DE4015463C2 - Verfahren zum Anbringen einer Mehrzahl von Anschlußschichten auf der Außenseite eines Keramik-Bauelements und keramischer Mehrschichtenkondensator - Google Patents
Verfahren zum Anbringen einer Mehrzahl von Anschlußschichten auf der Außenseite eines Keramik-Bauelements und keramischer MehrschichtenkondensatorInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Anbringen einer
Mehrzahl von Anschlußschichten auf der Außenseite eines
Keramik-Bauelements mit einem ungesinterten Keramikkörper nach
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie einen
keramischen Mehrschichtkondensator nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 15.
Bei einem aus dem US-Patent 3 235 939 bekannten Verfahren
wird eine Elektrode aus feinverteiltem Metall auf einen Streifen
von ungesinterter Keramik aufgebracht. Dann wird
eine Mehrzahl dieser beschichteten und unbeschichteten Streifen auf
einandergelegt. Die Anordnung wird in einzelne Stücke zerschnitten, die
Stücke werden unter einer Presse zusammengedrückt und dann gebrannt,
um die Keramik zu sintern. Nach dem Brennen wird ein
für Anschlüsse geeignetes, aus feinverteiltem Metall in einer
organischen Trägersubstanz bestehendes Material an den frei
liegenden Elektrodenenden der Keramikkondensatoren aufgebracht,
und auf diese Weise werden die Anschlüsse gebildet.
Dann werden die Kondensatoren einer so hohen Temperatur aus
gesetzt, daß die Anschlüsse an den Kondensatorkörper geschmolzen
werden. Danach können an den leitenden Anschlüssen Anschlußdrähte
angebracht (weich oder hart angelötet, angeschweißt)
werden.
Bei diesem bekannten Verfahren ergeben sich eine Reihe von
Schwierigkeiten aus der Methode, nach welcher die Anschlüsse
gebildet werden. Eine der größten Schwierigkeiten ist, daß
nur ein geringer Zusammenhalt zwischen den Anschlüssen
und dem Keramikkörper des Kondensators erreicht werden
kann, so daß manchmal nur ein schlechter Kontakt zwischen
einigen Elektroden des Kondensators und den gebrannten An
schlüssen besteht, wodurch die elektrischen Kenngrößen des
Kondensators in unvorhersehbarer Weise und regellos variieren
können.
Eine weitere wesentliche Schwierigkeit bei diesem bekannten
Verfahren ist, daß, nachdem das zweite Brennen bei einer niedrigeren
Temperatur als das erste Brennen stattfinden muß, die
höchste Betriebstemperatur des Kondensators auf die niedrigere
Temperatur des zweiten Brennens herabgesetzt wird. Bei einem
weiteren gebräuchlichen Verfahren wird das
Anschlußmaterial nach dem ersten Brennen beschichtet, und es
besteht aus einem feinverteilten Metall und feinverteilten Glas
teilchen (Fritte) in einer organischen Flüssigkeit oder Paste.
Zwar verbessert die Glasfritte die Haftung, sie verschlechtert
aber häufig die Lötbarkeit von elektrischen Anschlüssen und
ist wegen des Glasanteils spröde, bricht daher leicht und ist
empfindlich gegenüber plötzlichen Temperaturänderungen. Außerdem
neigen die üblicherweise für Anschlüsse eingesetzten
Metalle zum Diffundieren in das für die Anbringung der An
schlußdrähte benutzte Lötmittel. Wenn das zum Schmelzen der
Glasfritte angewandte zweite Brennen mit einer Temperatur erfolgt,
die gleich der des ersten Brennens oder höher als diese
ist, kann sich die Anschlußschicht leicht von dem Keramik
kondensator trennen.
Um die Brauchbarkeit der mit Glasfritte hergestellten An
schlüsse zu verbessern, wird manchmal ein Metallüberzug zur
Vervollständigung und Verstärkung der Schicht für die Anschlüsse
einer Keramikkomponente aufgebracht. Die Anbringung
derartiger Überzüge kann aber zu weiteren Schwierigkeiten führen,
weil starke Lösungen benutzt werden, die Glasfritte und
Keramikmaterial anätzen, wodurch ungleichmäßige Grenzflächen
zwischen Anschlüssen und Keramikkörpern entstehen, wodurch
wiederum eine sowohl mechanische als auch elektrische Beein
trächtigung der Lötstelle hervorgerufen wird. Außerdem kann
das Betriebsverhalten des Kondensators beeinträchtigt werden
durch eingeschlossene Galvanisierungslösungen oder sonstige
beim Herstellen des Überzugs eingeschleppte verunreinigende
Fremdstoffe. Insgesamt wird damit die Betriebssicherheit des
Kondensators aufs Spiel gesetzt, und die Vorrichtung ist als
beschädigt anzusehen. Bei dem oben erwähnten US-Patent
3 235 939 war vorgesehen, die Anschlüsse aus feinverteiltem
Metall an den grünen Keramikkondensatoren aus wirtschaftlichen
Gründen vor dem Sintern der Keramik anzubringen. Hierbei ergab
sich aber wiederum eine schlechte Haftung der Metallanschlüsse
an den Kondensatorkörpern, und die Folge waren unzumutbare
Veränderungen der erwarteten Kennwerte der Kondensatoren.
Nach einem weiteren bekannten Verfahren, das in dem US-Patent
4 246 625 beschrieben ist, bestehen die Endanschlüsse
aus feinverteilten Teilchen von Nickel oder Kupfer in
Verbindung mit Glasfritte und Mangandioxid, wobei die End
anschlüsse mit dem Kondensatorkörper gemeinsam gebrannt werden.
Glasfritte enthaltende Anschlußenden dieser Art zeigen die
gleichen, schon oben erwähnten Nachteile, nämlich verschlechterte
Lötfähigkeit von Anschlüssen usw.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, zuverlässige
leitende Anschlüsse für elektronische Keramik-Bauelemente, wie
Kondensatoren, Widerstände und Hybrid-Bauelemente, zu schaffen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den
Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur Her
stellung eines Kondensators mit den Merkmalen des Anspruchs 6 sowie ein
keramischer Mehrschichtkondensator mit den Merkmalen des Anspruchs 15.
Nachdem die einzelnen Kondensatoren oder sonstigen Keramik-
Bauelemente als ungesinterte Teile hergestellt worden sind,
wird die erste Anschlußschicht, bestehend aus einem Gemisch von fein
verteiltem Metall und Keramik der gleichen oder vergleichbaren Zusam
mensetzung wie die des Keramikkondensators in einer flüssigen
oder pastenförmigen organischen Trägersubstanz, auf die Seiten
der Kondensator-Stücke mit freiliegenden Elektroden aufgebracht.
Dann werden die Kondensatoren bei ihrer normalen
Brenntemperatur gesintert. Während des Sinterungsvorgangs
wird die Keramik in der Anschlußschicht gleichzeitig durch
Festkörperreaktionen an den Kondensatorkörper gesintert und
bildet eine einheitliche mechanische Verbindung, die zu einem
monolithischen, gemeinsam gebrannten Anschluß führt. Hervor
ragendes elektrisches Leitvermögen zwischen jeder Elektrode
des Kondensators und dem gesinterten Anschluß wird durch die
Metallzusammensetzung in der Anschlußschicht erzielt. Die An
schlußschicht erfordert die geeignete Keramik-Metall-Mischung,
um optimale Eigenschaften zu erzielen. Wenn die Zusammensetzung
der Anschlußschicht dieselbe ist wie die der Keramik in
dem Körper, beträgt der Keramikanteil in der Anschlußschicht
typischerweise zwischen 10 und 60 Vol.-% Keramik in der Keramik-
Metall-Mischung. Wenn ein niedrigeres elektrisches Leitvermögen
der Keramikkomponente vertretbar ist, kann der Keramikanteil
auf bis zu 75 Vol.-% erhöht werden. wenn die Keramikart
in der Anschlußschicht sich von der des Keramikkörpers
durch Anwendung von Flußmitteln, etwa hochtemperaturbeständige
Gläser oder Tone, z. B. Steatit, unterscheidet, kann die Zusammen
setzung der Anschlußschicht auf bis zu 2 Vol.-% Keramikanteil
herabgesetzt werden.
Wenn mit höheren Keramikanteilen gearbeitet wird, um die phy
sikalischen Eigenschaften zu verbessern, verschlechtert sich
die Lötfähigkeit der Anschlußschichten. Um diesem Mangel ent
gegenzuwirken, wird vor jedem Sintern eine zusätzliche Schicht
von feinverteiltem Metall mit niedrigerem Keramikanteil oder
frei von Keramik über die anfängliche Keramik-Metall-Anschlußschicht
aufgebracht. Der Kondensator und die Anschlußschichten
werden anschließend zu einem monolithischen
einheitlichen Bauelement gesintert. Diese Technik des
gemeinsamen Brennens beseitigt die von früher bekannten
Schwierigkeiten des ungenügenden Zusammenhalts, der schlechten
Lötfähigkeit, der Ungleichmäßigkeit der elektrischen Leistung
und die sonstigen, oben erwähnten Schwierigkeiten.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind
den Unteransprüchen zu entnehmen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der
Zeichnung beschrieben. Es sind:
Fig. 1 eine stark vergrößerte perspektivische Ansicht
eines ungebrannten Keramikkondensators mit in Abstand voneinander
angeordneten Elektroden mit freiliegenden Kanten in einer
Phase der Kondensatorfertigung;
Fig. 2 ein noch weiter vergrößertes perspektivisches Bild
eines Querschnitts längs der Linie 2-2 in Fig. 1;
Fig. 3 bzw. Fig. 4 waagerechte Querschnitte längs der
Linien 3-3 bzw. 4-4 in Fig. 1;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des keramischen Kon
densatorelements aus Fig. 1 mit vor dem gemeinsamen Sintern an
gebrachten Anschlußschichten;
Fig. 6 eine mit Fig. 5 vergleichbare Ansicht des Bau
elements nach Fig. 5, nachdem vor dem gemeinsamen Sintern zusätzliche
Anschlußschichten aufgebracht worden sind;
Fig. 7 eine Seitenansicht des Kondensatorelements nach den
Fig. 5 und 6 nach dem Brennen und Anbringen von Anschlußdrähten;
und
Fig. 8 eine Endansicht des fertigen Kondensatorelements,
gesehen in Richtung der Pfeile 8 in Fig. 7.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen einen Kondensator
10 in einer bestimmten Fertigungsphase. Der Kondensator
10 hat einen Keramikkörper 12 aus ungesintertem
Keramikmaterial. In dem rechtwinkligen Körper 12 befinden
sich in Abstand voneinander Metallschichten 14, 16, die ab
wechselnd an den entgegengesetzten Seiten 18, 20 des Körpers
12 enden. Der Körper 12 entsteht durch vertikales Zusammenlegen
einer Vielzahl von Blättern zu einer Gruppe, Zusammendrücken
der Gruppe, wie im einzelnen in der erwähnten
US-Patentschrift 3 235 939 erläutert, und Zerschneiden der
Gruppe zu einzelnen Körpern 12.
Die Seiten 18 und 20 des Körpers
12 werden mit dünnen ersten Anschlußschichten 22, 24 belegt, wie in Fig. 5
dargestellt. Jede Anschlußschicht 22, 24 besteht aus feinverteiltem
Metall, etwa Platin, Palladium, Gold usw., vermischt mit einem
keramischen Material von der gleichen oder von
im wesentlichen gleicher Zusammensetzung wie das des Keramikkörpers
12, in Form einer üblichen organischen Flüssigkeit
oder Paste. Die ersten Anschlußschichten 22, 24 sind gewöhnlich nicht
stärker als 0,025 mm und können die Seiten 18, 20
vollständig bedecken und auf den Körper 12 übergreifen oder
Teile dieser Seiten 18, 20 nur so weit bedecken, daß ein frei
liegendes Ende oder eine freiliegende Kante 21, 23 der jeweiligen
Elektrode 14, 16 bedeckt ist.
In diesem Zeitpunkt kann der in Fig. 5 dargestellte Kondensator
10′ gebrannt werden, um den Keramikkörper 12, die als
Elektroden fungierenden Schichten 14, 16 und die ersten Anschluß
schichten 22, 24 zu härten, so daß die
monolithische, einheitliche Kondensatorstruktur 10′′ nach Fig. 7
entsteht. Beim nächsten Fertigungsschritt kann Lötmittel 26
auf die Außenseiten der gehärteten ersten Anschlußschichten 22′, 24′
aufgebracht und können Leiter 28 angebracht werden, um den
Kondensator 10′′ fertigzustellen.
Die ersten Anschlußschichten 22, 24 können aber vor dem gemeinsamen Brennen
auch jeweils mit dünnen zweiten Anschlußschichten 25 und 25′ überzogen werden
(vgl. Fig. 6), um das Betriebsverhalten zu verbessern oder die
Kondensatoranschlüsse den Kundenwünschen anzupassen. Die
zweiten Anschlußschichten 25, 25′ bestehen aus feinverteiltem Metall, mit oder
ohne Keramikzusatz, in Form einer organischen Flüssigkeit oder
Paste. Nach dem gemeinsamen Brennen sind die ersten und zweiten Anschlußschichten
22, 24, 25 und 25′ miteinander und mit den Seiten des Keramik
körpers 12′ und mit den Elektroden 14, 16 zu einem
einheitlichen Gebilde verbunden. Anschließend können die
Lötstelle 26 und die Zuleitungen 28 an den Kondensatoranschlüsse
bildenden ersten Anschlußschichten 22′, 24′ angebracht werden, um den Aufbau des
Kondensators 10′′, wie in den Fig. 7 und 8 dargestellt, zu
vervollständigen.
Wenn es erforderlich ist, das Schneiden der Gruppe von un
gesinterten Keramikschichten nach dem Zusammendrücken der
Schichten, wie oben in Verbindung mit der US-Patentschrift
3 235 939 erwähnt, zu verbessern, kann die Gruppe eine
Wärmebehandlung erfahren, damit die Teilchen zusammenfließen
und das Bindemittel entfernt wird, wodurch die Gruppe
leichter mit Sägen oder Messern zu Blöcken 12 zugeschnitten
werden kann. Der Keramikkörper
des Blocks 12, gleichgültig ob ungebrannt oder zum Entfernen
des Bindemittels unvollkommen gebrannt, ist weiterhin ungesintert,
so daß die Anschlußschichten 22, 24, 25 und 25′ mit dem
Körper 12 und den Elektroden 14, 16 zu einem einheitlichen
Bauteil werden, nachdem sie gemeinsam gebrannt sind.
Zwar ist das Verfahren an Hand eines Mehrschichtkondensators
beschrieben, es kann jedoch auch bei einem
Kondensator mit einem einzelnen ungesinterten Keramikkörper
angewandt werden, etwa bei dem in der US-Patentschrift
4 205 364 beschriebenen Kondensator. Die
aus einem Gemisch von Keramikmaterial und feinverteiltem
Metall bestehenden ersten Anschlußschichten 22, 24 und die aus feinverteiltem
Metall mit oder ohne die Keramikzusammensetzung bestehenden zweiten
Anschlußschichten 25, 25′ werden an dem Keramikkörper 12 angebracht
und mit dem Keramikkörper 12 und seinen Elektroden 14, 16 in der oben
in Verbindung mit den Fig. 5 und 6 erläuterten Weise gemeinsam
gebrannt. Danach können die Kondensatoren ebenfalls
mit den Lötstellen und/oder Leitern versehen werden, wie es in
Verbindung mit den Fig. 7 und 8 beschrieben wurde.
Die Zusammensetzung der ersten und zweiten Anschlußschichten
24, 24; 25, 25′ ist dieselbe wie die Keramikmischung des Körpers
12, und die Keramik in der Anschlußschicht
hat typischerweise einen Volumenanteil Keramik von 10 bis
60% auf. Wenn das Bauteil ein Widerstand oder eine sonstige
Widerstandskomponente ist, oder wenn ein niedrigeres elektrisches
Leitvermögen der Keramikkomponente zulässig ist, kann
das Verhältnis von Keramik zu Metall in den Anschlußschichten
22, 24; 25, 25′ bis auf 75 Vol.-% erhöht werden. Wenn ferner
die Keramik in den Anschlußschichten 22, 24; 25, 25′ sich
von der Keramik in dem Körper 12′ infolge Anwendung eines Fluß
mittels unterscheidet, kann das Verhältnis von Keramik zu Metall
in den Anschlußschichten 22, 24; 25, 25′ auf bis zu 2 Vol.-% herabgesetzt werden.
Zwar ist das Verfahren im Zusammenhang mit Kondensatoren dar
gestellt und erläutert worden, jedoch läßt sich das Verfahren
auch bei anderen elektronischen Keramikbauteilen anwenden,
z. B. bei Widerständen, Drosseln, Schaltungen, Hybridbauteilen
usw. Das beschriebene Verfahren kann bei der Anwendung auf
Hybridbauteile eingesetzt werden, um Stromwege herzustellen,
so daß das fertige Hybridbauteil fast wie eine Leiterplatte
aussieht, an der anschließend Elektronikkomponenten angebracht
werden können.
Claims (15)
1. Verfahren zum Anbringen einer Mehrzahl von Anschluß
schichten auf der Außenseite eines Keramik-Bauelements mit
einem ungesinterten Keramikkörper (12), wobei erste
Anschlußschichten (22, 24) an dem Keramikkörper (12) angebracht
werden, die feinverteiltes Metall in einer organischen
Trägersubstanz enthalten und der Keramikkörper (12) und die
ersten Anschlußschichten (22, 24) gebrannt werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten Anschlußschichten (22, 24) zusätzlich nur noch eine feinverteilte Keramik aufweisen, die im wesentlichen mit der Keramik in dem Keramikkörper (12) übereinstimmt,
daß zweite Anschlußschichten (25, 25′) über den ersten Anschlußschichten (22, 24) angebracht werden, welche zweite Anschlußschichten (25, 25′) feinverteiltes Metall und feinverteilte Keramikteilchen von im wesentlichen der gleichen Keramik wie der des Keramikkörpers (12) in einer flüssigen Trägersubstanz aufweisen, und
daß der Keramikkörper (12), die ersten Anschlußschichten (22, 24) und die zweiten Anschlußschichten (25, 25′) gemeinsam gebrannt werden, um sie in ein monolithisches, einheitliches Bauelement überzuführen.
daß die ersten Anschlußschichten (22, 24) zusätzlich nur noch eine feinverteilte Keramik aufweisen, die im wesentlichen mit der Keramik in dem Keramikkörper (12) übereinstimmt,
daß zweite Anschlußschichten (25, 25′) über den ersten Anschlußschichten (22, 24) angebracht werden, welche zweite Anschlußschichten (25, 25′) feinverteiltes Metall und feinverteilte Keramikteilchen von im wesentlichen der gleichen Keramik wie der des Keramikkörpers (12) in einer flüssigen Trägersubstanz aufweisen, und
daß der Keramikkörper (12), die ersten Anschlußschichten (22, 24) und die zweiten Anschlußschichten (25, 25′) gemeinsam gebrannt werden, um sie in ein monolithisches, einheitliches Bauelement überzuführen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Keramik-Bauelement
ein Kondensator ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten Anschlußschichten (22, 24) aus einem
Gemisch von Keramik und Metall bestehen, in dem die
Keramik im wesentlichen 10 bis 60 Vol.-% ausmacht.
4. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Keramik-Bauelement
ein Widerstand ist und die ersten Anschlußschichten (22, 24)
aus einem Gemisch von Keramik und Metall gebildet
sind, in dem die Keramik im wesentlichen 30 bis 75 Vol.-%
ausmacht.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die feinverteilte Keramik der
ersten Anschlußschichten (22, 24) von der des Körpers (12)
durch die Verwendung von Flußmitteln unterscheidet und die
ersten Anschlußschichten (22, 24) aus einem Gemisch von
Keramik und Metall gebildet sind, in dem die Keramik im
wesentlichen zwischen 2 und 10 Vol.-% ausmacht.
6. Verfahren zur Herstellung eines Kondensators, wobei
ein Körper (12) aus ungesintertem Keramikmaterial mit darin in Abstand voneinander befindlichen dünnen Elektroden (14, 16) hergestellt wird, die aus feinverteiltem Metallmaterial bestehen, die sich abwechselnd bis zu gegenüber liegenden Seiten (18, 20) des Körpers (12) erstrecken und dort freiliegende Kanten (21, 23) aufweisen;
eine erste Anschlußschicht (22, 24) an den in Abstand voneinander befindlichen Seiten (18, 20) des Körpers (12) angebracht wird, um die freiliegenden Kanten (21, 23) der Elektroden (14, 16) zu bedecken und elektrisch zu verbinden, und
der Körper (12) die Elektroden (14, 16) und die erste Anschlußschicht (22, 24) gemeinsam gebrannt werden, um sie zu einem monolithischen einheitlichen Bauteil zusammen zuführen, so daß die erste Anschlußschicht (22, 24) leitende Anschlüsse der Elektroden bildet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Anschlußschicht (22, 24) aus einem Gemisch besteht, das sich nur aus einem feinverteilten Metall, feinverteilten Keramikteilchen und einer flüssigen organischen Trägersubstanz zusammensetzt.
ein Körper (12) aus ungesintertem Keramikmaterial mit darin in Abstand voneinander befindlichen dünnen Elektroden (14, 16) hergestellt wird, die aus feinverteiltem Metallmaterial bestehen, die sich abwechselnd bis zu gegenüber liegenden Seiten (18, 20) des Körpers (12) erstrecken und dort freiliegende Kanten (21, 23) aufweisen;
eine erste Anschlußschicht (22, 24) an den in Abstand voneinander befindlichen Seiten (18, 20) des Körpers (12) angebracht wird, um die freiliegenden Kanten (21, 23) der Elektroden (14, 16) zu bedecken und elektrisch zu verbinden, und
der Körper (12) die Elektroden (14, 16) und die erste Anschlußschicht (22, 24) gemeinsam gebrannt werden, um sie zu einem monolithischen einheitlichen Bauteil zusammen zuführen, so daß die erste Anschlußschicht (22, 24) leitende Anschlüsse der Elektroden bildet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Anschlußschicht (22, 24) aus einem Gemisch besteht, das sich nur aus einem feinverteilten Metall, feinverteilten Keramikteilchen und einer flüssigen organischen Trägersubstanz zusammensetzt.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Keramik des Gemischs im wesentlichen mit der Keramik des
Körpers (12) übereinstimmt.
8. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Keramikteilchen bei Nichtberücksichtigung der
Trägersubstanz im wesentlichen 10 bis 60 Vol.-% des
Gemischs ausmachen, so daß sich die Anschlußschichten (22,
24) beim Brennen vollständig mit dem Körper (12) und den
Elektroden (14, 16) zusammenschließen.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß vor dem gemeinsamen Brennen eine
zweite Anschlußschicht (25, 25′) aus feinverteiltem Metall
und einer flüssigen organischen Trägersubstanz auf die erste
Anschlußschicht (22, 24) aufgebracht wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
zweite Anschlußschicht (25, 25′) bei Nichtberücksichtigung
der Trägersubstanz Keramikteilchen in einem Anteil von bis
zu 60 Vol.-% enthält.
11. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß an den leitenden Anschlüssen zur
Vervollständigung des Kondensators Leiter (28) angebracht
werden.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß eine vertikale Anordnung von Streifen aus
ungesintertem Keramikmaterial, die
mit Schichten (14, 16) aus feinverteiltem Metallmaterial
belegt sind, schwach gebrannt wird, um die Teilchen zusammen
fließen zu lassen und das Bindemittel zu entfernen und daß
die Anordnung zerschnitten wird, um eine Mehrzahl von
Körpern (12) zu erhalten, in denen die Schichten Elektroden
(14, 16) darstellen, deren Kanten (21, 23) an gegenüber
liegenden Seiten der Körper (12) alternierend freiliegen.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß auf die zweiten Anschlußschichten (25,
25′) vor dem gemeinsamen Sintern dritte Anschlußschichten
aufgebracht werden, die aus metallischem Material bestehen,
damit Leiter (28) an den dritten Anschlußschichten
leicht angebracht werden können.
14. Verfahren nach Anspruch 13, worin die genannten dritten
metallischen Schichten feinverteilte Keramikteilchen
enthalten.
15. Keramischer Mehrschichtkondensator mit einem
Keramikkörper und einer Mehrzahl von
vertikal übereinandergelegten, jeweils Elektroden dar
stellenden Schichten (14, 16) aus Metall,
die sich abwechselnd bis zu gegenüberliegenden
Seiten (18, 20) des Keramikkörpers
erstrecken und mit Anschlußschichten (22, 24) an jeder
der beiden Seiten (18, 20) des Keramikörpers, die die Elektroden leitend
verbinden und feinverteiltes Metall in einer flüssigen
organischen Trägersubstanz aufweisen,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlußschichten (22, 24) zusätzlich nur noch feinverteilte Keramikteilchen enthalten, wobei die ungesinterten Keramikteilchen von der gleichen Art wie die Keramik des Keramikkörpers ist, wodurch der Keramikkörper die vertikal übereinandergelegten Schichten (14, 16) und die Anschlußschichten (22, 24) gemeinsam zu einem monolithischen einheitlichen Bauelement brennbar sind.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anschlußschichten (22, 24) zusätzlich nur noch feinverteilte Keramikteilchen enthalten, wobei die ungesinterten Keramikteilchen von der gleichen Art wie die Keramik des Keramikkörpers ist, wodurch der Keramikkörper die vertikal übereinandergelegten Schichten (14, 16) und die Anschlußschichten (22, 24) gemeinsam zu einem monolithischen einheitlichen Bauelement brennbar sind.
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8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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