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DE3937617A1 - Ski - Google Patents

Ski

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Publication number
DE3937617A1
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DE
Germany
Prior art keywords
ski
plate
trough
core
ski according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19893937617
Other languages
English (en)
Inventor
Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fischer GmbH
Original Assignee
Fischer GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Fischer GmbH filed Critical Fischer GmbH
Publication of DE3937617A1 publication Critical patent/DE3937617A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C5/00Skis or snowboards
    • A63C5/003Structure, covering or decoration of the upper ski surface

Landscapes

  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Ski mit einem Kern und einem Laufflächenbelag, wobei der Kern an seiner oberen Fläche und an den beiden Seitenflächen mit einer Kunststoffschicht abgedeckt ist.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung von Maßnahmen, durch welche Ausstattungen, Firmenzeichen, Dessinzeichen od. dgl., der oberen Fläche des Skis geschützt bzw. dauerhaft gestaltet, und bzw. oder Laufeigenschaften und bzw. oder das äußere Aussehen des Skis beeinflußt werden können.
Diese Aufgabe wird bei einem Ski der eingangs erwähnten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in der oberen Fläche der Kunststoffschicht eine sich in dieser in der Längsrichtung des Skis erstreckenden Mulde vorgesehen ist, in welche eine Platte vorzugsweise aus Kunststoff, eingeklebt bzw. eingebettet ist. Diese kann mit einem Dessin od. dgl. versehen sein oder dieses schützen. Sie kann aber auch durch ihr Material oder Form die Laufeigenschaften des Skis beeinflussen, so daß es in einfacher Weise möglich ist, Skier mit unterschiedlichem Aussehen und bzw. oder unterschiedlichen Eigenschaften mit einem einheitlichen Skikörper durch Einkleben, Einschäumen od. dgl. unterschiedlichen Platten herzustellen. Die Breite der Platte ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung zumindest über einen Teil ihrer Länge geringer als die Skibreite.
Die genannte Platte kann sich über den gesamten Ski oder über einen Teilbereich des Skis erstrecken, wobei die Dicke der Platte kleiner, gleich oder größer als die Tiefe der Mulde ist.
Vorzugsweise besteht die Platte aus durchsichtigem oder durchscheinendem Material.
Die Firmenzeichen, Dessinzeichen od. dgl. sind zweckmäßig an der Unterseite der Platte angeordnet.
Die Erfindung wird nun anhand der Zeichnung näher erläutert, wobei die Figur schematisch eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Skis im Querschnitt zeigt.
Der in der Figur dargestellte Ski besteht aus einem Skikörperteil 1 und einer als U-förmiger Formkörper ausgeführten Kunststoffschicht 2. In der oberen Fläche der Kunststoffschicht 2 ist eine Mulde 11 für die Einbettung der Platte 12 vorgesehen. Der Skikörperteil 1 ist ein vorfabrizierter Bauteil, der z. B. aus einem Kern 3, je einer oberen (4) und einer unteren (5) Begurtung, zwei laufflächenseitigen, L-förmigen Stahlkanten 6 bzw. 6′, einem Laufflächenbelag 7 und einer Zwischenschicht 8 zusammengesetzt ist. Die Bestandteile des Skikörperteils 1 sind durch Kleben od. dgl. untereinander verbunden, wobei die untere Schicht 5 den Kern 3 um die gewünschte Dicke der unteren Enden als U-förmiger Formkörper ausgeführten Kunststoffschicht 2 beiderseits überragt. Die vorzugsweise als Kunststoffbelag ausgeführte Lauffläche 7 füllt in bekannter Weise den Raum zwischen den lotrechten Schenkeln der Kanten 6, 6′ aus, während der Raum zwischen den waagrechten Schenkeln durch die Zwischenschicht 8 ausgefüllt ist, welche ebenfalls vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Der Kern 3 besteht im vorliegenden Fall zumindest im Bereich der an die als U-förmiger Formkörper ausgeführten Kunststoffschicht 2 anschließenden Schichten aus einem Material, welches mit der als U-förmiger Formkörper ausgeführten Kunststoffschicht 2 eine feste Verbindung eingeht.
Bei der Herstellung des Skis wird die Kunststoffschicht 2 vorzugsweise im RIM-Verfahren (Reaction Injection Moulding) erzeugt.
Bei Verwendung von Coating-Material auf PUR-Basis ist es zweckmäßig, Stahlkanten und Lauffläche bzw. zumindest diejenigen Teile des Skikörperteils, welche die äußere Fläche desselben bilden, aus einem Material herzustellen, auf welchem das Coating-Material nicht haftet, z. B. Polyäthylen oder Stahl, was den Vorteil hat, daß nach Herstellung des U-förmigen Formkörpers 2 anfälliges an die äußeren Seitenflächen der Stahlkanten 6, 6′ oder auf den Laufflächenbelag 7 gelangendes Coating-Material leicht weggewischt werden kann, so daß jegliche mechanische Reinigung mit einem Werkzeug der Skioberfläche entfällt. Die äußere Fläche des aus Coating-Material hergestellten U-förmigen Formkörpers ist ohne bearbeitet zu werden vollkommen glatt, verschleißfest und schlagzäh, splittert nicht ab und behält seine genauen Abmessungen.
Die Herstellung der in der oberen Fläche der Kunststoffschicht 2 vorgesehenen Mulde 11 kann ebenfalls durch eine Ausformung im RIM-Verfahren oder durch Ausfräsung erfolgen.
Wie in der Figur dargestellt, ist in die derart ausgebildete Mulde 11 eine Platte 12, z. B. aus durchsichtigem Material, vorzugsweise Kunststoff eingeklebt bzw. eingebettet, wobei die Dicke der Platte 12 gleich, kleiner oder größer als die Tiefe der Mulde 11 ist.
Die in die Mulde 11 eingeklebte Platte 12 überragt, falls ihre Dicke größer als die Tiefe der Mulde ist, die Oberfläche der als U-förmiger Formkörper ausgeführten Kunststoffschicht 2, was den Vorteil hat, daß beim Einkleben auf die gesamte obere Fläche der Kunststoffschicht 2 ein gleichmäßiger Druck ausgeübt werden kann, so daß keine Fehlstellen in der Klebefuge entstehen.
An der Unterseite der Platte 12, falls sie aus durchsichtigem oder durchscheinendem Material besteht, können Firmenzeichen, Dessinzeichen od. dgl. angeordnet, vorzugsweise aufgedruckt, aufgeklebt oder in anderer Weise aufgebracht sein. Dadurch sind derartige Firmen-, Dessinzeichen od. dgl. besser vor Abnützung und Beschädigung, insbesondere durch Überkreuzen der Skier, als bei herkömmlichen Anordnungen direkt auf der Oberfläche oder Lauffläche des Skis geschützt. Durch eine derartige Anordnung unter der Platte 12 besteht infolgedessen die Möglichkeit einer dreidimensionalen Gestaltung von Buchstaben, Schriften, Dessinzeichen etc.
Da die Breite der Platte 12 geringer als die Breite der Kunststoffschicht 2 ist, sind die Kanten der Platte 12 geschützt, was insbesondere beim Überkreuzen der Skier von Bedeutung ist. Demzufolge kann auch die Platte 12 selbst, z. B. durch Einfärben oder Formgestaltung das Aussehen des Skis gestalten.
Die Platte 12 kann über den gesamten Ski oder über einen Teilbereich des Skis ausgebildet sein, bzw. können auch mehrere Platten 12 hintereinander oder übereinander angeordnet sein. Sie können auch in Längsabständen angeordnet sein.
Die oben beschriebene Mulde 11 und die darin eingebettete Platte 12 können in jede Art von Skier mit einfache produktionstechnischen Mitteln ausgeführt werden.
Der erfindungsgemäße Ski besitzt einen außerordentlich großen Verschleißschutz. Seine Herstellung ist mit geringen Kosten verbunden.
Selbstverständlich können verschiedene konstruktive und verfahrenstechnische Änderungen im Rahmen der Erfindung vorgenommen werden. So besteht die Möglichkeit, die Ausgestaltungsform der Mulde 11, sowie der Platte 12 produktionstechnischen Erfordernissen wirksam anzupassen. Des weiteren kann die Dicke der Platte 12 auch kleiner als die Tiefe der Mulde 11 fixiert werden. Schließlich besteht die Möglichkeit, die Platte 12 auch zur Beeinflussung der Härte oder anderer Eigenschaften des Skis heranzuziehen. Zu diesem Zweck können Platten auch aus Metall, Holz oder anderen Materialien verwendet werden.
Sollte der Ski Erhebungen oder Vertiefungen besitzen, kann die Einlegeplatte solchen dreidimensionalen Gestaltungen angepaßt werden. Gleiches gilt auch für die Skispitze, eine aufgebogene Skiferse, einen Spoiler, erhabene oder in Form von Vertiefungen ausgestaltete Ausstattungen, wie Buchstaben, Firmenzeichen od. dgl.

Claims (8)

1. Ski mit einem Kern und einem Laufflächenbelag, wobei der Kern an seiner oberen Fäche und an den beiden Seitenflächen mit einer Kunststoffschicht abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß in der oberen Fläche der Kunststoffschicht (2) eine sich in dieser in der Längsrichtung des Skis erstreckende Mulde (11) vorgesehen ist, in welche eine Platte (12) vorzugsweise aus Kunststoff eingeklebt bzw. eingebettet ist.
2. Ski nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (12) aus durchsichtigem oder durchscheinendem Material besteht.
3. Ski nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Platte (12) kleiner oder größer als die Tiefe der Mulde (11) ist.
4. Ski nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der Platte (12) Firmenzeichen, Dessinzeichen od. dgl. angeordnet sind.
5. Ski nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Platte (12) geringer als die Skibreite ist.
6. Ski nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (12) zumindest über einen Teilbereich des Skis ausgebildet ist.
7. Ski nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere über- oder nebeneinanderliegende Platten (12) vorgesehen sind.
8. Ski nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (12) in Längsabständen angeordnet sind.
DE19893937617 1989-01-09 1989-11-11 Ski Withdrawn DE3937617A1 (de)

Applications Claiming Priority (1)

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AT3189 1989-01-09

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