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DE4114484C2 - Baugruppenträger - Google Patents

Baugruppenträger

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DE4114484C2
DE4114484C2 DE19914114484 DE4114484A DE4114484C2 DE 4114484 C2 DE4114484 C2 DE 4114484C2 DE 19914114484 DE19914114484 DE 19914114484 DE 4114484 A DE4114484 A DE 4114484A DE 4114484 C2 DE4114484 C2 DE 4114484C2
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DE
Germany
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leaf spring
side wall
groove
side walls
leg
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Siegfried Hoerbe
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Licentia Patent Verwaltungs GmbH
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K9/00Screening of apparatus or components against electric or magnetic fields
    • H05K9/0007Casings
    • H05K9/0015Gaskets or seals
    • H05K9/0016Gaskets or seals having a spring contact

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Mounting Of Printed Circuit Boards And The Like (AREA)
  • Shielding Devices Or Components To Electric Or Magnetic Fields (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Baugruppenträger mit zwei metallischen Seitenwänden, zwischen denen an den vier Ecken jeweils Profilschienen aus Metall verlaufen, die an den Seitenwänden befestigt sind und Führungshalter tragen, in denen Baugruppen angeordnet sind, wobei eine obere und/oder eine untere metallische Abdeckplatte jeweils elektrisch leitend mit den vorderen und rückwärtigen Profilschienen und den Seitenwänden verbunden sind und wobei die metallischen oder metallisierten Frontplatten der Baugruppen U-förmig ausgebildet sind und einen ersten Schenkel mit einer Blattfeder und einen zweiten Schenkel aufweisen, der als Kontaktfläche für die leitende Verbindung mit der Blattfeder des ersten Schenkels der im Baugruppenträger benachbarten Frontplatte ausgebildet ist.
Ein Baugruppenträger der vorstehend beschriebenen Art ist bereits bekannt (DE 39 28 461 A1). Mit diesem Baugruppenträger wird eine gute Abschirmung des Innenraums gegen äußere elektromagnetische Felder und des Raums außerhalb des Baugruppenträgers vor im Baugruppeninnern erzeugten elektromagnetischen Feldern erreicht.
Die Blattfedern sind bei dem bekannten Baugruppenträger bogenförmig ausgebildet und liegen an den beiden Enden des Bogens an dem Schenkel an. Beim Einschieben einer Baugruppe wird die Wölbungshöhe der Blattfeder von dem Schenkel der benachbarten Baugruppe verkleinert, wodurch sich die Wölbungsbreite vergrößert.
Dabei gleitet ein freies Ende der Feder auf einer ebenen Schenkelfläche während das andere Ende in einer Nut des Schenkels festgehalten wird.
Neben dem Zusammendrücken der Wölbung erfordert insbesondere die Verschiebung des freien Federendes auf der Gleitfläche einen großen Kraftaufwand. Da die zu überwindende Reibungskraft mit der Anpreßkraft zunimmt, wirkt sich die Reibungskraft in einer erhöhten Steifigkeit der Feder aus. Beim Einschieben und Herausziehen von Baugruppen sind daher zusätzlich zu den von den Steckverbindern verursachten Reibungskräften noch weitere große Reibungskräfte zu überwinden, die von einer Seite auf die Baugruppe einwirken, diese also nicht gleichmäßig beanspruchen. Diese ungleichmäßigen Beanspruchungen können sich ungünstig auf das Einschieben und Herausziehen der Baugruppen insbesondere dann auswirken, wenn diese und die Führungshalter dünnwandige Tragteile enthalten. Vielfach werden die Frontplatten mit Klammerverbindungsteilen am Baugruppenträger befestigt. Diese Klammerverbindungsteile sind durch die oben beschriebenen Gleitfedern seitlichen Kräften ausgesetzt, denen sie nachgeben können, wodurch sich die Baugruppen in Richtung unbelegter Baugruppenplätze verschieben können.
Es ist ein U-förmig gebogenes, federndes Kontaktelement bekannt, das zwischen zwei aneinandergrenzenden Außenwandteilen eines aus Blech bestehenden Gehäuses angeordnet ist. Das Kontaktelement liegt am Rand und an den dem Rand benachbarten Bereichen der einen Wand mit den ebenen Abschnitten der beiden Schenkel an. Der an der Außenseite der Wand liegende Schenkel enthält im Anschluß an den ebenen Abschnitt eine nach außen weisende Wölbung, deren Ende durch eine Ausnehmung in der Wand geführt ist und mit dem abgewinkelten Rand an der Innenseite der Wand anliegt. Der auf der Innenseite der Wand angeordnete Schenkel weist eine Ausnehmung auf, in die ein auf der Wandinnenseite angeordneter Noppen eingreift (DE-GM 88 15 986).
Schließlich ist ein hochfrequenzdichtes Gehäuse mit einem Gehäuseunterteil und einem Deckel bekannt, dessen den Rand des Gehäuseunterteils überlappender Rand einen Federblechstreifen trägt.
Der Federblechstreifen umgibt U-förmig den Rand und weist zwei Schenkel auf, von denen ein äußerer eben am Deckel aufliegt und ein innerer einen ebenen, am Gehäuse anliegenden Abschnitt enthält, von einem eine Wölbung ausgeht, die gegen das Gehäuseunterteil angedrückt ist. An der Basis der Wölbung ist ein Widerhaken vorgesehen, der den Federblechstreifen am Deckel festhält (EP 0 207 226 A1).
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, für Frontplatten von in Baugruppenträger der oben beschriebenen Art einsetzbare Baugruppen eine verbesserte Blattfederanordnung zu entwickeln, die bei niedrigem elektrischem Übergangswiderstand zu der Gleitfläche der anliegenden Frontplatte eine geringere Kraft beim Herausziehen und Einschieben von Baugruppen erfordert und die ohne benachbarte Gleitfläche aufgrund ihrer Konstruktion nur eine geringe seitliche Kraftkomponente aufweist.
Das Problem wird erfindungsgemäß durch die Merkmale im Patentanspruch 1 gelöst. Bei der im Anspruch 1 beschriebenen Anordnung hat die Feder eine weiche Federcharakteristik, obwohl sie um ein gewisses Maß gegen die Baugruppe ausgelenkt ist, wenn sie an der Gleitfläche einer benachbarten Frontplatte anliegt. Der Kraftaufwand beim Einschieben und Herausziehen von Baugruppen ist daher geringer. Die Gleitflächen werden auch weniger abgenutzt. Aufgrund der Form der Feder ist der Raumbedarf in Längsrichtung der Profilschienen gering. Es steht daher ausreichend Raum für andere Zwecke, z. B. einen Kontakt zur Erdung der Leiterplatte der Baugruppe oder einen Hebelmechanismus zur Verfügung, der als Steck- und Ziehhilfe für die Baugruppen verwendet wird.
Vorzugsweise ist auf der Innenseite jeder Seitenwand am vorderen Ende zwischen der oberen und unteren Profilschiene eine Leiste befestigt, wobei zwischen der Seitenwand und der Leiste die Blattfeder eingespannt ist, die in einem Bogen um die Schmalseite der Leiste verläuft und auf ihrer der Seitenwand entgegengesetzten Seite Seite einen Absatz aufweist, der in eine die Bewegung in Richtung der benachbarten Baugruppe begrenzende Nut ragt.
Über die Blattfedern und die beiden Leisten werden leitende Verbindungen zwischen den Frontplatten und den Seitenwänden hergestellt. Die Blattfedern haben die gleiche Form und die gleichen Abmessungen wie die an den Schenkeln der Frontplatten angeordneten Blattfedern. Durch die Verwendung gleicher Blattfedern vermindert sich der Bauteileaufwand und der Aufwand für die Herstellungswerkzeuge.
Günstig ist es auch, wenn die rückwärtigen Profilschienen jeweils eine nach oben bzw. unten offene Nut mit einer Kontaktfeder aufweisen, die gegen den die Ecke der Profilschiene umgreifenden abgewinkelten Rand einer rückwärtigen Abdeckplatte angedrückt ist. Bei dieser Ausführungsform müssen die rückwärtigen Profilschienen nicht als Winkelschienen ausgebildet sein. Die vorderen, die üblicherweise die Verdrahtung tragenden mittleren und rückseitigen Profilschienen können deshalb gleiche Höhen haben. Dies bedeutet, daß an der Rückseite der Baugruppe mehr Raum für die Anschlüsse an Baugruppen verfügbar ist. Die rückseitigen Profilschienen sind ebenso wie die vorderen Profilschienen mit von den Stirnseiten nach innen verlaufenden Nuten ausgestattet, die einen kreuzförmigen Querschnitt haben. In die Nuten sind Gewindeleisten oder Gleitmuttern eingesetzt, an denen die rückwärtige Abdeckhaube angeschraubt wird. Es können somit die gleichen Befestigungsmittel, wie sie für die Befestigung der Frontplatten verwendet werden, auch zur Befestigung der rückseitigen Abdeckhaube verwendet werden. Der Baugruppenträger läßt sich daher besonders wirtschaftlich fertigen. Die obere und die untere Abdeckplatte haben jeweils abgewinkelte seitliche Ränder, die an den Seitenwänden angeschraubt sind.
Zwischen der Kante und den Gewindebohrungen sind Kontaktnoppen geformt, die beim Anschrauben fest gegen die jeweilige Seitenwand gepreßt werden und eine elektrisch gut leitende Verbindung zwischen beiden Teilen herstellen. Für die mittleren Profilschienen sind die seitlichen Ränder der Abdeckplatte ausgespart.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in einer Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
Es zeigen
Fig. 1 ein Baugruppenträger im Querschnitt;
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linien I-I des in Fig. 1 dargestellten Baugruppenträgers;
Fig. 3 eine Kontaktfeder in Seitenansicht;
Fig. 4 einen Schnitt der hinteren Ecke des in Fig. 1 dargestellten Baugruppenträgers;
Fig. 5 eine obere Abdeckplatte im Längsschnitt;
Fig. 6 einen Ausschnitt der in Fig. 2 dargestellten Anordnung;
Fig. 7 einen Ausschnitt des in Fig. 1 dargestellten Baugruppenträgers im Detail von oben.
Ein Baugruppenträger 1 enthält zwei Seitenwände 2, 3 und mindestens vier Profilschienen 3a, 4, 5 und 6, die sich zwischen den Seitenwänden 2, 3 erstrecken und jeweils an den vier Ecken der Seitenwände 2, 3 an diesen befestigt sind. Die Profilschienen 3a bis 6 und mittlere Profilschienen 63, 64 weisen jeweils in Längsrichtung verlaufende Gewinde 7 auf, in die von den Seitenwänden 2, 3 aus durch Bohrungen Schrauben eingesetzt sind, um die Seitenwände 2, 3 mit den Profilschienen 3a bis 6, 63 und 64 zu verschrauben. Die Seitenwände 2, 3 und die Profilschienen 3a bis 6, 63 und 64 bestehen aus Metall, insbesondere aus Aluminium.
Zwischen den Profilschienen 3a, 5, 63 und 64 erstrecken sich Führungshalter 8, 9, die durch Rastverbindungen an den Profilschienen befestigt sind. Die Führungshalter 8, 9 stehen auf verschiedenen Seiten des Baugruppenträgers 1 gegenüber und sind mit nicht näher bezeichneten Nuten versehen, deren offene Längsseiten einander zugewandt sind.
In die Nuten sind Baugruppen 10, die Leiterplatten 11 mit nicht näher dargestellten elektrischen bzw. elektronischen Bauelementen tragen, mit dem oberen und unteren Rand der jeweiligen Leiterplatte 11 eingesetzt. Die Leiterplatten 11 tragen an ihren rückseitigen Enden Messerleisten 12, die in Federleisten 13 eingreifen, wenn die Baugruppe 10 ihre Endposition in den Führungshaltern 8, 9 erreicht hat. Die Federleisten 13 sind an den mittleren Profilschienen 63, 64 des Baugruppenträgers 1 befestigt. Dadurch ergibt sich auf der Rückseite des Baugruppenträgers 1 hinter den Federleisten 13 bis zu einer Rückwand 52 ein abgeschirmter Raum für die Verdrahtung. In besonderen Anwendungsfällen, z. B. beim Einsatz einer geschirmten Busverdrahtung, kann auf das mittlere Schienenpaar 63, 64 verzichtet werden, wodurch die Führungshalter 8, 9 direkt auf den hinteren Profilschienen 5, 6 befestigt werden. Es gibt dann keinen Verdrahtungsraum im Baugruppenträger 1.
Im allgemeinen weist jede Baugruppe 10 eine Frontplatte 14 auf, die bei eingeschobener Leiterplatte 11 mit ihrem oberen und unteren Ende auf den Profilschienen 3a und 5 aufliegt und befestigt werden kann. Die Frontplatte 14 kann auch in speziell abgewandelter Form einen Frontsteckverbinder für den Anschluß von Leitungen bzw. Kabeln an die Bauelemente des Baugruppenträgers aufweisen. Die Frontplatten 14 haben U-förmige Querschnitte.
Wenn die auf den Leiterplatten 11 angeordneten Schaltungen mit hochfrequenten oder sehr hochfrequenten Schwingungen arbeiten, ist es häufig notwendig, den Baugruppenträger 1 abzuschirmen, um das Austreten elektromagnetischer Strahlung zu dämpfen oder zu verhindern. Die metallischen Seitenwände und die metallischen Profilschienen 3a bis 6 eignen sich als Bestandteile eines Abschirmsystems. Die Führungshalter 8, 9 bestehen meist aus Kunststoff, d. h. sie können keine abschirmende Wirkung ausüben. Um die Ober- und die Unterseite des Baugruppenträgers abzuschirmen, sind zwei Abdeckplatten 15, 16 bzw. Abdeckbleche vorgesehen, die zwischen den Profilschienen 3a, 4 bzw. 53, 6 verlaufen.
Die Abdeckplatten 15, 16 bestehen aus Metallblech, insbesondere aus Aluminiumblech. Um die Abschirmwirkung zu vervollständigen, sind die Frontplatten 14 der in den Baugruppenträger 1 eingesetzten Baugruppen aus Metall, vorzugsweise aus Aluminium, hergestellt.
Von jeder Frontplatte springt ein Steckkontakt 17 in Richtung des jeweiligen Führungshalters 8, 9 vor, dessen Anfang gegen die vordere Stirnseite der Profilschiene 5 zurückgesetzt ist. Auf den Profilschienen 3a, 5 ist ein nicht dargestellter Federkontakt befestigt, in den der Steckkontakt 17 eingreift und damit eine leitende Verbindung zwischen der metallischen Frontplatte 14 bzw. der metallischen Schicht der Frontplatte und der Profilschiene herstellt. Gleichzeitig stabilisiert dieser Federkontakt die Frontplatte in Längsrichtung der Profilschienen und wirkt den Federkräften der Blattfedern 31 entgegen.
Um die abschirmende Wirkung des Baugruppenträgers zu verbessern, werden leitende Verbindungen von Frontplatte zu Frontplatte und von den äußeren Frontplatten zu den Seitenwänden 2, 3 hergestellt. Dies wird durch folgende Mittel erreicht: Von den vertikalen Rändern 18, 19 der Frontplatten 14 ragen jeweils Schenkel 20, 21 nach innen, d. h. gegen die Mitte des Baugruppenträgers 1. Die Schenkel 20, 21 erstrecken sich über die Höhe des Innenraums des Baugruppenträgers 1 und bestehen aus Metall. Der Schenkel 21 weist eine gegen das Innere des Baugruppenträgers sich verjüngende Spitze 22 auf.
In dem Schenkel 20 sind zwei Nuten 23, 24 vorgesehen, von denen die erste Nut 23 zum Inneren der Baugruppe 10 hin, d. h. zum Steckkontakt 17, offen ist, während die zweite Nut 24 zur Frontplatte der benachbarten Leiterplatte hin offen ist. Die beiden Frontplatten 14 grenzen je an einer Seite an die Befestigungswinkel 25, 26 des Baugruppenträgers 1 an. Die Befestigungswinkel 25, 26 sind jeweils mit einer Seitenwand 2, 3 verbunden. Befestigungswinkel 25, 26 und Seitenwand 2 bzw. 3 können auch einstückig ausgebildet werden. Die Fig. 6 zeigt deutlicher als Fig. 2, daß die Nut 23 nach innen breiter wird. Die Nut 24 hat eine Seitenwand 28, die die Nut 24 in Richtung der oberen Öffnung verbreitert. Die andere Seitenwand 29 der Nut 24 verläuft rechtwinklig zum Nutboden, hat aber am äußeren Rand einen Vorsprung 30.
In die Nut 23 ist eine Blattfeder 31 eingesetzt, die sich über die Höhe des Innenraums des Baugruppenträgers 1 erstreckt. Die Blattfeder 31 hat an einem Längsrand einen hakenförmigen Absatz 32.
Im Abstand vom Absatz 32 sind aus dem Blattfederkörper im Abstand voneinander angeordnete Lappen 33 schräg abgebogen, die z. B. durch Stanzen hergestellt sind. Mit dem Absatz 32 sind jeweils die Blattfedern 31 in die Nuten 23 so eingesetzt, daß der Rand des Absatzes an der schrägen Seitenwand 27 anliegt. Die Lappen 33 legen sich gegen die andere Seitenwand der Nut 23 an. Mittels des Absatzes 32 und der Lappen 33 wird die Blattfeder 31 fest in der Nut 23 gehalten.
Die Blattfeder 31 überragt die dem Inneren des Baugruppenträgers 1 zugewandte Schmalseite 34 des Schenkels 20. Die Schmalseite 34 ist abgerundet. Um die Schmalseite 34, jedoch in einem gewissen Abstand zu dieser, verläuft die Blattfeder 31 in einen Bogen 35. Am anderen Längsrand der Blattfeder ist ein weiterer Absatz 36 vorhanden, der in die Nut 24 hineinragt. Der Rand des Absatzes 36 ragt in die unter dem Vorsprung 30 sich erstreckenden Zone der Nut 24. Unter der Federwirkung spreizen sich die Längsränder auseinander, d. h. der Abstand zwischen den Absätzen 32 und 36 wird größer. Die Blattfeder 31 weist in Längsrichtung eine erste Reihe von Schlitzen 37, die vom Absatz 36 ausgeht, und eine zweite Reihe von Schlitzen 38 auf, die vom Absatz 32 ausgeht. Die Schlitze 37, 38 sind in Längsrichtung gegeneinander versetzt angeordnet und verlaufen quer zur Längsachse der Blattfeder 31.
Wenn keine Haltefläche in dem Bewegungsbereich der Blattfeder 31 vorhanden ist, biegt sie sich so weit von der Baugruppe nach außen, bis der Rand des Absatzes 36 am Vorsprung 30 anliegt. Der Vorsprung 30 begrenzt demnach den Federhub auf ein vorgebbares Maß, das sich nach der für Baugruppen vorgesehenen Teilung in Längsrichtung der Profilschienen 3a, 4 usw. richtet.
Wenn zwei Baugruppen nebeneinander im Baugruppenträger angeordnet sind, liegt die Blattfeder 31 am Schenkel 21 an. Durch die Geometrie der Blattfeder wird dabei gleichzeitig das Ende der Blattfeder gegen die Seitenwand 27 der Nut 23 gepreßt, so daß eine gut leitende Verbindung zwischen den beiden Frontplatten 14 geschaffen wird. Dies bedeutet, daß die Blattfeder 31 eine weiche Federcharakteristik hat. Durch die Blattfeder 31 wird also das Einschieben und Herausziehen von Baugruppen nicht in einer ins Gewicht fallenden Weise erschwert. Trotzdem werden niedrige Übergangswiderstände zwischen den Blattfedern 31 und den Schenkeln 21 erzielt, wodurch sich eine gute Abschirmwirkung ergibt.
Um einen elektrisch gut leitenden Übergang zwischen den Frontplatten und den Seitenwänden 2, 3 zu erzielen, sind Leisten 39 vorgesehen, die in die Ecken zwischen den Seitenwänden 2, 3 und deren frontseitig abgewinkelten Rändern 40 eingefügt sind. Die Leisten 39 haben ebenso wie die Schenkel 20 eine Nut 24 mit einer schrägen Seitenwand 28 und eine rechtwinklig zum Nutboden verlaufende Seitenwand 29, an deren äußerem Rand ein Vorsprung 30 parallel zum Nutboden verläuft. Die Nut 24 ist der benachbarten Baugruppe zugewandt.
Auf der der Seitenwand 2 oder 3 zugewandten Seite hat die Leiste 39 zwei parallele Nuten 41, 42, die U-förmig ausgebildet sind. Die Leisten 39 sind für die Halterung von Blattfedern 31 bestimmt. Mit dem Absatz 32 ist eine Blattfeder 31 in die Nut 41 eingesetzt. Die Lappen 33 ragen in die Nut 42. Zwischen den Nuten 41, 42 ist die Blattfeder 31 so fest zwischen Leiste 39 und Seitenwand 2 bzw. 3 eingespannt. Zur Befestigung der Leiste 39 an der Seitenwand 2 bzw. 3 ist eine Schraube 72 vorgesehen, die in eine Bohrung in der Seitenwand 2 oder 3 eingesetzt und in einer Gewindebohrung 73 der Leiste 39 eingeschraubt. Es reichen zwei Schrauben 72 für die Befestigung der Leiste 39 aus. In Höhe der Bohrungen in den Seitenwänden 2, 3 sind in den Blattfedern 31 größere Schlitze 70, 71 als Durchlässe für die Schrauben 72 vorgesehen.
Wenn eine Frontplatte 14 mit ihrem Schenkel 21 der Seitenwand 3 zugekehrt ist, liegt der Schenkel 21 an der Blattfeder 31 an. Dies ist aus Fig. 6 zu ersehen. Aus Fig. 2 ist ersichtlich, daß eine der äußeren Baugruppen mit ihrem Schenkel 20 der Seitenwand 2 gegenübersteht. In diesem Fall liegen zwei Blattfedern 31 aneinander an. Die eine Blattfeder 31 wird von dem Schenkel 20 und die andere von der Leiste 39 gehalten. Die Leiste 39 ist mittels Schrauben 72 an der Seitenwand 2 befestigt.
Zusätzlich zu einer guten Abschirmwirkung hat die oben beschriebene Vorrichtung den Vorteil, daß sich die Baugruppen 1 relativ leicht in ihre Steckplätze einschieben oder daraus entfernen lassen. Durch die Hubbegrenzung der Blattfedern 31 wird verhindert, daß nach dem Herausziehen einer Baugruppe die anderen Baugruppen wegen der in Längsrichtung der Profilschienen 3a, 5 wirkenden Federkräfte unzulässig stark beansprucht werden.
Neben einer Verbesserung der Abschirmung des Baugruppenträgers 1 weist die in Fig. 4 gezeigte Anordnung noch Vorteile auf, die darin bestehen, daß in der Höhe des Baugruppenträgers auf der Rückseite der Raum für die Steckverbinder bzw. frontseitigen Anschlüsse nur wenig vermindert wird. Die rückwärtigen Profilschienen 6, 4 haben Nuten 43, in die die abgewinkelten Ränder 44 der Abdeckplatten 15, 16 ragen. An einem oberen Längsrand der jeweiligen Nut 43 befindet sich ein leistenförmiger Vorsprung 45, der von einer Seitenwand der Nut 43 ausgeht.
In die Nuten 43 sind Federn 46 eingesetzt, die einen U-förmigen Querschnitt haben. Nahe an den Enden der Federn 46 sind zackenförmige Vorsprünge 47 vorhanden, die über dem Nutgrund angeordnet sind. Die Vorsprünge 45 halten die Federn 46 in den Nuten 43 zurück. Die Federn 46 sind mit den zackenförmigen Vorsprüngen gegen die Ränder 44 angedrückt und stellen damit eine elektrisch gut leitende Verbindung zwischen den Abdeckplatten 15, 16 und den Profilschienen 4, 6 her.
Eine weitere Nut 48 befindet sich in Richtung der rückseitigen Endes des Baugruppenträgers 1 neben der Nut 43. Die Nut 48 hat eine von einer Seitenwand vorspringende Leiste 50 und eine von der gegenüberliegenden Seitenwand an deren oberem Rand vorspringende Leiste 51. In die Nut 48 ist eine Feder 46 derart eingesetzt, daß sich die freien Enden beiderseits der Leiste 50 befinden. Die Wölbung der Feder 46 befindet sich im Raum unterhalb der Leiste 51.
Der Baugruppenträger 1 wird durch eine rückwärtige Platte 52 abgeschirmt, die oben und unten abgewinkelte Ränder 53 hat. Die abgewinkelten Ränder 53 ragen über die Öffnungen der Nuten 48 hinweg, wodurch die Federn 46 mit den Vorsprüngen an die Innenseiten der Ränder 53 angedrückt werden. Hierdurch wird eine elektrisch gut leitende Verbindung zwischen der Platte 52 und den Profilschienen 4, 6 erzielt. Die Platten 52 weisen in Höhe der Profilschienen 4, 6 Bohrungen 54 auf, in die Schrauben 55 eingesetzt sind, die in Nuten 56 der Profilschienen 4, 6 ragen. Die Nuten 56 haben kreuz- bzw. T- förmige Querschnitte und enthalten Gewindeleisten 57 oder Gleitmuttern, in die die Schrauben 55 eingeschraubt sind.
In Fig. 7 hat die Platte 52 seitliche, die Seitenwände 2, 3 ein Stück umgreifende Ränder 58. An den äußeren Flächen der Seitenwände 2, 3 sind Profilleisten 59 angeschraubt, die senkrecht verlaufen. Die Profilleisten 59 weisen einen treppenstufenförmigen Absatz auf, die Hohlräume 61 mit den Seitenwänden 2, 3 umgeben, in die die Ränder 58 hineinragen. In diese Hohlräume ragen weiterhin Vorsprünge 62 hinein, die von den Profilleisten 59 ausgehen.
Um die Vorsprünge 62 sind Federn 46 gelegt, deren Vorsprünge 47 einerseits an die Ränder 58 und andererseits an die Wände 2, 3 angedrückt sind, so daß eine elektrisch gut leitende Verbindung zwischen der Platte 52 und den Seitenwänden 2, 3 geschaffen wird.
Die Abdeckplatten 15, 16 haben gem. Fig. 5 abgewinkelte seitliche Ränder 65, die sich ein Stück mit den Seitenwänden 2, 3 überlappen. Die Ränder 65 sind vorzugsweise mit Durchzügen 66 für gewindeformende Schrauben versehen, da die Abdeckplatten in der Regel dünnwandig sind. Über Bohrungen in den Seitenwänden 2, 3 werden die Ränder 65 der Abdeckplatten 15, 16 miteinander verschraubt. Zwischen den Gewindebohrungen und den Kanten der Abdeckplatten 15, 16 sind Noppen 68 vorgesehen, die gegen die Seitenwände 2, 3 gedrückt werden, wenn die Schrauben 67 angezogen werden. So wird eine definierte gut leitende Verbindung zwischen der Abdeckplatte 15, 16 und den Seitenwänden 2, 3 geschaffen. Der oben beschriebene Baugruppenträger 1 ist somit allseitig gut abgeschirmt. Die rückwärtige Stecker- bzw. Verdrahtungsplatte ist darüber hinaus leicht zugänglich, ohne daß die Mittel zur Abschirmung den für Anschlüsse vorgesehenen Raum vermindern.

Claims (7)

1. Baugruppenträger mit zwei metallischen Seitenwänden, zwischen denen an den vier Ecken jeweils Profilschienen aus Metall verlaufen, die an den Seitenwänden befestigt sind und Führungshalter tragen, in denen Baugruppen angeordnet sind, wobei eine obere und/oder eine untere metallische Abdeckplatte jeweils elektrisch leitend mit den vorderen und rückwärtigen Profilschienen und den Seitenwänden verbunden sind und wobei die metallischen oder metallisierte Frontplatten der Baugruppen U-förmig ausgebildet sind, und einen ersten Schenkel mit einer Blattfeder und einen Schenkel aufweisen, der als Kontaktfläche für die leitende Verbindung mit der Blattfeder des ersten Schenkels der im Baugruppenträger benachbarten Frontplatte ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (31) in einem Bogen (35) um die der Frontplatte (14) abgewandte Schmalseite (34) des ersten Schenkels (20) im Abstand zu dieser Schmalseite (34) verläuft und auf der der benachbarten Baugruppe abgewandten Teil der Blattfeder (31) einen Absatz (36) aufweist, der in eine die Bewegung in Richtung der benachbarten Baugruppe begrenzte Nut (29) ragt.
2. Baugruppenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die im ersten Schenkel (20) auf der der benachbarten Baugruppe abgewandten Seite angeordnete Nut (23) eine Seitenwand (27) enthält, durch die der Querschnitt der Nut (23) in Richtung des Nutgrunds erweitert wird, daß an die Seitenwand (27) ein Absatz (32) der Blattfeder (31) angedrückt ist und daß von der Blattfeder (31) vorspringende Lappen (33) gegen die andere Seitenwand angelehnt sind.
3. Baugruppenträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Innenseite jeder Seitenwand (2, 3) am vorderen Ende zwischen der oberen und unteren Profilschiene (3a, 5) eine Leiste (39) befestigt ist, und daß zwischen der Seitenwand (2, 3) und der Seitenwand eine Blattfeder (31) eingespannt ist, die in einem Bogen um eine Schmalseite der Leiste (39) verläuft und auf ihrer der Seitenwand (2, 3) entgegengesetzten Seite einen Absatz (36) aufweist, der in eine die Bewegung in Richtung der benachbarten Baugruppe begrenzende Nut (29) ragt.
4. Baugruppenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (31) in Längsrichtung an ihren Rändern Schlitze (37, 38) aufweist, die an den beiden Rändern in Längsrichtung gegeneinander versetzt sind.
5. Baugruppenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die rückwärtigen Profilschienen jeweils eine nach oben oder unten offenen Nut (48) mit einer Feder (46) aufweisen, die gegen den die Ecke der Profilschiene umgreifenden, abgewinkelten Rand (53) einer rückwärtigen Abdeckplatte (52) angedrückt ist.
6. Baugruppenträger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die rückwärtige Abdeckplatte (52) seitliche, abgewinkelte Ränder (58) aufweist, die die hinteren Enden der Seitenwände (2, 3) umgreifen und an Federn (46) angedrückt sind, die zwischen Profilleisten (59) und den Seitenwänden (2, 3) angeordnet sind.
7. Baugruppenträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen und unteren Abdeckplatten (15, 16) an den Seiten abgewinkelte Ränder (65) aufweisen, die an den Seitenwänden (2, 3) angeschraubt sind, wobei zwischen den Schrauben (67) und den Ecken der Abdeckplatten (15, 16) Noppen (68), die von den Rändern (65) ausgehen, an die Seitenwände (2, 3) angedrückt sind.
DE19914114484 1991-05-03 1991-05-03 Baugruppenträger Expired - Fee Related DE4114484C2 (de)

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