DE4016777C2 - Beschlag für einen bewegbaren Flügel eines Fensters, einer Tür o. dgl. - Google Patents
Beschlag für einen bewegbaren Flügel eines Fensters, einer Tür o. dgl.Info
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- E05C9/18—Details of fastening means or of fixed retaining means for the ends of bars
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Description
Die Erfindung richtet sich auf einen Beschlag der im Oberbegriff des
Anspruches 1 angegebenen Art. Ein solcher Beschlag ist dazu bestimmt,
den Flügel in verschiedene Lagen zu überführen. Dazu verwendet man ein
mit dem Flügel baueinheitliches Gestänge, das über eine Handhabe
längsverschieblich ist. Am Gestänge sitzen Riegelglieder, die bei der
Längsverschiebung zwischen drei Arbeitsstellungen beweglich sind und
dadurch gegenüber einem ortsfesten Schließblech am Blendrahmen den
Flügel in die verschiedenen Lagen überführen, zu denen eine volle
Schließlage und eine volle Offenlage gehören.
Bei einem bekannten Beschlag (EP-OS 0 249 683) dieser Art verwendet
man ein elastisches Riegelglied, das einen in seiner Vorsprunghöhe
nachgiebig federnden Sperrzahn mit einerseits einer flachen und andererseits
einer steilen Zahnflanke aufweist. Das zugehörige Schließblech besitzt
einen Stollen, der an seiner Innenkante ein Auflaufprofil, dagegen an seiner
Außenkante eine steile Schulter besitzt. In der zweiten und ggf. in der die
Schließlage kennzeichnenden Arbeitsstellung des Sperrzahns ist eine
Schließbewegung des lediglich schwenkbar am Blendrahmen angelenkten
Flügels möglich, während die Öffnungsbewegung durch die an die steile
Schulter des Stollens sich abstützende steile Zahnflanke des Sperrzahns
verhindert ist. Um den Flügel aus dem Blendrahmen herausschwenken zu
können, muß der Sperrzahn durch eine entsprechende Längsverschiebung des
Gestänges in eine dritte, die volle Offenlage des Flügels bestimmende
Arbeitsstellung überführt werden, an welcher der Stollen des Schließblechs
nicht mehr vorhanden ist. Dann ist die Öffnungsbewegung des Flügels
möglich. Eine schnäpperartige Wirksamkeit des Sperrzahns, die sowohl ein
Öffnen als auch ein Schließen des Flügels gestattet, ist nicht möglich.
Bei einem Beschlag anderer Art, ohne elastische Riegelglieder, (DE-OS 32
21 110), ist es bekannt, den Flügel gegenüber dem Blendrahmen aus einer
Schließlage in eine Kipplage sowie in eine zum Rahmen parallele Abstell-
Lage zu überführen, in welcher er sich in einer vollen Offenlage befindet,
aus welcher er dann über Schienen parallel verschoben werden kann. Für
die Parallelverschiebung des Flügels bleibt ein Riegelglied in seiner dritten,
die parallele Abstell-Lage des Flügels kennzeichnenden Arbeitsstellung. Eine
vorübergehende Sicherung des Flügels in einer Anlage am Blendrahmen
hätte zusätzliche Schnäpper erfordert, die einen weiteren Arbeits-,
Material- und Platzaufwand zu den gegebenen Riegelgliedern und Schließblechen
verursachen. Um den Flügel in der geschlossenen Lage zu sichern,
mußte die Handhabe aus ihrer die Offenlage des Flügels kennzeichnenden
Arbeitsstellung in ihre die Schließlage bestimmenden Arbeitsstellung
überführt werden, wofür im Fall von großen Flügeln ein beträchtlicher
Kraftaufwand erforderlich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen preiswerten, einfach
bedienbaren Beschlag der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen
Art zu entwickeln, der, ohne sich der Mühe einer umständlichen Betätigung
der Handhabe zu unterziehen, gestattet, den Flügel am Blendrahmen
vorübergehend festzuhalten und zusätzliche Festhaltungen zwischen Flügel
und Blendrahmen zu installieren vermeidet. Dies wird erfindungsgemäß
durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 angeführten Maßnahmen
erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
Es genügt, am Schließblech in einem gegenüber dem Stollen angrenzenden
Längenabschnitt eine Rastrippe mit geeignetem Wirkprofil vorzusehen, um
aus dem elastischen Riegelglied einen Schnäpper zu machen, der in der
dritten Arbeitsstellung des Sperrzahns sowohl das Schließen als auch das
Öffnen des Flügels gestattet. Eine mühsame Betätigung der Handhabe ist
dabei nicht erforderlich. Dadurch erhält das elastische Riegelglied zusätzlich
zu seiner ersten Funktion in zwei Arbeitsstellungen den Flügel am
Blendrahmen zwar zu sichern, aber die Schließbewegung des Flügels zu
gestatten, noch die neue zweite Funktion eines in beiden Richtungen
wirksamen Schnäppers in der dritten Arbeitsstellung. Durch geeignete
Profilierung der Rastrippe ist das Öffnen und Schließen des Flügels mit
dem gewünschten geringen Kraftaufwand bequem vollziehbar. Damit läßt
sich ein gegenüber dem Blendrahmen kippbarer, parallel abstellbarer und
verschiebbarer Flügel durch die Rastrippe vorübergehend am Blendrahmen
halten und bei Bedarf durch einfaches Anstoßen des Flügels von außen
wieder öffnen. Dies ist bei Anwendung für Gartentüren od. dgl. von
besonderer Bedeutung, weil man beim Übergang in den Garten die Tür
hinter sich zwar schließen, aber vor außen wieder aufstoßen kann.
Dazu genügt es, an der Rastrippe entsprechende beidseitig Auflaufprofile
vorzusehen, doch bietet, gemäß Anspruch 2, eine geringere Rippenhöhe
gegenüber dem Stollen eine weitere Möglichkeit. Fertigungsmäßig besonders
einfach ist es, wie Anspruch 3 vorschlägt, die Rastrippe in Verlängerung
des Stollens anzuordnen. Die Maßnahmen nach Anspruch 4 verbessern die
Kipplage des Flügels, wobei es für das Auflaufprofil des Stollens genügt,
die in Anspruch 5 vorgesehenen Rundungen anzuwenden.
Die Maßnahmen nach Anspruch 6 bis 9 sorgen für eine einfache Herstellung
und praktische Montage des erfindungsgemäßen Beschlags. Die
Maßnahmen des Anspruches 6 geben einen kompakten Aufbau. Um für die
Ausbildung des Riegelzapfens möglichst die volle Stangenbreite eines
Beschlags nutzen zu können, sollte man gemäß Anspruch 7 Ausleger am
den Sperrzahn aufnehmenden Gehäuse vorsehen. Eine zuverlässige Führung
und dennoch geringe Bauhöhe ergibt sich, wenn man gemäß Anspruch 8
vorgeht. Zur Positionssicherung einer den Sperrzahn des Riegelglieds
steuernden Druckfeder genügen die Ausprägungen in der Stange nach
Anspruch 9.
Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Zeichnungen und der nachfolgenden Beschreibung.
In den Zeichnungen ist die Erfindung in einem
Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch und perspektiv einen Flügel, der durch einen nur
angedeuteten Beschlag in vier unterschiedliche Lagen überführt
werden kann, die zur Deutlichkeit stark übertrieben dargestellt sind,
Fig. 2 den Längsschnitt durch den Eckbereich eines in einem Blendrahmen
befindlichen Flügels, wobei einzelne Beschlagteile ausgebrochen
gezeichnet sind,
Fig. 3 in starker Vergrößerung und im Längsschnitt ein maßgebliches
Riegelglied des erfindungsgemäßen Beschlags von Fig. 2,
Fig. 4 bis 7 in ähnlicher starker Vergrößerung die Draufsichten und
Seitenansichten wesentlicher Bestandteile des Riegelglieds von Fig. 3
vor deren Zusammenbau,
Fig. 8 in einer gegenüber Fig. 2 vergrößerten Darstellung die geschnittene
Draufsicht auf ein Schließblech und das Riegelglied in mehreren
zueinander unterschiedlichen Arbeitsstellungen längs der Schnittlinien
VIII A bis VIII C der Fig. 10 bis 12 und
Fig. 10 bis 12 die in Fig. 8 durch die Schnittlinien X, XI bzw. XII verdeut
lichten Vertikalschnitte durch das Riegelglied und sein Schließblech
in den drei Arbeitsstellungen von Fig. 8.
Wie Fig. 1 schematisch verdeutlicht, geht es um einen Beschlag, der es
ermöglichen soll, einen Flügel 10 bezüglich eines ortsfesten Blendrahmens
11 in verschiedene Lagen zu überführen, die mit A, B, C und D bezeichnet
sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem Flügel 10 um eine Tür,
die sich zunächst in einer durch dünne Linien in Fig. 1 verdeutlichten
Schließlage A am Blendrahmen 11 befinden kann. Durch zum Beschlag
gehörende gestrichelt in Fig. 1 angedeutete Ausstellarme 12 kann der
Flügel dann in die ebenfalls gestrichelt in Fig. 1 angedeutete Kipplage B
im Sinne des gestrichelt angedeuteten Kippbewegungs-Pfeils 13 um den
unteren Holm des Blendrahmens 11 in eine erste Offenlage überführt
werden. Ferner kann der Flügel 10 in die durch die dick ausgezogene Linie
in Fig. 1 veranschaulichte parallele Abstell-Lage D gebracht werden, an
welcher, außer den Ausstellarmen 12, auch noch schematisch angedeutete
Tragarme 14 des Beschlags beteiligt sind. Diese Abstellbewegung ist durch
Pfeile 15 in Fig. 1 verdeutlicht. Die Beschlagteile 12, 14 befinden sich an
schematisch angedeuteten Läufern 16, die durch Gleitführungen oder
Rollführungen auf einer oberen bzw. unteren Tragschiene 17 sitzen. Entlang
dieser Schienen 17 läßt sich schließlich der Flügel 10 aus seiner zweiten
Offenlage D im Sinne des strichpunktierten Schubbewegungs-Pfeils 18 von
Fig. 1 in die dort ebenfalls strichpunktiert veranschaulichte Aufschublage F
überführen, welche eine dritte Offenlage des Flügels 10 kennzeichnet.
Strichpunktiert in Fig. 1 ist die Position der Arme 12, 14 sowie der Läufer
16 in dieser Schublage dargestellt. In dieser Aufschublage F ist die
Öffnung des Blendrahmens 11 ganz freigelegt, weil der Flügel parallel
versetzt ist.
Um die verschiedenen Bewegungen des Flügels 10 zwischen der Schließlage
A und den verschiedenen Offenlagen B bis F zu steuern, besitzt der
Beschlag ein aus mehreren Stangen 21, 22 und zugehörigen Eckumlenkungen
23 zusammengesetztes Gestänge 20, das von einer Handhabe 19 am Flügel
10 im Sinne der in Fig. 2 verdeutlichten Pfeile 24 längsverschieblich ist.
Dazu ist das Gestänge 20 in einer Umfangsnut 25 des Flügels 10, gemäß
Fig. 2, angeordnet und durch eine Deckschiene 26 abgedeckt. Ortsfest an
den diversen Stangen 21 bzw. 22 sind verschiedene Steuerglieder ange
bracht, die beispielsweise aus einem Zapfen 27 und einem besonderen
Riegelglied 30 bestehen. Das Gestänge 20 besitzt natürlich noch eine
Vielzahl weiterer Steuerglieder, die nicht näher gezeigt sind und beispiels
weise die Arbeitspositionen der Ausstellarme 12 und der Tragarme 14
bestimmen. Ferner kann das Gestänge 20 auch noch verschiedene Vorsprün
ge 29 aufweisen. Der Blendrahmen 11 besitzt schließlich verschiedene
Schließbleche 28 bzw. 50 mit geeigneten Profilen, die mit dem zugehörigen
Zapfen 27 bzw. Riegelglied 30 zusammenwirken, weil sie in den Spalt zum
Flügel 10 hin hineinragen. Bei der Längsverschiebung 24 der Stangen 21, 22
werden der Zapfen 27 und das Riegelglied 30 mitbewegt und dabei,
ausweislich der Pfeile 31 von Fig. 2 und 8 in verschiedene Arbeitsstellun
gen überführt, die zueinander längsversetzt und in Fig. 8 durch die
Arbeitsstellungen A, B und C verdeutlicht sind. Die Arbeitsstellungen
liegen bei den bereits erwähnten Lagen des Flügels gleicher Benennung vor.
Bei der Erfindung sind das Riegelglied 30 und das Schließblech 50 in
besonderer Weise ausgebildet.
In den Fig. 3 bis 7 sind die Bestandteile des erfindungsgemäßen Riegel
glieds 30 in etwa fünffacher Vergrößerung veranschaulicht. Dazu gehört
zunächst ein Gehäuse 40, dessen Draufsicht und Seitenansicht in der
Einzelteil-Zeichnung von Fig. 4 und 5 zu ersehen ist und dessen montierte
Lage mit weiteren Bestandteilen in der längsgeschnittenen Ansicht von Fig.
3 dargestellt ist. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist ein Sperrzahn 32,
dessen ebenfalls in etwa fünffacher Vergrößerung dargestellte Unteransicht
und Seitenansicht in den Fig. 6 und 7 gezeigt sind, und dessen längsge
schnittene Ansicht ebenfalls aus Fig. 3 hervorgeht. Als dritter Bestandteil
des Riegelglieds 30 dient eine in Fig. 3 im Längsschnitt gezeigte Druckfe
der 60.
Der Sperrzahn 32 ist gegen die Wirkung der Druckfeder 60 im Gehäuse 40,
wie Fig. 3 zeigt, im Sinne der Pfeile 33 hubbeweglich, wodurch das
Wirkende des Sperrzahns 32 zwischen einer ausgezogen gezeichneten
Ausfahrlage 34 und einer nur strichpunktiert angedeuteten Einfahrlage 34′
überführbar ist. In der Ausfahrlage 34 ragt der Sperrzahn 32 weit aus dem
Gehäuse 40 heraus, während in der Einfahrlage 34′ das Wirkende nahezu
bündig im Gehäuse 40 liegt. Die sich daraus ergebende Hubstrecke 35 ist
in Fig. 3 erkennbar. Diese Hubbewegung 33 erfolgt senkrecht zur Verlaufs
richtung der zugehörigen Stange 21. Dazu besitzt der Sperrzahn 32 einen
Kolbenteil 36, dem im Gehäuse 40 ein Zylinderteil 41 zugeordnet ist. Eine
Verdrehungssicherheit zwischen dem Kolben- und Zylinderteil 36, 41 liegt
bereits aufgrund ihres unrunden, nämlich rechteckigen Querschnitts vor.
Unterstützt wird dies aber noch durch seitliche Ansätze 37 am Kolbenteil
36, der ausweislich der Fig. 7, das Kolben-Innenende 38 auch nach hinten
mit einem Überstand 39 überragen. Diese Ansätze 37 sind in Ausweitungen
42 des Zylinderquerschnitts hubbeweglich geführt, die auch in der Ausfahr
lage 34 von Fig. 3 zuverlässig eine drehfeste Position des Sperrzahns 32
im Gehäuse 40 sichern.
Das Gehäuse 40 dient zur Anbringung des Riegelglieds 30 an der längsbe
weglichen Stange 21. Dazu besitzt der Zylinderteil 41 des Gehäuses 40
zwei Ausleger 43, an denen Nietbolzen 44 sitzen, die mit einem aus Fig. 5
ersichtlichen Überstand 46 das Zylinderinnenende 45 des Gehäuses 40 axial
überragen. Die Stange 21 ist mit Bohrungen 63 versehen, die im Befesti
gungsfall von den Nietbolzen 44 durchragt werden und deren Bolzenenden
bei 44′, wie Fig. 3 zeigt, deformiert sind. Der Innenraum des Zylinderteils
41 ist dabei zur Stange 21 hin offen, weshalb nach der Befestigung des
Gehäuses 40 die Stange 21 den aus Fig. 3 ersichtlichen Zylinderboden 47
bildet. Dadurch läßt sich bei der Hubbewegung 33 das Kolbeninnenende 38
bis zum Anschlag an die Stange 21 einwärts bewegen. Um die volle
Zylinderhöhe dabei nutzen zu können, besitzt die Stange 21 in Ausrichtung
mit den Ansätzen 37 Aussparungen 64, in welche die Überstände 39 der
Ansätze in ihrer strichpunktiert in Fig. 3 angedeuteten Einfahrlage 37′
eintauchen können. Die Stange 21 besitzt schließlich eine Ausdrückung 65
zur Zentrierung der Druckfeder 60, die sich mit ihrem Innenende 61
unmittelbar an der Stange 21 abstützt. Die Ausdrückung 65 greift in das
Wendel-Innere der Feder 61 ein. Der Kolbenteil 36 des Sperrzahns 32
besitzt eine an seinem Innenende 38 ausmündende zentrale Höhe 66,
welche die Wendel der Druckfeder 60 aufnimmt und deren Wendel-
Außenende 62 sich am Höhlengrund 67 abstützt. Dadurch wird der
Sperrzahn 32 im Sinne des Kraftpfeils 68 von Fig. 3 federbelastet, kann
aber, wie durch den Pfeil 33 erläutert wurde, nachgiebig ins Gehäuse 40
eingedrückt werden.
Die Ausfahrlage des Sperrzahns 32 ist durch Innenanschläge begrenzt. Im
vorliegenden Fall besitzt dazu das Gehäuse 40 im Bereich seiner Zylinder-
Ausweitungen 42 Abdeckungen 49, die in Verbindung mit Wandbereichen des
Zylinderteils 41 zwischen sich eine Zylinderöffnung 48 einschließen, in
welcher der Kolbenteil 36 geführt ist. An die Innenflächen dieser Ab
deckungen 49 stoßen die seitlichen Ansätze 37 unter der Federbelastung 68
mit äußeren Schultern 69 an und bestimmen damit die in Fig. 3 beschrie
bene Ausfahrlage 34 des Sperrzahns 32. Um die verfügbare Breite der
Stange 21 für die Anbringung des Riegelglieds 30 zu nutzen, sind sowohl
die Kolben-Ansätze 37 als auch die mit den Nietbolzen 44 ausgerüsteten
Ausleger 43 in Längsverlaufsrichtung der Stange 21 orientiert, nehmen also
bezüglich des Kolben- und Zylinderteils 36, 41 eine diametrale Position ein.
Um die verfügbare Tiefe der aus Fig. 2 ersichtlichen Nut 25 im Flügel 10
zu nutzen, kann die Stange 21 im Anbringungsbereich des Riegelglieds 30
verkröpft sein. Die Deckschiene 26 ist mit einem entsprechend der
Arbeitsbewegung 31 des Riegelglieds 30 dimensionierten Ausschnitt 70
versehen. Ein analoger Ausschnitt 71 liegt auch im Bereich des erwähnten
weiteren steuerwirksamen Zapfens 27 vor. Zur Verbesserung der Führung
beim Verschieben des Riegelglieds 30 besitzt sein Gehäuse 40 Flansche 72,
die sich auf der Schauseite der Deckschiene 26 abstützen.
Durch Betätigung der Handhabe 19 läßt sich das Riegelglied 30, wie
bereits erwähnt wurde, zwischen verschiedenen Arbeitsstellungen A, B und
C verschieben, die in Fig. 8 aus den im Querschnitt verdeutlichten
Positionen des Sperrzahns 32 ersichtlich sind. Wie Fig. 8 und 9 in geschnit
tener Draufsicht gemäß den Schnittlinien VIII A bis VIII C der Fig. 10 bis
12 zeigen und wie aus der Ansicht von Fig. 9 entnehmbar ist, besteht das
Schließblech 50 zunächst aus einer Basisplatte 51 mit Bohrungen, durch
welche das Schließblech 50 mittels Schrauben 52 od. dgl. an einem
definierten Ort im unteren Holm des Blendrahmens 11 befestigt ist. An der
Basisplatte 51 ist ein Stollen 53 angeformt, dessen nach innen weisende
Innenkante 54 ein am besten aus Fig. 10 ersichtliches Auflaufprofil 55
besitzt. Ausweislich der Fig. 10 besitzt der Sperrzahn 32 ein unsymmetri
sches Längsprofil mit einer nach außen weisenden flachen Zahnflanke 73
und einer nach innen weisenden steilen Zahnflanke 74, die im Bereich des
bereits erwähnten, hier eine Zahnspitze bildenden Wirkendes 34 gerundet
ineinander übergehen. In der Schließlage A des Flügels 10 von Fig. 1
befindet sich das Riegelglied 30 mit seinem Sperrzahn 32 in der mit A in
Fig. 8 bezeichneten Arbeitsstellung, die durch Schließeingriff weiterer
Steuerglieder, wie z. B. des Zapfens 27 in seinem Schließblech 28 von Fig.
2, den Flügel 10 im Blendrahmen 11 sichert. Dabei kann das Riegelglied 30
auch mit seitlichem Abstand 75 zur Außenkante 56 des Schließblech-
Stollens 53 angeordnet sein, der dort eine steile Schulter 57 gemäß Fig. 10
besitzt. Selbst wenn die übrigen Steuerglieder, wie der Zapfen 27, den
Flügel 10 freigeben würden, läßt sich das Riegelglied 30 nicht über den
Stollen 53 hinweg durch Ziehen am Flügel 10 in der durch den Pfeil 76
von Fig. 10 verdeutlichten Öffnungsbewegung des Flügels bewegen, weil
dabei die steile Zahnflanke 74 gegen die steile Schulter 57 am Schließblech
50 stoßen würde. Es kommt dabei keine im Eindrucksinne des Pfeils 33
wirkende Kraftkomponente am Sperrzahn 32 zustande. Der Flügel 10 ist
gegenüber einer Öffnungsbewegung 76 blockiert.
Durch entsprechende Betätigung der Handhabe 19, die zu der bereits
erwähnten Längsverschiebung 24 der Stange 21 führt, kann nun das
Riegelglied 30 in eine weitere aus Fig. 8 mit B bezeichnete Arbeitsstellung
überführt werden, welche die bereits in Fig. 1 beschriebene Kipplage B des
Flügels 10 kennzeichnet. Dadurch wird der Flügel 10 mit seinem Riegel
glied 30 in die aus Fig. 11 ersichtliche Neigungslage gebracht, dessen
Neigungswinkel 80 in Fig. 11 angedeutet ist. Die steile Schulter 57 des
Stollens 53 ist entsprechend diesem Neigungswinkel 80 ausgebildet, weshalb
die erwähnte steile Flanke 54 des Sperrzahns 32 dazu parallel verläuft und
daher für eine flächige Anlage zwischen dem Sperrzahn 32 und dem Stollen
53 sorgt.
Durch eine weitere Betätigung der Handhabe 19 wird schließlich durch
Längsverschieben 24 der Stange 21 das Riegelglied 30 mit seinem Sperrz
ahn 32 in die aus Fig. 8 mit C bezeichnete Arbeitsposition überführt,
deren Längsschnitt in Fig. 12 veranschaulicht ist. Gemäß Fig. 9 erstreckt
sich der Stollen 53 lediglich über ein Längenstück 81 des Schließblechs 50,
das vor der Arbeitsstellung C des Sperrzahns 32 gemäß Fig. 8 endet.
Daher gibt der Stollen 53 den Sperrzahn 32 frei, der sich dann bei der in
Fig. 8 durch den Pfeil 76 gekennzeichneten Öffnungsbewegung des Flügels
aus dem Schließblech 50 heraus in seine strichpunktiert angedeutete
Position D bewegen kann, welche die in Fig. 1 bereits erwähnte Abstell-
Lage D des Flügels 10 sein kann. Von da aus kann nun der Flügel unter
Mitnahme des zum Riegelglied gehörenden Sperrzahns 32 in die bereits
beschriebene Aufschublage F im Sinne des Verschiebepfeils 18 weiterbewegt
werden. Wird in der Offenlage des Flügels durch rückläufige Betätigung der
Handhabe 19 im Sinne des zum Stollen 53 längsparallelen Schenkels vom in
Fig. 8 verdeutlichten Rückbewegungspfeils 78 zurückgesetzt, so befindet
sich der Sperrzahn wieder in Ausrichtung mit dem vorerwähnten Längen
stück 81 des Schließblechs 50, in welchem sich der Stollen 53 befindet.
Doch auch dann ist eine Schließbewegung des Flügels im Sinne des durch
den Pfeil 77 in Fig. 8 verdeutlichten Schließrichtung möglich. Dabei wird
zunächst entlang des quergerichteten Schenkels des bereits erwähnten
Rückbewegungspfeils 78 das Riegelglied in die strichpunktiert in Fig. 8
verdeutlichte Position E vor der steilen Stollen-Innenkante 54 geführt.
Dann befindet sich aber die im Zusammenhang mit Fig. 10 bereits
beschriebene flache Zahnflanke 73 am dortigen Auflaufprofil 55, das
einfach aus einer Profilrundung bestehen kann. Aufgrund des Schrägverlaufs
der flachen Zahnflanke 73 wird beim Drücken des Flügels 10 in Schließ
richtung 77 der Sperrzahn 32 im Sinne des bereits in Fig. 3 beschriebenen
Hubpfeils 33 ins Gehäuse 40 eingefahren, weil jetzt eine der Federbela
stung 68 entgegenwirkende Kraftkomponente auf den Sperrzahn 32 ausgeübt
wird. Die Vorsprungshöhe 35 des Sperrzahns 32 verringert sich so stark,
daß er mit seiner gerundeten Zahnspitze 34 den Stollen 53 überfährt und
hinter die steile Schulter 57 am Schließblech 50 schnappen kann. Hinter
dem Stollen 53 drückt die Federbelastung 68 den Sperrzahn 32 wieder in
seine maximale Ausfahrlage 34 von Fig. 3, so daß der Stollen 53 hinter
griffen wird. Wie bereits erwähnt wurde, ist wegen der steilen Zahnflanke
74 eine Bewegung des Flügels in Öffnungsrichtung 76 nicht möglich, die
den Sperrzahn, in Fig. 8 gesehen, aus der Position B wieder in die Position
E überführen könnte. Die Schließlage des Flügels ist in der Position B des
Sperrzahns 32 daher gesichert. Bei gleichzeitiger mit der Bewegung des
Flügels in Öffnungsrichtung 76 erfolgender Verstellbewegung der Handhabe
19 bewegt sich der Sperrzahn 32 entlang des in Fig. 8 strichpunktiert
verdeutlichten resultierenden Wegs 79 aus seiner Position B direkt in die
Position D.
Eine weitere Besonderheit der Erfindung besteht nun darin, daß, wie Fig. 9
und 12 erkennen läßt, das Schließblech 50 im zum Stollen 53 angrenzenden
Längenabschnitt 85 eine Rastrippe 58 besitzt. Diese hat gegenüber der aus
Fig. 9 ersichtlichen Stollenhöhe 53 eine wesentlich niedrigere Rippenhöhe
82. Die Rastrippe 58 ist in Verlängerung des Stollens 53 an der Basisplatte
51 des Schließblechs 50 angeformt. Sie hat, wie ein Vergleich zwischen
Fig. 12 und 10 zeigt, auch ein gegenüber den Schultern 55, 57 des Stollens
53 abweichendes Rippenprofil 83, 84. Beidlängsseits der Rastrippe 58 liegen
durch eine innere 84 und äußere 83 Rundung erzeugte Auflaufprofile vor.
Diese Auflaufschrägen 83, 84 in Verbindung mit der geringen Rippenhöhe
82 gestatten, wie Fig. 12 verdeutlicht, ohne weiteres eine Bewegung des
Flügels 10 nicht nur in Schließrichtung 77, sondern auch in Öffnungsrich
tung 76. Wie Fig. 12 zeigt, hintergreift nämlich der Sperrzahn 32 in der
Schließlage des Flügels 10 nur mit seiner erwähnten gerundeten Zahnspitze
34 das äußere Auflaufprofil 83 der Rastrippe 58, weshalb jetzt durch das
Zusammenwirken der Profile 34, 83 der Sperrzahn 32 wieder seine
Hubbewegung 33 von Fig. 3 entgegen seiner Federbelastung 68 ausführen
kann, wobei nur eine kleine Hubstrecke genügt, um den Zahn 32 über die
Rippenhöhe 82 zu heben. Damit läßt sich ein Flügel 10, dessen Sperrzahn
die in Fig. 8 mit C verdeutlichte Längslage zum Schließblech 50 einnimmt,
ohne weiteres nicht nur aus der Position D in die Position C von Fig. 8
im Sinne des dortigen strichpunktierten Pfeils 77 überführen, sondern auch
umgekehrt in Öffnungsrichtung 76 aus C in die Position D. Es genügt dazu
den Flügel 10 von innen oder von außen in diesen Richtungen 76 bzw. 77
zu stoßen bzw. zu ziehen. Eine Betätigung der Handhabe 19 ist dabei nicht
erforderlich. Die steile Flanke 74 des Sperrzahns 32 verläuft parallel zur
Hubbewegung 33 des Sperrzahns 32.
Claims (9)
1. Beschlag für einen bezüglich eines feststehenden Rahmens (11)
zwischen einer Schließ- und Offenlage bewegbaren Flügel (10) einer
Tür, eines Fensters od. dgl.,
mit einem mittels einer Handhabe (19) längsverschieblich (24) betätigbaren Gestänge (20) am Flügel (10),
mit wenigstens einem elastischen Riegelglied (30) am Gestänge (20), umfassend einen in seiner Vorsprunghöhe (35) nachgiebig federnden (60) Sperrzahn (32), der in Schließrichtung (77) des Flügels (10) eine flache Zahnflanke (73), aber in Öffnungsrichtung (76) eine steile Zahnflanke (74) aufweist,
mit wenigstens einem ortsfesten Schließblech (50) am Blendrahmen (11), umfassend einen Stollen (53), der mit dem Sperrzahn (32) außer in einer der Schließlage (A) entsprechenden ersten Arbeitsstellung zwar in einer zweiten, durch eine Längsverschiebung (24) des Gestänges (20) bestimmten Arbeitsstellung (B) zusammenwirkt, aber noch vor einer längsverschobenen dritten, die volle Offenlage des Flügels (10) bestimmenden Arbeitsstellung (C) des Sperrzahns (32) endet,
und der Stollen (53) an seiner Innenkante (54) ein Auflaufprofil (55) für die flache Zahnflanke (73) zum höhenmindernden (35) Einfahrhub (33) des Sperrzahns (32) besitzt und daher die Schließbewegung (77) des Flügels (10) gestattet, aber an seiner Außenkante (56) eine steile Schulter (57) besitzt, welche die Öffnungsbewegung (76) des Flügels (10) verhindert,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei einem gegenüber dem Blendrahmen (11) kippbaren (B), parallel abstellbaren (D) sowie verschiebbaren (F) Flügel (10) der Sperrzahn (32) und sein Stollen (53) zwischen der unteren Flügel- und Rahmenkante angeordnet sind,
das Schließblech (50) im bezüglich des Stollens (53) angrenzenden Längenabschnitt (85), der mit dem Sperrzahn (32) in der die volle Offenlage des Flügels (10) bestimmenden Arbeitsstellung (C) ausgerichtet ist, eine Rastrippe (58) besitzt
und die Rastrippe (58) beidseitig, nämlich sowohl in Schließ- als auch in Öffnungsrichtung (77, 76) des Flügels (10), ein Auflaufprofil (83, 84) zum höhenmindernden Einfahrhub (33) des Sperrzahns (32) besitzt.
mit einem mittels einer Handhabe (19) längsverschieblich (24) betätigbaren Gestänge (20) am Flügel (10),
mit wenigstens einem elastischen Riegelglied (30) am Gestänge (20), umfassend einen in seiner Vorsprunghöhe (35) nachgiebig federnden (60) Sperrzahn (32), der in Schließrichtung (77) des Flügels (10) eine flache Zahnflanke (73), aber in Öffnungsrichtung (76) eine steile Zahnflanke (74) aufweist,
mit wenigstens einem ortsfesten Schließblech (50) am Blendrahmen (11), umfassend einen Stollen (53), der mit dem Sperrzahn (32) außer in einer der Schließlage (A) entsprechenden ersten Arbeitsstellung zwar in einer zweiten, durch eine Längsverschiebung (24) des Gestänges (20) bestimmten Arbeitsstellung (B) zusammenwirkt, aber noch vor einer längsverschobenen dritten, die volle Offenlage des Flügels (10) bestimmenden Arbeitsstellung (C) des Sperrzahns (32) endet,
und der Stollen (53) an seiner Innenkante (54) ein Auflaufprofil (55) für die flache Zahnflanke (73) zum höhenmindernden (35) Einfahrhub (33) des Sperrzahns (32) besitzt und daher die Schließbewegung (77) des Flügels (10) gestattet, aber an seiner Außenkante (56) eine steile Schulter (57) besitzt, welche die Öffnungsbewegung (76) des Flügels (10) verhindert,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei einem gegenüber dem Blendrahmen (11) kippbaren (B), parallel abstellbaren (D) sowie verschiebbaren (F) Flügel (10) der Sperrzahn (32) und sein Stollen (53) zwischen der unteren Flügel- und Rahmenkante angeordnet sind,
das Schließblech (50) im bezüglich des Stollens (53) angrenzenden Längenabschnitt (85), der mit dem Sperrzahn (32) in der die volle Offenlage des Flügels (10) bestimmenden Arbeitsstellung (C) ausgerichtet ist, eine Rastrippe (58) besitzt
und die Rastrippe (58) beidseitig, nämlich sowohl in Schließ- als auch in Öffnungsrichtung (77, 76) des Flügels (10), ein Auflaufprofil (83, 84) zum höhenmindernden Einfahrhub (33) des Sperrzahns (32) besitzt.
2. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastrippe
(58) eine gegenüber dem Stollen (53) geringere Rippenhöhe (82)
aufweist.
3. Beschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rastrippe (58) zwar in Verlängerung des Stollens (35) weiterläuft,
aber gegenüber dem Stollen (53) ein anderes Wirkprofil (82, 83, 83)
aufweist.
4. Beschlag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Arbeitsstellung des Sperrzahns (32)
eine Kipplage (B) des Flügels (10) bestimmt und - in der Kipplage
des Flügels gesehen - die steile Schulter (57) des Stollens (53) im
wesentlichen parallel zu der steilen Flanke (74) des Sperrzahns (32)
verläuft.
5. Beschlag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Auflaufprofil des Stollens (53) aus einer
Rundung (55) besteht.
6. Beschlag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß ein den Sperrzahn (32) hubbeweglich aufnehmendes
Gehäuse (40) ein Zylinderteil (41) ist, der zur Befestigung des
schnäpperartigen Riegelglieds (30) an einer längsbeweglichen Stange
(21) des Gestänges (20) dient, und die Stange (21) einen Zylinderboden
(47) für eine die Federbelastung (58) des Sperrzahns (32)
erzeugende Druckfeder (60) bildet.
7. Beschlag nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß am Zylinderteil
(41) des Gehäuses (40) in Längsrichtung der Stange (21)
verlaufende Ausleger (43) sitzen, welche Nietbolzen (44) zur
Befestigung des Riegelglieds (30) an der Stange (21) aufweisen.
8. Beschlag nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß am Sperrzahn
(32) vorgesehene Ansätze (37), die anschlagwirksam in seitlichen
Ausweitungen (42) des Zylinderteils (41) hubbeweglich geführt
sind, die axiale Länge des Sperrzahns (32) an seinem Innenende (38)
überragen und die Stange (21) des Gestänges (20) Aussparungen (64)
aufweist, in welche die verlängerten Ansätze in der Einfahrlage (34′)
des Sperrzahns (32) eindringen (37′).
9. Beschlag nach einem oder mehreren der Ansprüche 6 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stange (21) im Befestigungsbereich des
Gehäuses (40) eine Ausdrückung (65) aufweist, die im Montagefall ins
Wendelinnere der Druckfeder (60) eingreift.
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DE4016777C2 true DE4016777C2 (de) | 1995-02-09 |
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IT1393807B1 (it) * | 2008-10-30 | 2012-05-11 | Gsg Int Spa | Dispositivo di chiusura per infissi. |
KR102683737B1 (ko) * | 2019-12-10 | 2024-07-11 | 현대자동차주식회사 | 플러쉬 글라스장치 |
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1990
- 1990-05-25 DE DE19904016777 patent/DE4016777C3/de not_active Expired - Fee Related
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1991
- 1991-05-21 AT AT103791A patent/AT403941B/de not_active IP Right Cessation
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ATA103791A (de) | 1997-11-15 |
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D4 | Patent maintained restricted | ||
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