen
dem Gatterrahmen und der Unterseite der Oberwand der
Maschine.
In Verlängerung des Schrägbleches unter der Maschine
kann sich ein Abfallbehälter befinden (Anspruch 16).
Als Alternativlösung zu dem Schrägblech kann entsprechend Anspruch 17 als Auf
fangeinrichtung eine im unteren Bereich des Zwischen
raumes angeordnete schubladenartige Einschubwanne an
geordnet sein.
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Frontansicht der erfindungsgemäßen
Schneidemaschine ohne vordere Türe;
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1.
Die nachfolgend beschriebene Schneidemaschine ist
grundsätzlich von bekannter Bauart, weshalb nachfol
gend nur auf die für die Erfindung wesentlichen Teile
näher eingegangen wird.
In einem Maschinengestell 1 befindet sich ein nicht
dargestelltes kastenartiges Magazin, in das die zu
schneidenden Lebensmittel eingelegt werden. Durch ei
nen am hinteren Ende des Magazines angeordneten Vor
schubstempel wird das Schneidegut von hinten her an
eine Gattermessereinrichtung 2 gedrückt, das mit einer Vielzahl
von sich kreuzenden und senkrecht zueinander angeord
neten Gattermessern 3 und 4 versehen ist. Die Gatter
messer 3 und 4 werden durch eine nicht näher darge
stellte Antriebseinrichtung linear hin- und herbewegt.
Aufgrund des Vorschubes des Schneidegutes wird dieses
beim Durchgang durch die Gattermessereinrichtung 2 in
Streifenform geschnitten.
In Vorschubrichtung vor der Gattermessereinrichtung 2
befindet sich ein Querschneidemesser 5, das auf einer
Antriebswelle 6, deren Längsachse parallel zur Vor
schubrichtung verläuft, befestigt ist und eine Sichel-
bzw. Halbkreisform aufweist. Durch die Antriebswelle 6
wird das Querschneidemesser 5 in eine Drehbewegung
versetzt (siehe Pfeilrichtung), wodurch das Schneide
gut, das durch die Gattermessereinrichtung 2 in Streifen
vorgeschnitten worden ist, quer dazu abgeschnitten
wird und damit eine Würfelform erhält.
Die Gattermessereinrichtung 2 ist auswechselbar in dem
Maschinengestell 1 angeordnet, damit verschiedene
Schneideformen und eine Reinigung möglich sind. Hierzu
sind die Gattermesser 3 und 4 in entsprechenden Rahmen
7 angeordnet. Über Verriegelungsbolzen 8 und 9, die in
Bohrungen des Maschinengestelles 1 gelagert und ge
führt sind, ist die Gattermessereinrichtung 2 bzw.
sind deren Rahmen 7 damit auswechselbar.
Wie insbesondere aus der Fig. 2 ersichtlich ist, weist
das Maschinengestell 1 eine Vorderwand 10 auf, vor der
jedoch im Abstand dazu unter Bildung eines Zwischen
raumes 11 eine Trennwand 12 angeordnet ist. Die Vor
derwand 10 wird sowohl von der Antriebswelle 6 für das
Querschneidemesser 5 als auch von einer Antriebswelle
13 für die Gattermessereinrichtung 2 durchdrungen. Zur
Vereinfachung sind weder die Lagerstellen für die An
triebswelle 6 und die Antriebswelle 13 in dem Maschi
nengestell 1 noch die Einrichtungen zum Umsetzen der Ro
tation der Antriebswelle 13 in hin- und herbewegende
Bewegungen der Gattermesser 3 und 4 dargestellt, da
sie zum einen für die Erfindung nicht wesentlich und
zum anderen grundsätzlich in ihrer Art bekannt sind.
Wie aus der Fig. 2 weiterhin ersichtlich ist, befindet
sich nahezu die gesamte Gattermessereinrichtung 2 in
dem Zwischenraum 11 zwischen der Vorderwand 10 und der
Trennwand 12. Lediglich ein geringer Teil des Rahmens
bzw. des Gehäuses ragt durch eine quadratische Öffnung
in der Trennwand 12, die an die Außenmaße der Gatter
messereinrichtung 2 bzw. deren Rahmen 7 angepaßt ist.
Aus Sicherheitsgründen ist das Maschinengestell 1 auf
der Vorderseite vor der Trennwand 12 noch durch eine
Türe 14 abgedeckt, die zur Wartung, zur Reinigung und
zu Reparaturzwecken geöffnet werden kann. Unter dem
Maschinengestell 1 befindet sich im Bereich zwischen
der Vorderwand 10, der Trennwand 12 und der Türe 14
ein Auffangbehälter 15 für Schneidegut, das nach dem
Schneiden in einem Kanal 16, der zwischen der Trenn
wand 12 und der Türe 14 gebildet ist, nach unten und
damit in den Auffangbehälter 15 fällt.
Damit nun nicht Schneidegutreste, die Abfall darstel
len, durch die zwangsweise vorhandenen Spalte, wie
z. B. dem Spalt zwischen der Bohrung in der Trennwand
12 für den Durchtritt der Antriebswelle 6 und dem
Spiel zwischen den Umfangskanten der Rahmen 7 der Gat
termessereinrichtung 2 und der Öffnung in der Trenn
wand 12 ebenfalls in den Auffangbehälter 15 gelangt,
ist auf der Unterseite der Trennwand 12 ein Schräg
blech 17 als Ablenkeinrichtung angeordnet. Das Schräg
blech 17 ist nach hinten unten geneigt und besitzt auf
der oberen Seite einen senkrechten Abschnitt 18, mit
welchem es mit der Trennwand 12 verbunden wird. Der
senkrechte Abschnitt 18 ist dabei außenseitig - d. h.
in Richtung auf den Kanal 16 - vor der Trennwand 12 an
diese angesetzt. Das Schrägblech 17 ist vorzugsweise
fest in dem Maschinengestell 1 angeordnet, während die
Trennwand 12 abnehmbar ist. Zur Zentrierung und zur
Auflage der Trennwand 12 innenseitig an dem senkrech
ten Abschnitt 18 des Schrägbleches 17, ist das Schräg
blech 17 in seinem vertikalen Abschnitt 18 mit nach
innen in den Zwischenraum 11 ragenden Zentrierstiften
19 versehen. Im allgemeinen werden hierzu auf Abstand
voneinander angeordnete Zentrierstifte 19 ausreichend
sein (siehe auch die aufgebrochene Kante in der Fig.
1), die horizontal angeordnet oder zum genauen und si
cheren Aufsetzen der Trennwand 12 leicht nach hinten
oben gegen die Horizontale geneigt sind. Zur Zentrie
rung ist die Trennwand 12 entsprechend auf ihrer Un
terseite mit halbrunden Aussparungen versehen, die an
die Durchmesser der Zentrierstifte 19 angepaßt sind,
so daß die Trennwand 12 auf der Unterseite exakt hori
zontal und vertikal in das Maschinengestell 1 einpaßbar
und exakt innenseitig auf den vertikalen Abschnitt 18
des Schrägbleches 17 aufgesetzt werden kann.
Auf der Oberseite erfolgt die Befestigung der Trenn
wand 12 durch den Verriegelungsbolzen 8, der hierzu
entsprechend durch ein Auge 20 geführt ist, das an der
Rückwand der Trennwand 12 angeordnet ist.
Im oberen Bereich befinden sich auf der Vorderseite
der Trennwand 12 zwei auf Abstand voneinander ange
ordnete handgriffartige Bolzen 21. Die Bolzen 21 ragen
in einer derartigen Länge aus der Trennwand 12 heraus,
daß sie den Kanal 16 vollständig durchsetzen und in
nenseitig an der Türe 14 unter Klemmung anliegen.
Unter dem nach hinten geneigten Schrägblech 17 ist ein
Abfallbehälter 22 für das entlang dem Schrägblech 17
nach unten rutschende Abfallgut angeordnet.
Wie ersichtlich, ist durch diese Ausgestaltung eine
völlige Trennung von Schneidegut, das in den Auffang
behälter 15 gelangt, und von Abfallgut erreicht.
Statt einem Schrägblech 17 kann im unteren Bereich des
durch die Vorderwand 10 und die Trennwand 12 gebilde
ten Zwischenraumes 11 auch als Auffangeinrichtung eine
Einschubwanne angeordnet sein, die sich über die ge
samte Breite des Zwischenraumes 11 erstreckt (nicht
dargestellt). Durch eine derartige Einschubwanne wird
ebenfalls verhindert, daß Abfallprodukte nach unten
und damit in den Auffangbehälter 15 fallen. Zur Reini
gung kann dann die Einschubwanne auf einfache Weise
aus dem Zwischenraum 11 herausgezogen werden.
Claims (17)
1. Schneidemaschine für Lebensmittel zum Schneiden in
Streifen- oder Würfelform, insbesondere von
Fleisch, mit hin- und herbewegbaren Gattermessern,
und mit einem in Vorschubrichtung vor den Gatter
messern angeordneten Querschneidemesser, wobei die
Antriebswellen für das Gatter- und das Querschnei
demesser in innerhalb einer die Maschine auf der
Vorderseite abschließenden Vorderwand angeordneten
Lagern gelagert sind und die Wellen die Vorderwand
durchdringen, und wobei im Abstand zu der Vorder
wand außenseitig dazu eine Trennwand als zweite
Wand angeordnet ist, die die Antriebswelle für das
Querschneidemesser mit geringem Spiel durchdringt,
dadurch gekennzeichnet, daß
im unteren Bereich des durch die Vorderwand (10)
und die Trennwand (12) gebildeten Zwischenraumes
(11) eine Ablenk- und/oder Auffangeinrichtung (17)
für in den Zwischenraum (11) gelangtes Produkt an
geordnet ist.
2. Schneidemaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Ablenkeinrichtung (17) ein nach hinten geneigtes
Schrägblech aufweist, das im Bereich des un
teren Endes der Trennwand (12) in dessen Verlänge
rung angesetzt ist.
3. Schneidemaschine nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Schrägblech (17) am unteren Ende der Trennwand
(12) außenseitig angesetzt ist.
4. Schneidemaschine nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennwand (12) in einem derartigen Abstand vor
der Vorderwand (10) angeordnet ist, daß die Gat
termessereinrichtung (2) wenigstens weitgehend
sich in dem Zwischenraum (11) befindet.
5. Schneidemaschine nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennwand (12) eine rechteckige oder quadrati
sche Öffnung aufweist, die mit Spiel über den vor
deren Rahmen der Gattermessereinrichtung (2) ein
gepaßt ist.
6. Schneidemaschine nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffnung eine Zentrierung für die Trennwand
(12) darstellt.
7. Schneidemaschine nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet, daß
aus der Vorderseite der Trennwand (12) ein oder
mehrere handgriffartige Bolzen (21) herausragen.
8. Schneidemaschine nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Bolzen (21) eine derartige vorstehende Länge
besitzen, daß die Trennwand (12) zwischen ihrer
Halterung in der Maschine und dem vorderen abnehm
baren Deckel (14) der Maschine eingeklemmt ist.
9. Schneidemaschine nach einem der Ansprüche 1-8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennwand (12) an einem senkrechten Abschnitt
(18) des Schrägbleches (17) angesetzt ist.
10. Schneidemaschine nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Schrägblech (17) im Bereich seines vertikalen
Abschnittes (18) mit in den Zwischenraum (11) ra
genden Zentrierstiften (19) versehen ist, auf die
die Trennwand (12) gesetzt wird.
11. Schneidemaschine nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennwand (12) auf der Unterseite mit an die
Dicke der Zentrierstifte (19) angepaßte Aussparun
gen versehen ist.
12. Schneidemaschine nach einem der Ansprüche 1-10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennwand (12) auf der Oberseite über ein oder
mehrere Verriegelungselemente (8) an der Schneide
maschine befestigt ist.
13. Schneidemaschine nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verriegelungselemente (8) als ein oder mehrere
Verriegelungsbolzen ausgebildet sind, die
durch eine Bohrung in der Schneidemaschine oder
dessen Gestell (1) gesteckt und in eine Bohrung
oder ein an der Trennwand (12) angeordnetes Auge
(20) gesteckt sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
als Verriegelungsbolzen (8) ein an sich bekannter Gat
terverriegelungsbolzen vorgesehen ist.
15. Schneidemaschine nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich das Auge (20) an der Trennwand (12) innensei
tig befindet.
16. Schneidemaschine nach einem der Ansprüche 2-15,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich in Verlängerung des Schrägbleches (17) unter
dem Maschinengestell (1) ein Abfallbehälter (22)
befindet.
17. Schneidemaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Auffangeinrichtung als eine im unteren Bereich
des Zwischenraumes (11) angeordnete schubladenar
tige Einschubwanne ausgebildet ist.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: HOLZ, ACHIM, 89522 HEIDENHEIM, DE |
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R071 | Expiry of right | ||
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