DE4001089A1 - Bauelementsatz - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Bauelementsatz zum Aufbau von vorzugsweise aus
Holz oder Holzwerkstoff bestehenden Möbelstücken wie Regalen od. dgl. gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bauelementsätze dieser Art sind bekannt (DE-OS 33 33 636, FR-PS 8 91 744).
Sie zeichnen sich insbesondere dadurch aus, daß die Stollen an ihren Enden mit
kreuzförmigen Einschnitten und die Rahmenteile oder Böden an ihren Enden
mit kreuzförmig profilierten, in die Einschnitte einlegbaren Verbindungsleisten
versehen sind. Da die Stollen, Rahmenteile oder Böden somit nur miteinander
verhakt, aber nicht zu einer festen Einheit miteinander verbunden werden,
können sie dem Möbelstück nicht die notwendige Stabilität geben. Da ferner
eine Verbindung nur an den Stollenenden möglich ist, ergeben sich erhebliche
Einschränkungen im Hinblick auf die gewünschte Gestaltungsvielfalt bei der
Herstellung unterschiedlicher Trennwände und Möbelstücke. Außerdem lassen
sich ohne Zuhilfenahme zusätzlicher Befestigungselemente keine tragbaren
Möbelstücke herstellen, weil bei deren Transport stets die Gefahr besteht, daß
die Verbindungsleisten unbeabsichtigt aus den Stolleneinschnitten herausgehoben
werden oder herausfallen.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, den bekannten Bau
elementsatz dadurch abzuwandeln, daß aus seinen Teilen jeweils ein stabiles,
aus fest miteinander verbundenen Teilen bestehendes Grundelement hergestellt
werden kann, in dem die je nach Bedarf ausgewählten übrigen Bauelemente
entweder lösbar untergebracht oder mittels Nut/Feder-Verbindungen gehalten
und daher nur nach Demontage des Grundelements entfernt werden können.
Dabei soll die Anordnung im übrigen so getroffen sein, daß der Vorteil erhal
ten bleibt, daß die Längsnuten in den Stollen wie bisher zur Montage einer
Vielzahl von unterschiedlichen, mit entsprechenden Federelementen versehenen
Bauelementen dienen können.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß sich der Bauelementsatz zur
Herstellung stabiler Möbelstücke eignet und dabei jeweils ein fest zusammen
hängendes Grundelement erhalten werden kann, in dem die übrigen Bauele
mente hauptsächlich durch Nut/Feder-Verbindungen gehalten sind. Abgesehen
davon wird der Vorteil erzielt, daß konstruktive Rahmenteile oder Böden nicht
nur an den Enden, sondern an beliebigen Stellen der Stollen angebracht werden
können und keine zusätzlichen Bauteile zum Abdecken der Einschnitte an den
Enden der Stollen benötigt werden.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der Zeichnung
an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein aus Bauelementen des erfindungsgemäßen Bauelementsatzes her
gestelltes Möbelstück in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 eine Unteransicht auf das Möbelstück nach Fig. 1 in vergrößertem
Maßstab;
Fig. 3 und 4 Draufsichten auf zwei Bauelemente des erfindungsgemäßen Bau
elementsatzes;
Fig. 5 und 6 Ansichten in Richtungen der Pfeile x bzw. y der Fig. 3;
Fig. 7 eine der Fig. 2 entsprechende Unteransicht eines aus Bauelementen nach
Fig. 3 und 4 zusammengesetzten Möbelstücks;
Fig. 8 die Draufsicht auf ein weiteres Bauelement des erfindungsgemäßen Bau
elementsatzes;
Fig. 9 eine der Fig. 2 entsprechende Unteransicht eines aus Bauelementen nach
Fig. 3, 4 und 8 zusammengesetzten Möbelstücks;
Fig. 10 eine der Fig. 2 entsprechende Unteransicht eines aus vier Bauele
menten nach Fig. 8 zusammengesetzten Möbelstücks;
Fig. 11 und 12 perspektivische Darstellungen von entsprechend Fig. 9 zu
sammengesetzten Möbelstücken; und
Fig. 13 bis 17 schematische Darstellungen weiterer Bauelemente des erfin
dungsgemäßen Bauelementsatzes.
Nach Fig. 1 und 2 enthält der erfindungsgemäße, insbesondere für Kinder
gärten, Schulen od. dgl. bestimmte Bauelementsatz Stollen 71 und Rah
menteile 75, die vorzugsweise aus Holz oder einem Holzwerkstoff bestehen. Die
Stollen 71 bestehen aus geraden, im Querschnitt vorzugsweise quadratischen
Stützen, in deren Außenwandungen Nuten 3 ausgebildet sind, die parallel zur
Längsrichtung der Stollen 1 verlaufen und über deren ganze Länge erstreckt
sind. Diese Nuten 74 sind am Umfang der Stollen 71 um jeweils 90° beabstan
det. Dabei können entsprechend Fig. 2 drei derartige Nuten 74, aber auch
mehr oder weniger solcher Nuten 3 vorgesehen sein.
Die Rahmenteile 75 bestehen vorzugsweise aus planparallelen Leisten mit
rechteckigem Querschnitt und weisen an ihren seitlichen Enden vorzugsweise
jeweils ein Federelement 76 auf, das aus einer über ihre ganze Höhe durchlau
fenden Feder besteht. Dabei ist das Federelement 76 so bemessen, daß es mit
Paßsitz in die Nuten 74 des Stollens 71 eingesetzt werden kann.
Fig. 1 und 2 zeigen insbesondere ein Möbel-Grundelement, das aus vier Stollen
71 entsprechend der vorherigen Beschreibung und zwei konstruktiven Rahmen
elementen 72 in Form von Böden besteht. Dieses Grundelement wird durch
vier, zwischen den beiden Rahmenelementen 72 angeordneten Zwischen- oder
Einlegeböden 73 z. B. zu einem Regal vervollständigt.
Gemäß Fig. 2 bis 4 weist jeder Stollen 71 wenigstens zwei Nuten 74 auf, die
am Umfang des Stollens 71 um 90° beabstandet sind. Die vier Stollen 71 sind
durch vier Rahmenteile 75 verbunden, die in einem Rechteck oder Quadrat
derart angeordnet sind, daß jeder Stollen 71 mit zwei um 90° beabstandeten
Nuten 74 die Federelemente 76 der zugeordneten Enden von zwei Rahmentei
len 75 aufnimmt. Um dem Grundelement einen festen Halt zu geben, sind die
vier Rahmenteile 75 zweckmäßig mit einem von ihnen umrahmten oder an
ihnen anliegenden plattenförmigen Bodenteil 77 (Fig. 1, 2) fest verbunden, z. B.
verleimt, und/oder durch erfindungsgemäße Beschläge 78 (Fig. 2 bis 6) mitein
ander verschraubt, wodurch ein Boden 72 in Form eines konstruktiven Grund
bodens entsteht. Zu diesem Zweck liegt das im wesentlichen quadratische bzw.
rechteckige Bodenteil 77, das eine geringere Stärke besitzt, als der Höhe der
Rahmenteile 75 entspricht, mit seinen vier seitlichen Stirnflächen z. B. an den
oberen Rändern der Rahmenteile 75 an, so daß deren untere Abschnitte einen
hohlen Innenraum begrenzen, von dem aus die Beschläge 78 montiert werden
können. Diese bestehen aus flachen, vorzugsweise aus Metall bestehenden
Streifen, die einen flachen Mittelabschnitt und zwei flache Endabschnitte
aufweisen, die mit dem Mittelabschnitt jeweils einen Winkel 135° und daher
untereinander einen Winkel 90° einschließen. Dabei ist der Endabschnitt
jeweils mit dem einen Ende eines der Rahmenteile 75 fest verbunden, während
der andere Endabschnitt an dem zugehörigen Ende des benachbarten, aber um
90° versetzt angeordneten Rahmenteils 75 befestigt ist. Als Befestigungsele
mente dienen vorzugsweise Schrauben 79. Dabei ist die Anordnung so getroffen,
wie insbesondere Fig. 2 und 3 erkennen lassen, daß die Enden der Rahmenteile
75 an den vier Ecken des konstruktiven Rahmenelements 72 einander derart
gegenüberstehen, daß in jede Ecke ein Stollen 71 eingeführt werden kann und
daß dabei der Mittelabschnitt des Beschlags 78 so weit nach innen zurücksteht,
daß er einerseits das Einführen des Stollens 71 nicht behindert, andererseits
aber der zugeordneten Ecke des Stollens 71 dicht gegenübersteht.
Die Stollen 71 sind an wenigstens einer Ecke mit einer Mehrzahl von in Längs
richtung beabstandeten Querbohrungen 80 versehen (Fig. 1, 2), die vorzugsweise
als Blindbohrungen ausgebildet sind und - bezogen auf den Stollen 71 - dia
gonal bzw. radial zur Stollenachse verlaufen. Bezogen auf die jeweils beteilig
ten Rahmenteile 75 verlaufen diese Querbohrungen 80 längs der Winkelhalbie
renden des von den beteiligten Nuten 74 bzw. Rahmenteilen 75 eingeschlosse
nen Winkels und damit senkrecht zu den Mittelabschnitten der Beschläge 78.
Zur festen und stabilen Befestigung der konstruktiven, eine fabrikseitig vorge
fertigte Baueinheit bildenden Rahmenelemente 72 ist es daher nur erforder
lich, die Stollen 71 bis zur jeweils erwünschten Höhe in die von den Rahmen
teilen 75 gebildeten Ecken einzuschieben und dann durch die Mittelabschnitte
der Beschläge 78 hindurch eine Befestigungsschraube 81 in die jeweilige Quer
bohrung 80 des Stollens 71 einzudrehen (Fig. 2). Die Mittelabschnitte der
Beschläge 78 sind dazu gemäß Fig. 5 und 6, die jeweils Ansichten in Richtung
der Pfeile x und y nach Fig. 3 zeigen, mit vorgebohrten Löchern 82 versehen.
Zur Herstellung eines Grundelements des Regals nach Fig. 1 werden vier
Stollen 71 und zwei konstruktiven Grundelemente 72 nach Fig. 3 benötigt. Da
neben kann mit Hilfe von üblichen, nicht dargestellten Bodenträgerstiften, die
in die Querbohrungen 80 der Stollen 71 eingesteckt werden, zusätzlich die ge
wünschte Anzahl von Zwischen- oder Einlegeböden 73 montiert werden. Zu
diesem Zweck sind die Querbohrungen 80 in einem vorgewählten Rasterabstand
voneinander angeordnet. Außerdem weisen wenigstens die Mittelabschnitte der
Beschläge 78 entsprechend Fig. 5 und 6 jeweils zwei übereinander angeordnete
Löcher 82 auf, so daß jedes konstruktive Grundelement 72 unter Verwendung
derselben Querbohrung 80 des Stollens 71 in zwei unterschiedlichen Höhen
angeordnet werden kann. Die Lage dieser Querbohrungen 80 und Löcher 82 ist
im übrigen derart gewählt, daß die Grundelemente 72 an den Enden der Stol
len 71 in einer Höhe dicht unterhalb der Stollenenden montiert werden können,
damit das ganze Regal nicht auf den Grundelementen 72, sondern auf den
Stollenenden abgestützt wird.
Die Bodenteile 77 weisen nach Fig. 3 an ihren vier Ecken jeweils Aussparungen
83 auf, in die die Eckteile der Stollen 71 eintreten können. Entsprechendes
gilt für die Einlegeböden 73.
Alternativ zu Fig. 1 bis 3 ist es selbstverständlich möglich, zumindest das
obere Bodenteil 77 und die Zwischenböden 73 wegzulassen und stattdessen bei
Bedarf eine größere Anzahl von konstruktiven Rahmenelementen vorzusehen, die
jeweils auch nur aus den vier, durch die Beschläge 78 verbundenen Rahmen
teilen 75 bestehen können. Hierdurch wird z. B. ein für Werbe- oder Aufbewah
rungszwecke od. dgl. geeignetes Gestell erhalten.
Fig. 4 zeigt ein Bauelement des erfindungsgemäßen Bauelementsatzes in Form
eines konstruktiven Anbauelements 84. Dieses zeichnet sich gegenüber einem
konstruktiven Grundelement 72 nach Fig. 3 durch das Fehlen eines der Rah
menteile 75, d. h. hier des in Fig. 3 linken Rahmenteils aus. Im übrigen ist die
Anordnung entsprechend. Dadurch können zwar in Fig. 4 das obere und untere
Rahmenteil 75 in der oberen und unteren linken Ecke mit je einem zugehöri
gen Stollen 71, nicht aber diese beiden Stollen untereinander durch ein Rah
menteil miteinander verbunden werden, so daß die Stabilität einer derartigen
Konstruktion im Vergleich zur Anwendung eines konstruktiven Rahmenelements
72 etwas geringer wäre. Obgleich der dargestellte Anbauboden 84 vorzugsweise
mit einem Bodenteil 85 versehen ist, könnte dies wie beim konstruktiven
Rahmenelement 72 auch weggelassen werden.
Das konstruktive Anbauelement 84 dient z. B. zur Herstellung von Regalen, die
nicht nur an ihren äußeren vier Ecken, sondern auch in Mittelabschnitten mit
Stollen 71 versehen werden sollen. Gemäß Fig. 7 wird dabei z. B. von einem
Regal nach Fig. 1 ausgegangen, an dessen rechtem Ende dasjenige Teil des
Anbauelements 84 angesetzt wird, bei dem das Rahmenteil 75 fehlt. Dabei
treten entsprechend der bisherigen Beschreibung die Federelemente 76 des
Anbauelements 84 in zugeordnete Nuten 74 der Stollen 71 des linken Regelab
schnitts ein, während gleichzeitig die freien Endabschnitte der zugeordneten
Beschläge 78 des Anbauelements 84 an einem in Fig. 7 mit der Bezugsziffer
75 a versehenen Rahmenteil zur Anlage kommen, das ebenfalls zum linken
Regalabschnitt gehört. Eine feste Verbindung des aus konstruktiven Rahmen
elementen 72 aufgebauten Regelabschnitts mit dem aus Anbauelementen 84
aufgebauten Regelabschnitts wird dadurch erzielt, daß die Mittelabschnitte der
Beschläge 78 mittels Befestigungsschrauben 86 an den zugehörigen Stollen 71,
die freien Endabschnitte dieser Beschläge 78 dagegen mittels Schrauben 87 an
dem Rahmenteil 75 a befestigt werden. Nach der Montage ergibt sich daher für
den aus den Anbauelementen 84 gebildeten Regalabschnitt dieselbe Stabilität
wie für den aus konstruktiven Rahmenelementen 72 gebildeten Regalabschnitt.
Nach Fig. 8 können auch konstruktive Rahmenelemente oder konstruktive
Anbauelemente vorgesehen werden, die anders als rechteckförmig oder quadra
tisch ausgebildet sind. Das in Fig. 8 dargestellte Anbauelement 88 weist z. B.
ein kreissektorförmiges Bodenteil 89 auf, das zwei einen Winkel von 90°
einschließende Stirnflächen und eine längs eines Viertelkreises verlaufende
Stirnfläche aufweist. Eine der beiden geraden Stirnflächen grenzt an ein wie
die übrigen Rahmenteile ausgebildetes Rahmenteil 90, während die kreisbogen
förmig verlaufende Stirnfläche an ein entsprechend kreisbogenförmig verlau
fendes Rahmenteil 91 grenzt. An der verbleibenden Stirnfläche des Bodenteils
89 fehlt das zugehörige Rahmenteil wie beim Anbauelement nach Fig. 4, so
daß sich dieselben Anbaumöglichkeiten ergeben. Dies ist in Fig. 9 anhand des
aus Fig. 7 ersichtlichen Regals dargestellt, an dessen aus konstruktiven Rah
menelementen 72 gebildeten Regalabschnitt zusätzlich ein aus Anbauelementen
88 nach Fig. 8 bestehender Regalabschnitt angebaut ist.
Wie die Bodenteile 77 und 85 ist das Bodenteil 89 im Bereich der Ecken mit
Aussparungen 92 zur Aufnahme der Eckbereiche der Stollen versehen.
Fig. 10 zeigt eine Konstruktion, bei der vier Anbauelemente 88 nach Fig. 8
unter Verwendung von insgesamt fünf Stollen 71 zu einem insgesamt kreis
förmigen Element miteinander verbunden sind. Ein auf diese Weise herge
stelltes Gestell bzw. Regal ist in Fig. 11 dargestellt. Dagegen zeigt Fig. 12
ein Regal mit zwei geraden Endabschnitten 93 und 94 und einem mittleren,
teilkreisförmig verlaufenden Abschnitt 95. Dabei sind insgesamt sieben Stollen
71 mit konstruktiven Rahmenelementen nach Fig. 3, konstruktiven Anbauele
menten nach Fig. 4 und konstruktiven Anbauelementen nach Fig. 8 mitein
ander kombiniert.
Abweichend von Fig. 8 können die teilkreisförmigen Bauelemente auch als
konstruktive Grundelemente vorgesehen werden, indem das dort fehlende Rah
menteil noch ergänzt wird, und über andere Winkel als die dort gezeigten 90°
erstreckt sein.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt,
die sich auf vielfache Weise abwandeln lassen. Wie die Ausführungsbeispiele
zeigen, können die Stollen je nach Anwendungszweck mit wenigstens zwei
Nuten, aber auch z. B. mit vier Nuten versehen sein. Weiter ist es möglich, die
Nuten mit einer so großen oder die Rahmenteile mit einer so geringen Stärke
auszubilden, daß die Rahmenteile keine besonders gestalteten Federelemente
benötigen, sondern mit ihren Enden als Ganzes in die Nuten der Stollen passen.
Denkbar wäre auch, die Stollen mit den Federelementen und die Rahmenteile
mit den Nuten zu versehen.
Mit dem Grundelement nach Fig. 1 können anstelle der Zwischenböden 73 auch
zahlreiche weitere Bauelemente des erfindungsgemäßen Bauelementsatzes kom
biniert werden. In Fig. 13 ist beispielsweise ein Bauelement in Form einer
vorzugsweise planparallelen Platte 9 dargestellt, deren Stärke so bemessen sein
kann, daß sie in die Nuten 74 paßt, und deren Breite der Länge der Rah
menteile 75 entspricht. In diesem Fall kann die Platte 9 vor dem Festziehen
der Schrauben 81 (Fig. 2) in die entsprechenden Nuten 74 eingeführt werden,
so daß sie nach dem Festziehen der Schrauben 81 nicht mehr aus dem Grund
element herausgenommen, sondern allenfalls in diesem zwischen den beiden
Rahmenelementen 72 verschoben werden kann. Alternativ oder zusätzlich wäre
es möglich, die Rahmenteile 75 an einer Längsseite mit einer zur Aufnahme
der Platte 9 bestimmten Nut zu versehen und die Höhe der Platte 9 so zu
wählen, daß sie an beiden Enden in die Nuten der einen entsprechenden Ab
stand aufweisenden Rahmenelemente 72 eingelegt werden kann.
Die Platte 9 kann außerdem entsprechend ihrem Bestimmungzweck auf ihrer
Vorderseite mit einer in Fig. 13 angedeuteten Stoffbespannung oder mit einer
weiteren Platten belegt sein, die zwecks Herstellung einer Pinwand aus Kork,
zwecks Herstellung einer Magnettafel aus einem dafür geeigneten Metall oder
für andere Anwendungszwecke aus den jeweils gewünschten Materialien besteht.
Mit Platten 9 dieser Art kann das Grundelement nach Fig. 1 z. B. mit Seiten-
und Rückwänden versehen werden.
Nach Fig. 14 besteht ein weiteres Bauelement des erfindungsgemäßen Bauele
mentsatzes aus einem Pflanzentrog 11 in Form eines vorzugsweise quaderför
migen, oben offenen Kübels. An den Seitenwänden 12 dieses Pflanzentrogs 11
sind Federelemente vorgesehen, die vorzugsweise aus über die ganze Höhe des
Pflanzentrogs 11 durchgehenden Federn bestehen. Diese sind so bemessen, daß
sie mit Paßsitz in die Nuten 74 des Stollens 71 eingesetzt werden können,
während die Breite des Pflanzentrogs der Länge der Rahmenteile 75 entspricht.
Der Pflanzentrog 11 kann wie die Platte 9 in die Nuten 74 eingesetzt und
nach dem Festziehen der Schrauben 81 entsprechend Fig. 14 auf dem unteren
Rahmenelement 75 abgestellt werden. Alternativ wäre es möglich, den Pflan
zentrog 11 mit Längsbohrungen und die Stollen 71 mit weiteren Querbohrungen
zu versehen, um die Pflanzentröge 11 auch in anderen Höhen anordnen und
fest mit dem Grundelement verbinden zu können. In entsprechender Weise
könnte ein Display zur Zurschaustellung von Gegenständen ausgebildet sein.
Ein weiteres Bauelement ist gemäß Fig. 15 bis 17 als Tür gestaltet und aus
zwei Stollen 71 und je einem oberen und unteren Rahmenteil 75 zusammen
gesetzt. Zum Einhängen von zwei Türhälften 45 in dieses Bauelement dienen
vier identische Scharnierteile 46, die als weitere Bauelemente des erfindungs
gemäßen Bauelementsatzes aus plattenförmigen Körpern mit ebenen Rückwän
den bestehen, an die senkrecht vorspringende Federelemente 47 angeformt sind,
die in die Nuten 74 passen. Die Befestigung der Scharnierteile in der ge
wünschten Höhe der Stollen 71 kann mit Befestigungsschrauben erfolgen. An
den Unter- bzw. Oberseiten der Scharnierteile 46 sind parallel zu den Feder
elementen 47 angeordnete Lagerbolzen 48 befestigt, denen fabrikseitig ange
brachte Bohrungen 49 in den Türhälften 45 zugeordnet sind. Die Montage
erfolgt zweckmäßig derart, daß zunächst die unteren Scharnierteile 46 fest an
den Stollen 71 befestigt, dann die beiden Türhälften 45 mit ihren Bohrungen
49 auf die Lagerbolzen 48 aufgesetzt und abschließend die oberen Scharnier
teile 46 angebracht werden. Dabei können zur Verbesserung der Leichtgängig
keit der Tür auf die unteren Lagerbolzen 48 noch Unterlegscheiben 50 aufge
zogen werden. Mittels der Scharnierteile 46 der Türhälften 45 und mehrerer
Platten 9 ist es beispielsweise möglich, das Grundelement nach Fig. 1 zu einem
Schrank zu ergänzen.
Weiter ist es möglich, dem Stollen 71 einen anderen, z. B. kreisförmigen oder
achteckigen Querschnitt zu geben. Schließlich ist es im Rahmen der Erfindung
möglich, die Nuten 74 unter einem anderen Winkel als 90° zueinander anzu
ordnen. In diesem Fall wäre es erforderlich, die Endabschnitte der Beschläge
78 entsprechend angepaßte Winkel mit dem Mittelabschnitt bilden zu lassen.
Wären die Nuten beispielsweise um 60° beabstandet, müßten die Endabschnitte
einen Winkel von ca. 120° mit dem Mittelabschnitt bilden.
Claims (12)
1. Bauelementsatz zum Aufbau von Möbelstücken wie Regalen od. dgl. mit geraden Stollen, die
parallel zu ihrer Längsrichtung verlaufende, in ihren Außenwandungen ausgebildete Nuten
aufweisen und an wenigstens zwei in ihrer Längsrichtung beabstandeten Stellen mit Querboh
rungen versehen sind, mit Rahmenteilen, die in die Nuten einführbare Enden aufweisen, und
mit Befestigungsmitteln zur lösbaren Verbindung der Stollen und Rahmenteile, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stollen (71) wenigstens zwei, in Umfangsrichtung um einen vor
gewählten Winkel beabstandete Nuten (74) aufweisen, die Querbohrungen (80) in der Ebene
der Winkelhalbierenden dieses Winkels liegen und die Befestigungsmittel aus Materialstreifen
bestehende Beschläge (78) enthalten, die einen Mittelabschnitt, zwei daran angrenzende, unter
dem vorgewählten Winkel zueinander angeordnete Endabschnitte und in jedem der Abschnitte
wenigstens ein Loch (82) für eine Befestigungsschraube aufweisen.
2. Bauelementsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens drei Rahmenteile
(75) zu einem konstruktiven Rahmenelement (72) zusammengefaßt sind, wobei sich die Enden
der Rahmenteile (75) paarweise derart gegenüberstehen, daß sie in die um den vorgewählten
Winkel versetzten Nuten (74) eines und desselben Stollens (71) einführbar sind.
3. Bauelementsatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei
Rahmenteile (75, 90, 91) zu einem Anbauelement (84, 88) zusammengefaßt sind, wobei sich zwei
Enden der Rahmenteile (75, 90, 91) derart gegenüberstehen, daß sie in die um den vorgewählten
Winkel versetzte Nuten (74) eines und desselben Stollens (71) einführbar sind.
4. Bauelementsatz nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der
Rahmenteile (75, 90, 91) durch die an ihnen befestigten Beschläge (78) zu einer vormontierten
Baueinheit miteinander verbunden sind.
5. Bauelementsatz nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rahmen- und Anbauelemente (72, 84, 88) durch je ein an ihnen befestigtes Bodenteil (77, 89) zu
einer vormontierten Baueinheit miteinander verbunden sind.
6. Bauelementsatz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil (77, 89) zur
Aufnahme eines Teils eines zugeordneten Stollens (71) bestimmte Aussparungen (83, 92)
aufweist.
7. Bauelementsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden
der Rahmenteile (75, 90, 91) als in die Nuten (74) passende Federn (76) ausgebildet sind.
8. Bauelementsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stollen
(71) mit wenigstens einer über ihre Längen verlaufende Reihe von Querbohrungen (80)
versehen sind.
9. Bauelementsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest
die Mittelabschnitte der Beschläge (78) mit zwei übereinander angeordneten Löchern (82) für
Befestigungsschrauben versehen sind.
10. Bauelementsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß er weitere
Bauelemente (9, 11, 46) mit in die Nuten (74) passenden Abschnitten aufweist.
11. Bauelementsatz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß weitere Bauelemente in
Form von Scharnierteilen (46) und in Form von in diese einhängbaren Türelementen (45)
vorgesehen sind, wobei die Scharnierteile (46) mit in die Nuten (74) einführbaren Federelemen
ten (47) versehen und mit Längsbohrungen für Befestigungsschrauben versehen sind.
12. Bauelementsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
vorgewählte Winkel 90° beträgt.
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