DE4114484C2 - Baugruppenträger - Google Patents
BaugruppenträgerInfo
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- H05K—PRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
- H05K9/00—Screening of apparatus or components against electric or magnetic fields
- H05K9/0007—Casings
- H05K9/0015—Gaskets or seals
- H05K9/0016—Gaskets or seals having a spring contact
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Baugruppenträger mit zwei
metallischen Seitenwänden, zwischen denen an den vier Ecken jeweils
Profilschienen aus Metall verlaufen, die an den Seitenwänden befestigt
sind und Führungshalter tragen, in denen Baugruppen angeordnet sind,
wobei eine obere und/oder eine untere metallische Abdeckplatte jeweils
elektrisch leitend mit den vorderen und rückwärtigen Profilschienen und
den Seitenwänden verbunden sind und wobei die metallischen oder
metallisierten Frontplatten der Baugruppen U-förmig ausgebildet sind
und einen ersten Schenkel mit einer Blattfeder und einen zweiten
Schenkel aufweisen, der als Kontaktfläche für die leitende Verbindung
mit der Blattfeder des ersten Schenkels der im Baugruppenträger
benachbarten Frontplatte ausgebildet ist.
Ein Baugruppenträger der vorstehend beschriebenen Art ist bereits
bekannt (DE 39 28 461 A1). Mit diesem Baugruppenträger wird eine gute
Abschirmung des Innenraums gegen äußere elektromagnetische Felder und
des Raums außerhalb des Baugruppenträgers vor im Baugruppeninnern
erzeugten elektromagnetischen Feldern erreicht.
Die Blattfedern sind bei dem bekannten Baugruppenträger bogenförmig
ausgebildet und liegen an den beiden Enden des Bogens an dem Schenkel
an. Beim Einschieben einer Baugruppe wird die Wölbungshöhe der
Blattfeder von dem Schenkel der benachbarten Baugruppe verkleinert,
wodurch sich die Wölbungsbreite vergrößert.
Dabei gleitet ein freies Ende der Feder auf einer ebenen Schenkelfläche
während das andere Ende in einer Nut des Schenkels festgehalten wird.
Neben dem Zusammendrücken der Wölbung erfordert insbesondere die
Verschiebung des freien Federendes auf der Gleitfläche einen großen
Kraftaufwand. Da die zu überwindende Reibungskraft mit der Anpreßkraft
zunimmt, wirkt sich die Reibungskraft in einer erhöhten Steifigkeit der
Feder aus. Beim Einschieben und Herausziehen von Baugruppen sind daher
zusätzlich zu den von den Steckverbindern verursachten Reibungskräften
noch weitere große Reibungskräfte zu überwinden, die von einer Seite
auf die Baugruppe einwirken, diese also nicht gleichmäßig beanspruchen.
Diese ungleichmäßigen Beanspruchungen können sich ungünstig auf das
Einschieben und Herausziehen der Baugruppen insbesondere dann auswirken,
wenn diese und die Führungshalter dünnwandige Tragteile enthalten.
Vielfach werden die Frontplatten mit Klammerverbindungsteilen am
Baugruppenträger befestigt. Diese Klammerverbindungsteile sind durch die
oben beschriebenen Gleitfedern seitlichen Kräften ausgesetzt, denen sie
nachgeben können, wodurch sich die Baugruppen in Richtung unbelegter
Baugruppenplätze verschieben können.
Es ist ein U-förmig gebogenes, federndes Kontaktelement bekannt, das
zwischen zwei aneinandergrenzenden Außenwandteilen eines aus Blech
bestehenden Gehäuses angeordnet ist. Das Kontaktelement liegt am Rand
und an den dem Rand benachbarten Bereichen der einen Wand mit den ebenen
Abschnitten der beiden Schenkel an. Der an der Außenseite der Wand
liegende Schenkel enthält im Anschluß an den ebenen Abschnitt eine nach
außen weisende Wölbung, deren Ende durch eine Ausnehmung in der Wand
geführt ist und mit dem abgewinkelten Rand an der Innenseite der Wand
anliegt. Der auf der Innenseite der Wand angeordnete Schenkel weist eine
Ausnehmung auf, in die ein auf der Wandinnenseite angeordneter Noppen
eingreift (DE-GM 88 15 986).
Schließlich ist ein hochfrequenzdichtes Gehäuse mit einem
Gehäuseunterteil und einem Deckel bekannt, dessen den Rand des
Gehäuseunterteils überlappender Rand einen Federblechstreifen trägt.
Der Federblechstreifen umgibt U-förmig den Rand und weist zwei Schenkel
auf, von denen ein äußerer eben am Deckel aufliegt und ein innerer
einen ebenen, am Gehäuse anliegenden Abschnitt enthält, von einem eine
Wölbung ausgeht, die gegen das Gehäuseunterteil angedrückt ist.
An der Basis der Wölbung ist ein Widerhaken vorgesehen, der den
Federblechstreifen am Deckel festhält (EP 0 207 226 A1).
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, für Frontplatten von in
Baugruppenträger der oben beschriebenen Art einsetzbare Baugruppen eine
verbesserte Blattfederanordnung zu entwickeln, die bei niedrigem
elektrischem Übergangswiderstand zu der Gleitfläche der anliegenden
Frontplatte eine geringere Kraft beim Herausziehen und Einschieben von
Baugruppen erfordert und die ohne benachbarte Gleitfläche aufgrund ihrer
Konstruktion nur eine geringe seitliche Kraftkomponente aufweist.
Das Problem wird erfindungsgemäß durch die Merkmale im Patentanspruch 1
gelöst. Bei der im Anspruch 1 beschriebenen Anordnung hat die Feder eine
weiche Federcharakteristik, obwohl sie um ein gewisses Maß gegen die
Baugruppe ausgelenkt ist, wenn sie an der Gleitfläche einer benachbarten
Frontplatte anliegt. Der Kraftaufwand beim Einschieben und Herausziehen
von Baugruppen ist daher geringer. Die Gleitflächen werden auch weniger
abgenutzt. Aufgrund der Form der Feder ist der Raumbedarf in
Längsrichtung der Profilschienen gering. Es steht daher ausreichend Raum
für andere Zwecke, z. B. einen Kontakt zur Erdung der Leiterplatte der
Baugruppe oder einen Hebelmechanismus zur Verfügung, der als Steck- und
Ziehhilfe für die Baugruppen verwendet wird.
Vorzugsweise ist auf der Innenseite jeder Seitenwand am vorderen Ende
zwischen der oberen und unteren Profilschiene eine Leiste befestigt,
wobei zwischen der Seitenwand und der Leiste die Blattfeder eingespannt
ist, die in einem Bogen um die Schmalseite der Leiste verläuft und auf
ihrer der Seitenwand entgegengesetzten Seite Seite einen Absatz aufweist, der
in eine die Bewegung in Richtung der benachbarten Baugruppe begrenzende
Nut ragt.
Über die Blattfedern und die beiden Leisten werden leitende
Verbindungen zwischen den Frontplatten und den Seitenwänden hergestellt.
Die Blattfedern haben die gleiche Form und die gleichen Abmessungen wie
die an den Schenkeln der Frontplatten angeordneten Blattfedern. Durch
die Verwendung gleicher Blattfedern vermindert sich der Bauteileaufwand
und der Aufwand für die Herstellungswerkzeuge.
Günstig ist es auch, wenn die rückwärtigen Profilschienen jeweils eine
nach oben bzw. unten offene Nut mit einer Kontaktfeder aufweisen, die
gegen den die Ecke der Profilschiene umgreifenden abgewinkelten Rand einer
rückwärtigen Abdeckplatte angedrückt ist. Bei dieser Ausführungsform
müssen die rückwärtigen Profilschienen nicht als Winkelschienen
ausgebildet sein. Die vorderen, die üblicherweise die Verdrahtung
tragenden mittleren und rückseitigen Profilschienen können deshalb
gleiche Höhen haben. Dies bedeutet, daß an der Rückseite der Baugruppe
mehr Raum für die Anschlüsse an Baugruppen verfügbar ist. Die
rückseitigen Profilschienen sind ebenso wie die vorderen Profilschienen
mit von den Stirnseiten nach innen verlaufenden Nuten ausgestattet, die
einen kreuzförmigen Querschnitt haben. In die Nuten sind Gewindeleisten
oder Gleitmuttern eingesetzt, an denen die rückwärtige Abdeckhaube
angeschraubt wird. Es können somit die gleichen Befestigungsmittel, wie
sie für die Befestigung der Frontplatten verwendet werden, auch zur
Befestigung der rückseitigen Abdeckhaube verwendet werden. Der
Baugruppenträger läßt sich daher besonders wirtschaftlich fertigen. Die
obere und die untere Abdeckplatte haben jeweils abgewinkelte seitliche
Ränder, die an den Seitenwänden angeschraubt sind.
Zwischen der Kante und den Gewindebohrungen sind Kontaktnoppen geformt,
die beim Anschrauben fest gegen die jeweilige Seitenwand gepreßt werden
und eine elektrisch gut leitende Verbindung zwischen beiden Teilen
herstellen. Für die mittleren Profilschienen sind die seitlichen Ränder
der Abdeckplatte ausgespart.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in einer Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
Es zeigen
Fig. 1 ein Baugruppenträger im Querschnitt;
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linien I-I des in Fig. 1 dargestellten
Baugruppenträgers;
Fig. 3 eine Kontaktfeder in Seitenansicht;
Fig. 4 einen Schnitt der hinteren Ecke des in Fig. 1 dargestellten
Baugruppenträgers;
Fig. 5 eine obere Abdeckplatte im Längsschnitt;
Fig. 6 einen Ausschnitt der in Fig. 2 dargestellten Anordnung;
Fig. 7 einen Ausschnitt des in Fig. 1 dargestellten Baugruppenträgers
im Detail von oben.
Ein Baugruppenträger 1 enthält zwei Seitenwände 2, 3 und mindestens vier
Profilschienen 3a, 4, 5 und 6, die sich zwischen den Seitenwänden 2, 3
erstrecken und jeweils an den vier Ecken der Seitenwände 2, 3 an diesen
befestigt sind. Die Profilschienen 3a bis 6 und mittlere Profilschienen
63, 64 weisen jeweils in Längsrichtung verlaufende Gewinde 7 auf, in die
von den Seitenwänden 2, 3 aus durch Bohrungen Schrauben eingesetzt
sind, um die Seitenwände 2, 3 mit den Profilschienen 3a bis 6, 63 und 64 zu
verschrauben. Die Seitenwände 2, 3 und die Profilschienen 3a bis 6, 63
und 64 bestehen aus Metall, insbesondere aus Aluminium.
Zwischen den Profilschienen 3a, 5, 63 und 64 erstrecken sich
Führungshalter 8, 9, die durch Rastverbindungen an den Profilschienen
befestigt sind. Die Führungshalter 8, 9 stehen auf verschiedenen Seiten
des Baugruppenträgers 1 gegenüber und sind mit nicht näher bezeichneten
Nuten versehen, deren offene Längsseiten einander zugewandt sind.
In die Nuten sind Baugruppen 10, die Leiterplatten 11 mit nicht näher
dargestellten elektrischen bzw. elektronischen Bauelementen tragen, mit
dem oberen und unteren Rand der jeweiligen Leiterplatte 11 eingesetzt.
Die Leiterplatten 11 tragen an ihren rückseitigen Enden Messerleisten
12, die in Federleisten 13 eingreifen, wenn die Baugruppe 10 ihre
Endposition in den Führungshaltern 8, 9 erreicht hat. Die Federleisten
13 sind an den mittleren Profilschienen 63, 64 des Baugruppenträgers 1
befestigt. Dadurch ergibt sich auf der Rückseite des Baugruppenträgers 1
hinter den Federleisten 13 bis zu einer Rückwand 52 ein abgeschirmter
Raum für die Verdrahtung. In besonderen Anwendungsfällen, z. B. beim
Einsatz einer geschirmten Busverdrahtung, kann auf das mittlere
Schienenpaar 63, 64 verzichtet werden, wodurch die Führungshalter 8, 9
direkt auf den hinteren Profilschienen 5, 6 befestigt werden. Es gibt
dann keinen Verdrahtungsraum im Baugruppenträger 1.
Im allgemeinen weist jede Baugruppe 10 eine Frontplatte 14 auf, die bei
eingeschobener Leiterplatte 11 mit ihrem oberen und unteren Ende auf den
Profilschienen 3a und 5 aufliegt und befestigt werden kann. Die
Frontplatte 14 kann auch in speziell abgewandelter Form einen
Frontsteckverbinder für den Anschluß von Leitungen bzw. Kabeln an die
Bauelemente des Baugruppenträgers aufweisen. Die Frontplatten 14 haben
U-förmige Querschnitte.
Wenn die auf den Leiterplatten 11 angeordneten Schaltungen mit
hochfrequenten oder sehr hochfrequenten Schwingungen arbeiten, ist es
häufig notwendig, den Baugruppenträger 1 abzuschirmen, um das Austreten
elektromagnetischer Strahlung zu dämpfen oder zu verhindern. Die
metallischen Seitenwände und die metallischen Profilschienen 3a bis 6
eignen sich als Bestandteile eines Abschirmsystems. Die Führungshalter
8, 9 bestehen meist aus Kunststoff, d. h. sie können keine abschirmende
Wirkung ausüben. Um die Ober- und die Unterseite des Baugruppenträgers
abzuschirmen, sind zwei Abdeckplatten 15, 16 bzw. Abdeckbleche
vorgesehen, die zwischen den Profilschienen 3a, 4 bzw. 53, 6 verlaufen.
Die Abdeckplatten 15, 16 bestehen aus Metallblech, insbesondere aus
Aluminiumblech. Um die Abschirmwirkung zu vervollständigen, sind die
Frontplatten 14 der in den Baugruppenträger 1 eingesetzten Baugruppen
aus Metall, vorzugsweise aus Aluminium, hergestellt.
Von jeder Frontplatte springt ein Steckkontakt 17 in Richtung des jeweiligen
Führungshalters 8, 9 vor, dessen Anfang gegen die vordere Stirnseite der
Profilschiene 5 zurückgesetzt ist. Auf den Profilschienen 3a, 5 ist ein
nicht dargestellter Federkontakt befestigt, in den der Steckkontakt 17
eingreift und damit eine leitende Verbindung zwischen der metallischen
Frontplatte 14 bzw. der metallischen Schicht der Frontplatte und der
Profilschiene herstellt. Gleichzeitig stabilisiert dieser Federkontakt
die Frontplatte in Längsrichtung der Profilschienen und wirkt den
Federkräften der Blattfedern 31 entgegen.
Um die abschirmende Wirkung des Baugruppenträgers zu verbessern, werden
leitende Verbindungen von Frontplatte zu Frontplatte und von den
äußeren Frontplatten zu den Seitenwänden 2, 3 hergestellt. Dies wird
durch folgende Mittel erreicht: Von den vertikalen Rändern 18, 19 der
Frontplatten 14 ragen jeweils Schenkel 20, 21 nach innen, d. h. gegen
die Mitte des Baugruppenträgers 1. Die Schenkel 20, 21 erstrecken sich
über die Höhe des Innenraums des Baugruppenträgers 1 und bestehen aus
Metall. Der Schenkel 21 weist eine gegen das Innere des
Baugruppenträgers sich verjüngende Spitze 22 auf.
In dem Schenkel 20 sind zwei Nuten 23, 24 vorgesehen, von denen die
erste Nut 23 zum Inneren der Baugruppe 10 hin, d. h. zum Steckkontakt
17, offen ist, während die zweite Nut 24 zur Frontplatte der
benachbarten Leiterplatte hin offen ist. Die beiden Frontplatten 14
grenzen je an einer Seite an die Befestigungswinkel 25, 26 des
Baugruppenträgers 1 an. Die Befestigungswinkel 25, 26 sind jeweils mit
einer Seitenwand 2, 3 verbunden. Befestigungswinkel 25, 26 und
Seitenwand 2 bzw. 3 können auch einstückig ausgebildet werden.
Die Fig. 6 zeigt deutlicher als Fig. 2, daß die Nut 23 nach innen
breiter wird. Die Nut 24 hat eine Seitenwand 28, die die Nut 24 in
Richtung der oberen Öffnung verbreitert. Die andere Seitenwand 29 der
Nut 24 verläuft rechtwinklig zum Nutboden, hat aber am äußeren Rand
einen Vorsprung 30.
In die Nut 23 ist eine Blattfeder 31 eingesetzt, die sich über die Höhe
des Innenraums des Baugruppenträgers 1 erstreckt. Die Blattfeder 31 hat
an einem Längsrand einen hakenförmigen Absatz 32.
Im Abstand vom Absatz 32 sind aus dem Blattfederkörper im Abstand
voneinander angeordnete Lappen 33 schräg abgebogen, die z. B. durch
Stanzen hergestellt sind. Mit dem Absatz 32 sind jeweils die Blattfedern
31 in die Nuten 23 so eingesetzt, daß der Rand des Absatzes an der
schrägen Seitenwand 27 anliegt. Die Lappen 33 legen sich gegen die
andere Seitenwand der Nut 23 an. Mittels des Absatzes 32 und der Lappen
33 wird die Blattfeder 31 fest in der Nut 23 gehalten.
Die Blattfeder 31 überragt die dem Inneren des Baugruppenträgers 1
zugewandte Schmalseite 34 des Schenkels 20. Die Schmalseite 34 ist
abgerundet. Um die Schmalseite 34, jedoch in einem gewissen Abstand zu
dieser, verläuft die Blattfeder 31 in einen Bogen 35. Am anderen
Längsrand der Blattfeder ist ein weiterer Absatz 36 vorhanden, der in
die Nut 24 hineinragt. Der Rand des Absatzes 36 ragt in die unter dem
Vorsprung 30 sich erstreckenden Zone der Nut 24. Unter der Federwirkung
spreizen sich die Längsränder auseinander, d. h. der Abstand zwischen
den Absätzen 32 und 36 wird größer. Die Blattfeder 31 weist in
Längsrichtung eine erste Reihe von Schlitzen 37, die vom Absatz 36
ausgeht, und eine zweite Reihe von Schlitzen 38 auf, die vom Absatz 32
ausgeht. Die Schlitze 37, 38 sind in Längsrichtung gegeneinander
versetzt angeordnet und verlaufen quer zur Längsachse der Blattfeder 31.
Wenn keine Haltefläche in dem Bewegungsbereich der Blattfeder 31
vorhanden ist, biegt sie sich so weit von der Baugruppe nach außen, bis
der Rand des Absatzes 36 am Vorsprung 30 anliegt. Der Vorsprung 30
begrenzt demnach den Federhub auf ein vorgebbares Maß, das sich nach
der für Baugruppen vorgesehenen Teilung in Längsrichtung der
Profilschienen 3a, 4 usw. richtet.
Wenn zwei Baugruppen nebeneinander im Baugruppenträger angeordnet sind,
liegt die Blattfeder 31 am Schenkel 21 an. Durch die Geometrie der
Blattfeder wird dabei gleichzeitig das Ende der Blattfeder gegen die
Seitenwand 27 der Nut 23 gepreßt, so daß eine gut leitende Verbindung
zwischen den beiden Frontplatten 14 geschaffen wird. Dies bedeutet, daß
die Blattfeder 31 eine weiche Federcharakteristik hat. Durch die
Blattfeder 31 wird also das Einschieben und Herausziehen von Baugruppen
nicht in einer ins Gewicht fallenden Weise erschwert. Trotzdem werden
niedrige Übergangswiderstände zwischen den Blattfedern 31 und den
Schenkeln 21 erzielt, wodurch sich eine gute Abschirmwirkung ergibt.
Um einen elektrisch gut leitenden Übergang zwischen den Frontplatten und
den Seitenwänden 2, 3 zu erzielen, sind Leisten 39 vorgesehen, die in
die Ecken zwischen den Seitenwänden 2, 3 und deren frontseitig
abgewinkelten Rändern 40 eingefügt sind. Die Leisten 39 haben ebenso wie
die Schenkel 20 eine Nut 24 mit einer schrägen Seitenwand 28 und eine
rechtwinklig zum Nutboden verlaufende Seitenwand 29, an deren äußerem
Rand ein Vorsprung 30 parallel zum Nutboden verläuft. Die Nut 24 ist der
benachbarten Baugruppe zugewandt.
Auf der der Seitenwand 2 oder 3 zugewandten Seite hat die Leiste 39 zwei
parallele Nuten 41, 42, die U-förmig ausgebildet sind. Die Leisten 39
sind für die Halterung von Blattfedern 31 bestimmt. Mit dem Absatz 32
ist eine Blattfeder 31 in die Nut 41 eingesetzt. Die Lappen 33 ragen in
die Nut 42. Zwischen den Nuten 41, 42 ist die Blattfeder 31 so fest
zwischen Leiste 39 und Seitenwand 2 bzw. 3 eingespannt. Zur Befestigung
der Leiste 39 an der Seitenwand 2 bzw. 3 ist eine Schraube 72
vorgesehen, die in eine Bohrung in der Seitenwand 2 oder 3 eingesetzt
und in einer Gewindebohrung 73 der Leiste 39 eingeschraubt. Es reichen
zwei Schrauben 72 für die Befestigung der Leiste 39 aus. In Höhe der
Bohrungen in den Seitenwänden 2, 3 sind in den Blattfedern 31 größere
Schlitze 70, 71 als Durchlässe für die Schrauben 72 vorgesehen.
Wenn eine Frontplatte 14 mit ihrem Schenkel 21 der Seitenwand 3
zugekehrt ist, liegt der Schenkel 21 an der Blattfeder 31 an. Dies ist
aus Fig. 6 zu ersehen. Aus Fig. 2 ist ersichtlich, daß eine der
äußeren Baugruppen mit ihrem Schenkel 20 der Seitenwand 2
gegenübersteht. In diesem Fall liegen zwei Blattfedern 31 aneinander an.
Die eine Blattfeder 31 wird von dem Schenkel 20 und die andere von der
Leiste 39 gehalten. Die Leiste 39 ist mittels Schrauben 72 an der
Seitenwand 2 befestigt.
Zusätzlich zu einer guten Abschirmwirkung hat die oben beschriebene
Vorrichtung den Vorteil, daß sich die Baugruppen 1 relativ leicht in
ihre Steckplätze einschieben oder daraus entfernen lassen. Durch die
Hubbegrenzung der Blattfedern 31 wird verhindert, daß nach dem
Herausziehen einer Baugruppe die anderen Baugruppen wegen der in
Längsrichtung der Profilschienen 3a, 5 wirkenden Federkräfte unzulässig
stark beansprucht werden.
Neben einer Verbesserung der Abschirmung des Baugruppenträgers 1 weist
die in Fig. 4 gezeigte Anordnung noch Vorteile auf, die darin bestehen,
daß in der Höhe des Baugruppenträgers auf der Rückseite der Raum für
die Steckverbinder bzw. frontseitigen Anschlüsse nur wenig vermindert
wird. Die rückwärtigen Profilschienen 6, 4 haben Nuten 43, in die die
abgewinkelten Ränder 44 der Abdeckplatten 15, 16 ragen. An einem oberen
Längsrand der jeweiligen Nut 43 befindet sich ein leistenförmiger
Vorsprung 45, der von einer Seitenwand der Nut 43 ausgeht.
In die Nuten 43 sind Federn 46 eingesetzt, die einen U-förmigen
Querschnitt haben. Nahe an den Enden der Federn 46 sind zackenförmige
Vorsprünge 47 vorhanden, die über dem Nutgrund angeordnet sind. Die
Vorsprünge 45 halten die Federn 46 in den Nuten 43 zurück. Die Federn 46
sind mit den zackenförmigen Vorsprüngen gegen die Ränder 44 angedrückt
und stellen damit eine elektrisch gut leitende Verbindung zwischen den
Abdeckplatten 15, 16 und den Profilschienen 4, 6 her.
Eine weitere Nut 48 befindet sich in Richtung der rückseitigen Endes des
Baugruppenträgers 1 neben der Nut 43. Die Nut 48 hat eine von einer
Seitenwand vorspringende Leiste 50 und eine von der gegenüberliegenden
Seitenwand an deren oberem Rand vorspringende Leiste 51. In die Nut 48
ist eine Feder 46 derart eingesetzt, daß sich die freien Enden
beiderseits der Leiste 50 befinden. Die Wölbung der Feder 46 befindet
sich im Raum unterhalb der Leiste 51.
Der Baugruppenträger 1 wird durch eine rückwärtige Platte 52
abgeschirmt, die oben und unten abgewinkelte Ränder 53 hat. Die
abgewinkelten Ränder 53 ragen über die Öffnungen der Nuten 48 hinweg,
wodurch die Federn 46 mit den Vorsprüngen an die Innenseiten der Ränder
53 angedrückt werden. Hierdurch wird eine elektrisch gut leitende
Verbindung zwischen der Platte 52 und den Profilschienen 4, 6
erzielt. Die Platten 52 weisen in Höhe der Profilschienen 4, 6
Bohrungen 54 auf, in die Schrauben 55 eingesetzt sind, die in Nuten 56
der Profilschienen 4, 6 ragen. Die Nuten 56 haben kreuz- bzw. T-
förmige Querschnitte und enthalten Gewindeleisten 57 oder Gleitmuttern,
in die die Schrauben 55 eingeschraubt sind.
In Fig. 7 hat die Platte 52 seitliche, die Seitenwände 2, 3 ein Stück
umgreifende Ränder 58. An den äußeren Flächen der Seitenwände 2, 3 sind
Profilleisten 59 angeschraubt, die senkrecht verlaufen. Die
Profilleisten 59 weisen einen treppenstufenförmigen Absatz auf, die
Hohlräume 61 mit den Seitenwänden 2, 3 umgeben, in die die Ränder 58
hineinragen. In diese Hohlräume ragen weiterhin Vorsprünge 62 hinein,
die von den Profilleisten 59 ausgehen.
Um die Vorsprünge 62 sind Federn 46 gelegt, deren Vorsprünge 47
einerseits an die Ränder 58 und andererseits an die Wände 2, 3
angedrückt sind, so daß eine elektrisch gut leitende Verbindung
zwischen der Platte 52 und den Seitenwänden 2, 3 geschaffen wird.
Die Abdeckplatten 15, 16 haben gem. Fig. 5 abgewinkelte seitliche Ränder
65, die sich ein Stück mit den Seitenwänden 2, 3 überlappen. Die Ränder
65 sind vorzugsweise mit Durchzügen 66 für gewindeformende Schrauben
versehen, da die Abdeckplatten in der Regel dünnwandig sind. Über
Bohrungen in den Seitenwänden 2, 3 werden die Ränder 65 der
Abdeckplatten 15, 16 miteinander verschraubt. Zwischen den
Gewindebohrungen und den Kanten der Abdeckplatten 15, 16 sind Noppen 68
vorgesehen, die gegen die Seitenwände 2, 3 gedrückt werden, wenn die
Schrauben 67 angezogen werden. So wird eine definierte gut leitende
Verbindung zwischen der Abdeckplatte 15, 16 und den Seitenwänden 2, 3
geschaffen. Der oben beschriebene Baugruppenträger 1 ist somit allseitig
gut abgeschirmt. Die rückwärtige Stecker- bzw. Verdrahtungsplatte ist
darüber hinaus leicht zugänglich, ohne daß die Mittel zur Abschirmung
den für Anschlüsse vorgesehenen Raum vermindern.
Claims (7)
1. Baugruppenträger mit zwei metallischen Seitenwänden, zwischen denen
an den vier Ecken jeweils Profilschienen aus Metall verlaufen, die
an den Seitenwänden befestigt sind und Führungshalter tragen, in
denen Baugruppen angeordnet sind, wobei eine obere und/oder eine
untere metallische Abdeckplatte jeweils elektrisch leitend mit den
vorderen und rückwärtigen Profilschienen und den Seitenwänden
verbunden sind und wobei die metallischen oder metallisierte
Frontplatten der Baugruppen U-förmig ausgebildet sind, und einen
ersten Schenkel mit einer Blattfeder und einen Schenkel
aufweisen, der als Kontaktfläche für die leitende Verbindung mit der
Blattfeder des ersten Schenkels der im Baugruppenträger benachbarten
Frontplatte ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Blattfeder (31) in einem Bogen (35) um die der Frontplatte
(14) abgewandte Schmalseite (34) des ersten Schenkels (20) im
Abstand zu dieser Schmalseite (34) verläuft und auf der der
benachbarten Baugruppe abgewandten Teil der Blattfeder (31) einen
Absatz (36) aufweist, der in eine die Bewegung in Richtung der
benachbarten Baugruppe begrenzte Nut (29) ragt.
2. Baugruppenträger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die im ersten Schenkel (20) auf der der benachbarten Baugruppe
abgewandten Seite angeordnete Nut (23) eine Seitenwand (27)
enthält, durch die der Querschnitt der Nut (23) in Richtung des
Nutgrunds erweitert wird, daß an die Seitenwand (27) ein Absatz
(32) der Blattfeder (31) angedrückt ist und daß von der Blattfeder
(31) vorspringende Lappen (33) gegen die andere Seitenwand angelehnt
sind.
3. Baugruppenträger nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Innenseite jeder Seitenwand (2, 3) am vorderen Ende
zwischen der oberen und unteren Profilschiene (3a, 5) eine Leiste
(39) befestigt ist, und daß zwischen der Seitenwand (2, 3) und der
Seitenwand eine Blattfeder (31) eingespannt ist, die in einem Bogen
um eine Schmalseite der Leiste (39) verläuft und auf ihrer der
Seitenwand (2, 3) entgegengesetzten Seite einen Absatz (36)
aufweist, der in eine die Bewegung in Richtung der benachbarten
Baugruppe begrenzende Nut (29) ragt.
4. Baugruppenträger nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Blattfeder (31) in Längsrichtung an ihren Rändern Schlitze
(37, 38) aufweist, die an den beiden Rändern in Längsrichtung
gegeneinander versetzt sind.
5. Baugruppenträger nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rückwärtigen Profilschienen jeweils eine nach oben oder
unten offenen Nut (48) mit einer Feder (46) aufweisen, die gegen den
die Ecke der Profilschiene umgreifenden, abgewinkelten Rand (53)
einer rückwärtigen Abdeckplatte (52) angedrückt ist.
6. Baugruppenträger nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die rückwärtige Abdeckplatte (52) seitliche, abgewinkelte
Ränder (58) aufweist, die die hinteren Enden der Seitenwände (2, 3)
umgreifen und an Federn (46) angedrückt sind, die zwischen
Profilleisten (59) und den Seitenwänden (2, 3) angeordnet sind.
7. Baugruppenträger nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die oberen und unteren Abdeckplatten (15, 16) an den Seiten
abgewinkelte Ränder (65) aufweisen, die an den Seitenwänden (2, 3)
angeschraubt sind, wobei zwischen den Schrauben (67) und den Ecken
der Abdeckplatten (15, 16) Noppen (68), die von den Rändern (65)
ausgehen, an die Seitenwände (2, 3) angedrückt sind.
Priority Applications (6)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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