DE4012633C2 - - Google Patents
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- A61C—DENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zum Herstellen
eines Labialbogens für eine Oberkiefer- oder
Unterkieferplatte sowie für funktionskieferorthopädische
Geräte nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und umfaßt eine
Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Ein Labialbogen in einer Oberkiefer- oder
Unterkieferplatte dient in der Kieferorthopädie zur
Korrektur von Schneidezahnfehlstellungen und zur
Zahnbogenausrichtung. Es besteht aus einem federharten
Draht, der zu einem horizontalen Anteil, zwei U-Schlaufen
und zwei transversalen Anteilen gebogen ist. An die
Ausgestaltung des Labialbogens werden folgende klinische
Vorbedingungen gestellt. Der Labialbogen verläuft mit
seinem horizontalen Anteil parallel zur Okklusionsebene
im incisalen Drittel der Schneidezähne. Die vertikale
Abknickung zur U-Schlaufe liegt im mesial incisalen
Drittel der Eckzähne. Die Länge der U-Schlaufe orientiert
sich am marginalen Parodontium der Eckzähne. Der distal
vertikale Anteil der U-Schlaufe verläuft parallel zum
mesialen Anteil. Die U-Schlaufe bildet in sich eine
Fläche, die parallel zum Zahn- und Schleimhautrelief
verlaufen muß. Beide U-Schlaufen eines Labialbogens haben
die gleiche Größe und stehen aus lateraler Sicht im
rechten Winkel zur Okklusionsebene. Der transversale
Anteil des Labialbogens verläuft interdental rechtwinklig
zur idealen Mitte des Kieferkammes und liegt bei der
Plattenapparatur unterhalb der Okklusionsebene. Bei einem
FKO-Gerät hingegen verläuft der transversale Anteil etwa
in der Hälte der intermaxillären Distanz.
Aus der Veröffentlichung von Joachim Tränkmann, "Die
Plattenapparatur in der Kieferorthopädie", Verlag
Quintessenz Verlags GmbH, 1985, Seiten 53-57, ist der
Aufbau eines Labialbogens sowie die Herstellung durch den
Zahntechniker unter Zuhilfenahme seiner Finger und einer
Zange beschrieben. Darüber hinaus enthält die
Veröffentlichung auch eine Aufzählung der Fehler, die
sich häufig beim Herstellen eines Labialbogens
ergeben können.
Aus der Veröffentlichung folgt somit, daß es im
wesentlichen von der Geschicklichkeit und dem Zeitaufwand
des Zahntechnikers abhängt, inwieweit die klinischen
Anforderungen an den Labialbogen erfüllt werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum Herstellen eines Labialbogens für eine Oberkiefer-
oder Unterkieferplatte dahingehend zu verbessern, daß die
Krümmungen der Bögen harmonisch und mit dem exakten
Radius herstellbar sind, daß die erforderlichen Winkel
der Abknickung eingehalten werden und daß neben der
Einhaltung der übrigen Abmessungen auch ein streng
symmetrischer Aufbau erzielbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die im kennzeichnenden
Teil angegebenen Merkmale gelöst.
Beim Umschlingen der ersten Biegelehre wird der zunächst
langgestreckte federharte Draht teilweise in einen
harmonischen Bogen überführt. Der Radius der Biegelehre
ist kleiner als der des horizontalen Anteils des
Labialbogens, damit der Draht zunächst auf einen Bogen
mit einem kleineren Radius umgebogen werden kann, wonach
der Draht dann durch Rückfedern sich zu einem Bogen
aufweitet, der dem Radius des späteren horizontalen
Anteils entspricht. Weiterhin wird dafür gesorgt, daß die
Biegelinie in einer Ebene vorgegeben ist, damit der mit
dem horizontalen Anteil versehene Draht beim Auflegen auf
eine Ebene vollständig anliegt.
Das Abbiegen der mesialen Schenkel der U-Schlaufen
erfolgt anschließend durch flächiges Fixieren des
horizontalen Anteils und Abbiegen des freien Drahtendes
an einer Biegekante über den rechten Winkel hinaus. Durch
das flächige Fixieren verbleibt der horizontale Anteil in
einer Ebene, und es ergibt sich ein scharfer Knick von dem
horizontalen Anteil zum mesialen Schenkel. Das Biegen
über den rechten Winkel hinaus führt dazu, daß sich nach
dem Rückfedern exakt ein rechter Winkel ergibt.
Das anschließende Biegen der U-Schlaufe erfolgt durch
Umschlingen einer zweiten Biegelehre, deren Radius wieder
kleiner als der Bogen der U-Schlaufe ist. Wiederum wird
hierdurch ein harmonischer Bogen der U-Schlaufe erzielt,
der in einer Ebene liegt. Durch die Benutzung der zweiten
Biegelehre für die an der linken und an der rechten Seite
befindliche U-Schlaufe wird außerdem sichergestellt, daß
beide U-Schlaufen exakt symmetrisch ausgebildet werden
können.
Schließlich erfolgt das Abbiegen des transversalen
Anteils durch Fixieren wenigstens eines Teils der U-
Schlaufe und Abbiegen des freien Drahtendes an einer
Biegekante.
Hierdurch wird während des Biegevorganges des
transversalen Anteils die in einer Ebene liegende
Ausrichtung des Bogens der U-Schlaufe sowie ihrer beiden
Schenkel sichergestellt. Außerdem ist auch hier ein
scharfes Abbiegen zur Erzielung eines etwa rechten
Winkels möglich.
Neben einer exakten Herstellung von Labialbögen
ermöglicht das Verfahren auch eine wesentlich schnellere
Arbeitsweise bei der Herstellung, da gerade die
zeitaufwendigen Merkmale, die das Geschick und Augenmaß
des Zahntechnikers bisher erfordert haben, nun
automatisch berücksichtigt werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 6.
Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, daß das eine
Drahtende rechtwinklig umgebogen und der umgebogene
Schenkel während der Umschlingung der ersten Biegelehre
rechtwinklig zur Biegeebene fixiert wird (Anspruch 2).
Hierdurch wird die Lage und Ausrichtung des Drahtes
während des Biegevorganges beibehalten. Die beim
Biegevorgang auftretenden erheblichen Zugkräfte im Draht
könnten nämlich ein Mitziehen bewirken und darüber hinaus
eine Drehung hervorrufen, die zu einer unharmonischen
Biegung führt und auch eine einheitliche Ebene des
horizontalen Anteils des Labialbogens verhindert.
Bei einer Verbesserung des zweiten Verfahrensschrittes
ist vorgesehen, das flächige Fixieren des horizontalen
Anteils durch Einlegen des Drahtes bis zur Markierung der
Abbiegung des mesialen Schenkels in eine Bogennut und
Verschließen derselben zu ermöglichen (Anspruch 3).
Die Bogennut berücksichtigt hier die bereits erfolgte
Biegung des horizontalen Anteils, indem sie seiner
Krümmung folgt. Der Draht ist hier praktisch an vier
Seiten gehalten, nämlich mit seiner einen Seite am
Nutgrund, den beiden anderen Seiten an den Nutflanken und
mit seiner oberen Seite durch einen über die Bogennut
gelegten Verschluß. In dieser Position ist ein Drehen
oder Verschieben des federharten Drahtes unmöglich.
Vielmehr verbleibt beim Abbiegen des freien Schenkels der
horizontale Anteil des Labialbogens exakt in seiner
ebenen Ausrichtung.
Weiterhin ist vorgesehen, daß das Abbiegen des freien
Drahtendes durch Eindrücken in eine unter spitzem Winkel
abknickende, gerade verlaufende Fortsetzung der Bogennut
durchgeführt wird (Anspruch 4).
Durch Eindrücken des Drahtendes in die gerade verlaufende
Nut wird die Ausrichtung des mesialen Schenkels exakt
vorgegeben. Bei allen nach diesem Verfahren hergestellten
Labialbögen ergibt sich so derselbe Winkel zwischen dem
horizontalen Anteil und dem mesialen Schenkel der U-
Schlaufe, wobei weiter für Symmetrie auf beiden Seiten
gesorgt ist. Durch das Eindrücken in die Nut wird
außerdem eine sehr scharfe Abknickung erzielt, so daß die
abknickenden Schenkel praktisch ohne Übergangsbogen
aufeinanderstoßen.
Bei der Durchführung des dritten Verfahrensschrittes,
nämlich der Herstellung der U-Schlaufen wird der an dem
mesialen Schenkel angrenzende Bereich des horizontalen
Anteils während der Umschlingung der zweiten Biegelehre
in einer parallel zum horizontalen Anteil verlaufenden
Nut fixiert (Anspruch 5).
Hierdurch ergeben sich zweierlei Vorteile. Einmal wird
durch die Fixierung in der Nut die bei der Umschlingung
der zweiten Biegelehre auftretende starke Zugkraft
aufgenommen. Zum anderen wird der an den mesialen
Schenkel angrenzende Bereich des horizontalen Anteils
geradegehalten, so daß die bisherigen Herstellungserfolge
hinsichtlich einer harmonischen Ausgestaltung des
horizontalen Anteils auch bei Herstellung der U-Schlaufen
aufrechterhalten bleiben.
Bei einer praktischen Ausführung des vierten
Verfahrensschrittes wird der distale Schenkel der U-Schlaufe
in einer Nut und der an den mesialen Schenkel
der U-Schlaufe angrenzende Bereich des horizontalen
Anteils in einer weiteren parallel zur Biegekante
verlaufenden Nut während des Abbiegens des transversalen
Anteils fixiert (Anspruch 6).
Durch das Fixieren des distalen Schenkels bleibt die
Ausrichtung der U-Schlaufe in einer Ebene während
Durchführung des Biegevorganges erhalten. Das Einlegen
des an den mesialen Schenkel der U-Schlaufe angrenzenden
Bereichs des horizontalen Anteils in eine weitere Nut
ermöglicht, daß ein konstanter Abstand in der
horizontalen Ebene zwischen dem horizontalen Anteil und
den transversalen Anteilen eingehalten werden kann.
Die Erfindung umfaßt eine Einrichtung zum
Herstellen eines Labialbogens für eine Oberkiefer- oder
Unterkieferplatte nach dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
Diesbezüglich liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Einrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 7
dahingehend zu verbessern, daß die Krümmungen der Bögen
harmonisch und mit exaktem Radius herstellbar sind, daß
die erforderlichen Winkel der Abknickungen eingehalten
werden und daß neben der Einhaltung der übrigen
Abmessungen auch ein streng symmetrischer Aufbau
erzielbar ist. Jede Drahtabknickung erfolgt nur einmal
(Kaltverformung). Damit werden Sollbruchstellen
vermieden. Diese Aufgabe wird bei einer Einrichtung nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 7 durch die im
kennzeichnenden Teil angegebenen Merkmale gelöst.
Die Biegewalze der ersten Vorrichtung gibt für den
horizontalen Anteil des Labialbogens einen einheitlichen
Radius vor. Somit erhält ein Draht, der um die Biegewalze
herumgeschlungen wird, einen harmonischen Bogen. Da der
Radius kleiner als der des horizontalen Anteils ist, läßt
sich der federharte Draht einer dauerhaften Verformung
unterwerfen, die beim Rückfedern einen Bogen mit dem
Radius des horizontalen Anteils annimmt. Eine Führung für
die Biegelinie in einer Ebene sorgt weiterhin dafür, daß
auch der Bogen exakt in einer Ebene liegt, wodurch einmal
die richtige Lage bezüglich der Schneidezähne im zu
regulierenden Gebiß sichergestellt ist als auch die
Ausrichtung der sich anschließenden U-Schlaufen und
transversalen Anteile. Die zweite Vorrichtung mit ihrem
auf zwei Seiten angreifenden Fixierflächen hält den
soweit hergestellten Bogen des horizontalen Anteils
während des nachfolgenden Biegevorganges exakt in einer
Ebene, so daß sich beim Biegen auch entsprechend exakte
Biegewinkel erzielen lassen. Zur Erzeugung eines rechten
Winkels schließt die von der Biegekante abknickende
Fläche einen spitzen Winkel mit den Fixierflächen ein, so
daß das freie Ende des federharten Drahtes zunächst über
den rechten Winkel hinaus umgeknickt werden kann und bei
Rückfedern dann exakt den rechten Winkel einnimmt.
Mit der dritten Vorrichtung lassen sich ähnlich der
ersten Vorrichtung exakte Biegeradien herstellen, so daß
auch der Bogen der U-Schlaufe mit der gleichen Präzision
auf beiden Seiten hergestellt werden kann, wie bereits im
Zusammenhang mit der Herstellung des Bogens des
horizontalen Anteils beschrieben wurde.
Durch die vierte Vorrichtung lassen sich schließlich die
transversalen Anteile des Labialbogens biegen, ohne daß
beim Biegevorgang die vorher geschaffenen in einer Ebene
liegende Ausrichtung der U-Schlaufen beeinträchtigt wird.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Einrichtung ergeben sich aus den Ansprüchen 8 bis 33.
Eine Weiterbildung der ersten Vorrichtung sieht einen
entlang der Biegelinie um die Biegewalze herumführbaren
Biegedorn vor. Dieser ist auf einem um die Achse der
Biegewalze drehbaren und axial verschiebbaren Antrieb
exzentrisch angeordnet (Anspruch 8).
Durch den Biegedorn wird der federharte Draht am
Außenumfang des späteren horizontalen Anteils erfaßt und
an die Biegewalze mit konstantem Radius herangedrückt.
Der Bogen des horizontalen Anteils erhält so einen
harmonischen Verlauf, wie er durch Biegen von Hand nicht
realisierbar ist. Durch das axiale Verschieben des
Antriebs ist es möglich, den Draht zunächst in die
richtige Lage zu bringen, dann den Antrieb mit dem
Biegedorn über den Draht zu stülpen, die Biegung
vorzunehmen und anschließend den Draht zur Entnahme auf
der Vorrichtung wieder freizugeben.
Bei einer praktischen Ausgestaltung ist der Antrieb als
Handrad ausgebildet (Anspruch 9).
So ist eine ergonomisch günstige Bedienung des
Biegestiftes bei geringem Kraftaufwand und einer exakten
Bemessung der Länge des Biegeweges möglich.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der ersten Vorrichtung
besteht darin, daß die Führung für die Biegelinie durch
eine Ringnut in der Biegewalze gebildet ist (Anspruch 10).
Der federharte Draht wird durch den Biegedorn so während
des gesamten Biegevorganges in die Ringnut gedrückt und
erhält so automatisch eine Ausrichtung des Bogens in eine
Ebene.
Ferner umfaßt die erste Vorrichtung einen neben der
Biegewalze befestigten Parallelanschlag aus einer in der
Biegeebene liegenden Fläche und einer dazu senkrechten,
mit der Oberfläche der Biegewalze fluchtenden Fläche (Anspruch 11).
Der Parallelanschlag sorgt dafür, daß beim Anlegen des
als Ausgangsmaterial verwandten langgestreckten
federharten Drahtes dieser gleich in der richtigen
Position an der Biegewalze zu liegen kommt. Der zuvor
angehobene Biegedorn kann dann nämlich sofort
anschließend hinter den Draht bewegt und anschließend um
die Biegewalze herumgeführt werden.
Außerdem ist vorgesehen, daß die Wand der mit der
Oberfläche der Biegewalze fluchtenden Fläche an ihrem von
der Biegewalze abgewandten Ende angeschrägt ist (Anspruch 12).
Beim Umbiegen des Drahtes um die Biegewalze besteht
nämlich die Möglichkeit, daß das freie Ende kurz vor
einer 360°-Umschlingung an die nach oben vorstehende Wand
des Parallelanschlages anstößt. Durch das Anschrägen des
Endes wird jedoch erreicht, daß das freie Ende über die
Schräge angehoben wird und dann über die Oberfläche der
Hand hinweggleitet, bis der Biegevorgang beendet ist.
Bei einer praktischen Ausgestaltung ist in einer der
Flächen des Parallelanschlages eine zur Fläche senkrechte
Bohrung angeordnet, deren Durchmesser geringfügig größer
als der Durchmesser des federharten Drahtes ist (Anspruch 13).
In diese Bohrung kann ein vorher abgewinkeltes Ende des
Drahtes eingesteckt werden, wodurch sich die von der
Biegevorrichtung beim Umschlingen der Biegewalze
entstehenden Kräfte besser aufnehmen lassen und ein
Verrutschen oder Verdrehen des Drahtes verhindert wird.
Eine Weiterbildung der zweiten Vorrichtung sieht vor, daß
die Fixierflächen durch wenigstens eine in eine Ebene
eingelassene Bogennut, die mit einer Deckfläche abdeckbar
ist, gebildet sind (Anspruch 14).
Die Bogennut berücksichtigt hier bereits die erzeugte
Krümmung des horizontalen Anteils und bewirkt zudem eine
automatische Ausrichtung des Bogens bezüglich der
abzuknickenden Schenkel. In der Bogennut läßt sich der
eingelegte Draht durch den Grund der Nut sowie durch die
Flanken der Nut an drei Seiten fixieren, während die
Deckfläche für eine Fixierung von oben sorgt. So ist ein
Verdrehen oder ein Verschieben des Drahtes bei
Durchführung des Abbiegens ausgeschlossen.
Bei einer Weiterbildung sind mehrere Bogennuten mit
unterschiedlichen Bogenradien in die Ebene eingelassen (Anspruch 15).
Diese Ausführung berücksichtigt, daß bei
unterschiedlichen Gebissen auch unterschiedliche
Krümmungsradien des horizontalen Anteils erforderlich
sein können. Die Bogennuten bieten dann mehrere
Auswahlmöglichkeiten, so daß beim Einlegen des
vorgefertigten Bogens des horizontalen Anteils in die
Ringnut nur eine kleine Aufweitung oder Schließung
erforderlich ist, ohne daß die Veränderung in
unerwünschter Weise eine bleibende Verformung hervorrufen
würde.
Zweckmäßig ist die Deckfläche als auf der Ebene lösbar
befestigte Leiste ausgebildet, die mit den Bogennuten
vollständig zur Deckung bringbar ist (Anspruch 16).
Durch Verschwenken oder Abnehmen der Leiste werden die
Bogennuten von oben zugänglich und der vorgebogene Draht
kann eingelegt und mit seiner Markierung an der
Biegekante ausgerichtet werden. Durch anschließendes
Verschwenken der Leiste über die Bogennuten lassen sich
diese schließen, wodurch der eingelegte Draht auch von
oben fixiert wird.
Die Bogennuten setzen sich gemäß einer Weiterbildung in
der von der Biegekante abknickenden Fläche als gerade
verlaufende Nuten fort (Anspruch 17).
Dadurch wird die Ausrichtung des mesialen Schenkels
vorgegeben, so daß der Winkel zwischen dem horizontalen
Anteil und dem mesialen Schenkel der U-Schlaufe immer
wieder mit der gleichen Präzision gefertigt werden kann.
Die gerade verlaufenden Nuten nehmen einen stumpfen
Winkel zur Biegekante ein (Anspruch 18).
Hierdurch ergibt sich eine Neigung des mesialen Schenkels
zur Senkrechten, wodurch die spätere Fläche der U-
Schlaufe eine Neigung erhält, die parallel zum
Schleimhautrelief verläuft.
Auf der von der Biegekante abknickenden Fläche kann eine
Biegeleiste angeordnet sein, die bündig über die gerade
verlaufenden Nuten schwenkbar ist (Anspruch 19).
Diese Biegeleiste ermöglicht es, den Draht an der
Biegekante bei geringem Kraftaufwand scharf abknicken zu
lassen und in die gerade verlaufenden Nuten
hineinzudrücken.
Zweckmäßig trägt die Biegeleiste an ihren Biegekanten
eine Fase (Anspruch 20).
Hierdurch wird die Angriffsfläche vergrößert, die beim
Abbiegen des freien Endes des Drahtes durch die
Biegeleiste auf den Draht ausgeübt wird. Eine Einkerbung
oder gar ein mögliches Abscheren des Drahtes wird so
vermieden.
Die zweite Vorrichtung ist zweckmäßig aus zwei
symmetrischen Teilvorrichtungen zusammengesetzt (Anspruch 21).
Dadurch lassen sich die Abknickung des mesialen Schenkels
vom horizontalen Teil auf der rechten und auf der linken
Seite exakt symmetrisch zueinander ausführen. Dies gilt
besonders für die Neigung der U-Schlaufe zur Senkrechten.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der dritten
Vorrichtung umfaßt diese einen entlang der Biegelinie um
die Biegewalze herumführbaren Dorn, der auf einem um die
Achse der Biegewalze drehbaren und axial verschiebbaren
Antrieb exzentrisch angeordnet ist (Anspruch 22).
Diese Ausgestaltung entspricht der ersten Vorrichtung. So
wird auch hier die Biegung des Drahtes mit dem Biegedorn
ausgeführt, der auf seiner kreisförmigen Bahn den Draht
an die Biegewalze herandrückt. Durch axiales Verschieben
des Biegedorns läßt sich der Draht zunächst bequem in die
Biegevorrichtung einlegen. Danach wird der Biegedorn über
den Draht übergestülpt und der Biegevorgang ausgeübt.
Anschließend läßt sich durch abermaliges Verschieben des
Biegedorns der Draht bequem aus der Vorrichtung
entnehmen.
Zweckmäßig ist auch hier der Antrieb als Handrad
ausgebildet (Anspruch 23).
Dadurch läßt sich sowohl das Drehen als auch das
Verschieben des Biegedorns in ergonomisch günstiger Weise
leicht und präzise ausführen.
Weiterhin ist auch die Führung für die Biegelinie der
dritten Vorrichtung durch eine Ringnut in der Biegewalze
gebildet (Anspruch 24). In diese Ringnut wird der Draht während des
Biegevorganges fortlaufend hineingedrückt, so daß der
nach dem Biegen gebildete Bogen in einer Ebene liegt.
Die dritte Vorrichtung umfaßt gemäß einer praktischen
Ausgestaltung einen neben der Biegewalze befestigten
Anschlag aus einer in eine Nase eingelassenen Nut. Dabei
verläuft die Nut parallel zur Achse der Biegewalze (Anspruch 24).
In der Nut läßt sich der soweit vorgebogene horizontale
Anteil des Labialbogens einlegen und fixieren, wodurch
einerseits die Zugkräfte beim Biegen des Bogens der U-
Schlaufe aufgenommen werden und zum anderen die
Ausrichtung des horizontalen Anteils in der Ebene
beibehalten wird.
Die Fixierflächen der vierten Vorrichtung bestehen bei
einer vorteilhaften Weiterbildung aus einer Flachnut mit
der Breite einer U-Schlaufe und einer die Flachnut von
einer Seite übergreifenden Leiste (Anspruch 25).
Die U-Schlaufe kann in die Nut mit dem Bogen voran
eingeführt werden, worauf sich die Schenkel parallel zu
den Flanken der Nut ausrichten. Die Leiste sorgt dann
dafür, daß beim Abbiegen des freien Drahtendes die U-
Schlaufe in ihrer ebenen Ausrichtung verbleibt.
Außerdem sind wenigstens eine, vorzugsweise drei zur
Biegekante der vierten Vorrichtung parallel verlaufende
Nuten vorgesehen, die in die Flachnut einmünden (Anspruch 27).
In eine dieser Nuten kann das Ende des horizontalen
Anteils des Labialbogens hineingelegt werden, wodurch der
spätere horizontale Abstand zwischen dem horizontalen
Anteil und dem transversalen Anteil vorgegeben wird.
Die Nuten besitzen etwa die gleiche Länge wie die Breite
der Flachnut und treten an einer freien Kante aus (Anspruch 28).
Durch die begrenzte Länge der Nuten kann darin das Ende
des horizontalen Anteils unabhängig von dem jeweiligen
Bogenradius gelagert werden.
Auch die vierte Vorrichtung besteht vorzugsweise aus zwei
symmetrischen Teilvorrichtungen (Anspruch 29).
Dadurch können die transversalen Anteile auf der linken
und auf der rechten Seite mit der dafür speziell
ausgebildeten Teilvorrichtung exakt gebogen werden, so daß
auch hier eine vollkommen symmetrische Ausgestaltung der
Winkel sowie der Ebene, in der die transversalen Anteile
liegen, möglich ist.
In der Praxis sind die erste, zweite, dritte und vierte
Vorrichtung auf einer gemeinsamen Basisplatte angeordnet (Anspruch 30).
Dadurch läßt sich ein Labialbogen aus einem
langgestreckten federharten Draht in unmittelbar
aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten herstellen, wobei
diese Arbeitsschritte vom Zahntechniker an ein und
demselben Arbeitsplatz durchgeführt werden können. Die
Basisplatte nimmt dabei die Kräfte, die während der
Biegevorgänge durch die einzelnen Vorrichtungen ausgeübt
werden, gemeinsam auf. Dadurch kommen sämtliche
Vorrichtungen mit einer gemeinsamen Befestigung zur
Installation an einem Arbeitstisch aus.
Vorzugweise besteht die zweite Vorrichtung aus
gehärtetem oder aus Hartmetall bestehenden Einsätzen, in
die die Bogennuten eingelassen sind (Anspruch 31).
Bei dieser Vorrichtung werden beim Fixieren und beim
Biegevorgang besonders hohe Kräfte ausgeübt, die bei
weichem Material zu einem Verschleiß führen würden. Durch
die entsprechend verschleißfest beschaffenen Einsätze ist
es möglich, die übrigen Teile, insbesondere die
Basisplatte aus einem weicheren leicht bearbeitbaren
Material herzustellen und somit die Herstellungskosten
und den Zeitaufwand für die gesamten Vorrichtungen zu
vermindern.
Bei der Anordnung der einzelnen Vorrichtungen auf der
Basisplatte befindet sich zweckmäßig die erste und zweite
Vorrichtung auf der Oberseite und die dritte und vierte
Vorrichtung auf einer Seitenfläche der Basisplatte (Anspruch 32).
Durch die Auswahl dieser Anordnung lassen sich alle vier
Vorrichtungen auf sehr engem Raum anordnen. Dabei wird
jedoch vermieden, daß beim Umbiegen des zunächst
langgestreckten Drahtes in der ersten Vorrichtung andere
vorstehende Teile berührt werden und dadurch der
Biegevorgang gestört wird.
Zweckmäßig trägt die Basisplatte einen Befestigungsadapter
für einen Arbeitstisch (Anspruch 33).
Die Vorrichtungen können so bedarfsweise an einen
Arbeitstisch angeschlossen werden und nach Beendigung der
Biegearbeiten wieder entfernt und gesondert aufbewahrt
werden, so daß sie den übrigen Arbeitsablauf nicht stören
und auch nicht Gefahr laufen, beschädigt zu werden.
Außerdem ist es möglich, die Vorrichtungen mit einem
Handgriff zu installieren und so auch bedarfsweise an
verschiedenen Arbeitstischen einzusetzen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
wird anhand der Fig. 1 bis 9 erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer
Einrichtung zur Herstellung eines
Labialbogens,
Fig. 2 eine erste Vorrichtung als Bestandteil
der Einrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 einen mit der ersten Vorrichtung
gebogenen horizontalen Anteil des
Labialbogens,
Fig. 4 eine zweite Vorrichtung der Einrichtung
gemäß Fig. 1,
Fig. 5 die mit der zweiten Vorrichtung zusätzlich
gebogenen mesialen
Schenkel des Labialbogens,
Fig. 6 eine dritte Vorrichtung der Einrichtung
gemäß Fig. 1,
Fig. 7 die mit der dritten Vorrichtung gebogenen
U-Schlaufen des Labialbogens,
Fig. 8 eine vierte Vorrichtung der Einrichtung
gemäß Fig. 1 und
Fig. 9 einen fertig gebogenen Labialbogen.
Die in Fig. 1 dargestellte Einrichtung umfaßt alle vier
Vorrichtungen 30, 32, 34 und 36, welche auf einer
gemeinsamen Basisplatte 122 angeordnet sind. Die
Basisplatte 122 ist mit einem Befestigungsadapter 126
versehen und kann mit diesem an eine entsprechende
Werkzeugaufnahme eines Arbeitstisches angesteckt werden.
Auf der Oberseite der Basisplatte 122 befinden sich die
erste Vorrichtung 30 sowie die zweite Vorrichtung 32, die
ihrerseits aus einer Teilvorrichtung 32a und einer dazu
symmetrischen Teilvorrichtung 32b besteht. An der rechten
Seitenfläche der Basisplatte 122 sind die dritte
Vorrichtung 34 sowie die vierte Vorrichtung 36
angeordnet, wobei die vierte Vorrichtung 36 ihrerseits
aus den Teilvorrichtungen 36a und 36b besteht, die
symmetrisch aufgebaut sind. Die gewählte Anordnung der
Vorrichtungen dient dazu, daß sie auf einer relativ
kleinen Basisplatte in kompakter Weise aufgebaut sein
können, ohne daß sich eine gegenseitige Beeinflussung
oder Behinderung bei Durchführung der einzelnen
Biegeverfahrensschritte ergibt.
Die folgenden Fig. 2, 4, 6 und 8 beschränken sich auf
die jeweiligen Vorrichtungen der gesamten Einrichtung und
veranschaulichen außerdem anhand eines eingelegten und
teilweise entsprechend den ausgeführten
Verfahrensschritten vorgebogenen federharten Drahtes die
Funktionsweise der Vorrichtungen. In den darunter
gezeichneten Fig. 3, 5, 7 und 9 sind jeweils die
Fortschritte bei der Biegung eines Labialbogens
erkennbar.
Die in Fig. 2 dargestellte erste Vorrichtung 30 dient zum
Biegen eines horizontalen Anteils eines zunächst geraden
federharten Drahtes. Sie umfaßt eine Biegewalze 38, deren
Radius kleiner als der des horizontalen Anteils 12 eines
Labialbogens ist.
Eine Führung 40, die hier als Ringnut 64 in der
Biegewalze 38 ausgebildet ist, gibt eine Biegelinie in
einer Ebene vor. Oberhalb der Walze 38 befindet sich ein
als Antrieb 62 ausgebildetes Handrad mit einem Biegedorn
60. Der Biegedorn 60 ist durch Drehen des Handrades um
die Biegewalze 38 herumführbar. Der Biegedorn 60 ist
ferner durch axiale Verschiebung von der Ringnut 64
entfernbar oder in Flucht mit dieser bringbar.
Links neben der Biegewalze 38 befindet sich ein
Parallelanschlag 66 aus einer in der Biegeebene liegenden
Fläche 68 und einer dazu senkrechten, mit der Oberfläche
der Biegewalze 38 fluchtenden Fläche 70.
Eine Wand 72, die die Fläche 70 trägt, ist an ihrem von
der Biegewalze 38 abgewandten Ende 74 angeschrägt. In der
Fläche 38 befindet sich eine Bohrung 76, deren
Durchmesser geringfügig größer als der Durchmesser des
federharten Drahtes ist.
Der als Ausgangsmaterial dienende langgestreckte
federharte Draht wird zunächst an einem Ende rechtwinklig
abgebogen, in die Kante der aufeinanderstoßenden Flächen
68 und 70 gelegt und mit dem abgebogenen Schenkel in die
Bohrung 76 gesteckt. Der Antrieb 62 mit dem Biegedorn 60
ist in dieser Phase maximal nach oben geschoben, so daß
sich das nach rechts in der Zeichnung überstehende Ende
des Drahtes tangential an die Biegewalze 38 anliegen und
in die Ringnut 64 eindringen kann.
Nun wird der Antrieb 62 mit dem Biegedorn 60 nach unten
geschoben und übergreift dabei das überstehende Ende des
Drahtes. Indem der Draht mit dem Finger auf den Parallelanschlag
66 leicht festgehalten wird, wird nun der
Anstrieb 62 in Pfeilrichtung, d. h. im Uhrzeigersinn,
gedreht. Dabei wird das nach rechts überstehende Ende des
Drahtes fortlaufend in die Nut eingedrückt und wandert
praktisch in Pfeilrichtung um die Biegewalze 38 herum.
Mit dem Antrieb 62 kann eine nahezu vollständige
Umdrehung des Biegedorns 60 durchgeführt werden, wodurch
das freie Ende des Drahtes über den Parallelanschlag 66
hinwegbewegt wird. Da der Draht in der gleichen Ebene wie
das am Parallelanschlag 66 liegende Ende liegt, würde der
Draht bei der Biegung an das von der Biegewalze 38
abgewandte Ende 74 der Wand 72 anstoßen. Durch die
Abschrägung wird erreicht, daß er über dieses Ende der
Wand 72 hinweggleitet und somit der Biegedorn soweit
gedreht werden kann, daß er an das am Parallelanschlag 66
liegende Ende anstößt. Nun kann nach axialem Verschieben
des Biegedorns 60 der gebogene Draht aus der Vorrichtung
30 entnommen und das zuvor abgebogene freie Ende des
Schenkels abgeschnitten werden.
Der zurückfedernde Draht besitzt nun eine Form, wie sie
in Fig. 3 dargestellt ist. Es ist im mittleren Bereich
ein harmonischer Bogen entstanden, der dem horizontalen
Anteil 12 des Labialbogens entspricht.
Die zweite Vorrichtung 32, von denen die Teilvorrichtung
32a in Fig. 4 dargestellt ist, dient zur Herstellung der
mesialen Schenkel der U-Schlaufen.
Sie umfaßt Fixierflächen 42 und 44, die auf zwei Seiten
des vorgebogenen Drahtes angreifen und sich bis zu einer
Biegekante 46 erstrecken. Von der Biegekante 46 knickt
eine Fläche 48 in einem spitzen Winkel ab. Die
Fixierfläche 42 der zweiten Vorrichtung 32 ist durch eine
in eine Ebene 78 eingelassene Bogennut 80, 82 und 84
gebildet. Als Fixierfläche 44 dient eine Leiste 86, die
auf der Ebene 78 lösbar befestigt ist und insbesondere
über die Bogennuten 80, 82 und 84 in Pfeilrichtung
geschwenkt werden kann.
In der von der Biegekante 46 abknickenden Fläche 48
setzen sich die Bogennuten 80, 82 und 84 in gerade
verlaufende Nuten 88, 90 und 92 fort. Sie nehmen
gegenüber der Biegekante 46 einen stumpfen Winkel ein,
d. h., sie verlaufen in der Zeichnung in Fig. 4 schräg
nach unten rechts.
Da beim Biegevorgang in den Bogennuten und in gerade
verlaufenden Nuten außerordentliche hohe Druckkräfte
durch den federharten Draht ausgeübt werden, besteht das
Material, in dem diese Nuten eingelassen sind, aus
gehärtetem Stahl oder aus Hartmetall. Um nicht auch die
Basisplatte 122 in diesem schwer bearbeitbaren Material
auszuführen, sind die Nuten in Einsätzen 124 eingelassen,
so daß das übrige Material der Basisplatte 122 aus
weicherem, leicht bearbeitbaren Material, z. B. Aluminium,
bestehen kann.
Weiterhin ist eine Biegeleiste 94 vorgesehen, die an der
abknickenden Fläche 48 schwenkbar angeordnet ist und sich
bündig über die gerade verlaufenden Nuten 88, 90 und 92
drücken läßt. An den beiden Biegekanten trägt die
Biegeleiste 94 Fasen 96. Nachdem der gemäß Fig. 3
vorgebogene Draht an das entsprechende Gipsmodell des
Gebisses, für den der Labialbogen hergestellt werden
soll, angelegt wurde und an den vorgesehenen Abknickungen
im Bereich der Eckzähne Markierungen z. B. durch
Bleistiftstriche angebracht sind, wird der Draht mit
seinem horizontalen Anteil 12 in eine der Bogennuten 80,
82, 84 eingelegt, die dem Krümmungsradius am nächsten
liegt. Der Draht wird dann so ausgerichtet, daß die eine
Markierung an der Biegekante 46 anliegt. Anschließend
wird die Leiste 86 über die Bogennuten geschwenkt, so daß
eine sichere Fixierung des horizontalen Anteils 12 des zu
biegenden Labialbogens erfolgt.
Das über die Biegekante 46 vorstehende Ende wird nun
durch Schwenken der Biegeleiste 94 in Pfeilrichtung nach
unten umgebogen, sobald die Biegekante mit ihrer Phase 96
auf den Draht Druck ausübt. Dabei erfolgt eine Biegung
nach unten hinten über einen rechten Winkel hinaus, damit
beim Rückfedern des Drahtes nach Freigabe der
Biegeleiste 94 sich ein rechter Winkel einstellt. Durch
die Ausrichtung der gerade verlaufenden Nut 90 wird
zusätzlich eine Abwinkelung der späteren Ebene der U-
Schlaufe nach außen erzielt, die die Neigung des
Schleimhautreliefs im Gebiß berücksichtigt.
Entsprechend wird nun der mesiale Schenkel auf der hier
nicht dargestellten symmetrisch ausgebildeten
Teilvorrichtung 32b durchgeführt. Nach Vollendung der
Verfahrensschritte besitzt der Draht die in Fig. 5
dargestellte Gestalt, wobei nun ergänzend zu der Form
gemäß Fig. 3 sich die mesialen Schenkel 22 und 26
abknickend an den horizontalen Anteil 12 des Labialbogens
anschließen.
Die Formung der U-Schlaufen erfolgt nun in der dritten
Vorrichtung 34, die in Fig. 6 dargestellt ist. Diese
Vorrichtung ist ähnlich ausgebildet, wie die erste
Vorrichtung 30. Allerdings sind die Abmessungen so
beschaffen, daß sich ein engerer Biegeradius ergibt.
Im einzelnen besteht die dritte Vorrichtung 34 aus einer
Biegewalze 50, deren Radius kleiner als der des Bogens
der U-Schlaufe ist. Eine Führung 52 in Gestalt einer
Ringnut 102 gibt eine Biegelinie in einer Ebene vor. Ein
um die Biegewalze 50 herumführbarer Biegedorn 98 ist auf
einem drehbaren und axial verschiebbaren Antrieb 100
exzentrisch angeordnet. Der Antrieb 100 ist wieder als
Handrad ausgebildet.
Neben der Biegewalze 50 im Vordergrund der Zeichnung
befindet sich ein Anschlag 104, der eine in eine Nase 106
eingelassene Nut 108 umfaßt. Die Nut 108 verläuft
parallel zur Achse der Biegewalze 50, ist jedoch im
Ausführungsbeispiel nach unten versetzt.
Der entsprechend Fig. 5 vorgebogene Draht wird mit dem an
den mesialen Schenkel angrenzenden Bereich des
horizontalen Anteils in die Nut 180 eingeführt, so daß
der mesiale Schenkel zunächst nach oben weist. Zur
Erleichterung des Einlegens in die Nut 108 wird der
Biegedorn 98 mit dem Antrieb 100 zweckmäßig axial nach
rechts verschoben.
Während der Draht nun an dem linken freien Ende gemäße
Fig. 6 festgehalten wird, greift der Biegedorn 98 durch
Linksverschiebung des Antriebs 100 über das andere Ende
des Drahtes. Durch Rechtsdrehen des Antriebs 100 wird nun
eine Biegung des Drahtes in Pfeilrichtung vorgenommen,
wobei der Draht durch den Biegedorn 98 um die Biegewalze
herum in der Ringnut 102 geführt wird.
Der Antrieb 100 mit dem Biegedorn 98 läßt sich soweit
drehen, bis der Biegedorn an die untere Fläche der Nase
106 anstößt. Der über 180° hinaus gebogene Draht federt
bei Freigabe durch Rechtsverschieben des Antriebs 100
zurück und besitzt nun einen halbkreisförmigen Bogen, der
die U-Schlaufe des herzustellenden Labialbogens bildet.
Der beschriebene Vorgang wird dann anschließend auf der
anderen Seite des Drahtes wiederholt, so daß sich zwei
symmetrische U-Schlaufen ergeben.
Fig. 7 zeigt nun den Biegefortschritt, der mit den bisher
beschriebenen Vorrichtungen erzielt wurde. Der
herzustellende Labialbogen besitzt bereits einen
harmonisch gebogenen horizontalen Anteil 12 sowie
symmetrische U-Schlaufen 14 und 16, die jeweils einen
mesialen Schenkel 22 und 26 und jeweils einen distalen
Schenkel 24 und 28 aufweisen.
Durch Anlegen an das Gipsmodell wird nun der Abstand
ermittelt, den die Ebene des horizontalen Anteils von der
Ebene des noch zu biegenden transversalen Anteils
aufweisen soll. Die vorzunehmende Abknickung wird
ebenfalls auf den freien Drahtenden markiert.
Die vierte Vorrichtung, mit deren Hilfe nun der
transversale Anteil gebogen werden soll. Ist in Fig. 8
dargestellt. Von der Vorrichtung 36 ist die
Teilvorrichtung 36a dargestellt. Die Teilvorrichtung 36b
besitzt einen symmetrischen Aufbau. Die Vorrichtung 36a
umfaßt allgemein Fixierflächen 54und 56. Die
Fixierfläche 54 ist durch den Nutgrund einer Flachnut 110
gebildet, deren Breite der Breite einer U-Schlaufe
entspricht. Auf der einen Seite wird die Flachnut 110 von
einer Leiste 112 übergriffen. Die innenliegende Fläche
dieser Leiste 112 bildet die andere Fixierfläche 56. Die
Flachnut 110 endet oben an einer Biegekante 58.
In der Zeichnung links neben der Flachnut 110 sind zur
Biegekante 58 parallel verlaufende Nuten 114, 116 und 118
angeordnet, die mögliche Abstände zwischen den Ebenen des
horizontalen Anteils und des transversalen Anteils
vorgeben. Die Nuten besitzen etwa die gleiche Länge wie
die Breite der Flachnut 110 und treten an einer freien
Kante 102 aus.
Der entsprechend Fig. 7 vorgebogene Draht wird nun mit
der einen U-Schlaufe in die Flachnut hineingesteckt und
der horizontale Anteil in eine der Nuten 114, 116 oder
118 eingelegt, bei der die Markierung auf dem freien,
zunächst senkrecht nach oben weisenden Schenkel am
dichtesten an der Biegekante 58 anliegt. Da die Nuten
114, 116 und 118 nur eine geringe Länge besitzen, stört
die Krümmung des horizontalen Anteils beim Einlegen
nicht.
Nun wird das freie Ende in Pfeilrichtung über die
Biegekante 58 hinweggebogen, wobei der distale Schenkel
der U-Schlaufe zwischen der Flachnut 110 und der Leiste
112 festgeklemmt wird. Es erfolgt eine rechtwinklige
Abbiegung zur Ebene der U-Schlaufe, da die U-Schlaufe
auch an einer oder beiden Nutflanken der Flachnut 110
anliegt und so die beiden Schenkel der U-Schlaufe
senkrecht ausgerichtet sind.
Nach Vollendung des Biegevorganges in der Teilvorrichtung
36a wird die andere Seite entsprechend in der
Teilvorrichtung 36b gebogen. Hiernach ist der Labialbogen
fertiggestellt und in seiner endgültigen Form als
Labialbogen 10 in Fig. 9 gezeigt. Er besitzt nun die
exakt geformten und gebogenen Bestandteile, nämlich den
horizontalen Anteil 12, die U-Schlaufen 14 und 16 sowie
den transversalen Anteil 18 und 20 auf den entsprechenden
Seiten.
In bekannter Weise kann nun vom transversalen Anteil eine
Abbiegung zum Retentionsarm erfolgen.
Claims (33)
1. Verfahren zum Herstellen eines Labialbogens für
eine Oberkiefer- oder Unterkieferplatte sowie für
funktionskieferorthopädische Geräte aus einem federharten
Draht durch Biegen des horizontalen Anteils, Markieren
der Abbiegung vom horizontalen Anteil zum mesialen
Schenkel der U-Schlaufe auf der rechten und linken Seite,
rechtwinkliges Abbiegen der mesialen Schenkel nach unten
und außen auf der rechten und linken Seite, Biegen der U-
Schlaufe auf der rechten und linken Seite, Markieren der
Abbiegung vom distalen Schenkel der U-Schlaufe zum
transversalen Anteil auf der rechten und linken Seite und
Abbiegen des transversalen Anteils auf der rechten und
linken Seite, dadurch gekennzeichnet, daß das Biegen des
horizontalen Anteils durch Umschlingen einer ersten
Biegelehre vorgenommen wird, deren Radius kleiner als der
des horizontalen Anteils ist und die eine Biegelinie in
einer Ebene vorgibt, daß das Abbiegen der mesialen
Schenkel durch flächiges Fixieren des horizontalen
Anteils und Abbiegen des freien Drahtendes an einer
Biegekante über den rechten Winkel hinaus durchgeführt
wird, daß das Biegen der U-Schlaufe durch Umschlingen
einer zweiten Biegelehre vorgenommen wird, deren Radius
kleiner als der des Bogens der U-Schleife ist und die
eine Biegelinie in einer Ebene vorgibt und daß das Abbiegen
des transversalen Anteils durch Fixieren wenigstens
eines Teils der U-Schlaufe und Abbiegen des freien
Drahtendes an einer Biegekante vorgenommen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß vor dem Biegen des horizontalen Anteils das eine Drahtende rechtwinklig umgebogen und der
umgebogene Schenkel während der Umschlingung der ersten
Biegelehre rechtwinklig zur Biegeebene fixiert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das flächige Fixieren des horizontalen
Anteils durch Einlegen bis zur Markierung der Abbiegung
des mesialen Schenkels in eine Bogennut und Verschließen
derselben erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Abbiegen des freien Drahtendes durch Eindrücken in
eine unter spitzem Winkel abknickende, gerade verlaufende
Fortsetzung der Bogennut durchgeführt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der an den mesialen
Schenkel angrenzende Bereich des horizontalen Anteils
während der Umschlingung der zweiten Biegelehre in einer
parallel zum horizontalen Anteil verlaufenden Nut fixiert
wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der distale Schenkel
der U-Schlaufe in einer Nut und der an den mesialen
Schenkel der U-Schlaufe angrenzende Bereich des horizontalen
Anteils in einer weiteren parallel zur Biegekante
verlaufenden Nut während des Abbiegens des transversalen
Anteils fixiert wird.
7. Einrichtung zum Herstellen eines Labialbogens (10)
für eine Oberkiefer- oder Unterkieferplatte sowie für
funktionskieferorthopädische Geräte aus einem federharten
Draht, bestehend aus einer ersten Vorrichtung (30) zum
Biegen des horizontalen Anteils (12), einer zweiten
Vorrichtung (32) zum rechtwinkligen Abbiegen der mesialen
Schenkel (22, 26) der U-Schleife (14, 16) nach unten und
außen auf der rechten und linken Seite des Labialbogens, einer dritten
Vorrichtung (34) zum Biegen der U-Schlaufe (14, 16) auf
der rechten und linken Seite des Labialbogens und einer vierten
Vorrichtung (36) zum Abbiegen des transversalen
Anteils (18, 20) vom distalen Schenkel (24, 28) der U-
Schlaufe (14, 16) auf der rechten und linken Seite des Labialbogens,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Vorrichtung (30)
eine Biegewalze (38) umfaßt, deren Radius kleiner als der
des horizontalen Anteils (12) ist und die eine
Führung (40) für die Biegelinie in einer Ebene vorgibt,
daß die zweite Vorrichtung (32) wenigstens auf zwei
Seiten angreifende Fixierflächen (42, 44) besitzt, die
sich bis zu einer Biegekante (46) erstrecken, und eine
von der Biegekante (46) abknickende Fläche (48) einen
spitzen Winkel mit den Fixierflächen (42, 44)
einschließt, daß die dritte Vorrichtung (34) eine Biegewalze
(50) umfaßt, deren Radius kleiner als der des
Bogens der U-Schlaufe (14, 16) ist und die eine
Führung (52) für die Biegelinie in einer Ebene vorgibt,
und daß die vierte Vorrichtung (36) wenigstens auf zwei
Seiten angreifende Fixierflächen (54, 56) besitzt, die
sich bis zu einer Biegekante (58) erstrecken.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Vorrichtung (30) einen entlang der Biegelinie
um die Biegewalze (38) herumführbaren Biegedorn (60)
umfaßt, der auf einem um die Achse der Biegewalze (38)
drehbaren und axial verschiebbaren Antrieb (62) exzentrisch
angeordnet ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Antrieb (62) als Handrad ausgebildet ist.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (40) für
die Biegelinie der ersten Vorrichtung (30) durch eine
Ringnut (64) in der Biegewalze (38) gebildet ist.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Vorrichtung
(30) einen neben der Biegewalze (38) befestigten
Parallelanschlag (66) aus einer in der Biegeebene liegenden
Fläche (68) und einer dazu senkrechten, mit der Oberfläche
der Biegewalze (38) fluchtenden Fläche (70)
umfaßt.
12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wand (72) der mit der Oberfläche der Biegewalze
(38) fluchtenden Fläche (70) an ihren von der
Biegewalze (38) abgewandten (74) angeschrägt ist.
13. Einrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß in einer der Flächen (68, 70) des
Parallelanschlags (66) eine zur Fläche senkrechte
Bohrung (76) angeordnet ist deren Durchmesser geringfügig
größer als der Durchmesser des federharten Drahtes ist.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7
bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierflächen
(42, 44) der zweiten Vorrichtung (32) durch wenigstens
eine in eine Ebene (78) eingelassene Bogennut (80),
die mit einer Deckfläche abdeckbar ist, gebildet sind.
15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Bogennuten (80, 82, 84) mit unterschiedlichen
Bogenradien in die Ebene (78) eingelassen sind.
16. Einrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Deckfläche als auf der Ebene (78)
lösbar befestigte Leiste (86) ausgebildet ist, die mit
den Bogennuten (80, 82, 84) vollständig zur Deckung
bringbar ist.
17. Einrichtung nach einem der Ansprüche
14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bogennuten
(80, 82, 84) in der von der Biegekante (46)
abknickenden Fläche (48) als gerade verlaufende
Nuten (88, 90, 92) fortsetzen.
18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die gerade verlaufenden Nuten (88, 90, 92) einen
stumpfen Winkel zur Biegekante (46) einnehmen.
19. Einrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der von der Biegekante (46)
abknickenden Fläche (48) eine Biegeleiste (94) angeordnet
ist, die bündig über die gerade verlaufenden Nuten (88,
90, 92) schwenkbar ist.
20. Einrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Biegeleiste (94) an ihren Biegekanten eine
Fase (96) trägt.
21. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7
bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Vorrichtung
(32) aus zwei symmetrischen Teilvorrichtungen (32a,
32b) besteht.
22. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7
bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Vorrichtung
(34) einen entlang der Biegelinie um die Biegewalze
(50) herumführbaren Biegedorn (98) umfaßt, der auf
einem um die Achse der Biegewalze (50 drehbaren und axial
verschiebbaren Antrieb (100) exzentrisch angeordnet ist.
23. Einrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet,
daß der Antrieb (100) als Handrad ausgebildet ist.
24. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7
bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (52) für
die Biegelinie der dritten Vorrichtung (34) durch eine
Ringnut (102) in der Biegewalze (50) gebildet ist.
25. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7
bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Vorrichtung
(34) einen neben der Biegewalze (50) befestigten
Anschlag (104) aus einer in eine Nase (106) eingelassenen
Nut (100) umfaßt, wobei die Nut (108) parallel zur Achse
der Biegewalze (50) verläuft.
26. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7
bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierflächen
(54, 56) der vierten Vorrichtung (36) aus einer
Flachnut (110) mit der Breite einer U-Schlaufe (14, 16)
und einer die Flachnut (110) von einer Seite übergreifenden
Leiste (112) bestehen.
27. Einrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine, vorzugsweise drei zur Biegekante
(58) der vierten Vorrichtung (36) parallel verlaufende
Nuten (114, 116, 118) in die Flachnut (110) einmünden.
28. Einrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet,
daß die Nuten (114, 116, 118) etwa die gleiche Länge
wie die Breite der Flachnut (110) besitzen und an einer
freien Kante (120) austreten.
29. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7
bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die vierte Vorrichtung
(36) aus zwei symmetrischen Teilvorrichtungen (36a,
36b) besteht.
30. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7
bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die erste (30),
zweite (32), dritte (34) und vierte Vorrichtung (36) auf
einer gemeinsamen Basisplatte (122) angeordnet sind.
31. Einrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Vorrichtung (32) gehärtete oder aus
Hartmetall bestehende Einsätze (124) umfaßt, in die die
Bogennuten (80, 82, 84) eingelassen sind.
32. Einrichtung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste (30) und zweite Vorrichtung
(32) auf der Oberseite und die dritte (34) und
vierte Vorrichtung (36) auf einer Seitenfläche der Basisplatte
(122) angeordnet sind.
33. Einrichtung nach einem der Ansprüche
30 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte
(122) einen Befestigungsadapter (126) für einen
Arbeitstisch trägt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904012633 DE4012633A1 (de) | 1990-04-20 | 1990-04-20 | Verfahren und einrichtung zur herstellung eines labialbogens fuer eine oberkiefer- oder unterkieferplatte sowie fuer funktionskieferorthopaedische geraete |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904012633 DE4012633A1 (de) | 1990-04-20 | 1990-04-20 | Verfahren und einrichtung zur herstellung eines labialbogens fuer eine oberkiefer- oder unterkieferplatte sowie fuer funktionskieferorthopaedische geraete |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4012633A1 DE4012633A1 (de) | 1991-10-31 |
DE4012633C2 true DE4012633C2 (de) | 1992-04-30 |
Family
ID=6404748
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19904012633 Granted DE4012633A1 (de) | 1990-04-20 | 1990-04-20 | Verfahren und einrichtung zur herstellung eines labialbogens fuer eine oberkiefer- oder unterkieferplatte sowie fuer funktionskieferorthopaedische geraete |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4012633A1 (de) |
-
1990
- 1990-04-20 DE DE19904012633 patent/DE4012633A1/de active Granted
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE4012633A1 (de) | 1991-10-31 |
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