DE3929474C2 - Verfahren zum voreinstellen eines videoaufzeichnungs-ausschaltzeitpunkts unter verwendung eines mikroprozessors als systemsteuereinrichtung - Google Patents
Verfahren zum voreinstellen eines videoaufzeichnungs-ausschaltzeitpunkts unter verwendung eines mikroprozessors als systemsteuereinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung befaßt sich mit einem Verfahren zum Vorein
stellen eines Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktes unter
Verwendung eines Mikroprozessors als Systemsteuerein
richtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus JP-A-62-82 532 ist ein Verfahren der eingangs genannten
Art bekannt. Hierbei wird ein Signalübertragungssystem an
gegeben, bei dem zwangsläufig eine Zeitzählung mit Hilfe
der Ausgabedaten eines Zeitgebers nach Maßgabe der Akti
vierung einer Videoaufzeichnungstaste oder einer Taste für
die Grund-Aufzeichnungsbetriebsart einer Fernsteuerein
richtung oder einer Tastaturmatrixanordnung durchgeführt
werden kann. Ferner ist zwangsläufig eine entsprechende An
zeige zur Überprüfung der eingegebenen Daten vorgesehen.
Der Aufzeichnungsvorgang wird hierbei zwangsläufig nach
Maßgabe des Ausschaltzeitpunktes beendet, wenn festgestellt
wird, daß eine voreingestellte Vorgabezeit mit den Ausgabe
daten des Zeitgebers übereinstimmt. Mit diesem Signalüber
tragungssystem wird bezweckt, eine automatische Eingabe eines
sogenannten Zeitgeberreservierungssignales in das Haupt
system der Videoaufzeichnungseinrichtung zu erreichen, und
zwar für den Fall, daß ein Benutzer vergessen hat, Zeitge
ber-Reservierungsdaten in das Hauptgerät einzugeben. Bei
diesem System sind zwei räumlich voneinander getrennte Ge
räteeinheiten vorhanden, die über eine Infrarotsendeein
richtung miteinander koppelbar sind. Das Zeitgeber-Reser
vierungssignal wird in dem entfernt liegenden Betätigungs
teil gespeichert, und dieses Reservierungssignal wird immer
mit einem Fernsteuersignal verknüpft, wenn das Fernsteuer
signal zur Betätigung irgendeiner Funktion des Hauptsystems
ausgegeben wird. Somit wird bei diesem bekannten System eine
Grundeinstellung für die Zeitsteuerdaten vorgenommen,
aber es lassen sich keine Hinweise bezüglich einer nachträg
lichen Korrektur von Zeitsteuerdaten entnehmen.
Aus JP-A-62-21 366 läßt sich eine Fernprogrammierung eines
Zeitgebers entnehmen, wobei zur Fernsteuerung eine Verbin
dung zu dem zu programmierenden Zeitgeber über eine Telefon
leitung hergestellt wird. Auch hierbei wird eine Grundein
stellung von Zeitgeberdaten und nicht eine nachträgliche Ände
rung oder Korrektur von bereits vorgegebenen Zeitgeberda
ten vorgenommen, wobei zur Programmierung an eine Telefon-
Empfangseinrichtung ein entsprechendes Interface angekoppelt
wird, welches mit einem Infrarotsender verbunden ist. Der
Zeitgeber umfaßt hierzu eine zugeordnete Infrarotempfangsein
richtung in einer solchen Weise, daß beispielsweise über das
Telefon der Zeitgeber eines Videorekorders fernprogrammiert
werden kann. Auch hierbei sind keine Maßnahmen beschrieben,
welche beispielsweise gestatten würden, daß man spezifische
Daten innerhalb eines Zeitsteuerprogramms noch nachträglich
verändern kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren zum
Voreinstellen eines Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktes
unter Verwendung eines Mikroprozessors als Systemsteuerein
richtung der gattungsgemäßen Art bereitzustellen, welches
ermöglicht, daß in die vor der Einschaltung der Videoauf
zeichnungseinrichtung vorgegebenen und voreingestellten Vor
gabezeiten während des laufenden Videoaufzeichnungsvorganges
problemlos eingegriffen werden kann und sich ein unnötiger
Verbrauch an Aufzeichnungsmaterial verhindern läßt.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung mit dem Verfahren des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird in Verbindung mit der
Datenausgabe des Zeitgebers ein Zeitfenster mit vorbestimm
ter Zeitdauer erzeugt, dessen Anfangszeitpunkt durch die Be
tätigung einer Taste der Fernsteuerungseinrichtung oder einer
Taste der Tastaturmatrixanordnung bestimmt ist. Ferner wird
bei der Erfindung eine Eingabe oder Korrektur eines Video
aufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktes nur innerhalb des Be
reichs des vorgegebenen Zeitfensters ermöglicht, so daß nach
einer erfolgten Eingabe oder Korrektur eine Anzeige wenig
stens des eingegebenen Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeit
punktes ausgelöst wird. Gegebenenfalls können zugleich noch
weitere Videoaufzeichnungsdaten hierbei angezeigt werden.
Ferner werden die innerhalb des Bereichs des Zeitfensters ein
gegebenen Daten für den Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt
in einem gesonderten Speicher abgelegt, um fortwährend einen
Vergleich mit den aktuellen bzw. reellen Zeitdaten vorzuneh
men. Hierdurch wird ermöglicht, daß der Videoaufzeichnungs
vorgang dann beendet wird, wenn bei dem Vergleichsvorgang eine
Übereinstimmung zwischen den im Speicher abgelegten Zeit
daten und den reellen Zeitdaten festgelegt wird. Daher er
möglicht das erfindungsgemäße Verfahren einen problemlosen
Zugriff und Eingriff zu den voreingestellten Videoaufzeich
nungs-Ausschaltzeitpunktsdaten, um so auch sogar während des
Aufzeichnungsvorganges noch entsprechende Änderungen diesbe
züglich vornehmen zu können.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltungsform nach der Erfin
dung ist in Patentanspruch 2 wiedergegeben.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand einer bevorzugten
Ausführungsform unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeich
nung näher erläutert. Darin zeigt
Fig. 1 ein Blockdiagramm zur Verdeutlichung einer be
vorzugten Ausführungsform eines Verfahrens zum
Voreinstellen eines Videoaufzeichnungs-Aus
schaltzeitpunktes, und
Fig. 2 ein Flußdiagramm zur näheren Verdeutlichung des
Verfahrensablaufes.
Fig. 1 ist ein allgemeines Blockdiagramm, bei dem während der
Ausführung eines Hauptprogramms 104 mittels eines Mikroprozes
sors als eine Systemsteuereinrichtung 107 beim Niederdrücken
der Aufzeichnungstaste oder der RES-Taste an einer Fernsteuer
einrichtung 101 oder einer Tastaturmatrixanordnung 109 die
aktuellen bzw. reelle Zeitdaten und die Nummer des gegenwärti
gen Aufzeichnungskanals sowie der Videoaufzeichnungs-Aus
schaltzeitpunkt auf einer Anzeigeeinrichtung 108 angezeigt
werden. (Der voreingestellte Videoaufzeichnungs-Ausschalt
zeitpunkt wird bei der Darstellung in Fig. 1 nicht ange
zeigt.)
Wenn daher während der Ausführung des Hauptprogrammes durch
die Systemsteuereinrichtung 107 die Aufzeichnungstaste oder die
Grund-Aufzeichnungsbetriebsarttaste gedrückt wird, wird das Einstellen
oder das Ändern der Betriebsfunktion mit dem Aufzeichnungs-Ausschalt
zeitpunkt mittels des Betriebsprogramms 105 ausgeführt und zugleich
werden die Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitdaten in einem eigenen
Speicher gespeichert. Zugleich erfolgt eine Anzeige an der
Anzeigeeinrichtung (Digitron) 108 und dann erhält das Verarbeitungsprogramm den
Ausgang des Zeitgebers bei dem Zeitgeberbetriebsprogramm 106.
Anschließend werden die Daten zu dem Tuner 102 und der
Servoeinrichtung 103 bei dem vorgegebenen Videoaufzeich
nungs-Ausschaltzeitpunkt übergeben, um hierdurch den Videoaufzeich
nungsvorgang zu beenden.
Fig. 2 ist ein Flußdiagramm zur Verdeutlichung des logischen
Betriebsablaufes des Verfahrens, bei dem nach dem
Starten mit dem Block 201 in dem Block 202 bestätigt wird,
ob ein Aufzeichnungstasteneingang vorhanden ist oder nicht.
Wenn der Aufzeichnungstasteneingang vorliegt, werden die
Ausgabedaten des Zeitgebers im Block 204 ermittelt und es
wird damit begonnen, eine Zeit von 9 Sekunden für ein eröffnetes Zeitfenster zu zählen.
Zugleich wird auf der Anzeigeeinrichtung 108 die Grund-Aufzeichnungsbetriebsart
angezeigt. Dann wird geprüft, ob der Eingang der Videoaufzeich
nungs-Ausschaltzeitpunkt-Einstelldaten nach Maßgabe der Fernsteuereinrichtung 101
oder der Tastaturmatrix 109 vorhanden ist oder nicht. Wenn
keine Daten vorliegen, wird die Zeit von 9 Sekunden gezählt
und wenn irgendwelche Daten eingegeben werden, erfolgt eine
Anzeige der Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt-Einstelldaten an
der Anzeigeeinrichtung 108.
Wenn daher die Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt-Einstelldaten
innerhalb eines Zeitraumes von 9 Sekunden nach erfolgter
Betätigung der Videoaufzeichnungstaste eingegeben werden,
werden die Daten zu diesem Zeitpunkt auf der Anzeigeeinrichtung 108
angezeigt, und wenn die Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt-Ein
stelldaten selbst nach dem Verstreichen von 9 Sekunden nach
der Betätigung der Videoaufzeichnungstaste im Block 207 einge
geben werden, wird die übliche Videoaufzeichnungsbetriebsart
durchgeführt.
Wenn daher der Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt innerhalb
eines Zeitraumes von 9 Sekunden nach der Betätigung mittels der
Videoaufzeichnungstaste eingegeben werden, bewirken die ein
gegebenen Daten, daß der Aufzeichnungsvorgang angehalten
wird, wenn der Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt, der in dem
eigenen Speicher gespeichert ist, und die reellen Zeit
daten, die über das Zeitgeberbetriebsprogramm eingegeben wer
den, im Block 208 übereinstimmt, so daß das Hauptprogramm
wiederum ausgeführt wird.
Bei diesem Verfahren wird somit
das Drücken der Funktionstaste entweder an der Fernsteuereinrichtung 101 oder
der Tastaturmatrix 109 erkannt, und die Grundbetriebsart
105 wird ausgeführt. Das Grundbetriebsprogramm wird nur dann
ausgeführt, wenn die Videoaufzeichnungstaste oder die Grund-
Betriebsartentaste beim Hauptprogramm 104 der Systemsteuer
einrichtung 107 gedrückt ist, um die entsprechende Funktion aus
zuführen, und dann wird der Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt ent
sprechend gesetzt und eingestellt.
Dies bedeutet, daß, wenn während der Ausführung des Haupt
programms 104 die Videoaufzeichnungstaste oder die Grund-
Betriebsartentaste an der Fernsteuereinrichtung 101 oder der Tastaturmatrix
109 gedrückt wird, dies von der Systemsteuereinrichtung 107
erkannt wird, und der Zustand, der gegenwärtige Zeitpunkt,
der aufzuzeichnende gewählte Kanal und der Videoaufzeich
nungs-Ausschaltzeitpunkt sowie der Videoaufzeichnungszustand an der
Anzeigeeinrichtung 108 angezeigt werden.
Vor dem Setzen des Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkts jedoch wird
nicht angezeigt, wie dies in der Zeichnung zu ersehen ist.
Wenn somit während der Ausführung des Hauptprogramms 104 die
Videoaufzeichnungstaste an der Fernsteuereinrichtung 101 oder der Tastatur
matrix 109 eine Eingabe bewirkt und das Grund-Betriebsprogramm
105 ausgeführt wird, werden alle Daten an der Anzeigeeinrichtung 108
gleichzeitig angezeigt, und es wird der Videoaufzeich
nungs-Ausschaltzeitpunkt als Eingang empfangen.
Wenn die Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktsdaten nach Maßgabe der
Zeiteinstelltaste bei dem Grundbetriebsprogramm 105 erfaßt
werden, werden diese in dem eigenen Speicher der System
steuereinrichtung 107 gespeichert, und dann werden diese mit den
gegenwärtigen bzw. reellen Zeitdaten verglichen, die von dem Zeitgeber
betriebsprogramm 106 bereitgehalten werden.
Dies bedeutet, daß die Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktsdaten, die bei
dem Grundbetriebsprogramm 105 eingestellt wurden, und die
reellen Zeitdaten, die von dem Zeitgeberbetriebs
programm 106 bereitgestellt werden, verglichen werden, und
daß bei der Übereinstimmung dieser Daten (wenn der einge
stellte Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt mit dem gegenwärtigen
Zeitpunkt übereinstimmt), was mit Hilfe der Systemsteuer
einrichtung 107 festgestellt wird, die Daten an den Tuner 102 und
die Servoeinrichtung 103 übergeben werden, so daß der
Videoaufzeichnungsvorgang beendet wird.
Nachstehend soll ins Einzelgehende auf das Grundbetriebs
programm 105 bei dieser Arbeitsweise eingegangen werden.
Wenn die Systemsteuereinrichtung 107 prüft, ob von der Videoauf
zeichnungstaste ein Eingang vorhanden ist oder nicht, und
wenn von der Videoaufzeichnungstaste kein Eingang kommt, so
wird das Originalhauptprogramm 104 ausgeführt, und wenn ein
Eingang von der Videoaufzeichnungstaste kommt, wird der
Zähler zum Zählen der Zeitdaten gelöscht, die von dem Zeit
geber während 9 Sekunden beginnend ab dem Anfangszustand
eingegeben werden, und zugleich wird in dem Grundbetriebsprogramm
(gegenwärtige Zeit, Kanalnummer, Anzeige des Videoaufzeich
nungszustandes) eine entsprechende Anzeige an der Anzeigeeinrichtung 108
vorgenommen.
Der Grund für die Ausführung des Zählvorganges zu diesem
Zeitpunkt, indem der Zähler zum Zählen der 9 Sekunden für
die Eingabe der Videoaufzeichnungstaste gelöscht wird, ist
darin zu sehen, daß hierdurch die allgemeine Videoaufzeich
nungsbetriebsart in dem Fall ausgeführt werden kann, wenn
die Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktdaten nicht innerhalb von
9 Sekunden nach der Betätigung der Videoaufzeichnungstaste
eingegeben wurden.
Wenn die Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktdaten nicht während
9 Sekunden nach der Betätigung der Videoaufzeichnungstaste
eingegeben werden, wird die allgemeine Videoaufzeichnungs
betriebsart des Hauptprogramms 104 ausgeführt.
Bei einem Eingang mittels der Videoaufzeichnungstaste wird
entsprechend Fig. 1 die Grund-Betriebsart an der Anzeigeeinrichtung 108
angezeigt, und anschließend wird geprüft, ob ein Eingang
über die Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktsdaten an der Fernsteuereinrichtung 101
oder über die Tastaturmatrix 109 vorhanden ist oder nicht,
und wenn der Benutzer die Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktsdaten
eingibt, um den Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt einzustellen,
werden die eingestellten Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktdaten zu
diesem Zeitpunkt an der Anzeigeeinrichtung 108 angezeigt.
Wenn daher die Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktsdaten nicht inner
halb von 9 Sekunden nach der Betätigung der Videoauf
zeichnungstaste eingegeben werden, so daß der Videoaufzeich
nungs-Ausschaltzeitpunkt von der Grundbetriebsart an der Anzeigeeinrichtung 108 ange
zeigt wird, wird der Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt zu diesem
Zeitpunkt dadurch gesetzt, daß die Zeitsetztaste entweder
der Fernsteuereinrichtung 101 oder der Tastaturmatrix 109 benutzt wird.
Wenn daher zum Einstellen des Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkts
diese an der Anzeigeeinrichtung 108 angezeigt wird, werden die
Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktsdaten zu diesem Zeitpunkt in dem
eigenen Speicher der Systemsteuereinrichtung 107 gespeichert, und
anschließend läuft das Zeitgeberbetriebsprogramm 106 ab, und
es wird ein Vergleich mit den gegenwärtigen bzw. reellen Zeitdaten vorge
nommen, die von dem Zeitgeberbetriebsprogramm 106 anliegen.
Wenn daher die Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktsdaten eingegeben
werden, wird dies an der Anzeigeeinrichtung 108 angezeigt, und gleich
zeitig werden sie in dem eigenen Speicher gespeichert. Die
in dem eigenen Speicher gespeicherten Videoaufzeichnungs-
Ausschaltzeitpunktsdaten werden dann mit den gegenwärtigen bzw. reellen Zeitdaten ver
glichen, die von dem Zeitgeberbetriebsprogramm 106 anliegen.
Wenn daher der Videoaufzeichnungsvorgang nach dem Einstellen
des Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkts weiterläuft und der
Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt, der eingestellt wurde, sich der
reellen Zeit nähert, so stellt das System fest, daß
der im eigenen Speicher gespeicherte Videoaufzeichnungs-
Ausschaltzeitpunkt und die gegenwärtigen bzw. reellen Zeitdaten in Überein
stimmung kommt, und wenn dies zutrifft, so wird der
Videoaufzeichnungsvorgang an der Systemsteuereinrichtung 107
beendet.
Dies bedeutet, daß, wenn der Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt und
die gegenwärtige bzw. reelle Zeit übereinstimmen, daß die Daten an den
Tuner 102 und die Servoeinrichtung 103 ausgegeben werden und
hierdurch der Videoaufzeichnungsvorgang beendet wird.
Da es bei dem Verfahren ermöglicht wird, den Ausschaltzeitpunkt
während des Laufs des Videoaufzeichnungsvorganges einzugeben
und hierbei ein Vergleich mit der gegenwärtigen Zeit vorge
nommen wird, kann der Videoaufzeichnungsvorgang genau am
gewünschten Zeitpunkt beendet werden. Ferner kann der
bereits eingestellte Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt dadurch
geändert werden, daß man die Grund-Betriebsartentaste selbst
dann verwendet, wenn die Zeit während des Videoaufzeich
nungsvorganges fortschreitet, so daß sich die Videoaufzeich
nungs-Zeitperiode frei wählbar verändern läßt. Da somit beim
Verfahren ermöglicht wird, eine Einstellung vorzunehmen
und diese zu ändern, indem der Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunkt
mit der gegenwärtigen bzw. reellen Zeit zu Beginn der Videoaufzeichnung
und während der Videoaufzeichnung oder immer verglichen
wird, läßt sich die Videoaufzeichnungs-Zeitperiode nach dem
Ermessen des Benutzers steuern, und hierdurch ergibt sich
der Vorteil einer zweckmäßigen Nutzung des Systems.
Claims (2)
1. Verfahren zum Voreinstellen eines Videoaufzeichnungs-
Ausschaltzeitpunkts unter Verwendung eines Mikroprozessors
als Systemsteuereinrichtung, bei dem eine Zeitzählung mit
tels der Ausgabedaten eines Zeitgebers nach Maßgabe der
Aktivierung einer Videoaufzeichnungstaste oder einer Taste
für die Grund-Aufzeichnungsbetriebsart einer Fernsteuer
einrichtung oder einer Tastaturmatrixanordnung vorgenommen
wird und eine entsprechende Anzeige an einer Digitalanzeige
einrichtung erfolgt, und der Aufzeichnungsvorgang nach
Maßgabe des Ausschaltzeitpunktes beendet wird, wenn eine
Vorgabezeit mit den Ausgabedaten des Zeitgebers überein
stimmt, dadurch gekennzeichnet, daß
- a) mit Hilfe der Datenausgabe des Zeitgebers ein Zeit fenster mit vorbestimmter Zeitdauer (z. B. 9 Sekunden) erzeugt wird, dessen Anfangszeitpunkt durch die Betä tigung einer Taste der Fernsteuereinrichtung (101) oder einer Taste der Tastaturmatrixanordnung (109) festgelegt ist,
- b) eine Eingabe oder Korrektur eines Videoaufzeichnungs- Ausschaltzeitpunktes nur während der Dauer des Zeit fensters zugelassen ist, wobei nach erfolgter Eingabe des Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktes während der Öffnungszeit des Zeitfensters eine Anzeige von sowohl dem eingegebenen Videoaufzeichnungs-Ausschalt zeitpunkt als auch weiterer Videoaufzeichnungsdaten ausgelöst wird,
- c) die während der Öffnungszeit des Zeitfensters einge gebenen Daten hinsichtlich des Videoaufzeichnungs- Ausschaltzeitpunktes in einem eigenen Speicher abge legt werden, dessen Inhalt dann zur Einhaltung des Videoaufzeichnungs-Ausschaltzeitpunktes fortwährend mit den aktuellen bzw. reellen Zeitdaten verglichen werden, und
- d) der Videoaufzeichnungsvorgang beendet wird, wenn bei dem Vergleichsvorgang gemäß dem Schritt c) eine Über einstimmung zwischen den im Speicher abgelegten Zeit daten und den aktuellen bzw. reellen Zeitdaten fest gestellt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß mit der Aktivierung der Taste für die Grund-Auf
zeichnungsbetriebsart zugleich die reellen Zeitdaten, die
Kanalnummer und die Grund-Aufzeichnungsbetriebsart einge
geben werden, und daß nach der Eingabe des Videoaufzeich
nungs-Ausschaltzeitpunktes der Videoaufzeichnungs-Aus
schaltzeitpunkt zusammen mit den Daten der Grund-Aufzeich
nungsbetriebsart angezeigt wird.
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