DE3932857A1 - Wischanlage und wischarm fuer eine wischanlage - Google Patents
Wischanlage und wischarm fuer eine wischanlageInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Wischanlage gemäß den Merkmalen des
Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Wischanlagen dieser Art werden insbesondere zum Wischen trapezförmiger
Windschutzscheiben eingesetzt. Die zur Wischerwelle parallele und damit zur
Windschutzscheibe im wesentlichen senkrechte Gelenkachse zwischen dem das
Wischblatt haltenden Führungsteil und dem mit der Wischerwelle verbundenen
Wischarmabschnitt bestehend aus Befestigungsteil und Gelenkteil ermöglicht
nämlich eine Drehbewegung des Wischblatts derart, daß dieses Wischblatt in
einer ersten Umkehrlage parallel zum unteren Scheibenrand bzw. zum Rand der
Motorhaube und in einer zweiten Umkehrlage parallel zum seitlichen
Scheibenrand ausgerichtet ist. Auf diese Weise kann eine trapezförmige
Windschutzscheibe auch dann nahezu vollständig gewischt werden, wenn die
Wischerwelle außerhalb des gedachten Schnittpunktes des unteren und
seitlichen Scheibenrandes angeordnet ist.
Eine Wischanlage dieser Art ist aus der DE-OS 21 16 385 bekannt. Die
Gelenkachse zwischen dem das Wischblatt haltenden Führungsteil und dem
Gelenkteil bzw. der am Gelenkteil formstabil fixierten Wischstange befindet
sich dabei nahe dem freien Ende des Wischarms bzw. in unmittelbarer Nähe der
Aufhängestelle des Wischblattes. Die Länge dieses Führungsteils ist dabei nur
so groß, daß das Wischblatt über ein herkömmliches Verbindungsstück in an
sich bekannter Weise an diesem Führungsteil schwenkbar aufgehängt werden
kann. Der Gelenkbereich mit einem Anschlag und einem Federelement zur
Vorspannung des Führungsteils in eine bestimmte Vorzugslage liegt damit
gewissermaßen in Augenhöhe des Fahrers des Kraftfahrzeuges und beeinträchtigt
wegen der im Vergleich zu herkömmlichen Wischarmen bzw. Wischblättern nicht
unerheblich größeren räumlichen Ausdehnung die Sichtverhältnisse wesentlich.
Außerdem wird der direkt im Sichtbereich des Fahrers liegende "Knick" des
Wischarmes zwischen dessen Führungsteil und damit also auch zwischen dem
Wischblatt sowie dessen Gelenkteil als störend empfunden.
Es sind auch Wischanlagen bekannt, bei denen die zur Wischerwelle parallele
Gelenkachse nahe dem Befestigungsteil des Wischarms angeordnet ist. Eine
Wischanlage dieser Art ist beispielsweise aus der DE-OS 34 27 199 bekannt,
wobei diese Gelenkachse zwischen der Aufnahme der Wischerwelle und der
üblichen Querachse zwischen Befestigungsteil und Gelenkteil des Wischarms
angeordnet ist. Bei solchen Ausführungen bestehen Schwierigkeiten, die zur
Erzeugung eines ausreichenden Anpreßdruckes erforderlichen Mittel, also
beispielsweise Anpreßdruckfedern montagegerecht unterzubringen. Schwierig ist
dies insbesondere dann, wenn der Wischarm mit einem Verstellmechanismus zur
Veränderung des Anpreßdruckes ausgestattet ist, wie er in der DE-OS 35 23 546
beschrieben ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wischanlage der
eingangs erwähnten Art so weiterzubilden, daß mit einem geringen Aufwand
Windschutzscheiben ohne wesentliche Sichtbehinderung großflächig gereinigt
werden können. Dabei soll die Wischanlage möglichst so aufgebaut sein, daß
auch eine Anpreßdruckveränderung auf einfache Weise realisierbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die Verlagerung der zur Wischerwelle parallelen Gelenkachse in einen
Bereich etwa oberhalb des der Wischerwelle zugewandten Endes des Wischblattes
wird zunächst erreicht, daß im Sichtfeld des Fahrers keine zusätzlichen, die
Sicht behindernden Mittel erkennbar sind. Das das Wischblatt tragende
Führungsteil kann nun nämlich oberhalb des Wischblattes angeordnet sein. Der
nahe dem Wischblattende erhöhte Raumbedarf im Bereich der Gelenkachse stört
nicht, weil sich dieser Bereich auf einer Kreisbahn nahe dem unteren
Scheibenrand bewegt, der selten im Blickfeld des Fahrers liegt. Andererseits
kann dabei die übliche Wischarmkonstruktion mit einer Querachse zwischen dem
Gelenkteil und dem Befestigungsteil beibehalten werden, so daß auch der
herkömmlichen Verstellmechanismus zur Anpreßdruckveränderung weiterverwendet
werden kann.
Bei der erfindungsgemäßen Wischanlage wird - wie an sich bekannt - das
Wischblatt in der Arbeitsstellung innerhalb des Wischfeldes relativ zum
Befestigungsteil bzw. dem Gelenkteil so fixiert, daß es in der zweiten
Umkehrlage parallel zum seitlichen Scheibenrand ausgerichtet ist. Diese
Winkellage wird während des normalen Wischbetriebes nicht geändert. Im
Gegensatz zu der bekannten Ausführung wird das Führungsteil nur dann relativ
zum Gelenkteil um die erwähnte Gelenkachse verschwenkt, wenn der Wischhebel
in eine Parkstellung außerhalb des Wischfeldes überführt wird, wobei in
dieser Parkstellung oder Ablagestellung das Wischblatt dann wenigstens
annähernd parallel zum unteren Scheibenrand liegt und das Führungsteil und
das Gelenkteil fast in einer gestreckten Lage ausgerichtet sind.
Weil bei der erfindungsgemäßen Ausführung eine Relativbewegung zwischen
Führungsteil und Gelenkteil jeweils nur bei Beginn und bei Ende einer
Wischbewegung stattfindet, kann man dafür sorgen, daß das Führungsteil in
seiner Arbeitsstellung sehr stabil relativ zum Gelenkteil abgestützt ist. Die
Federkraft eines Federelementes, das das Führungsteil in der Arbeitsstellung
gegen einen Anschlag drückt, kann daher gegenüber der bekannten Ausführung
wesentlich erhöht werden, was sich positiv auf die Wischwirkung auswirkt.
weil ein Rattern des Wischblattes während der Wischbewegung dann nicht mehr
zu befürchten ist. Im übrigen besteht aber auch die Möglichkeit, das
Führungsteil in der Betriebstellung und ggf. auch in der Parkstellung jeweils
mit dem Gelenkteil formschlüssig zu verriegeln, wobei eine Umstellung von der
einen Stellung in die andere Stellung durch ein geeignetes Getriebe
bewerkstelligt wird, das über einen eigenen Antrieb, beispielsweise einen
eigenen Elektromotor oder auch vom Antriebsmotor des Wischers angetrieben
wird.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf einen Wischarm für eine
solche Wischanlage, der so konstruiert ist, daß er mit an sich bekannten
Fertigungsverfahren herstellbar ist. Das Gelenkteil ist dabei - wie
üblicherweise das Befestigungsteil - als Spritzgußteil ausgebildet, so daß
auf einfache Weise Lagerflächen zur gelenkigen Abstützung des Führungsteils
geschaffen werden können. Das Führungsteil ist aus zwei Teilstücken
zusammengesetzt, wobei das dem Gelenkteil benachbarte Anlenkteil wie die
bisher üblichen Gelenkteile aus einem Blechstreifen gebogen ist, an dem dann
in einer an sich ebenfalls bekannten Befestigungstechnik (vgl. z. B. DE-PS 30 06 188)
eine an sich handelsübliche Wischstange fixiert ist. Allerdings ist
dabei nun die im Querschnitt rechteckige Wischstange so an diesem Anlenkteil
fixiert, daß abweichend vom Stand der Technik nun eine breitere Seite der
Wischstange parallel zu einer Seitenwand des Anlenkteils ausgerichtet ist,
also nicht an dem die Seitenwände verbindenden Steg anliegt.
Die Erfindung und deren vorteilhafte Ausgestaltungen werden nachstehend
anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es
zeigt
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung der für die Erfindung wesentlichen Teile
einer Wischanlage,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine erste Ausführungsform
eines Wischarmes,
Fig. 3 eine Ansicht in Pfeilrichtung P auf den Wischarm nach Fig. 2,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines anderen Wischarms,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des Befestigungsteiles des
Wischarms nach Fig. 4,
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht des Gelenkteiles des
Wischarms nach Fig. 4,
Fig. 7 eine perspektivische, gegenüber der Einbaulage um 90 Grad
gedrehte Ansicht des Anlenkteils des Wischarms nach Fig. 4 und
Fig. 8 eine perspektivische, verkleinerte Ansicht der Wischstange
des Wischarmes nach Fig. 4.
In Fig. 1 ist mit 10 eine Windschutzscheibe bezeichnet, von der lediglich
eine Hälfte dargestellt ist. Die Windschutzscheibe hat einen trapezförmigen
Umriß mit einem der nicht näher dargestellten Motorhaube zugewandten unteren
Scheibenrand 11 und einem dazu nicht rechtwinklig ausgerichteten seitlichen
Scheibenrand 12.
Zu der Wischanlage gehört ein Antrieb mit einem nur schematisch angedeuteten
Elektromotor 20, der über ein geeignetes Kurbelgetriebe 21 eine Wischerwelle
22 antreibt, an deren freiem Ende dann ein insgesamt mit 30 bezeichneter
Wischhebel befestigt ist. Zu dem Wischhebel 30 gehört ein nur schematisch
angedeutetes Wischblatt 31 sowie ein Wischarm 40. Die Wischerwelle 22 zum
pendelnden Antrieb des Wischhebels ist außerhalb des gedachten Schnittpunktes
S zwischen den den unteren bzw. seitlichen Scheibenrand markierenden Geraden
angeordnet, weil an diesem an sich idealen Punkt S üblicherweise kein
ausreichender Raum in einem Kraftfahrzeug zur Verfügung steht.
In Fig. 1 ist angedeutet, daß dieser Wischarm 40 aus einem Befestigungsteil
50, einem daran um eine Querachse A1 senkrecht zur Wischerwelle 22 schwenkbar
angelenkten Gelenkteil 60 sowie einem am freien Ende dieses Gelenkteils 60
angelenkten Führungsteil 80 aufgebaut ist. Die Gelenkachse A2 zwischen dem
Führungsteil 80 und dem Gelenkteil 60 ist dabei parallel zur Wischerwelle 22
oder senkrecht zur Windschutzscheibe 10 ausgerichtet.
In Fig. 1 sind drei unterschiedliche Stellungen des Wischhebels 30
dargestellt. In der mit R bezeichneten Ruhe- oder Parkstellung liegt das
Wischblatt 31 etwa parallel zum unteren Scheibenrand 11. Der Winkel W
zwischen dem oberhalb des Wischblattes 31 liegenden Führungsteils 80 des
Wischarms 40 und dem Gelenkteil 60 beträgt nahezu 180 Grad.
Eine erste das eigentliche Wischfeld F abgrenzende Umkehrstellung I des
Wischhebels 30 weicht von dieser Parkstellung R ab. Aus Fig. 1 geht hervor,
daß in dieser ersten Umkehrstellung I der Winkel W zwischen dem Führungsteil
80 und dem Gelenkteil 60 kleiner ist als in der Parkstellung R. Zwischen dem
Führungsteil 80 und dem Gelenkteil 60 hat der Wischarm nun also einen
deutlich sichtbaren "Knick".
In einer zweiten das Wischfeld F abgrenzenden Umkehrstellung II liegt das
Wischblatt 31 parallel zum seitlichen Scheibenrand 12. Der Winkel W zwischen
dem Führungsteil 80 und dem Gelenkteil 60 hat sich in der Betriebsstellung
des Wischhebels während des Wischbetriebes innerhalb des Wischfeldes F nicht
geändert. Er ist durch entsprechende Ausbildung von Anschlägen oder
Haltelementen bewußt so festgelegt, daß die Windschutzscheibe 10 bis nahe an
den Scheibenrand großflächig gereinigt wird.
Für die vorliegende Erfindung wesentlich ist nun, daß die Länge LF des
Führungsteils 80 wenigstens annähernd der Länge LW des Wischblattabschnittes
entspricht, der sich von der Einhängestelle 32 des Wischblattes 31 am
Wischarm 40 bis zu dem der Wischerwelle 22 zugewandten Ende 33 erstreckt.
Dabei ist die Länge LF des Führungsteils 80 ebenfalls von dieser
Einhängestelle 32 aus bis zur Gelenkachse A2 gemessen, die also gewissermaßen
oberhalb des Wischblattendes oder in unmittelbarer Nähe dazu liegt. Da sich
dieses Wischblattende 32 auf einem Bogen nahe dem unteren Scheibenbereich
bewegt, beeinträchtigt die notwendigerweise verhältnismäßig voluminöse
Ausbildung des Gelenkbereiches die Durchsicht durch die Windschutzscheibe
kaum.
Für die Erfindung wesentlich ist außerdem, daß die Winkellage W zwischen dem
Führungsteil 80 und dem Gelenkteil 60 während des Wischbetriebes innerhalb
des Wischfeldes F unverändert bleibt. Dann kann nämlich das Führungsteil so
oberhalb des Wischblattes angeordnet sein, daß es für den Fahrer nicht
erkennbar ist. Aber auch wenn dieses Führungsteil abschnittsweise oder auch
vollständig seitlich neben dem Wischblatt angeordnet ist, wie das in der
Zeichnung angedeutet ist, ist eine solche Ausführung den bekannten
Ausführungen vorzuziehen, weil eine Änderung der Winkellage zwischen
Wischblatt und Wischarm einen Fahrer irritieren könnte.
Lediglich am Emde oder zu Beginn eines Wischvorganges wird diese Winkellage W
geändert, wenn der Wischhebel in seine Parkstellung R bewegt oder aus dieser
herausgefahren wird. Das Gelenk A2 zwischen dem Führungsteil 80 und dem
Gelenkteil 60 wird also während des Wischbetriebes nicht beansprucht, was
sich günstig auf die Wischwirkung und die Lebensdauer auswirkt.
Anhand der Fig. 2 und 3 werden im folgenden Einzelheiten eines ersten
Ausführungsbeispieles eines Wischarms für eine Wischanlage nach Fig. 1
erläutert, soweit sie für die vorliegende Erfindung wesentlich sind. Das
Befestigungsteil 50 ist dabei in bekannter Weise als Spritz- bzw.
Druckgußteil ausgebildet. Es hat eine Aufnahme 51 für das Ende der
Wischerwelle 22. Außerdem hat dieses Befestigungsteil 50 Lageraufnahmen 52
für einen Gelenkbolzen 53, der quer zur Achsrichtung der Aufnahme 51 und
damit auch quer zur Wischerwelle ausgerichtet ist und die Querachse A1
bildet. An dem Befestigungsteil 50 ist ein zweiarmiger Hebel 55 schwenkbar
angelenkt, der zu einem nicht näher dargestellten Verstellmechanismus zur
Veränderung des Anpreßdruckes gehört. Der Aufbau dieses Befestigungsteiles
ist im Prinzip bekannt.
Über diesen Gelenkbolzen 53 ist an dem Befestigungsteil 50 das Gelenkteil 60
schwenkbar angelenkt, das einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit
zwei Seitenwangen 61, 62 mit Aufnahmebohrungen 63, 64 (vgl. Fig. 6) für den
die Querachse A1 bildenden Gelenkbolzen 53 aufweist. Diese Seitenwangen 61,
62 sind über einen Steg 65 miteinander verbunden. Nahe seinem freien Ende ist
eine Abschlußwand 66 vorgesehen, die die Seitenwangen 61, 62 überbrückt. Von
dieser Abschlußwand 66 stehen parallel zum Steg 65 zwei im Abstand
voneinander angeordnete Lagerflächen 67, 68 ab. Aus Fig. 2 ist erkennbar, daß
die eine Lagerfläche 67 aus der Ebene des Steges 65 zurückgesetzt ist derart,
daß an der freien Stirnfläche dieses Steges 65 ein vorzugsweise schräg zur
Längsrichtung des Gelenkteils 60 ausgerichteter, als Anschlag für das
Führungsteil 80 dienender Ansatz 69 ausgebildet ist. Das Gelenkteil ist
vorzugsweise einstückig als Spritzgußteil hergestellt.
Das Führungsteil 80 ist aus einer Wischstange 85 und einem aus einem
Blechstreifen gefalteten Anlenkteil 90 zusammengesetzt. Dieses Anlenkteil hat
im Lagerbereich einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einer
Rückwand 91 und zwei Seitenwänden 92, 93, die passend an den Lagerflächen 67,
68 am Gelenkteil 60 anliegen und von einem die senkrecht zur
Windschutzscheibe stehenden Gelenkachse A2 bildenden Gelenkzapfen 70
durchsetzt werden. Bei der Ausführung nach den Fig. 2 und 3 ist die
Wischstange 85, die einen rechteckigen Querschnitt aufweist, in an sich
bekannter Weise an diesem Anlekteil 90 derart festgelegt, daß die Rückwand
91 an einer breiteren Seitenfäche 86 der Wischstange 85 anliegt. Von den
Seitenwänden 92, 93 abgebogene Haltelappen 94, 95 umgreifen die Wischstange
85, wobei eine formschlüssige Verbindung zwischen der Wischstange und dem
Anlenkteil allein durch eine scharfkantige, an der Wischstange ausgeprägte
und in das Anlenkteil eingreifende Verzahnung erreicht wird. Dies ist in der
Zeichnung aus Gründen einer besseren Übersichtlichkeit aber nicht
dargestellt. Bei einer solchen Verbindung von Anlenkteil und Wischstange wird
dann diese Wischstange direkt hinter dem Anlenkteil bei 80 um 90 Grad
verschränkt, damit die bei einer Wischbewegung auftretenden Kräfte besser
aufgefangen werden können.
Zu dem Wischarm nach den Fig. 2 und 3 gehört dann noch die Anpreßdruckfeder
41, die einerseits an einem Haltestift 72 am Gelenkteil 60 und andererseits
über einen Drahtbügel 42 an dem zum Verstellmechanismus für den Anpreßdruck
gehörenden Hebel 55 eingehängt ist. Es ist erkennbar, daß eine solche
Ausbildung ohne Schwierigkeiten möglich ist, weil die Gelenkachse A2 in
vergleichsweise großem Abstand vor dem Haltestift 72, also dem Einhängepunkt
der Feder 41 angeordnet ist.
Die Wischstange 85 hat einen Durchbruch 87, in den das eine Ende einer
Zugfeder 45 eingehängt ist. Das andere Ende dieser Zugfeder 45 greift an
einem Haltestift 74 an, der zwischen den Lagerflächen 67 und 68 am Gelenkteil
60 verankert ist. Diese Zugfeder 45 sorgt dafür, daß in der Betriebsstellung
des Wischhebels 30 das Anlenkteil 90 mit den Stirnflächen 96 an den
Seitenwänden 92, 93 an dem als Anschlag dienenden Ansatz 69 am Gelenkteil
anliegt. Das Führungsteil 80 ist dann in dem schon erwähnten Winkel W zum
Gelenkteil 60 ausgerichtet.
Die Fig. 4 bis 8 zeigen schematische Ansichten zu einer Ausführungsform eines
Wischarms, der in wesentlichen Elementen mit dem beschriebenen Wischarm
übereinstimmt. Es wird daher auf die obige Beschreibung des
Ausführungsbeispiels zu den Fig. 2 und 3 verwiesen. In Fig. 4 ist angedeutet,
daß die Länge LS der Wischstange 85 etwa der halben Länge LF des gesamten
Führungsteils 80 entspricht. Bei einer solchen Aufteilung wird eine
ausreichende Stabilität bei kostengünstiger Fertigung erreicht. Die Länge LG
des Gelenlteils 60 kann - was wegen der perspektivischen Verzerrung in Fig. 4
nicht direkt erkennbar ist - etwa der Länge LF des Führungsteils 80
entsprechen, die im Bereich zwischen 20 und 40 cm, bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel bei 30 cm liegt. Bei den meisten Ausführungsformen wird
die Länge LF des Führungsteils 80 der halben Wischblattlänge entsprechen.
Ein wesentlicher Unterschied zur bereits beschriebenen Ausführungsform
besteht allerding in der Ausbildung des Anlenkteils und der Befestigung bzw.
Ausrichtung der Wischstange. Die Wischstange 85 liegt nämlich nun mit einer
ihrer breiteren Seitenflächen 86 nicht an der Rückwand 91, sondern an einer
Seitenwand 93 an, in die die Aufnahmebohrung für den die Gelenkachse A2
bildenden Zapfen eingearbeitet ist. Die Haltelappen 94 und 95, die die
Wischstange 85 umgreifen, sind nun aus der Rückwand 91 bzw. einer Vorderwand
97 abgewinkelt, die der Rückwand 91 gegenüberliegt und das Anlenkteil 90
teilweise zu einem rohrartigen Gebilde ergänzt. Folglich ist bei dieser
Ausführung eine Verschränkung der Wischstange 85 nicht erforderlich, was sich
günstig auf die Stabilität auswirkt. Dazu trägt auch die Maßnahme bei, daß im
Gelenkbereich die beiden Seitenwände 92, 93 sowie die Rückwand 91 und die
Vorderwand 97 durch Verschweißung längs der Linie 98 zu einem umlaufenden
Rahmen ergänzt sind.
Aus den Fig. 4 und 8 ist noch erkennbar, daß die Wischstange 85 am freien
Ende hakenartig ausgebildet ist und damit über an sich bekannte
Verbindungselemente an dieser Einhängestelle 32 ein Wischblatt angelenkt
werden kann, wobei der Haken zwischen die Wischleiste und den Tragbügel des
Wischblattes eingeführt wird und gewissermaßen von unten her zwischen die
Seitenwangen des Tragbügels greift.
In Fig. 6 ist angedeutet, daß das Gelenkteil 60 mittig auf der Rückseite des
Steges 65 einen Ansatz 77 aufweist, der zur Fixierung des in diesen
Zeichnungen nicht näher dargestellten Haltestiftes 72 für Anpreßdruckfedern
41 dient, wobei nun beidseitig dieses Ansatzes 77 je eine Zugfeder eingehängt
ist, deren andere Enden jeweils direkt oder über einen Bügel an dem Hebel 55
angreifen, der schwenkbar am Befestigungsteil 50 angelenkt ist.
Bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen wird das
Führungsteil 80 in der Betriebsstellung also durch eine Zugfeder 45 gegen
einen Anschlag am Gelenkteil 60 gedrückt. Wenn nun nach Beendigung des
Wischvorganges der Wischhebel 30 in seine Parkstellung verschwenkt wird,
stößt das Führungsteil an einem in Fig. 1 schematisch angedeuteten, an der
Fahrzeugkarosserie oder der Windschutzscheibe befestigten Anschlag 100 an.
Bewegt sich aber dann das Gelenkteil 60 in der gleichen Drehrichtung weiter,
wird gewissermaßen angetrieben durch den Wischermotor 20 die Winkellage W
zwischen dem Führungsteil 80 und dem Gelenkteil 60 geändert, wobei natürlich
die Feder 45 zunehmend gespannt wird.
Abweichend von den gezeigten Ausführungen könnte man das Führungsteil in den
beiden unterschiedlichen Stellungen auch mit dem Gelenkteil formschlüssig
verriegeln. Allerdings muß man dann durch geeignete Antriebsmittel und eine
geeignete Steuerung dafür sorgen, daß jeweils zu Beginn eines Wischvorganges
und am Ende die Verriegelung wieder gelöst wird. Eine solche Wischanlage ist
allerdings verhältnismäßig aufwendig.
Claims (19)
1. Wischanlage, insbesondere für eine Windschutzscheibe eines
Kraftfahrzeuges, mit einem über eine Wischerwelle pendelnd antreibbaren
Wischhebel mit einem Wischblatt und einem Wischarm, zu dem ein an der
Wischerwelle fixierbares Befestigungsteil, ein daran um eine quer zur
Wischerwelle ausgerichteten Querachse schwenkbares und federnd am
Befestigungsteil abgestütztes Gelenkteil sowie ein mit diesem Gelenkteil über
ein Gelenk mit einer zur Wischerwelle im wesentlichen parallelen Gelenkachse
verbundenes Führungsteil gehört, an dem das Wischblatt schwenkbar aufgehängt
ist, wobei das Führungsteil in der Betriebsstellung in einer durch einen
Anschlag vorbestimmten Winkellage relativ zum Gelenkteil festgelegt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (LF) des Führungsteils (80) von der
Einhängestelle (32) des Wischblattes (31) am Wischarm (40) bis zur
Gelenkachse (A2) zwischen dem Führungsteil (80) und dem Gelenkteil (60)
wenigstens annähernd der Länge (LW) des Abschnittes des Wischblattes (31) von
dieser Einhängestelle (32) bis zu dem der Wischerwelle (2) zugewandten Ende
(33) entspricht.
2. Wischanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wischhebel
(30) während des Wischbetriebes in einem Wischfeld (F) zwischen einer ersten
Umkehrlage (I) nahe dem unteren Scheibenrand (11) und einer zweiten
Umkehrlage (II) nahe dem seitlichen Scheibenrand (12) pendelt, daß die
Wischerwelle (22) außerhalb des gedachten Schnittpunktes (S) des unteren und
seitlichen Scheibenrandes angeordnet ist und daß in der Betriebsstellung des
Wischhebels (30) die Winkellage (W) des Führungsteils (80) relativ zum
Gelenkteil (60) derart festgelegt ist, daß das Wischblatt (30) in der zweiten
Umkehrlage (II) wenigstens annähernd parallel zum seitlichen Scheibenrand
(12) ausgerichtet ist.
3. Wischanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wischhebel
(30) in eine Parkstellung (R) außerhalb des Wischfeldes (F) überführbar ist
und dabei die Winkellage (W) des Führungsteils (80) relativ zum Gelenkteil
(60) aus der Betriebsstellung in eine Ruhestellung verändert wird, in der das
Wischblatt (31) wenigstens annähernd parallel zum unteren Scheibenrand (11)
bzw. zum Rand der Motorhaube ausgerichtet ist.
4. Wischanlage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Führungsteil (80) in der Betriebsstellung des Wischhebels (30) mittels eines
Federelementes (45) am Anschlag (69) abgestützt ist, daß das Führungsteil
(80) bei der Überführung des Wischhebels (30) in die Parkstellung (R) durch
einen Anschlag (100) gehemmt und daher bei der weiteren Verschwenkung des
Gelenkteils (60) die Winkellage (W) des Führungsteils (80) relativ zum
Gelenkteil (60) entgegen der Kraft des Federelementes (45) verändert wird.
5. Wischanlage nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Führungsteil in der Betriebsstellung des Wischhebels mit dem Gelenkteil
formschlüssig verriegelt ist und diese Verriegelung vor der Überführung des
Wischhebels in die Parkstellung gelöst wird.
6. Wischanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil
auch in der Parkstellung mit dem Gelenkteil verriegelt ist, wobei diese
Verriegelung gelöst wird, bevor der Wischhebel aus der Parkstellung in die
Arbeitsstellung innerhalb des Wischfeldes zurückgeführt wird.
7. Wischanlage nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Führungsteil durch einen vorzugsweise
elektromotorischen Antrieb relativ zum Gelenkteil verschwenkt wird.
8. Wischarm, insbesondere für eine Wischanlage nach wenigstens einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einem
Befestigungsteil (50) mit einer Aufnahme (51) zur Befestigung an einer
Wischerwelle (22) ein Gelenkteil (60) um eine Querachse (A1) schwenkbar
angelenkt ist und daß an diesem Gelenkteil (60) ein Führungsteil (80) um eine
Gelenkachse (A2) senkrecht zur Querachse (A1) schwenkbar angelenkt ist, wobei
die Länge des Führungsteils (LF) von einer Aufhängestelle (32) für ein
Wischblatt (31) bis zur Gelenkachse (A2) zwischen dem Führungsteil (80) und
dem Gelenkteil (60) im Bereich zwischen 20 bis 40 cm, vorzugsweise etwa 30 cm
liegt.
9. Wischarm nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil
(80) aus einem vorzugsweise aus Blech gefalteten Anlenkteil (90) und einer
Wischstange (85) mit einem vorzugsweise rechteckigen Querschnitt besteht,
wobei die Länge der Wischstange (LS) im Bereich zwischen 1/3 und 1/2 der
Länge des gesamten Führungsteils (LF) liegt.
10. Wischarm nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge
des Gelenkteils (LG) etwa der Länge des Führungsteils (LF) entspricht.
11. Wischarm nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkteil (60)
an seinem freien Ende wenigstens eine parallel zu der Querachse (A1)
ausgerichtete Lagerfläche (67, 68) aufweist, die senkrecht von einem die
Gelenkachse (A2) bildenden Zapfen (70) durchsetzt wird, über den das
Führungsteil (80) schwenkbar an dem Gelenkteil (60) angelenkt ist.
12. Wischarm nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkteil
(60) einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit zwei Seitenwangen (61,
62) mit Aufnahmebohrungen (63, 64) für einen die Querachse (A1) bildenden
Gelenkbolzen (52) und einem diese Seitenwangen (61, 62) verbindenden Steg (65)
aufweist, daß das Gelenkteil (60) nahe seinem freien Ende eine die
Seitenwangen (61, 62) verbindende Abschlußwand (66) aufweist und daß von
dieser Abschlußwand (66) parallel zum Steg (65) zwei im Abstand voneinander
angeordnete Lagerflächen (67, 68) ausgehen, wobei dieses Gelenkteil (60)
vorzugsweise einstückig als Spritzgußteil hergestellt ist.
13. Wischarm nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die eine
Lagerfläche (67) aus der Ebene des Steges (65) zurückgesetzt ist derart, daß
an der freien Stirnfläche dieses Steges (65) ein vorzugsweise schräg zur
Längsrichtung des Gelenkteils (60) ausgerichteter als Anschlag für das
Führungsteil (80) dienender Ansatz (69) ausgebildet ist.
14. Wischarm nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlenkteil (90)
im Lagerbereich einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einer
Rückwand (91) und zwei Seitenwänden (92, 93) aufweist, die passend an den
Lagerflächen (67, 68) am Gelenkteil (60) anliegen und von dem Gelenkzapfen
(70) durchsetzt werden.
15. Wischarm nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Wischstange
(85) mit einer breiteren Seitenfläche (86) an der Rückwand (91) des
Anlenkteils (90) anliegt und außerhalb des Anlenkteils (90) um 90 Grad
verschränkt ist.
16. Wischarm nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Wischstange
(85) mit einer breiteren Seitenfläche (86) an einer der Seitenwände (92) des
Anlenkteils (90) anliegt.
17. Wischarm nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlenkteil
(90) zwei Haltelappen (94, 95) aufweist, die die Wischstange (85) teilweise
umgreifen, wobei der eine Haltelappen (94) aus der Rückwand (91) und der
andere Haltelappen (95) aus einer der Rückwand gegenüberliegenden Vorderwand
(97) abgehoben ist.
18. Wischarm nach wenigstens einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Lagerflächen (67, 68) am Gelenkteil
(60) ein Haltestift (74) verankert ist, an dem eine Zugfeder (45) eingehängt
ist, deren anderes Ende an der Wischstange (85) angreift.
19. Wischarm nach wenigstens einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß Gelenkteil (60) mittig auf der Stegrückseite einen Ansatz
(77) zur Fixierung eines Haltestiftes (74) aufweist, an dem beidseitig des
Ansatzes (77) Zugfedern (41) eingehängt sind, deren andere Enden direkt oder
über einen Bügel (42) an einem Hebel (55) angreifen, der schwenkbar am
Befestigungsteil (50) angelenkt ist.
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- 1990-09-27 WO PCT/EP1990/001630 patent/WO1991004887A1/de not_active Application Discontinuation
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