DE4202931A1 - Steckverbindung zwischen zwei lichtwellenleitern eines optischen kabels und verfahren zu ihrer herstellung - Google Patents
Steckverbindung zwischen zwei lichtwellenleitern eines optischen kabels und verfahren zu ihrer herstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Steckverbindung zwischen zwei
Lichtwellenleitern eines optischen Kabels, bei der die Enden
der Lichtwellenleiter in Kupplungsteilen fixiert sind und die
Kupplungsteile derart miteinander verbunden sind, daß über die
Stirnflächen der Lichtwellenleiter ein optischer Kontakt für
die Kerne der optischen Fasern sichergestellt ist.
Optische Steckverbindungen werden in letzter Zeit auch
außerhalb der optischen Nachrichtentechnik in großen
Stückzahlen verwendet. Insbesondere die Computerhersteller
setzen zunehmend optische Verbindungskabel ein, die gegenüber
den bisher üblichen Koaxialkabeln weniger anfällig in Bezug
auf induktive Störsignale sind. Bei ziemlich hohen Bitraten
werden unterschiedliche Pfade für das Senden und Empfangen
verwendet. Deshalb besteht ein Bedarf an sogenannten Duplex-
Steckern, für die Verbindung der optischen Fasern, welche die
Pfade bereitstellen. Solche Duplex-Stecker sollen miteinander
verbindbar sein andererseits aber auch an optische
Datenendgeräte anschließbar sein.
Bei optischen Duplexsteckern nach der FDDI-Norm (Fiber Data
Distribution Interface) handelt es sich um hochwertige und
dementsprechend kostspielige Steckverbindungen, die als
typische Werte eine Einfügedämpfung von etwa 0,1 dB und eine
Rückflußdämpfung von 30 dB aufweisen. Diese Werte lassen sich
mit üblichen PC (Physical-Contact) Steckverbindungen
realisieren. Die Anforderungen an die Einfügedämpfung sind
hoch, an die Rückflußdämpfung werden nur moderate Forderungen
gestellt, weil im EDV-Bereich generell in Digitaltechnik
gearbeitet wird.
Bei den FDDI-Doppelsteckern ist jede Faser für sich in einem
Präzisionsstift gefaßt und wird über eine hochgenaue Hülse mit
der Gegenfaser zusammengeführt. Der Aufbau ist mit zwei
Stiften und zwei Hülsen einem üblichen Elektrostecker
nachempfunden. Diese Hülsen sind sehr eng tolerierte
Präzisionshülsen. Sie haben meist die Form eines zylindrischen
Führungsstiftes aus Metall oder Keramik mit einer genauen
Bohrung zur Aufnahme der Faser. Die Faser wird üblicherweise
in der Bohrung durch Kleben fixiert. Da beim Übergang von
flüssig nach fest beim Kleber eine Volumenänderung
stattfindet, ist es nicht möglich, die Faser zu positionieren
und exakt in dieser Lage zu fixieren. Die im Mikrometerbereich
liegenden Lageänderungen reichen bei Einmodensteckverbindungen
jedoch aus, die Dämpfung stark zu erhöhen. Deshalb wird
vielfach der Stecker auf genaues Maß nachgearbeitet und zwar
entweder durch Anschleifen von Referenzflächen zum Faserkern,
oder durch konzentrisches Abdrehen des Außendurchmessers zum
Faserkern oder durch Rundschleifen. Der Aufwand zur
Herstellung einer Steckverbindung für Einmodenfasern ist also
sehr hoch und die Herstellung eines Doppelsteckers
entsprechend zweimal so hoch.
Der vorliegenden Erfindung liegt von daher die Aufgabe
zugrunde, eine Doppelsteckerkonstruktion anzugeben, die den
gleichen Aufwand wie für einen Einfachstecker erforderlich
macht, die wesentlich kompakter als die bisherigen
Konstruktionen ist und die weniger zu Verwechselungen beim
Anschließen führt.
Diese Aufgabe wird bei einer Steckverbindung der eingangs
erwähnten Art dadurch gelöst, daß die Enden von zwei optischen
Fasern miteinander verschmolzen sind und das gemeinsame Ende
in dem Kupplungsteil fixiert ist.
Dabei hat es sich in Weiterbildung der Erfindung als
vorteilhaft erwiesen, daß der Durchmesser des gemeinsamen
Endes gleich dem Durchmesser einer optischen Faser ist. Der
Durchmesser von Einmodenfasern beträgt 125 µm. Wenn der
Durchmesser des gemeinsamen Endes ebenfalls 125 µm beträgt,
dann können die für Einzelstecker verwendeten Kupplungsteile
auch für Doppelsteckverbindungen eingesetzt werden, wodurch
sich eine Ersparnis ergibt. Der Durchmesser des gemeinsamen
Endes kann jedoch auch größer sein.
Die Länge des gemeinsamen Endes ist zweckmäßigerweise zwischen
5 und 15 mm, wobei hier der zylindrische Bereich gemeint ist.
Diese Länge ist erforderlich, damit das gemeinsame Ende in der
Bohrung des Kupplungsteils geführt werden kann und aus der
Bohrung herausragt.
Wesentlich bei der Erfindung ist, daß die Kerne der beiden
optischen Fasern im gemeinsamen Ende beibehalten sind und ihr
Profil etwas abgeflacht und vergrößert ist. Die
Übersprechdämpfung sollte höher als 40 dB liegen. Durch die
Abflachung bzw. Vergrößerung der Kernprofile wird eine
Aufweitung des Modenfelddurchmessers erreicht, was zu
verminderten Justiertoleranzen führt.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung
einer lösbaren Steckverbindung nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 6. Dieses Verfahren zeichnet sich dadurch aus, daß
zwei Einmodenfasern eines optischen Kabels am Ende des Kabels
unter Zugspannung miteinander verschmolzen werden, bis im
mittleren Bereich eine im Querschnitt nahezu kreisförmige
Schmelzzone mit einem Durchmesser entstanden ist, der dem
Durchmesser einer Einmodenfaser entspricht, und die eine Länge
von in etwa 10-30 mm aufweist, daß der verschmolzene Bereich
nach dem Abkühlen in etwa in der Mitte durchtrennt wird und
die durchtrennten Enden in den Kupplungsteilen fixiert werden.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird die bei der
Herstellung von Schmelzkopplern bekannte Technologie
verwendet, d. h. die Fasern werden in paralleler Anordnung
zueinander bis auf Schmelztemperatur erhitzt und gemeinsam in
Längsrichtung gezogen, wobei jedoch im Gegensatz zur
Kopplerherstellung eine Übersprechdämpfung zwischen den Fasern
von wenigstens 40 dB aufrechterhalten bleiben muß. Wesentlich
ist, daß beim Verschmelzen und Ziehen die Kernprofile der
optischen Fasern abgeflacht und vergrößert werden.
Die Erfindung ist anhand der in den Fig. 1 bis 4
schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher
erläutert.
In der Fig. 1 ist ein optisches Kabel 1 dargestellt, welches
beispielsweise als Verbindungskabel in einem lokalen Netz
(LAN) verwendet werden kann. Das Kabel 1 besteht aus zwei
Lichtwellenleitern 2 und 3, die innerhalb eines
Schlitzröhrchens 4 aus Kunststoff untergebracht sind. Auf dem
Kunststoffröhrchen 4 befindet sich eine Zugentlastungsschicht
5 z. B. aus Aramidfasern. Auf der Schicht 5 befindet sich ein
extrudierter Kunststoffmantel 6.
Das Kabel 1 weist an seinen beiden Enden Kupplungsteile 7 und
8 auf, die üblicherweise Stecker sind. Bei den Steckern 7 und
8 handelt es sich um marktübliche Stecker, d. h. sie weisen
Mittel zur Zugentlastung, zum Knickschutz, zur festen
Verbindung etc. auf.
Wie aus Fig. 2 deutlicher hervorgeht sind die
Lichtwellenleiter 2 und 3 bzw. die in ihnen befindlichen
Einmodenfasern 9 und 10 an ihrem Ende 11 miteinander
verschmolzen. Hierzu werden die Enden parallel
nebeneinandergelegt und bei leichtem Anpreßdruck auf
Schmelztemperatur des Materials der Einmodenfaser erwärmt und
gleichzeitig in Längsrichtung gezogen. Dabei verschmelzen die
Einmodenfasern 9 und 10 über eine bestimmte Länge miteinander.
Es bildet sich ein Bereich 11 mit nahezu kreisrundem
Querschnitt. Der Schmelzprozeß wird abgebrochen, wenn die
Verschmelzung fertig ist und sich der gewünschte
Außendurchmesser in den Bereich 11 eingestellt hat.
Wünschenswerterweise ist der Durchmesser im Bereich 11 gleich
dem Durchmesser einer Einmodenfaser 2 bzw. 3 d. h. 125 µm, so
daß übliche Stecker verwendet werden können. Die Länge der
Schmelzzone sollte zwischen 15 und 30 mm liegen. Beim
Schmelzprozeß ist darauf zu achten, daß die Kerne 9a und 10a
erhalten bleiben und die Übersprechdämpfung höher als 40 dB
liegt. Sollte dieser Wert nicht bei einem Durchmesser von 125
µm erreichbar sein, können auch größere Durchmesser z. B. 150
µm eingestellt werden. Das hat jedoch zur Folge, daß besondere
Stecker mit einer Führung für die Faser deren Durchmesser z. B.
150 µm beträgt.
Nach Fertigstellung der Schmelzzone wird der
Schmelzzonenbereich abgekühlt und die Schmelzzone ungefähr in
der Mitte durchtrennt. Der Bereich 11 hat dann eine Länge von
in etwa 5 bis 15 mm.
Zur Steckerkonfektionierung wird der Bereich 11 in die dafür
vorgesehene Führung im Stecker eingeführt und dort verklebt.
Nachdem die übrigen Arbeiten für die Steckerkonfektionierung
abgeschlossen sind, d. h. Steckerzusammenbau, Zugentlastung,
Schleifen der aus der Führung herausragenden Stirnfläche des
Bereiches 11, kann der Stecker in an sich bekannter Weise
justiert werden, d. h. der Bereich 11 wird konzentrisch zu den
Führungsflächen des Steckers angeordnet. Damit sichergestellt
ist, daß die Kerne 99 und 100 im Bereich 11 beim
Steckervorgang mit den Kernen des entsprechenden anderen
Kupplungsteil fluchten, ist es zweckmäßig, die Lage der Kerne
9a und 9b an der Außenfläche des Steckers zu markieren.
Die Fig. 3 zeigt die beiden Einmodenfasern 9 und 10 mit ihren
Kernen 9a und 10a voneinander beabstandet.
In Fig. 4 ist der Bereich 11 dargestellt, in welchem die
Einmodenfasern 9 und 10 miteinander verschmolzen sind, wobei
jedoch die Kerne 9a und 10a erhalten sind. Neben den
wirtschaftlichen Vorteilen hat die Erfindung noch den Vorteil,
daß der Platzbedarf des erfindungsgemäßen Duplexsteckers
wesentlich geringer ist als der für zwei Einzelstecker.
Claims (7)
1. Steckverbindung zwischen zwei Lichtwellenleitern eines
optischen Kabels, bei der die Enden der Lichtwellenleiter
in Kupplungsteilen fixiert sind und die Kupplungsteile
derart miteinander verbunden sind, daß über die
Stirnflächen der Lichtwellenleiter ein optischer Kontakt
für die Kerne der optischen Fasern sichergestellt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Enden von zwei optischen
Fasern eines optischen Kabels (1) miteinander
verschmolzen sind und das gemeinsame Ende (11) in dem
Kupplungsteil (7, 8) fixiert ist.
2. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser des gemeinsamen Endes (11) gleich dem
Durchmesser einer optischen Faser (2, 3, 9, 10) ist.
3. Steckverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Länge des gemeinsamen Endes (11)
zwischen 5 und 15 mm beträgt.
4. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kerne (9a, 10a) der beiden
optischen Fasern (9, 10) im gemeinsamen Ende (11)
beibehalten sind und ihr Profil etwas abgeflacht und
vergrößert ist.
5. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Übersprechdämpfung zwischen den
Kernen der Fasern (9, 10) in dem gemeinsamen Ende (11)
höher als 40 dB ist.
6. Verfahren zur Herstellung einer lösbaren Steckverbindung
zwischen Lichtwellenleitern, bei dem die Enden der
Lichtwellenleiter in Bohrungen bzw. Führungen von
Kupplungsteilen eingebracht und dort fixiert werden, die
Stirnflächen der optischen Fasern poliert und die
Kupplungsteile derart zusammengeführt werden, daß die
polierten Stirnflächen einem optischen Kontakt für die
Kerne sicherstellen, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Einmodenfasern eines optischen Kabels am Ende des Kabels
unter Zugspannung miteinander verschmolzen werden, bis im
mittleren Bereich eine im Querschnitt nahezu kreisförmige
Schmelzzone mit einem Durchmesser entstanden ist, der dem
Durchmesser der Einmodenfaser (125 µm) entspricht, und
die eine Länge von in etwa 10 bis 30 mm aufweist, daß der
verschmolzene Bereich nach dem Abkühlen in etwa in der
Mitte durchtrennt wird und die durchtrennten Enden in den
Kupplungsteilen fixiert werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
beim Verschmelzen die Kernprofile der optischen Fasern
abgeflacht und vergrößert werden.
Priority Applications (2)
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