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DE4132566C2 - Gassack-Hülle - Google Patents

Gassack-Hülle

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DE4132566C2
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DE
Germany
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cutouts
airbag cover
gas bag
diagonally opposite
textile fabric
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Hirokazu Hirabayashi
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Nissan Motor Co Ltd
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Nissan Motor Co Ltd
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/20Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components
    • B60R21/215Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components characterised by the covers for the inflatable member
    • B60R21/2165Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components characterised by the covers for the inflatable member characterised by a tear line for defining a deployment opening
    • B60R21/21656Steering wheel covers or similar cup-shaped covers

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Air Bags (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Gassack-Hülle zum Bedecken zumindest eines Teils eines Gassacks in dessen zusammengefaltetem Zustand, beispielsweise innerhalb eines gepolsterten Innenteils eines Lenkrads oder einer Instrumententafel.
Eine Mehrzahl von Gassack-Sicherheitssystemen wurden vorgeschlagen und bei Kraftfahrzeugen praktisch verwirklicht. Diese Gassack-Sicherheitssysteme sind üblicherweise wie folgt gestaltet: Wenn bei einer Kollision eines Fahrzeugs die Verzögerung ein vorbestimmtes Maß überschreitet, wird eine Betätigungseinrichtung gezündet, welche eine Aufblaseinrichtung oder einen Gaserzeuger startet, wodurch der Gassack aus seinem zusammengefalteten Zustand aufgeblasen und entfaltet wird. Dadurch wird ein Fahrzeuginsasse davor geschützt, mit der Instrumententafel und/oder einer vorderen Windschutzscheibe in direkten Kontakt zu kommen. Derartige Gassack-Sicherheitssysteme werden üblicherweise getrennt zum einen für einen auf dem Fahrersitz sitzenden Fahrer und zum anderen für einen auf dem Vordersitz neben dem Fahrer sitzenden Beifahrer vorgesehen. Für den Fahrer ist ein Gassack in dem gepolsterten Innenteil des Lenkrads und für den neben dem Fahrer befindlichen Beifahrer in einer Instrumententafel untergebracht.
Der so in seinem gefalteten Zustand untergebrachte Gassack wird üblicherweise von einer Gassack-Hülle bedeckt, um den Gassack zu schützen und ihn in seiner zusammengefalteten Lage zu halten. Die Gassack-Hülle muß derart gestaltet sein, daß sie plötzlich und vollständig zerreißen kann, um dem Gassack ein ungestörtes Aufblasen und Ausdehnen in Richtung des Fahrers oder des Beifahrers durch die zerrissene Airbag-Hülle hindurch für den Fall einer Fahrzeugkollision zu gestatten. Um dieses Erforderniss zu erfüllen, ist aus dem japanischen Gebrauchsmuster mit der vorläufigen Veröffentlichungsnummer JP 63- 155 868 U eine im wesentlichen kastenförmige und aus Plastik geformte Gassack-Hülle bekannt. Gemäß dieser Konstruktion ist eine türähnliche Anordnung vorgesehen, die einstückig mit einem Vorderteil der Hülle ausgebildet ist, wobei ein Sollbruchstelle längs des Umfangs der türähnlichen Anordnung vorgesehen ist. In die Hülle ist ein gitterförmiger Teil unter Umgehung der Sollbruchteils eingebettet, wobei der gitterförmige Teil an einer einem Gelenk entsprechenden Stelle der türähnlichen Anordnung als Verstärkungsteil dient. Bei der Gassack aufgeblasen, wird, zerreißt oder zerbricht bei dieser Konstruktion die Sollbruchstelle und die türähnliche Anordnung schwenkt aufgrunddessen um das Gelenk in eine geöffnete Stellung, wodurch sich der Gassack ungestört ausdehnen und so das Gesicht des Fahrers oder Beifahrers aufnehmen kann.
Eine andere zum internen Stand der Technik bei der Anmelderin zählende Gassack- Hülle ist in den Fig. 5 und 6 der Zeichnung der vorliegenden Anmeldungsunterlagen dargestellt, wobei vier Netzelemente 3a, 3b, 3c, 3d angeordnet sind. Ein Gassack 1 ist in geschäumten Polyurethan untergebracht. Jedes Netzelement hat im wesentlichen eine L-förmige Querschnitts-Gestalt. Bei dieser Gassack-Hülle ist eine Sollbruchstelle 5a im Mittelteil des oberen Abschnitts des geschäumten Polyurethans angeordnet, in welchem die Enden der Netzelemente 3b, 3c einander gegenüberliegend angeordnet sind. Zwischen ihnen wird ein Zwischenraum definiert, wie in Fig. 6 dargestellt ist. Gemäß dieser Konstruktion wird von einer Aufblaseinrichtung im Falle einer Fahrzeugkollision Hochdruckgas geliefert, wodurch der Gassack aufgeblasen wird. Unter der Aufblaskraft wird die Gassack-Hülle entlang des Sollbruchteils 5a zerbrochen, wodurch sich der Gassack in Richtung des Fahrers oder Beifahrers entfalten und so das Gesicht des Fahrers oder Beifahrers schützend aufnehmen kann.
Bei den oben erläuterten Gassack-Hüllen sind jedoch Nachteile vorhanden. Im Falle der früheren üblichen Gassack-Hülle, wie sie in dem japanischen Gebrauchsmuster mit der vorläufigen Veröffentlichungssumme JP 63-155 868 U beschrieben ist, ist der gitterförmige Teil in einen Plastikkörper eingebettet, wodurch sich die Gestaltung der Gassack-Hülle unvermeidbar verkompliziert und sich die Anzahl der Fertigungsschritte erhöht, wodurch sich die Produktionskosten erhöhen.
Im Falle des in den Fig. 5 und 6 dargestellten Gassack-Systems sind die vier Netzelemente dergestalt von geschäumtem Polyurethan bedeckt, daß sie darin eingebettet sind, wodurch eine komplizierte Plastik-Formgebung erforderlich ist, die für die Produktion der Gassack-Hülle einen qualifizierten Facharbeiter erfordert. Dies steigert ebenfalls die Produktionskosten der Gassack-Hülle.
Aus der US 4,334,699 ist eine Gassack-Hülle bekannt, in deren Oberseite H-förmige Sollbruchlinien ausgebildet sind, entlang welcher die Gassack-Hülle im Betätigungsfall aufreißt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Gassack-Hülle der eingangs erwähnten Art zu schaffen, welche die Nachteile der herkömmlichen Gassack-Hüllen überwindet.
Weiter liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Gassack- Hülle bereitzustellen, deren Herstellbarkeit erleichtert ist und deren Produktionskosten verringert sind.
Erfindungsgemäß werden diese Aufgaben durch die in den Patentansprüchen 1 und 2 angegebenen Gassack-Hüllen gelöst.
Demgemäß, d. h. bei einer Fadenanordnung, bei welcher die Kettfäden und/oder die Schußfäden derart ausgerichtet sind, daß sie die einander diagonal gegenüberliegenden Ausschnitte des Textilgewebestücks in der Abwicklung der Hülle miteinander verbinden, kann das Textilgewebestück der fertigen Hüllenstruktur ohne Schwierigkeiten entlang der diagonal angeordneten Kett- oder Schußfäden zerrissen oder zerbrochen werden, wenn sich der Gassack durch Zuführen von Hochdruckgas von der Aufblaseinrichtung bei einer Fahrzeugkollision aufbläst. Im Ergebnis kann sich der Gassack ungestört in Richtung des Gesichts des Fahrers oder Beifahrers entfalten.
Da die Gassack-Hülle aus einem Textilgewebestück hergestellt ist, wird darüberhinaus die Herstellung erleichtert und die Produktionskosten werden gesenkt, während qualifizierte Facharbeiter gegenüber der Herstellung herkömmlicher Hüllen mit Plastik-Formgebung für die Herstellung der erfindungsgemäßen Hülle eingespart werden können.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Abwicklung einer Ausführungsform der Gassack-Hülle in Draufsicht;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Gassack-Hülle nach Fig. 1 in einsatzbereiter Lage;
Fig. 3 einen vertikalen Schnitt durch eine Gassack-Einheit mit der in Fig. 1 dargestellten Gassack-Hülle;
Fig. 4 eine Abwicklung einer weiteren Ausführungsform der Gassack-Hülle in Draufsicht;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht, in welcher der Herstellvorgang einer herkömmlichen Gassack-Hülle veranschaulicht ist;
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI in Fig. 5 in Richtung der Pfeile gesehen.
In den Fig. 1 bis 3 ist eine Ausführungsform der Gassack-Hülle dargestellt, die mit dem Bezugszeichen 11 bezeichnet ist. Die Gassack-Hülle 11 ist dazu vorgesehen, zumindest einen Teil des Gassacks 1 zu bedecken, der in seinem zusammengefalteten Zustand wie in Fig. 3 dargestellt untergebracht ist. Der Gassack 1 bildet einen Teil eines Gassack-Sicherheitssystems, gemäß welchem der Gassack 1 bei jeder Frontalkollision durch von einer Aufblaseinrichtung erzeugtes Hochdruckgas automatisch aufgeblasen wird, wobei der Fahrer (nicht dargestellt) oder der Beifahrer (nicht dargestellt) davor geschützt wird, in direkten Kontakt mit dem Lenkrad (nicht dargestellt) oder einer Windschutzscheibe (nicht dargestellt) des Automobils zu kommen.
Die Hülle 11 hat in ihrer einsatzbereiten Lage eine in Fig. 2 dargestellte dreidimensionale Struktur und ist aus einem in Fig. 1 dargestellten ebenen Textilgewebestück F hergestellt. Das Textilgewebestück F wird durch Herausschneiden und anschließendes Entfernen von vier Ecken rechteckiger Form aus einem nicht dargestellten rechteckigen ebenen Textilgewebestück hergestellt. In anderen Worten: die Hülle 11 hat in ihrer Abwicklung im wesentlichen eine kreuzförmige Gestalt. Gemäß dieser Ausführungsform wird das ebene Textilgewebestück F durch Herausschneiden von vier Ecken von im wesentlichen quadratischer Form aus einem im wesentlichen quadratischen Textilgewebeteil F hergestellt, wodurch vier Ausschnitte 17, 19, 21, 23 ausgebildet werden. Wie dargestellt ist, sind die Ausschnitte 17 und 19 diagonal gegenüberliegend angeordnet und die beiden Ausschnitte 21, 23 sind ebenfalls diagonal gegenüberliegend angeordnet. Dementsprechend hat das daraus resultierende ebene Textilgewebestück F einen im wesentlichen quadratischen Mittelteil 13a und im wesentlichen rechteckige Seitenteile 13b, 13b, 13b, 13b.
Im Einzelnen ist jeder Seitenteil 13b einstückig mit dem Mittelteil 13a längs eines jeweils zugehörigen geradlinigen Seitenteils des Mittelteils 13a in der Abwicklung gesehen verbunden. Entlang dieses jeweiligen geradlinigen Seitenteils ist jeweils eine Biegelinie 29 vorhanden, längs welcher das ebene Textilgewebestück F umgebogen wird, wodurch die in Fig. 2 dargestellte dreidimensionale Hülle ausgebildet wird. Demgemäß sind die vier Seitenteile 13b, 13b, 13b, 13b derart angeordnet, daß sie sich ausgehend von dem Mittelteil 13a jeweils in eine der vier Richtungen nach außen erstrecken.
Das ebene Textilgewebestück F ist aus Kettfäden 25 und Schußfäden 27 gewebt, welche sich im wesentlichen rechtwinklig kreuzen. Die Kettfäden 25 erstrecken sich im wesentlichen parallel zu der geraden Verbindungslinie, welche die gegenüberliegenden ausgenommenen Ecken C der L-förmigen Randteile P, P miteinander verbindet, welche jeweils durch die Ausschnitte 17, 19 ausgebildet werden. In anderen Worten, die gerade Verbindungslinie "a" entspricht im wesentlichen einer der diagonalen Linien des im wesentlichen quadratischen Mittelteils 13a. Die Schußfäden 27 erstrecken sich im wesentlichen parallel zu einer anderen geraden Linie "b", welche die gegenüberliegenden ausgenommenen Ecken C der L-förmigen Randteile P, P miteinander verbindet, welche jeweils durch die Ausschnitte 21, 23 ausgebildet werden. In anderen Worten, die gerade Verbindungslinie "b" entspricht im wesentlichen der anderen diagonalen Linie des im wesentlichen quadratischen Mittelteils 13a. Gemäß dieser Ausführungsform ist jede L-förmige Randteil- Ecke C abgerundet, wie in Fig. 1 dargestellt ist.
Jeder Seitenteil 13b ist mit Befestigungslöchern 15 versehen, durch welche die Seitenteile 13b an einer Basisplatte 35 befestigt sind, welche weiter unten erläutert wird. Die Befestigungslöcher 15 sind in der Nähe und entlang einem jeweiligen Ende des jeweiligen Seitenteils 13b angeordnet, welches sich gegenüber der Biegelinie 29 befindet. Die Befestigungslöcher 15 können weggelassen werden, wenn die Seitenteile 13b unmittelbar mit der Basisplatte 35 verbunden sind.
Das oben erläuterte ebene Textilgewebestück F wird, wie in Fig. 2 dargestellt, dadurch in der Gassack-Hülle 11 mit dreidimensionaler Form gefaltet, daß die Seitenteile 13b um einen Winkel von 90 Grad entlang der jeweiligen Biegelinie 29 abgebogen werden. Gemäß dieser Ausführungsform sind die so abgewinkelten Seitenteile 13b, 13b, 13b, 13b fest mit der Basisplatte 35 verbunden, mit welcher der Bodenteil des Gassacks 1 dicht verbunden ist. Gemäß Fig. 2 ist der Gassack 1 in seiner zusammengefalteten Lage innerhalb der Hülle 11 untergebracht.
Gemäß der Struktur der Gassack-Hülle 11 verbinden die diagonal angeordneten Kettfäden 25 die einander gegenüberliegend angeordneten Ausschnitte 17, 19, welche an den gegenüberliegenden Ecken des Textilgewebestücks F angeordnet sind. Wenn der Gassack 1 durch den zugeführten Gasdruck aufgeblasen wird, kann demgemäß der Mittelteil 13a des Textilgewebestücks F entlang der Kettfäden 25, d. h. entlang einer diagonalen Linie, leicht zerreißen. In anderen Worten, die Ausschnitte 17, 19 dienen als leicht zerbrechbare Sollbruchstellen der Hülle 11, und die Kettfäden 25 sind dazu vorgesehen, diese Sollbruchstellen zu verbinden, wodurch die Zerbrechbarkeit der Hülle 11 gefördert wird.
In ähnlicher Weise verbinden die diagonal angeordneten Schußfäden 27 die einander gegenüberliegend angeordneten Ausschnitte 21, 23, welche an den gegenüberliegenden Ecken des Textilgewebestücks F angeordnet sind. In entsprechender Weise tragen die so angeordneten Schußfäden 27 genauso wie die Kettfäden 25 dazu bei, daß die Gassack-Hülle 11 leicht zerbrochen werden kann.
Ein Beispiel für die Art der Anbringung der wie oben beschrieben gestalteten Gassack-Hülle 11 wird anhand von Fig. 3 erläutert.
Eine Gassack-Einheit 30, bei welcher der Gassack 1 in seinem zusammengefalteten Zustand untergebracht ist, ist in dem Fahrzeuginsassen-Raum N des nicht dargestellten Automobils angeordnet. Im vorliegenden Beispiel ist die Gassack-Einheit 30 für den nicht dargestellten Fahrersitz vorgesehen, auf welchem der Fahrer sitzt, weshalb die Gassack-Einheit in einem Lenkrad 33 untergebracht ist. Der Gassack 1 ist in seinem zusammengefalteten Zustand mit seinem Bodenteil abgedichtet mit der Basisplatte 35 verbunden. Die Basisplatte 35 hat einen Basisabschnitt 35a mit einem darin ausgebildeten Hohlraum. Eine obere Wand 35b ist einstückig mit dem Basisabschnitt 35a verbunden. Ein im wesentlichen zylindrischer Teil 35c ist einstückig mit der oberen Wand 35b verbunden, wie in Fig. 3 dargestellt ist, wodurch eine obere Öffnung 35d ausgebildet wird. Die obere Öffnung 35d ist innerhalb des Gassacks 1 angeordnet, wenn sich dieser in seinem zusammengefalteten Zustand befindet.
Die Gassack-Hülle 11 ist derart angeordnet, daß sie den zusammengefalteten Gassack 1 bedeckt und derart an der Basisplatte 35 befestigt, daß jeder Seitenteil 13b an dem Basisteil 35a der Basisplatte 35 befestigt ist. Die Gassack- Hülle 11 ist derart angeordnet, daß die Außenoberfläche von deren Mittelteil 13a dem auf dem Fahrersitz befindlichen Fahrer zugewandt ist. Eine Aufblaseinrichtung 37 ist innerhalb der Basisplatte 35 angeordnet, so daß von der Aufblaseinrichtung 37 erzeugtes Hochdruckgas durch die obere Öffnung 35d in das Innere des Gassacks 1 ausgestoßen wird. Die Aufblaseinrichtung 37 ist mit einem Befestigungsflansch-Abschnitt 37a versehen, welcher sich seitlich von der äußeren Wand der Aufblaseinrichtung 37 erstreckt. Der Befestigungsflansch- Abschnitt 37a ist an der oberen Wand 35b der Basisplatte 35 mit Hilfe von Bolzen 43 und Muttern 45 durch aus Gummi oder ähnlichem bestehende Abdichtungsteile 39 sowie Unterlegscheiben 41 hindurch befestigt.
Der Gassack 1 ist an seinem Bodenteil mit einer Öffnung (ohne Bezugszeichen) versehen, welche in einem Randteil 1a ausgebildet ist. Der Randteil 1a des Gassacks 1 ist in abgedichteter Verbindung zwischen die Unterlegscheibe 41 und die obere Wand 35b der Basisplatte 35 eingebracht. Gewindebolzen 47 sind vorgesehen, welche sich von dem Lenkrad 33 zu der oberen Wand 35b der Basisplatte 35 derart erstrecken, daß die Basisplatte 35 an dem Lenkrad 33 befestigt ist. Ein Endteil von jedem Gewindebolzen 47 ist mit der oberen Wand 35b der Basisplatte 35 in Verbindung, während der andere Endteil des Gewindebolzens 47 aus dem Lenkrad 33 herausragt und dort mittels einer Schließmutter 51 befestigt ist.
Der zylindrische Teil 35c der Basisplatte 35 ist mit einer Mehrzahl von Gas-Auslaßöffnungen 53 versehen, durch welche Gas von der Aufblaseinrichtung 37 in das Innere des Gassacks 1 eingelassen wird. Die Aufblaseinrichtung 37 hat die Funktion, daß sie im Falle einer Fahrzeugkollision beginnt, Hochdruckgas zu erzeugen, wozu ein Eingangssignal eines nicht dargestellten Kollisions- oder Beschleunigungssensors signalisiert, daß eine Verzögerung des Fahrzeugs ein vorbestimmtes Maß überschreitet.
Während des Betriebs, wenn eine Fahrzeugkollision auftritt, wird eine in der Aufblaseinrichtung befindliche, nicht dargestellte Verbrennungseinheit aufgrund eines Signals von dem Kollisionssensor in Betrieb gesetzt und startet damit den Betrieb der Aufblaseinrichtung 37. Dann wird von der Aufblaseinrichtung 37 Hochdruckgas erzeugt, welches durch die Gas-Auslaßöffnungen 53 und die obere Öffnung 35d der Basisplatte 35 in das Innere des Gassacks 1 eingelassen wird. Das so in den Gassack eingelassene Gas verursacht ein schlagartiges Aufblasen des Gassacks 1. Während des Aufblasvorgangs des Gassacks 1 wird die Hülle 11 entlang der in Fig. 1 dargestellten Kettfäden 25 und/oder entlang der Schußfäden 27 zerrissen oder zerbrochen, wodurch sich der Gassack 1 aufblasen und in Richtung des in dem Fahrzeuginsassen- Raum N befindlichen Fahrers oder Beifahrers entfalten und so das Gesicht des Fahrers oder Beifahrers aufnehmen kann, wodurch der durch den Fahrer oder Beifahrer bei der Kollision ausgeübte Aufschlag gemildert wird.
In Fig. 4 ist ein ebenes Textilgewebestück F gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Gassack-Hülle 11 dargestellt, welches ähnlich zu dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist der Mittelteil 13a des Textilgewebestücks 11 rechteckig und die Schußfäden 27 verbinden daher nicht die diagonal gegenüberliegend angeordneten Ausschnitte 21, 23, d. h. sie erstrecken sich nicht entlang einer nicht dargestellten diagonalen Linie des rechteckigen Mittelteils, während die Kettfäden 25 sich derart erstrecken, daß sie die einander diagonal gegenüberliegenden Ausschnitte 17, 19 miteinander verbinden bzw. sich entlang einer nicht dargestellten diagonalen Linie des rechteckigen Mittelteils 13a erstrecken. In Anbetracht dessen ist damit bei diesem Ausführungsbeispiel gewährleistet, daß die Gassack-Hülle ihre Eigenschaft behält, leicht entlang der Schußfäden 27 zerreißbar oder zerbrechbar zu sein, ist in dem Mittelteil 13a des Textilgewebestücks eine geeignete Anzahl von Öffnungen 31, 31 vorgesehen. Jede der Öffnungen 31 ist an oder in der Nähe derjenigen Stelle angeordnet, an welcher ein mittlerer Kettfaden 25a zwei Schußfäden kreuzt, welche die entsprechenden Ecken C der die Ausschnitte 21, 23 bildenden L- förmigen Randteile P des Textilgewebestücks erreichen. Der mittlere Kettfaden 25a hat zwei einander gegenüberliegende Enden, welche jeweils die entsprechenden Ecken C der die Ausschnitte 17, 19 bildenden L-förmigen Randteile P des Textilgewebestücks F erreichen. In anderen Worten, der mittlere Kettfaden 25a ist entlang einer diagonalen, nicht dargestellten Linie des Mittelteils 13a angeordnet. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel hat jede Öffnung 31 eine dreieckige Form. Die so gestalteten Öffnungen 31 fördern die Zerreißbarkeits- oder Zerbrechbarkeits-Eigenschaften der Gassack-Hülle 11.
Obgleich die Gassack-Hülle anhand eines Ausführungsbeispiels dargestellt und beschrieben wurde, gemäß welchem die Gassack- Einheit 30 in dem Lenkrad untergebracht ist, um den auf dem Fahrersitz befindlichen Fahrer zu schützen, kann die Gassack- Hülle auch für eine Gassack-Einheit verwendet werden, die in einer Instrumententafel versenkt angeordnet ist, um einen auf dem Beifahrersitz sitzenden Beifahrer zu schützen.

Claims (9)

  1. Gassack-Hülle zum Abdecken eines Teiles eines im zusammengefalteten Zustand untergebrachten Gassacks, welche aus einer fest im Hinblick auf eine Aufblaseinrichtung angeordneten Gewebestruktur besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewebestruktur (F) eine kreuzförmige Gestalt aufweist, wobei ein erstes Paar von einander diagonal gegenüberliegenden Ausschnitten (17, 19) und ein zweites Paar von einander diagonal gegenüberliegenden Ausschnitten (21, 23) ausgebildet ist und die Gewebestruktur (F) mit Kettfäden (25) und Schußfäden (27) gewebt ist, wobei sich zumindest die Kettenfäden (25) oder zumindest die Schußfäden (27) in einer Richtung parallel zu einer Verbindungslinie (a; b) erstrecken, welche jeweils ein Paar einander gegenüberliegender Ausschnitte (17, 19; 21, 23) verbindet.
  2. 2. Gassack-Hülle zum Abdecken wenigstens eines Teils eines im zusammengefalteten Zustand untergebrachten Gassacks, welche aus einer fest im Hinblick auf eine Aufblaseinrichtung angeordneten Gewebestruktur besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewebestruktur (F) zu einer dreidimensionalen Gestalt unter Ausbildung eines Hohlraumes zur Aufnahme wenigstens eines Teils des Gassacks durch Biegen längs vorbestimmter Biegelinien (29) aus einem (zunächst) ebenen Textilgewebestück (F) hergestellt ist, welches eine kreuzförmige Gestalt hat und mit ersten und zweiten Ausschnitten (17, 19) versehen ist, die diagonal einander gegeneinanderliegend angeordnet sind, sowie mit dritten und vierten Ausschnitten (21, 23) versehen ist, welche diagonal einander gegenüberliegend angeordnet sind, wobei das ebene Textilgewebestück (F) mit Kettfäden (25) und Schußfäden (27) gewebt ist und wenigstens die Kettfäden (25) oder wenigstens die Schußfäden (27) sich in einer Richtung parallel zu einer Verbindungslinie (a; b) erstrecken, welche jeweils ein Paar einander gegenüberliegender Ausschnitte (17, 19; 21, 23) verbindet.
  3. 3. Gassack-Hülle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das kreuzförmige, ebene Textilgewebestück (F) einen ersten und zweiten L-förmigen Randteil (P) hat, der jeweils den ersten und zweiten Ausschnitt (17; 19) begrenzt und jeweils eine ausgenommene Ecke (C) hat, wobei diese Ecken einander diagonal gegenüberliegend angeordnet sind; daß das kreuzförmige, ebene Textilgewebestück (F) einen dritten und vierten L-förmigen Randteil (P) hat, der jeweils den dritten und vierten Ausschnitt (21; 23) begrenzt und jeweils eine ausgenommene Ecke (C) hat, wobei diese Ecken einander diagonal gegenüberliegend angeordnet sind; und daß die besagte Verbindungslinie (a; b) die einander jeweils diagonal gegenüberliegenden ausgenommenen Ecken (C) miteinander verbindet.
  4. 4. Gassack-Hülle nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das kreuzförmige, ebene Textilgewebestück (F) einen rechteckigen Mittelteil (13a) hat, mit dessen vier geradlinigen Seiten (29) jeweils ein rechteckiger Seitenteil (13b) einstückig verbunden ist.
  5. 5. Gassack-Hülle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die dreidimensionale Gewebestruktur (F) durch Umbiegen der vier Seitenteile (13b) entlang der geradlinigen Seiten (29) in jeweils der gleichen Richtung in bezug auf den Mittelteil (13a) erzeugt wird.
  6. 6. Gassack-Hülle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die dreidimensionale Gewebestruktur (F) derart angeordnet ist, daß der Mittelteil (13a) dem Insassen des Fahrzeugs zugewandt ist.
  7. 7. Gassack-Hülle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kettfäden (25) sich parallel zu einer ersten Linie (a) erstrecken, welche die einander diagonal gegenüberliegenden ersten und zweiten Ausschnitte (17; 19) miteinander verbindet; und daß die Schußfäden (27) sich parallel zu einer zweiten Linie (b) erstrecken, welche die einander diagonal gegenüberliegenden dritten und vierten Ausschnitte (21; 23) miteinander verbindet.
  8. 8. Gassack-Hülle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von Öffnungen (31) in dem ebenen Textilgewebestück vorgesehen ist, wobei diese Öffnungen (31) in einem Überschneidungsbereich angeordnet sind, in welchem sich ein mittlerer Kettfaden (25a) des Mittelteils (13a) mit einem der Schußfäden (27) überschneidet.
  9. 9. Gassack-Hülle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Schußfaden zu einem der Aussschnitte (17; 19; 21; 23) geführt ist.
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