DE4243812C2 - Schiffs-Förderanlage - Google Patents
Schiffs-FörderanlageInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine kontinuierlich arbeitende
Schiffs-Förderanlage mit einem Endlos-Förderband zum
Transport von Schiffen von einer ersten Wasserfläche zu
einer zweiten oberhalb der ersten befindlichen Wasserfläche
gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Die
Erfindung bezieht sich ferner auf eine Verwendung
derartiger Förderanlagen zum Transport von Rundbooten in
Wildwasseranlagen von Freizeitparks.
Schiffs-Förderanlagen der gattungsgemäßen Art sind an sich
bekannt. Sie werden vor allem in Freizeitparks verwendet.
Dabei fahren die üblicherweise mit 5 bis 10 Personen
besetzten Schiffe von einem im Gelände höher gelegenen
Punkt in einem Wasserkanal mit Gefällstrecke abwärts und
gelangen dann in der Nähe ihres Ausgangspunktes zu einer
Schiffs-Förderanlage, mit der sie wieder in die
Ausgangsposition befördert werden.
Bei einer bekannten Schiffs-Förderanlage (nicht
gattungsgemäßer Art) steigen üblicherweise die Passagiere
aus dem Schiff aus, bevor das Schiff an der Aufgabestelle
des Förderbandes auf dieses geladen und nach oben
transportiert wird (Ausstiegsstation). Nachdem das Schiff die Abgabestelle
des Förderbandes passiert hat und sich wieder im Wasser befindet,
besteigen dann die neuen Passagiere das jeweilige Schiff (Einstiegsstation).
Nachteilig bei dieser bekannten Schiffs-Förderanlage ist vor allem, daß die
Schiffe aus Sicherheitsgründen jeweils in der Ein- und in der
Ausstiegsstation angehalten werden müssen und dadurch kein
kontinuierlicher Betrieb der Anlage möglich ist. Die Kapazität derartiger
Wildwasseranlagen ist daher relativ begrenzt.
Es sind auch Wildwasseranlagen bekannt geworden, bei denen die
Passagiere beim Transport der Schiffe auf der Schiffs-Förderanlage in
diesen verbleiben und erst aussteigen, wenn die Schiffe die Abgabestelle
des Förderbandes passiert haben und sich wieder im Wasser befinden, d. h.
es wird eine einzige der Schiffs-Förderanlage nachfolgende Ein- und
Ausstiegsstation benutzt. Dabei müssen die Passagiere allerdings auf der
gleichen Seite einer sich mit der Geschwindigkeit der Schiffe drehenden
Plattform ein- und aussteigen.
Nachteilig ist bei dieser Anlage, daß die ein- und aussteigenden Passagiere
sich häufig behindern und daher ebenfalls nur ein sehr langsamer Betrieb
der Gesamtanlage möglich ist. Außerdem kann es immer wieder
vorkommen, daß (vor allem Kinder und ältere) Personen versehentlich ins
Wasser fallen.
Schließlich ist aus der EP 0 137 780 B1 eine kontinuierlich arbeitende
Schiffs-Förderanlage bekannt, bei welcher die Schiffe zunächst mit einem
Endlos-Förderband von einer ersten Wasserfläche zu einer zweiten oberhalb
der ersten befindlichen Wasserfläche transportiert werden, wobei im Bereich
der oberen Wasserfläche eine Ein- und Ausstiegsstation für die
Schiffspassagiere vorgesehen ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Schiffs-Förderanlage
der eingangs erwähnten Art anzugeben, mit der die Kapazität der aus
Wasserstraßen, Schiffen, Schiffs-Förderanlage sowie Ein- und
Ausstiegsstation bestehenden Gesamtanlage gegenüber bekannten Anlagen
gesteigert werden kann und die überdies einen sicheren Ein- und Ausstieg
der Passagiere gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1
gelöst. Weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
offenbaren die Unteransprüche.
Die Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, daß - anders als
bei bekannten Schiffs-Förderanlagen - die Ein- und/oder Ausstiegsstationen
nicht der Schiffs-Förderanlage vor- bzw. nachgeordnet werden, sondern Teil
der Schiffs-Förderanlage selbst sind. Die Schiffs-Förderanlage besteht daher
aus einem ersten Abschnitt, in dem die Schiffe einen relativ großen
Höhenunterschied überwinden, und einem zweiten Abschnitt mit einem
relativ flach verlaufenden Förderweg. Innerhalb dieses zweiten Abschnitts
können die Passagiere während des Schiffstransportes in die Boote ein-
oder aus den Booten aussteigen, und zwar von mehreren Seiten. Hierzu ist
das Förderband entsprechend breit ausgebildet. Von dem Förderband ist im
übrigen ein einfacher Übertritt auf das Festland und umgekehrt möglich.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den folgenden anhand
von Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Schiffs-
Förderanlage mit Endlos-Förderband;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die in Fig. 1 dargestellte
Anlage;
Fig. 3 eine einzelne Lamelle des Förderbandes;
Fig. 4 und 5 die Aufgabestelle des Förderbandes mit Schiffs
separier- und Positionsstation in Seitenansicht
und Draufsicht, und
Fig. 6 und 7 die Abgabestelle des Förderbandes mit sich
daran anschließendem Wasserkanal, in
Seitenansicht und Draufsicht.
In Fig. 1 ist mit 1 eine kontinuierlich arbeitende Schiffs-
Förderanlage mit einem Endlos-Förderband 2 zum Transport
von Schiffen 3 von einer ersten Wasserfläche 4 (Fig. 4) zu
einer zweiten oberhalb der ersten befindlichen Wasserfläche
5 (Fig. 6) bezeichnet. Das Endlos-Förderband 2 wird im
Bereich seiner Aufgabestelle 6 um eine Umlenktrommel 7 und
im Bereich seiner Abgabestelle 8 um eine Antriebstrommel 9
von einem (aus Gründen einer besseren Übersicht nicht
dargestellten) Antriebsmotor herumgeführt.
Das zwischen Aufgabestelle 6 und Abgabestelle 8 befindliche
Förderband 2 passiert einen ersten, relativ steilen
Förderweg 10 sowie einen zweiten, relativ flachen Förderweg
11. Versuche haben ergeben, daß der Neigungswinkel 12 des
steilen Förderweges 10 zwischen 13° und 18°, vorzugsweise
bei etwa 15° liegen soll. Für den Neigungswinkel 13 des
flachen Förderweges 11 hingegen sollte der Neigungswinkel
zwischen 0° und 6°, vorzugsweise bei etwa 4°, liegen.
Ferner hat es sich als vorteilhaft erwiesen, das mit 14
bezeichnete untere Förderbandtrum durchhängen zu lassen,
weil dadurch automatisch eine Spannung des oberen
Förderbandtrums 15 bewirkt wird und eine Spannstation für
das Förderband 2 entfallen kann.
Erfindungsgemäß bildet das Förderband 2 im Bereich des
zweiten relativ flachen Förderweges 11 vor allem mit seinen
Randzonen, aber auch mit seiner übrigen freien Fläche, den
wesentlichen Teil einer in Fig. 2 mit 16 bezeichneten Ein-
und Ausstiegsstation. Außer dem Förderband 2 (als mobilem
Teil) weist die Ein- und Ausstiegsstation 16 noch Eingänge
17, 18 sowie Ausgänge 19 und Notausgänge 20 und 21 (als
unbewegliche Teile) auf. Vorteilhaft sind die Ein- und
Ausgänge 17, 18 und 19 derart (versetzt) angeordnet, daß in
die Schiffe 3 von der einer Seite eingestiegen und zuvor
aus den Schiffen 3 auf der jeweils anderen Seite
ausgestiegen werden kann bzw., muß.
Es hat sich außerdem als vorteilhaft erwiesen, wenn die
Eingänge derart angeordnet sind, daß die Passagiere nicht
quer, sondern in Bewegungsrichtung auf das Förderband 2
treten.
Die Breite 22 und die Länge des Förderbandes 2 im Bereich
der Ein- und Ausstiegsstation 16 richten sich sowohl nach
der Anzahl der Schiffe 3, die gleichzeitig mit Passagieren
gefüllt bzw. von Passagieren verlassen werden sollen, als
auch nach den Abmessungen der Schiffe 3. Bei einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel kann die Breite 22 des
Förderbandes 2 etwa 5,2 m und seine Länge im Bereich der
Ein- und Ausstiegsstation 16 etwa 20 m betragen. Als
Schiffe 3 können modular aufgebaute Rundboote mit jeweils 5
Sitzplätzen verwendet werden, die einen Durchmesser von
etwa 3 m aufweisen. Die Beförderungsgeschwindigkeit der
Schiffe 3 auf dem Förderband 2 kann bei dieser Anlage
zwischen 0,18 und 0,55 m/s stufenlos eingestellt werden.
Das Förderband 2 setzt sich aus mindestens zwei parallel
zueinander angeordneten Förderketten zusammen, auf denen
quer zur Längsrichtung der Ketten schmale Lamellen, z. B.
aus Aluminium, befestigt sind. Bei dem in Fig. 2
dargestellten Ausführungsbeispiel werden insgesamt 4
Förderketten 24-27 benutzt, an denen sich die mit 28
bezeichneten Lamellen befinden.
Der Querschnitt einer für die Praxis besonders geeigneten
Metall-Lamelle 28 zeigt Fig. 3. Sie besteht im wesentlichen
aus einer Trägerplatte 29 und zwei Verstärkungsprofilen
30, 31, wobei letztere mit den Ketten 24-27 verschraubt
werden. Hierzu befinden sich auf der Unterseite der mit
Hohlräumen 32, 33 versehenen Verstärkungsprofile 30, 31
Schlitze 34, 35, in die (hier nicht dargestellte)
Kopfschrauben vor allem von den offenen Seiten her
eingesetzt werden. Durch diese Ausgestaltung der
Verstärkungsprofile 30, 31 lassen sich die Schrauben
wesentlich schneller mit den Lamellen 28 verbinden, als
wenn jeweils Bohrungen in den Verstärkungsprofilen 30, 31
vorgesehen wären.
Um einen sicheren Transport der Schiffe 3 zu gewährleisten
sowie ein Ausrutschen der das Förderband 2 betretenden
Passagiere zu vermeiden, ist die Trägerplatte 29 auf ihrer
Oberseite 36 mit Riffelungen 37 sowie mit Nuten 38
versehen. In die Nuten 38 werden vorzugsweise Teile 39 aus
einem Elastomer eingelassen, die über die Oberseite der
Lamelle 28 hinausstehen.
Die Enden 40, 41 der Lamelle 28 sind derart ausgebildet, daß
sich benachbarte Lamellen jeweils überlappen. Um dieses
darzustellen, wurde in Fig. 3 das in Bewegungsrichtung 42
des Förderbandes nächste Ende einer Lamelle 28' gestrichelt
eingezeichnet.
In Fig. 4 und 5 ist schematisch eine im Bereich der
Aufgabestelle 6 des Förderbandes 2 angeordnete
Schiffsseparier- und Positionsstation 43 dargestellt. Dabei
gelangen die in der (ersten) Wasserfläche 4 befindlichen
Schiffe 3 durch eine Einlaufkammer 44 mit seitlicher
Führung zu einer Rollenführung 44, welche die Schiffe 3 zur
Aufgabestelle 6 des Endlos-Förderbandes 2 transportiert.
Um einerseits einen kontinuierlichen Betrieb der Schiffs-
Förderanlage 1 und andererseits ein bequemes Ein- und
Aussteigen der Passagiere zu gewährleisten, ist es
erforderlich, daß die Schiffe 3 auf dem Förderband 2 einen
vorgegebenen Mindestabstand voneinander aufweisen. Dieses
wird dadurch erreicht, daß der Transport der Schiffe 3 über
die Rollenführung 45 immer dann erfolgt, wenn das jeweils
letzte die Schiffsseparier- und Positionsstation 43
verlassende Schiff mit dem Endlos-Förderband 2 eine
vorgegebene Strecke zurückgelegt hat.
Fig. 6 und 7 geben noch einmal schematisch die Abgabestelle
8 des Förderbandes 2 wieder, an die sich ein Gleitgitter 46
anschließt, über welches die Schiffe 3 wieder in die obere
(zweite) Wasserfläche 5 hineingelassen werden.
Die erfindungsgemäße Schiffs-Förderanlage eignet sich
besonders zum Transport von an sich bekannten Rundbooten,
wie sie häufig bei Wildwasseranlagen in
Freizeitparks benutzt werden. Diese Boote weisen einen
flachen Schiffsboden mit einer noppenartigen Unterseite aus
einem Elastomer auf, so daß die Schiffe auf den Lamellen
des Förderbandes besonders fest stehen. Ein zusätzliches
Befestigen mittels Gurten etc. erübrigt sich daher.
1
Schiffs-Förderanlage
2
Endlos-Förderband
3
Schiff
4
erste Wasserfläche
5
zweite Wasserfläche
6
Aufgabestelle
7
Umlenktrommel
8
Abgabestelle
9
Antriebstrommel
10
steiler Förderweg
11
flacher Förderweg
12
Neigungswinkel des steilen Förderwegs
13
Neigungswinkel des flachen Förderwegs
14
unteres Förderbandtrum
15
oberes Förderbandtrum
16
Ein- und Ausstiegsstation
17
,
18
Eingänge
19
Ausgang
20
,
21
Notausgänge
22
Breite des Förderbandes
23
Durchmesser der Schiffe
24-27
Förderketten
28
,
28
' Metall-Lamellen
29
Trägerplatte
30
,
31
Verstärkungsprofile
32
,
33
Hohlräume
34
,
35
Schlitze
36
Oberseite
37
Riffelung
38
Nut
39
Teil aus einem Elastomer
40
,
41
Lamellenenden
42
Bewegungsrichtung des Förderbandes
43
Schiffsseparier- und Positionsstation
44
Einlaufkammer
45
Rollenführung
46
Gleitgitter
Claims (8)
1. Kontinuierlich arbeitende Schiffs-Förderanlage (1) mit einem Endlos-
Förderband (2) zum Transport von Schiffen (3) von einer ersten
Wasserfläche (4) zu einer zweiten oberhalb der ersten befindlichen
Wasserfläche (5), wobei im Bereich der Förderanlage (1) eine Ein- und
Ausstiegsstation (16) für die Schiffspassagiere vorgesehen ist,
gekennzeichnet durch die Merkmale:
- a) das Förderband (2) weist einen ersten relativ steilen Förderweg (10) zur Überwindung eines entsprechend großen Höhenunterschiedes sowie einen zweiten flach verlaufenden Förderweg (11), an dem die Ein- und Ausstiegsstation (16) angeordnet ist, auf;
- b) die Breite (22) des Förderbandes (2) ist im Verhältnis zur Breite (23) der Schiffe (3) derart gewählt, daß das Ein- und Aussteigen der Passagiere in oder aus den Schiffen (3) über einen Teil (Randzone) des Förderbandes (2) erfolgen kann.
2. Kontinuierlich arbeitende Schiffs-Förderanlage nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel (12) des steilen Förderweges
(10) zwischen 13° und 18° und der Neigungswinkel (13) des flachen
Förderweges (11) zwischen 0° und 6° liegt.
3. Kontinuierlich arbeitende Schiffs-Förderanlage nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Endlos-Förderband (2) aus
mindestens zwei parallel zueinander angeordneten Förderketten (24-27)
besteht, auf denen quer zur Längsrichtung der Förderketten (24-27)
angeordnete relativ schmale, sich in Längsrichtung der Förderketten (24-
27) überlappende Metall-Lamellen (28, 28') befestigt sind.
4. Kontinuierlich arbeitende Schiffs-Förderanlage nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Metall-Lamellen (28, 28') auf ihrer Oberseite
(36) Riffelungen (37) aufweisen sowie Nuten (38) für die Einbringung
eines über die Oberseite (36) der Lamellen (28, 28') hinausstehenden
Teiles (39) aus einem Elastomer besitzen.
5. Kontinuierlich arbeitende Schiffs-Förderanlage nach einem der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Endlos-
Förderbandes (2) so gewählt ist, daß das untere Förderbandtrum (14)
durchhängt und damit eine automatische Spannung des oberen
Förderbandtrums (15) bewirkt.
6. Kontinuierlich arbeitende Schiffs-Förderanlage nach einem der Ansprüche
1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß für die Zufuhr der Schiffe (3) zur
Aufgabestelle (6) der Förderanlage (1) eine Schiffsseparier- und
Positionsstation (43) vorgesehen ist, die im wesentlichen aus einer
Einlaufkammer (44) und einer Rollenführung (45) besteht, wobei ein
Transport der Schiffe (3) über die Rollenführung (45) immer dann erfolgt,
wenn das jeweils letzte die Schiffsseparier- und Positionsstation (43)
verlassende Schiff (3) mit dem Endlos-Förderband (2) eine vorgegebene
Strecke zurückgelegt hat.
7. Kontinuierlich arbeitende Schiffs-Förderanlage nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Förderband
(2) Schiffe (3) in Wildwasseranlagen von Freizeitparks transportiert.
8. Kontinuierlich arbeitende Schiffs-Förderanlage nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich bei den Schiffen (3) um Ruderboote
handelt.
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