DE3920484A1 - Aseptikpackung fuer lebensmittel, insbesondere saure produkte, wie zwiebeln, gurken, paprika oder dergleichen - Google Patents
Aseptikpackung fuer lebensmittel, insbesondere saure produkte, wie zwiebeln, gurken, paprika oder dergleichenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich zunächst auf eine Aseptikpackung für
Lebensmittel, insbesondere saure Produkte, wie Zwiebeln, Gurken,
Paprika oder dergleichen mit einem im wesentlichen quaderförmigen
Korpus aus einem Karton-Kunststoff-Verbund.
Lebensmittel werden in den verschiedensten Behältnissen, wie
Packungen, Schachteln, Gläsern, Dosen usw. angeboten. Aus
optischen Gründen kommen saure Produkte, wie Zwiebeln, Gurken,
Paprika oder dergleichen ausschließlich in Gläsern oder in aus
einem durchsichtigen Kunststoffverbund bestehenden Standbeuteln
zum Angebot.
Andere Produkte, wie z. B. Reis, Hülsenfrüchte, Kandis oder
dergleichen werden in sogenannten Klotz- und Kreuzbodenbeutel aus
Papier, die als Fensterpackung ausgebildet sind oder aber in
Faltschachteln mit eingeklebten oder eingesiegelten Fenstern aus
z. B. Zellglas oder dergleichen abgefüllt. Auch Faltschachteln mit
eingeklebtem Innenfutter aus durchsichtigem Kunststoff, der
zumindest auf der Innenseite siegelfähig beschichtet ist, und für
Füllgüter verschiedenster Art eingesetzt wird, sind bekannt.
Diese bekannten Fensterpackungen sind jedoch für ein aseptisches
Packungssystem ungeeignet, da sie aufgrund der mit Zellglas
verklebten Fenster mit den einschlägigen Mitteln, wie H2O2, Dampf
oder dergleichen nicht sterilisiert werden können.
In der Kartonverpackungsindustrie besteht aber ein Bedarf dafür,
auch Aseptikpackungen als Fensterpackung auszubilden, und zwar
insbesondere für solche Produkte, die bisher ausschließlich in
Gläsern oder aber in durchsichtigen Standbeuteln angeboten worden
sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Aseptikpackung für Lebensmittel, insbesondere saure Produkte, wie
Zwiebeln, Gurken, Paprika oder dergleichen zu schaffen, die sowohl
einen Einblick in die Packung und damit auf das Füllgut ermöglicht
als auch mit den üblichen Sterilisiermitteln, wie H2O2, Dampf oder
dergleichen einwandfrei sterilisiert werden kann. Ferner sollen
geeignete Verfahren vorgeschlagen werden, um eine derartige
Aseptikpackung mit einfachen Mitteln herstellen und sicher
sterilisieren zu können.
Zur Schaffung einer erfindungsgemäß ausgebildeten Aseptikpackung
wird vorgeschlagen, daß in zumindest einer Seitenwandung des
Korpus ein von einer Ausstanzung in einer als Trägermaterial
dienenden Kartonbahn und einer zumindest die Ausstanzung
überdeckenden, durchsichtigen Kunststoffverbundfolie gebildetes
Fenster angeordnet ist. Für die Abdeckung der Ausstanzung
geeignete Kunststoffverbunde sind auf dem Foliensektor in
mannigfacher Weise verfügbar. Die Kunststoffverbundfolie muß den
Anforderungen an Licht (UV) und Gasdichtigkeit sowie
Bruchsicherheit gerecht werden. Die Kunststoffverbundfolie kann
die bisher für den Gas- und Lichtschutz bei Flüssigkeitspackungen
übliche Aluminiumfolie ersetzen, insbesondere dann, wenn die nach
der Erfindung ausgebildete Aseptikpackung mikrowellenfähig sein
soll. Im Rahmen der Erfindung kann die Aluminiunfolie aber auch
verbleiben, wenn z. B. die Mikrowellenfähigkeit nicht verlangt
wird.
Das Fenster kann in einer Breit- und/oder Schmalseite der Packung
angeordnet sein. Die Ausgestaltung und Form des oder der Fenster
kann an sich beliebig sein. Es hat sich jedoch als zweckmäßig
erwiesen, wenn die Ausstanzkante für das Fenster mindestens einen
Abstand von 10 bis 20 mm von den Korpuskanten aufweist, um die
Faltung und Formung der Aseptikpackung nicht zu beeinträchtigen.
Die Ecken des oder der Fenster sind zweckmäßigerweise abgerundet
ausgebildet und weisen vorzugsweise einen Radius von 3 bis 10 mm
auf. Hierdurch wird die Bildung von Bruchlinien vermieden.
In einfachster Ausgestaltung der Erfindung kann die
Kunststoffverbundfolie von einer auf die Kartonbahn aufgebrachten,
im Bereich des Fensters miteinander versiegelten Innen- und
Außenbeschichtung, vorzugsweise aus Polyäthylen oder Polypropylen
gebildet sein. Die als Kaschierfolie ausgebildete Kunststoff
verbundfolie ist vorzugsweise auf der Innenseite der
Aseptikpackung aufgebracht. Hierdurch wird dem Innendruck besser
standgehalten, als wenn die Kunststoffverbundfolie auf der
Außenseite der Aseptikpackung aufgebracht ist.
Zur Verstärkung des Fensters kann zwischen der Kartonbahn und der
Kunststoffverbundfolie ein sich zumindest über den Bereich des
Fensters erstreckender, als Trägerfolie dienender, Folienstreifen
bzw. ein Folienetikett angeordnet sein, der bzw. das aus zumindest
einseitig heißsiegelfähig beschichtetem Material besteht.
Alternativ zu dieser Lösung kann die Kunststoffverbundfolie als
den Bereich des Fensters überdeckendes Innenetikett ausgebildet
sein und auf der Außenseite ein Rahmenetikett zum Abdecken der
Stanzkante des Fensters bzw. des Übergangs
Außenbeschichtung/Fenster angeordnet sein. Dabei kann das
Rahmenetikett aus einer aluminiumbedampften und/oder eingefärbten
Folie bestehen, wodurch das Fenster optisch besonders
hervorgehoben wird.
Die Herstellung einer Aseptikpackung mit Fenster kann in
verschiedener Weise durchgeführt werden. So eignet sich ein
Verfahren, bei dem die Herstellung einer Fensterpackung von einem
unbeschichteten Verbund ausgeht und auf einem Extruder oder einer
dem Extruder vorgeschalteten Anlage erfolgt. Bei diesem Verfahren
werden in die als Trägermaterial dienende Kartonbahn Ausstanzungen
für ein oder mehrere vorgesehene Fenster eingebracht, worauf eine
Kunststoffverbundfolie auf die mit dem oder den Fenstern
versehenen Kartonbahn vollflächig aufkaschiert wird und schießlich
der so gebildete Verbund mit einem siegelfähigen Kunststoff
beidseitig überbeschichtet wird.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, nach dem Einbringen der
Ausstanzungen für das oder die Fenster in die Kartonbahn einen
fortlaufenden Folienstreifen aus zumindest einseitig
heißsiegelfähig beschichtetem Material über die gesamte
Kartonbahnlänge im Fensterbereich als Trägerfolie auf die
Innenseite der die Aseptikpackung bildenden Kartonbahn
aufzusiegeln und danach die Kunststoffverbundfolie auf die mit
Fenstern versehene Bahn vollflächig aufzukaschieren und
schließlich den so gebildeten Verbund mit einem siegelfähigen
Kunststoff beidseitig überzubeschichten. In diesem Fall kann an
Stelle eines fortlaufenden Folienstreifens ein Folienetikett im
Bereich der Ausstanzungen des oder der Fenster aufgesiegelt sein.
Eine andere Möglichkeit gemäß einem weiteren Verfahren zur
Herstellung einer Aseptikpackung sieht vor, daß ausgehend von
einem fertig beschichteten Verbund in Gestalt einer Rollenbahn
oder eines Zuschnitts die Fensterpackung in einer
Ausstattungsanlage erfolgt. In diesem Fall können in den
beidseitig beschichtenen Karton-Kunststoff-Verbund eine oder
mehrere Ausstanzungen für die vorgesehenen Fenster eingebracht
werden, worauf die Stanzkante gegen Eindringen von
(Kondens-)Wasser durch ein Imprägniermittel, wie Lack, Emulsion
oder dergleichen geschützt wird und schießlich ein aus zumindest
einseitig siegelfähig beschichtetem Material bestehendes
Innenetikett aus Kunststoffverbundfolie vollflächig aufgesiegelt
wird.
Eine andere Möglichkeit nach diesem Verfahren sieht vor, daß nach
dem Einbringen von Ausstanzungen für das oder die Fenster ein in
dem fertig beschichteten Verbund ein Innenetikett aus
Kunststoffverbundfolie im Fensterbereich vollflächig aufgesiegelt
wird, wonach auf der Außenseite ein Rahmenetikett aus z. B.
aluminiumbedampfter Kunststoffverbundfolie mit einseitig
siegelfähiger Beschichtung vollflächig aufgesiegelt wird.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die noch
unbeschichtete Kartonbahn schon im Bereich des Fensters mit
Verbindungsstegen ringförmig ausgestanzt und anschließend die
Kartonbahn einschließlich des Fensterbereichs mit einem
siegelfähigen Kunststoff beidseitig beschichtet wird. Auf der
Ausstattungsanlage wird dann unter Belassung von nach innen
vorstehenden Stegteilen eine Fensterplatte und schließlich im
Bereich des Fensters ein Innenetikett aus der Kunststoffverbund
folie vollflächig auf die Innenbeschichtung aufgesiegelt. Diese
Art der Herstellung hat den Vorteil, daß die Stanzkanten der
ersten Ausstanzung in der Kartonbahn bis auf die vergleichsweise
schmalen Stirnkanten der Stegteile durch die Innen- und
Außenbeschichtung geschützt sind und keine Imprägnierung bzw. kein
Rahmenetikett erforderlich ist.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der
Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch ein Fenster einer Aseptikpackung mit
Innen- und Außenbeschichtung,
Fig. 2 einen der Fig. 1 entsprechenden Schnitt mit einem
zusätzlichen Verstärkungsstreifen bzw. -etikett,
Fig. 3 einen der Fig. 1 entsprechenden Schnitt durch das Fenster
mit imprägnierter Stanzkante,
Fig. 4 eine Aseptikpackung mit einem Rahmenetikett,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V-V der Fig. 4 in
vergrößertem Maßstab,
Fig. 6 eine Aseptikpackung mit in der Breit- und Schmalseite
angeordnetem Fenster,
Fig. 7 einen Schnitt entlang der Linie VII-VII der Fig. 6,
Fig. 8 eine Verfahrensstufe beim zum Erzeugen des in der
Breitseite des in Fig. 6 gezeigten Fensters,
Fig. 9 einen der Fig. 2 entsprechenden Schnitt mit einer zum
Verstärkungsstreifen bzw. -etikett zusätzlichen
Kunststoffverbundfolie und
Fig. 10 einen der Fig. 1 entsprechenden Schnitt mit einer zwischen
der Innen- und Außenbeschichtung zusätzlichen Kunststoff
verbundfolie.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, ist der Karton-Kunststoff-Verbund der
Aseptikverpackung von einer als Trägermaterial dienenden
Kartonbahn 1, sowie einer Innenbeschichtung 2 und einer
Außenbeschichtung 3 gebildet. Die Innen- und Außenbeschichtung
bestehen aus einem heißsiegelfähigen Kunststoff, z. B.
Polyäthylen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist in einer
Wandung des Korpus ein Fenster 4 vorgesehen. Zu diesem Zweck ist
in der Kartonbahn 1 eine Ausstanzung angeordnet und diese
unmittelbar von der Innenbeschichtung 2 und der
Außenbeschichtung 3 abgedeckt. Die Innenbeschichtung und
Außenbeschichtung sind vollflächig miteinander verbunden, so daß
diese eine Mehrschichtverbundfolie bilden.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 entspricht im wesentlichen
derjenigen nach Fig. 1 mit dem Unterschied, daß zwischen der
Kartonbahn 1 und der Innenbeschichtung 2 eine als
Verstärkungsstreifen dienende Kunststoffverbundfolie 6 angeordnet
ist, die im Bereich des Fensters 4 zwischen der Innenbeschichtung
2 und der Außenbeschichtung 3 liegt und mit diesen Beschichtungen
verbunden ist.
Es versteht sich, daß zwischen den einzelnen Kunststoffbahnen
jeweils Haftvermittler angeordnet sind, die in der Zeichnung der
Einfachheit halber nicht dargestellt sind.
Die Ausführung nach Fig. 3 unterscheidet sich dadurch, daß die
Innenbeschichtung 2 und Außenbeschichtung 3 im Bereich der
Stanzkante 5 des Fensters 4 durchgetrennt sind, so daß die
Stanzkante 5 an sich frei liegt. Diese wird jedoch durch ein
Imprägniermittel, z. B. einen Lack 7 oder dergleichen geschützt,
so daß kein (Kondens-)Wasser in die Stanzkante eintreten kann. Das
Fenster 4 ist durch die bereits erwähnte Kunststoffverbundfolie 6
abgedeckt, die an ihren Rändern des Fensters mit der
Innenbeschichtung 2 versiegelt ist.
Bei der Ausführung gemäß der Fig. 4 und 5 ist eine Aseptikpackung
dargestellt, auf deren Innenseite die Kunststoffverbundfolie 6
angeordnet ist, die am Rand mit der Innenbeschichtung 2 verbunden
ist. Auf der Außenbeschichtung 3 ist ein Rahmenetikett 8
befestigt. Hierdurch wird die Stanzkante 5 des Fensters 4
geschützt. Das Rahmenetikett kann aluminiumbedampft oder aber
eingefärbt sein, so daß das Fenster 4 optisch hervorgehoben wird.
An dieser Stelle sei erwähnt, daß das Fenster nicht unbedingt
rechteckförmig ausgebildet zu sein braucht. Vielmehr kann es auch
jede andere Form annehmen, vor allen Dingen auch so ausgebildet
sein, daß es eine Abbildung auf der Packung z. B. eine Tasse, eine
Schüssel, ein Glas oder dergleichen umgibt bzw. ausfüllt. Aus der
Fig. 4 ist ferner ersichtlich, daß die Ecken des Fensters
abgerundet sind. Dies hat sich als vorteilhaft erwiesen, da
hierdurch Brüche im Kartonverbund vermieden werden. Außerdem ist
es empfehlenswert, den Abstand von den Stanzkanten bis zu den
Korpuslinien etwa auf 10 bis 20 mm zu belassen, da ansonsten Falt-
und Stabilitätsprobleme auftreten könnten.
In den Fig. 6 und 7 ist eine weitere Variante dargestellt, die
sich dadurch auszeichnet, daß an der Stanzkante seitlich
vorstehende Stegteile 9 vorhanden sind. Die
Kunststoffverbundfolie 6 ist auf der Innenbeschichtung 2 befestigt.
Aus Fig. 8 ist ersichtlich, wie die Fensterausbildung mit dem
Stegteil 9 erstellt wird. Dies geschieht in der Weise, daß in den
unbeschichteten Karton zunächst eine ringsumlaufende und
ringförmige Ausstanzung 11 unter Belassung von Stegen 12 erfolgt.
Daraufhin wird der Karton einschließlich der Ringausstanzung 11
vollflächig überbeschichtet, und zwar mit einem siegelfähigen
Kunststoff wie z. B. Polyäthylen. Danach wird dann unter Belassung
der nach innen vorstehenden Stegteile 9 entlang der
strichpunktierten Linie 10 eine Fensterplatte ausgestanzt und
schließlich im Bereich des Fensters ein Innenetikett aus der
Kunststoffverbundfolie 6 auf die Innenbeschichtung 2 aufgesiegelt.
Bei dieser Herstellung sind die bei der ersten Ausstanzung
erzeugten Stanzkanten der Kartonbahn weitgehend durch die Innen-
und Außenbeschichtung 2, 3 geschützt.
Bei der nachfolgenden zweiten Ausstanzung werden lediglich die
Stirnkanten der Stegteile 9 festgelegt. Die Stegteile sind in
ihrer Menge insgesamt jedoch so gering gegenüber der gesamten
Umfangsfläche des Fensters, das hier keine unerwünschte
Beeinträchtigung über die ungeschützte Stanzkante eintreten kann.
Es versteht sich, daß die Erfindung nicht nur auf die
dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt ist, sondern im
Rahmen der Ansprüche Abänderungen zuläßt. So kann an Stelle eines
Folienetiketts auch eine sich über die Bahnlänge erstreckende
Trägerfolie vorgesehen sein, so wie das in Fig. 10 dargestellt
ist. Schließlich ist es auch denkbar, sowohl ein Folienetikett 6
als auch eine sich über die Bahnlänge 8 erstreckende Trägerfolie
als Kunststoffverbundfolie 13 anzuordnen, wie das beispielsweise
in Fig. 9 gezeigt ist. Die Aseptikpackung braucht auch nicht
unbedingt einen quaderförmigen Korpus aufzuweisen.
Claims (19)
1. Aseptikpackung für Lebensmittel, insbesondere saure Produkte, wie
Zwiebeln, Gurken, Paprika oder dergleichen mit einem im
wesentlichen quaderförmigen Korpus aus einem
Karton-Kunststoff-Verbund, dadurch gekenn
zeichnet, daß in zumindest einer Seitenwandung des Korpus
ein von einer Ausstanzung in einer als Trägermaterial dienenden
Kartonbahn (1) und einer zumindest die Ausstanzung überdeckenden,
durchsichtigen Kunststoffverbundfolie (13) gebildetes Fenster (4)
angeordnet ist.
2. Aseptikpackung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Fenster (4) in einer Breit- und/oder
Schmalseite der Packung angeordnet ist.
3. Aseptikpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Ausstanzkanten (5) für das
Fenster (4) mindestens einen Abstand von 10 bis 20 mm von den
Korpuskanten aufweisen.
4. Aseptikpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ecken des
oder der Fenster (4) abgerundet ausgebildet sind, und vorzugsweise
einen Radius von 4 bis 10 mm aufweisen.
5. Aseptikpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Kunststoffverbundfolie (13) von einer auf der Kartonbahn (1)
aufgebrachten, im Bereich des Fensters (4) miteinander
versiegelten Innen- und Außenbeschichtung (2, 3), vorzugsweise aus
Polyäthylen ausgebildet ist.
6. Aseptikpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die als
Kaschierfolie ausgebildete Kunststoffverbundfolie (13)
vorzugsweise auf der Innenseite der Aseptikpackung aufgebracht ist.
7. Aseptikpackung nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kunststoffverbundfolie (13) von einem
sich zumindest über den Bereich des Fensters (4) erstreckenden,
als Trägerfolie dienenden Folienstreifen bzw. Folienetikett (6)
gebildet ist, der bzw. das aus zumindest einseitig heißsiegelfähig
beschichtem Material besteht.
8. Aseptikpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stanzkante
(5) des Fensters durch ein Imprägniermittel (7), wie Lack,
Emulsion oder dergleichen geschützt ist.
9. Aseptikpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Kunststoffverbundfolie (6) als den Bereich des Fensters (4)
überdeckendes Innenetikett ausgebildet ist und daß auf der
Außenseite ein Rahmenetikett (8) zum Abdecken der Stanzkante (5)
des Fensters (4) bzw. des Übergangs Außenbeschich
tung (3)/Fenster (4) angeordnet ist.
10. Aseptikpackung nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Rahmenetikett (8) aus einer
aluminiumbedampften und/oder eingefärbten Folie besteht.
11. Aseptikpackung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10,
gekennzeichnet durch im Bereich der
ringsumlaufenden Stanzkante (5) der Ausstanzung des Fensters (4)
angeordnete Stegteile (9).
12. Verfahren zum Herstellen einer Aseptikpackung nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Herstellung einer Fensterpackung
ausgehend von einem unbeschichteten Verbund auf einem Extruder
oder einer dem Extruder vorgeschalteten Anlage erfolgt.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß in einer als Trägermaterial dienenden
Kartonbahn Ausstanzungen für ein oder mehrere vorgesehene Fenster
eingebracht werden, worauf eine Kunststoffverbundfolie auf die mit
dem oder den Fenstern versehene Kartonbahn vollflächig
aufkaschiert wird und schließlich der so gebildete Verbund mit
einem siegelfähigen Kunststoff beidseitig überbeschichtet wird.
14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß nach dem Einbringen der Ausstanzungen für
das oder die Fenster in die Kartonbahn ein fortlaufender
Folienstreifen aus zumindest einseitig heißsiegelfähig
beschichtetem Material über die gesamte Kartonbahnlänge im
Fensterbereich als Trägerfolie auf die Innenseite der die
Aseptikpackung bildenden Kartonbahn aufgesiegelt wird, wonach die
Kunststoffverbundfolie auf die mit Fenstern versehene Bahn
vollflächig aufkaschiert und schließlich der so gebildete Verbund
mit einem siegelfähigen Kunststoff beidseitig überbeschichtet wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß an Stelle eines fortlaufenden
Folienstreifens ein Folienetikett im Bereich der Ausstanzungen des
oder der Fenster aufgesiegelt wird.
16. Verfahren zum Herstellen einer Aseptikpackung nach einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Herstellung einer Fensterpackung
ausgehend von einem fertigbeschichteten Verbund in Gestalt einer
Rollenbahn oder einem Zuschnitt in einer Ausstattungsanlage
erfolgt.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß in den beidseitig beschichteten
Karton-Kunststoff-Verbund Ausstanzungen für ein oder mehrere
vorgesehene Fenster eingebracht werden, worauf die Stanzkante
gegen Eindringen von (Kondens-)Wasser imprägniert wird und
schließlich ein aus zumindest einseitig siegelfähig beschichtetem
Material bestehendes Innenetikett aus Kunststoffverbundfolie
vollflächig über die Fensteröffnung oder Fensteröffnungen
gesiegelt wird.
18. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß nach dem Einbringen von Ausstanzungen für
das oder die Fenster ein Innenetikett aus Kunststoffverbundfolie
im Fensterbereich vollflächig aufgesiegelt wird, wonach auf der
Außenseite ein Rahmenetikett aus z. B. aluminiumbedampfter
Kunststoffverbundfolie mit einseitig siegelfähiger Beschichtung
vollflächig aufgesiegelt wird.
19. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die
unbeschichtete Kartonbahn zunächst im Bereich des Fensters mit
Verbindungsstegen ringförmig ausgestanzt und darauf die Kartonbahn
einschließlich des Fensterbereichs mit einem siegelfähigen
Kunststoff beidseitig beschichtet wird, wonach unter Belassung von
nach innen vorstehenden Stegteilen eine Fensterplatte ausgestanzt
wird und schließlich im Bereich des Fensters ein Innenetikett aus
der Kunststoffverbundfolie vollflächig auf die Innenbeschichtung
aufgesiegelt wird.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19893920484 DE3920484A1 (de) | 1989-06-22 | 1989-06-22 | Aseptikpackung fuer lebensmittel, insbesondere saure produkte, wie zwiebeln, gurken, paprika oder dergleichen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19893920484 DE3920484A1 (de) | 1989-06-22 | 1989-06-22 | Aseptikpackung fuer lebensmittel, insbesondere saure produkte, wie zwiebeln, gurken, paprika oder dergleichen |
Publications (1)
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DE3920484A1 true DE3920484A1 (de) | 1991-01-03 |
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ID=6383354
Family Applications (1)
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DE19893920484 Ceased DE3920484A1 (de) | 1989-06-22 | 1989-06-22 | Aseptikpackung fuer lebensmittel, insbesondere saure produkte, wie zwiebeln, gurken, paprika oder dergleichen |
Country Status (1)
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DE (1) | DE3920484A1 (de) |
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