DE4030347A1 - Akkustaubsauger - Google Patents
AkkustaubsaugerInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47L—DOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47L5/00—Structural features of suction cleaners
- A47L5/12—Structural features of suction cleaners with power-driven air-pumps or air-compressors, e.g. driven by motor vehicle engine vacuum
- A47L5/22—Structural features of suction cleaners with power-driven air-pumps or air-compressors, e.g. driven by motor vehicle engine vacuum with rotary fans
- A47L5/24—Hand-supported suction cleaners
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- Filters For Electric Vacuum Cleaners (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Staubsauger gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein bekannter Akku-Staubsauger dieser Art (EP 01 92 624 B1)
weist ein langgestrecktes Gehäuse auf, dessen hinterer
Gehäuseteil für das Ansetzen eines lösbaren Führungsstiels
ausgebildet ist und das ein Motorgebläse mit einem reinen
Gleichstrom-Antriebsmotor und die der Stromversorgung
dienenden Akkumulator-Baterien aufnimmt. An den hinteren
Gehäuseteil schließt sich ein mittlerer Gehäuseteil an, der
in Strömungsrichtung der geförderten Luft dem Motorgebläse
vorgeordnet ist und einen Staubaufnahmeraum bildet, in dem
ein Staubbeutel mit einer Öffnung lösbar angeordnet ist.
Die in den Innenraum führende Öffnung dieses Staubbeutels
steht in unmittelbarer luftleitender Verbindung mit der
Ansaugöffnung des Gebläses, während die Außenfläche des
Staubbeutels mit der staubbeladenen Luft beaufschlagt wird,
die durch einen Staublufteinlaßstutzen im vorderen
Gehäuseteil einströmen kann. Diesem Staublufteinlaßstutzen
ist eine Staubrückfallklappe zugeordnet, um den im
Staubaufnahmeraum frei beweglichen Staub am Rückfallen auf
den zu reinigenden Boden zu hindern. Der vordere
Gehäuseteil und der hintere Gehäuseteil sind dabei durch
einen Brückensteg starr miteinander verbunden, während der
mittlere Gehäuseteil im Querschnitt C-förmig ausgebildet
und zwischen vorderen und hinteren Gehäuseteil eingefügt
ist, wobei der offene Mantelabschnitt des mittleren
Gehäuseteils durch den Brückensteg im Betrieb verschlossen
wird. Der mittlere, einseitig offene Gehäuseteil kann
dadurch quer zur Längsrichtung des Gesamtgehäuses mit
seiner offenen Seite über den Staubbeutel abgenommen und
der darin gesammelte Staub weggeschüttet werden. Von
Nachteil ist bei diesem Aufbau, daß der aus dem Luftstrom
herausgefilterte Schmutz bei der Entleerung des Gerätes
nach dem Öffnen des Staubsammelraumes bei offenem
Gehäusemittelteil durch Luftströmungen aufgewirbelt und
beim Einschütten in einen Abfallbehälter weggeblasen werden
kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Akku-
Staubsauger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 Maßnahmen
zu treffen, durch welche bei einfachem Aufbau des Gerätes
eine hygienische Beseitigung des gesammelten Schmutzes
ermöglicht wird.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch
die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Bei einem Aufbau eines mittels Akkumulatoren betriebenen
kleinen Staubsaugers gemäß der Erfindung wird ein einfacher
Gesamtgehäuseaufbau erreicht. Zudem wird der aufgesammelte
Staub in den Innenraum des vorzugsweise aus Papier
gefertigten Staubbeutels gefördert, so daß der
Staubaufnahmeraum nicht mehr unmittelbar mit dem aus dem
staubbeladenen Luftstrom herausgefilterten Schmutz in
Berührung kommt. Dadurch bleibt die Innenmantelfläche des
Staubaufnahmeraumes frei. Dabei braucht zum Entfernen des
Staubbeutels lediglich der vordere Gehäuseteil vom
mittleren Gehäuseteil abgenommen zu werden, um den
Staubbeutel entnehmen und durch einen neuen ersetzen zu
können. Der über seine Länge ein gleichmäßiges
Querschnittsprofil aufweisende mittlere Gehäuseteil
behindert dabei im Gegensatz zu sonst kegelig nach vorn
zulaufenden Gehäusen das Einführen des leeren und
insbesondere das Herausziehen des gefüllten Staubbeutels
nicht. Der hintere Gehäuseteil ist dabei so fest mit dem
mittleren Gehäuseteil verbunden, daß zum Lösen Werkzeuge
verwendet werden müssen. Das Öffnen des Staubbeutelraumes
im Betrieb erfolgt lediglich durch Abnehmen des vorderen,
mit dem Staubeinlaßstutzen versehenen Gehäuseteils. Der
mittlere Gehäuseteil kann demnach während des normalen
Betriebs nicht vom hinteren Gehäuseteil gelöst werden. Der
mittlere Gehäuseteil ist an seiner Mantelfläche rundum
geschlossen und braucht daher nur im Randbereich der
beidseitigen Öffnungen zu den angrenzenden Gehäuseteilen
abgedichtet zu werden.
Der Staubbeutel ist vorzugsweise mit einer
Versteifungsplatte versehen, in welcher sich die Öffnung
befindet und die mit ihrem Außenrand auf Stützstegen
aufliegt, die im mittleren Gehäuseteil parallel zur
Öffnungsebene vorgesehen sind. Dadurch kann der senkrecht
zu dieser Öffnungsebene stehende Staublufteinlaßstutzen in
einfacher Weise beim Ansetzen des vorderen Gehäuseteils in
die Öffnung des Staubbeutels eingeführt werden. Um den
rohrförmigen mittleren Gehäuseteil in einfacher Weise mit
dem hinteren Gehäuseteil verbinden zu können weist der
hintere Gehäuseteil einen im Querschnitt rundum um die
Wandstärke des mittleren Gehäuseteils verkleinerten Ansatz
auf, der in den mittleren Gehäuseteil ragt und der zum
mittleren Gehäuseteil hin durch eine Wand abgeschlossen
ist, in welcher lediglich eine Ansaugöffnung für das
Motorgebläse vorgesehen ist. Unmittelbar hinter dieser Wand
läuft dabei das Motorgebläse um, so daß der Ansatz für die
Unterbringung des Gebläserades ausgenutzt ist. Der Ansatz
ist an seinem Außenumfang mit einem umflaufenden
Dichtungsring versehen, der bei auf den Ansatz
aufgeschobenem zugehörigem Ende des mittleren Gehäuseteils
den luftdichten Abschluß zwischen der Innenwandung des
mittleren Gehäuseteils und dem Ansatz herstellt. Dabei
brauchen zur gegenseitigen Festlegung der beiden
Gehäuseteile nur zwei diametral gegenüberliegende
Befestigungsstellen vorgesehen zu sein. Eine dieser
Befestigungsstellen kann dabei als einfache Hakenverbindung
ausgebildet sein, während die andere zweckmäßig durch eine
Schraubverbindung gebildet wird. Der hintere Gehäuseteil
stellt dabei ein eigenständiges Saugaggregat dar, das in
Verbindung mit anderen Gehäusevorderteilen benutzt werden
kann.
Am vorderen Gehäuseteil befindet sich ein dem
Innenquerschnitt des zugewandten Endes des mittleren
Gehäuseteils angepaßter Ringabsatz, der in den mittleren
Gehäuseteil eingreift und an seiner dem hinteren
Gehäuseteil zugewandten Stirnseite einen umlaufenden
Dichtungsring trägt, welcher dicht an der
Versteifungsplatte des Staubbeutels anliegt. Dadurch werden
Nebenluftströmungen durch den Spalt zwischen beiden
Gehäuseteilen vermieden, so daß nur Luft durch den
Staublufteinlaßstutzen in den Staubbeutel einströmen kann.
Dabei ist der vordere Gehäuseteil an seinem freien Ende zu
einem flachen Ansaugmundstück verjüngt, so daß ein eigenes
Saugmundstück nicht angesetzt zu werden braucht. Die
Verbindung zwischen dem vorderen und dem mittleren
Gehäuseteil erfolgt dabei in einfacher Weise durch eine
lösbare Hakenverbindung. Hierzu ist an der im Betrieb nach
oben weisenden Seitenwand des vorderen Gehäuseteils eine
Verriegelungswippe schwenkbar gelagert, die mit einem
Rasthaken an einem Ende in eine Gegenrastausnehmung am
mittleren Gehäuseteil einrastet, während das andere Ende
als Handhabe ausgebildet ist, an dem durch manuellen Druck
gegen die Kraft einer Feder die Verriegelungswippe aus der
Rastverbindung herausdrückbar ist. Auf der
gegenüberliegenden Seite ist das vordere Gehäuseteil
lediglich über eine Hakenverbindung am mittleren
Gehäuseteil eingehakt. Der Innenquerschnitt des mittleren
Gehäuseteils, und damit auch der Außenquerschnitt, weicht
von der Kreis- oder Quadratform ab, wobei die Umfangskontur
der Versteifungsplatte dem Innenquerschnitt angepaßt ist.
Dadurch kann weder die Versteifungsplatte noch der vordere
Gehäuseteil seitenverkehrt eingesetzt werden, so daß
sichergestellt ist, daß der Staublufteinlaßstutzen in der
richtigen Lage in die Öffnung der Versteifungsplatte des
Staubbeutels trifft. Die sich im hinteren Gehäuseteil
fortsetzende Querschnittsform ermöglicht dabei in
besonderer Weise die Anordnung von mehreren zu einer
Batterie zusammengefügten Akkumulatoren, die dabei parallel
zur Motorwelle um den Motor herum angeordnet werden können.
Dabei sind die Baterien eng nebeneinander und eng am Motor
plaziert.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand der Skizzen eines
Akku-Staubsaugers näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Akku-Staubsauger gemäß der Erfindung in einer
Seitenansicht,
Fig. 2 den Staubsauger in Draufsicht in einer
Schnittdarstellung und
Fig. 3 eine Frontansicht bei abgenommenem vorderem
Gehäuseteil und entferntem Staubbeutel.
Ein Akku-Staubsauger weist ein Gehäuse auf, das aus einem
hinteren Gehäuseteil 1, einem mittlerem Gehäuseteil 2 und
einem vorderen Gehäuseteil 3 besteht. Am hinteren
Gehäuseteil befindet sich ein in Längsrichtung nach hinten
weiter laufender Handgriff 4, an den im Bedarfsfall ein
Führungsstiel angesetzt werden kann. Der hintere
Gehäuseteil 1 und der Handgriff sind in Längsrichtung des
Gesamtgehäuses 1, 2, 3 geteilt, wobei im hinteren Gehäuseteil
1 ein Motorgebläse mit einem Permanentmagnetfeld-Motor 5
und einem Gebläserad 6 sowie zur elektrischen Speisung
dienende Akkumulatoren 7, ein elektrischer Schalter 8 und
andere elektrische Steuerelemente angeordnet sind. Der
hintere Gehäuseteil 1 weist an seiner dem mittleren
Gehäuseteil 2 zugewandten Stirnfläche einen in den Inneraum
des mittleren Gehäuseteils 2 hineingreifenden Ansatz 9 auf,
der gegenüber der Außenkontur um die Wandstärke des
mittleren Gehäuseteils verkleinert ist. Am Außenumfang des
Ansatzes 9 befindet sich ein umlaufender Dichtungsring 10.
Das zugehörige Ende des mittleren Gehäuseteils 2 ist somit
in der Weise auf den Ansatz 9 und den Dichtungsring 10
aufgeschoben, daß ein dichter Abschluß zwischen beiden
Gehäuseteilen 1, 2 geschaffen ist und der mittlere
Gehäuseteil 2 am Ansatz 9 eine gewisse Führung erfährt. Die
Gehäuseteile 1, 2 sind dabei so aneinander befestigt, daß
sie betriebsmäßig nicht getrennt, im Bedarfsfall jedoch
mittels Schraub- und/oder Schnapp- oder Rastverbindungen
voneinander gelöst werden können. Demgegenüber ist der
vordere Gehäuseteil 3 betriebsmäßig lösbar am mittleren
Gehäuseteil 2 festgelegt, um einen in den vom mittleren
Gehäuseteil 2 umschlossenen Staubsammelraum 11
einzubringenden, insbesondere aus Papier gefertigten
Staubbeutel 12 einsetzen bzw. daraus herausnehmen zu
können. Dabei ist der vordere Gehäuseteil mit einem nach
innen geführten Staubeinlaßstutzen 13 ausgestattet, durch
den die vom Motorgebläse 5, 6 angesaugte staubbeladene Luft
in den Staubbeutel 12 geleitet wird. Der mittlere
Gehäuseteil weist dabei über seine Länge einen
gleichbleibenden Querschnitt auf, so daß insbesondere der
gefüllte Staubbeutel einfach zu entfernen ist. Der
Staubbeutel 12 ist mit einer Versteifungsplatte 14
versehen, in welcher sich eine angepaßte Öffnung 15 für den
Durchtritt des Staubeinlaßstutzens 13 befindet. Das innen
liegende Ende des Staublufteinlaßstutzens trägt dabei eine
selbsttätig schließende Staubrückfallklappe 16, so daß im
Staubbeutel 12 angesammelter Staub nicht wieder
herausfallen kann. Zur Abstützung der Versteifungsplatte 14
dienen Stützstege 17, die im mittleren Gehäuseteil 2
benachbart zum vorderen Gehäuseteil 3 angeordnet sind. Die
Versteifungsplatte 14 verläuft dabei parallel zur
zugehörigen Öffnungsebene des mittleren Gehäuseteils 2.
Am vorderen Gehäuseteil ist ein dem Innenquerschnitt des
zugewandten Endes des mittleren Gehäuseteils 2 angepaßter
Ringabsatz 18 angeformt, der in den mittleren Gehäuseteil 2
eingreift. Auf der in den mittleren Gehäuseteil 2
eintauchenden Stirnseite dieses Ringansatzes befindet sich
ein umlaufender Dichtungsring 19, der dicht auf der
Versteifungsplatte 14 des Staubbeutels 12 aufsitzt. Dadurch
sind Nebenluftströmungen durch den Spalt zwischen den
Gehäuseteilen 2, 3 unterbunden. Außderdem ist der vordere
Gehäuseteil 3 an seinem freien Ende zu einem flachen
Ansaugmundstück 20 verjüngt, das sich im wesentlichen über
die Breite des Gehäuses erstreckt, in der Höhe jedoch
wesentlich reduziert ist. Damit der vordere Gehäuseteil 3
am mittleren Gehäuseteil 2 gehalten wird, ist an der im
Betrieb nach oben weisenden Seitenwand 21 des vorderen
Gehäuseteils 3 eine Verriegelungswippe 22 schwenkbar
gelagert. Die Verriegelungswippe greift mit einem Rasthaken
in eine Gegenrastausnehmung am mittleren Gehäuseteil 2 ein
und wird darin durch die Kraft einer Feder in Eingriff
gehalten. Durch manuellen Druck auf das gegenüberliegende
Ende schwenkt die Wippe so, daß der Rasthaken aus der
Gegenrastausnehmung ausgehoben wird. Auf der
gegenüberliegenden Seite ist zwischen den beiden
Gehäuseteilen 2, 3 lediglich eine einfache Hakenverbindung
vorgesehen, die nach dem Lösen der Verriegelungswippe
einfach ausgehoben wird, so daß der vordere Gehäuseteil 3
vom mittleren Gehäuseteil 2 abgenommen werden kann. Der
Staubbeutel 12 bzw. dessen Versteifungsplatte 14 liegt dann
zur manuellen Handhabung frei.
Zumindest der Innenquerschnitt des mittleren Gehäuseteils 2
weicht von der Kreis- oder Quadratform ab und ist
insbesondere gedrungen pilzförmig, wobei die Umfangskontur
der Versteifungsplatte 14 dem Innenquerschnitt angepaßt
ist. Die Versteifungsplatte kann dadurch nicht
seitenverkehrt eingesetzt werden, so daß auch bei
asymmetrischer Anordnung des Staublufteinlaßstutzens 13
sichergestellt ist, daß der Staublufteinlaßstutzen 13 beim
Aufsetzen des vorderen Gehäuseteils gezielt in die Öffnung
15 der Versteifungsplatte 14 eingeführt wird.
Der reine Gleichstrom-Motor 5 steht im übrigen im hinteren
Gehäuseteil 1 mit seiner Motorwelle 24 parallel zur
Längsachse des Gesamtgehäuses 1, 2, 3, wobei auch die
Akkumulatoren 7 parallel zur Motorwelle seitlich neben dem
Motor 5 angeordnet sind. Dabei sind die Akkumulatoren 7 eng
nebeneinander und auch eng am Motor angeordnet, so daß der
durch das Gebläserad 6 vorgegebenen Raum von den
Akkumulatoren 7 ausgefüllt wird. Im übrigen greift das
Laufrad 6 axial in den Absatz 9 ein, so daß eine optimale
Raumausnutzung im Pilzkopf des Gehäuseteils 1 gegeben ist.
Dabei befindet sich in der stirnseitigen Abschlußwand 22
eine Ansaugöffnung 23, durch welche das Gebläserad 6 die zu
fördernde Luft aus dem Staubaufnahmeraum 11 absaugt.
Es ergibt sich somit insgesamt ein durch Akkumulatoren
gespeister kleiner Staubsauger mit einfachem, kompakten
Aufbau, der die Möglichkeit bietet, in den Staubsammelraum
einen herausnehmbaren Filterbeutel einzusetzen, der den
angesaugten Schmutz aufnimmt und einfach zu fertigende
Gehäuseteile aufweist.
Claims (10)
1. Kleiner Staubsauger mit einem langestreckten Gehäuse,
das einen Handgriff bzw. einen lösbar anzusetzenden
Führungsstiel aufweist, das in einem hinteren Gehäuseteil
ein Motorgebläse mit einem reinen Gleichstromantriebsmotor
und Akkumulator-Batterien aufnimmt, und das mit einem dem
Motorgebläse in Strömungsrichtung der geförderten Luft
vorgeordneten Staubaufnahmeraum versehen ist, in dem ein
Staubbeutel mit einer Öffnung lösbar angeordnet ist, sowie
mit einem in einem vorderen Gehäuseteil vorgesehenen
Staublufteinlaßstutzen, der in den Staubaufnahmeraum an der
dem Motorgebläse gegenüberliegenden Seite mündet und an
dessen innenliegendem Ende eine Staubrückfallklappe
vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der den
Staublufteinlaßstutzen (13) aufnehmende vordere Gehäuseteil
(3) im Bereich des innenliegenden Endes des
Staublufteinlaßtstutzens (12) von dem den Staubaufnahmeraum
(12) umschließenden mittleren Gehäuseteil (2) lösbar ist,
wobei der mittlere Gehäuseteil (2) über seine Länge mit
gleichbleibender, am Umfang geschlossener
Querschnittsfläche ausgebildet ist, daß der mittlere
Gehäuseteil (2) an dem wenigstens das Motorgebläse (5, 6) und
die Batterien (7) aufnehmenden, im Querschnitt angepaßten
hinteren Gehäuseteil (1) betriebsmäßig festgesetzt ist und
daß der Staubbeutel (12) mit seiner Öffnung (15) staubdicht
an den Staublufteinlaßstutzen (13) angesetzt ist.
2. Staubsauger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der mittlere Gehäuseteil (2) lösbar und luftdicht am
hinteren Gehäuseteil (1) festgesetzt ist.
3. Staubsauger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Staubbeutel (12) mit einer
Versteifungsplatte (14) versehen ist, in welcher sich die
Öffnung (15) befindet und daß die Versteifungsplatte (14)
mit ihrem Außenrand auf Stützstegen (17) aufliegt, die im
mittleren Gehäuseteil (2) vorgesehen sind.
4. Staubsauger nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Gehäuseteil (1)
einen im Querschnitt rundum um die Wandstärke des mittleren
Gehäuseteils (2) verkleinerten Ansatz (9) aufweist, der am
Außenumfang einen umlaufende Dichtungsring (10) trägt und
daß auf den Ansatz (9) das zugehörige Ende des mittleren
Gehäusetels (2) derart geschoben ist, daß der Dichtungsring
(10) dicht am Innenumfang des mittleren Gehäuseteils (2)
anliegt und der mittlere Gehäuseteil (2) am Ansatz (9)
geführt ist.
5. Staubsauger nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet, daß am vorderen Gehäuseteil (3) ein
dem Innenquerschnitt des zugewandten Endes des mittleren
Gehäuseteils (2) angepaßter Ringabsatz (18) angeformt ist,
der in den mittleren Gehäuseteil (2) eingreift und an
seiner dem hinteren Gehäuseteil (1) zugewandten Stirnseite
einen umlaufenden Dichtungsring (19) trägt, der dicht auf
der Versteifungsplatte (14) des Staubbeutels (12) aufsitzt.
6. Staubsauger nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Gehäuseteil (3) an
seinem freien Ende zu einem flachen Ansaugmundstück (20)
verjüngt ist.
7. Staubsauger nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet, daß an der im Betrieb nach oben
weisenden Seitenwand (21) des vorderen Gehäuseteils (3)
eine Verriegelungswippe (22) schwenkbar gelagert ist, die
mit einem Rasthaken an einem Ende in eine
Gegenrastausnehmung an mittleren Gehäuseteil (2)
eingerastet ist und deren anderes Ende gegen die Kraft
einer Feder zur Seitenwand (21) hin niederdrückbar ist.
8. Staubsauger nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet, daß der Innenquerschnitt des
mittleren Gehäuseteils (2) von der Kreis- oder Quadratform
abweicht und daß die Umfangskontur der Versteifungsplatte
(14) dem Innenquerschnitt angepaßt ist.
9. Staubsauger nach Anspruch 1 oder einem der folgenden,
dadurch gekennzeichnet, daß im hinteren Gehäuseteil (1) der
Motor (5) des Motorgebläses (5, 6) mit parallel zur
Längsachse des Gesamt-Gehäuses (1,2,3) stehender Motorwelle
(24) angeordnet ist und daß die Batterien (7) parallel zur
Motorwelle (24) neben dem Motor (5) angeordnet sind.
10. Staubsauger nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Batterien (7) eng nebeneinander und eng am Motor
(5) angeordnet sind.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904042371 DE4042371A1 (de) | 1990-09-26 | 1990-09-26 | Akkustaubsauger |
DE19904030347 DE4030347A1 (de) | 1990-09-26 | 1990-09-26 | Akkustaubsauger |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904030347 DE4030347A1 (de) | 1990-09-26 | 1990-09-26 | Akkustaubsauger |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4030347A1 true DE4030347A1 (de) | 1992-04-02 |
Family
ID=6414957
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19904030347 Ceased DE4030347A1 (de) | 1990-09-26 | 1990-09-26 | Akkustaubsauger |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4030347A1 (de) |
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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1990
- 1990-09-26 DE DE19904030347 patent/DE4030347A1/de not_active Ceased
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
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