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DE4012633C2 - - Google Patents

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DE4012633C2
DE4012633C2 DE19904012633 DE4012633A DE4012633C2 DE 4012633 C2 DE4012633 C2 DE 4012633C2 DE 19904012633 DE19904012633 DE 19904012633 DE 4012633 A DE4012633 A DE 4012633A DE 4012633 C2 DE4012633 C2 DE 4012633C2
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bending
loop
groove
wire
roller
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DE19904012633
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English (en)
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DE4012633A1 (de
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Heinz 3200 Hildesheim De Koehler
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Individual
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C7/00Orthodontics, i.e. obtaining or maintaining the desired position of teeth, e.g. by straightening, evening, regulating, separating, or by correcting malocclusions
    • A61C7/02Tools for manipulating or working with an orthodontic appliance

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  • Dentistry (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
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  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Description

Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zum Herstellen eines Labialbogens für eine Oberkiefer- oder Unterkieferplatte sowie für funktionskieferorthopädische Geräte nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und umfaßt eine Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Ein Labialbogen in einer Oberkiefer- oder Unterkieferplatte dient in der Kieferorthopädie zur Korrektur von Schneidezahnfehlstellungen und zur Zahnbogenausrichtung. Es besteht aus einem federharten Draht, der zu einem horizontalen Anteil, zwei U-Schlaufen und zwei transversalen Anteilen gebogen ist. An die Ausgestaltung des Labialbogens werden folgende klinische Vorbedingungen gestellt. Der Labialbogen verläuft mit seinem horizontalen Anteil parallel zur Okklusionsebene im incisalen Drittel der Schneidezähne. Die vertikale Abknickung zur U-Schlaufe liegt im mesial incisalen Drittel der Eckzähne. Die Länge der U-Schlaufe orientiert sich am marginalen Parodontium der Eckzähne. Der distal vertikale Anteil der U-Schlaufe verläuft parallel zum mesialen Anteil. Die U-Schlaufe bildet in sich eine Fläche, die parallel zum Zahn- und Schleimhautrelief verlaufen muß. Beide U-Schlaufen eines Labialbogens haben die gleiche Größe und stehen aus lateraler Sicht im rechten Winkel zur Okklusionsebene. Der transversale Anteil des Labialbogens verläuft interdental rechtwinklig zur idealen Mitte des Kieferkammes und liegt bei der Plattenapparatur unterhalb der Okklusionsebene. Bei einem FKO-Gerät hingegen verläuft der transversale Anteil etwa in der Hälte der intermaxillären Distanz.
Aus der Veröffentlichung von Joachim Tränkmann, "Die Plattenapparatur in der Kieferorthopädie", Verlag Quintessenz Verlags GmbH, 1985, Seiten 53-57, ist der Aufbau eines Labialbogens sowie die Herstellung durch den Zahntechniker unter Zuhilfenahme seiner Finger und einer Zange beschrieben. Darüber hinaus enthält die Veröffentlichung auch eine Aufzählung der Fehler, die sich häufig beim Herstellen eines Labialbogens ergeben können.
Aus der Veröffentlichung folgt somit, daß es im wesentlichen von der Geschicklichkeit und dem Zeitaufwand des Zahntechnikers abhängt, inwieweit die klinischen Anforderungen an den Labialbogen erfüllt werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Herstellen eines Labialbogens für eine Oberkiefer- oder Unterkieferplatte dahingehend zu verbessern, daß die Krümmungen der Bögen harmonisch und mit dem exakten Radius herstellbar sind, daß die erforderlichen Winkel der Abknickung eingehalten werden und daß neben der Einhaltung der übrigen Abmessungen auch ein streng symmetrischer Aufbau erzielbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die im kennzeichnenden Teil angegebenen Merkmale gelöst.
Beim Umschlingen der ersten Biegelehre wird der zunächst langgestreckte federharte Draht teilweise in einen harmonischen Bogen überführt. Der Radius der Biegelehre ist kleiner als der des horizontalen Anteils des Labialbogens, damit der Draht zunächst auf einen Bogen mit einem kleineren Radius umgebogen werden kann, wonach der Draht dann durch Rückfedern sich zu einem Bogen aufweitet, der dem Radius des späteren horizontalen Anteils entspricht. Weiterhin wird dafür gesorgt, daß die Biegelinie in einer Ebene vorgegeben ist, damit der mit dem horizontalen Anteil versehene Draht beim Auflegen auf eine Ebene vollständig anliegt.
Das Abbiegen der mesialen Schenkel der U-Schlaufen erfolgt anschließend durch flächiges Fixieren des horizontalen Anteils und Abbiegen des freien Drahtendes an einer Biegekante über den rechten Winkel hinaus. Durch das flächige Fixieren verbleibt der horizontale Anteil in einer Ebene, und es ergibt sich ein scharfer Knick von dem horizontalen Anteil zum mesialen Schenkel. Das Biegen über den rechten Winkel hinaus führt dazu, daß sich nach dem Rückfedern exakt ein rechter Winkel ergibt.
Das anschließende Biegen der U-Schlaufe erfolgt durch Umschlingen einer zweiten Biegelehre, deren Radius wieder kleiner als der Bogen der U-Schlaufe ist. Wiederum wird hierdurch ein harmonischer Bogen der U-Schlaufe erzielt, der in einer Ebene liegt. Durch die Benutzung der zweiten Biegelehre für die an der linken und an der rechten Seite befindliche U-Schlaufe wird außerdem sichergestellt, daß beide U-Schlaufen exakt symmetrisch ausgebildet werden können.
Schließlich erfolgt das Abbiegen des transversalen Anteils durch Fixieren wenigstens eines Teils der U- Schlaufe und Abbiegen des freien Drahtendes an einer Biegekante.
Hierdurch wird während des Biegevorganges des transversalen Anteils die in einer Ebene liegende Ausrichtung des Bogens der U-Schlaufe sowie ihrer beiden Schenkel sichergestellt. Außerdem ist auch hier ein scharfes Abbiegen zur Erzielung eines etwa rechten Winkels möglich.
Neben einer exakten Herstellung von Labialbögen ermöglicht das Verfahren auch eine wesentlich schnellere Arbeitsweise bei der Herstellung, da gerade die zeitaufwendigen Merkmale, die das Geschick und Augenmaß des Zahntechnikers bisher erfordert haben, nun automatisch berücksichtigt werden.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 6.
Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, daß das eine Drahtende rechtwinklig umgebogen und der umgebogene Schenkel während der Umschlingung der ersten Biegelehre rechtwinklig zur Biegeebene fixiert wird (Anspruch 2).
Hierdurch wird die Lage und Ausrichtung des Drahtes während des Biegevorganges beibehalten. Die beim Biegevorgang auftretenden erheblichen Zugkräfte im Draht könnten nämlich ein Mitziehen bewirken und darüber hinaus eine Drehung hervorrufen, die zu einer unharmonischen Biegung führt und auch eine einheitliche Ebene des horizontalen Anteils des Labialbogens verhindert.
Bei einer Verbesserung des zweiten Verfahrensschrittes ist vorgesehen, das flächige Fixieren des horizontalen Anteils durch Einlegen des Drahtes bis zur Markierung der Abbiegung des mesialen Schenkels in eine Bogennut und Verschließen derselben zu ermöglichen (Anspruch 3).
Die Bogennut berücksichtigt hier die bereits erfolgte Biegung des horizontalen Anteils, indem sie seiner Krümmung folgt. Der Draht ist hier praktisch an vier Seiten gehalten, nämlich mit seiner einen Seite am Nutgrund, den beiden anderen Seiten an den Nutflanken und mit seiner oberen Seite durch einen über die Bogennut gelegten Verschluß. In dieser Position ist ein Drehen oder Verschieben des federharten Drahtes unmöglich. Vielmehr verbleibt beim Abbiegen des freien Schenkels der horizontale Anteil des Labialbogens exakt in seiner ebenen Ausrichtung.
Weiterhin ist vorgesehen, daß das Abbiegen des freien Drahtendes durch Eindrücken in eine unter spitzem Winkel abknickende, gerade verlaufende Fortsetzung der Bogennut durchgeführt wird (Anspruch 4).
Durch Eindrücken des Drahtendes in die gerade verlaufende Nut wird die Ausrichtung des mesialen Schenkels exakt vorgegeben. Bei allen nach diesem Verfahren hergestellten Labialbögen ergibt sich so derselbe Winkel zwischen dem horizontalen Anteil und dem mesialen Schenkel der U- Schlaufe, wobei weiter für Symmetrie auf beiden Seiten gesorgt ist. Durch das Eindrücken in die Nut wird außerdem eine sehr scharfe Abknickung erzielt, so daß die abknickenden Schenkel praktisch ohne Übergangsbogen aufeinanderstoßen.
Bei der Durchführung des dritten Verfahrensschrittes, nämlich der Herstellung der U-Schlaufen wird der an dem mesialen Schenkel angrenzende Bereich des horizontalen Anteils während der Umschlingung der zweiten Biegelehre in einer parallel zum horizontalen Anteil verlaufenden Nut fixiert (Anspruch 5).
Hierdurch ergeben sich zweierlei Vorteile. Einmal wird durch die Fixierung in der Nut die bei der Umschlingung der zweiten Biegelehre auftretende starke Zugkraft aufgenommen. Zum anderen wird der an den mesialen Schenkel angrenzende Bereich des horizontalen Anteils geradegehalten, so daß die bisherigen Herstellungserfolge hinsichtlich einer harmonischen Ausgestaltung des horizontalen Anteils auch bei Herstellung der U-Schlaufen aufrechterhalten bleiben.
Bei einer praktischen Ausführung des vierten Verfahrensschrittes wird der distale Schenkel der U-Schlaufe in einer Nut und der an den mesialen Schenkel der U-Schlaufe angrenzende Bereich des horizontalen Anteils in einer weiteren parallel zur Biegekante verlaufenden Nut während des Abbiegens des transversalen Anteils fixiert (Anspruch 6).
Durch das Fixieren des distalen Schenkels bleibt die Ausrichtung der U-Schlaufe in einer Ebene während Durchführung des Biegevorganges erhalten. Das Einlegen des an den mesialen Schenkel der U-Schlaufe angrenzenden Bereichs des horizontalen Anteils in eine weitere Nut ermöglicht, daß ein konstanter Abstand in der horizontalen Ebene zwischen dem horizontalen Anteil und den transversalen Anteilen eingehalten werden kann.
Die Erfindung umfaßt eine Einrichtung zum Herstellen eines Labialbogens für eine Oberkiefer- oder Unterkieferplatte nach dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
Diesbezüglich liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 7 dahingehend zu verbessern, daß die Krümmungen der Bögen harmonisch und mit exaktem Radius herstellbar sind, daß die erforderlichen Winkel der Abknickungen eingehalten werden und daß neben der Einhaltung der übrigen Abmessungen auch ein streng symmetrischer Aufbau erzielbar ist. Jede Drahtabknickung erfolgt nur einmal (Kaltverformung). Damit werden Sollbruchstellen vermieden. Diese Aufgabe wird bei einer Einrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 7 durch die im kennzeichnenden Teil angegebenen Merkmale gelöst.
Die Biegewalze der ersten Vorrichtung gibt für den horizontalen Anteil des Labialbogens einen einheitlichen Radius vor. Somit erhält ein Draht, der um die Biegewalze herumgeschlungen wird, einen harmonischen Bogen. Da der Radius kleiner als der des horizontalen Anteils ist, läßt sich der federharte Draht einer dauerhaften Verformung unterwerfen, die beim Rückfedern einen Bogen mit dem Radius des horizontalen Anteils annimmt. Eine Führung für die Biegelinie in einer Ebene sorgt weiterhin dafür, daß auch der Bogen exakt in einer Ebene liegt, wodurch einmal die richtige Lage bezüglich der Schneidezähne im zu regulierenden Gebiß sichergestellt ist als auch die Ausrichtung der sich anschließenden U-Schlaufen und transversalen Anteile. Die zweite Vorrichtung mit ihrem auf zwei Seiten angreifenden Fixierflächen hält den soweit hergestellten Bogen des horizontalen Anteils während des nachfolgenden Biegevorganges exakt in einer Ebene, so daß sich beim Biegen auch entsprechend exakte Biegewinkel erzielen lassen. Zur Erzeugung eines rechten Winkels schließt die von der Biegekante abknickende Fläche einen spitzen Winkel mit den Fixierflächen ein, so daß das freie Ende des federharten Drahtes zunächst über den rechten Winkel hinaus umgeknickt werden kann und bei Rückfedern dann exakt den rechten Winkel einnimmt.
Mit der dritten Vorrichtung lassen sich ähnlich der ersten Vorrichtung exakte Biegeradien herstellen, so daß auch der Bogen der U-Schlaufe mit der gleichen Präzision auf beiden Seiten hergestellt werden kann, wie bereits im Zusammenhang mit der Herstellung des Bogens des horizontalen Anteils beschrieben wurde.
Durch die vierte Vorrichtung lassen sich schließlich die transversalen Anteile des Labialbogens biegen, ohne daß beim Biegevorgang die vorher geschaffenen in einer Ebene liegende Ausrichtung der U-Schlaufen beeinträchtigt wird.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Einrichtung ergeben sich aus den Ansprüchen 8 bis 33.
Eine Weiterbildung der ersten Vorrichtung sieht einen entlang der Biegelinie um die Biegewalze herumführbaren Biegedorn vor. Dieser ist auf einem um die Achse der Biegewalze drehbaren und axial verschiebbaren Antrieb exzentrisch angeordnet (Anspruch 8).
Durch den Biegedorn wird der federharte Draht am Außenumfang des späteren horizontalen Anteils erfaßt und an die Biegewalze mit konstantem Radius herangedrückt. Der Bogen des horizontalen Anteils erhält so einen harmonischen Verlauf, wie er durch Biegen von Hand nicht realisierbar ist. Durch das axiale Verschieben des Antriebs ist es möglich, den Draht zunächst in die richtige Lage zu bringen, dann den Antrieb mit dem Biegedorn über den Draht zu stülpen, die Biegung vorzunehmen und anschließend den Draht zur Entnahme auf der Vorrichtung wieder freizugeben.
Bei einer praktischen Ausgestaltung ist der Antrieb als Handrad ausgebildet (Anspruch 9).
So ist eine ergonomisch günstige Bedienung des Biegestiftes bei geringem Kraftaufwand und einer exakten Bemessung der Länge des Biegeweges möglich.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der ersten Vorrichtung besteht darin, daß die Führung für die Biegelinie durch eine Ringnut in der Biegewalze gebildet ist (Anspruch 10).
Der federharte Draht wird durch den Biegedorn so während des gesamten Biegevorganges in die Ringnut gedrückt und erhält so automatisch eine Ausrichtung des Bogens in eine Ebene.
Ferner umfaßt die erste Vorrichtung einen neben der Biegewalze befestigten Parallelanschlag aus einer in der Biegeebene liegenden Fläche und einer dazu senkrechten, mit der Oberfläche der Biegewalze fluchtenden Fläche (Anspruch 11).
Der Parallelanschlag sorgt dafür, daß beim Anlegen des als Ausgangsmaterial verwandten langgestreckten federharten Drahtes dieser gleich in der richtigen Position an der Biegewalze zu liegen kommt. Der zuvor angehobene Biegedorn kann dann nämlich sofort anschließend hinter den Draht bewegt und anschließend um die Biegewalze herumgeführt werden.
Außerdem ist vorgesehen, daß die Wand der mit der Oberfläche der Biegewalze fluchtenden Fläche an ihrem von der Biegewalze abgewandten Ende angeschrägt ist (Anspruch 12).
Beim Umbiegen des Drahtes um die Biegewalze besteht nämlich die Möglichkeit, daß das freie Ende kurz vor einer 360°-Umschlingung an die nach oben vorstehende Wand des Parallelanschlages anstößt. Durch das Anschrägen des Endes wird jedoch erreicht, daß das freie Ende über die Schräge angehoben wird und dann über die Oberfläche der Hand hinweggleitet, bis der Biegevorgang beendet ist.
Bei einer praktischen Ausgestaltung ist in einer der Flächen des Parallelanschlages eine zur Fläche senkrechte Bohrung angeordnet, deren Durchmesser geringfügig größer als der Durchmesser des federharten Drahtes ist (Anspruch 13).
In diese Bohrung kann ein vorher abgewinkeltes Ende des Drahtes eingesteckt werden, wodurch sich die von der Biegevorrichtung beim Umschlingen der Biegewalze entstehenden Kräfte besser aufnehmen lassen und ein Verrutschen oder Verdrehen des Drahtes verhindert wird.
Eine Weiterbildung der zweiten Vorrichtung sieht vor, daß die Fixierflächen durch wenigstens eine in eine Ebene eingelassene Bogennut, die mit einer Deckfläche abdeckbar ist, gebildet sind (Anspruch 14).
Die Bogennut berücksichtigt hier bereits die erzeugte Krümmung des horizontalen Anteils und bewirkt zudem eine automatische Ausrichtung des Bogens bezüglich der abzuknickenden Schenkel. In der Bogennut läßt sich der eingelegte Draht durch den Grund der Nut sowie durch die Flanken der Nut an drei Seiten fixieren, während die Deckfläche für eine Fixierung von oben sorgt. So ist ein Verdrehen oder ein Verschieben des Drahtes bei Durchführung des Abbiegens ausgeschlossen.
Bei einer Weiterbildung sind mehrere Bogennuten mit unterschiedlichen Bogenradien in die Ebene eingelassen (Anspruch 15).
Diese Ausführung berücksichtigt, daß bei unterschiedlichen Gebissen auch unterschiedliche Krümmungsradien des horizontalen Anteils erforderlich sein können. Die Bogennuten bieten dann mehrere Auswahlmöglichkeiten, so daß beim Einlegen des vorgefertigten Bogens des horizontalen Anteils in die Ringnut nur eine kleine Aufweitung oder Schließung erforderlich ist, ohne daß die Veränderung in unerwünschter Weise eine bleibende Verformung hervorrufen würde.
Zweckmäßig ist die Deckfläche als auf der Ebene lösbar befestigte Leiste ausgebildet, die mit den Bogennuten vollständig zur Deckung bringbar ist (Anspruch 16).
Durch Verschwenken oder Abnehmen der Leiste werden die Bogennuten von oben zugänglich und der vorgebogene Draht kann eingelegt und mit seiner Markierung an der Biegekante ausgerichtet werden. Durch anschließendes Verschwenken der Leiste über die Bogennuten lassen sich diese schließen, wodurch der eingelegte Draht auch von oben fixiert wird.
Die Bogennuten setzen sich gemäß einer Weiterbildung in der von der Biegekante abknickenden Fläche als gerade verlaufende Nuten fort (Anspruch 17).
Dadurch wird die Ausrichtung des mesialen Schenkels vorgegeben, so daß der Winkel zwischen dem horizontalen Anteil und dem mesialen Schenkel der U-Schlaufe immer wieder mit der gleichen Präzision gefertigt werden kann.
Die gerade verlaufenden Nuten nehmen einen stumpfen Winkel zur Biegekante ein (Anspruch 18).
Hierdurch ergibt sich eine Neigung des mesialen Schenkels zur Senkrechten, wodurch die spätere Fläche der U- Schlaufe eine Neigung erhält, die parallel zum Schleimhautrelief verläuft.
Auf der von der Biegekante abknickenden Fläche kann eine Biegeleiste angeordnet sein, die bündig über die gerade verlaufenden Nuten schwenkbar ist (Anspruch 19).
Diese Biegeleiste ermöglicht es, den Draht an der Biegekante bei geringem Kraftaufwand scharf abknicken zu lassen und in die gerade verlaufenden Nuten hineinzudrücken.
Zweckmäßig trägt die Biegeleiste an ihren Biegekanten eine Fase (Anspruch 20).
Hierdurch wird die Angriffsfläche vergrößert, die beim Abbiegen des freien Endes des Drahtes durch die Biegeleiste auf den Draht ausgeübt wird. Eine Einkerbung oder gar ein mögliches Abscheren des Drahtes wird so vermieden.
Die zweite Vorrichtung ist zweckmäßig aus zwei symmetrischen Teilvorrichtungen zusammengesetzt (Anspruch 21).
Dadurch lassen sich die Abknickung des mesialen Schenkels vom horizontalen Teil auf der rechten und auf der linken Seite exakt symmetrisch zueinander ausführen. Dies gilt besonders für die Neigung der U-Schlaufe zur Senkrechten.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der dritten Vorrichtung umfaßt diese einen entlang der Biegelinie um die Biegewalze herumführbaren Dorn, der auf einem um die Achse der Biegewalze drehbaren und axial verschiebbaren Antrieb exzentrisch angeordnet ist (Anspruch 22).
Diese Ausgestaltung entspricht der ersten Vorrichtung. So wird auch hier die Biegung des Drahtes mit dem Biegedorn ausgeführt, der auf seiner kreisförmigen Bahn den Draht an die Biegewalze herandrückt. Durch axiales Verschieben des Biegedorns läßt sich der Draht zunächst bequem in die Biegevorrichtung einlegen. Danach wird der Biegedorn über den Draht übergestülpt und der Biegevorgang ausgeübt. Anschließend läßt sich durch abermaliges Verschieben des Biegedorns der Draht bequem aus der Vorrichtung entnehmen.
Zweckmäßig ist auch hier der Antrieb als Handrad ausgebildet (Anspruch 23).
Dadurch läßt sich sowohl das Drehen als auch das Verschieben des Biegedorns in ergonomisch günstiger Weise leicht und präzise ausführen.
Weiterhin ist auch die Führung für die Biegelinie der dritten Vorrichtung durch eine Ringnut in der Biegewalze gebildet (Anspruch 24). In diese Ringnut wird der Draht während des Biegevorganges fortlaufend hineingedrückt, so daß der nach dem Biegen gebildete Bogen in einer Ebene liegt.
Die dritte Vorrichtung umfaßt gemäß einer praktischen Ausgestaltung einen neben der Biegewalze befestigten Anschlag aus einer in eine Nase eingelassenen Nut. Dabei verläuft die Nut parallel zur Achse der Biegewalze (Anspruch 24).
In der Nut läßt sich der soweit vorgebogene horizontale Anteil des Labialbogens einlegen und fixieren, wodurch einerseits die Zugkräfte beim Biegen des Bogens der U- Schlaufe aufgenommen werden und zum anderen die Ausrichtung des horizontalen Anteils in der Ebene beibehalten wird.
Die Fixierflächen der vierten Vorrichtung bestehen bei einer vorteilhaften Weiterbildung aus einer Flachnut mit der Breite einer U-Schlaufe und einer die Flachnut von einer Seite übergreifenden Leiste (Anspruch 25).
Die U-Schlaufe kann in die Nut mit dem Bogen voran eingeführt werden, worauf sich die Schenkel parallel zu den Flanken der Nut ausrichten. Die Leiste sorgt dann dafür, daß beim Abbiegen des freien Drahtendes die U- Schlaufe in ihrer ebenen Ausrichtung verbleibt.
Außerdem sind wenigstens eine, vorzugsweise drei zur Biegekante der vierten Vorrichtung parallel verlaufende Nuten vorgesehen, die in die Flachnut einmünden (Anspruch 27).
In eine dieser Nuten kann das Ende des horizontalen Anteils des Labialbogens hineingelegt werden, wodurch der spätere horizontale Abstand zwischen dem horizontalen Anteil und dem transversalen Anteil vorgegeben wird.
Die Nuten besitzen etwa die gleiche Länge wie die Breite der Flachnut und treten an einer freien Kante aus (Anspruch 28).
Durch die begrenzte Länge der Nuten kann darin das Ende des horizontalen Anteils unabhängig von dem jeweiligen Bogenradius gelagert werden.
Auch die vierte Vorrichtung besteht vorzugsweise aus zwei symmetrischen Teilvorrichtungen (Anspruch 29).
Dadurch können die transversalen Anteile auf der linken und auf der rechten Seite mit der dafür speziell ausgebildeten Teilvorrichtung exakt gebogen werden, so daß auch hier eine vollkommen symmetrische Ausgestaltung der Winkel sowie der Ebene, in der die transversalen Anteile liegen, möglich ist.
In der Praxis sind die erste, zweite, dritte und vierte Vorrichtung auf einer gemeinsamen Basisplatte angeordnet (Anspruch 30).
Dadurch läßt sich ein Labialbogen aus einem langgestreckten federharten Draht in unmittelbar aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten herstellen, wobei diese Arbeitsschritte vom Zahntechniker an ein und demselben Arbeitsplatz durchgeführt werden können. Die Basisplatte nimmt dabei die Kräfte, die während der Biegevorgänge durch die einzelnen Vorrichtungen ausgeübt werden, gemeinsam auf. Dadurch kommen sämtliche Vorrichtungen mit einer gemeinsamen Befestigung zur Installation an einem Arbeitstisch aus.
Vorzugweise besteht die zweite Vorrichtung aus gehärtetem oder aus Hartmetall bestehenden Einsätzen, in die die Bogennuten eingelassen sind (Anspruch 31).
Bei dieser Vorrichtung werden beim Fixieren und beim Biegevorgang besonders hohe Kräfte ausgeübt, die bei weichem Material zu einem Verschleiß führen würden. Durch die entsprechend verschleißfest beschaffenen Einsätze ist es möglich, die übrigen Teile, insbesondere die Basisplatte aus einem weicheren leicht bearbeitbaren Material herzustellen und somit die Herstellungskosten und den Zeitaufwand für die gesamten Vorrichtungen zu vermindern.
Bei der Anordnung der einzelnen Vorrichtungen auf der Basisplatte befindet sich zweckmäßig die erste und zweite Vorrichtung auf der Oberseite und die dritte und vierte Vorrichtung auf einer Seitenfläche der Basisplatte (Anspruch 32).
Durch die Auswahl dieser Anordnung lassen sich alle vier Vorrichtungen auf sehr engem Raum anordnen. Dabei wird jedoch vermieden, daß beim Umbiegen des zunächst langgestreckten Drahtes in der ersten Vorrichtung andere vorstehende Teile berührt werden und dadurch der Biegevorgang gestört wird.
Zweckmäßig trägt die Basisplatte einen Befestigungsadapter für einen Arbeitstisch (Anspruch 33).
Die Vorrichtungen können so bedarfsweise an einen Arbeitstisch angeschlossen werden und nach Beendigung der Biegearbeiten wieder entfernt und gesondert aufbewahrt werden, so daß sie den übrigen Arbeitsablauf nicht stören und auch nicht Gefahr laufen, beschädigt zu werden. Außerdem ist es möglich, die Vorrichtungen mit einem Handgriff zu installieren und so auch bedarfsweise an verschiedenen Arbeitstischen einzusetzen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Fig. 1 bis 9 erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Einrichtung zur Herstellung eines Labialbogens,
Fig. 2 eine erste Vorrichtung als Bestandteil der Einrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 einen mit der ersten Vorrichtung gebogenen horizontalen Anteil des Labialbogens,
Fig. 4 eine zweite Vorrichtung der Einrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 5 die mit der zweiten Vorrichtung zusätzlich gebogenen mesialen Schenkel des Labialbogens,
Fig. 6 eine dritte Vorrichtung der Einrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 7 die mit der dritten Vorrichtung gebogenen U-Schlaufen des Labialbogens,
Fig. 8 eine vierte Vorrichtung der Einrichtung gemäß Fig. 1 und
Fig. 9 einen fertig gebogenen Labialbogen.
Die in Fig. 1 dargestellte Einrichtung umfaßt alle vier Vorrichtungen 30, 32, 34 und 36, welche auf einer gemeinsamen Basisplatte 122 angeordnet sind. Die Basisplatte 122 ist mit einem Befestigungsadapter 126 versehen und kann mit diesem an eine entsprechende Werkzeugaufnahme eines Arbeitstisches angesteckt werden.
Auf der Oberseite der Basisplatte 122 befinden sich die erste Vorrichtung 30 sowie die zweite Vorrichtung 32, die ihrerseits aus einer Teilvorrichtung 32a und einer dazu symmetrischen Teilvorrichtung 32b besteht. An der rechten Seitenfläche der Basisplatte 122 sind die dritte Vorrichtung 34 sowie die vierte Vorrichtung 36 angeordnet, wobei die vierte Vorrichtung 36 ihrerseits aus den Teilvorrichtungen 36a und 36b besteht, die symmetrisch aufgebaut sind. Die gewählte Anordnung der Vorrichtungen dient dazu, daß sie auf einer relativ kleinen Basisplatte in kompakter Weise aufgebaut sein können, ohne daß sich eine gegenseitige Beeinflussung oder Behinderung bei Durchführung der einzelnen Biegeverfahrensschritte ergibt.
Die folgenden Fig. 2, 4, 6 und 8 beschränken sich auf die jeweiligen Vorrichtungen der gesamten Einrichtung und veranschaulichen außerdem anhand eines eingelegten und teilweise entsprechend den ausgeführten Verfahrensschritten vorgebogenen federharten Drahtes die Funktionsweise der Vorrichtungen. In den darunter gezeichneten Fig. 3, 5, 7 und 9 sind jeweils die Fortschritte bei der Biegung eines Labialbogens erkennbar.
Die in Fig. 2 dargestellte erste Vorrichtung 30 dient zum Biegen eines horizontalen Anteils eines zunächst geraden federharten Drahtes. Sie umfaßt eine Biegewalze 38, deren Radius kleiner als der des horizontalen Anteils 12 eines Labialbogens ist.
Eine Führung 40, die hier als Ringnut 64 in der Biegewalze 38 ausgebildet ist, gibt eine Biegelinie in einer Ebene vor. Oberhalb der Walze 38 befindet sich ein als Antrieb 62 ausgebildetes Handrad mit einem Biegedorn 60. Der Biegedorn 60 ist durch Drehen des Handrades um die Biegewalze 38 herumführbar. Der Biegedorn 60 ist ferner durch axiale Verschiebung von der Ringnut 64 entfernbar oder in Flucht mit dieser bringbar.
Links neben der Biegewalze 38 befindet sich ein Parallelanschlag 66 aus einer in der Biegeebene liegenden Fläche 68 und einer dazu senkrechten, mit der Oberfläche der Biegewalze 38 fluchtenden Fläche 70.
Eine Wand 72, die die Fläche 70 trägt, ist an ihrem von der Biegewalze 38 abgewandten Ende 74 angeschrägt. In der Fläche 38 befindet sich eine Bohrung 76, deren Durchmesser geringfügig größer als der Durchmesser des federharten Drahtes ist.
Der als Ausgangsmaterial dienende langgestreckte federharte Draht wird zunächst an einem Ende rechtwinklig abgebogen, in die Kante der aufeinanderstoßenden Flächen 68 und 70 gelegt und mit dem abgebogenen Schenkel in die Bohrung 76 gesteckt. Der Antrieb 62 mit dem Biegedorn 60 ist in dieser Phase maximal nach oben geschoben, so daß sich das nach rechts in der Zeichnung überstehende Ende des Drahtes tangential an die Biegewalze 38 anliegen und in die Ringnut 64 eindringen kann.
Nun wird der Antrieb 62 mit dem Biegedorn 60 nach unten geschoben und übergreift dabei das überstehende Ende des Drahtes. Indem der Draht mit dem Finger auf den Parallelanschlag 66 leicht festgehalten wird, wird nun der Anstrieb 62 in Pfeilrichtung, d. h. im Uhrzeigersinn, gedreht. Dabei wird das nach rechts überstehende Ende des Drahtes fortlaufend in die Nut eingedrückt und wandert praktisch in Pfeilrichtung um die Biegewalze 38 herum. Mit dem Antrieb 62 kann eine nahezu vollständige Umdrehung des Biegedorns 60 durchgeführt werden, wodurch das freie Ende des Drahtes über den Parallelanschlag 66 hinwegbewegt wird. Da der Draht in der gleichen Ebene wie das am Parallelanschlag 66 liegende Ende liegt, würde der Draht bei der Biegung an das von der Biegewalze 38 abgewandte Ende 74 der Wand 72 anstoßen. Durch die Abschrägung wird erreicht, daß er über dieses Ende der Wand 72 hinweggleitet und somit der Biegedorn soweit gedreht werden kann, daß er an das am Parallelanschlag 66 liegende Ende anstößt. Nun kann nach axialem Verschieben des Biegedorns 60 der gebogene Draht aus der Vorrichtung 30 entnommen und das zuvor abgebogene freie Ende des Schenkels abgeschnitten werden.
Der zurückfedernde Draht besitzt nun eine Form, wie sie in Fig. 3 dargestellt ist. Es ist im mittleren Bereich ein harmonischer Bogen entstanden, der dem horizontalen Anteil 12 des Labialbogens entspricht.
Die zweite Vorrichtung 32, von denen die Teilvorrichtung 32a in Fig. 4 dargestellt ist, dient zur Herstellung der mesialen Schenkel der U-Schlaufen.
Sie umfaßt Fixierflächen 42 und 44, die auf zwei Seiten des vorgebogenen Drahtes angreifen und sich bis zu einer Biegekante 46 erstrecken. Von der Biegekante 46 knickt eine Fläche 48 in einem spitzen Winkel ab. Die Fixierfläche 42 der zweiten Vorrichtung 32 ist durch eine in eine Ebene 78 eingelassene Bogennut 80, 82 und 84 gebildet. Als Fixierfläche 44 dient eine Leiste 86, die auf der Ebene 78 lösbar befestigt ist und insbesondere über die Bogennuten 80, 82 und 84 in Pfeilrichtung geschwenkt werden kann.
In der von der Biegekante 46 abknickenden Fläche 48 setzen sich die Bogennuten 80, 82 und 84 in gerade verlaufende Nuten 88, 90 und 92 fort. Sie nehmen gegenüber der Biegekante 46 einen stumpfen Winkel ein, d. h., sie verlaufen in der Zeichnung in Fig. 4 schräg nach unten rechts.
Da beim Biegevorgang in den Bogennuten und in gerade verlaufenden Nuten außerordentliche hohe Druckkräfte durch den federharten Draht ausgeübt werden, besteht das Material, in dem diese Nuten eingelassen sind, aus gehärtetem Stahl oder aus Hartmetall. Um nicht auch die Basisplatte 122 in diesem schwer bearbeitbaren Material auszuführen, sind die Nuten in Einsätzen 124 eingelassen, so daß das übrige Material der Basisplatte 122 aus weicherem, leicht bearbeitbaren Material, z. B. Aluminium, bestehen kann.
Weiterhin ist eine Biegeleiste 94 vorgesehen, die an der abknickenden Fläche 48 schwenkbar angeordnet ist und sich bündig über die gerade verlaufenden Nuten 88, 90 und 92 drücken läßt. An den beiden Biegekanten trägt die Biegeleiste 94 Fasen 96. Nachdem der gemäß Fig. 3 vorgebogene Draht an das entsprechende Gipsmodell des Gebisses, für den der Labialbogen hergestellt werden soll, angelegt wurde und an den vorgesehenen Abknickungen im Bereich der Eckzähne Markierungen z. B. durch Bleistiftstriche angebracht sind, wird der Draht mit seinem horizontalen Anteil 12 in eine der Bogennuten 80, 82, 84 eingelegt, die dem Krümmungsradius am nächsten liegt. Der Draht wird dann so ausgerichtet, daß die eine Markierung an der Biegekante 46 anliegt. Anschließend wird die Leiste 86 über die Bogennuten geschwenkt, so daß eine sichere Fixierung des horizontalen Anteils 12 des zu biegenden Labialbogens erfolgt.
Das über die Biegekante 46 vorstehende Ende wird nun durch Schwenken der Biegeleiste 94 in Pfeilrichtung nach unten umgebogen, sobald die Biegekante mit ihrer Phase 96 auf den Draht Druck ausübt. Dabei erfolgt eine Biegung nach unten hinten über einen rechten Winkel hinaus, damit beim Rückfedern des Drahtes nach Freigabe der Biegeleiste 94 sich ein rechter Winkel einstellt. Durch die Ausrichtung der gerade verlaufenden Nut 90 wird zusätzlich eine Abwinkelung der späteren Ebene der U- Schlaufe nach außen erzielt, die die Neigung des Schleimhautreliefs im Gebiß berücksichtigt.
Entsprechend wird nun der mesiale Schenkel auf der hier nicht dargestellten symmetrisch ausgebildeten Teilvorrichtung 32b durchgeführt. Nach Vollendung der Verfahrensschritte besitzt der Draht die in Fig. 5 dargestellte Gestalt, wobei nun ergänzend zu der Form gemäß Fig. 3 sich die mesialen Schenkel 22 und 26 abknickend an den horizontalen Anteil 12 des Labialbogens anschließen.
Die Formung der U-Schlaufen erfolgt nun in der dritten Vorrichtung 34, die in Fig. 6 dargestellt ist. Diese Vorrichtung ist ähnlich ausgebildet, wie die erste Vorrichtung 30. Allerdings sind die Abmessungen so beschaffen, daß sich ein engerer Biegeradius ergibt.
Im einzelnen besteht die dritte Vorrichtung 34 aus einer Biegewalze 50, deren Radius kleiner als der des Bogens der U-Schlaufe ist. Eine Führung 52 in Gestalt einer Ringnut 102 gibt eine Biegelinie in einer Ebene vor. Ein um die Biegewalze 50 herumführbarer Biegedorn 98 ist auf einem drehbaren und axial verschiebbaren Antrieb 100 exzentrisch angeordnet. Der Antrieb 100 ist wieder als Handrad ausgebildet.
Neben der Biegewalze 50 im Vordergrund der Zeichnung befindet sich ein Anschlag 104, der eine in eine Nase 106 eingelassene Nut 108 umfaßt. Die Nut 108 verläuft parallel zur Achse der Biegewalze 50, ist jedoch im Ausführungsbeispiel nach unten versetzt.
Der entsprechend Fig. 5 vorgebogene Draht wird mit dem an den mesialen Schenkel angrenzenden Bereich des horizontalen Anteils in die Nut 180 eingeführt, so daß der mesiale Schenkel zunächst nach oben weist. Zur Erleichterung des Einlegens in die Nut 108 wird der Biegedorn 98 mit dem Antrieb 100 zweckmäßig axial nach rechts verschoben.
Während der Draht nun an dem linken freien Ende gemäße Fig. 6 festgehalten wird, greift der Biegedorn 98 durch Linksverschiebung des Antriebs 100 über das andere Ende des Drahtes. Durch Rechtsdrehen des Antriebs 100 wird nun eine Biegung des Drahtes in Pfeilrichtung vorgenommen, wobei der Draht durch den Biegedorn 98 um die Biegewalze herum in der Ringnut 102 geführt wird.
Der Antrieb 100 mit dem Biegedorn 98 läßt sich soweit drehen, bis der Biegedorn an die untere Fläche der Nase 106 anstößt. Der über 180° hinaus gebogene Draht federt bei Freigabe durch Rechtsverschieben des Antriebs 100 zurück und besitzt nun einen halbkreisförmigen Bogen, der die U-Schlaufe des herzustellenden Labialbogens bildet. Der beschriebene Vorgang wird dann anschließend auf der anderen Seite des Drahtes wiederholt, so daß sich zwei symmetrische U-Schlaufen ergeben.
Fig. 7 zeigt nun den Biegefortschritt, der mit den bisher beschriebenen Vorrichtungen erzielt wurde. Der herzustellende Labialbogen besitzt bereits einen harmonisch gebogenen horizontalen Anteil 12 sowie symmetrische U-Schlaufen 14 und 16, die jeweils einen mesialen Schenkel 22 und 26 und jeweils einen distalen Schenkel 24 und 28 aufweisen.
Durch Anlegen an das Gipsmodell wird nun der Abstand ermittelt, den die Ebene des horizontalen Anteils von der Ebene des noch zu biegenden transversalen Anteils aufweisen soll. Die vorzunehmende Abknickung wird ebenfalls auf den freien Drahtenden markiert.
Die vierte Vorrichtung, mit deren Hilfe nun der transversale Anteil gebogen werden soll. Ist in Fig. 8 dargestellt. Von der Vorrichtung 36 ist die Teilvorrichtung 36a dargestellt. Die Teilvorrichtung 36b besitzt einen symmetrischen Aufbau. Die Vorrichtung 36a umfaßt allgemein Fixierflächen 54und 56. Die Fixierfläche 54 ist durch den Nutgrund einer Flachnut 110 gebildet, deren Breite der Breite einer U-Schlaufe entspricht. Auf der einen Seite wird die Flachnut 110 von einer Leiste 112 übergriffen. Die innenliegende Fläche dieser Leiste 112 bildet die andere Fixierfläche 56. Die Flachnut 110 endet oben an einer Biegekante 58.
In der Zeichnung links neben der Flachnut 110 sind zur Biegekante 58 parallel verlaufende Nuten 114, 116 und 118 angeordnet, die mögliche Abstände zwischen den Ebenen des horizontalen Anteils und des transversalen Anteils vorgeben. Die Nuten besitzen etwa die gleiche Länge wie die Breite der Flachnut 110 und treten an einer freien Kante 102 aus.
Der entsprechend Fig. 7 vorgebogene Draht wird nun mit der einen U-Schlaufe in die Flachnut hineingesteckt und der horizontale Anteil in eine der Nuten 114, 116 oder 118 eingelegt, bei der die Markierung auf dem freien, zunächst senkrecht nach oben weisenden Schenkel am dichtesten an der Biegekante 58 anliegt. Da die Nuten 114, 116 und 118 nur eine geringe Länge besitzen, stört die Krümmung des horizontalen Anteils beim Einlegen nicht.
Nun wird das freie Ende in Pfeilrichtung über die Biegekante 58 hinweggebogen, wobei der distale Schenkel der U-Schlaufe zwischen der Flachnut 110 und der Leiste 112 festgeklemmt wird. Es erfolgt eine rechtwinklige Abbiegung zur Ebene der U-Schlaufe, da die U-Schlaufe auch an einer oder beiden Nutflanken der Flachnut 110 anliegt und so die beiden Schenkel der U-Schlaufe senkrecht ausgerichtet sind.
Nach Vollendung des Biegevorganges in der Teilvorrichtung 36a wird die andere Seite entsprechend in der Teilvorrichtung 36b gebogen. Hiernach ist der Labialbogen fertiggestellt und in seiner endgültigen Form als Labialbogen 10 in Fig. 9 gezeigt. Er besitzt nun die exakt geformten und gebogenen Bestandteile, nämlich den horizontalen Anteil 12, die U-Schlaufen 14 und 16 sowie den transversalen Anteil 18 und 20 auf den entsprechenden Seiten.
In bekannter Weise kann nun vom transversalen Anteil eine Abbiegung zum Retentionsarm erfolgen.

Claims (33)

1. Verfahren zum Herstellen eines Labialbogens für eine Oberkiefer- oder Unterkieferplatte sowie für funktionskieferorthopädische Geräte aus einem federharten Draht durch Biegen des horizontalen Anteils, Markieren der Abbiegung vom horizontalen Anteil zum mesialen Schenkel der U-Schlaufe auf der rechten und linken Seite, rechtwinkliges Abbiegen der mesialen Schenkel nach unten und außen auf der rechten und linken Seite, Biegen der U- Schlaufe auf der rechten und linken Seite, Markieren der Abbiegung vom distalen Schenkel der U-Schlaufe zum transversalen Anteil auf der rechten und linken Seite und Abbiegen des transversalen Anteils auf der rechten und linken Seite, dadurch gekennzeichnet, daß das Biegen des horizontalen Anteils durch Umschlingen einer ersten Biegelehre vorgenommen wird, deren Radius kleiner als der des horizontalen Anteils ist und die eine Biegelinie in einer Ebene vorgibt, daß das Abbiegen der mesialen Schenkel durch flächiges Fixieren des horizontalen Anteils und Abbiegen des freien Drahtendes an einer Biegekante über den rechten Winkel hinaus durchgeführt wird, daß das Biegen der U-Schlaufe durch Umschlingen einer zweiten Biegelehre vorgenommen wird, deren Radius kleiner als der des Bogens der U-Schleife ist und die eine Biegelinie in einer Ebene vorgibt und daß das Abbiegen des transversalen Anteils durch Fixieren wenigstens eines Teils der U-Schlaufe und Abbiegen des freien Drahtendes an einer Biegekante vorgenommen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Biegen des horizontalen Anteils das eine Drahtende rechtwinklig umgebogen und der umgebogene Schenkel während der Umschlingung der ersten Biegelehre rechtwinklig zur Biegeebene fixiert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das flächige Fixieren des horizontalen Anteils durch Einlegen bis zur Markierung der Abbiegung des mesialen Schenkels in eine Bogennut und Verschließen derselben erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Abbiegen des freien Drahtendes durch Eindrücken in eine unter spitzem Winkel abknickende, gerade verlaufende Fortsetzung der Bogennut durchgeführt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der an den mesialen Schenkel angrenzende Bereich des horizontalen Anteils während der Umschlingung der zweiten Biegelehre in einer parallel zum horizontalen Anteil verlaufenden Nut fixiert wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der distale Schenkel der U-Schlaufe in einer Nut und der an den mesialen Schenkel der U-Schlaufe angrenzende Bereich des horizontalen Anteils in einer weiteren parallel zur Biegekante verlaufenden Nut während des Abbiegens des transversalen Anteils fixiert wird.
7. Einrichtung zum Herstellen eines Labialbogens (10) für eine Oberkiefer- oder Unterkieferplatte sowie für funktionskieferorthopädische Geräte aus einem federharten Draht, bestehend aus einer ersten Vorrichtung (30) zum Biegen des horizontalen Anteils (12), einer zweiten Vorrichtung (32) zum rechtwinkligen Abbiegen der mesialen Schenkel (22, 26) der U-Schleife (14, 16) nach unten und außen auf der rechten und linken Seite des Labialbogens, einer dritten Vorrichtung (34) zum Biegen der U-Schlaufe (14, 16) auf der rechten und linken Seite des Labialbogens und einer vierten Vorrichtung (36) zum Abbiegen des transversalen Anteils (18, 20) vom distalen Schenkel (24, 28) der U- Schlaufe (14, 16) auf der rechten und linken Seite des Labialbogens, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Vorrichtung (30) eine Biegewalze (38) umfaßt, deren Radius kleiner als der des horizontalen Anteils (12) ist und die eine Führung (40) für die Biegelinie in einer Ebene vorgibt, daß die zweite Vorrichtung (32) wenigstens auf zwei Seiten angreifende Fixierflächen (42, 44) besitzt, die sich bis zu einer Biegekante (46) erstrecken, und eine von der Biegekante (46) abknickende Fläche (48) einen spitzen Winkel mit den Fixierflächen (42, 44) einschließt, daß die dritte Vorrichtung (34) eine Biegewalze (50) umfaßt, deren Radius kleiner als der des Bogens der U-Schlaufe (14, 16) ist und die eine Führung (52) für die Biegelinie in einer Ebene vorgibt, und daß die vierte Vorrichtung (36) wenigstens auf zwei Seiten angreifende Fixierflächen (54, 56) besitzt, die sich bis zu einer Biegekante (58) erstrecken.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Vorrichtung (30) einen entlang der Biegelinie um die Biegewalze (38) herumführbaren Biegedorn (60) umfaßt, der auf einem um die Achse der Biegewalze (38) drehbaren und axial verschiebbaren Antrieb (62) exzentrisch angeordnet ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (62) als Handrad ausgebildet ist.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (40) für die Biegelinie der ersten Vorrichtung (30) durch eine Ringnut (64) in der Biegewalze (38) gebildet ist.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Vorrichtung (30) einen neben der Biegewalze (38) befestigten Parallelanschlag (66) aus einer in der Biegeebene liegenden Fläche (68) und einer dazu senkrechten, mit der Oberfläche der Biegewalze (38) fluchtenden Fläche (70) umfaßt.
12. Einrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (72) der mit der Oberfläche der Biegewalze (38) fluchtenden Fläche (70) an ihren von der Biegewalze (38) abgewandten (74) angeschrägt ist.
13. Einrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß in einer der Flächen (68, 70) des Parallelanschlags (66) eine zur Fläche senkrechte Bohrung (76) angeordnet ist deren Durchmesser geringfügig größer als der Durchmesser des federharten Drahtes ist.
14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierflächen (42, 44) der zweiten Vorrichtung (32) durch wenigstens eine in eine Ebene (78) eingelassene Bogennut (80), die mit einer Deckfläche abdeckbar ist, gebildet sind.
15. Einrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Bogennuten (80, 82, 84) mit unterschiedlichen Bogenradien in die Ebene (78) eingelassen sind.
16. Einrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckfläche als auf der Ebene (78) lösbar befestigte Leiste (86) ausgebildet ist, die mit den Bogennuten (80, 82, 84) vollständig zur Deckung bringbar ist.
17. Einrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bogennuten (80, 82, 84) in der von der Biegekante (46) abknickenden Fläche (48) als gerade verlaufende Nuten (88, 90, 92) fortsetzen.
18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die gerade verlaufenden Nuten (88, 90, 92) einen stumpfen Winkel zur Biegekante (46) einnehmen.
19. Einrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß auf der von der Biegekante (46) abknickenden Fläche (48) eine Biegeleiste (94) angeordnet ist, die bündig über die gerade verlaufenden Nuten (88, 90, 92) schwenkbar ist.
20. Einrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Biegeleiste (94) an ihren Biegekanten eine Fase (96) trägt.
21. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Vorrichtung (32) aus zwei symmetrischen Teilvorrichtungen (32a, 32b) besteht.
22. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Vorrichtung (34) einen entlang der Biegelinie um die Biegewalze (50) herumführbaren Biegedorn (98) umfaßt, der auf einem um die Achse der Biegewalze (50 drehbaren und axial verschiebbaren Antrieb (100) exzentrisch angeordnet ist.
23. Einrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (100) als Handrad ausgebildet ist.
24. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (52) für die Biegelinie der dritten Vorrichtung (34) durch eine Ringnut (102) in der Biegewalze (50) gebildet ist.
25. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Vorrichtung (34) einen neben der Biegewalze (50) befestigten Anschlag (104) aus einer in eine Nase (106) eingelassenen Nut (100) umfaßt, wobei die Nut (108) parallel zur Achse der Biegewalze (50) verläuft.
26. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierflächen (54, 56) der vierten Vorrichtung (36) aus einer Flachnut (110) mit der Breite einer U-Schlaufe (14, 16) und einer die Flachnut (110) von einer Seite übergreifenden Leiste (112) bestehen.
27. Einrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine, vorzugsweise drei zur Biegekante (58) der vierten Vorrichtung (36) parallel verlaufende Nuten (114, 116, 118) in die Flachnut (110) einmünden.
28. Einrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (114, 116, 118) etwa die gleiche Länge wie die Breite der Flachnut (110) besitzen und an einer freien Kante (120) austreten.
29. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die vierte Vorrichtung (36) aus zwei symmetrischen Teilvorrichtungen (36a, 36b) besteht.
30. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die erste (30), zweite (32), dritte (34) und vierte Vorrichtung (36) auf einer gemeinsamen Basisplatte (122) angeordnet sind.
31. Einrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Vorrichtung (32) gehärtete oder aus Hartmetall bestehende Einsätze (124) umfaßt, in die die Bogennuten (80, 82, 84) eingelassen sind.
32. Einrichtung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß die erste (30) und zweite Vorrichtung (32) auf der Oberseite und die dritte (34) und vierte Vorrichtung (36) auf einer Seitenfläche der Basisplatte (122) angeordnet sind.
33. Einrichtung nach einem der Ansprüche 30 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte (122) einen Befestigungsadapter (126) für einen Arbeitstisch trägt.
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