DE4207850C2 - Elektrische Gerätesteckdose - Google Patents
Elektrische GerätesteckdoseInfo
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- H01R13/665—Structural association with built-in electrical component with built-in electronic circuit
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- Insertion, Bundling And Securing Of Wires For Electric Apparatuses (AREA)
Description
Aus der DE 37 08 393 A1 ist es bekannt, eine einen Lei
tungsanschluß aufweisende Gerätesteckdose auf
einen Anschlußteil eines Magnetkopfes aufzustecken und
zwischen der Gerätesteckdose und dem Anschlußteil eine
als loses Einzelteil aufsteckbare Dichtung vorzusehen.
An dem Anschlußteil angeordnete Steckerstifte durch
setzen dabei die Kontaktbuchsen der Dichtung und ragen
in den Gerätestecker hinein.
Die DE 88 11 471 U1 offenbart einen koaxialen Winkelstecker
zur Verbindung eines Fahrzeugantennenkabels mit einem
Autoradio. Dabei sind ein Außenleiter des Antennenkabels
über eine Kabelschelle mit einem hülsenförmigen Außen
leiter der Koaxialbuchse und ein Kabelinnenleiter mit
einem zentralen Steckerstift verbunden. Die Koaxialbuchse,
der Steckerstift und ein Kondensator sind auf einer
Leiterplatte befestigt und mit Isolierstoff umspritzt.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Geräte
steckdose dahingehend
weiterzubilden, daß mit einfachen Mitteln eine kosten
günstig herstellbare kompakte Baueinheit mit weniger
Einzelteilen erzielt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfin
dung sind durch die Merkmale der Unteransprüche gekennzeich
net.
Weitere Vorteile und wesentliche Einzelheiten der Erfindung
sind der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung zu
entnehmen, die in schematischer Darstellung bevorzugte Aus
führungsformen als Beispiel zeigt.
Es stellen dar:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Anordnung in Seitenansicht,
teilweise geschnitten,
Fig. 2 die Anordnung gemäß Fig. 1 in Vorderansicht,
Fig. 3 eine andere erfindungsgemäße Anordnung ähnlich der
Fig. 1 in Seitenansicht, teilweise geschnitten und
Fig. 4 die Anordnung gemäß Fig. 3 in Vorderansicht.
Die in der Zeichnung dargestellte Anordnung ist als elektri
sche Gerätesteckdose 1 und 2 ausgebildet, die auf Stecker
stifte eines hier nicht dargestellten Körpers, beispielswei
se einer Magnetspule oder eines Magnetkopfes, aufgesteckt
werden kann. Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Geräte
steckdose 1 weist einen Leitungsanschlußkörper 3 und eine
Leiterplatte 4 auf, die in dem Leitungsanschlußkörper 3
eingebettet ist.
Der Leitungsanschlußkörper 3 kann aus einem bevorzugt ela
stischen Kunststoffmaterial, vorzugsweise Polyurethan (PUR),
beispielsweise im Spritzgußverfahren oder im Gießverfahren
hergestellt sein, wobei die Leiterplatte 4 zweckmäßig gleich
mit eingespritzt beziehungsweise eingegossen werden kann.
Der Leitungsanschlußkörper 3 besitzt eine elastische Dich
tung 5 und eine Zugentlastung 6, die materialeinheitlich
angeformt sind und somit aus demselben Kunststoffma
terial wie der Leitungsanschlußkörper 3 bestehen.
Die Dichtung 5 kann vorzugsweise als wulstartiger, rechteck
förmiger Rahmen ausgebildet sein, der eine Öffnung 7 be
grenzt und den Randbereich der Leiterplatte 4 an der einen
Seite 8 formschlüssig übergreift. Die Leiterplatte 4 kann
ein- oder beidseitig elektrische Leiterbahnen aufweisen.
Die Leiterbahnen können mit elektrischen und/oder elektroni
schen Bauteilen, die bevorzugt als Miniaturbauteile
(SMD-Bauteile) ausgebildet sein können, kontaktiert sein,
die zweckmäßig auf der der freien Seite 8 gegenüberliegenden
Seite 10 der Leiterplatte 4 angeordnet sein können, so daß
die Bauteile 9 ebenfalls in der Kunststoffmasse
des Leitungsanschlußkörpers 3 dicht eingebettet sind. Minde
stens eines der Bauteile 9 kann eine Lichtquelle
sein, die bevorzugt als Leuchtdiode (LED) ausgebildet sein
kann. Damit das von der Lichtquelle ausgesandte Licht nach
außen dringen kann, kann das Kunststoffmaterial des Leitungs
anschlußkörpers 3 zweckmäßig durchscheinend beziehungsweise
lichtdurchlässig sein, wobei durch eine Einfärbung des licht
durchlässigen Kunststoffmaterials wahlweise unterschiedliche
Leucht- beziehungsweise Signaleffekte erzielt werden können.
Für die Einführung der Steckerstifte der Magnetspule bezie
hungsweise des Magnetkopfes kann die Leiterplatte 4 buchsen
förmige Steckkontaktteile 11 aufweisen, die mit den Leiter
bahnen der Leiterplatte 4 kontaktiert sein können. In Fort
setzung der buchsenförmigen Steckkontaktteile 11 können
in dem Leitungsanschlußkörper 3 Sacklöcher 12 ausgebildet
sein, in die die Steckerstifte ebenfalls eingreifen. Außer
dem können etwa in der Mitte der Leiterplatte 4 ein Durch
bruch 13 und daran anschließend in dem Leitungsanschlußkör
per 3 eine Bohrung 14 ausgebildet sein, die an der der Dich
tung 5 gegenüberliegenden Außenseite 15 des Leitungsanschluß
körpers 3 eine im Durchmesser größere Erweiterung 16 be
sitzt. Der Durchbruch 13, die Bohrung 14 und die Erweiterung
16 sind koaxial ausgerichtet, so daß eine Befestigungsschrau
be hindurchgesteckt und in ein Muttergewinde der Magnetspule
beziehungsweise des Magnetkopfes zur ortsfesten Lagesiche
rung der Gerätesteckdose 1 eingeschraubt werden kann, wobei
sich der Schraubenkopf im Bereich der Erweiterung 16 befin
det und entweder direkt oder mittels einer Unterlegscheibe
gegen die Schulter 17 der erweiterten Bohrung 14 wirkt.
Die an der in der Zeichnung unteren Umfangseite der im we
sentlichen rechteckförmigen Gerätesteckdose 1 am Leitungs
anschlußkörper 3 materialeinheitlich angeformte Zugentla
stung 6 umschließt ein Leiterkabel 18 und ist nach unten
hin konisch verjüngt, so daß gleichzeitig ein elastischer
Knickschutz für das Leiterkabel 18 gebildet ist, der ein
Abknicken und Brechen des Leiterkabels 18 verhindert. Bei
der Herstellung der Gerätesteckdose 1 kann das Leiterkabel
18 gemeinsam mit der Leiterplatte 4 zweckmäßig direkt in
den Leitungsanschlußkörper 3 eingespritzt beziehungsweise
eingegossen werden, so daß eine formschlüssige Lagerung und
weitgehend hermetisch dichte Einbettung erzielt wird.
Bei dem in der Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Leiter 19 des Leiterkabels 18 an der der Dichtung 5
abgewandten Breitseite 10 der Leiterplatte 4 mit deren Lei
terbahnen elektrisch kontaktiert. Es ist aber auch möglich,
die elektrischen Leiter 19 an einer oder mehreren Schmalsei
ten der Leiterplatte 4 zu kontaktieren. Außerdem ist der
Fig. 1 zu entnehmen, daß die Dichtung 5 nur etwas dicker
ist als die dünne Leiterplatte 4. Beim vorliegenden Ausfüh
rungsbeispiel ist die Länge des Sackloches 12 etwa doppelt
so groß wie die Dicke beziehungsweise der Durchmesser des
Leiterkabels 18, während die Gesamtdicke der Gerätesteckdose
von der Dichtung 5 bis zur gegenüberliegenden Außenseite 15
nur ungefähr dreimal größer ist als die Dicke des Leiterka
bels 18. Insbesondere die Fig. 1 zeigt deutlich, daß der
Leitungsanschlußkörper 3 und die Dichtung 5 eine Kompaktbau
einheit bilden, in der die Leiterplatte 4 mit dem Steckkkon
taktteil 11 und den Bauteilen 9 sowie das Leiterka
bel 18 mit den Leitern 19 dicht eingebettet sind. Aufgrund
der erfindungsgemäßen Gestaltung ist die Gerätesteckdose 1
so ausgelegt, daß sie in axialer Richtung, also zwischen der
Dichtung 5 und der Außenseite 15 nur etwa halb so groß bezie
hungsweise dick ist wie die herkömmlichen nach DIN genormten
Gerätesteckdosen.
Die in den Fig. 3 und 4 dargestellte Gerätesteckdose 2
ist zu einem großen Teil wie die zuvor beschriebene Geräte
steckdose 1 ausgebildet und weist also einen aus bevorzugt
elastischem Kunststoffmaterial hergestellten Leitungsan
schlußkörper 3 mit integrierter Dichtung 5 sowie eine Leiter
platte 4 auf, die mit den Bauteilen 9 und Steckkon
taktteilen 11 in dem Leitungsanschlußkörper 3 formschlüssig
eingebettet ist.
Die die Öffnung 7 begrenzende rahmenförmige Dichtung 5 über
greift die Leiterplatte 4 an der einen Seite 8 und die
Bauteile 9, von denen ebenfalls mindestens eines eine
Lichtquelle sein kann, sind an der gegenüberliegenden Breit
seite 10 der Leiterplatte 4 angeordnet. Die Leiterplatte 4
dieses Ausführungsbeispiels besitzt ebenfalls einen Durch
bruch 13 und in dem vorzugsweise lichtdurchlässigen Kunst
stoffmaterial des Leitungsanschlußkörpers 3 sind koaxial zum
Durchbruch 13 eine Bohrung 14 und eine Erweiterung 16 sowie
eine Schulter 17 ausgebildet. Zudem befindet sich in Fort
setzung der buchsenförmigen Steckkontaktteile 11 ein Sackloch 12
in dem Leitungsanschlußkörper 3.
An der unteren Seite des Leitungsanschlußkörpers 3 ist mate
rialeinheitlich eine sich nach unten verjüngende Zugentla
stung 6 angeformt, die gleichzeitig als Knickschutz für
das Leiterkabel 18 dient und letzteres eng umschließt. Zur
Erzielung einer möglichst geringen Gesamtdicke der Geräte
steckdose 2 können die elektrischen Leiter 19 vorteilhaft
an einer Schmalseite 20 der Leiterplatte 4 kontaktiert sein.
Dabei ist zu erkennen, daß die Dicke der Leiterplatte 4
ungefähr gleich der Dicke des Leiters 19 ist. Die Dicke
der Dichtung 5 des vorliegenden Ausführungsbeispiels kann
etwas kleiner sein als die Dicke der Leiterplatte 4. Auch
bei dieser Ausführungsform der Fig. 3 und 4 bilden der
Leitungsanschlußkörper 3 und die Dichtung 5 eine Kompaktbau
einheit, in der die Leiterplatte 4 mit dem Steckkontaktteil
11 und dem Bauteil 9 sowie das Leiterkabel 18 mit
den Leitern 19 in dem Leitungsanschlußkörper 3 vorzugsweise
durch unmittelbares Einspritzen oder Umgießen dicht einge
bettet sind.
Ein wesentlicher Unterschied zum Ausführungsbeispiel der
Fig. 1 und 2 besteht darin, daß die Gerätesteckdose 2
wesentlich dünner ist als die Gerätesteckdose 1. Es ist
zu erkennen, daß die Gesamtdicke von der Dichtung 5 bis
zur gegenüberliegenden Außenseite 15 nur geringfügig größer
ist als die Dicke des Leiterkabels 18. Die Gesamtdicke der
Gerätesteckdose 1 ist bevorzugt nur etwa ein Viertel bis
ein Drittel größer als die Dicke des Leiterkabels 18, so
daß eine ausgesprochen flache Kompakteinheit gebildet ist,
die nur etwa ein Fünftel so dick ist wie die herkömmlichen
DIN-Gerätesteckdosen. In diesem Falle ist zu erkennen, daß
die Länge des Sackloches 12 wesentlich kleiner ist als beim
Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2, so daß auch entspre
chend kürzere Steckerstifte an der Magnetspule beziehungs
weise dem Magnetkopf ausgebildet werden können.
Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Gerätesteck
dosen 1 und 2 besteht in der baueinheitlichen Integration
der Dichtung 5 und der Leiterplatte 4, mit dem Leitungsan
schlußkörper 3, die durch die Integration des Kabelan
schlusses konsequent gestützt wird. Es liegt jedoch im
Rahmen der Erfindung, das Leiterkabel 18 auch anderweitig,
beispielsweise durch Schraub- oder Klemmkontaktierung, an
der Gerätesteckdose 1, 2 anzuschließen. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, daß durch die unmittelbare Steckkontaktierung
im Bereich der Leiterplatte zusätzliche Steckerbuchsen,
wie sie etwa bei den herkömmlichen DTN-Gerätesteckdosen
verwendet werden müssen, eingespart werden können, so daß
eine kostengünstige Herstellung mit weniger Bauteilen er
zielt wird. Außerdem ist eine weitgehende Komplettisolation
gegeben, wodurch alle Funktionsteile weitgehend geschützt
sind. Zudem ist aufgrund der deutlich geringeren Bauhöhe
nur ein minimaler Platzbedarf notwendig, so daß beispiels
weise eine Vielzahl von Magnetventilen auf kleinstem Raum
kompakt installiert werden können. Die integrierten
Bauteile können zum Beispiel eine Entstörfunktion und/oder
eine Betriebsanzeige bewirken.
Claims (20)
1. Elektrische Gerätesteckdose (1, 2) mit mindestens
einem Steckkontaktteil (11) und einer ein elektrisches
Bauelement (9) aufweisenden Leiterplatte (4), die in
einem Leitungsanschlußkörper (3) eingebettet sind, und
einer auf der Steckseite zwischen dem Leitungsanschluß
körper (3) und einem anderen Körper vorgesehenen
elastischen Dichtung (5), wobei die Dichtung (5) und
der Leitungsanschlußkörper (3) einteilig aus demselben
Kunststoffmaterial gebildet sind.
2. Gerätesteckdose nach vorstehendem Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leiterplatte (4) mit dem
Steckkontaktteil (11) und dem Bauelement (9) in dem
Kunststoffmaterial eingespritzt oder eingegossen ist.
3. Gerätesteckdose nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kunststoffmaterial lichtdurch
lässig und/oder elastisch ist.
4. Gerätesteckdose nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eines der Bauelemente (9)
eine Lichtquelle, vorzugsweise Leuchtdiode (LED) ist.
5. Gerätesteckdose nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Dichtung (5) die Leiterplatte (4)
an einer den Bauelementen (9) abgewandten Seite (8)
übergreift.
6. Gerätesteckdose nach Anspruch 1 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichtung (5) als eine Öffnung
(7) begrenzender wulstförmiger Rahmen ausgebildet ist.
7. Gerätesteckdose nach einem oder mehreren der Ansprüche
1, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der
Dichtung (5) etwa gleich der Dicke der Leiterplatte (4)
ist.
8. Gerätesteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplatte (4) einen
Durchbruch (13) und der Leitungsanschlußkörper (3) eine
koaxiale Bohrung (14) für eine Befestigungsschraube
aufweisen.
9. Gerätesteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Bohrung (14) an der der
Dichtung (5) gegenüberliegenden Außenseite (15) des
Leitungsanschlußkörpers (3) eine im Durchmesser größere
Erweiterung (16) für die Aufnahme eines Schraubenkopfes
oder einer Unterlegscheibe aufweist.
10. Gerätesteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Leitungsanschlußkörper
(3) eine Zugentlastung (6) für ein elektrisches
Leiterkabel (18) aufweist.
11. Gerätesteckdose nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zugentlastung (6) als elastischer
Knickschutz für das Leiterkabel (18) ausgebildet ist.
12. Gerätesteckdose nach einem der Ansprüche 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zugentlastung (6) und
der Leitungsanschlußkörper (3) materialeinheitlich aus
demselben Kunststoffmaterial gebildet sind.
13. Gerätesteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß Leiter (19) des Leiterkabels
(18) an einer Breitseite (10) der Leiterplatte (4)
kontaktiert sind.
14. Gerätesteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Leiter (19) des Leiter
kabels (18) an einer Schmalseite (20) der Leiterplatte
(4) kontaktiert sind.
15. Gerätesteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Leiterplatte
(4) ungefähr gleich der Dicke eines Leiters (19) ist.
16. Gerätesteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß das Leiterkabel (18) mit
den Leitern (19) in der Zugentlastung (6) und im
Leiteranschlußkörper (3) formschlüssig gelagert und
bevorzugt hermetisch dicht eingebettet ist.
17. Gerätesteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß in dem Kunststoffmaterial
in Fortsetzung des buchsenförmigen Steckkontaktteils (11)
ein Sackloch (12) zur Aufnahme eines Steckerstiftes
ausgebildet ist.
18. Gerätesteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Sackloches (12)
größer ist als die Dicke des Leiterkabels (18) und daß
die Gesamtdicke der Gerätesteckdose (1) etwa zwei- bis
viermal, vorzugsweise nur etwa dreimal größer ist als
die Dicke des Leiterkabels (18).
19. Gerätesteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Sackloches
(12) ungefähr gleich oder kleiner ist als die Dicke
des Leiterkabels (18) und daß die Gesamtdicke der
Gerätesteckdose (2) nur etwas, vorzugsweise etwa ein
Viertel bis ein Drittel, größer ist als die Dicke des
Leiterkabels (18).
20. Gerätesteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß sie
zwischen der Dichtung (5) und einer
gegenüberliegenden Außenseite (15) etwa um die Hälfte
oder mehr kleiner ist als die herkömmlichen genormten
Gerätesteckdosen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE4207850A DE4207850C2 (de) | 1992-03-12 | 1992-03-12 | Elektrische Gerätesteckdose |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE4207850A DE4207850C2 (de) | 1992-03-12 | 1992-03-12 | Elektrische Gerätesteckdose |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4207850A1 DE4207850A1 (de) | 1993-09-16 |
DE4207850C2 true DE4207850C2 (de) | 1997-11-27 |
Family
ID=6453867
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE4207850A Expired - Lifetime DE4207850C2 (de) | 1992-03-12 | 1992-03-12 | Elektrische Gerätesteckdose |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4207850C2 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE29801449U1 (de) | 1998-01-29 | 1998-04-02 | Schmitt, Fred R., 74388 Talheim | Kabelschelle |
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-
1992
- 1992-03-12 DE DE4207850A patent/DE4207850C2/de not_active Expired - Lifetime
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DE19800802A1 (de) * | 1998-01-13 | 1999-07-15 | Cit Alcatel | Steckverbinder mit elektronischem Bauelement |
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DE4207850A1 (de) | 1993-09-16 |
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