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DE4024294C2 - Elektrofotografische Druckvorrichtung zum Verarbeiten eines Endlos-Aufzeichnungsträgers - Google Patents

Elektrofotografische Druckvorrichtung zum Verarbeiten eines Endlos-Aufzeichnungsträgers

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DE4024294C2
DE4024294C2 DE4024294A DE4024294A DE4024294C2 DE 4024294 C2 DE4024294 C2 DE 4024294C2 DE 4024294 A DE4024294 A DE 4024294A DE 4024294 A DE4024294 A DE 4024294A DE 4024294 C2 DE4024294 C2 DE 4024294C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine elektrofotografische Druckvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der DE-A 38 11 414 ist ein Bildaufzeichnungsgerät bekannt, das nach dem sogenannten elektrofotografischen Verfahren arbeitet, bei dem ein elektrostatisches La­ tenzbild durch die Belichtung eines Fotorezeptors auf der Oberfläche einer elektrisch geladenen fotoleitfähi­ gen Trommel erzeugt wird. Auf das Latenzbild wird zur Entwicklung desselben Toner aufgetragen, worauf das entwickelte Tonerbild auf einen synchron mit der foto­ leitfähigen Trommel zugeführten Aufzeichnungsträger übertragen und in einer Fixiereinheit fixiert wird.
Ein solches Gerät ist z. B. ein Laserstrahldrucker, bei dem man eine Kopie der Bildinformation dadurch erhält, daß man eine geladene fotoleitfähige Trommel mittels eines aufgrund des zu entwickelnden Bildes modulierten Laserstrahls abtastet und belichtet, wobei das Bild Zeichnungen, Zahlen, Buchstaben und dergleichen umfassen kann. Dabei wird das Kopierverfahren gemäß dem oben beschriebenen elektrofotografischen Verfahren ver­ wendet.
Dieser Laserstrahldrucker kann als Ausgangssterminal eines Computers verwendet werden. In diesem Falle wird wie bei herkömmlichen Zeilendruckern ein Endlosblatt verwendet. Der Aufzeichnungsträger in Form eines End­ losformulars, im folgenden als Endlosblatt bezeichnet, wird in herkömmlichen Zeilendruckern als sogenanntes ziehharmonikaartig gefaltetes Blatt oder Leporello ver­ wendet. Es hat an seinen beiden Längsrändern jeweils eine Vielzahl von Löchern mit vorgegebenen Abständen als Transportlochung. Ferner sind die Abschnitte des Blattes entlang Abreißlinien gefaltet, so daß die ein­ zelnen Blätter durch einfaches Abreißen voneinander getrennt werden können.
Wenn ein Endlosblatt in einem Laserdrucker verwendet wird, der ein Heizwalzenfixiersystem hat, muß die Länge des Aufzeichnungsträgervorschubweges von einer Übertra­ gungsstelle einer Übertragungseinheit zu einer Fixier­ position einer Fixiereinheit auf im wesentlichen den­ selben Abstand eingestellt werden, der zwischen zwei Abreißlinien des Endlosblattes besteht, um zu verhin­ dern, daß dann, wenn der Laserstrahldrucker den weite­ ren Vorschub des Endlosblattes nach den Bilderzeugungs­ vorgängen unterbricht, eine gerade in der Fixierstation befindliche Seite in dem Zustand angehalten wird, in dem sie zwischen den beiden Fixierrollen gehalten wird, wobei noch nicht fixierter Toner während des Fixiervor­ ganges zwischen den beiden Fixierwalzen eingeschlossen bleibt.
Da nämlich von dem Endlosblatt schließlich entlang der Abreißlinien Abschnitte abgetrennt werden, heißt dies, daß kein Bild innerhalb eines vorgegebenen Bereiches nahe der perforierten Abreißlinien erzeugt werden darf. Daher wird bei einem Laserstrahldrucker, der auf jeder Seite ein Bild erzeugt, die Anordnung so getroffen, daß der Bereich nahe den Abreißlinien, wo kein Bild erzeugt wird, in der Übertragungsposition der Übertragungsein­ heit angehalten wird. Wenn daher die Länge des Vor­ schubweges des Aufzeichnungsträgers von der Übertra­ gungsstelle zu der Fixierstelle im wesentlichen auf den Abstand eingestellt wird, der gleich dem Abstand zwi­ schen zwei perforierten Abreißlinien des Endlosblattes ist, kann der oben beschriebene Nachteil vermieden wer­ den, da der Nachbarbereich der Abreißlinie, wo kein Bild geformt wird, in der Fixierstellung der den Fi­ xiervorgang durchführenden Fixiereinheit angehalten wird, wenn der Laserstrahldrucker den Transport des Endlosblattes unterbricht.
Als Ergebnis besteht jedoch das Problem, daß der Druc­ ker als ganzes unnötig groß wird, um die erforderliche Vorschublänge des Aufzeichnungsblattes zu ermöglichen. Ferner gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Endlos­ blätter, bei denen der Abstand zwischen den perforier­ ten Abreißlinien (d.h. die Länge einer Seite) unter­ schiedlich ist. Diese unterschiedlichen Endlosblätter können nicht abwechselnd in einem solchen Laserstrahl­ drucker verwendet werden.
Ferner ist es erforderlich, das Endlosblatt um minde­ stens die einer Seite entsprechende Länge zusätzlich vorzuschieben, um die Fixierung der letzten Seite durchzuführen. Schließlich muß das Endlosblatt um den einer Seite entsprechenden Betrag vorgeschoben werden, ohne daß ein Bilderzeugungsvorgang stattfindet, um das Endlosblatt, auf dem die Bilderzeugungsvorgänge von dem Laserstrahldrucker durchgeführt wurden, vollständig zu entladen. Daher wird unnötig Material des Aufzeich­ nungsträgers verbraucht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen elek­ trofotografischen Drucker zum Bedrucken von Endlos­ blättern der eingangs genannten Art so auszubilden, daß unterschiedliche Arten von Endlosblättern mit unterschiedlichen Intervallen zwischen den perforierten Abreißlinien verwendet werden können.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung kann die Länge zwi­ schen der Übertragungseinheit und der Fixiereinheit unabhängig von den Intervallen zwischen den Per­ forationslinien des Endlosblattes sein, so daß es mög­ lich ist, das Gesamtvolumen des Druckers zu verringern.
Die erfindungsgemäße Lösung kann auch in anderen Druck­ einrichtungen für Endlosformulare verwendet werden.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die folgende Beschreibung erläutert in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
Fig. 1A eine schematische Gesamtdarstellung eines Laserstrahl­ druckers in Form eines elektrofoto­ grafischen Druckers zur Verarbeitung von Endlos-Aufzeichnungsträgern,
Fig. 1B eine perspektivische Ansicht eines Riementraktors in dem Drucker gemäß Fig. 1A,
Fig. 1C ein Blockschaltbild einer Steuerein­ richtung zur Steuerung des in Fig. 1A dargestellten Druckers,
Fig. 2A und 2B eine perspektivische Ansicht einer in dem elektrofotografischen Drucker verwendeten Schneideeinrichtung bzw. einen Querschnitt durch dieselbe,
Fig. 3 einen schematischen Querschnitt durch eine weitere Schneideeinrich­ tung, die in der elektrofotografischen Druckeinrich­ tung verwendet wird,
Fig. 4 eine der Fig. 1 entsprechende Dar­ stellung der Druckeinrichtung zur Erläuterung des Blattvorschubvorganges und
Fig. 5 eine der Fig. 1 entsprechende Dar­ stellung eines weiteren Laserdruc­ kers gemäß einer weiteren Ausfüh­ rungsform.
Der Laserstrahldrucker gemäß Fig. 1A ist dazu be­ stimmt, im sogenannten elektrofotografischen Verfahren zur Erhaltung von Ausdrucken die von einem Computer oder dergleichen erhaltenen Bild- oder Druckdaten auf ein zickzackförmig gefaltetes Blatt 20 auszudrucken, das als Endlos-Aufzeichnungsträger verwendet wird.
Eine fotoleitfähige Trommel 1 wird durch einen nicht dargestellten Hauptmotor mit einer vorgegebenen Um­ fangsgeschwindigkeit in Drehung versetzt. Eine Toner­ reinigungseinheit 2, eine Entladeeinheit 3, eine Lade­ einheit 4, ein optisches Abtastsystem 5 zum Richten eines Laserstrahls auf die fotoleitfähige Trommel 1, eine Entwicklungseinheit 6 und eine Übertragungseinheit 7 sind hintereinander entlang des Drehweges der foto­ leitfähigen Trommel 1 angeordnet.
Es sind eine linke und eine rechte Vorschubstrecke 31 bzw. 32 für den Aufzeichnungsträger 20 vorgesehen, zwi­ schen denen sich die Übertragungseinheit 7 befindet. Diese ist unterhalb der fotoleitfähigen Trommel 1 ange­ ordnet. Ein Riementraktor 9 der endlose Riemen 91 mit Stacheln 91A aufweist, ist im Aufzeichnungsträgertransportweg 31 stromaufwärts der fotoleitfähigen Trommel 1 angeordnet, wogegen eine Fi­ xiereinheit 8 mit einer Heizwalze 81 und einer Andruckwalze 82 im Vorschubweg 32 des Aufzeichnungsträ­ gers 20 stromabwärts der fotoleitfähigen Trommel 1 liegt. Mit anderen Worten heißt dies, daß die fotoleitfähige Trommel 1 zwischen dem Riementraktor 9 und der Fixier­ einheit 8 im Vorschubweg des Aufzeichnungsträgers 20 ange­ ordnet ist. Das zickzackförmig gefaltete Blatt 20 wird mittels des Riementraktors 9 in Richtung auf die foto­ leitfähige Trommel 1 transportiert. Die Übertragung eines Tonerbildes, das in der Entwicklungseinheit 6 entstanden ist, wird an der Übertragungseinheit 7 unter der fotoleitfähigen Trommel 1 ausgeführt. Anschließend wird das Blatt 20 weiter in Richtung auf die Fixiervor­ richtung 8 transportiert.
Im Transportweg 31 für den Aufzeichnungsträger 20 ist zwi­ schen dem Riementraktor 9 und der fotoleitfähigen Trom­ mel 1 eine Schneideeinrichtung 10 angeordnet. Die Schneideeinrichtung 10 ist also stromabwärts des Trak­ torriemens 9 und stromaufwärts der fotoleitfähigen Trommel 1 vorgesehen. Ferner sind entlang des Trans­ portweges 30 für den Aufzeichnungsträger 20 mehrere Refle­ xions-Fotosensoren 30P, 30F und 30R angeordnet, die dazu dienen, das Vorhandensein eines Aufzeichnungs­ trägers 20 festzustellen. Auf der stromaufwärts gelege­ nen Seite des Riementraktors 9 ist der Sensor 30P ange­ ordnet. Der Sensor 30F ist zwischen dem Riementraktor 9 und der fotoleitfähigen Trommel 1 vorgesehen. Sein Abstand zu der Bildübertragungsstelle ist einstellbar. Der Sen­ sor 30R ist zwischen der fotoleitfähigen Trommel 1 und der Fixiereinheit 8 angeordnet. Wenn der Sensor 30P feststellt, daß ein Aufzeichnungsträger 20 vorhanden ist, wird daraus geschlossen, daß der Laserstrahldruc­ ker mit einem Vorrat des zickzackförmigen gefalteten Aufzeichnungsträgers 20 versehen ist. Wenn der Sensor 30D keinen Aufzeichnungsträger20 erfassen kann, wird dar­ aus geschlossen, daß der Aufzeichnungsträger 20, auf den ein Bild übertragen wurde, aus dem Laserstrahldruc­ ker nach einer vorgegebenen Zeitspanne ausgegeben werden soll. Diese Zeitspanne ist die Zeit, die der Aufzeich­ nungsträger 20 für den Transport zwischen den Positio­ nen des Sensors 30F und der Fixiereinheit 8 benötigt.
Gemäß Fig. 1C ist eine Steuereinheit 50 zur Steuerung der Antriebsfunktion des Traktors 9, der Fixierfunktion der Fixiereinheit 8 und der Funktion der verschiedenen Einheiten vorgesehen, die zu Durchführung des elektro­ fotografischen Verfahrens benötigt werden. Insbesondere sind dies die Antriebseinheit für die fotoleitfähige Trommel 1, die Tonerreinigungseinheit 2, die Entlade­ einheit 3, die Ladeeinheit 4, das optische Abtastsystem 5 und die Entwicklungseinheit 6. Die Steuereinheit 50 ist so angeordnet, daß sie Daten von einer mit dem Trak­ tor 9 verbundenen Kodiereinrichtung 93 und den Fotosen­ soren 30P, 30F und 30R empfängt und die verschiedenen oben genannten Einheiten abhängig von den von der Ko­ diereinrichtung 93 und den Fotosensoren 30P, 30F, 30R erhaltenen Daten steuert. Die Bildinformationsdaten, die dem zu entwickelnden Bild entsprechen, werden von einem übergeordneten Computer 60 oder dergleichen zugeführt.
Der Aufzeich­ nungsträger 20 wird mittels des Traktors 9, der fotoleitfä­ higen Trommel 1 und der Fixiereinheit 8 vorgeschoben.
Die Transportgeschwindigkeiten dieser Einheiten werden so gesteuert, daß sie einander gleich sind, wenn zumindest zwei Einheiten den Aufzeichnungsträger 20 gleichzeitig vorschieben, so daß eine unerwünschte Spannung oder ein Durchhängen des Aufzeichnungsträgers 20 während des Transportvorganges vermieden wird.
Die Schneideeinrichtung 10 umfaßt ein oberes Messer 11 (Fig. 2A) und ein unteres Messer 12, das gegenüber diesem angeordnet ist. Die Anordnung ist so getroffen, daß der Transportweg des Aufzeichnungsträgers 20 zwi­ schen dem oberen Messer 11 und dem unteren Messer 12 verläuft.
Das obere Messer 11 hat gemäß Fig. 2A die Form eines Halbzylinders und besteht aus einer elastischen dünnen Metallplatte, wobei die Länge des oberen Messers 11 im wesentlichen gleich der Breite des Aufzeichnungsträgers 20 ist. Die Platte wird durch Druck elastisch verformt, wie dies in Fig. 2B durch eine strichpunktierte Linie wiedergegeben ist. Wenn der Druck nachläßt, verschwin­ det die Verformung wieder. An den Randkanten des oberen Messers 11 ist jeweils eine Druckplatte 11B angeordnet, um einen Spannmechanismus zu bilden, wie im folgenden noch beschrieben wird. Ferner sind an dem oberen Messer 11 mehrere Schneidekanten 11A in vorgegebenen Abständen über die Breite des Aufzeichnungsträgers 20 hin ange­ ordnet. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2A sind drei derartige Schneidekanten 11A vorgesehen. Das Län­ genintervall zwischen den Druckplatten 11B, 11B vari­ iert entsprechend der oben beschriebenen Deformation der elastischen Platte. Jede der Schneidekanten 11A wird in der Weise gebildet, daß die elastische Metall­ platte um eine vorgegebene Strecke von den beiden Sei­ tenkanten her in Breitenrichtung der Platte einge­ schnitten wird. Die eingeschnittenen Abschnitte werden in einem mittleren Bereich der Metallplatte umgebogen. Die freien Seitenränder der umgebogenen Abschnitte wer­ den durch ein geeignetes Verfahren, beispielsweise Schweißen miteinander verbunden.
Mit dem oberen Messer 11 ist eine untere Druckplatte 110 fest verbunden, die sich quer zur Transportbahn des Aufzeichnungsträgers 20 erstreckt. Eine obere Druckplatte 110-1 ist an der unteren Druckplatte 110 durch eine Mehrzahl von Stäben 115-1, 115-2 befestigt. Im vorlie­ genden Beispiel sind dies zwei Stäbe. Die obere Druck­ platte 110-1 wird in Richtung des Pfeiles A in Fig. 2A durch geeignete Spannmittel, beispielsweise eine Mehr­ zahl elastischer Federn 130-1, 130-2, 130-3 vorge­ spannt, die in Längsrichtung der oberen Druckplatte 110-1 an deren Oberseite anliegen. Zwei Nockenscheiben 120, 120 sind zwischen der oberen Druckplatte 110-1 und der unteren Druckplatte 110 angeordnet. Diese Nocken­ scheiben 120 sind so angeordnet, daß sie synchron dreh­ bar sind.
Die Länge und die Breite des unteren Messers 12 ent­ sprechen im wesentlichen den entsprechenden Abmessungen des oberen Messers 11, wie man in Fig. 2B sehen kann, die einen Querschnitt durch die Schneideeinrichtung 10 zeigt. In dem unteren Messer 12 ist eine Aussparung 12A vorgesehen mit einer vorgegebenen Tiefe, die zur Auf­ nahme der Schneidekanten 11A des oberen Messers 11 be­ stimmt ist. Die Steuereinheit 50 steuert die beiden Noc­ kenscheiben 120 so, daß sie in Richtung des Pfeiles B in Fig. 2A rotieren, wenn die rückwärtige oder Nach­ laufkante der Seite, auf der gerade ein Bildübertra­ gungsvorgang beendet wurde, die Position der Aussparung 12A erreicht hat.
Wenn daher in diesem Augenblick die Druckplatten 110 und 110-1 durch die elastischen Federelemente 130-1, 130-2, 130-3 nach unten gedrückt werden, wird das obere Messer 11 verformt und der Aufzeichnungsträger 20 mit­ tels der Schneidekanten 11A an der Perforationslinie durchtrennt, wobei die Schneidkanten 11A in die Vertie­ fung oder Aussparung 12A eintauchen, wie dies in der Fig. 2B durch strichpunktierte Linien angedeutet ist. Zu diesem Zeitpunkt drücken die beiden Druckplatten 11B des Spannmechanismus den Aufzeichnungsträger 20 gegen die Oberfläche 12B des unteren Messers 12 und bewegen sich in Vorwärts- bzw. Rückwärtsrichtung parallel zum Trans­ portweg des Aufzeichnungsträgers 20 aufgrund der Bewe­ gung der beiden Ränder der Metallplatte, welche das obere Messer 11 bildet. Auf diese Weise kann der Auf­ zeichnungsträger 20 glatt durchtrennt werden. Selbst wenn er während dessen vorgeschoben wird. Mit anderen Worten heißt dies, daß sich die beiden Ränder des obe­ ren Messers 11 beim Niederdrücken desselben bewegen und bewirken, daß die beiden Druckplatten 11B, 11B den Auf­ zeichnungsträger 20 in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung parallel zum Vorschubweg des Aufzeichnungsträgers 20 span­ nen. Anschließend dringen die Schneidkanten 11A in die Perforation ein, wodurch der Aufzeichnungsträger 20 an der Perforationslinie leicht durchtrennt wird.
In diesem Falle treibt die Steuereinheit die Schneide­ vorrichtung 10 so an, daß der Aufzeichnungsträger 20 an der Perforationslinie durchtrennt wird, wenn die rück­ wärtige Perforationslinie, d.h. die Perforationslinie zwischen der letzten Seite, auf der ein Bilderzeugungs­ vorgang gerade abgeschlossen wurde, und der folgenden Seite über der Aussparung 12A liegt, für den Fall, daß mehrere Seiten ausgegeben werden sollen. Wenn nur eine Seite ausgegeben wird, wird die Schneidevorrichtung betätigt, wenn die rückwärtige Perforationslinie der Seite über der Vertiefung 12A liegt. Nach dem Schneidevorgang steuert die Steuereinrichtung 50 den Traktor 9 so, daß dieser anhält, um einen weiteren Vorschub des Aufzeich­ nungsträgers 20 zu verhindern.
Infolgedessen wird der Vorschub des Aufzeichnungsträ­ gers 20, auf dem noch kein Bild erzeugt wurde, unterbro­ chen. Das Blatt, auf dem ein Bild erzeugt wurde und das mittels der Schneideeinrichtung 10 abgetrennt wurde, wird von dem Drucker mittels der Fixiereinheit 8 ausge­ geben, wie dies Fig. 4 zeigt.
Wenn ein neues Bild auf dem Aufzeichnungsträger 20 er­ zeugt werden soll, wird der Traktor 9 angetrieben, um den Aufzeichnungsträger 20 vorzuschieben. Die Vorlaufkante des Aufzeichnungsträgers 20 wird von dem Fotosensor 30F wieder gemeldet. Nach dem von der Schneideeinrichtung 10 ausgeführten Schneidevorgang wird die Position der Vor­ laufkante des verbleibenden Aufzeichnungsträgers 20 theoretisch nur aufgrund des Transportweges lokali­ siert, da die Position der Schneideeinrichtung 10 in dem Transportweg exakt bestimmt ist. Es ist jedoch vor­ zuziehen, den Sensor 30F zu verwenden, um die Vorlauf­ kante des Aufzeichnungsträgers 20 zu erfassen, da die Vorlaufkante in dem Transportweg bei der Betätigung der Schneidevorrichtung 10 verschoben wird.
Bei der vorstehend beschriebenen Anordnung wird die letzte bedruckte Seite an ihrer rückwärtigen Perforati­ onslinie abgetrennt und anschließend mittels der beiden Walzen 81, 82 der Fixiereinheit 8 vorgeschoben und aus dem Drucker ausgegeben. Daher wird eine Verschwendung von zu bedruckendem Material völlig vermieden. Darüber hinaus kann die Länge des Transportweges des Aufzeich­ nungsträgers von der Übertragungsstelle in der Übertra­ gungseinheit 7 bis zur Fixierstelle in der Fixierein­ heit 8 unabhängig von den Perforationsintervallen des Aufzeichnungsträgers 20 eingestellt werden. Der Drucker kann daher kompakt ausgebildet und in weitem Umfange für Aufzeichnungsträger 20 mit unterschiedlichen Perfora­ tionsintervallen verwendet werden.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform ist die Schneideeinrichtung 10 zwischen dem Traktor 9 und der fotoleitfähigen Trommel 1 angeordnet. Sie kann jedoch auch zwischen der fotoleitfähigen Trommel 1 und der Fixiereinheit 8 angeordnet werden, wie dies in der Fig. 5 dargestellt ist. Bei der dort dargestellten Ausführungsform kann der Traktor 9 auch in der entgegen­ gesetzten Richtung angetrieben werden. Mit dieser An­ ordnung kann ein ähnlicher Effekt wie bei der oben be­ schriebenen Ausführungsform erreicht werden, indem der Traktor 9 in der entgegengesetzten Richtung angetrieben wird, um die Vorlaufkante der folgenden Seite oder die Übertragungsstartposition der folgenden Seite so weit rückwärts transportiert, bis sie stromaufwärts des Sen­ sors 30F liegt. Wie oben beschrieben wurde, können die Positionen der Vorlaufkante der folgenden Seite theore­ tisch ohne den Sensor 30F bestimmt werden. Vorzugsweise wird jedoch der Sensor 30F verwendet, wie dies bei der obigen Ausführungsform beschrieben wurde.
Der Aufbau der Schneideeinrichtung 10 ist nicht auf die oben beschriebene Ausführungsform beschränkt, sondern kann auch beispielsweise in der in der Fig. 3 darge­ stellten Weise aufgebaut sein. Dabei ist das obere Mes­ ser 11 in der Weise angeordnet, daß mehrere Platten miteinander verbunden sind. Wenn bei dieser Konstruk­ tion ein Messer 11A in Richtung des in der Fig. 3 dar­ gestellten Pfeiles niedergedrückt wird, wird der Auf­ zeichnungsträger 20 zwischen zwei Paaren von Druckplat­ ten 11B, 11B und unteren Platten 12, 12 eingeklemmt. Anschließend wird der Aufzeichnungsträger 20 mittels des Messers 11A durchtrennt.

Claims (4)

1. Elektrofotografische Druckvorrichtung zum Verarbeiten eines Endlos-Aufzeichnungsträgers (20) mit einer Vielzahl von bedruckbaren Abschnitten, von denen jeder durch eine quer gerichteten Perforationslinien begrenzt ist, die mit einem vorgegebenen Längenintervall in Längsrichtung des Aufzeichnungsträgers (20) aufeinanderfolgend in diesem ausgebildet sind, umfassend eine Transporteinrichtung (9) zum Vorschub des Aufzeichnungsträgers (20) entlang eines vorgegebenen Transportweges (30) und eine Bilderzeugungs­ einrichtung (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7) zum Erzeugen eines Bil­ des auf dem von der Transporteinrichtung (9) zugeführten Endlos-Aufzeichnungsträger (20), dadurch gekennzeichnet,
daß eine Detektoreinrichtung (30F, 93) vorgesehen ist, um die Stellung einer Grenze zwischen bedruckten und nicht bedruckten Abschnitten des Aufzeichnungsträgers (20) in­ nerhalb des Transportweges (30) zu ermitteln,
daß in dem Transportweg (30) eine Schneideeinrichtung (10) zum Durchtrennen des Endlos-Aufzeichnungsträgers (20) an der Grenze angeordnet ist,
daß die Schneideeinrichtung (10) eine Mehrzahl von Messer­ elementen (11A) sowie einen Spannmechanismus (11, 11B) umfaßt, der aus einer mit den Messerelementen (11A) ein­ stückigen, halbzylindrisch geformten elastischen Platte (11) besteht, die sich quer über die Breite des Auf­ zeichnungsträgers (20) erstreckt und an ihren beiden quer über die Breitte des Aufzeichnungsträgers (20) verlaufenden Kanten je eine Druckplatte (11B) aufweist,
daß der Spannmechanismus (11, 11B) auf den Aufzeichnungs­ träger (20) derart aufsetzbar ist, daß jeder von zwei durch eine Grenze benachbarten Abschnitten des Auf­ zeichnungsträgers (20) durch je eine Druckplatte (11B) un­ ter Andrücken der Abschnitte gegen eine Unterlage (12B) parallel zur Transportrichtung gegen den benachbarten Ab­ schnitt verspannt wird, wobei die halbzylindrische Platte (11) durch das Andrücken auseinandergespreizt wird und die Messerelemente (11A) auf der Grenze zwischen den Ab­ schnitten in den Aufzeichnungsträger (20) einstechbar sind.
2. Druckvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der halbzylindrisch geformten elastischen Platte (11) im wesentlichen gleich der Breite des Auf­ zeichnungsträgers (20) ist.
3. Druckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideeinrichtung (10) zwischen der Transporteinrichtung (9) und der Bilderzeugungs­ einrichtung (1 bis 7) angeordnet ist.
4. Druckvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideeinrichtung (10) zwischen der Bilderzeugungseinrichtung (1 bis 7) und einer Fixierein­ richtung (8) angeordnet ist.
DE4024294A 1989-07-31 1990-07-31 Elektrofotografische Druckvorrichtung zum Verarbeiten eines Endlos-Aufzeichnungsträgers Expired - Fee Related DE4024294C2 (de)

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