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DE4112646C2 - Druckknopfschalter, insbesondere für ein Tastenfeld einer Datenverarbeitungsanlage, z. B. eines Rechners - Google Patents

Druckknopfschalter, insbesondere für ein Tastenfeld einer Datenverarbeitungsanlage, z. B. eines Rechners

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Publication number
DE4112646C2
DE4112646C2 DE4112646A DE4112646A DE4112646C2 DE 4112646 C2 DE4112646 C2 DE 4112646C2 DE 4112646 A DE4112646 A DE 4112646A DE 4112646 A DE4112646 A DE 4112646A DE 4112646 C2 DE4112646 C2 DE 4112646C2
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DE
Germany
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shaft
sliding body
housing
sliding
guide cylinder
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DE4112646A
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English (en)
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Inventor
Kyoichi Kaneko
Mitsuhiro Okada
Tetsuzo Kato
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Alps Alpine Co Ltd
Original Assignee
Alps Electric Co Ltd
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Publication date
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Priority claimed from JP2205176A external-priority patent/JPH0495319A/ja
Priority claimed from JP2206757A external-priority patent/JPH0492324A/ja
Application filed by Alps Electric Co Ltd filed Critical Alps Electric Co Ltd
Publication of DE4112646A1 publication Critical patent/DE4112646A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4112646C2 publication Critical patent/DE4112646C2/de
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    • H01H13/702Switches having rectilinearly-movable operating part or parts adapted for pushing or pulling in one direction only, e.g. push-button switch having a plurality of operating members associated with different sets of contacts, e.g. keyboard with contacts carried by or formed from layers in a multilayer structure, e.g. membrane switches
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Description

Die Erfindung betrifft einen Druckknopfschalter, insbesondere für ein Tastenfeld einer Datenverarbeitungsanlage, z. B. eines Rechners, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Im einzelnen bezweckt die Erfindung einen derartigen Druckknopfschalter niedriger Bauart anzugeben.
Ein bekannter Druckknopfschalter ist in Fig. 7 im Schnitt dargestellt. Er weist eine Hartplatte 1, z. B. aus Metall, und einen auf ihm montierten Membranschalter 2 auf. Der Membranschalter weist ein oberes Blatt 2b mit einem beweglichen Kontakt 2a und ein unteres Blatt 2d mit einem Festkontakt 2c auf. Ein Abstandsblatt 2e ist butterbrotartig zwischen den oberen und unteren Blättern 2b bzw. 2d angeordnet, um einen schichtartigen laminierten Aufbau zu schaffen. Auf dem Membranschalter 2 ist ein aus Kunstharz bestehendes Gehäuse 3 montiert. Es hat einen ringförmigen Führungszylinder 3a und einen Vorsprung 3b im äußeren Bereich des letzteren und beide sind einstückig mit dem Gehäuse hergestellt. Von einer Knopfplatte 4 erstreckt sich ein Schaft 4a abwärts, bestehend aus Kunstharz und ist in den Führungszylinder 3a eingesetzt, damit er entlang der Innenwand 3c gleiten kann. Im Schaft 4a ist mit engem Sitz eine Wendelfeder 5 angeordnet. Zwischen dem Führungszylinder 3a des Gehäuses 3 und dem Vorsprung 3b ist eine flache Oberfläche 3d vorgesehen. Zwischen der flachen Oberfläche 3d und der Knopfplatte 4 ist eine Rückstellfeder 6 angeordnet. Ferner sind, wenn auch nicht dargestellt, im Vorsprung 3b Einschnitte in Form von Furchen vorhanden, die senkrecht zur Zeichnungsebene der Fig. 7 verlaufen. Ferner ist die Knopfplatte 4 mit Klauen für die vertikale Bewegung innerhalb dieser Nuten versehen und andererseits ist die Knopfplatte 4 gehindert, sich deshalb vom Gehäuse 3 zu lösen, weil an den Klauen zum Anschlag kommende Bauteile am oberen Ende der Furchen vorhanden sind.
Der bekannte Druckknopfschalter arbeitet folgendermaßen: Ist er nicht eingeschaltet gemäß Fig. 7, werden durch die Kraft der Rückstellfeder 6 die in Eingriff kommenden Klauen der Knopfplatte 4 in die oberste Stellung ihres Hubes gebracht und kommen in Anschlag mit den oberen Enden der Nuten. Da das untere Ende der Wendelfeder 5 am oberen Blatt 2b zu diesem Zeitpunkt getrennt ist, befindet sich der Membranschalter 2 in der Stellung "Aus", wobei der bewegliche Kontakt 2a zu dem Festkontakt 2c einen Abstand aufweist.
Wenn jedoch die Bedienungsperson die Knopfplatte 4 gegen die Kraft der Rückstellfeder 6 niederdrückt, geht der Schaft 4a abwärts, wobei seine äußere Wand entlang der Innenwand 3c des Führungszylinders 3a gleitet, bis die Knopfplatte 4 die unterste Hubstellung erreicht. Zu diesem Zeitpunkt kommt die Wendelfeder 5, die im Schaft 4a aufgenommen ist, in Anschlag mit dem oberen Blatt 2b und wird progressiv zusammengedrückt. Die Folge ist, daß das obere Blatt 2b durch die elastische Kraft der Wendelfeder 5 gebogen wird, und hierbei wird der bewegliche Kontakt 2a in Kontaktberührung mit dem Festkontakt 2c gebracht, so daß der Membranschalter 2 aus der Stellung "Aus" in die Stellung "Ein" gebracht wird.
Wenn die Bedienungsperson dann den Druck von der Knopfplatte 4 des Schalters während der "Ein"-Stellung wegnimmt, geht die Knopfplatte 4 in die äußerste Stellung des Hubes, wie in Fig. 7 dargestellt, unter der Einwirkung der Rückstellfeder 6 zurück. Deshalb geht das gebogene obere Blatt 2b in seine ursprüngliche Gestalt zurück, wobei der bewegliche Kontakt 2a vom Festkontakt 2c getrennt wird und der Membranschalter 2 wird aus der Stellung "Ein" in die Stellung "Aus" überführt.
Bei dem bekannten Schalter muß der Schaft 4a, der in den Führungszylinder 3a eingesetzt ist, um entlang der Innenwand 3c zu gleiten, als auch die Knopfplatte 4 innerhalb des Gehäuses 3 zwecks vertikaler Verstellung gehalten werden.
Wenn die Aufgabe gestellt ist, einen Druckknopfschalter niedrigerer Bauart zu schaffen, aber hierbei gleichzeitig den erforderlichen Arbeitshub zu gewährleisten, hatte man vorgeschlagen, den Führungszylinder 3a kürzer auszubilden. Während hierbei der Schaft 4a in dem Führungszylinder 3a natürlich ebenfalls kürzer wird, neigt die Knopfplatte 4 dazu, sich häufig bzw. zu leicht relativ zum Gehäuse 3 anzulehnen bzw. zu kippen, weil nur ein kleiner Abstand zur Verfügung steht, der aber notwendig ist, um die Gleitbewegung zwischen diesen Bauteilen zu gewährleisten. Besonders dann, wenn die Bedienungsperson auf einen Randbereich der Knopfplatte 4 drückt, tritt der Nachteil auf, daß der Schaft 4a an einem Teil des Führungszylinders 3a hängen bleibt odgl. und die Betätigung sich nicht unwesentlich verschlechtert. Hier ist auch die Eigenart der Betätigung auf dem Tastenfeld zu berücksichtigen, wo besonders bei der regelmäßig schnellen Arbeit und dem Einsatz aller Finger horizontal über das Tastenfeld hinweg, besonders an den Randgebieten des Tastentableaus, die Knopfplatten 4 nur an den Rändern oder Randbereichen erfaßt und betätigt werden.
Bei einem weiteren bekannten Druckknopfschalter, insbesondere für Tastenwahlblöcke von Fernsprechapparaten, gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1, gleiten die äußeren Seitenwände der Knopfplatte bei vertikaler Verstellung der letzteren relativ zu Seitenwänden des Gehäuses, wobei der Gleitweg durch als Anschlag dienende, unter diese Gehäusewände greifende Klauen begrenzt wird; ferner gleiten innere Wände der Knopfplatte entlang einer in der Mitte des Schalters angeordneten, als Führungszylinder dienenden Führungsbuchse, welche ein Teil des Tastengehäuses selbst ist. Der mittlere, als Schaft wirkende Teil der Knopfplatte drückt unmittelbar auf eine Rückstellfeder, die ebenfalls unmittelbar ein Kontaktelement vertikal nach unten gegen eine Leiterplatte drückt und den elektrischen Kontakt herstellt. Es fehlt also zwischen den relativ zueinander gleitend verschiebbaren Teilen ein Zwischenglied. Bei dieser Ausbildung muß der Knopfbereich des Druckknopfschalters relativ hoch ausgebildet werden, der Schaft kann am Führungszylinder schon bei kleiner Schräglage hängenbleiben und eine sanfte Betätigung wird ebenfalls in Frage gestellt, insbesondere dann, wenn die Knopfplatte lediglich an ihrem äußeren Rand durch die Bedienungsperson betätigt wird (DE-OS 35 01 046 A1).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei Druckknopfschaltern eingangs genannter Art diese kleiner und niedriger auszubilden, aber gleichzeitig eine Fehlbetätigung möglichst gering zu halten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale erreicht.
Die Unteransprüche betreffen Weiterbildungen der Erfindung.
Die Vorteile bestehen insbesondere im folgenden: Wenn der Schaft niedergedrückt wird, führt der Gleitkörper eine Relativbewegung zu allen zugehörigen Teilen des Gehäuses und des Schaftes aus und deshalb kann die Höhe des Druckknopfschalters verringert werden, ohne daß der Gleitabstand sich verringert. Am Gehäuse sowie am Gleitkörper sind zwischen ihren jeweiligen umlaufenden Wänden sowie zwischen dem ersten und dem zweiten Führungszylinder Gleitflächen vorhanden, wobei der Gleitkörper und der Schaft ausgebildet sind derart, daß sie Gleitflächen zwischen ihren jeweiligen umlaufenden Wänden als auch zwischen dem zweiten Führungszylinder und dem Gleitstück aufweisen. Sogar dann, wenn nur ein Randstück des Schaftes niedergedrückt wird, machen die bewegten Teile keine sprungartige Bewegung, sondern gleiten sanft, so daß eine gute Arbeitsweise erreicht wird.
Ferner überlappen sich die Seitenwände der drei Bauteile, d. h. des Schaftes, des Gleitkörpers und des Gehäuses, und zwar sogar dann, wenn sich der Schaft in der höchsten Hubstellung befindet, so daß verhindert wird, daß Fremdkörper, z. B. Staub, in das Innere eintreten können.
Die Vorteile einer Weiterbildung sind diese: Bevor die Knopfplatte mit dem Schalter verbunden wird, kann das Kupplungsglied des Schaftes in Eingriff mit dem Kupplungsglied des Gleitkörpers in leichter Weise durch die elastische Wirkung gebracht werden, indem das Fußstück des Schaftes hinreichend elastisch gemacht wiird. Wenn danach die Knopfplatte mit dem Schaft verbunden wird, indem ihr Kupplungsstück in ein Kupplungsloch des Schaftes eingeführt wird, erhält dieses Kupplungsstück eine Stellung, aus welcher heraus es verhindert, daß das Fußstück sich deformieren könnte und deshalb kann das Kupplungsglied des Schaftes sich nicht von dem Kupplungsglied des Gleitkörpers lösen.
Eine Ausführungsform der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 und 2 Schnitte durch den Druckknopfschalter, in unterschiedlichen Richtungen gesehen,
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Gehäuse des Druckknopfschalters,
Fig. 4 eine Draufsicht auf das Gleitbauteil für den Druckknopfschalter,
Fig. 5 eine Explosionszeichnung des Druckknopfschalters und
Fig. 6 einen Schnitt, der den Druckknopfschalter in der niedergedrückten leitenden Stellung zeigt.
Der Druckknopfschalter weist ein Gehäuse 7, einen beweglichen Kontakt 8, einen ersten Gleitkörper 9, eine Wendelfeder 10, einen Schaft 11 und eine Knopfplatte 12 auf.
Die Form des Gehäuses 7 ist die eines mit Boden versehenen Kastens mit einer Seitenwand 13 am Umfang. In der Mitte des Gehäusebodens steht ein erster Führungszylinder 14 vor, der sich von der Bodenunterfläche nach abwärts erstreckt, wobei am oberen Ende des Führungszylinders 14 ein Paar von Schlitzen 15 vorgesehen sind. An der oberen Seite des Bodens sind erste und zweite Festkontakte 16, 17 eingebettet und diese Kontakte sind mit den Enden heraus und nach abwärts geführt, um Anschlußklemmen 18, 19 zu bilden. Der erste Festkontakt 16 ist innerhalb der Seitenwand angeordnet, wobei eine Nut 20 sich in seiner Nähe befindet, während der zweite Festkontakt 17 außerhalb des ersten Führungszylinders 14 angeordnet ist. An den beiden entgegengesetzten Ecken der Seitenwand sind erste zwecks Kupplung dienende Klauen 21 vorhanden, die sich nach außen erstrecken.
Der bewegliche Kontakt 8 hat die Form eines aus einem elastischen Blech, z. B. aus Phosphorbronze, ausgestanzten großen S mit Konktaktlappen 22 an beiden Enden und einem Ring 23 in der Mitte. Indem die Kontaktlappen 22 mit den Nuten 20 in Eingriff kommen, hat der bewegliche Kontakt 8 die Form eines Domes oder einer Haube mit einem ausgewölbten Mittelteil. In diesem Zustand ist der erste Festkontakt 16 und der Kontaktlappen 22 elektrisch verbunden und der Ring 23 übergreift gleitend die umlaufende Oberfläche des Führungszylinders 14 derart, daß dieser vom zweiten Festkontakt 17 getrennt ist.
Der Gleitkörper 9 hat eine Ringwand 24 in der Mitte des Bodens und die Ringwand hat in ihrem Inneren einen zweiten Führungszylinder 26, mit einem hierzu einstückigen Steg 25. Der äußere Durchmesser des zweiten Führungszylinders 26 ist als im wesentlichen gleich zum Innendurchmesser des ersten Führungszylinders 14 ausgebildet, wobei der zweite Führungszylinder 26 ebenfalls mit einem Paar von Schlitzen 27 an seinem oberen Ende versehen ist. Gleichzeitig ist der Innendurchmesser der Ringwand 24 etwas größer ausgebildet als der Außendurchmesser des ersten Führungszylinders 14; die Ringwand 24 ist versehen mit einem Ausschnitt 28 in einem Außenbereich, bestimmt zur Aufnahme einer Feder. Auf dem Umfang an der äußeren Seite des Bodens des Gleitkörpers 9 ist eine zweite bzw. weitere Seitenwand 29 vorhanden, die sich aufrecht erstreckt als auch an ihrem ganzen Umfang an ihrem oberen Ende mit einem sich nach außen erstreckenden Flansch 30 versehen ist. An seinen entgegengesetzten Ecken ist der Flansch 30 mit Kupplungslöchern 31 in ihm versehen sowie mit einer abwärts hängenden Wand 32 in Form eines Sockels derart, daß die Wand die Kupplungslöcher 31 umfaßt. Am Boden jeder abstehenden Wand 32 befindet sich eine erste zur Kupplung dienende Schulter 33 derart, daß sie sich nach einwärts erstreckt und mit dem Kupplungsloch 31 an seinem Boden zusammengreift. An den übrigen zwei Ecken des Flansches 30 sind zwei zur Kupplung dienende Schultern 34 vorgesehen als auch in der Nähe der zweiten Schulter 34 ein Einschnitt 35.
Die Seitenwand 29 des Gleitkörpers 9′ ist geeignet ausgeführt, um gleitend in das Innere der ersten Seitenwand 13 des Gehäuses 7 eingeführt zu werden, wobei sie von der Federkraft des beweglichen Kontaktes 8 nach aufwärts gedrückt wird, aber unter Einwirkung der ersten Klaue 21, welche in Anschlag mit der ersten Schulter 33 steht, ist der Gleitkörper 9 gehindert, sich vom Gehäuse 7 zu lösen.
In der vorbezeichneten Stellung gleitet der zweite Führungszylinder 26 auf der inneren Umfangsfläche des ersten Führungszylinders 14 und die Stege 25 sind in den Schlitzen 15 positioniert, während die jeweiligen Seitenwände13 und 29 des Gehäuses 7 und des Gleitkörpers 9 sich teilweise überlappen, vgl. Fig. 1.
Der Schaft 11 weist in der Mitte zwei segmentförmige Ausschnitte 36 und in der Mitte der Ausschnitte 36 ein zylindrisches Gleitstück 38 auf, welches sich hiervon nach abwärts erstreckt und durch Verbindungsstücke 37 mit dem Schaft 11 verbunden ist. Der Durchmesser des Gleitstückes 38 ist im wesentlichen gleich dem Innendurchmesser des zweiten Führungszylinders 26. Die Deckplatte des Schaftes 11 ist auf ihrem Umfang mit einer dritten Seitenwand 39 versehen, die sich hiervon nach abwärts erstreckt und an ihren entgegengesetzten Enden mit Fußstücken 40 versehen ist. Jedes Fußstück 40 ist mit einer zweiten Kupplungsklaue 41 versehen, die sich vom Ende des ersteren nach außen erstreckt. In der Deckplatte des Schaftes 11 ist ein Paar von zweiten Kupplungslöchern 42, von denen jedes zur inneren Wand des Fußstückes 40 geführt ist. Die Knopfplatte 12 ist an ihrer Unterseite mit einem Paar von Kupplungsstücken 43 versehen, deren horizontaler Schnitt desjenigen des zweiten Kupplungsloches 42 entspricht.
Die Seitenwand 39 des Schaftes 11 ist so ausgebildet, daß sie an die Innenseite der zweiten Seitenwand 29 des Gleitkörpers 9 eingeführt werden kann, ist aber durch eine Wendelfeder 10 nach aufwärts gedrückt, welche zwischen dem Ausschnitt 28 des Gleitkörpers 9 und der Deckplatte des Schaftes 11 gelagert ist. Der Schaft 11 kann sich vom Gleitkörper 9 nicht lösen, weil die zweite Kupplungsklaue 41 in Anschlag mit der zweiten Schulter 34 (der Unterseite des Flansches 30) steht. In diesem Zustand gleitet das Gleitstück 38 auf der inneren Umfangsfläche des zweiten Führungszylinders 26, während jeweilige zweite und dritte Seitenwände 29 bzw. 39 des Gleitkörpers 9 und des Schaftes 11 sich teilweise überlappen, vgl. Fig. 2. Ferner ist der Schaft 11 mit der Knopfplatte 12 mit Hilfe der Kupplungsstücke 43 verbunden, die in den zweiten Kupplungslöchern 42 einen engen Sitz haben. Da in diesem Zustand das Kupplungsstück 43 gegen die innere Oberfläche des Fußstückes 40 zum Anschlag kommt, ist letzteres gehindert, sich zu deformieren und bewirkt, daß die zweite Kupplungsklaue 41 sich von der zweiten Schulter 34 nicht befreien kann. Es ist eine gedruckte Leiterplatte 44 dargestellt mit durchgehendem Loch 45, und der Druckknopfschalter ist auf der Leiterplatte 44 mit dem ersten Führungszylinder 14 montiert, der von der Unterseite des Gehäuses 7 absteht und wird durch das Loch 45 eingeführt. Jede Anschlußklemme 18, 19 wird an die nicht dargestellte Leitermatrix der gedruckten Leiterplatte 44 angeschweißt.
Der Druckknopfschalter arbeitet folgendermaßen: In dem nicht eingeschalteten Zustand gemäß Fig. 1, 2 wird der Schaft 11 durch die Wendelfeder 10 vom Gleitkörper 9 hinweggedrückt, wobei gleichzeitig der letztere durch den beweglichen Kontakt 8 in Richtung vom Boden des Gehäuses 7 hinweggedrückt ist, so daß die Knopfplatte 12 in der obersten Hubhöhe sich befindet. Gleichzeitig, da der bewegliche Kontakt 8 die Form einer Haube hat, ist er nicht in Kontaktberührung mit dem zweiten Festkontakt 17 und der Schalter befindet sich in dem Zustand "Aus".
Drückt die Bedienungsperson die Knopfplatte 12 aus dem "Aus"-Zustand des Schalters nieder, geht das vorstehende Gleitstück 38 durch den zweiten Führungszylinder 26 abwärts und drückt die Wendelfeder 10 zusammen, die ihrerseits durch die Federkraft bewirkt, daß der zweite Führungszylinder 26 durch den ersten Führungszylinder 14 herabgeht. Als Folge wird der bewegliche Kontakt 8 durch die untere Seite des Gleitkörpers 9 niedergedrückt und formt seine Gestalt um derart, daß der bewegliche Kontakt 8 in Kontaktberührung mit dem zweiten Festkontakt 17 gebracht wird und der Schalter aus dem Zustand "Aus" in den Zustand "Ein" übergeführt wird. Gleichzeitig befindet sich die Gleitfläche zwischen dem Gleitkörper 9 und dem Schaft 11 jeweils in beiden inneren und äußeren Positionen, d. h. solcher zwischen zweitem Führungszylinder 26 und dem Gleitstück 38 und solcher zwischen den zweiten und dritten Seitenwänden 29 bzw. 39. Ferner sind die Gleitflächen zwischen Gehäuse 7 und dem Gleitkörper 9 beide in die innere bzw. äußere Position überführt, d h. die Gleitflächen zwischen dem ersten Führungszylinder 14 und dem zweiten Führungszylinder 26 und diejenigen zwischen den ersten und zweiten Seitenwänden 13 bzw. 29. Befindet sich der Schaft 11 in der am meisten bodenseitigen Stellung des Hubes, wobei der Schalter in der Stellung "Ein" gehalten ist, werden die oberen Enden sowohl des ersten als auch des zweiten Führungszylinders 14 bzw. 26 beide innerhalb der zweiten segmentartigen Ausschnitte 36 des Schaftes 11 gehalten, wobei die Verbindungsstücke 37 des Schaftes 11 in den Schlitzen 15 und 27 des ersten bzw. des zweiten Führungszylinders 14 bzw. 26 angeordnet sind.
Wird der Druck von der Knopfplatte 12 weggenommen, gehen der Gleitkörper 9 und der Schaft 11 aufwärts in die oberste in Fig. 2 gezeigte Stellung, da sie entsprechend der elastischen Kraft des beweglichen Kontaktes 8 bzw. der Wendelfeder 10 unterliegen. Folglich wird der bewegliche Kontakt 8 vom zweiten Festkontakt 17 getrennt und der Schalter wird aus der Stellung "Ein" in die Stellung "Aus" überführt.
Hieraus sind die weiteren Vorteile der Erfindung erkennbar: Ein Gleitkörper 9 ist mit einem zweiten Führungszylinder 26 versehen. Nun ist dieser gleitend gelagert, sowohl am ersten Führungszylinder 14 des Gehäuses 7 als auch am Gleitstück 38 des Schaftes 11, und er befindet sich zwischen dem Gehäuse 7 und dem Schaft 11: Es wird deshalb möglich, den Gleitabstand zweimal so groß wie bei einem handelsüblichen Schalter zu bauen, bei welchem der Schaft unmittelbar auf dem Führungszylinder des Gehäuses gleiten muß. Oder anders ausgedrückt, man kann die Höhe des Druckknopfschalters, im Vergleich zu dem handelsüblichen Schalter wesentlich verringern, aber gleichzeitig vorteilhaft eine gleichartige Gleitführung beibehalten. Auch ist folgendes gegeben: Gleitkörper 9 und Schaft 11 nutzen als Gleitflächen nicht nur diejenigen zwischen dem zweiten Führungszylinder 26 und dem vorstehenden Gleitstück 38 (in der Mitte) aus, sondern auch die Gleitflächen zwischen sowohl zweiten und dritten Seitenwänden 29 bzw. 39 (die einen Abstand zur Mitte aufweisen).
Gleichzeitig nutzen Gehäuse 7 und der Gleitkörper 9 als Gleitflächen nicht nur die Gleitflächen zwischen dem ersten und dem zweiten Gleitzylinder 14 bzw. 26 (angeordnet in der Mitte) aus, aber auch die Gleitflächen zwischen den beiden Seitenwänden 13 bzw. 29 (beabstandet von der Mitte): Wenn deshalb eine Druckberührung lediglich an einem Randstück der Knopfplatte 12 erfolgt, wird durch die drei Bauteile, d. h. den Schaft 11, den Gleitkörper 9 und das Gehäuse 7 jeweils eine sanfte relative Bewegung ausgeführt und eine bessere Bedienung der Knöpfe des Tastenfeldes erreicht.
Bei der Weiterbildung des Schalters, bei dem der zweite Festkontakt 17 am Boden des Gehäuses 7 angeordnet und der bewegliche Kontakt 8, der die Rückkehr des Gleitkörpers 9 veranlaßt, kann vorteilhaft die Ausbildung abweichend als Membranschalter am Boden des Gehäuses getroffen werden und ein solcher Membranschalter wird dann durch einen Gleitkörper oder einen elastischen Körper betätigt und veranlaßt, daß der Gleitkörper entsprechend rückgeführt wird.
Abweichend von der Weiterbildung, bei der äußere und innere umlaufende Oberflächen des zweiten Führungszylinders gleitend jeweils auf dem ersten Führungszylinder 14 und dem Gleitstück 38 angeordnet sind, kann die Ausbildung so getroffen werden, daß wenn die Stellungen dieser Bauteile relativ zueinander umgekehrt werden, die entsprechenden Vorteile erreicht werden, d. h. weil der zweite Führungszylinder als gleitendes Bauteil über der äußeren umlaufenden Oberfläche des ersten Führungszylinders aufgesetzt wird, und weil der gleitende Vorsprung, zylindrisch ausgeformt, über der äußeren umlaufenden Oberfläche des zweiten Führungszylinders mit Sitz angeordnet wird.
Auch ist weitere vorteilhafte Weiterbildung im Einzelfall gegeben: Abweichend davon, wenn die dritte Seitenwand 39 des Schaftes 11 gleitend auf der inneren Fläche der zweiten Seitenwand 29 des Gleitkörpers 9 angeordnet ist und andererseits die zweite Seitenwand 29 des Gleitkörpers 9 gleitend auf der inneren Oberfläche der ersten Seitenwand 13 des Gehäuses 7 angeordnet ist, besteht die Weiterbildung zunächst darin, daß man die jeweiligen Stellungen dieser Bauteile umkehren kann, d. h., die zweite Seitenwand 29 des Gleitkörpers 9 wird gleitend auf der äußeren Oberfläche der ersten Seitenwand 13 des Gehäuses 7 angeordnet und die dritte Seitenwand 39 des Schaftes 11 wird gleitend auf der Oberfläche (Fig. 2) der zweiten Seitenwand 29 des Gleitkörpers 9 angeordnet.
Aus Vorstehendem ist auch der Vorteil erkennbar, daß der Schaft 11 in nicht niedergedrücktem Zustand, also in der obersten Hubhöhe gestattet, daß die zweite Seitenwand 29 des Gleitkörpers 9 die dritte Seitenwand 39 des Schaftes 11 überlappt und die erste Seitenwand 13 des Gehäuses 7 die zweite Seitenwand 29 des Gleitkörpers 9 überlappt mit dem Vorteil, daß Fremdkörper, wie Staub odgl., gehindert sind, in das Innere einzutreten und die Kontaktberührung herabzusetzen bzw. den Verschleiß zu vergrößern. Die Weiterbildung führt zu einem besser abgeschirmten und abgekapselten Schalter.
Da die zweite Klaue 41 am unteren Ende des Fußstückes 40 sich abwärts vom Umfangsrand des Schaftes 11 erstreckt, kann die Klaue 41 leicht einschnappen unter Ausnutzung der Elastizität des Fußstückes 40 und so mit der zweiten Schulter 34 des Gleitkörpers 9 in Eingriff kommen. Wenn danach das Kupplungsstück 43 in das Kupplungsloch 42 eingesetzt und somit die Kopfplatte 12 mit dem Schaft 11 fest verbunden wird, kommt das Kupplungsstück 43 in Anschlag mit der Innenfläche des Fußstückes 40 und verhindert, daß letzteres sich verformen kann. Hierbei kann die zweite Klaue 41 sich aber nicht von der zweiten Schulter 34 lösen und somit wird das Erfordernis, daß der Schaft 11 und der Gleitkörper 9 stets und sicher verbunden bleiben müssen, sehr gut erfüllt.
Ausgehend von der Weiterbildung, bei der der Schaft 11 auf dem Gleitkörper 9 gleitet und die zweite Kupplungsklaue 41 des Schaftes 11 in Wirkverbindung mit der zweiten Schulter 34 des Gleitkörpers ist, mit Bauteilen, die ihre Trennung verhindern, können die Kupplungsglieder auch vorteilhaft bei einem Druckknopfschalter der Art eingesetzt werden, bei dem ein Gleitkörper nicht verwendet wird, d. h. bei dem der Schaft unmittelbar auf einem Teil des Gehäuses gleitet.

Claims (4)

1. Druckknopfschalter, insbesondere für ein Tastenfeld einer Datenverarbeitungsanlage, z. B. eines Rechners, in dessen kastenförmigem Gehäuse (7) mindestens ein beweglicher Kontakt (8) und mindestens ein Festkontakt (16, 17) sowie in der Mitte des Gehäuses ein erster Führungszylinder (14) vorhanden sind und innerhalb des Gehäuses ein mit seinen Seitenwänden an Führungswänden geführter Schaft vertikal verstellbar gelagert ist, mit mindestens einer Rückstellfeder und einer von außen betätigbaren Knopfplatte (12), dadurch gekennzeichnet, daß ein Gleitkörper (9) relativ zum Gehäuse (7) vertikal verstellbar ist, wobei der Gleitkörper (9) in seiner Mitte mit einem zweiten Führungszylinder (26) versehen ist, daß der Schaft (11) relativ zu dem Gleitkörper (9) vertikal verstellbar ist als auch mit einem von der Unterseite des Schaftes aus der Mitte sich abwärts erstreckenden Gleitstück (38) versehen ist, während eine erste Rückstellfeder zwischen dem Gehäuse (7) und dem Gleitkörper (9) und eine zweite Rückstellfeder (10) zwischen dem Gleitkörper (9) und dem Schaft angeordnet ist und daß am Gehäuse (7) sowie am Gleitkörper (9) zwischen ihren jeweiligen umlaufenden Wänden sowie zwischen dem ersten (14) und dem zweiten (26) Führungszylinder Gleitflächen vorhanden sind, wobei der Gleitkörper (9) und der Schaft (11) derart ausgebildet sind, daß sie Gleitflächen zwischen ihren jeweiligen umlaufenden Wänden (29, 39) als auch zwischen dem zweiten Führungszylinder (26) und dem Gleitstück (38) aufweisen.
2. Druckknopfschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Ruhezustand des Schaftes (11) die zugehörigen Seitenwände (13 bzw. 29) des Gehäuses (7) und des Gleitkörpers (9) sich senkrecht zur Verstellbewegung des Schaftes überlappen und daß die zugehörigen Seitenwände (29) des Gleitkörpers (9) und die zugehörigen Seitenwände (39) des Schaftes (11) einander überlappen.
3. Druckknopfschalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsglieder an dem Schaft (11) und Kupplungsglieder in Form von zweiten Schultern (34) am Gleitkörper (9) vorhanden sind, wobei der Schaft (11) ein zweites Kupplungsloch (42) an seiner oberen Wand als auch ein Fußstück (40) mit einer Klaue (41) aufweist, wobei sich die Klaue abwärts vom Kupplungsloch (42) erstreckt und daß die Knopfplatte (12) mit mindestens einem als Vorsprung ausgebildeten Kupplungsstück (43), welches sich von der Knopfplatte abwärts erstreckt, versehen ist, wobei das Kupplungsstück (43) jeweils in ein Kupplungsloch (42) eingeführt und in Anschlag gegen das Fußstück (40) gehalten ist.
4. Druckknopfschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Rückstellfeder als biegsamer beweglicher Kontakt ausgebildet ist.
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