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DE4211591C2 - Schneidwerkzeug für den Handgebrauch, insbesondere Blechschere - Google Patents

Schneidwerkzeug für den Handgebrauch, insbesondere Blechschere

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DE4211591C2
DE4211591C2 DE19924211591 DE4211591A DE4211591C2 DE 4211591 C2 DE4211591 C2 DE 4211591C2 DE 19924211591 DE19924211591 DE 19924211591 DE 4211591 A DE4211591 A DE 4211591A DE 4211591 C2 DE4211591 C2 DE 4211591C2
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DE
Germany
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scissor
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tool
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DE19924211591
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Frank Barthelmae
Bernd Aschenbach
Rudi Simon
Werner Holland-Moritz
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FERTIGUNGSTECHNIK und ENTWICKL
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FERTIGUNGSTECHNIK und ENTWICKL
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23DPLANING; SLOTTING; SHEARING; BROACHING; SAWING; FILING; SCRAPING; LIKE OPERATIONS FOR WORKING METAL BY REMOVING MATERIAL, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23D29/00Hand-held metal-shearing or metal-cutting devices
    • B23D29/02Hand-operated metal-shearing devices
    • B23D29/026Hand-operated metal-shearing devices for cutting sheets

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Scissors And Nippers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Schneidwerkzeug für den Handgebrauch, insbe­ sondere eine Blechschere mit zwischen den Scherenschenkeln und den Werkzeugschneiden angeordneten ein- oder mehrgliedrigem Getriebe zur Übertragung und Übersetzung der Handkräfte auf die Werkzeugschneiden, bei dem im Gelenkpunkt des relativ feststehenden Scherenschenkels ein zweischenkliger, aus Schneidenteil und Betätigungsteil gebildeter Scherenhebel schwenkbeweglich gelagert ist, der seinerseits durch einen im beweglichen Scherenschenkel angeordneten, radial zu seinem Gelenkpunkt liegenden Rolltrieb, bestehend aus einer auf einem Stützglied in Form eines Bolzens gelagerten Rolle und einer am Betätigungsteil des Scherenhebels vorgesehenen Nockenfläche in Arbeitsstellung bringbar ist.
Schneidwerkzeuge dieser Art, insbesondere Blechscheren, Kabelscheren oder auch Scheren zum Trennen von strangförmigen Werkstoffen sind, was sowohl die Ausführungsarten der Werkzeugschneiden als auch die getriebetechnische Gestaltung der Kraftübertragungsglieder angeht, in mannigfaltigen Konstruktionen bekannt. (DE-AS 20 41 746; DE-GM 81 00 729; US-PS 2 840 905; US-PS 4 502 222, Katalog der Firma Hahn und Kolb "Handwerkzeuge" 1990 u. a.). Diesen bekannten Werkzeugen ist im wesentlichen eines gemeinsam: Für die Übertragung und Übersetzung der an den Griffschenkeln eingebrachten Betätigungskräfte auf die Werkzeugschneide finden durchweg mehrgliedrige Hebel- bzw. Koppelgetriebe Anwendung.
Die kennzeichnende Wesensart dieser Getriebe bei Handwerkzeugen besteht darin, daß zwischen den Angriffspunkten der Handkräfte am Griffschenkel und den Wirkpunkten im Bereich der Scherenschneiden ein nahezu festes, d. h. unveränderliches Übersetzungsverhältnis vorhanden ist. Das ist in gewisser Weise nachteilig, weil sowohl im Anschnittbereich als auch über die gesamte Schnittlänge der Werkzeugschneiden an Blechscheren nurmehr linear abfallende Kraftverhältnisse realisiert werden können, während es in der Praxis vielfach so ist, daß durch solche Werkzeuggetriebe eine Variation der verfügbaren Schnittkräfte erwünscht ist.
Die aus der Schutzrechtsliteratur als auch die aus dem Firmenschrifftum bekannten Kraftübertragungs- und Hebelgetriebe sehen, wie schon angedeutet, unveränderliche Übersetzungen der Bewegungs- und Kraftübertragungselemente auf die Werkzeugschneiden vor und sind damit nicht geeignet, innerhalb der Bewegungsfolge einen gewünschtenfalls veränderten Kräfteverlauf realisieren zu können. Sie sind in den derzeit bekannten Konstruktionen auch nicht dazu geeignet, Bleche in der Art von Normal- und Hartblechen mit einer Dicke größer als 1 mm zu schneiden, zumal davon ausgegangen werden muß, daß für diese Handwerkzeuge nur eine Handkraft von etwa 300-350 N verfügbar ist. Handelt es sich also darum, Bleche mit einer Dicke größer als 1 mm und dazu noch in der Qualität der sogenannten Hartbleche zu schneiden, so gelangt der Anwender erfahrungsgemäß an eine Grenze, die er nicht imstande ist zu überschreiten.
Daran ändert auch der Umstand nichts, daß in einer Vielzahl von Firmenangeboten aus dem Projektschrifttum die Leistungsfähigkeit handbetätigter Blechscheren mit Schneidleistungen bis zu 1,5 mm Blechdicke angegeben wird. Für das Schneiden solcher Blechdicken wäre eine Handschließkraft von ca. 500-550 N erforderlich. Das ist eine Größe, die gewöhnlich nicht erreicht und daher für die Bedienung solcher Scheren auch nicht vorausgesetzt werden kann.
Durch die DE-OS 30 31 281 ist auch bereits eine von Hand zu betätigende, zum Abtrennen von Stangenmaterial bestimmte Schervorrichtung bekannt, deren wesentliche Konstruktionsmerkmale darin bestehen, zwischen den Griffschenkeln und den Werkzeugschneiden einen mehrgliedrigen Hebeltrieb vorzusehen und im Gelenkpunkt des relativ feststehenden Scherenschenkels einen zweischenkligen, aus einem Schneidenteil und einem Betätigungsteil gebildeten Scherenhebel schwenkbeweglich anzuordnen, der seinerseits durch einen im beweglichen Scherenschenkel angeordneten und radial zu seinem Gelenkpunkt liegenden Rolltrieb, bestehend aus einer auf einem Stützglied, in Form eines Bolzens gelagerten Rolle und einer am Betätigungsteil des Scherenhebels ausgebildeten Nockenfläche, in Arbeitsstellung bringbar ist. Die Vorteilswirkung dieser Antriebsart besteht darin, daß die erzeugten Betätigungskräfte mit Hilfe der Nockenflächen in gewissem Umfang variierbar und damit auf die Arbeitsbedürfnisse teilweise einrichtbar sind.
Diese nach Art eines Bolzenschneiders ausgeführte Schervorrichtung ist schon konstruktionsbedingt für von Hand, insbesondere einhändig, zu betätigende Schneidwerkzeuge, wie Blechscheren, nicht zweckmäßig anwendbar und die Konstruktionselemente bei dem dort erforderlichen Bewegungsabläufen auch nicht übertragbar.
Die Erfindung bezweckt, die den bekannten Scherentypen anhaftenden Nachteile bezüglich der zwischen den Scherenschneiden verfügbaren Schneidkräfte zu verringern und überdies eine bessere Gebrauchs­ zweckanpassung zu erreichen.
Hierzu liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, an für den Handgebrauch bestimmten Schneidwerkzeugen, insbesondere für Blechscheren, ein Kraftübertragungssystem, möglichst in der Art des bewährten Hebelge­ triebes, zu entwickeln, welches zwischen den Schneidenschenkeln des Werkzeuges eine dem Anwendungszweck bzw. den Gebrauchs­ bedürfnissen entsprechende Kraftcharakteristik für das Schneiden bzw. Trennen von Blechen, auch solcher in der Qualität von Hartblechen mit einer Dicke bis 1,5 mm, ohne sonderliche Arbeitsmühe und Kraftaufwand erreichen läßt.
Diese Kraftcharakteristik soll hierbei zweckmäßig so beschaffen sein, daß im ersten Teil des Betätigungsweges der Scherengriffschenkel, also bei vollständig geöffneter Handgriffinnenfläche, ein relativ geringer Kraftaufwand eingebracht werden muß, während im nachfolgenden Teil des Betätigungsweges, also gegen die Schließstellung der Scherenschneiden hin betrachtet, eine relativ große Schneidkraft zur Wirkung gebracht werden kann.
Damit soll gleichsam den an der Werkzeugschneide mit fortschreitendem Schnittweg sich verschlechternden Kraftverhältnissen entsprochen werden, indem in diesem Bereich die Kraftausübung durch die Betätigungshand nach ihrer inneren Schließhaltung hin günstiger wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Patentanspruch charakterisierten Gestaltungsmerkmale gelöst.
In erfindungsfunktioneller Ausgestaltung ist die am Scherenhebel angearbeitete Nockenfläche derartig beschaffen, daß beim Schließvorgang der beiden Scherenschenkel außer der hebelbedingten auch eine von der Gestaltung der Nockenfläche abhängige und damit veränderliche Übersetzung der dort zur Wirkung kommenden Betätigungskräfte erreichbar ist.
Die Vorteile dieser Konstruktion eines Hebelübersetzungsgetriebes für handbetätigte Schneidwerkzeuge liegen auf der Hand und sind aus der zugehörigen Zeichnung eines Ausführungsbeispieles klar ersichtlich.
Auf jedem Fall ist es so, daß mit der erfindungsgemäßen Lösung eines Hebeltriebes es gelungen ist, durch die besondere Art der Anordnung, Ausführung und Wirkungsweise der Kraftübertragungselemente zwischen den Schneiden des Werkzeuges Schneidkräfte zu realisieren, die das Trennen von Blechen in der Dicke bis zu 1,5 mm gewissermaßen mühelos ermöglichen.
Bei entsprechender Auslegung der Konstruktionselemente und bei entsprechender Gestaltung der Nockenfläche am Betätigungsteil des Scherenhebels wird sogar die Möglichkeit geschaffen, den im Bereich der Werkzeugschneiden wirksamen Kräftebedarf zu variieren, um ihn auf bestimmte Arbeitserfordernisse einzurichten.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der zugehörigen Zeichnung näher dargestellt und wird nachfolgend kurz erläutert.
Die Zeichnung zeigt eine Seitenansicht der Blechschere in stilisierter Darstellung, teilweise im Schnitt.
Die Blechschere besteht in prinzipiell bekannter Weise aus miteinander gelenkig verbundenen Scherenschenkeln, von denen der eine, der relativ feststehende Scherenschenkel 1, als zweischenkliger Hebel und der andere, der relativ bewegliche Scherenschenkel 2, als einschenkliger Hebel ausgeführt ist.
Beide Scherenschenkel 1; 2 haben je einen gesonderten räumlich voneinander getrennt liegenden Gelenkpunkt 3; 4, wobei der dem einschenklig ausgeführten und beweglichen Scherenschenkel 2 zugeordnete Gelenkpunkt 3 in einer Lasche 5 des dem Scherenschenkel 1 zugehörigen Schneidenschenkels 6 angeordnet und um diesen gegen den Scherenschenkel 6 angeordnet und um diesen gegen den Scherenschenkel 1 hin schwenkbar ist.
Im Gelenkpunkt 4 des relativ feststehenden Scherenschenkels 1 ist ein zweischenkliger, als Winkelhebel ausgeführter, aus einem Schneidenteil 7a und einem Betätigungsteil 7b bestehender Scherenhebel 7 schwenkbeweglich gelagert, der durch einen im beweglichen Scherenschenkel 2 angeordneten Rolltrieb 8 bei Betätigung des Scherenschenkels 2 in Arbeitsstellung gebracht wird.
Der Rolltrieb 8 besteht aus einer auf einem Stützglied, zweckmäßig in Form eines Bolzens 8a gelagerten Rolle 8b und einer am Betätigungsteil 7b des Scherenhebels 7 angearbeiteten, in der Zeichnung nur andeutungsweise dargestellten Nockenfläche 10.
Das derartig beschaffene Hebel- und Kraftübertragungssystem innerhalb der Betätigungsglieder der Scherenschenkel ermöglicht es, beim Schließvorgang der beiden Scherenschenkel 1; 2 außer der hebelbedingten auch eine von der Gestaltung der Nockenfläche 10 abhängige und damit veränderlich wählbare, auf den Anwendungszweck abgestimmte Übersetzung der in die Scherenglieder eingebrachten Betätigungskräfte aus der Bedienungshand zu erreichen.
Es liegt auch im Sinne der Erfindung, das hier für Schneidwerkzeuge in Vorschlag gebrachte Kraftübertragungssystem auch für anders geartete handbetätigte Geräte, beispielsweise in der Art von Preß- und Formzangen, anzuwenden.

Claims (1)

  1. Schneidwerkzeug für den Handgebrauch, insbesondere eine Blechschere, mit zwischen den Scherenschenkeln und den Werkzeugschneiden angeordneten ein- oder mehrgliedrigem Getriebe zur Übertragung und Übersetzung der Handkräfte auf die Werkzeugschneiden bei dem im Gelenkpunkt des relativ feststehenden Scherenschenkels ein zweischenkliger, aus Schneidenteil und Betätigungsteil gebildeter Scherenhebel schwenkbeweglich gelagert ist, der seinerseits durch einen im beweglichen Scherenschenkel angeordneten, radial zu seinem Gelenkpunkt liegenden Rolltrieb, bestehend aus einer auf einem Stützglied in Form eines Bolzens gelagerten Rolle und einer am Betätigungsteil des Scherenhebels vorgesehenen Nockenfläche in Arbeitsstellung bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Scherenschenkel (1, 2) einesteils als einschenkliger und anderenteils als zweischenkliger Hebel ausgeführt sind und beide Scherenschenkel (1; 2) je einen gesonderten räumlich voneinander getrennt liegenden Gelenkpunkt (3; 4) aufweisen, wobei der dem einschenklig ausgeführten beweglichen Scherenschenkel zugeord­ neten Gelenkpunkt (3) im Bereich des Schneidenschenkels (6) des zweischenklig ausgeführten, feststehenden Scherenschenkels (1) angeordnet ist und der Scherenhebel (7) die Form eines Winkelhebels aufweist.
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