DE3926225C2 - - Google Patents
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- DE3926225C2 DE3926225C2 DE3926225A DE3926225A DE3926225C2 DE 3926225 C2 DE3926225 C2 DE 3926225C2 DE 3926225 A DE3926225 A DE 3926225A DE 3926225 A DE3926225 A DE 3926225A DE 3926225 C2 DE3926225 C2 DE 3926225C2
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- E02F—DREDGING; SOIL-SHIFTING
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- E02F3/04—Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven
- E02F3/88—Dredgers; Soil-shifting machines mechanically-driven with arrangements acting by a sucking or forcing effect, e.g. suction dredgers
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- B63—SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
- B63C—LAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
- B63C11/00—Equipment for dwelling or working underwater; Means for searching for underwater objects
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Gerät für Unterwasser
arbeiten nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Im Rahmen gewisser Forschungs- und Entwicklungsprojekte
wird die sichere und wirkungsvolle Ausführung von Unter
wasserarbeiten in zunehmendem Maße notwendig. Bei relativ
geringen Wassertiefen von z.B. etwa 10 m liegt der auf
dazu verwendete Geräte einwirkende Wasserdruck nur um
1 kp/cm2 über dem atmosphärischen Druck an Land, so daß
hier die gleichen Geräte verwendet werden können wie an
Land. In dieser Tiefe ist mit einer herkömmlichen Brenn
kraftmaschine eine ausreichende mechanische Leistung
erzielbar, sofern die Versorgung mit Brennstoff und
Verbrennungsluft gewährleistet und das Gerät gegen das
Eindringen von Wasser abgedichtet ist. In dieser Tiefe
sind Unterwasserarbeiten also ohne große Schwierigkeit
durchführbar.
In einem Tiefenbereich zwischen etwa 30 und 50 m ergibt
sich eine gewisse Verschlechterung der Leistung. In der
artigen Wassertiefen sind jedoch Arbeiten mit unbemanntem
Gerät noch möglich, solange das Gerät vollständig gegen
eindringendes Wasser abgedichtet ist.
Gänzlich andere Voraussetzungen ergeben sich jedoch bei
Wassertiefen von etwa 100 bis 200 m, insbesondere aufgrund
des hohen Wasserdrucks. Eine für den Betrieb an Land
bestimmte Brennkraftmaschine kann in dieser Tiefe nicht
wirksam arbeiten, da zur Überwindung der starken Reibung
in den sehr langen Luftansaug- und Auspuffleitungen eine
beträchtliche Energie benötigt wird. Darüber hinaus ist es
äußerst schwierig, eine Brennkraftmaschine von großen
Abmessungen vollständig wasserdicht zu machen. Daher
können in einer solchen Tiefe Geräte mit
Brennkraftmaschinen nicht eingesetzt werden.
Für tiefere Gewässer werden daher Unterwasserfahrzeuge
eingesetzt, die von einer Schwimmplattform mit Energie
versorgt werden. Ein solches gattungsgemäßes Gerät ist
aus der US-PS 36 70 514 bekannt. Die Schwimmplattform
weist einen Fahrstand und Antriebsaggregate mit
Primärantrieben in Form von Dieselmotoren auf, die
jeweils mit einer Hydraulikpumpe gekuppelt sind. Über
einen Leitungsstrang sind die hydraulischen Antriebe und
elektrischen Einrichtung des Unterwasserfahrzeuges mit
den Antriebsaggregaten und dem Fahrstand auf der
Schwimmplattform verbunden. Abgesenkt und angehoben wird
das Unterwasserfahrzeug über einen Seilstrang von der
Schwimmplattform. Bei dem Unterwasserfahrzeug besteht die
Gefahr, daß der Leitungsstrang, wenn er Lose aufweist,
überfahren oder beim Verschwenken des Arbeitsarmes
beschädigt wird. Auch der Seilstrang kann bei Lose zu
einer Blockierung des Unterwasserfahrzeuges führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
gattungsgemäßes Gerät für Unterwasserarbeiten so zu
verbessern, daß Blockierungen des Unterwasserfahrzeuges
und Beschädigungen des Leitungsstranges vermieden werden.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Gerät durch
die kennzeichenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist in dem Unteranspruch
angegeben.
Im folgenden ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Gesamtdarstellung eines Gerätes für Unterwasserarbeiten,
Fig. 2 eine Seiten- bzw. Schrägansicht von wesentlichen
Teilen des Geräts,
Fig. 3 eine Draufsicht auf ein Unterwasserfahrzeug mit
schematisierter Darstellung eines Antriebsaggragats,
Fig. 4 eine Schrägansicht des Unterwasserfahrzeugs,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Unterwasserfahrzeugs beim
Absenken desselben auf den Gewässergrund,
Fig. 6 eine Ansicht der Rückseite des an einem Kran
hängenden Unterwasserfahrzeugs,
Fig. 7 eine Vorderansicht des Unterwasserfahrzeugs,
Fig. 8 eine schematisierte Seitenansicht der Lagerung
einer Fernsehkamera am Unterwasserfahrzeug,
Fig. 9 eine Vorderansicht der Lagerung der Unterwasser-
Fernsehkamera,
Fig. 10 eine Seitenansicht zur Darstellung der Fortbewegung
des Unterwasserfahrzeugs,
Fig. 11 eine zerlegte Schrägansicht des Fußabschnitts
eines Aufhängemasts,
Fig. 12 und 13 Seitenansichten von verschiedenen Werkzeugen
des Unterwasserfahrzeugs und
Fig. 14 eine schematisierte Darstellung eines nicht mit
einem hohlen Leitungsmast versehenen Unterwasserfahr
zeugs.
Ein in den Figuren der Zeichnung insgesamt mit A bezeich
netes Unterwasserfahrzeug hat ein Obergestell 1, welches
auf einem
Fahrgestell ruht, welches ein Fahrwerk 2 aufweist. Das Fahrwerk 2 besteht aus zwei Laufketten 2b auf jeder Seite des Fahrgestells, die jeweils ein vorderes und ein
hinteres Kettenrad 2a um
schlingen und für die Fortbewegung des Unterwasserfahr
zeugs unter dem Antrieb jeweils eines Hydraulikmotors M1 dienen.
Der Hydraulikmotor M1 ist druckfest und wasserdicht ausge
bildet und arbeitet zweckmäßig mit einem Hydrauliköl oder
einem Wasser-Glykolgemisch.
Das Unterwasserfahrzeug A trägt einen gelenkig einzieh-
und ausstreckbaren Arbeitsarm B. In der dargestellten
Ausführungsform hat der Arbeitsarm B einen Innenabschnitt
3, einen Mittelabschnitt 4 und einen Außenabschnitt 5. Der
Innenabschnitt 3 des Arbeitsarms B ist mit seinem Fußteil
in einer Schwenklagerung 6 gehalten, welche etwa in der
Mitte des vorderen Teils des Unterwasserfahrzeugs A angeordnet ist.
Ein betätigungsübertragend mit der Schwenklagerung 6
verbundener Hydraulikmotor M2 ist wie die Hydraulikmotoren
M1 des Fahrgestells druckfest und wasserdicht ausgebildet
und arbeitet zweckmäßig mit einem Hydrauliköl oder einem
Wasser-Glykolgemisch. Die Hydraulikmotoren M1 und M2
können als Kolbenmotoren, Zahnradmotoren, Turbinen od. dergl.
ausgebildet sein.
Zwischen dem Obergestell 1 und dem Innenabschnitt 3 des
Arbeitsarms B, dem Innenabschnitt 3 und dem Mittelab
schnitt 4 und dem Mittelabschnitt 4 und dem Außenabschnitt
5 angeordnete hydraulische Zylinder 7, 8 und 9 bilden
zusammen einen Antrieb zum Verschwenken der Abschnitte
relativ zueinander und zum Unterwasserfahrzeug A.
Das freie Ende des Außenabschnitts 5 trägt ein greifer
artiges Werkzeug 10 mit Greifbacken 10a, welche mittels
eines hydraulischen Zylinders 10b öffnend und schließend
betätigbar sind.
Zum Verschwenken des Werkzeugs 10 ist ein weiterer
hydraulischer Zylinder 11 vorgesehen, welcher am Außen
abschnitt 5 angelenkt und über ein Gestänge 12a, 12b mit
dem Werkzeug 10 verbunden ist.
Die vorstehend genannten hydraulischen Zylinder 7, 8, 9,
10b und 11 stellen zusammen den Antrieb für den Arbeitsarm
B dar und sind druckfest sowie wasserdicht ausgebildet.
Ein Aufhängemast 13 ist mittels eines Flanschs od. dergl.
aufrecht stehend auf einem verstärkten Mastfuß 14 befestigt,
welcher an einer mit G bezeichneten Stelle auf dem Ober
gestell 1 des Unterwasserfahrzeugs A angeordnet ist. Die Stelle G
entspricht dabei dem Schwerpunkt des Unterwasserfahrzeugs bei in der
in Fig. 5 dargestellten Weise eingezogenem Arbeitsarm B.
Auf dem hinteren Teil des Obergestells 1 des Unterwasserfahrzeugs A
erhebt sich ein aufrecht stehender hohler Kabelmast 15,
welcher nahezu die gleiche Höhe aufweist wie der Aufhänge
mast 13 und dazu dient, einen nachstehend beschriebenen
Leitungsstrang vom Fahrgestell des Unterwasserfahrzeugs klarzuhalten.
An dazu geeigneten Stellen des Arbeitsarms B angebrachte
Scheinwerfer 16 dienen der Beleuchtung des am freien Ende
des Arbeitsarms angebrachten Werkzeugs 10 und des umgeben
den Arbeitsbereichs. Der Arbeitsarm B trägt ferner eine
Anzahl von Fernsehkameras 17 für die Beobachtung des von
den Scheinwerfern 16 ausgeleuchteten Bereichs.
An den vier Ecken des Obergestells 1 des Unterwasserfahrzeugs A ist
jeweils ein Scheinwerfer 18 mit einer Fernsehkamera 19
angeordnet (Fig. 3) . Wie man in Fig. 3, 7, 8 und 9 erkennt,
sind die am vorderen Teil des Obergestells 1 angeordneten
Fernsehkameras 19 an Trägern 20a befestigt, welche ihrer
seits in an den Seiten des Obergestells 1 hervorstehenden
Tragrahmen 20 gelagert sind. Die Träger 20a und damit die
Fernsehkameras 19 sind mittels hydraulischer Zylinder 21
in senkrechten Ebenen verschwenkbar. Die dem Arbeitsarm B
sowie die dem Unterwasserfahrzeug A zugeordneten Fernsehkameras 17
bzw. 19 sind jeweils druckfest und wasserdicht ausgeführt.
Eine auf einer Schwimmplattform S angeordnete Hydraulik
pumpe P ist als Zahnradpumpe od. dergl. ausgeführt
und zur Lieferung eines hohen Arbeitsdrucks von z.B.
etwa 200 bis 300 kp/cm2 ausgelegt. Ein mit der Hydraulikpumpe P
verbundener Primärantrieb D, z.B. eine Brennkraftmaschine,
etwa ein Dieselmotor, eine Dampfturbine, ein Elektromotor
od. dergl. ist so ausgelegt, daß die Hydraulikpumpe P bei
hohem Arbeitsdruck eine große Förderleistung abgibt.
Zusammen mit einem Steuerventil V bilden die Hydraulik
pumpe P und der Primärantrieb D ein Antriebsaggregat.
Zu einem in einer Kabine untergebrachten Fahrstand R
gehören ein Fahrersitz 23 und eine Anordnung von Hebeln 22
für die Bedienung der verschiedenen hydraulischen Antriebe.
Vor dem Fahrersitz 23 angeordnete Bildschirme 24 dienen
der Darstellung der von den Fernsehkameras 17 und 19 auf
genommenen Bilder. Über die Anordnung der Hebel 22 betätigt
der Fahrer das mit der Hydraulikpumpe P verbundene Steuer
ventil V. Zu diesem Zweck sind die Hebel 22 über
Leitungen T mit dem Steuerventil V verbunden.
Das Antriebsaggregat ist über Hochdruck-Schlauchleitungen
C1 mit den verschiedenen Antrieben des Unterwasserfahrzeugs
verbunden. Ferner ist ein elektrisches Kabel C2 für die
Speisung der Scheinwerfer 16 und 18 am Arbeitsarm B bzw.
am Unterwasserfahrzeug A vorhanden. Ein weiteres elektrisches Kabel C2
verbindet die Bildschirme 24 mit den jeweiligen Fernseh
kameras 17 und 19 am Arbeitsarm B bzw. am Unterwasserfahrzeug A. Die
Hochdruck-Schlauchleitungen C1 und die elektrischen Kabel
C2 sind zu einem Leitungsstrang C zusammengefaßt.
Die Fahrstandkabine und das Antriebsaggregat mit dem
Primärantrieb D und der Hydraulikpumpe P sind auf einer
Schwimmplattform S untergebracht, welche über den eine
der jeweiligen Wassertiefe entsprechende Länge aufweisenden
Leitungsstrang C mit dem Unterwasserfahrzeug A verbunden
ist (Fig. 1).
Die Schwimmplattform S trägt ferner einen Kran K, welcher
über ein Seilstrang W mit einem Drahtseil W1, einem Haken H
am unteren Ende desselben und einem Seilstropp W2 mit dem
oberen Ende des Aufhängemasts 13 verbunden ist.
Der Leitungsstrang C ist von oben in den hohlen Leistungsmast
15 eingeführt und verzweigt sich am unteren Ende desselben
in zu den verschiedenen Bereichen des Unterwasserfahrzeugs führende
Leitungen. Dank dieser Anordnung ist der an das Unter
wasserfahrzeug heranführende Abschnitt des Leitungsstrangs
C von diesem sowie vom Arbeitsarm B klargehalten, so daß
er bei der Fortbewegung des Unterwasserfahrzeugs A und beim Ver
schwenken des Arbeitsarms B nicht beschädigt werden kann.
Wie man in Fig. 4 ferner erkennt, sind im Unterwasser
fahrzeug A ein Lagemelder 25 und ein Richtmikrofon 26 mit
einem äußerst engen Richtbereich untergebracht. Am Hinter
ende des Unterwasserfahrzeugs A ist ein Gewicht 27
angebracht. Ein weiteres (nicht dargestelltes) Gewicht
ist im Bereich des unteren Endes des hohlen Leitungsmasts 15
angeordnet.
Im Betrieb des vorstehend beschriebenen Geräts für Unter
wasserarbeiten bedient ein im Fahrstand R
sitzender Fahrer das auf den Gewässergrund abgesenkte
Unterwasserfahrzeug A und überwacht dessen Bewegungen dabei
auf den Bildschirmen 24. Die Hydraulikmotoren und
hydraulischen Zylinder des Unterwasserfahrzeugs werden
dabei vom Antriebsaggregat mit einem Druckmittel gespeist,
um das Unterwasserfahrzeug A fortzubewegen, den Arbeitsarm
B zu bewegen und das Werkzeug 10 zu betätigen.
Nach Beendigung der Unterwasserarbeiten wird das Unter
wasserfahrzeug A mit den dazugehörigen Einrichtungen
mittels des Krans gehoben und an Land abgesetzt oder an
eine andere Stelle überführt, an welcher weitere Unter
wasserarbeiten in der beschriebenen Weise auszuführen sind.
In der beschriebenen Ausführungsform umfaßt ein Gerät für
Unterwasserarbeiten also ein Unterwasserfahrzeug A mit
einem Fahrwerk 2, einem Arbeitsarm B und in Form von
Hydraulikmotoren bzw. hydraulischen Zylindern vorliegenden
Antrieben für das Fahrwerk 2 und den Arbeitsarm B, eine
Schwimmplattform mit einem Fahrstand und einem Antriebs
aggregat, welches einen Primärantrieb D und eine Hydraulik
pumpe P für die Speisung der Antriebe des Unterwasser
fahrzeugs aufweist, und einen das Antriebsaggregat mit
den Antrieben des Unterwasserfahrzeugs verbindenden
Leitungsstrang C. Diese Anordnung ermöglicht in vorteil
hafter Weise einen hoch wirksamen Betrieb des Unterwasser
fahrzeugs in großer Wassertiefe und über eine nahezu
beliebig lange Zeitspanne.
Diese Vorteile beruhen auf den nachstehend genannten
Gegebenheiten: Das Unterwasserfahrzeug A ist nicht mit
einem Dieselmotor od. dergl. ausgerüstet, sondern allein
mit Hydraulikmotoren und hydraulischen Zylindern als
Antriebe für das Fahrwerk 2 und den Arbeitsarm B. Gerade
aus der Tatsache, daß diese Antriebe mit hydraulischem
Druck betrieben werden, ergibt es sich, daß die verwendeten
Hydraulikmotoren und hydraulischen Zylinder ohne besondere
Änderungen hoch druckfest und wasserbeständig sind. Der
Arbeitsdruck der Antriebe kann etwa 200 kp/cm2 betragen.
Bei einer Arbeitstiefe von beispielsweise 200 m beträgt
der auf das Unterwasserfahrzeug einwirkende Druck jedoch nur 20 kp/cm2,
ist also beträchtlich niedriger als der Arbeitsdruck der
Antriebe. Die Druckbelastbarkeit der Antriebe ermöglicht
die Übertragung sehr großer Kräfte, auch unter Berück
sichtigung des durch die Reibung in dem sehr langen
Leitungsstrang C auftretenden Druckverlusts.
Da das Unterwasserfahrzeug A keinen Primärantrieb in Form
eines Dieselmotors od. dergl. aufweist, sondern vielmehr
mit druckdichten und wasserbeständigen Hydraulikmotoren
und hydraulischen Zylindern arbeitet, treten bei Unter
wasserarbeiten kaum ernsthafte Störungen auf. Der Primär
antrieb D und die Hydraulikpumpe P für die Speisung der
Antriebe des Unterwasserfahrzeugs A sind auf der Schwimm
plattform über dem Wasserspiegel untergebracht, wo die
Arbeitsbedingungen im wesentlichen die gleichen sind wie
an Land, so daß das Antriebsaggregat mit einem hohen
Wirkungsgrad arbeiten kann. Selbst wenn der die Hydraulik
pumpe P mit den hydraulischen Antrieben des Unterwasser
fahrzeugs A verbindende Leitungsstrang C sehr lang ist,
so daß sich aufgrund der sich aus dieser Länge ergebenden
Reibung ein gewisser Druckverlust einstellt, so fällt
dieser nicht nennenswert ins Gewicht, da die Anlage mit
einem sehr hohen hydraulischen Druck betrieben werden kann.
Das Unterwasserfahrzeug A ist daher zu großer Kraft
entfaltung fähig, so daß sich Unterwasserarbeiten unter
nahezu den gleichen Bedingungen ausführen lassen wie
Arbeiten an Land.
Da das Arbeitsgerät ferner von der Schwimmplattform S aus
bedient und gesteuert wird, sind die Unterwasserarbeiten
nicht den mit dem Einsatz von Tauchern verbundenen Ein
schränkungen unterworfen. Taucher können allenfalls bis zu
einer Wassertiefe von ca. 50 m arbeiten, und auch dies nur
für sehr kurze Zeit. Im Gegensatz dazu ermöglicht das
Gerät die Ausführung von Unterwasser
arbeiten über praktisch unbegrenzte Zeit und mit einer sehr
hohen Leistung.
Wie vorstehend erläutert ist das Gerät
so ausgelegt daß das eigentliche Arbeitsgerät auf dem
Gewässerboden räumlich von dem Antriebsaggregat oberhalb
des Wasserspiegels getrennt ist, so daß für die Ausführung
der Unterwasserarbeiten allein druckdichte und wasser
beständige Komponenten zum Einsatz kommen. Der Primär
antrieb D, z.B. ein Dieselmotor od. dergl., arbeitet über
dem Wasserspiegel im wesentlichen unter den gleichen
Bedingungen wie an Land. Selbst wenn der Leitungsstrang C
und das Unterwasserfahrzeug A der Einwirkung starker
Strömungen ausgesetzt sind und bei einer großen Wasser
tiefe aufgrund der dann sehr großen Länge des Leitungs
strangs C durch die entstehende Reibung ein gewisser
Druckverlust in den Hochdruck-Schlauchleiter C1 des Leitungsstrangs C
auftritt, können diese Störeinflüsse durch die Festigkeit
des Leitungsstrangs C, durch die durch sein Gewicht
bewirkte Standfestigkeit des Unterwasserfahrzeugs A und
durch seine Aufhängung an der Schwimmplattform aufgehoben
werden.
Das beschriebene Gerät hat einen im Vergleich zu industri
ellem Großgerät einfachen Aufbau und ist in einer Wasser
tiefe von z.B. 200 m im wesentlichen genau so leistungs
fähig wie bei einem Einsatz an Land. Darüber hinaus ist
die Einsatzdauer des Geräts allein durch die Standzeit
seiner Komponenten begrenzt, was bei herkömmlichen, vom
Einsatz von Tauchern abhängigen Geräten nicht der Fall ist.
Ein weiterer Vorteil des Geräts ergibt
sich daraus, daß das obere Ende des über
dem Schwerpunkt G des Unterwasserfahrzeugs A aufrecht
stehenden Aufhängemasts 13 auch während der Ausführung von
Unterwasserarbeiten über den Seilstrang W mit dem Kran K
verbunden ist, so daß sich das Unterwasserfahrzeug A in
einem stabilen Zustand auf dem Gewässergrund fortbewegen
kann. Falls die Gefahr besteht, daß das Unterwasserfahr
zeug A durch unerwartet auftretende Unebenheiten des
Gewässerbodens zum Kippen gebracht wird, kann es mittels
des Krans K angehoben werden, sobald eine solche Gefahr
erkennbar wird. Wie man in Fig. 5 erkennt, ist das Unter
wasserfahrzeug A an einer um die Länge des Aufhängemasts
13 über seinem Schwerpunkt G liegenden Stelle aufgehängt.
Dies ermöglicht es, das Unterwasserfahrzeug in einem sehr stabilen
Zustand zu halten. Außerdem bleibt das Unterwasserfahrzeug dadurch
auch beim Anheben in einer im wesentlichen waagerechten
Stellung. In jedem Falle läßt sich das Unterwasserfahrzeug
jederzeit mühelos aufrichten, so daß eine zügige
Ausführung von Unterwasserarbeiten gewährleistet ist.
Auch beim Absenken des Unterwasserfahrzeugs A auf den
Gewässergrund mittels des Krans K ist das Unterwasserfahrzeug jeder
zeit sicher und stabil gehalten.
Der unmittelbar an das Unterwasserfahrzeug A heranführende
Abschnitt des Leitungsstrangs C ist in den auf dem Unterwasserfahrzeug
angeordneten hohlen Leistungsmast 15 eingeführt, so daß es die
Bewegungen des Unterwasserfahrzeugs nicht behindert und vor Beschädi
gungen geschützt ist. Der hohle Leitungsmast 15 verhindert
also, daß das Unterwasserfahrzeug A den Leitungsstrang C
überfährt und dabei beschädigt, wie dies in Fig. 14 dar
gestellt ist. Dies ist besonders wichtig bei Unterwasser
arbeiten in großen Wassertiefen, in denen die Steuerung
des Geräts ohnehin schon erschwert ist.
Auch bei der in schematisierter Form in Fig. 10 darge
stellten Fortbewegung des Unterwasserfahrzeugs A verhindert
der hohle Leitungsmast 15, daß der Leitungsstrang C unklar
kommt oder überfahren wird. Es entsteht hierbei lediglich
eine Lose in dem über dem Leistungsmast 15 liegenden Abschnitt
des Leitungsstrangs C.
Die am Arbeitsarm B angebrachten Scheinwerfer 16 und Fern
sehkameras 17 sowie die am Unterwasserfahrzeug A ange
brachten Scheinwerfer 18 und Fernsehkameras 19 ermöglichen
die Überwachung der Unterwasserarbeiten auf den Bild
schirmen 24, so daß die sichere und sachgemäße Ausführung
der Arbeiten gewährleistet ist.
Wie man in Fig. 12 erkennt, kann die öffnende und
schließende Betätigung des Werkzeugs 10 auch mittels des
am Außenabschnitt 5 des Arbeitsarms B vorhandenen
hydraulischen Zylinders 11 erfolgen anstatt mittels eines
eigens dafür vorgesehenen Öffnungs- und Schließzylinders
10b. In der in Fig. 12 gezeigten Ausführungsform handelt
es sich bei dem Werkzeug 10 um ein Greifwerkzeug. Die
öffnende und schließende Betätigung erfolgt über einen
Hebel 12a, an welchem der hydraulische Zylinder 11 angreift.
In dieser Ausführungsform ist ein Zwischenstück zwischen
das freie Ende des Außenabschnitts 5 und das Werkzeug 10
eingesetzt. Das Werkzeug 10 kann auch ein Baggerkübel der
in Fig. 13 dargestellten Art sein. Das hier dargestellte
Werkzeug 10 hat zwei Kübelhälften 10c, welche mittels
des hydraulischen Zylinders 10b öffnend und schließend
betätigbar sind.
Um den hohlen Leitungsmast 15 herum kann auch ein Leitungskasten
oder -bunker angeordnet sein, in welchem eine im Leitungs
strang C auftretende Lose Aufnahme findet, um den
Leitungsstrang noch wirksamer vor Beschädigungen durch
das Unterwasserfahrzeug A zu schützen.
Wenngleich sich die vorstehende Beschreibung
auf ein Gerät für Unterwasserarbeiten bezieht,
welches aus einem Unterwasserfahrzeug A und einem Arbeits
arm B besteht, ist das Gerät jedoch nicht auf eine
derartige Ausführungsform beschränkt, sondern kann auch
für Arbeitsgeräte von abweichender Konstruktion Anwendung
finden.
Claims (2)
1. Gerät für Unterwasserarbeiten, mit
einem Unterwasserfahrzeug (A) mit einem Fahrwerk (2), einem Arbeitsarm (B) und diesem zugeordneten Antrieben in Form von Hydraulikmotoren (M1, M2) und hydraulischen Zylindern (7, 8, 9, 10b, 11),
mit einer Schwimmplattform (S), die einem Fahrstand (R) und ein Antriebsaggregat mit einem Primärantrieb (D) und eine mit diesem verbundene Hydraulikpumpe (P) aufweist, wobei die Antriebe des Unterwasserfahrzeuges (A) sowie seine elektrischen Einrichtungen mit dem Antriebsaggregat und dem Fahrstand (R) auf der Schwimmplattform (S) durch einen Leitungsstrang (C) miteinander verbunden sind,
und mit einem Seilstrang (W) zwischen Schwimmplattform (S) und Unterwasserfahrzeug (A) mit dem das Unterwasserfahrzeug (A) abgesenkt und angehoben werden kann,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Unterwasserfahrzeug (A) einen Aufhängemast (13) aufweist, der sich bis zu einer bestimmten Höhe aufwärts erstreckt, wobei die Stelle, an welcher der aufrechtstehende Aufhängemast (13) angeordnet ist, sich über dem Schwerpunkt (G) des Unterwasserfahrzeugs (A) befindet bei einer vorbestimmten Stellung des Arbeitsarmes (B), und der Seitenstrang (W) mit dem oberen Ende des Aufhängemastes (13) während der Unterwasserarbeiten verbunden ist,
und auf dem Unterwasserfahrzeug (A) ein aufrechtstehender hohler Leistungsmast (15) beabstandet zum Aufhängemast (13) angeordnet ist, in den der Leitungsstrang (C) von oben eingeführt ist.
einem Unterwasserfahrzeug (A) mit einem Fahrwerk (2), einem Arbeitsarm (B) und diesem zugeordneten Antrieben in Form von Hydraulikmotoren (M1, M2) und hydraulischen Zylindern (7, 8, 9, 10b, 11),
mit einer Schwimmplattform (S), die einem Fahrstand (R) und ein Antriebsaggregat mit einem Primärantrieb (D) und eine mit diesem verbundene Hydraulikpumpe (P) aufweist, wobei die Antriebe des Unterwasserfahrzeuges (A) sowie seine elektrischen Einrichtungen mit dem Antriebsaggregat und dem Fahrstand (R) auf der Schwimmplattform (S) durch einen Leitungsstrang (C) miteinander verbunden sind,
und mit einem Seilstrang (W) zwischen Schwimmplattform (S) und Unterwasserfahrzeug (A) mit dem das Unterwasserfahrzeug (A) abgesenkt und angehoben werden kann,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Unterwasserfahrzeug (A) einen Aufhängemast (13) aufweist, der sich bis zu einer bestimmten Höhe aufwärts erstreckt, wobei die Stelle, an welcher der aufrechtstehende Aufhängemast (13) angeordnet ist, sich über dem Schwerpunkt (G) des Unterwasserfahrzeugs (A) befindet bei einer vorbestimmten Stellung des Arbeitsarmes (B), und der Seitenstrang (W) mit dem oberen Ende des Aufhängemastes (13) während der Unterwasserarbeiten verbunden ist,
und auf dem Unterwasserfahrzeug (A) ein aufrechtstehender hohler Leistungsmast (15) beabstandet zum Aufhängemast (13) angeordnet ist, in den der Leitungsstrang (C) von oben eingeführt ist.
2. Gerät für Unterwasserarbeiten nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß an verschiedenen Stellen auf dem
Unterwasserfahrzeug (A) und dessen Arbeitsarm (B) Scheinwerfer
(16, 18) und Fernsehkameras (17, 19) angeordnet sind, und daß
von den Fernsehkameras (17, 19) aufgenommene Bilder zur
Schwimmplattform (S) übertragbar sind.
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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