DE3918651A1 - Ueberspannungsschutzgeraet - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Überspannungsschutzgerät mit einem öffenbaren Ge
häuse und mehreren in dem Gehäuse nebeneinander auswechselbar eingesetzten
Schutzmodulen, wobei jedem Schutzmodul ein Leitungsstecker und eine Leitungs
buchse zum Anschluß entsprechender, zu schützender Leitungen zugeordnet ist.
Aus der Praxis bekannte Überspannungsschutzgeräte der in Rede stehenden Art
weisen ein aus Metall bestehendes Gehäuse mit einem Boden und zwei Seiten
wänden auf. Auf das Gehäuse ist ein Deckel aufsetzbar, der gleichzeitig die
Stirnseiten des Gehäuses bildet. Auf dem Boden des Gehäuses ist eine Tragpla
tine mitmehreren mit Anschlußbuchsen versehenen Anschlußflächen für Schutz
module angeordnet. Die Schutzmodule sind auf die Tragplatine aufsteckbar mit
Anschlußsteckern, die gleichzeitig der mechanischen Befestigung und der elek
trischen Verbindung dienen. Die auf der Tragplatine angeordneten elektrischen
Leiterbahnen sind für jede Anschlußfläche separat über Kabelbäume mit je
weils eine Steckergruppe bzw. eine Buchsengruppe bildenden Leitungssteckern
bzw. Leitungsbuchsen verbunden. Die Leitungsstecker und Leitungsbuchsen be
finden sich ortsfest angeordnet an den Stirnwänden des Gehäuses. Die Trag
platine weist eine durchgehende, als Potentialausgleichsschiene dienende Lei
terbahn auf, die in jede Anschlußfläche führt und dort von jedem Schutzmodul
kontaktierbar ist. Zur Potentialausgleichsschiene werden Überspannungstran
sienten abgeleitet. Die Potentialausgleichsschiene ist über ein entsprechend
stark dimensioniertes Kabel mit einem Schraubanschluß am Boden des Gehäuses
verbunden, an den seinerseits ein entsprechendes Massekabel oder Potential
ausgleichskabel extern angeschlossen werden kann.
Bei dem bekannten, zuvor erläuterten Überspannungsschutzgerät sind zwar die
Schutzmodule jeweils einzeln und ohne Störung benachbarter Schutzmodule aus
wechselbar, sie sind allerdings nur in einer Richtung in das Gehäuse bzw. auf
die Tragplatine einsetzbar bzw. aufsetzbar. Das Gehäuse hat also eine Ein
gangsseite zum Anschluß externer Leitungen und eine Ausgangsseite zum An
schluß der zu schützenden Leitungen bzw. des zu schützenden Gerätes, beispiels
weise eines Computers. Außerdem ist das bekannte Überspannungsschutzgerät her
stellungstechnisch aufwendig, da eine Vielzahl von Leitungen zwischen der Trag
platine einerseits und den Leitungssteckern und Leitungsbuchsen andererseits
verlegt und befestigt, meist angelötet werden müssen. Wegen dieses Herstel
lungsaufwands ist das bekannte Überspannungsschutzgerät auch relativ teuer.
Bekannt sind im übrigen Einzel-Überspannungsschutzgeräte, die nur für eine zu
schützende Leitung bestimmt und geeignet sind: Es handelt sich hierbei um
einen Schutzbaustein aus einem Schutzmodul mit integriertem Leitungsstecker
und integrierter Leitungsbuchse. Auch hierbei gilt, daß es sich bei dem Lei
tungsstecker bzw. der Leitungsbuchse regelmäßig um eine Steckergruppe bzw.
Buchsengruppe handelt. Dieses bekannte Einzel-Überspannungsschutzgerät läßt
sich als eine Art Adapter einfach in eine bestehende Leitung, insbesondere
Datenleitung zwischenschalten. Ein solcher Schutzbaustein kann gewendet wer
den und ist auch im übrigen optimal flexibel einsetzbar. Bei Einsatz einer
Mehrzahl von solchen Schutzbausteinen verliert man aber ziemlich schnell den
Überblick bzw. erzeugt in einem Schaltschrank od. dgl. oder an einer Wand
eines Büroraums ein erhebliches Durcheinander. Sind mehrere Schutzmodule an
einer Stelle erforderlich, so greift man daher stets auf das eingangs erläu
terte große Überspannungsschutzgerät zurück.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, daß bekannte, eingangs erläuter
te Überspannungsschutzgerät für mehrere Schutzmodule in seinem Aufbau erheb
lich zu vereinfachen und in seiner Anwendung flexibler zu gestalten.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist dadurch gelöst, daß jeder Schutzmodul, wie an
sich bekannt, mit dem Leitungsstecker und der Leitungsbuchse zusammen als komplet
ter, einteiliger, separater handhabbarer Schutzbaustein ausgeführt ist, daß der
Schutzbaustein lose in das Gehäuse eingesetzt ist und daß das Gehäuse Eintritts
öffnungen für die mit entsprechenden Steckern und Buchsen versehenen Leitungen
aufweist. Erfindungsgemäß ist erkannt worden, daß die an sich bekannten Schutz
bausteine entgegen der bislang vertretenen Auffassung durchaus für eine geordne
te Verwendung in einem großen Überspannungsschutzgerät geeignet sind, nämlich
dann, wenn man eine Mehrzahl von separat handhabbaren Schutzbausteinen in einem
diese umgebenden, eine vorgegebene Zuordnung der Schutzbausteine zueinander vor
gebenden Gehäuse anordnet. Das Gehäuse muß natürlich Eintrittsöffnungen für
die mit den entsprechenden Steckern und Buchsen versehenen Leitungen aufwei
sen, ansonsten beherbert das Gehäuse lediglich die Mehrzahl von an sich be
kannten Schutzbausteinen. Mit dieser verblüffend einfachen Lösung gelingt,
es den herstellungstechnischen Aufwand eines solchen Überspannungsschutzge
rätes drastisch zu verringern. Die in großen Stückzahlen gefertigten, voll
mit Leitungsstecker und Leitungsbuchse konfektionierten Schutzbaustei:ne
lassen sich hier ohne weiteres verwenden und unmittelbar mit den zu schützen
den Leitungen verbinden. Es entfallen sämtliche internen Leitungen und Löt
verbindungen im Überspannungsschutzgerät. Außerdem sind die Schutzbausteine
in dem Gehäuse in völlig flexibler Weise einsetzbar.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der Erfindung auszugestal
ten und weiterzubilden, wozu einerseits auf die dem Anspruch 1 nachgeordneten
Ansprüche, andererseits auf die Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbei
spiels verwiesen wird. In der Zeichnung zeigt die einzige Figur in perspekti
vischer Ansicht ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Überspannungsschutzgerätes.
Das in der einzigen Figur der Zeichnung dargestellte Überspannungsschutzgerät
weist zunächst ein öffenbares Gehäuse 1 und mehrere, im dargestellten Ausfüh
rungsbeispiel 4 in dem Gehäuse 1 nebeneinander auswechselbar eingesetzte
Schutzmodule 2 auf. Jedem Schutzmodul 2 ist ein Leitungsstecker 3 und eine
Leitungsbuchse 4 zum Anschluß entsprechend zu schützender Leitungen zugeord
net. Grundsätzlich wäre es auch möglich, zwei Leitungsstecker oder zwei Lei
tungsbuchsen vorzusehen, üblich ist aber eher die Verbindung eines Leitungs
steckers mit einer Leitungsbuchse.
Von wesentlicher Bedeutung ist nun zunächst, daß, wie an sich bekannt, jeder
Schutzmodul 2 mit dem Leitungsstecker 3 und der Leitungsbuchse 4 zusammen als
kompletter, einteiliger, separat handhabbarer Schutzbaustein 5 ausgeführt
ist und lose in das Gehäuse 1 eingesetzt ist und daß das Gehäuse 1 Eintritts
öffnungen für die mit entsprechenden Steckern und Buchsen versehenen Leitungen
aufweist. Die Vorteile dieser Konstruktion sind im allgemeinen Teil der Be
schreibung erläutert worden, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen verwie
sen werden darf. In der einzigen Figur sind die zu schützenden bzw. die ent
sprechenden Leitungen mit deren Steckern und Buchsen nicht eingezeichnet, da
das die Verständlichkeit der Darstellung beeinträchtigen würde.
Das Gehäuse des Überspannungsschutzgerätes könnte in einem ersten Ausführungs
beispiel so gestaltet sein wie das Gehäuse des bekannten Überspannungsschutz
gerätes, von dem die Erfindung ausgeht, nämlich mit einem Boden, zwei sich pa
rallel zu den Schutzbausteinen erstreckenden Seitenwänden, zwei sich quer an
den Schutzbausteinen vorbei erstreckenden Stirnwänden und einem öffenbaren
Deckel. Dann müßte es so sein, daß in den Stirnwänden in durch die Breite der
Schutzbausteine vorgegebenen Abständen die Eintrittsöffnungen für die Lei
tungen vorgesehen sind. Bei geöffnetem Deckel könnten dann die Leitungen in
das Gehäuse eingelegt und über die Stecker/Leitungsbuchsen bzw. Buchsen/Lei
tungsstecker mit den Schutzbausteinen verbunden werden. Beispielsweise könnte
man sich das so vorstellen, daß die Eintrittsöffnungen als nach oben hin of
fene, U-förmige Ausnehmungen in den Stirnwänden ausgeführt sind. Die im Inne
ren des Gehäuses befindlichen Stecker und Buchsen an den Leitungen würden
gleichzeitig verhindern, daß die Leitungen einmal eingelegt aus dem Gehäuse
wieder herausrutschen oder herausgezogen werden können.
Die einzige Figur der Zeichnung zeigt nun eine gegenüber der zuvor erläuter
ten, eher normalen Gestaltung des Gehäuses eine weiter bevorzugte Gestaltung,
die dadurch gekennzeichnet ist, daß das Gehäuse 1 - nur - einen Boden 6 und
zwei sich parallel zu den Schutzbausteinen 5 erstreckenden Seitenwände 7 so
wie einen öffenbaren Deckel 8 aufweist, die Eintrittsöffnungen also durch das
Fehlen von Stirnwänden gebildet sind. Diese Konzeption hat den ganz erheb
lichen Vorteil, daß die Leitungen mit deren Steckern und Buchsen nicht in
das Gehäuse körperlich eingeführt werden müssen, sondern nur an das Gehäuse
herangeführt zu werden brauchen. Bei eingesetzten Schutzbausteinen 5 und ge
schlossenem Deckel 8 kann in jede Leitung ohne weiteres an den entsprechen
den Leitungsstecker 3 bzw. die entsprechende Leitungsbuchse 4 des jeweiligen
Schutzbausteins von außen her angeschlossen werden.
Bislang ist noch nicht darüber ausgeführt woden, wie das Gehäuse 1 im Inneren
aussehen kann. Im Prinzip wäre es möglich, die Schutzbausteine 5 einfach lose
nebeneinander im Inneren des Gehäuses 1 anzuordnen. Die Ordnung im Inneren
des Gehäuses 1 würde darunter aber zweifelsfrei ein wenig leiden. Folglich
zeigt die einzige Figur der Zeichnung nach bevorzugter Lehre, daß das Gehäu
se 1 im Inneren durch Zwischenwände 9 in eine Mehrzahl von stirnseitig und
oben offenen Aufnahmefächern 10 für jeweils einen Schutzbaustein 5 unterteilt
ist. Die Aufteilung des Inneren des Gehäuses 1 in mehrere, hier vier Aufnah
mefächer 10 hat den Vorteil, daß für jeden Schutzbaustein 5 ein genau vorge
gebener, abmessungsmäßig passender Platz vorgegeben ist, so daß im Inneren
des Gehäuses 1 perfekte Ordnung herrscht, aber auch die elektrotechnisch er
forderlichen Isolationsabstände der Schutzbausteine 5 voneinander eingehalten
sind.
Die einzige Figur der Zeichnung zeigt schon anhand der erkennbaren Leitungs
stecker 3 und Leitungsbuchsen 4, die im übrigen auch hier jeweils als Stec
kergruppe bzw. Buchsengruppe ausgeführt sind, daß das erfindungsgemäße Über
spannungsschutzgerät eine hohe Schaltungstechnische Flexibilität bietet, in
dem nämlich jeder Schutzbaustein 5 in zwei um 180° gegeneinander versetzten
Positionen in das Gehäuse 1, insbesondere also in die Aufnahmefächer 10 im
Gehäuse 1, einsetzbar ist. Diese Anordnungsmöglichkeiten tragen der Tatsache
Rechnung, daß jeder, an sich bekannter, Schutzbaustein 5 eine Eingangsseite
zum Anschluß der externen Leitung und eine Ausgangsseite zum Anschluß der zu
schützenden Leitung hat. Es ist ein großer Gewinn an Flexibilität, wenn man
in einem großen Überspannungsschutzgerät nicht darauf festgelegt ist, daß alle
Schutzbausteine 5 die gleiche "Richtung" haben. Die erfindungsgemäße Lösung
schafft vielmehr die Möglichkeit, daß jeder Schutzbaustein 5 individuell die
gewünschte "Richtung" für den Überspannungsschutz haben kann.
Während die Zwischenwände 9 im Inneren des Gehäuses 1 im dargestellten Aus
führungsbeispiel für eine seitliche Fixierung der Schutzbausteine 5 im Gehäu
se 1 sorgen, kommt auch einer Fixierung in Längsrichtung durchaus Bedeutung
zu. Dazu zeigt das hier dargestellte Ausführungsbeispiel, daß das Gehäuse 1,
insbesondere die Zwischenwände 9 im Gehäuse 1, mit Fixierungsausformungen 11
zur Lagefixierung der Schutzbausteine 5 versehen sind. Im dargestellten Aus
führungsbeispiel handelt es sich bei den Fixierungsausformungen 11 einfach
um nach oben hin offene, U-förmige Ausnehmungen an den oberen, dem öffenbaren
Deckel 8 zuweisenden Rändern einerseits der Seitenwände 7, andererseits der
Zwischenwände 9. Entsprechend könnten aber Fixierungsausformungen auch Aus
nehmungen im Boden 6 des Gehäuses 1, vom Boden 6 des Gehäuses 1 aufragende
Fixierungsstifte od. dgl. sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel gilt je
denfalls, daß jede Fixierungsausformung 11 des Gehäuses 1 mit einer Fixie
rungsschraube 12 versehen ist. Durch Einschrauben der Fixierungsschraube 12
kann ein in die Fixierungsausformung 11 in Form einer Ausnehmung hineinragen
des Fixierungsteil am Schutzbaustein 5 mechanisch fixiert werden.
Jeder der an sich bekannten Schutzbausteine 5 muß natürlich in an sich be
kannter Weise an eine Potentialausgleichsschiene angeschlossen werden. Dazu
empfiehlt es sich auch im Rahmen der Lehre der Erfindung, daß jeder Schutz
baustein 5 einen Anschlußkörper 13 zum elektrischen Anschluß an eine Poten
tialausgleichsschiene, insbesondere eine Masseschiene aufweist und die Poten
tialausgleichsschiene Anschlußmöglichkeiten für jeden der Schutzbausteine 5
aufweist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich beim Anschluß
körper 13 um eine vom Gehäuse des Schutzbausteins 5 an einem Winkel vorsprin
gende Anschlußschraube mit aufgeschraubter Anschlußmutter, die in die als
Ausnehmung gestaltete Fixierungsausformung 11 eingreift. Das läßt sich in der
einzigen Figur vorn an der Stirnwand 7 im rechten oberen Winkel angedeutet
erkennen.
Wie im einzelnen die Potentialausgleichsschiene ausgeführt ist und wie sie
mit den mehreren Schutzbausteinen 5 in Kontakt gebracht werden kann, läßt
sich auf ganz unterschiedliche Weise realisieren. Im dargestellten Ausfüh
rungsbeispiel wird das unter Nutzung der Tatsache realisiert, daß das Gehäu
se 1 aus Metall besteht und als Potentialausgleichsschiene genutzt werden
kann, und zwar dadurch, daß die elektrischen Anschlußkörper 13 der Schutzbau
steine 5 in die als Ausnehmung ausgeführten Fixierungsausformungen 11 des
Gehäuses 1 eingreifen und gleichzeitig zur Lagerfixierung und zum elektrischen
Anschluß an die Potentialausgleichsschiene - die das Gehäuse 1 bildet - führen.
Auf diese Weise ist auch für den Anschluß an die Potentialausgleichsschiene
eine Lösung gefunden worden, die ohne Leitungen und Leitungsverbindungen aus
kommt. Ein weiterer Schritt zu einer optimal einfachen Herstellung.
Die weiter oben angesprochene Fixierungsschraube 12 in der Fixierungsausfor
mung 11 dient also einerseits der mechanischen Fixierung, andererseits und ins
besondere aber auch der elektrischen Kontaktierung mit der Potentialausgleichs
schiene.
In der einzigen Figur der Zeichnung ist nur angedeutet, daß jeder Schutzbau
stein 5 nur einen elektrischen Anschlußkörper 13 aufweist, das Gehäuse 1, ins
besondere die Zwischenwände 9 des Gehäuses 1, aber je Schutzbaustein 5 zwei
den beiden um 180° gegeneinander versetzten Positionen des Schutzbausteins 5
entsprechend angeordnete Fixierungsausformungen 11 aufweist. Dies trägt der
Tatsache Rechnung, daß bei um 180° gewendet angeordnetem Schutzbaustein 5 der
eine elektrische Anschlußkörper 13 eben auch um 180° gewendet liegt und dort
in Eingriff mit einer Fixierungsausformung 11 zum Anschluß an die Potential
ausgleichsschiene kommen muß. Berücksichtigt ist dabei insbesondere, daß die
Schutzbausteine 5 eben handelsübliche Einzel-Überspannungsschutzgeräte sind,
bei denen bei Einzelanwendung natürlich ein Anschlußkörper 13 für eine Poten
tialausgleichsschiene völlig ausreichend ist.
Die weiter oben erläuterte, in der einzigen Figur der Zeichnung dargestellte
und anwendungstechnisch besonders zweckmäßige "offene" Gestaltung des Gehäu
ses 1 ohne Stirnwände führt zu einer weiteren Möglichkeit, die Herstellung des
Überspannungsschutzgerätes zu vereinfachen und kostenmäßig zu verbessern. Die
se Möglichkeit besteht darin, daß das Gehäuse 1 als Abschnitt eines extrudier
ten, insbesondere aus Aluminium bestehenden Hohlprofils ausgeführt ist und
die Zwischenwände 9, so vorhanden, als Längsstege des Hohlprofils ausgeführt
sind. Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt das Gehäuse 1 als Abschnitt
eines Aluminium-Hohlprofils, an dessen Boden 6 an seitlich abragenden Flan
schen 14 ein externer Schraubanschlußkörper 15 zum Anschluß eines Masseka
bels od. dgl. in üblicher Weise angebracht ist.
Die Ausgestaltung des Gehäuses 1 als Hohlprofil schafft die Möglichkeit, in
Richtung parallel zu den Schutzbausteinen 5 Nuten, Stege usw. vorzusehen.
Das wird im Rahmen der Erfindung dadurch genutzt, daß die Fixierungsschrau
ben 12 in parallel zu den Schutzbausteinen 5 verlaufende Extrusionskanäle 16
einschraubbar sind. In der einzigen Figur der Zeichnung ist ein Extrusions
kanal 16 ohne eingeschraubte Fixierungsschraube 12 zum Zwecke des besseren
Verständnisses gezeigt.
Auch für den Deckel 8 gilt, daß dieser als Abschnitt eines separaten Hohl
profils ausgeführt sein kann. Es kann sich dabei um ein Kunststoff-Hohlpro
fil handeln, da der Deckel 8 keine besonderen Aufgaben bei der elektrischen
Konzeption hat, insbesondere nicht als Potentialausgleichsschiene dienen
muß. Ein aus Kunststoff bestehender Deckel 8 hat den Vorteil, daß gleich
zeitig ein Berührungsschutz isolationstechnisch verwirklicht ist. Im dar
gestellten Ausführungsbeispiel ist allerdings der Deckel 8 ein Abschnitt
eines Aluminium-Kunststoffhohlprofils.
Bislang ist nur gesagt worden, daß der Deckel 8, wie im Stand der Technik be
kannt, öffenbar sein soll. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt nur ein be
sonders bevorzugtes Ausfühhungsbeispiel, für das gilt, daß der Deckel 8
schwenkbar bzw. klappbar an einer Seitenwand 7 des Gehäuses 1 gelagert und
mit der gegenüberliegenden Seitenwand 7 in geschlossenem Zustand verbindbar,
insbesondere verrastbar ist. Zum Zwecke der schwenkbaren bzw. klappbaren La
gerung des Deckels 8 an der in der einzigen Figur rechts liegenden Seiten
wand 7 des Gehäuses 1 ist hier ebenfalls eine besondere konstruktive Lösung
verwirklicht. Es gilt nämlich, daß zwischen der Seitenwand des Gehäuses 1 und
dem Deckel 8 eine aus einer im Querschnitt teilringförmigen Lagerschale und
einem im Querschnitt teilkreisförmigen Lagerkopf bestehende Schwenklagerung 17
vorgesehen ist. Auch diese konstruktive Lösung ist auf die Besonderheiten bei
extrudierbaren Hohlprofilen abgestimmt.
Im in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Boden 6 des Ge
häuses 1 einfach als plattenförmige Flansche aufweisender Fußteil ausgebildet,
der irgendwo aufgeschraubt werden kann. Nicht dargestellt ist also, daß der
Boden des Gehäuses beispielsweise als Tragschienen-Befestigungsfuß ausgeführt
sein kann. Auch andere Gestaltungsmöglichkeiten für den Boden 6 des Gehäuses 1
bieten sich einem Durchschnittsfachmann.
Claims (17)
1. Überspannungsschutzgerät mit einem öffenbaren Gehäuse und mehreren in dem
Gehäuse nebeneinander auswechselbar eingesetzten Schutzmodulen, wobei jedem
Schutzmodul ein Leitungsstecker und eine Leitungsbuchse zum Anschluß entspre
chender, zu schützender Leitungen zugeordnet sind, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder Schutzmodul (2), wie an sich bekannt, mit dem Leitungs
stecker (3) und der Leitungsbuchse (4) zusammen als kompletter, einteiliger; sepa
rat handhabbarer Schutzbaustein (5) ausgeführt ist, daß der Schutzbaustein (5) lo
se in das Gehäuse (1) eingesetzt ist und däß das Gehäuse (1) Eintrittsöffnungen
für die mit entsprechenden Steckern und Buchsen versehenen Leitungen aufweist.
2. Überspannungsschutzgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse einen Boden, zwei sich parallel zu den Schutzbausteinen erstreckende
Seitenwände, zwei sich quer an den Schutzbausteinen vorbei erstreckende Stirn
wände und einen öffenbaren Deckel aufweist und daß in den Stirnwänden in durch
die Breite der Schutzbausteine vorgegebenen Abständen die Eintrittsöffnungen
für die Leitungen vorgesehen sind.
3. Überspannungsschutzgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Eintrittsöffnungen als nach oben hin offene, U-förmige Ausnehmungen in den
Stirnwänden ausgeführt sind.
4. Überspannungsschutzgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (1) - nur - einen Boden (6) und zwei sich parallel zu den Schutzbau
steinen (5) erstreckende Seitenwände (7) sowie einen öffenbaren Deckel (8) auf
weist, die Eintrittsöffnungen also durch das Fehlen von Stirnwänden gebildet
sind.
5. Überspannungsschutzgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Gehäuse (1) im Inneren durch Zwischenwände (9) in eine Mehr
zahl von stirnseitig und oben offenen Aufnahmefächern (10) für jeweils einen
Schutzbaustein (5) unterteilt ist.
6. Überspannungsschutzgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder Schutzbaustein (5) in zwei um 180° gegeneinander versetz
ten Positionen in das Gehäuse (1), insbesondere also in die Aufnahmefächer (10)
im Gehäuse (1), einsetzbar ist.
7. Überspannungsschutzgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Gehäuse (1), insbesondere die Zwischenwände (9) im Gehäu
se (1), mit Fixierungsausformungen (11) zur Lagefixierung der Schutzbaustei
ne (5) versehen sind.
8. Überspannungsschutzgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Fixierungsausformung (11) des Gehäuses (1) mit einer Fixierungsschraube (12)
versehen ist.
9. Überspannungsschutzgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder Schutzbaustein (5) einen Anschlußkörper (13) zum elektri
schen Anschluß an eine Potentialausgleichsschiene, insbesondere eine Masse
schiene, aufweist und die Potentialausgleichsschiene Anschlußmöglichkeiten
für jeden der Schutzbausteine (5) aufweist.
10. Überspannungsschutzgerät nach Anspruch 7 oder 8 und Anspruch 9, wobei das
Gehäuse aus Metall besteht und als Potentialausgleichsschiene dient, dadurch
gekennzeichnet, daß die elektrischen Anschlußkörper (13) der Schutzbausteine (5)
in die als Ausnehmungen ausgeführten Fixierungsausformungen (11) des Gehäu
ses (1) eingreifen und gleichzeitig zur Lagefixierung und zum elektrischen An
schluß an die Potentialausgleichsschiene führen.
11. Überspannungsschutzgerät nach Anspruch 6 und Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder Schutzbaustein (5) nur einen elektrischen Anschlußkör
per (13) aufweist, das Gehäuse (1), insbesondere die Zwischenwände (9) des
Gehäuses (1), aber je Schutzbaustein (5) zwei den beiden um 180° gegeneinan
der versetzten Positionen des Schutzbausteins (5) entsprechend angeordnete
Fixierungsausformungen (11) aufweist.
12. Überspannungsschutzgerät nach Anspruch 4 und ggf. einem der Ansprüche 5
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) als Abschnitt eines ex
trudierten, insbesondere aus Aluminium bestehenden Hohlprofils ausgeführt ist
und die Zwischenwände (9), so vorhanden, als Längsstege des Hohlprofils aus
geführt sind.
13. Überspannungsschutzgerät nach den Ansprüchen 8 und 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Fixierungsschrauben (12) in parallel zu den Schutzbaustei
nen (5) verlaufende Extrusionskanäle (16) einschraubbar sind.
14. Überspannungsschutzgerät nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeich
net, daß der Deckel (8) als Abschnitt eines separaten, aus Kunststoff, Metall
oder metallisiertem Kunststoff, insbesondere aus Aluminium bestehenden Hohl
profils ausgeführt ist.
15. Überspannungsschutzgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Deckel (8) schwenkbar bzw. klappbar an einer Seiten
wand (7) des Gehäuses (1) gelagert und mit der gegenüberliegenden Seiten
wand (7) in geschlossenem Zustand verbindbar, insbesondere verrastbar ist.
16. Überspannungsschutzgerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der Seitenwand des Gehäuses (1) und dem Deckel (8) eine aus einer
im Querschnitt teilringförmigen Lagerschale und einem im Querschnitt teil
kreisförmigen Lagerkopf bestehende Schwenklagerung (17) vorgesehen ist.
17. Überspannungsschutzgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Boden des Gehäuses als Tragschienen-Befestigungsfuß
ausgeführt ist.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DE3918651A DE3918651A1 (de) | 1989-06-08 | 1989-06-08 | Ueberspannungsschutzgeraet |
Applications Claiming Priority (1)
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DE3918651A DE3918651A1 (de) | 1989-06-08 | 1989-06-08 | Ueberspannungsschutzgeraet |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3918651A1 true DE3918651A1 (de) | 1990-12-13 |
DE3918651C2 DE3918651C2 (de) | 1991-04-11 |
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ID=6382312
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE3918651A Granted DE3918651A1 (de) | 1989-06-08 | 1989-06-08 | Ueberspannungsschutzgeraet |
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DE (1) | DE3918651A1 (de) |
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- 1989-06-08 DE DE3918651A patent/DE3918651A1/de active Granted
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