DE4041719A1 - Verfahren und vorrichtung zur herstellung eines faserbandes - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur herstellung eines faserbandesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Faserbandes aus Fasern zur Weiterverarbeitung in einer
nachfolgenden Prozeßstufe in einer Textilmaschine sowie eine
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Zu verspinnende Fasern durchlaufen vom angelieferten Ballen bis
zur Spinnstelle mehrere Prozeßstufen, in denen die Fasern aus
dem Ballen herausgelöst, gereinigt und schließlich in Form
eines Faserbandes einer Spinnmaschine vorgelegt werden.
Die Endstufe vor der Bildung eines Faserbandes ist in der Regel
die Vereinzelung und Parallelisierung der Fasern auf einer
Karde und die Vliesbildung auf dem Abnehmer der Karde. Vom
Abnehmer wird herkömmlicherweise das Faservlies durch einen
Vliestrichter gezogen, mittels Kompressionswalzen zu einem Band
geformt und über Drehtopf-Preßwalzen mittels eines Drehtellers
in eine Kanne abgelegt.
Durch den Abnehmer an der Karde werden die an sich bereits
parallelisierten und vereinzelten Fasern wieder gestaucht.
Durch Zusammenfassen des vom Abnehmer ablaufenden Vlieses durch
einen Vliestrichter und den Abzug durch Kompressionswalzen
entsteht ein Band verdichteter Fasern, das vor den einzelnen
Spinnprozessen zunächst doubliert und dann in Streckwerken
verzogen werden muß. Vor allem der Durchlauf durch mehrere
Streckwerkspassagen bedeutet einen Mehraufwand an
Arbeitsschritten und Energie.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, nach der Reinigung und
Vereinzelung der Fasern ein direkt für den Spinnprozeß
verwendungsfähiges Faserband herzustellen.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß dadurch, daß die
beim Reinigungsprozeß vereinzelten Fasern mittels eines
Luftstroms auf die Rutschwand eines Rotors mindestens einer
Offenend-Spinnstelle abgelegt werden, wobei der Rotor auf die
Abmessungen des zu erzeugenden Faserbandes abgestimmt ist. Die
Fasern werden in der Sammelrille des Rotors doubliert und beim
Abzug des Faserbandes wird ein Falschdraht aufgebracht, so daß
ein Faserband mit geringer Drehung abgezogen wird. Aufgrund der
Saugwirkung durch den Unterdruck im Gehäuse des Rotors strecken
sich die Fasern im Faserleitkanal und es entsteht kein
verdichtetes Faservlies wie bei der Abnahme durch einen
herkömmlichen Abnehmer. Wie beim Offenend-Spinnen werden die
vereinzelten Fasern im Rotor doubliert und es wird ein
Faserband mit geringer Drehung abgezogen, wobei diese geringe
Drehung bei der Weiterverwendung als Vorlage bei den
Spinnmaschinen nicht stört.
Die Erfindung verfolgt ein anderes Ziel als das aus der
US-PS 40 28 872 bekannte Verfahren. Danach werden unter
Umgehung von Kardierung und Streckwerk Faserflocken auf
verschiedene Offenend-Spinnstellen verteilt. Diesen
Spinnstellen sind Auflöseeinrichtungen vorgeschaltet, die die
Faserflocken in Einzelfasern auflösen. An den Spinnstellen wird
aus den aufgelösten Faserflocken mittels eines Rotors direkt
ein Garn gesponnen. Aus diesem Grund ist die den einzelnen
Spinnstellen zugeteilte Fasermenge gering und die Rotoren sind
entsprechend so klein, wie sie aus den bekannten
Offenend-Spinnverfahren zur Herstellung von Garnen bekannt
sind. Die mittels dieses Verfahrens pro Zeiteinheit zu
verarbeitende Fasermenge ist wesentlich geringer als die von
einer Karde gelieferte Fasermenge. Im Gegensatz zum Verfahren,
das aus der US-PS 40 28 872 bekannt ist, geht das
erfindungsgemäße Verfahren von einer Fasermenge aus, die von
einer Karde normaler Arbeitsbreite geliefert wird.
Entsprechend der Erfindung werden die Fasern mittels einer
Karde mechanisch parallelisiert und vereinzelt. Denkbar ist
auch die Auflösung der Faserflocken auf einem anderen Weg als
mittels einer Karde, beispielsweise durch Auskämmen der Fasern
aus einem zwischen Walzen zugeführten Flockenvlies. Aus dem
Faserflor auf der Trommel der Karde werden die Fasern von dem
Abnehmer einzeln abgenommen, vergleichbar mit dem Auflösen
eines Faserbandes beim Offenend-Spinnen, und durch den
Faserleitkanal abgesaugt und in den Rotor mindestens einer
Offenend-Spinnvorrichtung transportiert. Dabei verengt sich der
Faserleitkanal von der Breite des Abnehmers auf einen
Querschnitt, der das Einspeisen der Fasern auf die
Rotorrutschwand ermöglicht. Damit auf dem Abnehmer kein Vlies
entsteht, rotiert der Abnehmer mindestens mit der
Umdrehungsgeschwindigkeit der Karde, vorzugsweise schneller. Er
kann eine mit der Garnitur der Auflösewalze vergleichbare
Garnitur aufweisen. Ist die Umfangsgeschwindigkeit des
Abnehmers kleiner als die der Trommel, muß auf einen möglichst
dünnen Faserflor auf der Trommel geachtet werden, der nach der
Abnahme durch einen entsprechend starken Luftstrom beim
Transport zum Rotor aufgelöst und verzogen werden muß.
In der Sammelrille des Rotors werden die Fasern doubliert, und
beim Abzug des Faserbandes wird ein Falschdraht aufgebracht,
wobei der Abzug durch eine Abzugsdüse erfolgt. Damit eine für
die Weiterverwendung optimale Drehung in das Faserband
eingebracht wird, wird in Weiterbildung der Erfindung die
Abzugsdüse angetrieben. Ein Drehzahlverhältnis zwischen Rotor
und Abzugsdüse von 1 : 1,5 bis 1 : 3 ist vorteilhaft für eine
geringe Drehung. Der Antrieb der Abzugsdüse kann über ein
Übersetzungsgetriebe von der Rotorwelle aus erfolgen. Die
Drehrichtung ist der des Rotors entgegengesetzt. Aufgrund des
Verhältnisses der Geschwindigkeit der in den Rotor gelieferten
Fasern und der Geschwindigkeit der aus dem Rotor abgezogenen
Fasern ergibt sich ein vorgebbarer Verzug gegenüber einem Band,
was nach herkömmlicher Weise von einem herkömmlichen Abnehmer
abgezogen wird.
Die Abzugsdüse kann zentrisch in der hohlen Rotorwelle
eingesetzt sein, so daß das Faserband durch die Abzugsdüse in
der hohlen Rotorwelle abgezogen wird. Der Abzug durch die
Rotorwelle bietet gegenüber dem frontalen Abzug aus dem
Rotorkelch den Vorteil, daß das gegenüber einem Faden
wesentlich dickere Faserband nicht durch die Einspeisung der
Fasern hindurchgeführt werden muß. Ein weiterer Vorteil liegt
in der einheitlichen Materialflußrichtung.
Das Faserband kann nach seiner Erzeugung in Abhängigkeit seiner
Feinheit in herkömmlicher Weise in eine Kanne abgelegt oder auf
eine Flyerspule gewickelt werden. Die entsprechenden Aggregate
dafür sind der Abzugsvorrichtung am Rotor nachgeschaltet.
Streckwerke zum Verstrecken des Faserbandes auf eine Feinheit,
die für den entsprechenden Spinnprozeß erforderlich sind, sind
nicht mehr erforderlich.
In einer Weiterbildung der Erfindung wird das aus dem Rotor
oder den Rotoren abgezogene Faserband nicht direkt in eine
Kanne abgelegt beziehungsweise auf Flyer-Spulen gewickelt. Das
Faserband wird zumindest noch einmal in einem der Feinheit des
Bandes angepaßten Auflöseaggregat aufgelöst und in mindestens
einem weiteren Rotor zu einem neuen Band gesponnen. Das erneute
Auflösen des Bandes und Einspeisen der vereinzelten Fasern in
einen weiteren Rotor kann sogar in mehreren Stufen
hintereinander erfolgen, bis die gewünschte Reinheit und
Parallelisierung des Faserbandes und die gewünschte
Bandfeinheit erreicht ist.
Bei jeder erneuten Auflösung des Faserbandes in einem
Auflöseaggregat werden die Fasern gereinigt und Schmutz
ausgeschieden. Das kaskadenartige Auflösen und erneute Spinnen
eines Bandes macht es aufgrund der guten Reinigungswirkung
sogar möglich, von einer Kardierung der Faserflocken abzusehen.
Faserflocken können beispielsweise als Vlies einer
Auflöseeinrichtung vorgelegt werden, wie sie aus den Spinnboxen
herkömmlicher Offenend-Spinnvorrichtungen bekannt ist. Die
Abmessung einer solchen Auflöseeinrichtung muß allerdings auf
den vorgesehenen Faserdurchsatz abgestimmt sein.
Werden aus einer vorgegebenen Fasermenge pro Zeiteinheit in
mehreren Spinnstellen nebeneinander gleichzeitig Faserbänder
gesponnen, können zwei oder mehrere Faserbänder doubliert und
danach einem Auflöseaggregat zugeführt werden. Die dabei
vereinzelten Fasern werden einem Rotor einer
Offenend-Spinnvorrichtung zugeführt und erneut zu einem
Faserband versponnen. Je nach Feinheit des erzeugten
Faserbandes kann es in eine Kanne abgelegt, auf eine
Flyer-Spule gespult oder in einer weiteren Stufe wieder
aufgelöst und neu gesponnen werden. Bei jeder neuen Auflöse- und
Spinnstufe erfolgt ein erneuter Verzug des Faserbandes, der
durch das Verhältnis von Faserzufuhrgeschwindigkeit zur
Faserabzugsgeschwindigkeit eingestellt werden kann.
Anhand von Ausführungsbeispielen wird die Erfindung näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Erzeugung eines
Faserbandes zur Ablage in einer Kanne,
Fig. 2 eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Erzeugung von
Faserband zum Wickeln auf Flyerspulen,
Fig. 3 eine Vorrichtung zur mehrstufigen Erzeugung eines
Faserbandes und
Fig. 4 eine Vorrichtung zum Doublieren und Auflösen von
Faserbändern und Spinnen eines neuen Faserbandes.
Fig. 1 zeigt eine schematische Ansicht eines
Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Es sind
nur die zum Verständnis der Erfindung erforderlichen Merkmale
dargestellt.
Naturfasern, Chemiefasern sowie Mischungen aus beiden werden in
einem Reiniger- und Öffnerzug auf das Spinnen vorbereitet. Aus
Ballen werden Faserflocken herausgelöst, die gereinigt und in
Einzelfasern aufgelöst werden. Die endgültige Auflösung der
Flocken erfolgt in der Regel in einer Karde.
In Fig. 1 ist mit 1 insgesamt eine Karde bezeichnet, die für das
erfinderische Verfahren modifiziert ist. Über einen Speisetisch
2 werden die Faserflocken in Pfeilrichtung 3 von der
Speisewalze 4 eingezogen und dem Vorreißer 5 vorgelegt. Die
zerkleinerten Faserflocken werden nun vom Tambour, einer mit
einer Garnitur aus in Drehrichtung abgewinkelten Nadeln
versehenen großen, schnellumlaufenden Trommel 6 übernommen. Die
Trommel dreht sich in Pfeilrichtung 7. Sie nimmt die Fasern
mit, die von der Deckelgarnitur 8 parallelisiert werden, die in
Drehrichtung 9 langsamer als die Trommel umläuft. Unterhalb der
Trommel 6 befindet sich der Trommelrost 10 zur Abscheidung von
Verunreinigungen.
Gegenüber einer herkömmlichen Karde ist der Abnehmer der
erfindungsgemäßen Vorrichtung für das erfindungsgemäße
Verfahren abgeändert. Er trägt eine Sägezahngarnitur 12 und
läuft mit mindestens der gleichen Umfangsgeschwindigkeit um wie
die Trommel 6. Er dreht sich in Pfeilrichtung 13 und kämmt die
vereinzelten Fasern aus dem auf der Garnitur der Trommel
aufliegenden Faserflor aus. Weiterhin ist er durch ein Gehäuse
gekapselt, bis auf die Abnahmestelle der Fasern am Tambour und
die Abgabe der Fasern in den Faserleitkanal 15. Der
Faserleitkanal 15 verläuft tangential zum Abnehmer 11, so daß
sich die vereinzelten Fasern 16 leicht von der Garnitur 12
lösen und in Pfeilrichtung 17 aus der Karde heraustransportiert
werden. Der Faserleitkanal 15 führt zu einer
Offenend-Spinnstelle 19. Die Offenend-Spinnstelle 19 ist von
einem Gehäuse 20 umgeben, das an einer Unterdruckquelle 21
angeschlossen ist. Dadurch wird der zum Transport der Fasern im
Faserleitkanal erforderliche Unterdruck erzeugt. Der
Faserleitkanal 15 besitzt außerhalb des Gehäuses 14 des
Abnehmers 11 eine Öffnung 18 zum Ansaugen der Umgebungsluft. Im
Faserleitkanal entsteht dadurch eine Luftströmung, die
tangential am Abnehmer vorbeistreicht und das Ablösen der
Fasern von der Garnitur erleichtert.
Der Faserleitkanal 15 endet im Kelch des Rotors 22 der
Offenend-Spinnstelle 19. Aufgrund des Unterdrucks, der durch
die Unterdruckquelle 21 in dem Gehäuse 20 der
Offenend-Spinnstelle 19 erzeugt wird, fliegen die Fasern 16
durch den Faserleitkanal auf die Rutschwand 23 des Rotors 22.
Von da rutschen sie aufgrund der Zentrifugalkraft in die
Rotorrille 24 und werden zu einem Faserband 25 doubliert. Das
Ende der Rotorwelle 26 wird von einem Riemen 28 umschlungen,
der über einen Motor 29 angetrieben wird. In der hohlen
Rotorwelle 26 ist zentrisch die Abzugsdüse 30 mittels Lager 31
verdrehbar gegenüber dem Rotor 22 gelagert. Ein
Übersetzungsgetriebe 32 sorgt für eine dem Verfahren
entsprechend angepaßte Übersetzung der Drehzahl des Rotors auf
die Drehzahl der Abzugsdüse. Zwischen der Wandung der hohlen
Rotorwelle und der Abzugsdüse sind auf dem Umfang verteilt
Zahnräder angeordnet, die einerseits mit der Innenverzahnung
der Rotorwelle und andererseits mit der Außenverzahnung der
Abzugsdüse kämmen. Das Drehzahlverhältnis zwischen Rotor und
Abzugsdüse kann mittels eines Differentialgetriebes
eingestellt werden von 1 : 1,5 bis 1 : 3. Dadurch wird beim
Spinnen dem Faserband der erforderliche Falschdraht
aufgebracht.
Das Faserband 25 wird über ein Abzugswalzenpaar 33 aus der
Abzugsdüse 30 abgezogen. Über Führungsrollen 35 wird das
Faserband 25 einer Kannenfüllstation 36 zugeführt. Dort wird
das Faserband 25 von Preßwalzen 37 erfaßt und über den
Drehteller 38 in eine Kanne 39 in Windungen abgelegt.
Hinter dem Abzugswalzenpaar 33 wird mittels eines Sensors 34
die Anwesenheit des Faserbandes 25 überwacht. Sollte das
Faserband reißen oder aufgrund einer anderen Störung ein
Faserband nicht vorliegen, wird über eine Signalleitung 34a die
Störung einer Steuereinrichtung 40 gemeldet. Mittels der
Steuereinrichtung 40 kann verhindert werden, daß beispielsweise
Fasern 16 in den Rotor 22 eingespeist werden, obwohl kein
Faserband abgezogen werden kann. Um das Einspeisen zu
verhindern, ist am Faserleitkanal 15 eine Faserrückführung 41
angeschlossen. Die Faserrückführung 41 ist mit einer Klappe 42
gegenüber dem Faserleitkanal verschlossen. Über die
Signalleitung 42a kann eine hier nicht dargestellte
Betätigungsvorrichtung die Klappe 42 in Pfeilrichtung 43 in den
Faserleitkanal 15 schwenken und ihn absperren. Die
Faserrückführung ist an eine Unterdruckquelle 44 angeschlossen,
deren Betätigung ebenfalls über eine Signalleitung 44a von der
Steuereinrichtung 40 gesteuert werden kann. Sie leitet die
Fasern 16, wie durch den Pfeil 45 angedeutet, zu einer hier
nicht dargestellten Flockenbeschickungseinrichtung zurück. Über
die Signalleitung 21a wird die Unterdruckquelle 21 zur
Erzeugung des Unterdrucks im Rotorgehäuse 20 gesteuert.
Stellt der Sensor 34 das Fehlen des Faserbandes 25 fest, meldet
er diese Störung über seine Signalleitung 34a der
Steuereinrichtung 40. Die Steuereinrichtung 40 stoppt über die
Signalleitung 33a das Abzugswalzenpaar 33 und über die
Signalleitung 29a den Motor 29 zum Antrieb des Rotors.
Gleichzeitig wird über die Signalleitung 42a die Klappe 42
betätigt und die Unterdruckquelle 44 über die Signalleitung 44a
eingeschaltet. Dadurch werden die Fasern aus dem Faserleitkanal
15 über die Faserrückführung 41 in die Flockeneinspeisung
zurückgefördert. Gleichzeitig wird über die Signalleitung 36a
die Kannenfüllstation 36 angehalten.
Zur Behebung einer Faserbandunterbrechung können Vorrichtungen
eingesetzt sein, die bei der Behebung eines Fadenbruchs an
Offenend-Spinneinrichtungen bekannt sind. Da solche
Vorrichtungen aus dem Stand der Technik bekannt sind und in
ihren Abmessungen nur auf die entsprechende Dimension des
zurückgeführten Faserbandes in den Rotor abgestimmt werden
müssen, sind diese Vorrichtungen hier nicht dargestellt und
näher erläutert.
Das vorliegende Ausführungsbeispiel ist ausgelegt für eine
Karde mit einer üblichen Arbeitsbreite von etwa 1 m.
Zugrundegelegt wird die Lieferung einer Fasermenge von 40 kg
pro Stunde. Das gilt für jede Faserart und für jede Faserlänge.
Der Durchmesser des Rotors 22 der Offenend-Spinnstelle 19 liegt
zwischen 200 mm und 500 mm. Bevorzugt wird ein Bereich von 250
mm bis 300 mm. Dieser Bereich ist abgestimmt auf eine
Garnfeinheit von 0,3 Nm bis 0,5 Nm. Die Drehzahl des Rotors
kann zwischen 2000 U/min und 4000 U/min variiert werden. Je
nach gewählter Drehung ergibt sich eine Abzugsgeschwindigkeit
von etwa 200 m pro Minute.
Das nachfolgende Ausführungsbeispiel entsprechend Fig. 2 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung von Faserband
in der Feinheit einer Flyerlunte zum Wickeln auf eine
Flyerspule.
Da die Flyerlunte eine höhere Garnfeinheit besitzt als das in
die Kanne abgelegte Streckenband, eine Karde aber eine
bestimmte Liefermenge pro Zeiteinheit nicht unterschreiten
kann, wird ausgehend von der üblichen Arbeitsbreite einer Karde
von etwa 1 m und einer Lieferung einer Fasermenge von 40 kg pro
Stunde eine Unterteilung der Karde in 7 gleich große Segmente,
eine Unterteilung des Abnehmers in 7 Segmente und eine
Nachschaltung von 7 Offenend-Spinnstellen hinter jedem
Abnehmersegment vorgenommen. Aufgrund der 7
Offenend-Spinnstellen werden 7 Flyerlunten gleichzeitig
erzeugt, die an 7 Spinnstellen gleichzeitig auf Flyerspulen
gewickelt werden.
In Fig. 2 sind nur die gegenüber dem vorhergehenden
Ausführungsbeispiel unterschiedlichen Merkmale der Vorrichtung
ausführlich beschrieben und erläutert.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist die Trommel der Karde 2 in
sieben gleichgroße Segmente 6a bis 6g unterteilt,
beispielsweise durch aufgesetzte dünne Blechstreifen, um bei
der üblichen Arbeitsbreite von etwa 1 m eine übliche Fasermenge
von 40 kg pro Stunde verarbeiten zu können. Entsprechend der
Unterteilung der Trommel 6 ist der Abnehmer 11 ebenfalls in
entsprechend breite Segmente 11a bis 11g unterteilt. Dem
Abnehmer 11 schließen sich, entsprechend der Unterteilung, 7
Faserleitkanäle 15a bis 15g an. Jeder Faserleitkanal führt zu
einer eigenen Offenend-Spinnstelle, 19a bis 19g, und mündet
dort jeweils in einen Rotor 22a bis 22g. Die Rotoren befinden
sich jeweils in einem eigenen Gehäuse 20a bis 20g. Diese sind
jeweils einzeln, wie hier nicht dargestellt, an einer
Unterdruckquelle angeschlossen. Der Aufbau jeder einzelnen
Offend-Spinnstelle 19a bis 19g entspricht dem Aufbau einer
Spinnstelle nach dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1.
Entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 schließt sich
jedem Rotor außerhalb dem Gehäuse 20, der Spinnbox, das Lager
27a bis 27g an, darauf der Antrieb des jeweiligen Rotors, hier
angedeutet durch die jeweiligen die Rotorwelle umschlingenden
Riemen 28a bis 28g. Aus jeder der Abzugsdüsen 30a bis 30g wird
ein Faserband 25a bis 25g mittels eines Abzugswalzenpaars 33a
bis 33g abgezogen. Die Abzugswalzen der Abzugswalzenpaare
können jeweils über eine gemeinsame, durchgehende Welle 333 von
einem Motor 334 angetrieben werden. Hinter jedem
Abzugswalzenpaar befindet sich ein Sensor 34a bis 34g.
Jedes der einzelnen Faserbänder 25a bis 25g wird einer
Spulstelle zum Spulen der Flyerlunte auf Flyerspulen
zugeleitet. Die jeweiligen Spulstellen 50a bis 50g sind
symbolhaft durch die Flyerflügel zum Ablegen der Flyerlunte auf
die Spule dargestellt. Schematisch dargestellt ist auch der
jeweilige Antrieb der Flyer 51a bis 51g. Der einzelne Antrieb
der Flyer kann von einer gemeinsamen Antriebswelle 52
abgenommen werden, die entlang der einzelnen Spulstellen
verläuft und durch einen Motor 53 angetrieben wird.
Jede der sieben Offenend-Spinnstellen 19a bis 19g ist mit den
gleichen Steuereinrichtungen ausgestattet wie die
Offenend-Spinnstelle entsprechend dem Ausführungsbeispiel nach
Fig. 1. Aufgrund dieser Übereinstimmung sind die
Steuereinrichtungen sowie die dazu erforderlichen
Signalleitungen im vorliegenden Ausführungsbeispiel der
Übersichtlichkeit halber nicht eingezeichnet. Bei einem Bruch
der Flyerlunte, der durch einen der Sensoren 34a bis 34g
festgestellt wird, wird die entsprechende Spinnstelle
abgeschaltet und die jeweilige Klappe in dem Faserleitkanal zur
Rückführung der Fasern geöffnet. Gleichzeitig wird die
entsprechende Spulstelle abgestellt.
Die Behebung eines Luntenbruchs kann, wie aus dem Stand der
Technik beim Wiederanspinnen eines Fadens in einer
Offenend-Spinnvorrichtung bekannt, mit einer Anspinnvorrichtung
erfolgen, die auf die Handhabung eines Bandes der
entsprechenden Feinheit hin konzipiert worden ist.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 haben die Rotoren
entsprechend der Garnparameter, insbesondere der Faserart und
der Garnfeinheit der zu spinnenden Faserlunte, einen
Durchmesser von 100 mm bis 200 mm. Ein bevorzugter Bereich
liegt zwischen 100 mm und 120 mm. In Abstimmung mit dem
Rotordurchmesser und den Garnparametern liegt die Drehzahl der
Rotoren zwischen 4000 U/min und 10 000 U/min. Beim bevorzugten
Durchmesserbereich liegt die Drehzahl zwischen 8500 und 10 000
U/min. Die Abzugsgeschwindigkeit der Flyerlunte beträgt 200
m/min. Die Feinheit der Flyerlunte liegt zwischen 0,5 Nm und
etwa 1,5 Nm.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausgestaltung der Erfindung in einer
schematischen Darstellung. Es sind nur die zum Verständnis der
Erfindung erforderlichen Merkmale dargestellt. Bei der
Darstellung wurde auf Einzelheiten verzichtet, weil die für die
einzelnen Prozeßstufen vorgesehenen Aggregate bereits in den
vorhergehenden Ausführungsbeispielen ausführlich dargestellt
und beschrieben worden sind.
Insgesamt mit 60 ist ein Auflöseaggregat für Faserflocken
bezeichnet. Ein solches Auflöseaggregat kann eine Karde sein,
wie sie aus dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bekannt ist
oder eine Auflöseeinrichtung, wie sie von den
Auflöseeinrichtungen der Offenend-Spinnvorrichtungen bekannt
ist. Zugeführte Faserflocken 61 werden in dem Auflöseaggregat
60 vereinzelt und als Einzelfasern 62 über einen Faserleitkanal
63 der ersten Spinnstelle 64 zugeführt. Diese Spinnstelle kann
den gleichen Aufbau aufweisen wie die Spinnstelle entsprechend
dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1.
Die Fasern 62 werden in den Rotor 65 gespeist und in der
Rotorrinne 66 zu einem Faserband 67 doubliert. Der Abzug des
Faserbandes erfolgt durch eine rotierbare Abzugsdüse 68, um die
notwendige Falschdrehung in das Faserband einzubringen. Der
Abzug erfolgt durch die hohle Welle 69 des Rotors 65 mittels
eines Abzugswalzenpaars 70, das hinter dem Rotor angeordnet
ist.
Das Faserband 67 wird einer weiteren Offenend-Spinnstelle 71
zugeführt. Dort wird es zunächst in einer Auflöseeinrichtung 72
in Einzelfasern aufgelöst. Das Faserband wird zunächst von
einer Einzugswalze 73 über eine Einzugsmulde 74 in die
Auflöseeinrichtung 72 hineingezogen und, in bekannter Weise,
als Faserbart einer Auflösewalze 75 vorgelegt. Mit der Garnitur
76 der Auflösewalze werden Fasern 77 aus dem Faserband 67
herausgelöst. Eventuell an den Fasern anhaftender Schmutz wird
durch die Schmutzausscheideöffnung 78 aus der
Auflöseeinrichtung ausgeschieden.
Die vereinzelten Fasern 77 werden über einen Faserleitkanal 79
einem Rotor 80 zugeführt. In dessen Rotorrinne 81 wird ein
neues Faserband 82 gesponnen. Auch dieses Faserband wird durch
eine Abzugsdüse 83 abgezogen. Diese Abzugsdüse 83 kann
innerhalb der hohlen Welle des Rotors ebenfalls rotieren. Auch
hier rotieren Abzugsdüse und Rotor in einem bestimmten
Drehzahlverhältnis zueinander. Dadurch wird die erforderliche
Drehung zur Stabilisierung des Faserbandes in das Faserband
eingebracht. Der Abzug des Faserbandes 82 erfolgt über ein
Abzugswalzenpaar 85, das dem Rotor nachgeordnet ist.
Das Faserband 82 wird einer dritten Offenend-Spinnstelle 86
zugeführt. Dort wird es, wie in der vorhergehenden Spinnstelle
71, zunächst in einer Auflöseeinrichtung 87 in Einzelfasern
aufgelöst. Dazu wird das Faserband 82 von einer Einzugswalze 88
über die Einzugsmulde 89 in die Auflöseeinrichtung eingezogen.
Eine Auflösewalze 90 mit einer Garnitur 91 kämmt aus dem
eingezogenen Faserband einzelne Fasern 92 aus, die in den
Faserleitkanal 94 geleitet werden. Eventuell an den Fasern noch
anhaftender Schmutz wird aus der Schmutzausscheideöffnung 93
aus dem Gehäuse der Auflöseeinrichtung ausgeschieden.
Die vereinzelten Fasern 92 werden in den Rotor 95 gespeist und
in der Rotorrinne 96 doubliert zu einem Faserband 97. Dieses
wird, wie in den vorhergehenden Stufen, durch eine rotierbare
Abzugsdüse 98 abgezogen, die in der hohlen Welle 99 des Rotors
rotieren kann. Zur Aufbringung der erforderlichen Drehung
stehen die Abzugsdüse 98 und der Rotor 95, wie bei dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 und den vorhergehenden Stufen,
über ein Differentialgetriebe in Verbindung, um die
entsprechenden Drehzahlverhältnisse einstellen und einhalten zu
können. Ein Abzugswalzenpaar 100 zieht das erzeugte Faserband
97 ab.
Dieses Faserband kann nun entweder in einer weiteren
Prozeßstufe nochmals aufgelöst und wieder neu gesponnen werden,
oder aber, wie im vorliegenden Beispiel, über Umlenkrollen 101
einer Kannenfüllstation 102 zugeführt werden. Dort wird es
dann, in bekannter Weise, in einer Kanne 103 abgelegt. Ein
solches Faserband kann dann eine Spinnmaschine, vorzugsweise
einer Offenend-Spinnmaschine, zur Herstellung eines Garnes
vorgelegt werden.
Jede der drei Offenend-Spinnstellen, die in linearer Folge
hintereinanderliegen, kann als Verzugseinrichtung für das
Faserband angesehen werden. Für den Verzug ist das Verhältnis
der Abzugsgeschwindigkeit zur Einzugsgeschwindigkeit der
jeweiligen Stufe maßgebend. Bei der Hintereinanderschaltung
mehrerer Spinnstellen ist darauf zu achten, daß das Verhältnis
von Produkt aus Drehzahl des Rotors und Durchmesser des Rotors
in etwa konstant bleibt. Der Durchmesser des Rotors richtet
sich nach der Feinheit des zu spinnenden Faserbandes. Mit
zunehmender Feinheit des Faserbandes nimmt auch der Durchmesser
des Rotors ab. Gleichzeitig erhöht sich die mögliche Drehzahl
des Rotors.
Anhand eines Beispiels wird hier erläutert, wie entsprechend
dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 ein Faserband zur Ablage in
einer Kanne erzeugt werden kann, das ohne Durchlauf durch ein
Streckwerk optimal doubliert und verzogen ist.
Die Vorgabe lautet, in drei Spinnstufen, die linear
hintereinanderliegen, aus 40 kg/h von einem
Flockenauflöseaggregat gelieferten Fasern ein Band der Feinheit
0,33 Nm herzustellen.
Aus dem Flockenauflöseaggregat wird ein Faserstrom der Feinheit
von etwa 0,2 Nm mit einer Geschwindigkeit von etwa 133 m/min
abgezogen. In der ersten Spinnstufe soll ein Verzug auf eine
Feinheit von 0,25 Nm mit einer Drehung von 9 pro Meter im Band
erfolgen. Zwischen Karde und erster Spinnstufe erfolgt ein
1,25facher Verzug. Der Abzug des Faserbandes muß dann mit etwa
166 m/min erfolgen. Durch die vorgegebene Drehung im Band mit 9
pro Meter ergibt sich eine Rotordrehzahl von 1500 U/min. Um das
sich beim Spinnprozeß bildende Band nicht bis an die Reißgrenze
zu belasten, ergibt sich ein technologisch sinnvoller
Durchmesser des Rotors der ersten Spinnstufe von 200 mm.
In der zweiten Spinnstufe wird eine Bandfeinheit von 0,3 Nm mit
einer Drehung von 12 pro Meter vorgegeben. Der Verzug zwischen
der ersten und der zweiten Stufe ist 1,2fach. Die
Abzugsgeschwindigkeit liegt bei 200 m/min. Die Drehzahl des
Rotors muß deshalb bei 2400 U/min liegen. Daraus berechnet sich
ein Rotordurchmesser von 150 mm.
In der dritten Spinnstufe erfolgt der endgültige Verzug auf die
vorgegebene Feinheit von 0,33 Nm. Es wird eine Drehung von 15
pro Meter vorgegeben. Der Verzug zwischen der zweiten und der
dritten Stufe ist 1,1fach. Die Abzugsgeschwindigkeit liegt bei
220 m/min. Die Rotordrehzahl liegt aufgrund der Vorgaben bei
3300 U/min. Daraus berechnet sich ein Rotordurchmesser von
125 mm.
Nach dem Durchlauf des Bandes durch die drei Stufen ergibt sich
ein 1,65facher Gesamtverzug.
Fig. 4 zeigt eine Weiterentwicklung des Ausführungsbeispiels
entsprechend Fig. 2.
Fig. 4 ist ebenfalls eine schematische Darstellung der
Erfindung. Die dort als Schemazeichnung dargestellten
Einrichtungen sind aus den vorhergehenden Ausführungsbeispielen
oder aus dem Stand der Technik bekannt, so daß sich eine
ausführliche Darstellung und Beschreibung erübrigt. Es sind nur
die zum Verständnis der Erfindung erforderlichen Merkmale
dargestellt.
Über eine Flockeneinspeisung 105, die von einem hier nicht
dargestellten Öffner- und Reinigerzug kommt, werden
Faserflocken in ein Flockenauflöseaggregat 106, beispielsweise
eine Karde, eingespeist. Wie beim Ausführungsbeispiel
entsprechend der Fig. 2 werden die vereinzelten Fasern über
Faserleitkanäle 107a bis 107f einer entsprechenden Anzahl
Offenend-Spinnstellen 108a bis 108f zugeführt. Diese
Offenend-Spinnstellen sind hier rein schematisch durch die
einzelnen Rotoren 109a bis 109f und die zentrisch in der
Rotorwelle befindlichen Abzugsdüsen 110a bis 110f dargestellt.
Die gesponnenen Faserbänder 111a bis 111f werden mittels
Abzugswalzenpaare 112a bis 112f durch die Abzugsdüsen
abgezogen.
Im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 werden die
Faserbänder nicht einzeln auf Flyerspulen gewickelt. Zur
Vergleichmäßigung der gelieferten Fasermenge in den
Faserbändern und zwecks einer weiteren Reinigung der Fasern
werden jeweils drei Faserbänder 111a, 111b und 111c sowie die
Faserbänder 111d, 111e und 111f doubliert. Die Bänder laufen
über Trichter 113a beziehungsweise 113b jeweils zu einem
Walzenpaar 114a beziehungsweise 114b, das jeweils das
doublierte Band 115a beziehungsweise 115b zu einer
Offenend-Spinnstelle 116 beziehungsweise 117 gefördert. Dort
werden die Faserbänder in die Auflöseeinrichtungen 118
beziehungsweise 119 jeweils von einer Einzugswalze 120
beziehungsweise 121 über eine Einzugsmulde 120′ beziehungsweise
121′ in die Auflöseeinrichtung eingezogen. Zur Vereinzelung der
Fasern werden die Bänder gegen eine Auflösewalze 122
beziehungsweise 123 gefördert. Die Auflösewalzen 122 und 123
besitzen auf ihrem Umfang eine Garnitur 124 beziehungsweise
125, mit der sie die Fasern 126 beziehungsweise 127 aus dem
jeweils eingezogenen Faserband vereinzeln. Eventuell an den
Fasern anhaftender Schmutz wird durch die
Schmutzausscheideöffnung 128 im Gehäuse der Auflöseeinrichtung
118 beziehungsweise die Schmutzausscheideöffnung 129 im Gehäuse
der Auflöseeinrichtung 119 ausgeschieden.
Die vereinzelten Fasern 126 beziehungsweise 127 werden jeweils
über einen Faserleitkanal 130 beziehungsweise 131 einem Rotor
132 beziehungsweise 133 der Offenend-Spinnstelle zugeführt. Die
Fasern werden in der Rotorrinne 134 des Rotors 132
beziehungsweise der Rotorrinne 135 des Rotors 133 jeweils zu
einem Faserband 136 beziehungsweise 137 doubliert. Die
Faserbänder 136 beziehungsweise 137 werden jeweils über eine
Abzugsdüse 138 beziehungsweise 139, die drehbar in der Welle
140 beziehungsweise 141 des jeweiligen Rotors 132
beziehungsweise 133 gelagert ist, abgezogen. Die Welle des
Rotors und die jeweilige Abzugsdüse stehen, wie hier nicht
näher dargestellt und erläutert, entsprechend dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 über ein Übersetzungsgetriebe
miteinander in Verbindung, so daß ein für die Drehung optimales
Verhältnis der Drehzahlen von Abzugsdüse und Rotor eingestellt
werden kann. Das erzeugte Faserband 136 beziehungsweise 137
wird jeweils durch ein Abzugswalzenpaar 142 beziehungsweise 143
aus der Spinnstelle abgezogen.
Je nach Feinheit der in den ersten Spinnstellen erzeugten
Bänder, der Anzahl der doublierten Bänder sowie der Anzahl der
Schritte Wiederauflösen des Faserbandes und Neuspinnen, ergibt
sich die Feinheit des endgültigen Faserbandes. Danach
entscheidet sich auch, ob das Faserband in eine Kanne abgelegt
oder auf eine Flyerspule aufgewickelt wird. Im Hinblick auf die
Feinheit des zu erzeugenden Faserbandes wird auch die
Abzugsgeschwindigkeit des Faserbandes aus dem Rotor, die
Rotorgeschwindigkeit und in Abhängigkeit davon der
Rotordurchmesser festgelegt. Das Verhältnis von
Abzugsgeschwindigkeit zur Einzugsgeschwindigkeit bestimmt den
Verzug, der in der jeweiligen Spinnstelle dem Faserband
aufgebracht wird.
Als Ausführungsbeispiel ist in der Fig. 4 beispielhaft gezeigt,
wie das Faserband 136 an einer Spulstelle 144 auf eine
Flyerspule 145 gewickelt wird. Das Faserband 137 dagegen wird
an einer Kannenfüllstation 146 in eine Kanne 147 abgelegt.
Claims (19)
1. Verfahren zur Herstellung eines Faserbandes aus Fasern zur
Weiterverarbeitung in einer nachfolgenden Prozeßstufe in
einer Textilmaschine,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Fasern mittels eines Luftstromes auf die Rutschwand
eines Rotors mindestens einer Offenend-Spinnstelle abgelegt
werden, daß der Rotor auf die Abmessungen des zu
erzeugenden Faserbandes abgestimmt ist, daß die Fasern in
der Sammelrinne des Rotors doubliert werden, daß beim Abzug
des Faserbandes ein Falschdraht aufgebracht wird und daß
ein Faserband mit geringer Drehung abgezogen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
aus einem Reiniger- und Öffnerzug kommenden Faserflocken in
einem Flockenauflöseaggregat, vorzugsweise in einer Karde,
in Fasern zerlegt und die Fasern parallelisiert werden, daß
die parallelisierten Fasern bei der Abnahme von der Karde
vereinzelt werden und daß die vereinzelten Fasern mittels
Unterdruck auf die Rutschwand des mindestens einen Rotors
transportiert werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Faserband durch eine rotierbare Abzugsdüse
abgezogen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Drehzahlverhältnis zwischen Rotor und Abzugsdüse wie 1 :
1,5 bis 1 : 3 beträgt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Faserband durch eine zentrisch in
der Rotorwelle liegende Abzugsdüse abgezogen wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß ein erzeugtes Faserband mindestens
einmal in einer Auflöseeinrichtung in Einzelfasern
aufgelöst wird, daß diese Fasern erneut zu einem Faserband
versponnen werden und daß durch Festlegen des Verhältnisses
von Liefergeschwindigkeit der Fasern in den Rotor und
Abzugsgeschwindigkeit des Faserbandes aus dem Rotor der
Verzug des Faserbandes vorgegeben wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei erzeugte Faserbänder doubliert werden, daß
das doublierte Band in Einzelfasern aufgelöst und daß diese
Einzelfasern zu einem neuen Faserband versponnen werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Faserband in eine Kanne abgelegt
wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Faserband auf eine Spule,
vorzugsweise eine Flyerspule, gewickelt wird.
10. Vorrichtung zur Herstellung eines Faserbandes aus Fasern in
einem Reiniger- und Öffnerzug mit nachgeschaltetem
Flockenauflöseaggregat, vorzugsweise einer Karde zur
Auflösung von Faserflocken und Parallelisieren der Fasern,
nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Karde (2) mindestens ein Abnehmer (11)
nachgeschaltet ist, dessen Umfangsgeschwindigkeit
mindestens gleich groß ist wie die Umfangsgeschwindigkeit
der Trommel (6) der Karde (2), daß der Abnehmer (11) eine
Garnitur (12) zur Vereinzelung der Fasern (16) bei deren
Abnahme von der Trommel (6) der Karde (2) aufweist, daß dem
Abnehmer (11) mindestens ein Faserleitkanal (15) zum
pneumatischen Transport der vereinzelten Fasern (16)
mittels Unterdruck nachgeschaltet ist, daß der
Faserleitkanal (15) in den Rotor (22) mindestens einer
Offenend-Spinnstelle (19) zur Herstellung des Faserbandes
(25) führt und daß eine Abzugsdüse (30) und ein
Abzugswalzenpaar (33) zum Abzug des Faserbandes (25) aus
dem Rotor (22) vorgesehen sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abzugsdüse (30) zentrisch in der Welle (26) des Rotors
(22) angeordnet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abzugsdüse (30) mit einem Antrieb
(32) in Wirkverbindung steht.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abzugsdüse (30) über ein
Übersetzungsgetriebe (32) mit dem Rotor (22) in einem
vorgebbaren Drehzahlverhältnis antreibbar verbunden ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trommel (6) der Karde (2) in
mindestens zwei nebeneinanderliegende Segmente (6a, 6b, 6c,
6d, 6e, 6f, 6g) aufgeteilt ist, daß jedem Segment ein
Abnehmer (11a, 11b, 11c, 11d, 11e, 11f, 11g) zugeordnet und
jedem Abnehmer eine eigene Offenend-Spinnstelle (19a, 19b,
19c, 19d, 19e, 19f, 19g) mit Rotor (22a, 22b, 22c, 22d,
22e, 22f, 22g) nachgeordnet ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Faserleitkanal (15; 15a, 15b, 15c,
15d, 15e, 15f, 15g) mit einer Faserrückführung (41) in
Verbindung steht, daß eine schwenkbare Klappe (42; 42a,
42b, 42c, 42d, 42e, 42f, 42g) während des Spinnbetriebs die
Faserrückführung und während einer Störung des
Spinnbetriebs den Faserleitkanal verschließt und daß die
Faserrückführung in den Reiniger- und Öffnerzug
zurückgeführt ist.
16. Vorrichtung nach einem der Anspruche 10 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Offenend-Spinnstelle (64; 108a,
108b, 108c, 108d, 108e, 108f) mindestens eine weitere
Offenend-Spinnstelle (71, 86; 116, 117) mit einer
Auflöseeinrichtung (72, 87; 118, 119), die in einen Rotor
(80, 95; 132, 133) speist, in linearer Folge nachgeordnet
ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei Offenend-Spinnstellen (108a, 108b, 108c;
108d, 108e, 108f) eine weitere Offenend-Spinnstelle (116;
117) nachgeordnet ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß einer Offenend-Spinnstelle (19; 117)
eine Kannen-Füllstation (36; 146) zur Ablage des
Faserbandes (25; 137) in eine Kanne (39; 147) nachgeordnet
ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß einer Offenend-Spinnstelle (19a, 19b,
19c, 19d, 19e, 19f, 19g; 116) eine Spulstelle (50a, 50b,
50c, 50d, 50e, 50f, 50g; 144) zum Wickeln des Faserbandes
(25a, 25b, 25c, 25d, 25e, 25f, 25g; 136) auf Spulen,
vorzugsweise Flyerspulen, nachgeordnet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904041719 DE4041719A1 (de) | 1990-12-24 | 1990-12-24 | Verfahren und vorrichtung zur herstellung eines faserbandes |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19904041719 DE4041719A1 (de) | 1990-12-24 | 1990-12-24 | Verfahren und vorrichtung zur herstellung eines faserbandes |
Publications (1)
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DE4041719A1 true DE4041719A1 (de) | 1992-06-25 |
Family
ID=6421400
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19904041719 Withdrawn DE4041719A1 (de) | 1990-12-24 | 1990-12-24 | Verfahren und vorrichtung zur herstellung eines faserbandes |
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