DE4133936A1 - Anzeigeeinrichtung fuer elektrische wechselspannungen - Google Patents
Anzeigeeinrichtung fuer elektrische wechselspannungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anzeigeeinrichtung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine bekannte Anzeigeeinrichtung dieser Art dient zum
Feststellen der Spannungsfreiheit an spannungsaktiven
Bauteilen in Mittel- und Hochspannungs-Schaltanlagen.
Hierbei ist eine Koppeleinrichtung in das Gehäuse der
Schaltanlage integriert und weist insbesondere einen
Koppelkondensator auf, dessen Koppelelektrode unter
Zwischenfügung eines Koppeldielektrikums unmittelbar
benachbart zum aktiven, spannungsbeaufschlagbaren
Bauelement angeordnet ist. Die Koppelelektrode ist über
eine Verbindungsleitung mit einer von außen zugänglichen
Anschlußklemme und mit einem gegen Masse geschalteten
Sekundärkondensator verbunden. An die Ausgangsklemme dieser
Koppeleinrichtung ist eine bewegliche Anzeigeeinrichtung
mit integrierter Signalverarbeitungsschaltung
anzuschließen, die abhängig vom Eingangssignal das
Anzeigesignal ändert. Die Schaltungsanordnung ist dabei so
getroffen, daß bei ausreichend hoher Spannung am
hochspannungsführenden Bauteil eine Anzeigeeinrichtung
diesen Betriebszustand signalisiert. Bei fehlender oder
unzureichend hoher Spannung am zu überprüfenden
Hochspannungsbauteil signalisiert dagegen die
Anzeigeeinrichtung die Spannungsfreiheit des Bauelements.
Bei dieser Meßmethode verbleibt als Unsicherheit jedoch der
Betriebsfall, in welchem bei vorhandener Hochspannung ein
Fehler im Koppelteil vorliegt, beispielsweise ein
Drahtbruch von der Koppelelektrode zur Ausgangsklemme der
Koppeleinrichtung, durch den Spannungsfreiheit signalisiert
wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer
Anzeigeeinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1
Maßnahmen zu treffen, durch welche die Anzeigesicherheit
über den tatsächlichen Betriebszustand des zu überwachenden
Bauelements wesentlich verbessert wird.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch
die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Bei einer Ausgestaltung einer Anzeigeeinrichtung gemäß der
Erfindung wird eine Mehrfacherfassung des Betriebszustandes
am jeweiligen Bauelement vorgenommen und durch logische
Verknüpfung der gewonnenen Meßsignale eine selbsttätige
Überprüfung der Funktionsfähigkeit der gesamten
Schaltungsanordnung erreicht. Die Anzeigeeinrichtung
dokumentiert so ständig ihre Betriebsbereitschaft. Hierzu
werden die Eingangssignale auf Ungleichheit überprüft,
wobei ungleiche Eingangssignale einen Fehler in der
Meßeinrichtung dokumentieren. Bei Gleichheit der
Eingangssignale zeigt ein erstes Anzeigeelement bei
vorhandenen Eingangssignalen das Vorhandensein der
Betriebsspannung am zu überwachenden Bauteil an, während
bei fehlenden Eingangssignalen ein anderes Anzeigeelement
die Abschaltung des zu überwachenden Bauteils von
Hochspannung signalisiert. Nur bei Ungleichheit der
Eingangssignale werden beide Anzeigeelemente deaktiviert,
wodurch eine Fehlinformation über den Betriebszustand des
zu überwachenden Bauelements sicher vermieden wird. Der
gefährliche Betriebszustand, daß aktive Bauteile unter
Spannung stehen und daß das angeschlossene
Spannungsanzeigesystem aufgrund eines defekten Koppelteils
den Betriebszustand "spannungsfrei" anzeigt, kann daher
nicht auftreten. Um hierbei das Einstreuen von
Fremdspannungen in die Verbindungsleitungen von den
Koppelkondensatoren zu der Signalverarbeitungsschaltung zu
vermeiden, sind abgeschirmte Leitungen vorgesehen, wobei
die äußere Abschirmung an Massepotential geschaltet ist. In
der Signalverarbeitungsschaltung kann das vom jeweiligen
Koppelkondensator gelieferte Eingangssignal über eine
Gleichrichterschaltung zu einem Schwellwertschalter geführt
werden, deren Ausgangssignale auf Eingänge einer
nachfolgenden Schaltlogik geschaltet sind. Die Schaltlogik
steuert dabei die den Betriebszustand dokumentierenden
Anzeigeelemente. Die Koppelkondensatoren sind vorzugsweise
als Mehrschichtkondensatoren ausgebildet, die insbesondere
ein keramisches Dielektrikum aufweisen, wobei eine
Dielektrikumsschicht unmittelbar auf das zu überwachende
Bauelement aufgesetzt und daran befestigt sein kann. Das
Bauelement kann dabei eine Elektrode des jeweiligen
Koppelkondensators bilden, während die jeweils von außen
zugängliche Koppelelektrode wenigstens zwei Anschlüsse
aufweisen kann, um einerseits die notwendige
Verbindungsleitung zur Signalverarbeitungsschaltung und
jeweils einen für die kapazitive Spannungsteilung
erforderlichen Sekundärkondensator gegen Masse und ggf.
andere Prüfmittel anschalten zu können. Die Schaltlogik
kann insbesondere eine bistabile, nur manuell rückstellbare
Schalteinrichtung umfassen, welche die Anzeigeelemente nach
einer auch nur kurzzeitig aufgetretenen Ungleichheit der
Eingangssignale dauerhaft deaktiviert, um beispielsweise
auch Wackelkontaktstellen bei nicht ständiger Überwachung
der Anzeigeelemente dauerhaft zu dokumentieren. Die
Schaltlogik kann im übrigen eine digital gesteuerte
Prozessorschaltung umfassen, welche aus dem Vergleich der
Eingangsspannungen eines der beiden erforderlichen
Anzeigeelemente aktiviert bzw. beide Anzeigeelemente
deaktiviert und/oder ein besonderes Störsignal generiert.
Die Logikschaltung kann aber beispielsweise auch mit
logischen Gattern aufgebaut werden, wobei ein UND-Glied das
Anzeigeelement für vorhandene Hochspannung und ein
NOR-Glied das Anzeigeelement für fehlende Hochspannung am
Bauteil steuert, während ein Exclusiv-ODER-Glied mit
nachgeschalteter bistabiler Schalteinrichtung über
UND-Gatter beide Anzeigeelemente in den spannungslosen
Zustand steuert oder in anderer Weise deaktiviert. Das
bistabile Schaltverhalten ist dabei für die Dokumentation
von nur kurzzeitig oder vorübergehend auftretenden
Ungleichheiten der Eingangssignale erforderlich.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand der Zeichnungen von
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Anzeigeeinrichtung mit zwei Koppeleinrichtungen
an einer Signalanzeige,
Fig. 2 unterschiedlich aufgebaute Koppeleinrichtungen mit
der Möglichkeit einer zusätzlichen Durchgangsprüfung der
Verbindungsleitungen,
Fig. 3 ein Schaltbeispiel für die Schaltlogik.
Ein insbesondere im Betriebszustand Hochspannung führendes
Bauelement 1, beispielsweise eine Sammelschiene, kann in
einem ggf. gasdicht geschotteten Raum einer Hoch- oder
Mittelspannungsschaltanlage angeordnet sein. Mit dem
Bauelement 1 sind an unterschiedlichen, insbesondere
räumlich voneinander entfernten Orten Koppelkondensatoren 2
bzw. 3 verbunden, die vorliegend als Schichtkondensatoren
ausgebildet sind, von welchen eine vorzugsweise aus Keramik
bestehende Dielektrikumsschicht 4 unmittelbar am Bauelement
1 angelötet, verschraubt, verklebt oder in anderer Weise
befestigt ist. Ein gleichstrommäßig vom im Betriebszustand
Wechselspannung führenden Bauelement 1 getrennte äußere
Elektrode 5 der Koppelkondensatoren 2, 3 weist zwei
getrennte Anschlüsse 5a, 5b auf, mit welchen einerseits ein
gegen Massepotential geschalteter Sekundärkondensator 6 als
kapazitiver Spannungsteilerwiderstand und andererseits eine
abgeschirmte Leitung 7 bzw. 8 an jeweils zugeordnete
Eingangsanschlüsse 9 bzw. 10 einer
Signalverarbeitungsschaltung 11 angeschlossen sind. Die
äußere Abschirmung 12 der Leitungen 7, 8 ist ebenfalls an
Massepotential angeschlossen. Hierfür befinden sich an der
Signalverarbeitungsschaltung entsprechende Erdklemmen 13.
An die Eingangsanschlüsse 9, 10 ist jeweils ein Kondensator
32 zur Auskopplung von Gleichspannung und eine
Gleichrichterschaltung 14 mit Glättungskondensator 31
gelegt, deren Ausgangssignal je einem nachgeordneten
Schwellwertschalter 15 zugeführt ist. Solange über die
Koppelkondensatoren 2, 3 kein oder kein ausreichendes hohes
Signal an die Eingangsanschlüsse 9, 10 gelangt, das
Bauelement 1 also nicht betriebsmäßig spannungsführend ist,
gibt der jeweilige Schwellwertschalter 15 das logische
Ausgangssignal 0 an eine nachgeschaltete, gemeinsame
Schaltlogik 16 ab, andernfalls wird ein Ausgangssignal mit
logisch 1 generiert. Die Schaltlogik 16 steuert dabei zwei
getrennte Anzeigeelemente 17 bzw. 18, wobei beispielsweise
das Anzeigeelement 17 die Beschriftung U aufweist und als
rote Signalleuchte ausgebildet ist und das Vorhandensein
von Hochspannung am Bauelement 1 signalisiert, während das
Anzeigeelement 18 die Beschriftung 0 (null) trägt und als
grüne Anzeigeleuchte ausgebildet ist, welche die
Spannungsfreiheit des Bauelements 1 und damit den
gefahrlosen Zugang zum Bauelement 1 signalisiert. Die
Schaltlogik ist darüberhinaus aber noch so ausgelegt, das
bei Vorhandensein eines Eingangssignals nur am
Eingangsanschluß 9 oder 10 beide Anzeigeelemente
deaktiviert werden. Ein Fehlen des Eingangssignals an einem
der Eingangsanschlüsse 9, 10 kann dabei nur auf eine
Unterbrechung der Leitungen 7 oder 8 oder einen Fehler an
einem der Koppelkondensatoren bzw. deren Kopplung mit dem
Bauelement 1 zurückzuführen sein. In diesem Falle ist auf
die tatsächliche Fehlerquelle nicht mehr mit Sicherheit zu
schließen, so das weder das Vorhandensein noch das Fehlen
der Hochspannung am Bauelement 1 signalisiert wird. Bei
diesem für die Zugänglichkeit des Bauelements 1 wichtigen
Anzeigezustand kann auch eine Unterbrechung des Bauelements
1 zwischen den beiden Koppelkondensatoren 2, 3 gegeben sein,
so daß ein Teil spannungsführend und der andere
abgeschaltet ist. Es ist dadurch eine optimale
Schutzfunktion erreicht, die vor einem Zugriff zum
Bauelement 1 ohne weitere Prüfung warnt.
Die Koppelkondensatoren sind mit den Sekundärkondensatoren,
den Verbindungsleitungen 7, 8 und der
Signalverarbeitungsschaltung 11 einschließlich der
Signalanzeige 17, 18 vorzugsweise integraler Bestandteil
einer Schaltanlage und stets in Betriebsbereitschaft.
Um dabei noch zu gewährleisten, daß durch Wackelkontakte
oder Drahtbruchstellen mit nur gelegentlicher Unterbrechung
Fehlanzeigen generiert werden, ist die Schaltlogik noch mit
einer bistabilen Schalteinrichtung ausgestattet, welche
auch bei nur vorübergehender Ungleichheit der
Eingangssignale an den Eingangsanschlüssen 9, 10 bzw. an den
Eingängen 19 bzw. 20 der Schaltlogik 16 eine dauerhafte
Abschaltung der die Signalanzeige bildenden Anzeigeelemente
17, 18 bewirkt. Diese Schalteinrichtung ist vorzugsweise mit
einer nur manuell rückstellbaren Rückschalteinrichtung
ausgestattet. Dadurch kann eine Aktivierung der
Signalanzeige 17, 18 nur bewußt herbeigeführt werden, sofern
der die Abschaltung verursachende Fehler nicht mehr besteht
oder beseitigt ist.
Die Schaltlogik 16 kann gemäß Fig. 3 mit einem UND-Glied
21, einem Exclusiv-ODER-Glied 22 sowie einem NOR-Glied 23
ausgerüstet sein, die jeweils zwei Eingänge besitzen.
Jeweils einer der Eingänge ist dabei an die Klemme 19 und
der jeweils andere Eingang an die Klemme 20 der Schaltlogik
16 angeschlossen. Der Ausgang des UND-Gliedes 21 steuert
dabei das Anzeigeelement 17 für vorhandene Hochspannung,
während der Ausgang des NOR-Gliedes 23 das Anzeigeelement
18 für die Anzeige des spannungsfreien Zustands des
Bauelements 1 steuert. Zur Erfassung ungleicher
Eingangssignale an den Eingängen 19 bzw. 20 dient das
Exclusiv-ODER-Gatter 22, das nur dann ein Ausgangssignal
abgibt, wenn nur ein Eingangssignal vorhanden ist. Fehlen
beide Signale oder sind beide Eingangssignale vorhanden,
gibt das Gatter 22 kein Ausgangssignal ab. Der Ausgang des
Exclusiv-ODER-Gatters 22 ist daher auf den Rücksetzeingang
eines bistabilen R-S-Flip-Flop 24 geschaltet, auf dessen
Setzeingang S mittels einer manuell betätigbaren Taste 25
ein Setzsignalimpuls geschaltet werden kann. Der Ausgang,
der bei gesetztem Flip-Flop 24 aktiviert ist, liefert ein
zusätzliches Steuersignal, über das beide Anzeigeelemente
17, 18 beherrscht werden, das also die Aktivierung der
Anzeigeelemente 17, 18 grundsätzlich zuläßt oder verhindert.
Hierzu ist der betreffende Ausgang des Flip-Flop 24 auf
Eingänge von zwei weiteren UND-Gattern 26 bzw. 27
geschaltet. Der andere Eingang des UND-Gatters 26 liegt
dagegen am Ausgang des UND-Gatters 21, wobei das UND-Gatter
26 das Anzeigeelement 17 steuert. In analoger Weise ist der
zweite Eingang des weiteren UND-Gatters 27 an den Ausgang
des NOR-Gatters 23 angeschlossen, während der Ausgang
dieses weiteren UND-Gatters 27 das andere Anzeigeelement 18
steuert.
Die Wirkungsweise dieser Schaltanordnung ist so, daß bei
vorhandenen Eingangssignalen an den Eingängen 19 und 20 das
UND-Gatter 21 ein Steuersignal an den ersten Eingang des
zusätzlichen UND-Gatters 26 liefert. Da beide Eingänge des
Exclusiv-ODER-Gatters 22 ein Steuersignal führen, ist das
Ausgangssignal 0. Dadurch bleibt das früher durch
Betätigung der Taste 25 oder durch festgelegte
Grundstellung beim Einschalten in den Setzzustand
überführte Flip-Flop 24 im unveränderten Schaltzustand, so
daß über die gemeinsame Versorgungs- oder Steuerleitung 28
auch der zweite Eingang des zusätzlichen UND-Gatters 26 ein
Eingangssignal führt. Dadurch wird das Anzeigeelement 17
aktivert als Zeichen für das Vorhandensein von Hochspannung
an beiden Koppelkondensatoren 2, 3 und damit am Bauteil 1.
Ist kein Eingangssignal an beiden Eingängen 19, 20
vorhanden, führt anstelle des UND-Gatters 21 das UND-Gatter
23 ein Ausgangssignal, das zusammen mit den unveränderten
Ausgangssignal des Flip-Flop 24 an der Steuerleitung 28 in
diesem Falle das Anzeigeelement 18 aktiviert und damit
dokumentiert, das an keinem der Koppelkondensatoren und
damit auch nicht am Bauelement 1 Hochspannung anliegt. Wenn
dagegen nur einer der Eingänge 19 oder 20 der Steuerlogik
16 ein Eingangssignal führt, führt das UND-Gatter 21 und
das NOR-Gatter 23 kein Ausgangssignal und gibt auch das
Exclusiv-ODER-Gatter 22 ein Ausgangssignal auf den
Rücksetzeingang des Flip-Flop 24, das dadurch sein
Ausgangssignal abschaltet und damit kein Steuersignal mehr
auf die Versorgungs- oder Steuerleitung 28 abgibt. Folglich
gibt keines der davon gesteuerten UND-Gatter 26, 27 ein
Ausgangssignal an das jeweilige Anzeigeelement 17 oder 18
ab. Die Signalanzeige 17, 18 ist mit doppelter Sicherheit
deaktiviert. Eine Dokumentation darüber, ob das Bauelement
1 Spannung führt oder nicht, läßt sich damit nicht mehr
durchführen.
Nach Beseitigung der Störung kann durch erneutes Betätigen
der Taste 25 der Ursprungszustand wieder hergestellt
werden. Besteht der Fehler noch, kann die Deaktivierung der
Signaleinrichtung 17, 18, trotz Betätigung der Taste 25,
nicht rückgängig gemacht werden, da es sich um ein
Flip-Flop mit dominierendem R-Eingang handelt.
Neben einer digitalen, prozessorgesteuerten Überwachung auf
Spannungsgleichheit kann in der Schaltungsanordnung nach
Fig. 3 das Flip-Flop 24 auch durch ein in
Selbsthalteschaltung betriebenes Relais ersetzt werden, das
durch das negierte Ausgangssignal des Exclusiv-ODER-Gatters
22 gesteuert wird und das mit einem Schaltkontakt die
Versorgungs- oder Steuerleitung 28 mit einem Schaltsignal
versorgt. Der R-Eingang des Flip-Flop 24 kann auch von
heiteren Signalüberwachungselementen benutzt werden.
Zur weiteren Verbesserung der Prüfmöglichkeiten auf
Funktionsfähigkeit sind gemäß Fig. 2 Koppelkondensatoren
2, 3 mit einem zusätzlichen Anschluß 5c an der äußeren
Elektrode 5 vorgesehen. Von diesem Anschluß 5c führt eine
Prüfleitung 29 zu einem Prüfeingang 30 an der
Signalverarbeitungsschaltung 11. An den Prüfeingang 30 und
den Eingangsanschluß 10 der Signalverarbeitungsschaltung
wird eine Gleichstrom-Widerstandsmeßanordnung 33
angeschlossen, welche über die Prüfleitung 29, die
Anschlüsse 5b, 5c und die Leitung 7 den
Gleichstromdurchgang dieser Verbindungen überwacht. Die
entsprechende Gleichstrom-Widerstandsmeßanordnung 33 ist
auch an die Eingänge 30, 9 zur Überwachung der
Leitungsverbindung zum anderen Koppelkondensator 3
vorgesehen. Das von den Koppelkondensatoren 2, 3 gelieferte
Wechselstromsignal wird dabei von den Eingängen 9 bzw. 10
jeweils über einen Trennkondensator 32 ausgekoppelt und auf
die Gleichrichterschaltungen 14 und die nachgeschalteten
Schwellwertschalter 15, die Schaltlogik 16 und die
Signalanzeige 17, 18 gemäß Fig. 1 geführt. Sobald die
Gleichstrom-Widerstandsmeßanordnung 33 eine Unterbrechung
des Gleichstrompfades ermitteln, wird ein Ausgangssignal
generiert, das beispielsweise über eine Diode ebenfalls auf
den Rücksetzeingang des Flip-Flop 24 geschaltet wird und
damit die Signalanzeige 17, 18 deaktiviert. Wird das von der
jeweiligen Widerstands-Meßanordnung 33 ausgegebene Signal
über getrennte Anzeigeelemente zur Anzeige gebracht, kann
im Fehlerfalle auf den gestörten Meßkreis geschlossen
werden. Dabei ist es auch möglich, das Ausgangssignal des
jeweiligen Schwellwertschalters zur Anzeige zu bringen, so
daß daraus erkenntlich ist, welcher Zweig des Meßsystems,
welcher der Koppelkondensatoren 2, 3 oder welcher Teil des
Bauelements 1 fehlerhaft ist. Im übrigen kann die
Prüfleitung 29 als separate Leitung verlegt werden oder
gemeinsam mit der Verbindungsleitung 7 bzw. innerhalb von
deren äußerer Abschirmung 12 verlegt werden. (In Fig. 2
sind beide Alternativen dargestellt). Um zudem die
Ansprechspannung festlegen zu können, welcher auf das
tatsächliche Vorhandensein von Hochspannung auf dem
Bauelement 1 geschlossen werden kann, sind die
Schwellwertschalter 15 einstellbar ausgebildet. Auf das
Bauelement 1 induktiv oder kapazitiv übertragene Spannungen
können dadurch bei der Erfassung von Hochspannung
elemeniert werden.
Der Kapazitätswert Csek der Sekundärkondensatoren 6
bestimmt sich in Abhängigkeit von den Kapazitätswerten Ck
der zugehörigen Koppelkondensatoren 2, 3 und der an den
Sammelschienen 1 anliegenden Nenn-Hochspannung U sowie der
an den Eingängen 9, 10 der Signalverarbeitungsschaltung 11
geforderten Ansprech-Spannung Us und der aus dem
Schaltungsaufbau der Schaltung 11 an den Eingängen 9, 10
vorhandenen Belastungskapazität Csig nach folgender Formel
Beispielsweise liegt die geforderte Spannung Us an den
Eingängen 9, 10 bei 5 Volt und die Belastungskapazität der
Eingänge 9, 10 je 1600 pF, was einer Impedanz von etwa 2
Megaohm bei 50 Hertz entspricht.
Wenn im übrigen die am Bauteil 1 vorhandene Spannung
unterhalb einer Leiter-Erdspannung von 10% der Nennspannung
liegt, darf keine Anzeige "Spannung vorhanden" erfolgen.
Bei einer Spannung zwischen 10% und 40% kann dagegen die
Anzeigevorrichtung die Anzeige "Spannung vorhanden"
aktivieren, muß dies aber nicht. Sie kann aber auch
deaktiviert werden, weil dann z. B. nicht nur kapazitive
Spannungseinkopplungen vorhanden sein können, sondern ein
anderer undefinierter Betriebszustand herrscht. Die
Signalverarbeitungsschaltung 11 kann für diesen Fall ein
ungleiches Steuersignal an die Eingänge 19, 20 der
Logikschaltung 16 liefern, in dem beispielsweise die
Schwellwertschalter 15 auf unterschiedliche Ansprechwerte
eingestellt werden, d. h. der eine schaltet z. B. bei Werten
entsprechend 0,1 bis 0,4 und der andere bei Werten
entsprechend 0,4 bis 0,7 der Neuspannung U.
Claims (18)
1. Anzeigeeinrichtung für elektrische Wechsel-Spannungen,
insbesondere in Hoch- oder Mittelspannungs-Schaltanlagen,
mit einer kapazitiven Koppeleinrichtung an einem
spannungsbeaufschlagbaren Bauelement und mit einer an die
Koppeleinrichtung angeschalteten Signalanzeige, die eine
Signalverarbeitungsschaltung enthält und abhängig vom
Eingangssignal das Anzeigesignal ändert, dadurch
gekennzeichnet, daß an das Bauelement (1) zwei voneinander
unabhängige Koppelkondensatoren (2, 3) angekoppelt sind, die
andererseits an getrennte Eingänge (9, 10) der
Signalverarbeitungsschaltung (11) gelegt sind, an welche
ausgangsseitig zwei Anzeigeelemente (17, 18) angeschaltet
sind und daß die Signalverarbeitungsschaltung (11) eine
Schaltlogik (16) aufweist, die bei vorhandenem Signal an
beiden Eingängen (9, 10) das eine Anzeigeelement (17) und
bei fehlendem Signal an beiden Eingängen (9, 10) das andere
Anzeigeelement (18) aktiviert sowie bei vorhandenem Signal
an nur einem der Eingänge (9 oder 10) beide Anzeigeelemente
(17, 18) deaktiviert.
2. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß von der Koppelelektrode (5) der
Koppelkondensatoren (2, 3) je eine abgeschirmte Leitung
(7, 8) zum jeweiligen Eingang (9, 10) der
Signalverarbeitungsschaltung (11) führt, wobei die äußere
Abschirmung (12) an Massepotential geschaltet ist.
3. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß vom jeweiligen Eingang (9, 10) eine
Gleichrichterschaltung (14) zu einem Schwellwertschalter
(15) führt, deren Ausgänge auf Eingänge der Schaltlogik
(16) geschaltet sind, an deren Ausgänge die Anzeigeelemente
(17, 18) geschaltet sind.
4. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß von den Koppelkondensatoren (2, 3)
unmittelbar je ein Sekundärkondensator (6) gegen
Massepotential geschaltet ist.
5. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kapazitätswert der
Sekundärkondensatoren Csek (6) in Abhängigkeit von den
zugehörigen Koppelkondensatoren Ck (2, 3), der anliegenden
Hochspannung U (1), der geforderten Spannung Us an den
Eingängen (9, 10) und der Belastungskapazität Csig der
Eingänge (9, 10) der Signalverarbeitungsschaltung (11) etwa
folgenden Wert annimmt:
6. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die
Koppelkondensatoren (2, 3) als Mehrschichtkondensatoren
ausgebildet sind.
7. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die
Koppelkondensatoren (2, 3) je mit einer Dielektrikumsschicht
(4) auf dem Bauelement (1) aufsitzen.
8. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppelelektrode
(5) der Koppelkondensatoren (2, 3) getrennte Anschlußstücke
(5a, 5b) aufweist.
9. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die
Signalverarbeitungsschaltung (11) ein UND-Gatter (21), ein
NOR-Gatter (23) sowie ein Exclusiv-ODER-Gatter (22)
aufweist, daß jeweils ein Eingang dieser Gatter (21, 22, 23)
an einen Eingang (19) und der zweite Eingang dieser Gatter
(21, 22, 23) an den anderen Eingang (20) der Schaltlogik (16)
einer Signalverarbeitungsschaltung (9, 10, 11) angeschlossen
ist, daß das eine UND-Gatter (21) das eine Anzeigeelement
(17) und das NOR-Gatter (23) das andere Anzeigeelement (18)
ansteuert und daß das Exclusiv-ODER-Gatter (22) beide
Anzeigeelemente (17, 18) beherrscht.
10. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß ein dem Exclusiv-ODER-Gatter (22)
nachgeschalteter Negator oder alternativ ein Exklusiv-NOR-Gatter
ein Relais in Selbsthalteschaltung speist und daß
ein weiterer Arbeitskontakt des Relais in eine gemeinsame
Versorgungs- oder Steuerleitung (28) der beiden
Anzeigeelemente (17, 18) geschaltet ist.
11. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ausgang des Exclusiv-ODER-Gatters
(22) an den Rücksetzeingang (R) eines bistabilen Flip-Flop
(24) angeschaltet ist, daß der Setzeingang (S) des
Flip-Flop (24) manuell ansteuerbar ist und daß der Ausgang des
Flip-Flop (24), an dem bei gesetztem Flip-Flop (24) ein
Signal ansteht, an die gemeinsame Versorgungs- oder
Steuerleitung (28) der beiden Anzeigeelemente (17, 18)
geschaltet ist.
12. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 9 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausgang des
einen UND-Gatters (21) und die gemeinsame Versorgungs- oder
Steuerleitung (28) der beiden Anzeigeelemente (17, 18) an je
einen Eingang eines zusätzlichen UND-Gatters (26)
angeschlossen ist, an dessen Ausgang das eine
Anzeigeelement (17) angeschaltet ist und daß der Ausgang
des NOR-Gatters (23) und die gemeinsame Versorgungs- oder
Steuerleitung (28) der beiden Anzeigeelemente (17, 18) an je
einen Eingang eines weiteren UND-Gatters (27) angeschlossen
ist, an dessen Ausgang das andere Anzeigeelement (18)
angeschlossen ist.
13. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die
Koppelkondensatoren und die Signalverarbeitungsschaltung
(11) mit der Signalanzeige (17, 18) integrale Bestandteile
einer Schaltanlage sind.
14. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die
Koppelkondensatoren (2, 3) räumlich getrennt am Bauteil (1)
angebraucht sind.
15. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltlogik (16)
bei unterschiedlichen Eingangssignalen (9, 10) über eine
bistabile, nur manuell rückstellbare Schalteinrichtung
(22, 24) die Signalanzeige (17, 18) deaktiviert.
16. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die
Signalverarbeitungsschaltung (11) Gleichstrom-
Widerstandsmeßanordnungen umfaßt, welche über separate
Prüfleitungen (29) mit den Koppelelektroden (5) der
Koppelkondensatoren (2, 3) und zusätzlich mit den Eingängen
(9, 10) für die Signalleitungen (7, 8) verbunden sind und daß
die Meßschaltungen bei einer Unterbrechung in den Prüf- und
Signalleitungen (7, 8, 29) ein Steuersignal generieren.
17. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Prüfleitungen mit der zugehörigen
Signalleitung (7 bzw. 8) als abgeschirmte Doppelleitung
ausgebildet sind.
18. Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schwellwertschalter (15) auf
unterschiedliche Ansprechwerte eingestellt sind.
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