DE4132566C2 - Gassack-Hülle - Google Patents
Gassack-HülleInfo
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- B60R—VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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- B60R21/02—Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
- B60R21/16—Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
- B60R21/20—Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components
- B60R21/215—Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components characterised by the covers for the inflatable member
- B60R21/2165—Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components characterised by the covers for the inflatable member characterised by a tear line for defining a deployment opening
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- Mechanical Engineering (AREA)
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Description
Die Erfindung betrifft eine Gassack-Hülle zum Bedecken zumindest
eines Teils eines Gassacks in dessen zusammengefaltetem Zustand,
beispielsweise innerhalb eines gepolsterten Innenteils eines
Lenkrads oder einer Instrumententafel.
Eine Mehrzahl von Gassack-Sicherheitssystemen wurden
vorgeschlagen und bei Kraftfahrzeugen praktisch verwirklicht.
Diese Gassack-Sicherheitssysteme sind üblicherweise wie folgt
gestaltet: Wenn bei einer Kollision eines Fahrzeugs die
Verzögerung ein vorbestimmtes Maß überschreitet, wird eine
Betätigungseinrichtung gezündet, welche eine Aufblaseinrichtung
oder einen Gaserzeuger startet, wodurch der Gassack aus seinem
zusammengefalteten Zustand aufgeblasen und entfaltet wird.
Dadurch wird ein Fahrzeuginsasse davor geschützt, mit der
Instrumententafel und/oder einer vorderen Windschutzscheibe in
direkten Kontakt zu kommen. Derartige Gassack-Sicherheitssysteme
werden üblicherweise getrennt zum einen für einen auf dem
Fahrersitz sitzenden Fahrer und zum anderen für einen auf dem
Vordersitz neben dem Fahrer sitzenden Beifahrer vorgesehen. Für
den Fahrer ist ein Gassack in dem gepolsterten Innenteil des
Lenkrads und für den neben dem Fahrer befindlichen Beifahrer in
einer Instrumententafel untergebracht.
Der so in seinem gefalteten Zustand untergebrachte Gassack wird
üblicherweise von einer Gassack-Hülle bedeckt, um den Gassack zu
schützen und ihn in seiner zusammengefalteten Lage zu halten.
Die Gassack-Hülle muß derart gestaltet sein, daß sie plötzlich
und vollständig zerreißen kann, um dem Gassack ein ungestörtes
Aufblasen und Ausdehnen in Richtung des Fahrers oder des
Beifahrers durch die zerrissene Airbag-Hülle hindurch für den
Fall einer Fahrzeugkollision zu gestatten. Um dieses
Erforderniss zu erfüllen, ist aus dem japanischen
Gebrauchsmuster mit der vorläufigen Veröffentlichungsnummer JP 63-
155 868 U eine im wesentlichen kastenförmige und aus Plastik
geformte Gassack-Hülle bekannt. Gemäß dieser Konstruktion ist
eine türähnliche Anordnung vorgesehen, die einstückig mit einem
Vorderteil der Hülle ausgebildet ist, wobei ein Sollbruchstelle
längs des Umfangs der türähnlichen Anordnung vorgesehen ist. In
die Hülle ist ein gitterförmiger Teil unter Umgehung der
Sollbruchteils eingebettet, wobei der gitterförmige Teil an
einer einem Gelenk entsprechenden Stelle der türähnlichen
Anordnung als Verstärkungsteil dient. Bei der Gassack aufgeblasen,
wird, zerreißt oder zerbricht bei dieser Konstruktion die Sollbruchstelle
und die türähnliche Anordnung schwenkt
aufgrunddessen um das Gelenk in eine geöffnete Stellung,
wodurch sich der Gassack ungestört ausdehnen und so das Gesicht
des Fahrers oder Beifahrers aufnehmen kann.
Eine andere zum internen Stand der Technik bei der Anmelderin zählende Gassack-
Hülle ist in den Fig. 5 und 6 der Zeichnung der vorliegenden Anmeldungsunterlagen
dargestellt, wobei vier Netzelemente 3a, 3b, 3c, 3d
angeordnet sind. Ein Gassack 1 ist in geschäumten Polyurethan
untergebracht. Jedes Netzelement hat im wesentlichen eine
L-förmige Querschnitts-Gestalt. Bei dieser Gassack-Hülle ist eine
Sollbruchstelle 5a im Mittelteil des oberen Abschnitts des
geschäumten Polyurethans angeordnet, in welchem die Enden der
Netzelemente 3b, 3c einander gegenüberliegend angeordnet sind.
Zwischen ihnen wird ein Zwischenraum definiert, wie in Fig. 6
dargestellt ist. Gemäß dieser Konstruktion wird von einer
Aufblaseinrichtung im Falle einer Fahrzeugkollision
Hochdruckgas geliefert, wodurch der Gassack aufgeblasen wird.
Unter der Aufblaskraft wird die Gassack-Hülle entlang des
Sollbruchteils 5a zerbrochen, wodurch sich der Gassack in
Richtung des Fahrers oder Beifahrers entfalten und so das
Gesicht des Fahrers oder Beifahrers schützend aufnehmen kann.
Bei den oben erläuterten Gassack-Hüllen sind jedoch Nachteile
vorhanden. Im Falle der früheren üblichen Gassack-Hülle, wie sie
in dem japanischen Gebrauchsmuster mit der vorläufigen
Veröffentlichungssumme JP 63-155 868 U beschrieben ist, ist der
gitterförmige Teil in einen Plastikkörper eingebettet, wodurch
sich die Gestaltung der Gassack-Hülle unvermeidbar
verkompliziert und sich die Anzahl der Fertigungsschritte
erhöht, wodurch sich die Produktionskosten erhöhen.
Im Falle des in den Fig. 5 und 6 dargestellten Gassack-Systems sind
die vier Netzelemente dergestalt von geschäumtem Polyurethan
bedeckt, daß sie darin eingebettet sind, wodurch eine
komplizierte Plastik-Formgebung erforderlich ist, die für die
Produktion der Gassack-Hülle einen qualifizierten Facharbeiter
erfordert. Dies steigert ebenfalls die Produktionskosten der
Gassack-Hülle.
Aus der US 4,334,699 ist eine Gassack-Hülle bekannt, in
deren Oberseite H-förmige Sollbruchlinien ausgebildet sind,
entlang welcher die Gassack-Hülle im Betätigungsfall
aufreißt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gassack-Hülle der
eingangs erwähnten Art zu schaffen, welche die Nachteile der
herkömmlichen Gassack-Hüllen überwindet.
Weiter liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Gassack-
Hülle bereitzustellen, deren Herstellbarkeit erleichtert ist
und deren Produktionskosten verringert sind.
Erfindungsgemäß werden diese Aufgaben
durch die in den Patentansprüchen 1
und 2 angegebenen Gassack-Hüllen
gelöst.
Demgemäß, d. h. bei einer Fadenanordnung, bei welcher die Kettfäden
und/oder die Schußfäden derart ausgerichtet sind, daß sie die
einander diagonal gegenüberliegenden Ausschnitte des
Textilgewebestücks in der Abwicklung der Hülle miteinander
verbinden, kann das Textilgewebestück der fertigen
Hüllenstruktur ohne Schwierigkeiten entlang der diagonal
angeordneten Kett- oder Schußfäden zerrissen oder zerbrochen
werden, wenn sich der Gassack durch Zuführen von Hochdruckgas
von der Aufblaseinrichtung bei einer Fahrzeugkollision
aufbläst. Im Ergebnis kann sich der Gassack ungestört in
Richtung des Gesichts des Fahrers oder Beifahrers entfalten.
Da die Gassack-Hülle aus einem
Textilgewebestück hergestellt ist, wird darüberhinaus die Herstellung
erleichtert und die Produktionskosten werden gesenkt, während
qualifizierte Facharbeiter gegenüber der Herstellung
herkömmlicher Hüllen mit Plastik-Formgebung für die Herstellung
der erfindungsgemäßen Hülle eingespart werden können.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter
Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung
erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Abwicklung einer Ausführungsform der Gassack-Hülle
in Draufsicht;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Gassack-Hülle nach Fig.
1 in einsatzbereiter Lage;
Fig. 3 einen vertikalen Schnitt durch eine Gassack-Einheit mit
der in Fig. 1 dargestellten Gassack-Hülle;
Fig. 4 eine Abwicklung einer weiteren Ausführungsform der
Gassack-Hülle in Draufsicht;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht, in welcher der
Herstellvorgang einer herkömmlichen Gassack-Hülle
veranschaulicht ist;
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI in Fig. 5 in Richtung der
Pfeile gesehen.
In den Fig. 1 bis 3 ist eine Ausführungsform der Gassack-Hülle
dargestellt, die mit dem Bezugszeichen 11 bezeichnet ist. Die
Gassack-Hülle 11 ist dazu vorgesehen, zumindest einen Teil des
Gassacks 1 zu bedecken, der in seinem zusammengefalteten Zustand
wie in Fig. 3 dargestellt untergebracht ist. Der Gassack 1
bildet einen Teil eines Gassack-Sicherheitssystems, gemäß
welchem der Gassack 1 bei jeder Frontalkollision durch von einer
Aufblaseinrichtung erzeugtes Hochdruckgas automatisch
aufgeblasen wird, wobei der Fahrer (nicht dargestellt) oder der
Beifahrer (nicht dargestellt) davor geschützt wird, in direkten
Kontakt mit dem Lenkrad (nicht dargestellt) oder einer
Windschutzscheibe (nicht dargestellt) des Automobils zu kommen.
Die Hülle 11 hat in ihrer einsatzbereiten Lage eine in Fig. 2
dargestellte dreidimensionale Struktur und ist aus einem in
Fig. 1 dargestellten ebenen Textilgewebestück F hergestellt.
Das Textilgewebestück F wird durch Herausschneiden und
anschließendes Entfernen von vier Ecken rechteckiger Form aus
einem nicht dargestellten rechteckigen ebenen Textilgewebestück
hergestellt. In anderen Worten: die Hülle 11 hat in ihrer
Abwicklung im wesentlichen eine kreuzförmige Gestalt. Gemäß
dieser Ausführungsform wird das ebene Textilgewebestück F durch
Herausschneiden von vier Ecken von im wesentlichen
quadratischer Form aus einem im wesentlichen quadratischen
Textilgewebeteil F hergestellt, wodurch vier Ausschnitte 17,
19, 21, 23 ausgebildet werden. Wie dargestellt ist, sind die
Ausschnitte 17 und 19 diagonal gegenüberliegend angeordnet und
die beiden Ausschnitte 21, 23 sind ebenfalls diagonal
gegenüberliegend angeordnet. Dementsprechend hat das daraus
resultierende ebene Textilgewebestück F einen im wesentlichen
quadratischen Mittelteil 13a und im wesentlichen rechteckige
Seitenteile 13b, 13b, 13b, 13b.
Im Einzelnen ist jeder Seitenteil 13b einstückig mit dem
Mittelteil 13a längs eines jeweils zugehörigen geradlinigen
Seitenteils des Mittelteils 13a in der Abwicklung gesehen
verbunden. Entlang dieses jeweiligen geradlinigen Seitenteils
ist jeweils eine Biegelinie 29 vorhanden, längs welcher das
ebene Textilgewebestück F umgebogen wird, wodurch die in Fig. 2
dargestellte dreidimensionale Hülle ausgebildet wird. Demgemäß
sind die vier Seitenteile 13b, 13b, 13b, 13b derart angeordnet,
daß sie sich ausgehend von dem Mittelteil 13a jeweils in eine
der vier Richtungen nach außen erstrecken.
Das ebene Textilgewebestück F ist aus Kettfäden 25 und
Schußfäden 27 gewebt, welche sich im wesentlichen rechtwinklig
kreuzen. Die Kettfäden 25 erstrecken sich im wesentlichen
parallel zu der geraden Verbindungslinie, welche die
gegenüberliegenden ausgenommenen Ecken C der L-förmigen
Randteile P, P miteinander verbindet, welche jeweils durch die
Ausschnitte 17, 19 ausgebildet werden. In anderen Worten, die
gerade Verbindungslinie "a" entspricht im wesentlichen einer der
diagonalen Linien des im wesentlichen quadratischen Mittelteils
13a. Die Schußfäden 27 erstrecken sich im wesentlichen parallel
zu einer anderen geraden Linie "b", welche die
gegenüberliegenden ausgenommenen Ecken C der L-förmigen
Randteile P, P miteinander verbindet, welche jeweils durch die
Ausschnitte 21, 23 ausgebildet werden. In anderen Worten, die
gerade Verbindungslinie "b" entspricht im wesentlichen der anderen
diagonalen Linie des im wesentlichen quadratischen Mittelteils
13a. Gemäß dieser Ausführungsform ist jede L-förmige Randteil-
Ecke C abgerundet, wie in Fig. 1 dargestellt ist.
Jeder Seitenteil 13b ist mit Befestigungslöchern 15 versehen,
durch welche die Seitenteile 13b an einer Basisplatte 35
befestigt sind, welche weiter unten erläutert wird. Die
Befestigungslöcher 15 sind in der Nähe und entlang einem
jeweiligen Ende des jeweiligen Seitenteils 13b angeordnet,
welches sich gegenüber der Biegelinie 29 befindet. Die
Befestigungslöcher 15 können weggelassen werden, wenn die
Seitenteile 13b unmittelbar mit der Basisplatte 35 verbunden
sind.
Das oben erläuterte ebene Textilgewebestück F wird, wie in Fig.
2 dargestellt, dadurch in der Gassack-Hülle 11 mit
dreidimensionaler Form gefaltet, daß die Seitenteile 13b
um einen Winkel von 90 Grad entlang der jeweiligen Biegelinie
29 abgebogen werden. Gemäß dieser Ausführungsform sind die so
abgewinkelten Seitenteile 13b, 13b, 13b, 13b fest mit der
Basisplatte 35 verbunden, mit welcher der Bodenteil des Gassacks
1 dicht verbunden ist. Gemäß Fig. 2 ist der Gassack 1 in seiner
zusammengefalteten Lage innerhalb der Hülle 11 untergebracht.
Gemäß der Struktur der Gassack-Hülle 11 verbinden die diagonal
angeordneten Kettfäden 25 die einander gegenüberliegend
angeordneten Ausschnitte 17, 19, welche an den
gegenüberliegenden Ecken des Textilgewebestücks F angeordnet
sind. Wenn der Gassack 1 durch den zugeführten
Gasdruck aufgeblasen wird, kann demgemäß der Mittelteil 13a des
Textilgewebestücks F entlang der Kettfäden 25, d. h. entlang
einer diagonalen Linie, leicht zerreißen. In anderen
Worten, die Ausschnitte 17, 19 dienen als leicht zerbrechbare
Sollbruchstellen der Hülle 11, und die Kettfäden 25 sind dazu
vorgesehen, diese Sollbruchstellen zu verbinden, wodurch die
Zerbrechbarkeit der Hülle 11 gefördert wird.
In ähnlicher Weise verbinden die diagonal angeordneten
Schußfäden 27 die einander gegenüberliegend angeordneten
Ausschnitte 21, 23, welche an den gegenüberliegenden Ecken des
Textilgewebestücks F angeordnet sind. In entsprechender Weise
tragen die so angeordneten Schußfäden 27 genauso wie die
Kettfäden 25 dazu bei, daß die Gassack-Hülle 11 leicht
zerbrochen werden kann.
Ein Beispiel für die Art der Anbringung der wie oben
beschrieben gestalteten Gassack-Hülle 11 wird anhand von Fig. 3
erläutert.
Eine Gassack-Einheit 30, bei welcher der Gassack 1 in seinem
zusammengefalteten Zustand untergebracht ist, ist in dem
Fahrzeuginsassen-Raum N des nicht dargestellten Automobils
angeordnet. Im vorliegenden Beispiel ist die Gassack-Einheit 30
für den nicht dargestellten Fahrersitz vorgesehen, auf welchem
der Fahrer sitzt, weshalb die Gassack-Einheit in einem Lenkrad
33 untergebracht ist. Der Gassack 1 ist in seinem
zusammengefalteten Zustand mit seinem Bodenteil abgedichtet mit
der Basisplatte 35 verbunden. Die Basisplatte 35 hat einen
Basisabschnitt 35a mit einem darin ausgebildeten Hohlraum. Eine
obere Wand 35b ist einstückig mit dem Basisabschnitt 35a
verbunden. Ein im wesentlichen zylindrischer Teil 35c ist
einstückig mit der oberen Wand 35b verbunden, wie in Fig. 3
dargestellt ist, wodurch eine obere Öffnung 35d ausgebildet
wird. Die obere Öffnung 35d ist innerhalb des Gassacks 1
angeordnet, wenn sich dieser in seinem zusammengefalteten
Zustand befindet.
Die Gassack-Hülle 11 ist derart angeordnet, daß sie den
zusammengefalteten Gassack 1 bedeckt und derart an der
Basisplatte 35 befestigt, daß jeder Seitenteil 13b an dem
Basisteil 35a der Basisplatte 35 befestigt ist. Die Gassack-
Hülle 11 ist derart angeordnet, daß die Außenoberfläche von
deren Mittelteil 13a dem auf dem Fahrersitz befindlichen Fahrer
zugewandt ist. Eine Aufblaseinrichtung 37 ist innerhalb der
Basisplatte 35 angeordnet, so daß von der Aufblaseinrichtung 37
erzeugtes Hochdruckgas durch die obere Öffnung 35d in das
Innere des Gassacks 1 ausgestoßen wird. Die Aufblaseinrichtung
37 ist mit einem Befestigungsflansch-Abschnitt 37a versehen,
welcher sich seitlich von der äußeren Wand der
Aufblaseinrichtung 37 erstreckt. Der Befestigungsflansch-
Abschnitt 37a ist an der oberen Wand 35b der Basisplatte 35 mit
Hilfe von Bolzen 43 und Muttern 45 durch aus Gummi oder
ähnlichem bestehende Abdichtungsteile 39 sowie Unterlegscheiben
41 hindurch befestigt.
Der Gassack 1 ist an seinem Bodenteil mit einer Öffnung (ohne
Bezugszeichen) versehen, welche in einem Randteil 1a
ausgebildet ist. Der Randteil 1a des Gassacks 1 ist in
abgedichteter Verbindung zwischen die Unterlegscheibe 41 und
die obere Wand 35b der Basisplatte 35 eingebracht.
Gewindebolzen 47 sind vorgesehen, welche sich von dem Lenkrad
33 zu der oberen Wand 35b der Basisplatte 35 derart erstrecken,
daß die Basisplatte 35 an dem Lenkrad 33 befestigt ist. Ein
Endteil von jedem Gewindebolzen 47 ist mit der oberen Wand 35b
der Basisplatte 35 in Verbindung, während der andere Endteil
des Gewindebolzens 47 aus dem Lenkrad 33 herausragt und dort
mittels einer Schließmutter 51 befestigt ist.
Der zylindrische Teil 35c der Basisplatte 35 ist mit einer
Mehrzahl von Gas-Auslaßöffnungen 53 versehen, durch welche Gas
von der Aufblaseinrichtung 37 in das Innere des Gassacks 1
eingelassen wird. Die Aufblaseinrichtung 37 hat die Funktion,
daß sie im Falle einer Fahrzeugkollision beginnt, Hochdruckgas
zu erzeugen, wozu ein Eingangssignal eines nicht dargestellten
Kollisions- oder Beschleunigungssensors signalisiert, daß eine
Verzögerung des Fahrzeugs ein vorbestimmtes Maß überschreitet.
Während des Betriebs, wenn eine Fahrzeugkollision auftritt,
wird eine in der Aufblaseinrichtung befindliche, nicht
dargestellte Verbrennungseinheit aufgrund eines Signals von dem
Kollisionssensor in Betrieb gesetzt und startet damit den
Betrieb der Aufblaseinrichtung 37. Dann wird von der
Aufblaseinrichtung 37 Hochdruckgas erzeugt, welches durch die
Gas-Auslaßöffnungen 53 und die obere Öffnung 35d der
Basisplatte 35 in das Innere des Gassacks 1 eingelassen wird.
Das so in den Gassack eingelassene Gas verursacht ein
schlagartiges Aufblasen des Gassacks 1. Während des
Aufblasvorgangs des Gassacks 1 wird die Hülle 11 entlang der in
Fig. 1 dargestellten Kettfäden 25 und/oder entlang der
Schußfäden 27 zerrissen oder zerbrochen, wodurch sich der
Gassack 1 aufblasen und in Richtung des in dem Fahrzeuginsassen-
Raum N befindlichen Fahrers oder Beifahrers entfalten und so
das Gesicht des Fahrers oder Beifahrers aufnehmen kann, wodurch
der durch den Fahrer oder Beifahrer bei der Kollision ausgeübte
Aufschlag gemildert wird.
In Fig. 4 ist ein ebenes Textilgewebestück F gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel der Gassack-Hülle 11 dargestellt,
welches ähnlich zu dem in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist
der Mittelteil 13a des Textilgewebestücks 11 rechteckig und die
Schußfäden 27 verbinden daher nicht die diagonal
gegenüberliegend angeordneten Ausschnitte 21, 23, d. h. sie
erstrecken sich nicht entlang einer nicht dargestellten
diagonalen Linie des rechteckigen Mittelteils, während die
Kettfäden 25 sich derart erstrecken, daß sie die einander
diagonal gegenüberliegenden Ausschnitte 17, 19 miteinander
verbinden bzw. sich entlang einer nicht dargestellten diagonalen Linie des
rechteckigen Mittelteils 13a erstrecken. In Anbetracht dessen ist
damit bei diesem Ausführungsbeispiel gewährleistet, daß die
Gassack-Hülle ihre Eigenschaft behält, leicht entlang der
Schußfäden 27 zerreißbar oder zerbrechbar zu sein, ist in dem
Mittelteil 13a des Textilgewebestücks eine geeignete Anzahl von
Öffnungen 31, 31 vorgesehen. Jede der Öffnungen 31 ist an oder
in der Nähe derjenigen Stelle angeordnet, an welcher ein
mittlerer Kettfaden 25a zwei Schußfäden kreuzt, welche die
entsprechenden Ecken C der die Ausschnitte 21, 23 bildenden L-
förmigen Randteile P des Textilgewebestücks erreichen. Der
mittlere Kettfaden 25a hat zwei einander gegenüberliegende
Enden, welche jeweils die entsprechenden Ecken C der die
Ausschnitte 17, 19 bildenden L-förmigen Randteile P des
Textilgewebestücks F erreichen. In anderen Worten, der mittlere
Kettfaden 25a ist entlang einer diagonalen, nicht dargestellten
Linie des Mittelteils 13a angeordnet. Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel hat jede Öffnung 31 eine dreieckige Form.
Die so gestalteten Öffnungen 31 fördern die Zerreißbarkeits-
oder Zerbrechbarkeits-Eigenschaften der Gassack-Hülle 11.
Obgleich die Gassack-Hülle anhand eines Ausführungsbeispiels
dargestellt und beschrieben wurde, gemäß welchem die Gassack-
Einheit 30 in dem Lenkrad untergebracht ist, um den auf dem
Fahrersitz befindlichen Fahrer zu schützen, kann die Gassack-
Hülle auch für eine Gassack-Einheit verwendet werden, die in
einer Instrumententafel versenkt angeordnet ist, um einen auf
dem Beifahrersitz sitzenden Beifahrer zu schützen.
Claims (9)
- Gassack-Hülle zum Abdecken eines Teiles eines im zusammengefalteten Zustand untergebrachten Gassacks, welche aus einer fest im Hinblick auf eine Aufblaseinrichtung angeordneten Gewebestruktur besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewebestruktur (F) eine kreuzförmige Gestalt aufweist, wobei ein erstes Paar von einander diagonal gegenüberliegenden Ausschnitten (17, 19) und ein zweites Paar von einander diagonal gegenüberliegenden Ausschnitten (21, 23) ausgebildet ist und die Gewebestruktur (F) mit Kettfäden (25) und Schußfäden (27) gewebt ist, wobei sich zumindest die Kettenfäden (25) oder zumindest die Schußfäden (27) in einer Richtung parallel zu einer Verbindungslinie (a; b) erstrecken, welche jeweils ein Paar einander gegenüberliegender Ausschnitte (17, 19; 21, 23) verbindet.
- 2. Gassack-Hülle zum Abdecken wenigstens eines Teils eines im zusammengefalteten Zustand untergebrachten Gassacks, welche aus einer fest im Hinblick auf eine Aufblaseinrichtung angeordneten Gewebestruktur besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewebestruktur (F) zu einer dreidimensionalen Gestalt unter Ausbildung eines Hohlraumes zur Aufnahme wenigstens eines Teils des Gassacks durch Biegen längs vorbestimmter Biegelinien (29) aus einem (zunächst) ebenen Textilgewebestück (F) hergestellt ist, welches eine kreuzförmige Gestalt hat und mit ersten und zweiten Ausschnitten (17, 19) versehen ist, die diagonal einander gegeneinanderliegend angeordnet sind, sowie mit dritten und vierten Ausschnitten (21, 23) versehen ist, welche diagonal einander gegenüberliegend angeordnet sind, wobei das ebene Textilgewebestück (F) mit Kettfäden (25) und Schußfäden (27) gewebt ist und wenigstens die Kettfäden (25) oder wenigstens die Schußfäden (27) sich in einer Richtung parallel zu einer Verbindungslinie (a; b) erstrecken, welche jeweils ein Paar einander gegenüberliegender Ausschnitte (17, 19; 21, 23) verbindet.
- 3. Gassack-Hülle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das kreuzförmige, ebene Textilgewebestück (F) einen ersten und zweiten L-förmigen Randteil (P) hat, der jeweils den ersten und zweiten Ausschnitt (17; 19) begrenzt und jeweils eine ausgenommene Ecke (C) hat, wobei diese Ecken einander diagonal gegenüberliegend angeordnet sind; daß das kreuzförmige, ebene Textilgewebestück (F) einen dritten und vierten L-förmigen Randteil (P) hat, der jeweils den dritten und vierten Ausschnitt (21; 23) begrenzt und jeweils eine ausgenommene Ecke (C) hat, wobei diese Ecken einander diagonal gegenüberliegend angeordnet sind; und daß die besagte Verbindungslinie (a; b) die einander jeweils diagonal gegenüberliegenden ausgenommenen Ecken (C) miteinander verbindet.
- 4. Gassack-Hülle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das kreuzförmige, ebene Textilgewebestück (F) einen rechteckigen Mittelteil (13a) hat, mit dessen vier geradlinigen Seiten (29) jeweils ein rechteckiger Seitenteil (13b) einstückig verbunden ist.
- 5. Gassack-Hülle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die dreidimensionale Gewebestruktur (F) durch Umbiegen der vier Seitenteile (13b) entlang der geradlinigen Seiten (29) in jeweils der gleichen Richtung in bezug auf den Mittelteil (13a) erzeugt wird.
- 6. Gassack-Hülle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die dreidimensionale Gewebestruktur (F) derart angeordnet ist, daß der Mittelteil (13a) dem Insassen des Fahrzeugs zugewandt ist.
- 7. Gassack-Hülle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kettfäden (25) sich parallel zu einer ersten Linie (a) erstrecken, welche die einander diagonal gegenüberliegenden ersten und zweiten Ausschnitte (17; 19) miteinander verbindet; und daß die Schußfäden (27) sich parallel zu einer zweiten Linie (b) erstrecken, welche die einander diagonal gegenüberliegenden dritten und vierten Ausschnitte (21; 23) miteinander verbindet.
- 8. Gassack-Hülle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von Öffnungen (31) in dem ebenen Textilgewebestück vorgesehen ist, wobei diese Öffnungen (31) in einem Überschneidungsbereich angeordnet sind, in welchem sich ein mittlerer Kettfaden (25a) des Mittelteils (13a) mit einem der Schußfäden (27) überschneidet.
- 9. Gassack-Hülle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Schußfaden zu einem der Aussschnitte (17; 19; 21; 23) geführt ist.
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