DE4001139A1 - Verfahren zur isolierung von organischen oder anorganischen verbindungen - Google Patents
Verfahren zur isolierung von organischen oder anorganischen verbindungenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Isolierung von in wäßrigen Systemen gelösten, dispergierten
und/oder emulgierten organischen oder anorganischen Verbindungen
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
Um in wäßrigen Systemen gelöste, dispergierte und/oder
emulgierte organische oder anorganische Verbindungen beispielsweise
im Rahmen der Abwasseraufbereitung oder der
Reinherstellung dieser Verbindungen zu isolieren, sind
mehrere Verfahren bekannt.
Neben den klassischen Methoden, wie beispielsweise
Destillation, Rektifikation, Kristallisation, die überwiegend
für die Reinherstellung der zu isolierenden Verbindungen
eingesetzt werden, wendet man insbesondere auch
bei der Abwasseraufbereitung Fällungs- und Flockungsverfahren
an. So beschreiben Schulz, Fiebig und Herlinger in
Textilveredlung 23 (1988, S. 445 ff) Fällungs- bzw.
Flockungsreaktionen, um hydrolysierte Reaktivfarbstoffe aus
dem Abwasser von Textilveredlungsbetrieben zu entfernen.
Hierbei empfiehlt diese Veröffentlichung, dem mit Substantiv-
bzw. Reaktivfarbstoffen beladenen Abwasser als Chemikalie
quartäre Ammoniumverbindungen zuzusetzen, wobei diese
Ammoniumverbindungen unlösliche Ausfällungen bzw. Ausflockungen
ergeben. Bei den in dieser Veröffentlichung
empfohlenen quartären Ammoniumverbindungen handelt es sich
um ein Amid-Amin-Kondensationsprodukt, ein Mischkondensat
organischer Amine mit Formaldehyd oder um ein methylen-
verknüpftes Kondensationsprodukt aus Cyanamidderivaten.
Die zuvor beschriebenen Flockungs- bzw. Fällungschemikalien
weisen den Nachteil auf, daß sie als quartäre Ammoniumverbindungen
nur eine geringe biologische Abbaubarkeit, die in
der Regel unter 10% liegt, besitzen. Ferner ist es von
diesen Produkten bekannt, daß sie eine hohe Fischtoxizität
aufweisen, so daß bei den bekannten Produkten Vorversuche
erforderlich sind, um jeweils ihre exakte Anwendungsmenge zu
bestimmen. Dies wiederum führt dazu, daß die quartären
Ammoniumverbindungen für die praktische Anwendung nicht
geeignet sind, da sich die Farbstoffmengen im Abwasser innerhalb
kürzester Zeiten ändern, so daß stets die Gefahr
einer Überdosierung an quartären Ammoniumverbindungen vorhanden
ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren der angegebenen Art zur Verfügung zu stellen, mit
dem organische oder anorganische Verbindungen besonders
einfach und schnell durch Anwendung einer nicht toxischen
Chemikalie entfernt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit
den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß wird somit ein Verfahren zur Isolierung von
organischen oder anorganischen Verbindungen, insbesondere
organischen Verbindungen mit hydrophoben Bestandteilen,
Farbstoffen, Farbstoffabbauprodukten und/oder Schwermetallsalzen,
aus wäßrigen Systemen vorgeschlagen, bei dem man
diese Verbindungen mittels einer Chemikalie aus den wäßrigen
Systemen entfernt. Hierbei setzt man als Chemikalie ein
cyclisches Oligomeres ein, das durch Kondensation von Harnstoff,
Thioharnstoff, Harnstoffderivaten und/oder Thioharnstoffderivaten
mit zweiwertigen Aldehyden (Dialdehyden) und
Formaldehyd hergestellt ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren bilden die hierfür eingesetzten,
vorstehend beschriebenen Kondensationsprodukte
Ringverbindungen, die abhängig von ihrem chemischen Aufbau
und dem pH-Wert sowie der Salzkonzentration in wäßrigen
Systemen löslich oder unlöslich sind und mit organischen
Verbindungen mit hydrophoben Bestandteilen, Farbstoffen,
Farbstoffabbauprodukten und/oder Schwermetallsalzen,
Komplexe bilden, wobei die zuvor genannten organischen und
anorganischen Verbindungen innerhalb des cyclischen Oligomeren,
hergestellt durch Kondensation aus den zuvor genannten
Produkten, angeordnet (eingelagert) sind. Da die
Löslichkeit der Kondensationsprodukte in Wasser sehr leicht,
beispielsweise durch eine pH-Wertänderung oder eine Veränderung
der Salzkonzentration bzw. eine entsprechende Verdünnung,
verändert werden kann, ist es bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren möglich, einfach und schnell durch Veränderungen
dieser Parameter die jeweiligen organischen oder
anorganischen Verbindungen zu isolieren oder einen Überschuß
des Kondensationsproduktes aus dem wäßrigen System zu
entfernen. Dies wiederum hat zur Folge, daß bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren bei Anwendung eines Überschusses des
cyclischen Oligomeren die nicht für die Umsetzung mit den zu
isolierenden Verbindungen benötigten cyclischen Oligomeren
schnell und unproblematisch aus dem wäßrigen System entfernt
werden können, so daß sich von daher bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren keine zusätzlichen Probleme bezüglich einer
weiteren Abwasserbelastung, hervorgerufen durch das eingesetzte
cyclische Oligomere, ergeben. Auch ist es aus diesem
Grund bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht erforderlich,
stöchiometrische Mengen an cyclischen Oligomeren
einzusetzen, d. h. es müssen bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
nicht ständig die Konzentrationen der zu isolierenden
Verbindungen bestimmt werden, wie dies bei Verwendung
von quartären Ammoniumverbindungen des Standes der Technik
erforderlich ist. Darüber hinaus konnte festgestellt werden,
daß das als Kondensationsprodukt ausgebildete cyclische
Oligomere im Vergleich zu den vorstehend beim Stand der
Technik aufgeführten quartären Ammoniumverbindungen nicht
toxisch, insbesondere auch nicht fischtoxisch, ist, so daß
allein schon aus diesem Grund eine gefahrlose Anwendung des
erfindungsgemäßen Verfahrens möglich ist. Dies wiederum bedeutet,
daß selbst bei einer Anwendung des cyclischen Oligomeren
im Überschuß ein nachträgliches Entfernen des nicht
mit der zu isolierenden Verbindung umgesetzten cyclischen
Oligomeren nicht erforderlich macht, was wiederum die
Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens erleichtert.
Grundsätzlich bestehen bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
mehrere Möglichkeiten, um das cyclische Oligomere den
wäßrigen Systemen, die die gelösten, dispergierten und/oder
emulgierten organischen oder anorganischen Verbindungen, die
aus den wäßrigen Systemen entfernt werden sollen, enthalten,
zuzusetzen. So sieht eine ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens vor, daß das cyclische Oligomere den
wäßrigen Systemen als festes cyclisches Oligomeres, d. h.
insbesondere in Pulverform, zugegeben wird. Um hierbei die
Entfernung der zu isolierenden Verbindungen aus den wäßrigen
Systemen zu verbessern, empfiehlt es sich, das cyclische
Oligomere zuvor auf eine Korngröße zwischen etwa 2 mm und
etwa 10 m, insbesondere auf etwa 500 m und etwa 100 m, zu
zermahlen.
Bei einer vorteilhaften weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird das cyclische Oligomere dem
wäßrigen System gelöst zugesetzt, wodurch die sich bildende
Komplexverbindung, die aus dem cyclischen Oligomeren und der
zu isolierenden Verbindung besteht, ausfällt bzw. ausflockt.
Anschließend wird hierbei die ausgefällte bzw. ausgeflockte
Komplexverbindung nach den üblichen Verfahren, beispielsweise
durch Abfiltrieren, abgetrennt und danach der pH-Wert
und/oder die Salzkonzentration des wäßrigen Systems derart
geändert, daß das nicht umgesetzte cyclische Oligomere ausfällt.
Ein derartiges Ausfällen des cyclischen Oligomeren
kann man dadurch erreichen, daß man den pH-Wert des wäßrigen
Systems auf einen Wert zwischen etwa 2 und etwa 10,
vorzugsweise zwischen etwa 6 und etwa 8, einstellt und die
Salzkonzentration in dem wäßrigen System, beispielsweise
durch Verdünnung oder Ionenaustausch, verringert.
Um bei der zuvor beschriebenen Verfahrensvariante das an
sich im Wasser unlösliche cyclische Oligomere in die gelöste
Form zu überführen, bestehen mehrere Möglichkeiten. So
konnte festgestellt werden, daß das cyclische Oligomere
entweder in stark sauren oder alkalischen wäßrigen Systemen,
d. h. Systemen bei einem pH-Wert zwischen etwa 1 und etwa 3
bzw. etwa 9 und etwa 14, oder in solchen wäßrigen Systemen
sehr gut löslich ist, die lösliche anorganische oder organische
Salze von einwertigen oder zweiwertigen Kationen, wie
beispielsweise Natrium, Kalium, Ammonium und/oder Calcium,
enthalten. Hierbei wird die Löslichkeit des cyclischen
Oligomeren in Salze enthaltenden wäßrigen Systemen darauf
zurückgeführt, daß sich ein entsprechend wasserlöslicher
Komplex zwischen dem Kationen und dem cyclischen Oligomeren
ausbildet. Bei Anwesenheit von den zu isolierenden Verbindungen,
beispielsweise Farbstoffen, Farbstoffabbauprodukten,
organischen Verbindungen mit hydrophoben Bestandteilen, wie
z. B. Phenolen oder anderen OH-gruppenhaltigen Aromaten, oder
Schwermetallsalzen, wird das vom cyclischen Oligomeren
komplex gebundene ein- oder zweiwertige Kation durch die
zuvor genannten zu isolierenden Verbindungen ausgetauscht,
wodurch sich eine unlösliche Komplexverbindung, bestehend
aus dem cyclischen Oligomeren und der jeweils zu
isolierenden Verbindung, bildet, die dann entsprechend
ausfällt bzw. ausflockt und leicht aus dem wäßrigen System
entfernt werden kann.
Bei den zuvor beschriebenen beiden Verfahrensvarianten des
erfindungsgemäßen Verfahrens wird das cyclische Oligomere
dem wäßrigen System entweder in fester oder in gelöster Form
zugesetzt.
Bei einer dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens hingegen wird ein cyclisches Oligomeres verwendet,
das an einer im wäßrigen System unlöslichen Matrix
chemisch und/oder physikalisch gebunden und/oder in dieser
Matrix eingeschlossen ist.
So wird beispielsweise bei einer weiteren Verfahrensvariante
des erfindungsgemäßen Verfahrens ein cyclisches Oligomeres
eingesetzt, das an einer organischen oder anorganischen
Matrix chemisch gebunden ist. Hierfür können generell als
Matrix alle Verbindungen eingesetzt werden, die über eine
genügende Anzahl von reaktiven Gruppen verfügen, um das
cyclische Oligomere unter Ausbildung einer chemischen Bindung
zwischen dem cyclischen Oligomeren und der Matrix zu
binden. Vorzugsweise wird hierfür eine polymere Matrix, beispielsweise
ein Umsetzungsprodukt des cyclischen Oligomeren
mit Terephthalsäuredichlorid oder das Reaktionsprodukt des
cyclischen Oligomeren mit Polyvinylalkoholen und/oder
Polyvinylalkoholderivaten, eingesetzt, wobei die entstehende
polymere Matrix insbesondere ein Molekulargewicht zwischen
etwa 10 000 und etwa 30 000 aufweist.
Ebenso besteht die Möglichkeit, das cyclische Oligomere
anstelle der zuvor beschriebenen chemischen Bindung an die
Matrix oder zusätzlich zu der chemischen Bindung an die
Matrix physikalisch an eine entsprechende Matrix zu binden.
Eine derartige physikalische Bindung des cyclischen Oligomeren
an der Matrix kann beispielsweise dadurch erreicht
werden, daß man das cyclische Oligomere an einem Ab- und/
oder Adsorptionsmittel, wie beispielsweise Aluminiumoxid,
Kieselgel, Aktivkohle, Kieselgur und/oder einem Polyurethan,
insbesondere einem ionischen Polyurethan, physikalisch
bindet. Darüber hinaus kann man das cyclische Oligomere noch
in die Hohlräume einer mit entsprechend großen Hohlräumen
versehenen Matrix einlagern, wobei hierfür vorzugsweise eine
poröse organische polymere Matrix verwendet wird. Um eine
derartige Anschlußverbindung des cyclischen Oligomeren in
der Matrix herzustellen, wird eine vorzugsweise wäßrige Dispersion
der Matrix, insbesondere das bereits zuvor genannte
ionische Polyurethan oder der Polyvinylalkohol, mit dem
gelösten cyclischen Oligomeren vermischt und anschließend
eingetrocknet.
Die zuvor beschriebenen, an einer Matrix gebundenen und/oder
in der Matrix eingelagerten cyclischen Oligomeren können
grundsätzlich auf zwei verschiedene Weisen angewendet
werden. So sieht eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens vor, daß man das an der Matrix gebundene
bzw. eingelagerte cyclische Oligomere in das wäßrige System
einbringt, das die zu isolierenden Verbindungen enthält.
Hierbei wird ein derartiges cyclisches Oligomeres, das in
dem wäßrigen System unlöslich ist, derart in dem wäßrigen
System fein verteilt, daß die zu isolierende Verbindung von
dem cyclischen Oligomeren komplex gebunden werden kann. Das
so beladene cyclische Oligomere wird anschließend
abfiltriert und ggf. durch Behandlung mit einer Salzlösung
bzw. bei den zuvor genannten pH-Werten zwischen etwa 1 bis
etwa 3 oder etwa 9 bis etwa 14 regeneriert.
Bei einer besonders geeigneten zweiten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens wird hingegen das an der Matrix
gebundene und/oder in der Matrix eingelagerte cyclische
Oligomere stationär, beispielsweise in einer entsprechenden
Säule, angeordnet, während das wäßrige System, das die zu
isolierende Verbindung enthält, über und durch das stationär
angeordnete und an der Matrix gebundene bzw. in die Matrix
eingelagerte cyclische Oligomere geführt wird. Hierbei
bildet sich, wie bereits vorstehend beschrieben, eine
komplexe Einschlußverbindung zwischen dem cyclischen Oligomeren
und der zu isolierenden Verbindung aus, so daß nach
Passieren des stationär angeordneten cyclischen Oligomeren
das wäßrige System frei von den zu isolierenden Verbindungen
ist. Ist die Kapazität des stationär angeordneten cyclischen
Oligomeren erschöpft, erfolgt seine Regeneration, wobei
hierfür vorzugsweise die zuvor aufgeführten Salzlösungen,
Säuren und/oder Laugen unter den zuvor wiedergegebenen pH-
Werten verwendet werden.
Selbstverständlich ist es jedoch auch möglich, das cyclische
Oligomere auch ohne dessen Fixierung an einer Matrix stationär,
beispielsweise in einer Säule, anzuordnen und das zu
reinigende wäßrige System über bzw. durch das stationär angeordnete
cyclische Oligomere zu führen. Diese Verfahrensvariante
ist jedoch nur in solche Fällen erfolgreich, bei
denen das wäßrige System keine der zuvor genannten Zusätze
enthält, die eine Überführung des cyclischen Oligomeren von
dem unlöslichen Zustand in den löslichen Zustand bewirken.
Besonders gute Ergebnisse bezüglich des Wirkungsgrades bei
der Entfernung der zu isolierenden Verbindungen weist eine
weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
auf, bei dem als cyclisches oligomeres Kondensationsprodukt
das Reaktionsprodukt von Harnstoff, Glyoxal und Formaldehyd
verwendet wird, wobei dieses Kondensationsprodukt die
nachfolgend wiedergegebene Strukturformel (1) besitzt.
So konnte festgestellt werden, daß insbesondere Phenole bzw.
hydroxyaromatische Verbindungen, Farbstoffe und Farbstoffhydrolysate
quantitativ aus wäßrigen Systemen mit dem zuvor
wiedergegebenen cyclischen Oligomeren der Formel 1 isoliert
werden, wie dies nachfolgend noch anhand der Ausführungsbeispiele
näher beschrieben ist.
Selbstverständlich ist es möglich, in der Formel 1 den
Harnstoff vollständig oder teilweise durch Thioharnstoff zu
ersetzen, wodurch die Löslichkeit und das Bindevermögen für
die zu isolierenden Verbindungen eines derartigen cyclischen
Oligomeren variierbar ist.
Auch lassen sich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren mit
gutem Erfolg solche cyclischen Kondensationsprodukte einsetzen,
die durch Umsetzung von Malonaldehyd und/oder einem
Derivat davon mit Harnstoff und/oder Thioharnstoff und
Formaldehyd hergestellt sind. Ebenso besitzen auch cyclische,
aromatenhaltige oligomere Kondensationsprodukte, die durch
Umsetzung der nachfolgend wiedergegebenen Harnstoffderivate
gemäß der Formeln 2 und 3 mit Formaldehyd hergestellt sind,
die Fähigkeit, die zuvor genannten zu isolierenden Verbindungen
aus wäßrigen Systemen auszufällen bzw. auszuflocken.
Hierbei sind diese Kondensationsprodukte entweder in Salzlösungen,
Säuren oder Laugen bei pH-Werten zwischen etwa 1
und etwa 3 bzw. 9 etwa 14 gut löslich, während sie mit
den zuvor genannten Verbindungen entsprechende in wäßrigen
Systemen unlösliche Ausfällungen bzw. Ausflockungen bilden.
Selbstverständlich kann man auch anstelle der vorstehend
durch die Formeln 2 und 3 wiedergegebenen Harnstoffderivate
für die Kondensation mit Formaldehyd entsprechende Thioharnstoffverbindungen
einsetzen, wobei die Sauerstoffatome an
den mit 1 und 2 gekennzeichneten Kohlenstoffatomen der Formel
2 bzw. die Sauerstoffatome an den mit 3 und 4 gekennzeichneten
Kohlenstoffatomen der Formel 3 durch Schwefelatome
vollständig ausgetauscht sind. Ebenso kann man neben
diesem vollständigen Austausch der Sauerstoffatome durch
Schwefelatome auch einen teilweisen Austausch der Sauerstoffatome
durch Schwefelatome vornehmen, so daß z. B. in der
Formel 2 an dem mit 1 gekennzeichneten Kohlenstoffatom ein
Sauerstoffatom und an dem mit 2 gekennzeichneten Kohlenstoffatom
ein Schwefelatom oder in der Formel 3 an dem mit 3
gekennzeichneten Kohlenstoffatom ein Schwefelatom und an dem
mit 4 gekennzeichneten Kohlenstoffatom ein Sauerstoffatom
gebunden ist. Auf diese Weise lassen sich die Eigenschaften,
insbesondere die Löslichkeit in wäßrigen Systemen, die
sterische Größe des cyclischen Oligomeren sowie das Bindevermögen
des cyclischen Oligomeren für die zu isolierenden
Verbindungen beliebig variieren.
Üblicherweise variiert der Polymerisationsgrad n der zuvor
beschriebenen cyclischen Oligomeren abhängig von dem
chemischen Aufbau und der sterischen Größe der eingesetzten
Ausgangsverbindungen zwischen etwa 3 und etwa 8, vorzugsweise
zwischen etwa 4 und etwa 6.
Besonders gut und wirtschaftlich kann das erfindungsgemäße
Verfahren zur Reinigung von Abwässern, insbesondere zur Entfernung
von Farbstoffen bzw. farbigen Abbauprodukten der
Farbstoffe, in der Textilveredlungsindustrie eingesetzt
werden. Schon durch eine einmalige Behandlung mit den zuvor
beschriebenen cyclischen Oligomeren, insbesondere der zuvor
beschriebenen speziellen Verbindungen gemäß Formel 1, waren
die deutlich gefärbten Abwässer farblos, was anhand von
zahlreichen, aus der laufenden Produktion entnommenen Abwasserproben
sowie entsprechenden Labormessungen bestätigt
wurde.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird nachfolgend anhand von
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Ein Mol Glyoxal wurde mit einem Mol Harnstoff unter Bildung
von Glycoluril umgesetzt. Anschließend wurden 2 Gew.-Teile
gepulvertes Glycoluril in einem Gemisch von 3½ Teilen
40%iger Formaldehydlösung, 10 Teilen Wasser und 6 bis 7
Teilen 35%iger Salzsäure unter Umrühren und Rückfluß
erhitzt. Hierbei konnte festgestellt werden, daß das
Glycoluril vollständig unter Bildung einer durchsichtigen
Haut auf der Oberfläche in Lösung ging. Die so entstandene
heiße Lösung wird schockartig in etwa 100 Teile kaltes
Wasser eingegossen. Hierbei fiel ein weißer, amorpher
Niederschlag an, der abgesaugt und mit Wasser und Alkohol
sowie Äther gewaschen wurde. 1 g dieses Niederschlags wurde
in 2,2 ml konz. Schwefelsäure unter Erwärmen gelöst und bei
110°C-120°C für 30 Minuten bis 60 Minuten behandelt. Nach
dem Abkühlen wurde die Lösung mit der 10fachen Menge
eiskalten Wassers verdünnt. Nach Filtration der Lösung
erfolgte eine erneute Erhitzung. Der entstandene
Niederschlag war ein cyclisches Oligomeres gemäß Formel 1.
Der Niederschlag wurde in einer alkalischen Lösung (Natronlauge)
bei einem pH-Wert von 10 gelöst und mit wäßrigen
Lösungen der nachfolgend wiedergegebenen Reaktiv-, Säure-
und Dispersionsfarbstoffe in Kontakt gebracht. Hierbei
betrug die Konzentration an Farbstoffen in den Lösungen
0,5 g/l sowie 0,05 g/l. Nach Abfiltration der hierdurch
entstehende Fällung bzw. Ausflockung wurde visuell und
spektralfotometrisch die Restfarbigkeit der Lösung bestimmt.
In allen Fällen konnte festgestellt werden, daß 94
bis 97% des ursprünglich in der Lösung enthaltenen Farbstoffes
durch die Behandlung entfernt wurde.
Für die vorstehend beschriebene Laboruntersuchung wurden
folgende Farbstoffe eingesetzt:
Reaktivfarbstoffe:
Drimaren Brill.-blau K-BL (Ciba Geigy)
C.I. Reactive Red 123
C.I. Reactive Blue 29
Säurefarbstoffe:
C.I. Basic violete 14
Eriosinorange G (Ciba Geigy)
Dispersionsfarbstoffe:
Seriline Navy Blue PB-FS (Yorkshire)
C.J. Disperse Yellow 70
Drimaren Brill.-blau K-BL (Ciba Geigy)
C.I. Reactive Red 123
C.I. Reactive Blue 29
Säurefarbstoffe:
C.I. Basic violete 14
Eriosinorange G (Ciba Geigy)
Dispersionsfarbstoffe:
Seriline Navy Blue PB-FS (Yorkshire)
C.J. Disperse Yellow 70
Der zuvor beschriebene, bei der Reaktion von Glyoxal mit
Harnstoff und Formaldehyd entstehende Niederschlag wurde in
saurer Lösung (Salzsäure, pH-Wert 3) gelöst. Anschließend
wurde diese Lösung zu Lösungen von zwei Farbstoffen
(Eriosinorange G und Basic violete 14), sowie einem
Reaktivfarbstoff (C. I. Reactive Red 123), gegeben, wobei die
Farbstofflösungen einmal 0,5 g/l und einmal 0,05 g/l der
zuvor genannten Farbstoffe enthielten. Hierbei bildeten sich
entsprechende Ausfällungen bzw. Ausflockungen, die leicht
von der wäßrigen Lösung abfiltriert werden konnten. Die verbleibenden
wäßrigen Lösungen wurden sowohl visuell als auch
spektralfotometrisch auf Restfarbigkeit untersucht, wobei
festgestellt wurde, daß durch die Ausfällung zwischen etwa
92% und etwa 96% der ursprünglich in der Lösung befindlichen
Farbstoffe entfernt wurden.
In Anlehnung an die von Schulz et al in Textilveredlung, 23
(1988), 445 beschriebenen Versuche wurde der Reaktivfarbstoff
C. I. Reactive Red 123 hydrolysiert (pH-Wert 11, T: 80°C,
t 2 Stunden). Anschließend wurde zu diesem Hydrolysat
unterschiedliche Mengen der in Wasser gelösten und vorstehend
durch die Formel 1 beschriebenen Verbindung zugegeben,
wobei der Komplex der hydrolysierten Farbstoffe
ausfiel. Nach Abfiltration wurde die Restfarbigkeit der
Lösung spektral fotometrisch bestimmt. Die Ergebnisse dieser
Messung sind in der folgenden Abbildung grafisch dargestellt,
wobei auf der Y-Achse die Konzentration des Farbstoffhydrolysates
C in Prozent und auf der X-Achse die Feststoffkonzentration
der Verbindung gemäß Formel 1 in g/l
angegeben sind. Der pH-Wert der eingesetzten Lösung der
Verbindung gemäß Formel 1 betrug 11.
Eine wäßrige Lösung von Phenol, die 0,5 g/l Phenol enthielt,
wurde mit einer wäßrigen Lösung der Verbindung gemäß Formel 1
zusammengegeben, wobei die zuletzt genannte Lösung
einen pH-Wert von 10 aufwies. Hierbei konnte festgestellt
werden, daß sofort beim Vermischen der beiden Lösungen ein
Niederschlag entstand, der entsprechend abfiltriert werden
konnte. Im Filtrat wurde gaschromatografisch die Konzentration
an Restphenol festgestellt. Sie war kleiner als
0,00005 g/l.
1 Mol Harnstoff wurde mit 1 Mol eines C₂ substituierten
Malonaldehyds unter Ausbildung eines substituierten Harnstoffderivates
umgesetzt und anschließend wie in Beispiel 1
durch Zugabe von Formaldehyd zyklisiert, wobei n 6 war.
Anschließend wurde unter Kühlen zu einer wäßrigen Lösung des
Kondensationsproduktes Hydrazin im Überschuß zugesetzt. Das
hierbei entstehende Hydrazid wurde mit Terephthalsäuredichlorid
im Überschuß umgesetzt, wobei das entstehende
Polymer ein Molekulargewicht zwischen 15 000 und 30 000
hatte.
Das so an einer polymeren Matrix gebundene cyclische
Oligomere wurde in einer Säule stationär angeordnet.
Anschließend wurden verschiedene wäßrige Farbstofflösungen,
entnommen aus der laufenden Produktion eines Textilveredlungsbetriebes,
zuerst über einen Kationen- und dann über
einen Anionenaustauscher zur Entfernung der Salze und anschließend
über die mit dem cyclischen Oligomeren gefüllte
Säule geführt und nach Verlassen der Säule visuell auf
Restfarbigkeit beurteilt. Hierbei konnte festgestellt
werden, daß alle wäßrigen Proben nach der Behandlung in der
Säule farblos waren. Die mit Farbstoffen bzw. Farbstoffabbauprodukten
beladene Säule wurde mit einer 2 g/l Kochsalz
enthaltenden wäßrigen Lösung gespült. Hierbei war das
Eluat intensiv farbig. Für das Regenerieren der Säule wurden
500 ml der zuvor genannten Kochsalzlösung benötigt, wobei
mit dieser Säule zuvor 10 l farbiges Abwasser gereinigt
werden konnte.
Das gemäß Beispiel 1 hergestellte und in der Formel 1 vorstehend
wiedergegebene cyclische Oligomere wurde in gelöster
Form (Wasser, pH-Wert: 3) in eine wäßrige Dispersion
eines ionischen Polyurethans gegeben. Anschließend wurde
unter ständigem Rühren das Wasser eingedampft, bis ein
trockenes Pulver resultierte. Das so hergestellte Pulver,
bestehend aus dem cyclischen Oligomeren, physikalisch gebunden
und eingelagert in dem ionischen Polyurethan (als
Matrix), wurde gemäß Beispiel 4 in einer Säule stationär angeordnet
und dort mit den in Beispiel 4 beschriebenen
Farbstofflösungen gemäß den vorstehenden Ausführungen
behandelt. Selbst nach einem 20maligen Regenerieren der
beladenen Säule war die zur Reinigung von 200 ml Abwasser
benutzte Säule noch in der Lage, weitere 1000 l des farbigen
Abwassers zu reinigen, so daß das cyclische Oligomere fest
in der polymeren Matrix eingebettet war und dort nicht
ausgewaschen wurde.
Das gemäß Beispiel 1 hergestellte und in der Formel 1
wiedergegebene cyclische Oligomere wurde auf eine Korngröße
zwischen 500 m und 250 m zermahlen. Anschließend wurde das
pulverförmige cyclische Oligomere in einer Säule gemäß den
Beispielen 4 und 5 gegeben und dort mit verschiedenen wäßrigen
Farbstofflösungen bzw. Dispersionen, entnommen aus der
laufenden Produktion eines Textilveredlungsbetriebes, behandelt.
Zuvor waren diese Farbstofflösungen bzw. -dispersionen
(Abwasserproben) auf einen pH-Wert von 5 eingestellt worden
und über einen Kationen- und Anionenaustauscher geschickt
worden, um so die in den Abwasserproben enthaltenen Salze zu
entfernen.
Mit dem in der Säule angeordneten cyclischen Oligomeren
(10 g) konnte jeweils 5 l farbiges Abwasser soweit gereinigt
werden, daß das Eluat nach dem Verlassen der Säule farblos
war. Zum Regenerieren der Säule waren 600 ml der in Beispiel 4
genannten Kochsalzlösung notwendig.
Nachdem die Säule mit 375 l Abwasser in 25 Chargen mit einem
jeweils zwischen den Chargen durchgeführtes Regenerieren
durchströmt worden war, wurde das cyclische Oligomere nach
dem letzten Regenerieren aus der Säule entnommen und getrocknet.
Durch Rückwägung wurde der Verlust an cyclischen
Oligomeren bestimmt. Er betrug 300 mg.
Claims (22)
1. Verfahren zur Isolierung von in wäßrigen Systemen
gelösten, dispergierten und/oder emulgierten organischen
oder anorganischen Verbindungen, insbesondere organischen
Verbindungen mit hydrophoben Bestandteilen, Farbstoffen,
Farbstoffabbauprodukten und/oder Schwermetallsalzen, bei dem
man die Verbindungen mittels einer Chemikalie aus dem
wäßrigen System entfernt, dadurch gekennzeichnet, daß man
als Chemikalie ein cyclisches Oligomeres einsetzt, das durch
Kondensation von Harnstoff, Thioharnstoff, Harnstoffderivaten
und/oder Thioharnstoffderivaten mit Dialdehyden und
Formaldehyd hergestellt ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man ein festes cyclisches Oligomeres dem wäßrigen System
zusetzt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man ein in Waser gelöstes cyclisches Oligomeres dem
wäßrigen System zusetzt und nach Zugabe die entstehenden
Komplexverbindungen abtrennt und danach den pH-Wert und/oder
die Salzkonzentration des wäßrigen Systems verändert.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
man den pH-Wert des wäßrigen Systems auf einen Wert zwischen
etwa 2 und etwa 10, vorzugsweise zwischen etwa 6 und etwa 8,
einstellt.
5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß man die Salzkonzentration des
wäßrigen Systems verringert.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Salzkonzentration durch Verdünnung oder Ionenaustausch
verringert.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß man das cyclische Oligomere durch Zugabe
eines Salzes, insbesondere eines Alkali- oder Erdalkalisalzes,
löst.
8. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß man ein cyclisches Oligomeres einsetzt, das an
einer im wäßrigen System unlöslichen Matrix chemisch
und/oder physikalisch gebunden und/oder in der Matrix
eingeschlossen ist.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Matrix eine anorganische Matrix, insbesondere Aluminiumoxid,
Kieselgur und/oder Kieselgel, ist.
10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Matrix eine polymere organische Matrix, insbesondere
eine Matrix auf Basis eines Polyvinylalkohols oder eines
Polyurethans, ist.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß man das an der Matrix chemisch und/oder
physikalisch gebundene und/oder in der Matrix eingeschlossene
cyclische Oligomere stationär anordnet und hierüber das
wäßrige System führt.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß man das mit der zu isolierenden Verbindung
beladene, chemisch und/oder physikalisch an der
Matrix gebundene und/oder in der Matrix eingeschlossene
cyclische Oligomere durch Behandlung mit einer Salzlösung,
insbesondere einer wasserlöslichen Alkali- oder Erdalkali-
Salzlösung, regeneriert.
13. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß man als cyclisches Oligomeres
das Kondensationsprodukt von Harnstoff und/oder Thioharnstoff
und/oder Derivaten davon mit Glyoxal und Formaldehyd
verwendet.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
man als cyclisches Oligomeres das Kondensationsprodukt von
Harnstoff, Glyoxal und Formaldehyd gemäß der nachfolgenden
Strukturformel (1)
einsetzt.
15. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß man als cyclisches Oligomeres
das Kondensationsprodukt von Malonaldehyd und/oder ein
Derivat davon mit Harnstoff und/oder Thioharnstoff und/oder
Derivaten davon und Formaldehyd einsetzt.
16. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß man als cyclisches Oligomeres
das Kondensationsprodukt von Formaldehyd mit
oder
einsetzt.
17. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß man als cyclisches Oligomeres
ein Kondensationsprodukt mit einem Polymerisationsgrad n
zwischen 3 und 8, vorzugsweise zwischen 4 und 6, einsetzt.
18. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche zur
Entfernung von Farbstoffen oder Farbstoffabbauprodukten aus
Abwässern der Textilveredlungsindustrie.
19. Cyclisches Oligomeres zur Durchführung des Verfahrens
nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß es durch Kondensation von Harnstoff, Thioharnstoff,
Harnstoffderivaten und/oder Thioharnstoffderivaten
mit Dialdehyden und Formaldehyd hergestellt und
chemisch und/oder physikalisch an einer in Wasser unlöslichen
Matrix gebunden und/oder in der Matrix eingelagert
ist.
20. Cyclisches Oligomeres nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Matrix eine anorganische Matrix,
insbesondere Aluminiumoxid, Kieselgur und/oder Kieselgel,
oder eine in Wasser unlösliche organische Matrix, insbesondere
eine polymere Matrix, ist
21. Cyclisches Oligomeres nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die polymere Matrix ein Molekulargewicht
zwischen 10 000 und 30 000 aufweist.
22. Cyclisches Oligomeres nach einem der Ansprüche 19 bis
21, dadurch gekennzeichnet, daß die polymere Matrix eine
Matrix auf Basis eines Polyvinylalkohols und/oder eines
Polyurethans, insbesondere eines ionischen Polyurethans,
ist.
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