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DE3932857A1 - Wischanlage und wischarm fuer eine wischanlage - Google Patents

Wischanlage und wischarm fuer eine wischanlage

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Publication number
DE3932857A1
DE3932857A1 DE19893932857 DE3932857A DE3932857A1 DE 3932857 A1 DE3932857 A1 DE 3932857A1 DE 19893932857 DE19893932857 DE 19893932857 DE 3932857 A DE3932857 A DE 3932857A DE 3932857 A1 DE3932857 A1 DE 3932857A1
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DE
Germany
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wiper
guide part
joint
joint part
lever
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19893932857
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English (en)
Inventor
Peter Baumgarten
Bruno Egner-Walter
Eckhardt Schmid
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ITT Automotive Europe GmbH
Original Assignee
SWF Auto Electric GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by SWF Auto Electric GmbH filed Critical SWF Auto Electric GmbH
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Priority to EP19900913826 priority patent/EP0446321A1/de
Priority to BR909006930A priority patent/BR9006930A/pt
Priority to JP51286590A priority patent/JPH04502438A/ja
Priority to PCT/EP1990/001630 priority patent/WO1991004887A1/de
Publication of DE3932857A1 publication Critical patent/DE3932857A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60SSERVICING, CLEANING, REPAIRING, SUPPORTING, LIFTING, OR MANOEUVRING OF VEHICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60S1/00Cleaning of vehicles
    • B60S1/02Cleaning windscreens, windows or optical devices
    • B60S1/04Wipers or the like, e.g. scrapers
    • B60S1/32Wipers or the like, e.g. scrapers characterised by constructional features of wiper blade arms or blades
    • B60S1/34Wiper arms; Mountings therefor
    • B60S1/3411Wiper arms; Mountings therefor with means for varying wiper-blade pressure on windshield during operation
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60S1/34Wiper arms; Mountings therefor
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Transmission Devices (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Wischanlage gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Wischanlagen dieser Art werden insbesondere zum Wischen trapezförmiger Windschutzscheiben eingesetzt. Die zur Wischerwelle parallele und damit zur Windschutzscheibe im wesentlichen senkrechte Gelenkachse zwischen dem das Wischblatt haltenden Führungsteil und dem mit der Wischerwelle verbundenen Wischarmabschnitt bestehend aus Befestigungsteil und Gelenkteil ermöglicht nämlich eine Drehbewegung des Wischblatts derart, daß dieses Wischblatt in einer ersten Umkehrlage parallel zum unteren Scheibenrand bzw. zum Rand der Motorhaube und in einer zweiten Umkehrlage parallel zum seitlichen Scheibenrand ausgerichtet ist. Auf diese Weise kann eine trapezförmige Windschutzscheibe auch dann nahezu vollständig gewischt werden, wenn die Wischerwelle außerhalb des gedachten Schnittpunktes des unteren und seitlichen Scheibenrandes angeordnet ist.
Eine Wischanlage dieser Art ist aus der DE-OS 21 16 385 bekannt. Die Gelenkachse zwischen dem das Wischblatt haltenden Führungsteil und dem Gelenkteil bzw. der am Gelenkteil formstabil fixierten Wischstange befindet sich dabei nahe dem freien Ende des Wischarms bzw. in unmittelbarer Nähe der Aufhängestelle des Wischblattes. Die Länge dieses Führungsteils ist dabei nur so groß, daß das Wischblatt über ein herkömmliches Verbindungsstück in an sich bekannter Weise an diesem Führungsteil schwenkbar aufgehängt werden kann. Der Gelenkbereich mit einem Anschlag und einem Federelement zur Vorspannung des Führungsteils in eine bestimmte Vorzugslage liegt damit gewissermaßen in Augenhöhe des Fahrers des Kraftfahrzeuges und beeinträchtigt wegen der im Vergleich zu herkömmlichen Wischarmen bzw. Wischblättern nicht unerheblich größeren räumlichen Ausdehnung die Sichtverhältnisse wesentlich. Außerdem wird der direkt im Sichtbereich des Fahrers liegende "Knick" des Wischarmes zwischen dessen Führungsteil und damit also auch zwischen dem Wischblatt sowie dessen Gelenkteil als störend empfunden.
Es sind auch Wischanlagen bekannt, bei denen die zur Wischerwelle parallele Gelenkachse nahe dem Befestigungsteil des Wischarms angeordnet ist. Eine Wischanlage dieser Art ist beispielsweise aus der DE-OS 34 27 199 bekannt, wobei diese Gelenkachse zwischen der Aufnahme der Wischerwelle und der üblichen Querachse zwischen Befestigungsteil und Gelenkteil des Wischarms angeordnet ist. Bei solchen Ausführungen bestehen Schwierigkeiten, die zur Erzeugung eines ausreichenden Anpreßdruckes erforderlichen Mittel, also beispielsweise Anpreßdruckfedern montagegerecht unterzubringen. Schwierig ist dies insbesondere dann, wenn der Wischarm mit einem Verstellmechanismus zur Veränderung des Anpreßdruckes ausgestattet ist, wie er in der DE-OS 35 23 546 beschrieben ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wischanlage der eingangs erwähnten Art so weiterzubilden, daß mit einem geringen Aufwand Windschutzscheiben ohne wesentliche Sichtbehinderung großflächig gereinigt werden können. Dabei soll die Wischanlage möglichst so aufgebaut sein, daß auch eine Anpreßdruckveränderung auf einfache Weise realisierbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die Verlagerung der zur Wischerwelle parallelen Gelenkachse in einen Bereich etwa oberhalb des der Wischerwelle zugewandten Endes des Wischblattes wird zunächst erreicht, daß im Sichtfeld des Fahrers keine zusätzlichen, die Sicht behindernden Mittel erkennbar sind. Das das Wischblatt tragende Führungsteil kann nun nämlich oberhalb des Wischblattes angeordnet sein. Der nahe dem Wischblattende erhöhte Raumbedarf im Bereich der Gelenkachse stört nicht, weil sich dieser Bereich auf einer Kreisbahn nahe dem unteren Scheibenrand bewegt, der selten im Blickfeld des Fahrers liegt. Andererseits kann dabei die übliche Wischarmkonstruktion mit einer Querachse zwischen dem Gelenkteil und dem Befestigungsteil beibehalten werden, so daß auch der herkömmlichen Verstellmechanismus zur Anpreßdruckveränderung weiterverwendet werden kann.
Bei der erfindungsgemäßen Wischanlage wird - wie an sich bekannt - das Wischblatt in der Arbeitsstellung innerhalb des Wischfeldes relativ zum Befestigungsteil bzw. dem Gelenkteil so fixiert, daß es in der zweiten Umkehrlage parallel zum seitlichen Scheibenrand ausgerichtet ist. Diese Winkellage wird während des normalen Wischbetriebes nicht geändert. Im Gegensatz zu der bekannten Ausführung wird das Führungsteil nur dann relativ zum Gelenkteil um die erwähnte Gelenkachse verschwenkt, wenn der Wischhebel in eine Parkstellung außerhalb des Wischfeldes überführt wird, wobei in dieser Parkstellung oder Ablagestellung das Wischblatt dann wenigstens annähernd parallel zum unteren Scheibenrand liegt und das Führungsteil und das Gelenkteil fast in einer gestreckten Lage ausgerichtet sind.
Weil bei der erfindungsgemäßen Ausführung eine Relativbewegung zwischen Führungsteil und Gelenkteil jeweils nur bei Beginn und bei Ende einer Wischbewegung stattfindet, kann man dafür sorgen, daß das Führungsteil in seiner Arbeitsstellung sehr stabil relativ zum Gelenkteil abgestützt ist. Die Federkraft eines Federelementes, das das Führungsteil in der Arbeitsstellung gegen einen Anschlag drückt, kann daher gegenüber der bekannten Ausführung wesentlich erhöht werden, was sich positiv auf die Wischwirkung auswirkt. weil ein Rattern des Wischblattes während der Wischbewegung dann nicht mehr zu befürchten ist. Im übrigen besteht aber auch die Möglichkeit, das Führungsteil in der Betriebstellung und ggf. auch in der Parkstellung jeweils mit dem Gelenkteil formschlüssig zu verriegeln, wobei eine Umstellung von der einen Stellung in die andere Stellung durch ein geeignetes Getriebe bewerkstelligt wird, das über einen eigenen Antrieb, beispielsweise einen eigenen Elektromotor oder auch vom Antriebsmotor des Wischers angetrieben wird.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf einen Wischarm für eine solche Wischanlage, der so konstruiert ist, daß er mit an sich bekannten Fertigungsverfahren herstellbar ist. Das Gelenkteil ist dabei - wie üblicherweise das Befestigungsteil - als Spritzgußteil ausgebildet, so daß auf einfache Weise Lagerflächen zur gelenkigen Abstützung des Führungsteils geschaffen werden können. Das Führungsteil ist aus zwei Teilstücken zusammengesetzt, wobei das dem Gelenkteil benachbarte Anlenkteil wie die bisher üblichen Gelenkteile aus einem Blechstreifen gebogen ist, an dem dann in einer an sich ebenfalls bekannten Befestigungstechnik (vgl. z. B. DE-PS 30 06 188) eine an sich handelsübliche Wischstange fixiert ist. Allerdings ist dabei nun die im Querschnitt rechteckige Wischstange so an diesem Anlenkteil fixiert, daß abweichend vom Stand der Technik nun eine breitere Seite der Wischstange parallel zu einer Seitenwand des Anlenkteils ausgerichtet ist, also nicht an dem die Seitenwände verbindenden Steg anliegt.
Die Erfindung und deren vorteilhafte Ausgestaltungen werden nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung der für die Erfindung wesentlichen Teile einer Wischanlage,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine erste Ausführungsform eines Wischarmes,
Fig. 3 eine Ansicht in Pfeilrichtung P auf den Wischarm nach Fig. 2,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines anderen Wischarms,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des Befestigungsteiles des Wischarms nach Fig. 4,
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht des Gelenkteiles des Wischarms nach Fig. 4,
Fig. 7 eine perspektivische, gegenüber der Einbaulage um 90 Grad gedrehte Ansicht des Anlenkteils des Wischarms nach Fig. 4 und
Fig. 8 eine perspektivische, verkleinerte Ansicht der Wischstange des Wischarmes nach Fig. 4.
In Fig. 1 ist mit 10 eine Windschutzscheibe bezeichnet, von der lediglich eine Hälfte dargestellt ist. Die Windschutzscheibe hat einen trapezförmigen Umriß mit einem der nicht näher dargestellten Motorhaube zugewandten unteren Scheibenrand 11 und einem dazu nicht rechtwinklig ausgerichteten seitlichen Scheibenrand 12.
Zu der Wischanlage gehört ein Antrieb mit einem nur schematisch angedeuteten Elektromotor 20, der über ein geeignetes Kurbelgetriebe 21 eine Wischerwelle 22 antreibt, an deren freiem Ende dann ein insgesamt mit 30 bezeichneter Wischhebel befestigt ist. Zu dem Wischhebel 30 gehört ein nur schematisch angedeutetes Wischblatt 31 sowie ein Wischarm 40. Die Wischerwelle 22 zum pendelnden Antrieb des Wischhebels ist außerhalb des gedachten Schnittpunktes S zwischen den den unteren bzw. seitlichen Scheibenrand markierenden Geraden angeordnet, weil an diesem an sich idealen Punkt S üblicherweise kein ausreichender Raum in einem Kraftfahrzeug zur Verfügung steht.
In Fig. 1 ist angedeutet, daß dieser Wischarm 40 aus einem Befestigungsteil 50, einem daran um eine Querachse A1 senkrecht zur Wischerwelle 22 schwenkbar angelenkten Gelenkteil 60 sowie einem am freien Ende dieses Gelenkteils 60 angelenkten Führungsteil 80 aufgebaut ist. Die Gelenkachse A2 zwischen dem Führungsteil 80 und dem Gelenkteil 60 ist dabei parallel zur Wischerwelle 22 oder senkrecht zur Windschutzscheibe 10 ausgerichtet.
In Fig. 1 sind drei unterschiedliche Stellungen des Wischhebels 30 dargestellt. In der mit R bezeichneten Ruhe- oder Parkstellung liegt das Wischblatt 31 etwa parallel zum unteren Scheibenrand 11. Der Winkel W zwischen dem oberhalb des Wischblattes 31 liegenden Führungsteils 80 des Wischarms 40 und dem Gelenkteil 60 beträgt nahezu 180 Grad.
Eine erste das eigentliche Wischfeld F abgrenzende Umkehrstellung I des Wischhebels 30 weicht von dieser Parkstellung R ab. Aus Fig. 1 geht hervor, daß in dieser ersten Umkehrstellung I der Winkel W zwischen dem Führungsteil 80 und dem Gelenkteil 60 kleiner ist als in der Parkstellung R. Zwischen dem Führungsteil 80 und dem Gelenkteil 60 hat der Wischarm nun also einen deutlich sichtbaren "Knick".
In einer zweiten das Wischfeld F abgrenzenden Umkehrstellung II liegt das Wischblatt 31 parallel zum seitlichen Scheibenrand 12. Der Winkel W zwischen dem Führungsteil 80 und dem Gelenkteil 60 hat sich in der Betriebsstellung des Wischhebels während des Wischbetriebes innerhalb des Wischfeldes F nicht geändert. Er ist durch entsprechende Ausbildung von Anschlägen oder Haltelementen bewußt so festgelegt, daß die Windschutzscheibe 10 bis nahe an den Scheibenrand großflächig gereinigt wird.
Für die vorliegende Erfindung wesentlich ist nun, daß die Länge LF des Führungsteils 80 wenigstens annähernd der Länge LW des Wischblattabschnittes entspricht, der sich von der Einhängestelle 32 des Wischblattes 31 am Wischarm 40 bis zu dem der Wischerwelle 22 zugewandten Ende 33 erstreckt. Dabei ist die Länge LF des Führungsteils 80 ebenfalls von dieser Einhängestelle 32 aus bis zur Gelenkachse A2 gemessen, die also gewissermaßen oberhalb des Wischblattendes oder in unmittelbarer Nähe dazu liegt. Da sich dieses Wischblattende 32 auf einem Bogen nahe dem unteren Scheibenbereich bewegt, beeinträchtigt die notwendigerweise verhältnismäßig voluminöse Ausbildung des Gelenkbereiches die Durchsicht durch die Windschutzscheibe kaum.
Für die Erfindung wesentlich ist außerdem, daß die Winkellage W zwischen dem Führungsteil 80 und dem Gelenkteil 60 während des Wischbetriebes innerhalb des Wischfeldes F unverändert bleibt. Dann kann nämlich das Führungsteil so oberhalb des Wischblattes angeordnet sein, daß es für den Fahrer nicht erkennbar ist. Aber auch wenn dieses Führungsteil abschnittsweise oder auch vollständig seitlich neben dem Wischblatt angeordnet ist, wie das in der Zeichnung angedeutet ist, ist eine solche Ausführung den bekannten Ausführungen vorzuziehen, weil eine Änderung der Winkellage zwischen Wischblatt und Wischarm einen Fahrer irritieren könnte.
Lediglich am Emde oder zu Beginn eines Wischvorganges wird diese Winkellage W geändert, wenn der Wischhebel in seine Parkstellung R bewegt oder aus dieser herausgefahren wird. Das Gelenk A2 zwischen dem Führungsteil 80 und dem Gelenkteil 60 wird also während des Wischbetriebes nicht beansprucht, was sich günstig auf die Wischwirkung und die Lebensdauer auswirkt.
Anhand der Fig. 2 und 3 werden im folgenden Einzelheiten eines ersten Ausführungsbeispieles eines Wischarms für eine Wischanlage nach Fig. 1 erläutert, soweit sie für die vorliegende Erfindung wesentlich sind. Das Befestigungsteil 50 ist dabei in bekannter Weise als Spritz- bzw. Druckgußteil ausgebildet. Es hat eine Aufnahme 51 für das Ende der Wischerwelle 22. Außerdem hat dieses Befestigungsteil 50 Lageraufnahmen 52 für einen Gelenkbolzen 53, der quer zur Achsrichtung der Aufnahme 51 und damit auch quer zur Wischerwelle ausgerichtet ist und die Querachse A1 bildet. An dem Befestigungsteil 50 ist ein zweiarmiger Hebel 55 schwenkbar angelenkt, der zu einem nicht näher dargestellten Verstellmechanismus zur Veränderung des Anpreßdruckes gehört. Der Aufbau dieses Befestigungsteiles ist im Prinzip bekannt.
Über diesen Gelenkbolzen 53 ist an dem Befestigungsteil 50 das Gelenkteil 60 schwenkbar angelenkt, das einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit zwei Seitenwangen 61, 62 mit Aufnahmebohrungen 63, 64 (vgl. Fig. 6) für den die Querachse A1 bildenden Gelenkbolzen 53 aufweist. Diese Seitenwangen 61, 62 sind über einen Steg 65 miteinander verbunden. Nahe seinem freien Ende ist eine Abschlußwand 66 vorgesehen, die die Seitenwangen 61, 62 überbrückt. Von dieser Abschlußwand 66 stehen parallel zum Steg 65 zwei im Abstand voneinander angeordnete Lagerflächen 67, 68 ab. Aus Fig. 2 ist erkennbar, daß die eine Lagerfläche 67 aus der Ebene des Steges 65 zurückgesetzt ist derart, daß an der freien Stirnfläche dieses Steges 65 ein vorzugsweise schräg zur Längsrichtung des Gelenkteils 60 ausgerichteter, als Anschlag für das Führungsteil 80 dienender Ansatz 69 ausgebildet ist. Das Gelenkteil ist vorzugsweise einstückig als Spritzgußteil hergestellt.
Das Führungsteil 80 ist aus einer Wischstange 85 und einem aus einem Blechstreifen gefalteten Anlenkteil 90 zusammengesetzt. Dieses Anlenkteil hat im Lagerbereich einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einer Rückwand 91 und zwei Seitenwänden 92, 93, die passend an den Lagerflächen 67, 68 am Gelenkteil 60 anliegen und von einem die senkrecht zur Windschutzscheibe stehenden Gelenkachse A2 bildenden Gelenkzapfen 70 durchsetzt werden. Bei der Ausführung nach den Fig. 2 und 3 ist die Wischstange 85, die einen rechteckigen Querschnitt aufweist, in an sich bekannter Weise an diesem Anlekteil 90 derart festgelegt, daß die Rückwand 91 an einer breiteren Seitenfäche 86 der Wischstange 85 anliegt. Von den Seitenwänden 92, 93 abgebogene Haltelappen 94, 95 umgreifen die Wischstange 85, wobei eine formschlüssige Verbindung zwischen der Wischstange und dem Anlenkteil allein durch eine scharfkantige, an der Wischstange ausgeprägte und in das Anlenkteil eingreifende Verzahnung erreicht wird. Dies ist in der Zeichnung aus Gründen einer besseren Übersichtlichkeit aber nicht dargestellt. Bei einer solchen Verbindung von Anlenkteil und Wischstange wird dann diese Wischstange direkt hinter dem Anlenkteil bei 80 um 90 Grad verschränkt, damit die bei einer Wischbewegung auftretenden Kräfte besser aufgefangen werden können.
Zu dem Wischarm nach den Fig. 2 und 3 gehört dann noch die Anpreßdruckfeder 41, die einerseits an einem Haltestift 72 am Gelenkteil 60 und andererseits über einen Drahtbügel 42 an dem zum Verstellmechanismus für den Anpreßdruck gehörenden Hebel 55 eingehängt ist. Es ist erkennbar, daß eine solche Ausbildung ohne Schwierigkeiten möglich ist, weil die Gelenkachse A2 in vergleichsweise großem Abstand vor dem Haltestift 72, also dem Einhängepunkt der Feder 41 angeordnet ist.
Die Wischstange 85 hat einen Durchbruch 87, in den das eine Ende einer Zugfeder 45 eingehängt ist. Das andere Ende dieser Zugfeder 45 greift an einem Haltestift 74 an, der zwischen den Lagerflächen 67 und 68 am Gelenkteil 60 verankert ist. Diese Zugfeder 45 sorgt dafür, daß in der Betriebsstellung des Wischhebels 30 das Anlenkteil 90 mit den Stirnflächen 96 an den Seitenwänden 92, 93 an dem als Anschlag dienenden Ansatz 69 am Gelenkteil anliegt. Das Führungsteil 80 ist dann in dem schon erwähnten Winkel W zum Gelenkteil 60 ausgerichtet.
Die Fig. 4 bis 8 zeigen schematische Ansichten zu einer Ausführungsform eines Wischarms, der in wesentlichen Elementen mit dem beschriebenen Wischarm übereinstimmt. Es wird daher auf die obige Beschreibung des Ausführungsbeispiels zu den Fig. 2 und 3 verwiesen. In Fig. 4 ist angedeutet, daß die Länge LS der Wischstange 85 etwa der halben Länge LF des gesamten Führungsteils 80 entspricht. Bei einer solchen Aufteilung wird eine ausreichende Stabilität bei kostengünstiger Fertigung erreicht. Die Länge LG des Gelenlteils 60 kann - was wegen der perspektivischen Verzerrung in Fig. 4 nicht direkt erkennbar ist - etwa der Länge LF des Führungsteils 80 entsprechen, die im Bereich zwischen 20 und 40 cm, bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel bei 30 cm liegt. Bei den meisten Ausführungsformen wird die Länge LF des Führungsteils 80 der halben Wischblattlänge entsprechen.
Ein wesentlicher Unterschied zur bereits beschriebenen Ausführungsform besteht allerding in der Ausbildung des Anlenkteils und der Befestigung bzw. Ausrichtung der Wischstange. Die Wischstange 85 liegt nämlich nun mit einer ihrer breiteren Seitenflächen 86 nicht an der Rückwand 91, sondern an einer Seitenwand 93 an, in die die Aufnahmebohrung für den die Gelenkachse A2 bildenden Zapfen eingearbeitet ist. Die Haltelappen 94 und 95, die die Wischstange 85 umgreifen, sind nun aus der Rückwand 91 bzw. einer Vorderwand 97 abgewinkelt, die der Rückwand 91 gegenüberliegt und das Anlenkteil 90 teilweise zu einem rohrartigen Gebilde ergänzt. Folglich ist bei dieser Ausführung eine Verschränkung der Wischstange 85 nicht erforderlich, was sich günstig auf die Stabilität auswirkt. Dazu trägt auch die Maßnahme bei, daß im Gelenkbereich die beiden Seitenwände 92, 93 sowie die Rückwand 91 und die Vorderwand 97 durch Verschweißung längs der Linie 98 zu einem umlaufenden Rahmen ergänzt sind.
Aus den Fig. 4 und 8 ist noch erkennbar, daß die Wischstange 85 am freien Ende hakenartig ausgebildet ist und damit über an sich bekannte Verbindungselemente an dieser Einhängestelle 32 ein Wischblatt angelenkt werden kann, wobei der Haken zwischen die Wischleiste und den Tragbügel des Wischblattes eingeführt wird und gewissermaßen von unten her zwischen die Seitenwangen des Tragbügels greift.
In Fig. 6 ist angedeutet, daß das Gelenkteil 60 mittig auf der Rückseite des Steges 65 einen Ansatz 77 aufweist, der zur Fixierung des in diesen Zeichnungen nicht näher dargestellten Haltestiftes 72 für Anpreßdruckfedern 41 dient, wobei nun beidseitig dieses Ansatzes 77 je eine Zugfeder eingehängt ist, deren andere Enden jeweils direkt oder über einen Bügel an dem Hebel 55 angreifen, der schwenkbar am Befestigungsteil 50 angelenkt ist.
Bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen wird das Führungsteil 80 in der Betriebsstellung also durch eine Zugfeder 45 gegen einen Anschlag am Gelenkteil 60 gedrückt. Wenn nun nach Beendigung des Wischvorganges der Wischhebel 30 in seine Parkstellung verschwenkt wird, stößt das Führungsteil an einem in Fig. 1 schematisch angedeuteten, an der Fahrzeugkarosserie oder der Windschutzscheibe befestigten Anschlag 100 an. Bewegt sich aber dann das Gelenkteil 60 in der gleichen Drehrichtung weiter, wird gewissermaßen angetrieben durch den Wischermotor 20 die Winkellage W zwischen dem Führungsteil 80 und dem Gelenkteil 60 geändert, wobei natürlich die Feder 45 zunehmend gespannt wird.
Abweichend von den gezeigten Ausführungen könnte man das Führungsteil in den beiden unterschiedlichen Stellungen auch mit dem Gelenkteil formschlüssig verriegeln. Allerdings muß man dann durch geeignete Antriebsmittel und eine geeignete Steuerung dafür sorgen, daß jeweils zu Beginn eines Wischvorganges und am Ende die Verriegelung wieder gelöst wird. Eine solche Wischanlage ist allerdings verhältnismäßig aufwendig.

Claims (19)

1. Wischanlage, insbesondere für eine Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges, mit einem über eine Wischerwelle pendelnd antreibbaren Wischhebel mit einem Wischblatt und einem Wischarm, zu dem ein an der Wischerwelle fixierbares Befestigungsteil, ein daran um eine quer zur Wischerwelle ausgerichteten Querachse schwenkbares und federnd am Befestigungsteil abgestütztes Gelenkteil sowie ein mit diesem Gelenkteil über ein Gelenk mit einer zur Wischerwelle im wesentlichen parallelen Gelenkachse verbundenes Führungsteil gehört, an dem das Wischblatt schwenkbar aufgehängt ist, wobei das Führungsteil in der Betriebsstellung in einer durch einen Anschlag vorbestimmten Winkellage relativ zum Gelenkteil festgelegt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge (LF) des Führungsteils (80) von der Einhängestelle (32) des Wischblattes (31) am Wischarm (40) bis zur Gelenkachse (A2) zwischen dem Führungsteil (80) und dem Gelenkteil (60) wenigstens annähernd der Länge (LW) des Abschnittes des Wischblattes (31) von dieser Einhängestelle (32) bis zu dem der Wischerwelle (2) zugewandten Ende (33) entspricht.
2. Wischanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wischhebel (30) während des Wischbetriebes in einem Wischfeld (F) zwischen einer ersten Umkehrlage (I) nahe dem unteren Scheibenrand (11) und einer zweiten Umkehrlage (II) nahe dem seitlichen Scheibenrand (12) pendelt, daß die Wischerwelle (22) außerhalb des gedachten Schnittpunktes (S) des unteren und seitlichen Scheibenrandes angeordnet ist und daß in der Betriebsstellung des Wischhebels (30) die Winkellage (W) des Führungsteils (80) relativ zum Gelenkteil (60) derart festgelegt ist, daß das Wischblatt (30) in der zweiten Umkehrlage (II) wenigstens annähernd parallel zum seitlichen Scheibenrand (12) ausgerichtet ist.
3. Wischanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wischhebel (30) in eine Parkstellung (R) außerhalb des Wischfeldes (F) überführbar ist und dabei die Winkellage (W) des Führungsteils (80) relativ zum Gelenkteil (60) aus der Betriebsstellung in eine Ruhestellung verändert wird, in der das Wischblatt (31) wenigstens annähernd parallel zum unteren Scheibenrand (11) bzw. zum Rand der Motorhaube ausgerichtet ist.
4. Wischanlage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (80) in der Betriebsstellung des Wischhebels (30) mittels eines Federelementes (45) am Anschlag (69) abgestützt ist, daß das Führungsteil (80) bei der Überführung des Wischhebels (30) in die Parkstellung (R) durch einen Anschlag (100) gehemmt und daher bei der weiteren Verschwenkung des Gelenkteils (60) die Winkellage (W) des Führungsteils (80) relativ zum Gelenkteil (60) entgegen der Kraft des Federelementes (45) verändert wird.
5. Wischanlage nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil in der Betriebsstellung des Wischhebels mit dem Gelenkteil formschlüssig verriegelt ist und diese Verriegelung vor der Überführung des Wischhebels in die Parkstellung gelöst wird.
6. Wischanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil auch in der Parkstellung mit dem Gelenkteil verriegelt ist, wobei diese Verriegelung gelöst wird, bevor der Wischhebel aus der Parkstellung in die Arbeitsstellung innerhalb des Wischfeldes zurückgeführt wird.
7. Wischanlage nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil durch einen vorzugsweise elektromotorischen Antrieb relativ zum Gelenkteil verschwenkt wird.
8. Wischarm, insbesondere für eine Wischanlage nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Befestigungsteil (50) mit einer Aufnahme (51) zur Befestigung an einer Wischerwelle (22) ein Gelenkteil (60) um eine Querachse (A1) schwenkbar angelenkt ist und daß an diesem Gelenkteil (60) ein Führungsteil (80) um eine Gelenkachse (A2) senkrecht zur Querachse (A1) schwenkbar angelenkt ist, wobei die Länge des Führungsteils (LF) von einer Aufhängestelle (32) für ein Wischblatt (31) bis zur Gelenkachse (A2) zwischen dem Führungsteil (80) und dem Gelenkteil (60) im Bereich zwischen 20 bis 40 cm, vorzugsweise etwa 30 cm liegt.
9. Wischarm nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsteil (80) aus einem vorzugsweise aus Blech gefalteten Anlenkteil (90) und einer Wischstange (85) mit einem vorzugsweise rechteckigen Querschnitt besteht, wobei die Länge der Wischstange (LS) im Bereich zwischen 1/3 und 1/2 der Länge des gesamten Führungsteils (LF) liegt.
10. Wischarm nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Gelenkteils (LG) etwa der Länge des Führungsteils (LF) entspricht.
11. Wischarm nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkteil (60) an seinem freien Ende wenigstens eine parallel zu der Querachse (A1) ausgerichtete Lagerfläche (67, 68) aufweist, die senkrecht von einem die Gelenkachse (A2) bildenden Zapfen (70) durchsetzt wird, über den das Führungsteil (80) schwenkbar an dem Gelenkteil (60) angelenkt ist.
12. Wischarm nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenkteil (60) einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit zwei Seitenwangen (61, 62) mit Aufnahmebohrungen (63, 64) für einen die Querachse (A1) bildenden Gelenkbolzen (52) und einem diese Seitenwangen (61, 62) verbindenden Steg (65) aufweist, daß das Gelenkteil (60) nahe seinem freien Ende eine die Seitenwangen (61, 62) verbindende Abschlußwand (66) aufweist und daß von dieser Abschlußwand (66) parallel zum Steg (65) zwei im Abstand voneinander angeordnete Lagerflächen (67, 68) ausgehen, wobei dieses Gelenkteil (60) vorzugsweise einstückig als Spritzgußteil hergestellt ist.
13. Wischarm nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Lagerfläche (67) aus der Ebene des Steges (65) zurückgesetzt ist derart, daß an der freien Stirnfläche dieses Steges (65) ein vorzugsweise schräg zur Längsrichtung des Gelenkteils (60) ausgerichteter als Anschlag für das Führungsteil (80) dienender Ansatz (69) ausgebildet ist.
14. Wischarm nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlenkteil (90) im Lagerbereich einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt mit einer Rückwand (91) und zwei Seitenwänden (92, 93) aufweist, die passend an den Lagerflächen (67, 68) am Gelenkteil (60) anliegen und von dem Gelenkzapfen (70) durchsetzt werden.
15. Wischarm nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Wischstange (85) mit einer breiteren Seitenfläche (86) an der Rückwand (91) des Anlenkteils (90) anliegt und außerhalb des Anlenkteils (90) um 90 Grad verschränkt ist.
16. Wischarm nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Wischstange (85) mit einer breiteren Seitenfläche (86) an einer der Seitenwände (92) des Anlenkteils (90) anliegt.
17. Wischarm nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Anlenkteil (90) zwei Haltelappen (94, 95) aufweist, die die Wischstange (85) teilweise umgreifen, wobei der eine Haltelappen (94) aus der Rückwand (91) und der andere Haltelappen (95) aus einer der Rückwand gegenüberliegenden Vorderwand (97) abgehoben ist.
18. Wischarm nach wenigstens einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Lagerflächen (67, 68) am Gelenkteil (60) ein Haltestift (74) verankert ist, an dem eine Zugfeder (45) eingehängt ist, deren anderes Ende an der Wischstange (85) angreift.
19. Wischarm nach wenigstens einem der Ansprüche 8 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß Gelenkteil (60) mittig auf der Stegrückseite einen Ansatz (77) zur Fixierung eines Haltestiftes (74) aufweist, an dem beidseitig des Ansatzes (77) Zugfedern (41) eingehängt sind, deren andere Enden direkt oder über einen Bügel (42) an einem Hebel (55) angreifen, der schwenkbar am Befestigungsteil (50) angelenkt ist.
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