DE4142790A1 - Kopstransporteinrichtung in einem spulautomaten - Google Patents
Kopstransporteinrichtung in einem spulautomatenInfo
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- Replacing, Conveying, And Pick-Finding For Filamentary Materials (AREA)
- Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)
- Structure Of Belt Conveyors (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Kopstransporteinrichtung mit den
Merkmalen des Oberbegriffs des ersten Anspruches.
Den Spulstellen von Spulmaschinen müssen ständig Kopse als
Ablaufkörper zur Verfügung stehen, um ohne Zeitverzug nach dem
Ablauf eines Kopses einen Kopswechsel herbeiführen zu können.
Dazu sind seit langem von Hand sowie automatisch beschickbare
Rund- oder Schachtmagazine bekannt.
Des weiteren ist zum Beispiel durch die JP-AS 49-12 128
bekannt, die Kopse auf Einzelträgern stehend den Spulstellen
zuzuführen. Dazu ist eine entlang der Spulstellenreihe
verlaufende Transportstrecke vorgesehen, von der Zuführwege zu
den einzelnen Spulstellen abzweigen. Diese Zuführwege dienen
gleichzeitig als Speicherstrecke für einen oder mehrere Kopse.
Nach Ablauf eines Kopses in der Spulposition wird der Träger
mit der leeren Hülse ausgetragen und einem gemeinsamen
Rückführweg zugeführt. Der in Warteposition befindliche
Kopsträger wird durch ein Quertransportband in die Spulposition
eingefahren. Damit wird vor der Spulstelle eine Warteposition
frei, so daß ein neuer Kops für diese Spulstelle angefordert
wird. Daraufhin wird ein Kopsträger mit Kops entlang der
Zuführstrecke bis neben dieses Quertransportband geführt und an
dieser Stelle in die Quertransportbahn eingeschoben. Bei dieser
Vorrichtung ist es erforderlich, den benötigten Kops abzurufen
und zunächst an dieser Speicherstrecke zu positionieren.
Insbesondere bei langen Spulmaschinen und Spulmaschinen zur
Verarbeitung relativ kleiner Kopse kann die Zeitdauer der
Bereitstellung eines neuen Kopses in der Reserveposition zu
lang sein. Für diesen Fall wurde eine unter anderem in der
DE 40 16 465 A1 beschriebene Vorrichtung vorgeschlagen, bei
der ständig entlang der Zuführstrecke Kopse mit ihren Caddy′s
transportiert werden und bei Bedarf in Quertransportbahnen, die
zu den Spulstellen führen, hineintransportiert werden. Dazu
ragen Quertransportmittel in die Zuführstrecke so weit hinein,
daß sie die auf der Zuführstrecke herantransportierten Caddy′s
erfassen und in ihre Transportrichtung umlenken können. Bei
dieser bekannten Vorrichtung ist es erforderlich, daß die
Wartereihe der Caddy′s in der Quertransportbahn vor der
Spulstelle exakt so lang ist, daß der letzte, der Zuführbahn
zugewandte Caddy in einer Position steht, in der er auf der
Zuführstrecke herantransportierte Caddy′s am Eintreten in
diesen Quertransportweg hindern kann.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine derartige Vorrichtung so
weiterzuentwickeln, daß das Verteilen der Caddy′s in die
Quertransportbahnen unabhängig von der Länge der
Quertransportbahnen erfolgen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des ersten Anspruches gelöst.
Durch das Unwirksammachen der Quertransportmittel im Bereich
der Zuführstrecke werden die auf der Zuführstrecke
zirkulierenden Caddy′s nicht durch diese Quertransportbänder
erfaßt, so daß sie auf der Zuführstrecke verbleiben. Hat die
Spulstelle dann nach einem Kopswechsel erneut Kopsbedarf,
werden die Mittel zum Unwirksammachen der Quertransportmittel
so geschaltet, daß die Quertransportmittel für einen
vorübergehenden Zeitraum wirksam werden, bis ein neuer Caddy in
der Quertransportstrecke aufgenommen worden ist.
Die Erfindung ist vorteilhaft durch die kennzeichnenden
Merkmale der Ansprüche 2 bis 10 weitergebildet.
Vorteilhaft ist die Breite des Transportbandes für die Caddy′s
entlang der Zuführstrecke so gewählt, daß die Caddy′s beim
Passieren einer Quertransportbahn etwa mit der Hälfte ihrer
Grundplatte auf Quertransportbändern aufliegen, die sie
gegebenenfalls in die Quertransportbahn hineinfördern. Durch
den Antrieb des Transportbandes auf der Zuführstrecke in
abwechselnden Richtungen können die Caddy′s entlang der
Zuführstrecke auf alle Quertransportbahnen verteilt werden,
ohne daß dazu ein gesonderter Kopsüberschußförderer
erforderlich wäre. Die Mittel zum Unwirksammachen der
Transportmittel müssen in diesem Fall so ausgebildet sein, daß
sie unabhängig von der Transportrichtung der Caddy′s auf der
Zuführstrecke in gleicher Weise wirksam sind.
Auf besonders einfache Weise ist ein vertikal bewegliches,
mehrteiliges Führungsprofil geeignet, welches mit seinen
Oberseiten geringfügig über das Niveau der Quertransportbänder
angehoben werden kann und damit den Kontakt der auf der
Zuführstrecke herantransportierten Caddy′s mit den
Quertransportbändern unterbindet. Durch Absenken dieses
Führungsprofiles unter das Niveau der Obertrumes der
Quertransportbänder ist dieses selbst unwirksam, wodurch die
Quertransportbänder ihre Funktion erfüllen können.
Die gleiche Wirkung kann erreicht werden, wenn über die
Quertransportmittel schwenkbare Führungsprofile zum Einsatz
kommen.
Eine vergleichbare Funktionsweise ist gegeben, wenn statt des
Absenkens der Führungsprofile die Quertransportmittel unter das
Niveau von feststehenden Führungsmitteln abgesenkt werden.
Zum Unterstützen der Weiterleitung der Caddy′s bei wirksamem
Führungsprofil kann auf einem Teil des jeweiligen
Führungsprofiles eine zusätzliche Führungskante angeordnet
sein, mit der der vorbeizutransportierende Caddy mit seiner
Außenkante Kontakt erhält. Da nicht prinzipiell gesichert
werden kann, daß nach einer bestimmten Zeit der Wirksamkeit der
Quertransportbänder auch ein Caddy in die Quertransportbahn
aufgenommen worden ist, ist es vorteilhaft beziehungsweise kann
auch notwendig sein, am Eingang der Quertransportbahnen jeweils
einen Sensor vorzusehen, der das Eintreten eines Caddy′s
erkennt und die Mittel zum Unwirksammachen der
Quertransportmittel so schaltet, daß sie dann zur Wirkung
gebracht werden.
Zusätzlich können die Mittel zum Unwirksammachen der
Quertransportmittel sich auch in den Bereich der
Quertransportbahnen erstrecken und dort die Position des
zuletzt eingetretenen Caddy′s fixieren. Dieser Caddy wird dann
in einer definierten Position angehalten, ohne daß er an den
vor ihm angeordneten Caddy anstößt.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine vereinfachte Darstellung in Form einer Draufsicht
auf einen Teil eines Transportsystemes einer
Spulmaschine,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer Abzweigungsstelle
einer Quertransportbahn von der Zuführstrecke der
Caddy′s,
Fig. 3 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer
derartigen Abzweigung,
Fig. 4 eine teilweise geschnittene Vorderansicht einer
derartigen Abzweigung,
Fig. 5 eine perspektivische Einzeldarstellung eines
Führungsprofils,
Fig. 6 eine Seitenansicht, teilweise geschnitten, eines Teils
des Führungsprofils,
Fig. 7 eine Darstellung gemäß Fig. 6 in der Schaltstellung, in
der das Führungsprofil unwirksam ist,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung einer Variante der
Gestaltung eines Führungsprofiles und
Fig. 9 eine weitere Variante der Gestaltung eines fixen
Führungsprofiles als perspektivische Ansicht mit
absenkbaren Quertransportbändern.
In der Fig. 1 ist ein Teil des Transportsystemes einer
Spulmaschine dargestellt, wobei die Kopse 20 und Hülsen 22 auf
Aufsteckdorne 21 von Caddy′s 19 aufgesteckt sind. Die Kopse 20
tragenden Caddy′s 19 gelangen über eine Zuführstrecke 2 in
Quertransportbahnen 7, an denen Spulstellen 8 angeordnet sind,
wobei aus Übersichtsgründen auf die Darstellung der
Spuleinheiten selbst verzichtet wurde. Das Bezugszeichen 8
verkörpert demzufolge nur die Position der Caddy′s 19, in der
sie während des Abspulens des jeweiligen Kopses in der
Spulstelle stehen.
Da nur ein Ausschnitt des Transportsystemes dargestellt wurde,
sind sowohl die Endpunkte der Zuführstrecke 2 als auch die
Zuspeisestelle für die Kopse 20 tragenden Caddy′s in diese
Zuführstrecke 2 nicht dargestellt. Eine entsprechende
Bahnführung ist jedoch der DE 39 19 542 A1 zu entnehmen.
Die Zuführstrecke besitzt ein Transportband 5, auf dem die
Caddy′s 19 etwa zur Hälfte mit ihren Grundplatten aufliegen.
Das Führen der Caddy′s 19 entlang dieser Zuführstrecke 2
erfolgt auf der den Quertransportstrecken 7 abgewandten Seite
mittels einer durchgehenden C-förmigen Führungsschiene 3. Auf
der gegenüberliegenden Seite sind zwischen den
Transportstrecken 7 Auflageplatten 4 angeordnet, so daß die
Caddy′s in diesem Bereich jeweils gleichzeitig auf dem
Transportband 5 und einer dieser Auflageplatten 4 aufliegen.
Deckplatten 6 überdecken jeweils den Zwischenraum zwischen
Quertransportbahnen 7 sowie der Zuführstrecke 2 und einer
Hülsenrückführbahn 16. Dabei erfüllen sie zum einen die
Funktion der Abdeckung beweglicher Teile aus
Arbeitsschutzgründen sowie zur Zurückhaltung von Staub.
Andererseits verhindern sie ein Kippen der Caddy′s 19 gemeinsam
mit der Führungsschiene 3 auf der Zuführstrecke 2 und einer
Führungsschiene 17 an der Hülsenrückführbahn 16. Diese
Deckplatten 6 liegen dabei auf vertikalen Führungskanten 6′
auf, die verhindern, daß die Caddy′s 19 ihre vorgegebene
Führungsbahn verlassen.
Entlang der Hülsenrückführbahn 16 verläuft ein Transportband 18
für den Rücktransport der Leerhülsen 22 tragenden Caddy′s 19
aus der Spulmaschine zu deren Kopfende, wo zum Beispiel der
Austausch mit vollen Kopsen erfolgen kann. Das Transportband 18
erstreckt sich vorteilhaft im wesentlichen über die gesamte
Breite der Hülsenrückführbahn 16.
Der Transport der Caddy′s 19 innerhalb der Quertransportbahnen
wird durch Transportbänder 9 bewirkt, deren Obertrumes von der
Zuführstrecke 2 in Richtung zur Hülsenrückführbahn 16
transportieren. Die Transportbänder 9 werden durch Umlenkrollen
9′ und 9′′ umgelenkt, wobei die Umlenkrollen 9′′ durch einen
nicht dargestellten gemeinsamen Antrieb antreibbar sind, wie er
zum Beispiel in der DE 38 43 553 A1 beschrieben ist.
Obwohl Transportbänder, die sich über die gesamte Breite der
jeweiligen Quertransportbahn 7 erstrecken, ebenso möglich
wären, sind beim Ausführungsbeispiel diese Transportbänder 9
paarweise angeordnet. Dadurch kann zum Beispiel in der
Abspulposition beim Übergeben des Fadenanfanges an einen
Fadenzubringer der Spulstelle von unten ein konvex gewölbter
Stempel gegen den jeweiligen Caddy 19 gedrückt werden, der
bewirkt, daß der Caddy mit aufgestecktem Kops 20
Taumelbewegungen innerhalb einer sogenannten Blasflasche
ausführen kann. Auf die Darstellung von Einzelheiten wurde
verzichtet, da diese zum Beispiel der DE 38 43 553 A1 zu
entnehmen sind. An den Abzweigungen der Quertransportbahnen 7
von der Zuführstrecke 2 ist zu erkennen, daß die
Transportbänder 9 etwa bis in die Mitte der Zuführstrecke 2
ragen. Dadurch können durch diese Transportbänder 9 an der
jeweiligen Einmündung ankommende Caddy′s 19 erfaßt und in die
Quertransportbahn 9 gezogen werden. Das wird noch dadurch
unterstützt, daß die Caddy′s entlang der Zuführstrecke 2
aufgrund der einseitigen Auflage auf dem Transportband 5 neben
ihrer translatorischen Bewegung auch noch eine Abrollbewegung
ausführen. Diese Abrollbewegung, die durch Pfeile
gekennzeichnet ist, erfolgt so, daß die jeweilige Vorderkante
des ankommenden Caddy′s unabhängig von der Transportrichtung
des Transportbandes 5 eine Bewegungskomponente besitzt, die der
Transportrichtung der Transportbänder 9 entspricht. Diese
Tatsache begünstigt das Hineinfördern der Caddy′s in die
Quertransportbahnen 7.
In Fig. 1 sind die Quertransportbahnen 7 mit I bis IV
numeriert.
In der Quertransportbahn II ist dargestellt, wie ein Caddy 19
von der Zuführstrecke 2 in diese Quertransportstrecke II
gefördert wird. Das wird dadurch erreicht, daß im
Abzweigbereich dieser Quertransportbahn die Transportbänder 9
voll wirksam sind. Ein an dieser Stelle angeordnetes
Führungsprofil 11 ist in später noch zu beschreibender Weise
abgesenkt, weshalb es die Wirksamkeit der Quertransportbänder 9
nicht beeinflußt.
Am Eingang der Quertransportbahn I ist ein Caddy 19
positioniert, der auf einer Führungsplatte 14 des
Führungsprofiles 11 aufliegt, welches sich seinerseits in
angehobener Stellung befindet. Die Führungsplatte 14 ist dabei
so weit angehoben, daß der Caddy 19, der auf ihr aufliegt,
keinen Kontakt zu den Transportbändern 9 hat. Gleichzeitig kann
die Führungsplatte 14 die Grundplatte des Caddy′s 19 gegen die
darüberliegenden Deckplatten 6 andrücken, wodurch eine
derartige Klemmung des Caddy′s erfolgt, daß seine Lage
zusätzlich fixiert wird.
Auf der Zuführstrecke 2 an dieser Einmündung
vorbeitransportierte Caddy′s bekommen ebenfalls keinen Kontakt
zu den Transportbändern 9, da abgeschrägte Gleitsegmente 12 und
13 des Führungsprofiles 11 sowie der vordere Teil der
Führungsplatte 14 ebenfalls über das Niveau der Transportbänder
9 angehoben sind und einen Kontakt dieser Caddy′s 19 zu den
Transportbändern 9 verhindern. Wie dabei zu erkennen ist, ist
dafür kein Kontakt des an der Einmündung innerhalb der
Quertransportbahn I angeordneten Caddy′s 19 mit den auf der
Zuführstrecke 2 vorbeitransportierten Caddy′s notwendig.
Dadurch ergibt sich keine Notwendigkeit, die Länge des
Speicherabschnittes der jeweiligen Quertransportstrecke 7 auf
den Durchmesser der Grundplatten der Caddy′s 19 abzustimmen.
In der Quertransportstrecke III wurde soeben ein Caddy 19 mit
abgespulter Hülse 22 aus der Abspulstellung 8 freigegeben.
Gleichzeitig wurde das Führungsprofil 11 abgesenkt, wodurch der
auf der Führungsplatte 14 aufliegende Caddy 19 wieder Kontakt
zu den Transportbändern 9 erhält und der Abspulstellung 8
zugeführt werden kann.
Durch das abgesenkte Führungsprofil 11 sind auch die
Transportbänder 9 wieder im Bereich der Abzweigung wirksam,
wodurch der nächste auf der Zuführstrecke 2 herantransportierte
Caddy 19 in die Quertransportstrecke III eingefahren werden
kann.
Die Quertransportstrecke IV zeigt im wesentlichen den gleichen
Zustand wie die Quertransportstrecke I, wobei allerdings im
Moment die Abzweigung dieser Transportstrecke keine Caddy′s 19
auf der Zuführstrecke 2 passieren.
Im Bereich der Warteposition der Caddy′s sind Sensoren 10
angeordnet, die, nachdem ein Caddy 19 diese Position in
Richtung Abspulstellung 8 verlassen hat, feststellen, wann ein
neuer Caddy diese Position erreicht hat. Wird die Ankunft eines
Caddy′s 19 von dem jeweiligen Sensor 10 erkannt, wird das an
eine zentrale Steuereinheit 15 signalisiert, die sofort das
Ausheben des Führungsprofils 11 bewirkt.
Das Betätigen des Führungsprofiles 11 kann zum Beispiel mittels
eines Fluidzylinders 27 mit Kolben 28 erfolgen. Der
Fluidzylinder 27 wird durch ein Ventil 31 gesteuert (siehe
hierzu auch Fig. 6 und Fig. 7).
Eine Variante der Ausbildung des Führungsprofiles 11 ist
besonders deutlich der Fig. 5 zu entnehmen. Die Führungsplatte
14 ist durch Verbindungsstege 24 und 26 gehalten. Eine Brücke
25 stellt eine Verbindung zwischen diesen beiden
Verbindungsstegen her. Sie ist darüber hinaus mit einer
weiteren Brücke 23 verbunden, die an ihren Enden die
Abschrägungen 12′ und 13′ enthaltenden Gleitsegmente 12 und 13
trägt. An der Brücke 25 greift der Kolben 28 des Fluidzylinders
27 an. Die Fig. 6 und 7 zeigen die beiden möglichen Stellungen
der Brücke 25 und damit des gesamten Führungsprofiles 11.
Abweichend zur Darstellung in Fig. 1 besitzt die Führungsplatte
14 noch zusätzlich eine Führungskante 14′, an der
gegebenenfalls die auf der Zuführstrecke 2
vorbeitransportierten Caddy′s 19 mit den Außenkanten ihrer
Grundplatten abrollen können. Diese Führungskante 14′ ist, der
Form der Grundplatten der Caddy′s 19 angepaßt, abgeschrägt.
Die Fig. 3 und 4 sind Schnittdarstellungen, die die
Abzweigungsstelle in eine Quertransportbahn 7 zeigen.
Zusätzlich ist in Fig. 3 die Umlenkrolle 51 des in wechselnden
Richtungen antreibbaren Transportbandes 5 der Zuführstrecke
dargestellt. Des weiteren ist das Grundgestell 30 der Maschine
angedeutet, auf dem unter anderem auch der Fluidzylinder 27
angebracht ist. Wie in den beiden Fig. 3 und 4 zu sehen ist,
sind die Caddy′s 19 entlang der Zuführstrecke 2 leicht in
Richtung zu den Quertransportbahnen 7 geneigt. Diese Neigung
ist relativ gering und kann beispielsweise bereits dadurch
erreicht werden, daß die Auflagefläche der Führungsschiene 3
und die Auflageplatte 4 auf gleichem Höhenniveau angebracht
sind und eine Seite der Caddy′s durch die Dicke des
Transportbandes 5 angehoben wird.
In Fig. 3 ist dargestellt, daß durch das ausgehobene
Führungsprofil 11 die Oberseite der Führungsplatte 14 auf dem
gleichen Niveau ist, wie die Oberseite des Transportbandes 5.
Damit wird durch das Führungsprofil 11 der Caddy auf dieser
Seite über das Niveau der Transportbänder 19 gehoben, welches
dem der Auflageplatten 4 entspricht. Der in Fig. 3
dahinterliegende Caddy 19 mit Kops 20 liegt auf dieser
Auflageplatte 4 auf und ist demzufolge gegenüber dem auf der
Führungsplatte 14 liegenden Caddy 19 leicht geneigt.
Auch in Fig. 4 ist zu erkennen, daß die beiden benachbart zur
Einmündung in einen Quertransportweg 7 angeordneten Caddy′s
leicht geneigt sind, währenddem der auf der Führungsplatte 14
aufliegende Caddy exakt waagerecht steht.
In beiden Figuren ist zu erkennen, daß die Hubstrecke für das
Führungsprofil sehr gering ist. Auf diese Weise ist es möglich,
daß die Caddy′s 19 nahezu ruckfrei über die gesamte
Zuführstrecke an den Einmündungen zu den Quertransportbahnen
vorbeitransportiert werden können.
Die Fig. 2 verkörpert eine perspektivische Darstellung einer
Abzweigung, die der Phase entspricht, wie sie in Fig. 1 anhand
der Quertransportbahn IV dargestellt ist.
Zu sehen sind in den Fig. 2 bis 4 auch noch die Halterungen 29
für die Umlenkrollen 9′ der Transportbänder 9.
In Fig. 8 ist eine Variante der Erfindung anhand des
veränderten Führungsprofils 32 verkörpert. Dieses
Führungsprofil 32 besitzt Gleitsegmente 39 und 40, die über die
Transportbänder 9 mit Abdeckprofilen 39′′ und 40′′ schwenkbar
sind. Auch diese Gleitsegmente besitzen Schrägflächen 39′ und
40′ zur Erleichterung des Aufgleitens der Caddy′s 19 auf diese
Gleitsegmente.
Die Gleitsegmente 39 und 40 sind an zweiarmigen Hebeln 37 und
38 angebracht, die ihrerseits um Drehbolzen 35 und 36
schwenkbar sind. Am anderen Ende der zweiarmigen Hebel 37 und
38 sind über weitere Drehbolzen 51 und 52 Kolben 49 und 50
eines doppelseitig wirkenden Fluidzylinders 47 angelenkt.
Dieser Fluidzylinder 47 ist über eine Halterung 46 mit einer
Brücke 34 verbunden, die ihrerseits, wie angedeutet, am
Maschinengestell fest angebracht ist. Der Fluidzylinder 47 kann
über ein Ventil 48 betätigt werden. Dieses Ventil 48 wird von
der zentralen Steuereinheit 15 (Fig. 1) angesteuert.
Zusätzlich ist auch hier eine Führungsplatte 33 ähnlich der
Führungsplatte 14 vorgesehen, die über eine Brücke 42 mit dem
Kolben 44 eines weiteren Fluidzylinders 43 verbunden ist.
Dieser Fluidzylinder 43 ist über ein Ventil 45 betätigbar,
welches ebenfalls durch die zentrale Steuereinheit 15
ansteuerbar ist.
Obgleich es möglich ist, beide Fluidzylinder 43 und 47 über ein
gemeinsames Ventil anzusteuern, hat auch die dargestellte
getrennte Ansteuerung Vorteile. So kann beispielsweise ein auf
der Führungsplatte 33 stehender Caddy 19 durch Absenken dieser
Führungsplatte eher freigegeben werden, als die Zuführung eines
neuen Caddy′s 19 in die Quertransportbahn 7 erfolgt.
Das getrennte Betätigen der beiden Fluidzylinder kann auch
insbesondere dann vorteilhaft vorgesehen werden, wenn die
Führungsplatte 33 etwas höher angehoben werden soll, um den auf
ihr stehenden Caddy 19 gegen die Deckplatten 6 anzupressen.
Dazu kann, was allerdings in den Zeichnungen nicht dargestellt
ist, diese Führungsplatte 33 im Bereich der Zuführbahn 2 weiter
abgeflacht sein, wodurch sie das gleiche Niveau einnimmt, wie
die weniger angehobenen Gleitsegmente 58 und 59.
An dieser Stelle ist noch darauf hinzuweisen, daß die zwischen
Führungsplatte 33 und Abdeckplatten 6 geklemmten Caddy′s eine
so stabile Position einnehmen, daß diese mit ihrer Außenkante
auch die Leitfunktion für die vorbeitransportierten Caddy′s 19
mit übernehmen können. Auch in diesem Fall muß die Länge der
Quertransportbahnen 7 nicht auf die Durchmesser der Caddy′s
abgestimmt werden. Der letzte oder auch einzige Caddy in der
Warteposition vor der Abspulstellung 8 ist auch ohne Kontakt zu
einem vor ihm angeordneten Caddy in dieser Position ausreichend
fixiert.
Zur Freigabe des Eintritts eines neuen Caddy′s 19 in die
Quertransportbahn 7 wird der Fluidzylinder 47 (und der
Fluidzylinder 43) entlüftet, wodurch die Kolben 49 und 50
eingefahren werden. Dadurch schwenken die oberhalb der
Drehbolzen 35 und 36 liegenden Teile der zweiarmigen Hebel 37
und 38 nach außen, wodurch sie die Quertransportbänder 9, von
denen in Fig. 8 aus Übersichtsgründen nur eines dargestellt
ist, freigegeben.
Eine weitere Variante der Erfindung ist in Fig. 9 dargestellt,
wobei das Führungsprofil 53 fix angeordnet ist. Eine Halterung
57 ist am hier nicht dargestellten Maschinengestell befestigt
und trägt eine Brücke 56, die ihrerseits an ihren beiden Enden
Gleitsegmente 58 und 59 mit Schrägflächen 58′ und 59′ trägt.
Auf der Brücke 56 ist des weiteren eine abgewinkelter
Verbindungssteg 55 angebracht, der die Führungsplatte 54 hält.
Die beiden Umlenkrollen 60′ der Transportbänder 60 sind in
einem Bandrollenhalter 64 gelagert. Dieser Bandrollenhalter 64
ist mit einem Kolben 62 eines Fluidzylinders 61 verbunden.
Dieser Fluidzylinder 61 ist über ein Ventil 63 steuerbar,
welches ebenfalls mit einer zentralen Steuereinheit 15
gekoppelt ist.
Auch bei dieser Lösung wird der gleiche Effekt des
Unwirksammachens der Transportbänder 60, hier aber durch
Absenken derselben, erreicht.
Claims (10)
1. Kopstransporteinrichtung in einem Spulautomaten (1), bei
dem die Spulstellen (8) nebeneinander fest angeordnet sind
und bei dem die Kopse (20) aufrechtstehend auf voneinander
unabhängigen Caddy′s (19) transportiert und von einer an
den Spulstellen vorbeiführenden Zuführstrecke (2) auf
Quertransportbahnen (7), die zu den jeweiligen Spulstellen
(8) führen, verteilt werden, wobei Quertransportmittel (9;
60) in die Zuführstrecke so weit hineinragen, daß sie auf
der Zuführstrecke herantransportierte Caddy′s in die
Quertransportbahnen hineintransportieren können,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den Abzweigstellen der Quertransportbahnen (7)
schaltbare Mittel (11; 32; 53) zum Unwirksammachen der
Quertransportmittel (9; 60) im Bereich der Zuführstrecke
(2) vorhanden sind.
2. Kopstransporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß entlang der Zuführstrecke auf der den
Quertransportbahnen gegenüberliegenden Seite ein
Transportband (5) angeordnet ist, dessen Breite maximal der
halben Breite der Grundplatten der Caddy′s (19) entspricht
und daß die Quertransportmittel durch Bänder (9; 60)
gebildet sind, die bis an das Transportband (5) der
Zuführstrecke (2) heranreichen.
3. Kopstransporteinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Transportband (5) der Zuführstrecke
(2) mindestens eine Zuspeisestelle für Caddy′s zwischen
seinen Endpunkten aufweist und zum Verteilen der
transportierten Caddy′s (19) abwechselnd in Richtung zu
seinen Endpunkten antreibbar ist.
4. Kopstransporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Umwirksammachen
der Quertransportmittel jeweils aus einem Führungsmittel
(11, 32) besteht, das im in die Zuführstrecke (2) ragenden
Bereich der Quertransportmittel über das Niveau der
Quertransportmittel (9) zum Führen der Caddy′s (19)
bewegbar ist.
5. Kopstransporteinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zum Unwirksammachen der
Quertransportmittel durch ein im wesentlichen vertikal
bewegliches mehrteiliges Führungsprofil (11) gebildet sind,
das beidseitig neben den Quertransportmitteln für das
ruckfreie Aufgleiten der Caddy′s Abgeschrägungen (12′, 13′)
enthält.
6. Kopstransporteinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zum Unwirksammachen der
Quertransportmittel durch über die Quertransportmittel
schwenkbare Führungsprofile (39, 40) gebildet sind.
7. Kopstransporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Unwirksammachen
der Quertransportmittel aus einer Absenkeinrichtung (61 bis
64) für die Quertransportmittel (60) unter das Niveau von
in diesem Bereich angeordneten fixen Führungsmitteln (54,
58, 59) für die Caddy′s bestehen.
8. Kopstransporteinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die mit den
Quertransportmitteln zusammenwirkenden Führungsmittel eine
parallel zur Zuführstrecke verlaufende Führungskante (14′)
zum Weiterleiten der Caddy′s (19) aufweisen.
9. Kopszurückeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß neben den Quertransportbändern
(9, 60) Sensoren (10) angeordnet sind, die das Eintreten
eines Caddy′s (19) in die Quertransportbahn (7) erkennen
und ein Steuersignal für die Mittel zum Unwirksammachen der
Quertransportmittel auslösen.
10. Kopstransporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Unwirksammachen
der Quertransportmittel sich auch in den Bereich der
Quertransportbahnen erstrecken und nach dem Eintreten eines
Caddy′s in die jeweilige Quertransportbahn neben dem
Verhindern des Eintritts eines neuen Caddy′s den eben
aufgenommenen Caddy ebenfalls von der Wirkung der
Quertransportmittel befreien.
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