DE3918034C2 - Schneidwerkzeug für die Bearbeitung von Innen- und Außenkonturen an einem Werkstück - Google Patents
Schneidwerkzeug für die Bearbeitung von Innen- und Außenkonturen an einem WerkstückInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Schneidwerkzeug nach
der Gattung des Hauptanspruchs. Bei einem bekannten
Schneidwerkzeug dieser Gattung (DE-AS 16 02 854), das
eine Bohrstange als Werkzeuggrundkörper hat, ist der
Schneidplattenträger in einem im Querschnitt recht
eckigen Querloch der Bohrstange eingesteckt und durch
eine in der Bohrstange drehbar gelagerte Klemm
schraube gegen die eine flache Seitenwand des Quer
lochs gespannt. Zur radialen Einstellung des Schneid
plattenträgers ist ein den vom Schneidplattenträger
freigelassenen Bereich des Querlochs zentral durch
setzender Gewindebolzen vorgesehen, der in eine Ge
windebohrung im Schneidplattenträger eingreift und
sich außen am Umfang der Bohrstange über ein Form
stück abstützt. Zusätzlich dazu ist noch eine weitere
Schraube vorgesehen, die ein Längsverschieben des
Gewindebolzens verhindert und den Schneidplatten
träger zusätzlich zu dem durch Anziehen der Klemm
schraube hervorgerufenen Reibungsschluß gegen den
Bearbeitungsdruck abstützt. Diese Ausführung ist
nachteilig, weil der Schneidplattenträger nur quer
zur Bohrstangenachse verstellt werden kann und sie
sich daher für Komplettwerkzeuge zur gleichzeitigen
Innen- und Außenrundbearbeitung nicht eignet.
Aus der DE 36 11 672 A1 ist ein Schneidplattenträger
bekannt, der zur Positionierung und zum Abstützen ge
gen einen Bearbeitungsdruck Druckstücke aufweist, die
mittels eines Stellgliedes gegen eine der Seitenwand
gegenüberliegende Stützwand drückbar sind. Die Druck
glieder werden hier von verdrehbar gelagerten Zylin
derstiften gebildet, die exzentrische Abschnitte auf
weisen. Eine Positionierung erfolgt durch Verdrehen
der Zylinderstifte, wobei die exzentrischen Abschnit
te gegen die der Seitenwand der Schneidplatte gegen
überliegende Stützwand gedrückt werden. Um die Zylin
derstifte in ihrer gewollten Lage zu halten, sind
diese durch eine Feder mit einer Federkraft zu beauf
schlagen.
Aus der DE 27 60 226 C2 ist eine Spannvorrichtung zum
Einspannen eines Schneidwerkzeuges bekannt, bei der
mittels einer Druckkugel Verriegelungskugeln in Aus
nehmungen gedrängt werden. Die Druckkugel wird hier
bei durch ein Stellglied bewegt. Eine von dem Stell
glied aufgebrachte Betätigungskraft wirkt hierbei
axial - in Stellrichtung der Schraube gesehen - auf
die Druckkugel.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Schneidwerkzeug der
gattungsgemäßen Art zu schaffen, das in einfacher
Weise exakt und zuverlässig positionierbar ist.
Das erfindungsgemäße Schneidwerkzeug mit den im An
spruch 1 genannten Merkmalen zeichnet sich durch eine
kompakte Ausführung aus, die zudem auch die Möglich
keit eröffnet, die Position der Schneidplatte bzw.
des Schneidplattenträgers am Werkzeuggrundkörper in
zwei Achsrichtungen einstellbar zu machen. Durch die
flache Bauweise und die Möglichkeit, die Schneidplat
te bzw. Schneidkante an einer frei zugänglichen Ecke
des Schneidplattenträgers anzuordnen, eignet sich das
erfindungsgemäß ausgebildete Werkzeug insbesondere
auch für die Herstellung von Sacklochbohrungen und
Stufenbohrungen sowie für die Bearbeitung von ebenen
Ringschultern an einem Werkstück. Durch die gegenüber
der bekannten Ausführung vergrößerte Auflagefläche
des Schneidplattenträgers am Werkzeuggrundkörper kann
das erfindungsgemäß ausgebildete Werkzeug auch höhere
Haltekräfte aufbringen.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist ein
Schneidwerkzeug geschaffen, bei dem mittels der
Stellschraube das als Kugel ausgebildete Druckstück
senkrecht zur Stützwand bewegt werden kann, bis die
Einjustierung der Schneidplatte in seiner vorher
bestimmten Position erfolgt. Eine Justierung der
Kugel erfolgt durch die Stellschraube selber. Da
durch, daß die Stellschraube, entsprechend der Stei
gung des Gewindes der die Stellschraube aufnehmenden
Gewindebohrung axial bewegt wird, und diese axiale
Bewegung in eine zur Stellschraube gesehene radiale
Bewegung des Druckstückes umgesetzt wird, kann eine
genau definierte Anlage des Schneidplattenträgers
erfolgen. Durch die mit der Kugel zusammenwirkende
Stellschraube ergibt sich eine Selbstjustierung des
kugelförmigen Stützkörpers durch die Stellschraube.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maß
nahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen der Anord
nung nach dem Hauptanspruch möglich.
Der Schneidplattenträger kann in zwei Richtungen ver
stellt werden, wenn er gemäß den Merkmalen des An
spruchs 3 ausgebildet und abgestützt ist. Zugleich
ergibt sich eine große Auflagefläche am Werkzeug
grundkörper und eine gute Zugänglichkeit sowohl zur
Schneidplatte als auch zur Spannschraube, was die
Handhabung des Werkzeugs beim Auswechseln und Posi
tionieren der Spannplatte bzw. des Schneidplatten
trägers erleichtert.
Wenn der Schneidplattenträger gemäß Anspruch 4 über
drei Druckglieder am Werkzeuggrundkörper abgestützt
ist, kann der Winkel und die Planparallelität der
Schneidplatte bzw. Wendeschneidplatte eingestellt
werden, d. h., es können Bohrungsdurchmesser, Boh
rungslänge und Planparallelität nach der Erststück
kontrolle nachgestellt werden.
Eine gute Zugänglichkeit der Stellschrauben ergibt
sich mit den Merkmalen des Anspruchs 5.
Schneidwerkzeuge mit den Merkmalen der Ansprüche 6
und 7 zeichnen sich durch eine besonders flache
Bauweise aus, weil eine den Schneidplattenträger
übergreifende Wand des Werkzeuggrundkörpers entfallen
kann.
Mit den Merkmalen der Ansprüche 8 und 9 wird
erreicht, daß der Schneidplattenträger bei gelösten
Einstellschrauben und nicht über seinen Umriß hervor
stehenden Druckgliedern sich leicht an zwei im
Winkel zueinander stehende Stützwände des Werkzeug
grundkörpers angelegt werden kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Be
schreibung näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 ver
größert eine Draufsicht auf ein Mehrfachwerkzeug für
die Innen- und Außenrundbearbeitung mit mehreren
erfindungsgemäß ausgebildeten Schneidplattenträgern,
Fig. 2 die Draufsicht auf einen Schneidplattenträger
mit Schneidplatte und den Nachbarbereich des Werk
zeuggrundkörpers in gegenüber Fig. 1 weiter ver
größertem Maßstab, Fig. 3 einen Schnitt nach der
Linie III-III in Fig. 2 und Fig. 4 einer. Schnitt
nach der Linie IV-IV in Fig. 2.
Das Werkzeug hat einen Grundkörper 10, der mit
mehreren Auflageflächen 12 (Fig. 2) für Kassetten 14
zur Innenrundbearbeitung und
prinzipiell gleich aufgebauten Kassetten 16 zur Außenrundbearbeitung
versehen ist. Jede Kassette 14, 16 weist eine das eigentliche
Schneidelement bildende Schneidplatte 18 aus hochverschleißfestem
Werkstoff und einem Plattenträger 20 auf, an welchem die Schneid
platte 18 durch eine Schraube 22 festgespannt ist. Die Schneidplatte
18 sitzt auf einem vertieften Bereich 24 der freien Seitenwand 26
des Plattenträgers 20 auf, der an zwei Wandabschnitten 28, 29 in den
nicht vertieften Seitenwandbereich übergeht. Die Wandabschnitte 28,
29 sind in einem dem Umrißprofil der Schneidplatte 18 entsprechenden
Winkel zueinander angeordnet und stützen die an ihnen anliegende
Schneidplatte 18 gegen Bearbeitungsdruck am Plattenträger 20 ab.
Der Plattenträger 20 ist ein flacher, quaderförmiger Körper, der
durch eine Spannschraube 30 gegen die Auflagefläche 12 des Grund
körpers 10 gespannt und an diesem befestigt ist. Die Spannschraube
30 tritt durch eine Bohrung 32 im Plattenträger 20 hindurch und ist
mit einem Kopf 34 versehen, der an einer Ringschulter 36 angreift,
die am Übergang von einem den Kopf 34 aufnehmenden Bohrungsabschnitt
38 größeren Durchmessers in einen den Gewindeschaft 40 der Schraube
30 aufnehmenden Bohrungsabschnitt 41 kleineren Durchmessers gebildet
ist. Die Spannschraube 30 greift unmittelbar in eine Gewindebohrung
42 im Grundkörper 10 ein. Die Achse 44 der Bohrung 32 im Platten
träger 20 und jene der Gewindebohrung 42 im Grundkörper 10 sind in
einem Winkel a von etwa 70 Grad zur x- und y-Achse der Auflagefläche
12 am Grundkörper 10 geneigt und liegen in einer Ebene 46 (Fig. 2),
die durch die Achse 44 und den der Schneidplatte 18 diagonal gegen
überliegenden Eckbereich 48 des Plattenträgers 20 geht.
Zum Justieren des Plattenträgers 20 auf der Auflagefläche 12 des
Grundkörpers 10 und Abstützen gegen Bearbeitungsdruck sind drei
Kugeln 50 vorgesehen, die in Sackbohrungen 52 verschiebbar gelagert
sind, welche an den beiden den Eckbereich 48 begrenzenden Seiten
wänden 54, 56 des Plattenträgers 20 ausmünden. Die Auflagefläche 12
des Grundkörpers 10 ist vertieft gegenüber den angrenzenden Ober
flächenbereichen des Grundkörpers 10 angeordnet und geht in diese an
zwei Stützwänden 58, 60 über, die den Seitenwänden 54, 56 des aufge
legten Plattenträgers 20 gegenüberstehen. In jede Sackbohrung 50
mündet eine im rechten Winkel dazu angeordnete und von der oberen
Seitenwand 26 des Plattenträgers 20 ausgehende Gewindebohrung 62
ein, in welche je eine Stellschraube 64 eingedreht ist. Die Stell
schrauben 64 sind je mit einem konisch sich verjüngenden Endab
schnitt 66 versehen, der in die Sackbohrung 52 eintaucht und ab
einer bestimmten Einschraubtiefe der Stellschraube 64 die Kugel 50
über das Umrißprofil des Plattenträgers 20 ein Stück weit heraus
drückt. Der Mündungsrand 68 (Fig. 4) der Bohrung 52 ist nach dem
Einstecken der Kugel 50 so nach innen verformt, daß die Kugel 50
nicht mehr aus der Bohrung 52 herausfallen kann.
Zum Einjustieren der Schneidplatte 18 in mit Bezug auf die Werkzeug
achse 69 (Fig. 1) radialer und axialer Richtung kann zunächst bei
zurückgedrehten Stellschrauben 64 und gelöster Spannschraube 30 der
Plattenträger 20 an die beiden Stützwände 58, 60 des Grundkörpers 10
herangeschoben werden, was durch die Schräglage der Bohrungsachse 44
erleichtert wird. Sodann wird die Spannschraube 30 leicht angezogen
und danach erfolgt das Einjustieren durch mehr oder weniger weites
Eindrehen der Stellschrauben 64, wobei die Kugeln 50 den Platten
träger 20 von den Stützwänden 58, 60 des Grundkörpers 10 an den
betreffenden Stellen abdrücken und dadurch die Schneidkante 70 der
Schneidplatte 18 in die gewünschte Lage bringen. Die Einstellung
über die drei Kugeln 50 erfolgt zweckmäßig so, daß alle Kugeln unge
fähr den gleichen Traganteil haben, d. h., die endgültige Lage der
Schneidkante 70 soll so erreicht werden, daß die Einstellung über
alle Stellschrauben 64 möglichst gleichmäßig erfolgt. Durch die Ver
stellung wird die Vorspannkraft der Spannschraube 30 erhöht, die
gegebenenfalls nach dem Einstellen noch etwas stärker angezogen
werden muß, um den Plattenträger 20 am Grundkörper 10 fest anzu
klemmen.
Um ein Eingraben der Kugeln 50 in die Stützwände 58, 60 des Grund
körpers 10 zu verhindern, können die entsprechenden Bereiche des
Grundkörpers 10 beispielsweise nitriert oder auf 60-62 HRC
einsatzgehärtet sein.
Claims (11)
1. Schneidwerkzeug für die Bearbeitung von Innen- und
Außenkonturen an einem Werkstück mit mindestens einem
Schneidplattenträger, der durch eine Spannschraube
gegen eine Auflagefläche an einen Werkzeuggrundkörper
gespannt ist und wenigstens einem zum Positionieren
des Schneidplattenträgers auf der Auflagefläche und
zum zusätzlichen Abstützen gegen Bearbeitungsdruck in
der einjustierten Position dienenden, in mindestens
einer an einer Seitenwand ausmündenden Bohrung ver
schiebbar gelagertem Druckstück, das mittels eines
Stellgliedes gegen eine der Seitenwand gegenüber
liegende Stützwand des Werkzeuggrundkörpers drückbar
ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckstück eine
Kugel (50) ist, die durch eine einen konisch ver
jüngten Endabschnitt (66) aufweisende, drehbar ge
lagerte Stellschraube (64) senkrecht gegen die Stütz
wand (58, 60) drückbar ist, wobei eine die Stell
schraube (64) aufnehmende Gewindebohrung (62) in der
Schneidplatte (28) mindestens annähernd im rechten
Winkel zu der die Kugel (50) aufnehmenden Bohrung
(52) angeordnet ist.
2. Schneidwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der äußere Mündungsrand (68) der die
Kugel (50) aufnehmenden Bohrung (52) nach dem Ein
setzen der Kugel (50) in einem das vollständige
Heraustreten der Kugel (50) aus der Bohrung (52)
verhinderndem Ausmaß nach innen verformt ist.
3. Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneid
platte (18, 20) ein mindestens im wesentlichen
quaderförmiger Körper ist, der an einer Ecke mit
einer Schneidkante (70) versehen ist und an den bei
den an der diagonal gegenüberliegenden Ecke (48)
zusammentreffenden Seitenwänden (54, 56) mit
Bohrungen (52) zur Aufnahme der Kugeln (50) versehen
ist, die an zwei im Winkel zueinander stehenden
Stützwänden (58, 60) des Werkstückgrundkörpers (10)
anliegen.
4. Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneid
platte (18, 20) über drei Kugeln (50) an den beiden
Stützwänden (58, 60) des Werkstückgrundkörpers (10)
positioniert und abgestützt ist.
5. Schneidwerkzeug nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gewindebohrungen (62) zur
Aufnahme der Stellschrauben (64) an der von der Auf
lagefläche des Werkstückgrundkörpers (10) abgekehrten
Seitenwand (26) der Schneidplatte (18, 20) ausmünden.
6. Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spann
schraube (30) zum Festklemmen der Schneidplatte (18,
20) ein mindestens im wesentlichen quaderförmiger
Körper ist, der an einer Ecke mit einer Schneidkante
(70) versehen ist und an den beiden an der diagonal
gegenüberliegenden Ecke (48) zusammentreffenden Sei
tenwänden (54, 56) mit Bohrungen (52) zur Aufnahme
der Kugeln (50) versehen ist, die an zwei im Winkel
zueinander stehenden Stützwänden (58, 60) des Werk
stückgrundkörpers (10) anliegen.
7. Schneidwerkzeug nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß die die Bohrung umgebende Schulter (36)
der Schneidplatte (18, 20) am Übergang eines den Kopf
(34) der Spannschraube (30) mindestens teilweise auf
nehmenden Bohrungsabschnitts (38) größeren Durch
messers in einen den Schaft (40) der Spannschraube
(30) aufnehmenden Bohrungsabschnitt (41) kleineren
Durchmessers gebildet ist.
8. Schneidwerkzeug nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Achse (44) der die Spann
schraube (30) aufnehmenden Bohrung (32) in der
Schneidplatte (18, 20) zur x- und y-Achse der Auf
lagefläche (12) des Werkzeuggrundkörpers (10) geneigt
angeordnet ist.
9. Schneidwerkzeug nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Achse (44) der die Spannschraube
(30) aufnehmenden Bohrung (32) in der Schneidplatte
(18, 20) in einer Ebene (46) liegt, die durch den der
Schneidkante (70) gegenüberliegenden Eckbereich (48)
der Schneidplatte (18, 20) geht.
10. Schneidwerkzeug nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneid
platte (18, 20) einen mindestens im wesentlichen
quaderförmigen Plattenträger (20) hat, der an min
destens einer Stelle seines Umfangs eine die Schneid
kante (70) aufweisende Schneidplatte (18) trägt.
11. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidplatte
(18, 20) einstückig ausgebildet und mit mindestens
einer Schneidkante versehen ist.
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