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DE3914517A1 - Zweikammerpackung - Google Patents

Zweikammerpackung

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Publication number
DE3914517A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
inner bag
filling
outer container
dispensing
compressed gas
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE3914517A
Other languages
English (en)
Inventor
Adalberto Geier
Karl Kohler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Coster Technologie Speciali SpA
SC Johnson and Son Inc
Original Assignee
Coster Technologie Speciali SpA
SC Johnson and Son Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Coster Technologie Speciali SpA, SC Johnson and Son Inc filed Critical Coster Technologie Speciali SpA
Priority to DE3914517A priority Critical patent/DE3914517A1/de
Priority to DK90902207.1T priority patent/DK0462112T3/da
Priority to PCT/EP1990/000085 priority patent/WO1990010583A1/de
Priority to CA002049021A priority patent/CA2049021A1/en
Priority to US07/761,862 priority patent/US5211316A/en
Priority to JP2502574A priority patent/JPH04505740A/ja
Priority to EP90902207A priority patent/EP0462112B1/de
Priority to ES199090902207T priority patent/ES2041173T3/es
Priority to AU49638/90A priority patent/AU641140B2/en
Priority to AT90902207T priority patent/ATE87879T1/de
Priority to DE9090902207T priority patent/DE59001176D1/de
Publication of DE3914517A1 publication Critical patent/DE3914517A1/de
Priority to AU44558/93A priority patent/AU4455893A/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/14Containers or packages with special means for dispensing contents for delivery of liquid or semi-liquid contents by internal gaseous pressure, i.e. aerosol containers comprising propellant for a product delivered by a propellant
    • B65D83/60Contents and propellant separated
    • B65D83/62Contents and propellant separated by membrane, bag, or the like

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Description

Die Erfindung betrifft eine Zweikammerpackung mit einem im wesentlichen formstabilen, mit einem Abgabeventil (2) ver­ sehenen äußeren Behälter (1) für ein flüssiges oder pastöses Füllgut, und einem im äußeren Behälter (1) angeordneten inne­ ren Behälter für ein Druckgas, wie Druckluft, Stickstoff, oder dergl., wobei der innere Behälter (3) als flexibler Beutel ausgebildet ist, und wobei das Abgabeventil (2) ein in einem Ventilkörper (14) aus einer Schließ- in eine Offenstellung und umgekehrt bewegbar gelagertes Abgaberöhrchen (17) umfaßt.
Derartige Zweikammerpackungen sind allgemein bekannt, z.B. aus der EP-A-01 81 116, EP-A-00 33 377 oder GB-B-14 25 854.
Den bekannten Zweikammerpackungen ist gemeinsam, daß der Innenbeutel druckgaserzeugende Chemikalien aufweist, die nach einer vorbestimmten Zeit aktiviert werden. Zu diesem Zweck sind z.B. nach dem Vorschlag gemäß der EP-A-00 33 377 im Innen­ beutel Mittel enthalten, die die chemische Reaktion zur Aus­ bildung von Druckgas verzögern.
Es ist augenscheinlich, daß die genannten Vorschläge konstruk­ tionsaufwendig sind. Des weiteren läßt die Funktionssicher­ heit zu wünschen übrig. Schließlich wird der Aufwand zu­ sätzlich erhöht durch den Einsatz von Chemikalien zur Er­ zeugung einer ausreichenden Menge Druckgas innerhalb des Innenbeutels. Dadurch bedingt ist auch die Umweltverträglich­ keit dieser bekannten Konstruktionen höchst bedenklich. Dem­ entsprechend konnten sich die Zweikammerpackungen der genann­ ten Art in der Praxis bis heute nicht durchsetzen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zweikammerpackung der eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach in der Konstruktion, dauerhaft funktionssicher sowie höchst umweltverträglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Dementsprechend zeich­ net sich die erfindungsgemäße Zweikammerpackung durch ein mehrfunktionales Abgabeventil aus. Es dient zum einen zur Befüllung des Innenbeutels mit Druckgas, vorzugsweise Druck­ luft oder Stickstoff. Zum anderen kann über dieses Abgabe­ ventil das Füllgut im äußeren Behälter ausgetragen werden. Durch diese Doppelfunktion des Abgabeventils wird der Kon­ struktionsaufwand im Vergleich zum Stand der Technik erheb­ lich vereinfacht. Des weiteren sind keine gesonderten Chemi­ kalien zur Erzeugung von Druckgas erforderlich. Die Umwelt­ verträglichkeit der erfindungsgemäßen Zweikammerpackung ist durch die Verwendung von Druckluft oder Stickstoff als Druck­ medium besonders hoch. Mangels chemischer Substanzen zur Er­ zeugung von Druckgas und Reaktionsstart-Verzögerungsmittel ist auch die Funktionssicherheit der erfindungsgemäßen Zwei­ kammerpackung wesentlich höher als beim Stand der Technik. Die erfindungsgemäße Zweikammerpackung ist also eine in sich geschlossene, besonders einfache sowie funktionssichere Kon­ struktion, die wesentlich weniger umweltbelastend ist als die bekannten Vorschläge.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Zweikammerpackung beschrieben. Dementspre­ chend ist es von Vorteil, wenn der durch das Füllgut einer­ seits und die Wände des äußeren Behälters sowie Innenbeutels andererseits begrenzte Freiraum weitgehend evakuiert ist, um die Ausbildung eines die Abgabe des Füllguts beeinträchtigen­ den Luftpolsters im Bereich des behälterinneren Teils des Abgabeventils bzw. vor dem Zugang zum Abgaberöhrchen zu ver­ meiden. Die Evakuierung erfolgt vorzugsweise vor dem Auf­ krimpen des Behälterdeckels.
Ferner ist von Bedeutung die erfindungsgemäße Ausbildung des Innenbeutels gemäß den Ansprüchen 3 bis 8. Es ist gewährlei­ stet, daß der Beutel fortschreitend von unten nach oben bzw. vom Boden zum Abgabeventil hin unter entsprechendem Austrag des Füllguts aus dem äußeren Behälter expandiert. Der Austrag des Füllguts wird demnach nicht durch eine unkontrollierte Expansion im oberen oder mittleren Bereich des äußeren Be­ hälters blockiert. Zu den Maßnahmen nach den Ansprüchen 7 und 8 sei noch erwähnt, daß die Festigkeit der Zusatz-Ver­ siegelung ausgehend vom Abgabeventil in Richtung zum Boden des Innenbeutels abnimmt, so daß die gewünschte kontrollierte fortschreitende Expansion des Innenbeutels von unten nach oben sichergestellt ist.
Des weiteren ist von besonderer Bedeutung, und zwar auch un­ abhängig von der vorbeschriebenen Konstruktion, die Ausbildung des Abgabeventils nach den Ansprüchen 9 ff. Die dort beschrie­ benen Merkmale ermöglichen die oben dargelegte Doppelfunktion des Abgabeventils in denkbar einfacher wie funktionssicherer Weise. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, daß das das Abgaberöhrchen in Schließstellung drängende elastische Ele­ ment in Form einer Schraubendurckfeder eine Doppelfunktion hat, nämlich zum einen das Abgaberöhrchen in Schließstellung zu drängen, und zum anderen, den Schließpfropfen für die in den Innenbeutel mündende Füllöffnung in Schließstellung zu halten. Auch der innerhalb des Ventilkörpers des Abgabe­ ventils verschiebbar angeordnete Schließpfropfen weist eine Doppelfunktion auf, nämlich zum einen die in den Innenbeutel mündende Füllöffnung für die Begasung desselben zu verschließen, und zum anderen während der Begasung des Innenbeutels die Fluidverbindung zwischen dem Innenraum des äußeren Behälters und dem Abgabeventil bzw. dem Abgaberöhrchen zu unterbrechen. Vor allem das letztgenannte Konzept ist ausschlaggebend für die Doppelfunktion des Abgabeventils.
Als Füllgut kommen in Frage pastöse Massen, wie Ketchup, Sahne, Mayonnaise, Hautcreme, oder dergl., oder flüssige Stoffe, wie Haarfärbemittel, Eau de Cologne, oder dergl.
Die Montage der erfindungsgemäßen Zweikammerpackung erfolgt derart, daß zunächst in den äußeren Behälter das Füllgut ein­ gefüllt wird. Anschließend wird der Innenbeutel zusammenge­ rollt oder in Längsrichtung zusammengefaltet durch die obere Behälteröffnung hindurch in den äußeren Behälter eingeführt, wobei zur Stabilisierung bzw. Erhöhung der Knicksteifigkeit des Innenbeutels dieser mit einem Steigröhrchen versehen ist, welches an die in den Innenbeutel mündende Füllöffnung des Ventilkörpers angeschlossen ist. Der Innenbeutel ist bei diesem Vorgang bereits mit dem Abgabeventil verbunden. An­ schließend wird der Behälterdeckel in an sich bekannter Weise auf den Öffnungsrand des äußeren Behälters aufgekrimpt unter gleichzeitiger Evakuierung des Freiraums zwischen äußerem Be­ hälter, Innenbeutel und Deckel, so daß bei Begasung des Innen­ beutels das Füllgut nach oben zum Abgabeventil ohne Ausbildung eines größeren Luftpolsters ausweichen kann. Damit ist ge­ währleistet, daß beim ersten Gebrauch der Zweikammerpackung zunächst nicht nur Luft entweicht, sondern unmittelbar das Füllgut in der gewünschten Dosierung. Das Füllgut soll also vor dem ersten Gebrauch der Zweikammerpackung an der Abgabe­ öffnung "stehen". Am freien Ende des Abgaberöhrchens ist in an sich bekannter Weise ein Austrags- oder Sprühkopf montiert. Da es sich dabei um ein an sich bekanntes Bauelement handelt, erübrigt sich hier eine nähere Beschreibung desselben.
Dann erfolgt durch das Abgabeventil bzw. Abgaberöhrchen des­ selben hindurch die Begasung des Innenbeutels. Nach Beendi­ gung dieses Vorgangs wird das Abgaberöhrchen noch weiter in das Behälterinnere gedrückt unter gleichzeitiger Bewe­ gung des oben erwähnten Schließpfropfens in die Füllöffnung- Schließstellung. Damit ist der mit Druckgas gefüllte Innen­ beutel hermetisch gegenüber der Umgebung abgeschlossen. Die Zweikammerpackung ist funktionsbereit.
Vorzugsweise füllt der mit Druckgas gefüllte Innenbeutel etwa 1/3 des Innenraums des äußeren Behälters aus. Das eingefüllte Druckgas steht unter einem Druck von etwa 9 bar. 2/3 des Innenraums des äußeren Behälters ist mit Füllgut gefüllt. Dann ist gewährleistet, daß das Füllgut bis zur vollständi­ gen Entleerung mit einem konstanten Druck von etwa 3 bar ausgetragen wird.
Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsformen der erfin­ dungsgemäßen Zweikammerpackung anhand der Zeich­ nung näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine Zweikammerpackung gemäß Erfindung in sche­ matischem Längsschnitt;
Fig. 2 die Zweikammerpackung nach Fig. 1, wobei der äußere Behälter im Schnitt längs Linie II-II in Fig. 1 dargestellt ist, während der Innen­ beutel samt Abgabeventil in Seitenansicht gezeigt ist;
Fig. 3 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Abgabeventils im Längsschnitt und vergrößertem Maßstab vor der Montage am äußeren Behälter;
Fig. 4 das montierte Abgabeventil entsprechend Fig. 3 in einer Stellung zur Begasung des Innenbehälters;
Fig. 5 einen Teil des Abgabeventils gemäß Fig. 4 unter Darstellung der Druckgasströmung am Schließ­ pfropfen vorbei;
Fig. 6 das Abgabeventil gemäß Fig. 4 im Querschnitt längs Linie VI-VI in Fig. 3;
Fig. 7 das Abgabeventil entsprechend Fig. 4 nach der Begasung des Innenbeutels unter Darstellung des Abgaberöhrchens in Austragsstellung;
Fig. 8 das Abgabeventil entsprechend Fig. 4 bzw. 7 in Schließstellung; und
Fig. 9 eine abgewandelte Ausführungsform eines Abgabe­ ventils im Längsschnitt und vergrößerten Quer­ schnitt entsprechend der Darstellung in Fig. 3, d.h. vor der Montage am äußeren Behälter.
Die in den Fig. 1 und 2 schematisch dargestellte Zweikammer­ packung umfaßt einen im wesentlichen formstabilen, z.B. aus Weißblech hergestellten, mit einem Abgabeventil 2 versehe­ nen äußeren Behälter 1 für ein flüssiges oder pastöses Füll­ gut sowie einen im äußeren Behälter 1 angeordneten inneren Behälter in Form eines flexiblen Beutels 3 zur Aufnahme von Druckgas, wie Druckluft, Stickstoff oder dergl. umweltver­ träglichem Gas. Das Abgabeventil 2 weist ein in einem Ventil­ körper 14 aus einer Schließ- in eine Offenstellung und umge­ kehrt bewegbar gelagertes, nämlich axial verschiebbares Abga­ beröhrchen 17 auf. Der Innenbeutel 3, der aus einer mehrlagi­ gen Kunststoffolie mit außenseitiger Aluminiumkaschierung hergestellt ist, ist mit dem Abgabeventil 2 verbunden und über dieses nach Befüllung des äußeren Behälters 1 mit Füllgut und Verschließen desselben mit Druckgas befüllbar, so daß bei geöffnetem Abgabeventil 2 das Füllgut unter ent­ sprechender Expansion des Innenbeutels 3 aus dem äußeren Behälter 1 auspreßbar ist, und zwar durch das bereits er­ wähnte Abgaberöhrchen 17 hindurch. Der Innenbeutel 3 er­ streckt sich, wie die Fig. 1 und 2 erkennen lassen, im we­ sentlichen über die gesamte Länge des Innenraums des äußeren Behälters 1 und ist derart geschnitten sowie gefaltet, daß er unter Ausbildung eines den Innenraum des äußeren Behälters 1 im wesentlichen vollständig ausfüllenden Schlauchs expan­ diert, und zwar - wie Fig. 2 erkennen läßt - fortschreitend vom Boden 4 des äußeren Behälters 1 zum Abgabeventil 2 hin. Konkret ist der Innenbeutel 3 durch eine übereinanderge­ faltete, randseitig miteinander verschweißte bzw. versiegel­ te mehrlagige Folie der oben genannten Art gebildet, wobei die Faltung bodenseitig derart vorgenommen ist, daß sich bei Befüllung des Innenbeutels 3 mit Druckgas ein im wesentlichen flacher Beutelboden 5 ausbildet, der sich über den Behälter­ boden 4 erstreckt. Damit soll sichergestellt sein, daß mög­ lichst wenig Rest-Füllgut im Bodenbereich des äußeren Be­ hälters 1 verbleibt und daß der Behälter 1 im wesentlichen vollständig ausgehend vom Boden 4 entleert wird. Die Aus­ bildung eines flachen Beutelbodens 5 läßt sich z.B. erreichen durch eine Bodenfaltung des Innenbeutels 3 derart, daß sie eine nach innen gerichtete V-Falte 6 umfaßt, die sich quer zwischen den beiden diametralen Längssiegelrändern 7 und 8 des Innenbeutels 3 erstreckt. An ihren diametralen Enden ist die V-Falte 6 in Fortsetzung der beiden Längssiegel­ ränder 7 und 8 durch schräg nach innen gerichtete Siegel­ ränder 9, 10 bzw. 11, 12 begrenzt. In Fig. 2 liegen die Siegelränder 11, 12 jeweils nicht sichtbar hinter den Siegel­ rändern 9 bzw. 10.
Um die erwähnte fortschreitende Expansion des Innenbeutels 3 von unten nach oben unter entsprechendem Austrag des Füllguts durch das Abgabeventil 2 hindurch in kontrollierter Weise si­ cherzustellen, sind die zur Ausbildung des Innenbeutels 3 übereinander gefalteten Folienabschnitte ausgehend vom obe­ ren bzw. dem Abgabeventil 2 zugewandten Ende in Richtung zum bodenseitigen Ende hin im Bereich zwischen den beiden Längs­ siegelrändern 7 und 8 miteinander versiegelt, wobei diese Zusatz-Siegelverbindung 13 merklich schwächer, insbesonde­ re um etwa 40 bis 50% schwächer ausgebildet ist als die Längsrandsiegelung 7 bzw. 8. Entsprechend Fig. 1 erstreckt sich die Zusatz-Siegelverbindung 13 vom oberen bzw. dem Abgabeventil 2 zugewandten Ende des Innenbeutels 3 her über etwa 2/3 der Gesamtlänge des Innenbeutels 3, wobei die Zusatz- Siegelverbindung 13 durch zwei sich parallel zueinander und im Abstand voneinander erstreckende Siegelstreifen gebildet ist. Die Siegelstreifen können auch unterbrochen, insbesonde­ re nur punktuell wirksam ausgebildet sein. Vorzugsweise ist die Festigkeit der Zusatz-Siegelverbindung 13 in Richtung zum Abgabeventil 2 hin zunehmend größer, wodurch die ge­ zielte fortschreitende Expansion des Innenbeutels von unten nach oben gefördert wird. Am aus dem äußeren Behälter 1 herausragenden freien Ende des Abgaberöhrchens 17 ist noch ein Sprühkopf 28 mit Sprühdüse 29 angeordnet. Bei diesem Bauteil handelt es sich um ein allgemein bekanntes Kon­ struktionselement, dessen nähere Beschreibung daher nicht erforderlich ist.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 3 bis 8 sei nun das speziell angepaßte Abgabeventil näher beschrieben. Der Ventilkörper 14 des Abgabeventils 2 erstreckt sich - gegenüber dem Innen­ raum des äußeren Behälters abgedichtet - in den Innenbeutel 3 hinein, und zwar im Bereich des oberen bzw. dem Abgabeventil 2 zugewandten Randsiegelnaht 15, wobei die Randsiegelnaht 15 den Ventilkörper 14 außenseitig fluiddicht umschließt. Am unteren bzw. behälterinnenseitigen Ende weist der Ventil­ körper 14 eine in das Innere des Innenbeutels 3 mündende Füllöffnung 16 auf, durch die hindurch die Begasung des Innenbeutels 3 erfolgt und die nach Begasung bzw. Befüllung des Innenbeutels 3 mit Druckgas durch das Abgabeventil 2 bzw. dessen Abgaberöhrchen 17 hindurch mittels eines Schließ­ pfropfens 18 verschließbar ist. Der Schließpfropfen 18 ist so ausgebildet, daß er in Ausgangsstellung, d.h. in einer Stellung zum Befüllen des Innenbeutels 3 mit Druckgas, so wie in den Fig. 3 bis 6 dargestellt, eine den Innenraum des äuße­ ren Behälters 1 mit dem Inneren des Ventilkörpers 14 verbin­ dende Durchgangsöffnung 20 verschließt, so daß dementsprechend die Fluidverbindung zwischen dem Innenraum des äußeren Be­ hälters 1 und dem im Ventilkörper 14 axial verschiebbar gelagerten Abgaberöhrchen 17 des Abgabeventils 2 während der Begasung bzw. Befüllung des Innenbeutels 3 mit Druck­ gas unterbrochen ist. Zwischen dem Schließpfropfen 18 und dem Abgaberöhrchen 17 ist ein axial wirksames elastisches Element, insbesondere eine Schraubendruckfeder 19 angeord­ net, gegen deren Wirkung unter Freigabe einer Fluidverbin­ dung nach außen das Abgaberöhrchen 17 axial in den Ventil­ körper 14 hineindrückbar ist, wobei der Schließpfropfen 18 zum Befüllen des Innenbeutels 3 mit Druckgas innerhalb des Ventilkörpers 14 in einer von der in den Innenbeutel 3 mün­ denden Füllöffnung 16 abgehobenen Ausgangsstellung gehalten ist, in der das Druckgas durch das axial in den Ventilkörper 14 gedrückte Abgaberöhrchen 17 hindurch und am Schließpfropfen 18 außenseitig vorbei in den Innenbeutel 3 einleitbar ist (siehe Strömungspfeile 30 in Fig. 4 und 5) . Nach Befüllung des Innenbeutels 3 mit Druckgas wird der Schließpfropfen 18 entsprechend Fig. 7 unter Überwindung von den Schließpfrop­ fen 18 in Ausgangsstellung haltenden Sperrmitteln (Umfangs­ rippen 22, 23) durch das noch weiter in den Ventilkörper 14 hineingedrückte Abgaberöhrchen 17 in Füllöffnung-Schließ­ stellung bewegt, in der er durch Rastmittel (Ringvorsprung 24) dauerhaft gehalten ist. Vorzugsweise ist der Schließpfropfen 18 aus einem härteren Material, insbesondere Kunststoffmate­ rial, wie Hart-PVC, hergestellt als der Ventilkörper 14. Ent­ sprechend der dargestellten Ausführungsform umfaßt der Schließpfropfen 18 an der dem Abgaberöhrchen 17 zugewandten Seite eine topfartige Führungshülse 25, in die sich der dem Behälterinneren zugekehrte Teil der Schraubendruckfeder 19 hineinerstreckt und dessen dem Abgaberöhrchen 17 zugewandte äußere Umfangsrand 26 scharfkantig radial nach außen vor­ springt, um unter Abstützung an der Innenseite der den Ven­ tilkörper 14 seitlich begrenzenden Umfangswand 27 eine Be­ wegung des Schließpfropfens 18 aus der Füllöffnung-Schließ­ stellung entsprechend Fig. 7 heraus zu erschweren. In dieser Stellung wird der Schließpfropfen 18 demnach sowohl durch die Schraubendruckfeder 19, den scharfkantigen Umfangsrand 26 sowie den radial nach innen ragenden Rastvorsprung 24, welcher mit dem sich radial nach außen erstreckenden Ring­ vorsprung 23 des Schließpfropfens 18 rastend zusammenwirkt, gehalten.
Wie Fig. 4 erkennen läßt, liegt beim Begasen des Innenbeutels 3 das behälterinnere Ende 31 des Abgaberöhrchens 17 an einem nach oben vorstehenden, kreuzförmigen Vorsprung 32 des Schließ­ pfropfens 18 an, wobei der Vorsprung 32 sich vom Boden der topfartigen Führungshülse 25 erstreckt.
Zur Begasung wird - wie oben ausgeführt - der topfartige Schließpfropfen 18 in einer von der Füllöffnung 16 abgeho­ benen Stellung gehalten, und zwar durch Sperrmittel 22, 23 in Form von radial vorspringenden Umfangsrippen an der Innen­ seite der den Ventilkörper 14 seitlich begrenzenden Zylinder­ wand 27 einerseits und an der Außenseite der Führungshülse 25 andererseits. Zwischen diesen beiden radial vorstehenden Umfangsrippen sind mehrere gleichmäßig über den Umfang ver­ teilt angeordnete Durchgangsöffnungen 33 ausgebildet, durch die hindurch das Druckgas in den Innenbeutel 3 strömt (Pfeil 30 in Fig. 5).
Die axiale Bewegung des Abgaberöhrchens 17 erfolgt durch einen nicht näher dargestellten Füllkopf.
Das Abgabeventil 2 bzw. dessen Ventilkörper 14 ist in an sich bekannter Weise zentral am Behälterdeckel 34 verankert. Aus diesem Grunde ist eine nähere Beschreibung dieser Befestigungs­ konstruktion nicht erforderlich.
Fig. 7 zeigt das Abgaberöhrchen 17 bei verschlossener Füll­ öffnung 16 in Füllgut-Austragsstellung. Das Füllgut kann entsprechend den Pfeilen 35 durch die Öffnungen 20, das Inne­ re des Ventilkörpers 14 sowie den Fluidkanal 36 des Abgabe­ ventils 17 hindurch ausströmen, und zwar unter der Wirkung des expandierenden Innenbeutels 3. In Fig. 8 ist das Abgabe­ ventil 2 in Schließstellung nach Befüllung des äußeren Be­ hälters 1 und Begasung des Innenbeutels 3.
Unter Bezugnahme auf Fig. 1 sei noch erwähnt, daß zwischen den beiden Zusatz-Siegelstreifen 13 innerhalb des Innenbeu­ tels 3 ein an die Füllöffnung 16 angeschlossenes Steigrohr plaziert ist, welches sich zumindest über etwa die halbe Länge des Innenbeutels 3 erstreckt. Wie eingangs dargelegt, dient dieses Steigrohr im wesentlichen nur der Erhöhung der Knickstabilität des Innenbeutels 3, so daß dieser leichter in den mit Füllgut gefüllten Behälter 1 eingetaucht werden kann, vor allem dann, wenn das Füllgut eine pastöse Masse ist.
In Fig. 9 ist eine Alternativkonstruktion des Abgabeventils im Bezug auf den Schließpfropfen 18 dargestellt. Bereits an­ hand der vorangehenden Figuren beschriebene Teile des Abgabe­ ventils 2 sind in Fig. 9 mit denselben Bezugsziffern gekenn­ zeichnet. Bezüglich deren Funktion wird demnach auf die Vor­ beschreibung verwiesen. Das besondere an der Ausführungs­ form nach Fig. 9 ist, daß die Führungshülse 25 über den ge­ samten Umfang eng an der Innenseite der den Ventilkörper 14 seitlich begrenzenden Umfangswand 27 anliegt. Dementsprechend sind zur Begasung des Innenbeutels 3 im Boden der topfförmigen Führungshülse 25 Durchgangsöffnungen 21 angeordnet, durch die hindurch bei von der Füllöffnung 16 abgehobenem Schließ­ pfropfen 18 die Begasung des Innenbeutels 3 erfolgt (siehe Pfeile 30). Auch die dem Schließpfropfen 18 zugeordneten Sperrmittel, die diesen in der von der Füllöffnung 16 abge­ hobenen Stellung während der Begasung des Innenbeutels 13 halten, sind im Vergleich zu der vorbeschriebenen Ausführungs­ form geändert. Die dem Ventilkörper 14 zugeordneten Sperr­ mittel 24 werden durch eine im Inneren des Ventilkörpers um die Füllöffnung 16 herum angeordnete, insbesondere ange­ formte Klemmhülse gebildet, während die dem Schließpfropfen 18 zugeordneten Sperrmittel 22 durch mehrere gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnete Radialrippen gebildet sind, die sich mit ihrem behälterinneren Ende an dem dem Abgaberöhrchen 17 zugewandten Umfangsrand der Klemmhülse während der Begasung des Innenbeutels 3 abstützen, wodurch der Schließpfropfen 18 in einer von der Füllöffnung 16 abge­ hobenen Stellung entsprechend Fig. 9 gehalten ist. Nach Befüllung des Innenbeutels 3 mit Druckgas wird das Abgabe­ röhrchen 17 durch den nicht dargestellten Füllkopf unter Anlage an den vorbeschriebenen Vorsprung 32 noch weiter in den Behälter hineingedrückt. Bei dieser Bewegung werden die Radialrippen 22 in die Klemmhülse 24 gepreßt, so daß der gleichermaßen in die Füllöffnung 16 gepreßte Schließ­ pfropfen 18 in Füllöffnung-Schließstellung gehalten wird. Zusätzlich wird der Schließpfropfen 18 in dieser Stellung durch die Wirkung der Druckfeder 19 sowie den scharfkanti­ gen Umfangsrand 26 gehalten, der sich an der Innenseite der den Ventilkörper 14 seitlich begrenzenden Umfangswand 27 regelrecht festkrallt. Der Innenbeutel 3 ist damit nach Begasung dauerhaft fluiddicht abgeschlossen. Alle übrigen Teile des in Fig. 9 dargestellten Abgabeventils 2 sind mit denjenigen des vorbeschriebenen Abgabeventils gleich, so daß - wie bereits oben ausgeführt - eine nähere Beschrei­ bung dieser Teile an dieser Stelle entbehrlich ist.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sein.
Bezugszeichenliste
 1 äußerer Behälter
 2 Abgabeventil
 3 innerer Behälter bzw. Innenbeutel
 4 Behälterboden
 5 Beutelboden
 6 V-Falte
 7 Längssiegelrand
 8 Längssiegelrand
 9 Siegelrand
10 Siegelrand
11 Siegelrand
12 Siegelrand
13 Zusatz-Siegelverbindung
14 Ventilkörper
15 oberer Siegelrand
16 Füllöffnung
17 Abgaberöhrchen
18 Schließpfropfen
19 Schraubendruckfeder
20 Öffnung
21 Öffnung
22 Sperrmittel
23 Sperrmittel
24 Rastmittel
25 Führungshülse
26 Umfangsrand
27 zylindrische Seitenwand
28 Sprühkopf
29 Sprühdüse
30 Pfeil
31 Endabschnitt
32 Vorsprung
33 Öffnung
34 Deckel
35 Pfeil
36 Fluidkanal

Claims (15)

1. Zweikammerpackung mit einem im wesentlichen formstabilen, mit einem Abgabeventil (2) versehenen äußeren Behälter (1) für ein flüssiges oder pastöses Füllgut, und einem im äuße­ ren Behälter (1) angeordneten inneren Behälter für ein Druckgas, wie Druckluft oder dergl., wobei der innere Be­ hälter (3) als flexibler Beutel ausgebildet ist, und wobei das Abgabeventil (2) ein in einem Ventilkörper (14) aus einer Schließ- in eine Offenstellung und umgekehrt bewegbar gelager­ tes Abgaberöhrchen (17) umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbeutel (3) mit dem Abgabeventil (2) verbunden und über dieses nach Befüllung des äußeren Behälters (1) und Ver­ schließen desselben mit Druckgas befüllbar ist, so daß bei ge­ öffnetem Abgabeventil (2) das Füllgut unter entsprechender Ex­ pansion des Innenbeutels (3) aus dem äußeren Behälter (1) aus­ preßbar ist.
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der durch das Füllgut einerseits und die Wände des äußeren Behäl­ ters (1) sowie Innenbeutels (3) andererseits begrenzte Frei­ raum weitgehend evakuiert ist, so daß nach Befüllung des Innen­ beutels (3) mit Druckgas das Füllgut am Abgabeventil (2) steht.
3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbeutel (3) sich im wesentlichen über die ge­ samte Länge des Innenraums des äußeren Behälters (1) erstreckt, derart geschnitten und/oder gefaltet ist, daß er unter Ausbil­ dung eines den Innenraum des äußeren Behälters (1) im wesent­ lichen vollständig ausfüllenden Schlauchs expandiert, und zwar fortschreitend vom Boden (4) des äußeren Behälters (1) zum Abgabeventil (2) hin.
4. Packung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbeutel (3) durch eine übereinander gefaltete, längsrand­ seitig miteinander verschweißte bzw. versiegelte mehrlagige Folie gebildet ist, wobei die Faltung bodenseitig derart vor­ genommen ist, daß sich bei Befüllung des Innenbeutels (3) mit Druckgas ein im wesentlichen flacher Beutelboden (5) aus­ bildet, der sich über den Behälterboden (4) erstreckt.
5. Packung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenfaltung des Innenbeutels (3) eine nach innen gerichtete V-Falte (6) umfaßt, die sich quer zwischen den beiden dia­ metralen Längssiegelrändern (7, 8) des Innenbeutels (3) er­ streckt.
6. Packung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die nach innen gerichtete V-Falte (6) der Bodenfaltung des Innen­ beutels (3) an ihren diametralen Enden in Fortsetzung der beiden Längssiegelränder (7, 8) durch schräg nach innen ge­ richtete Siegelränder (9, 10 bzw. 11, 12) begrenzt ist.
7. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die zur Ausbildung des Innenbeutels (3) über­ einander gefalteten Folienabschnitte ausgehend vom oberen bzw. dem Abgabeventil (2) zugewandten Ende in Richtung zum boden­ seitigen Ende hin im Bereich zwischen den beiden Längssiegel­ rändern (7, 8) zusätzlich miteinander versiegelt sind, wobei diese Zusatz-Siegelverbindung (13) merklich schwächer, ins­ besondere um etwa 40 bis 50% schwächer ausgebildet ist als die Längsrandversiegelung (7, 8, 15).
8. Packung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatz-Siegelverbindung (13) sich vom oberen bzw. dem Abgabe­ ventil (2) zugewandten Ende des Innenbeutels (3) her über etwa 1/2 bis 2/3 der Länge des Innenbeutels (3) erstreckt, wobei die Zusatz-Siegelverbindung (13) vorzugsweise durch mindestens einen durchgehenden oder unterbrochenen, insbesondere nur punktuell wirksamen Siegelstreifen gebildet ist.
9. Packung, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Ventilkörper (14) des Ab­ gabeventils (2) sich - gegenüber dem Innenraum des äußeren Behälters (1) abgedichtet - in den Innenbeutel (3) hinein­ erstreckt, insbesondere im Bereich der oberen bzw. dem Abgabeventil (2) zugewandten Randsiegelnaht (15), sowie eine in das Innere des Innenbeutels (3) mündende Füllöffnung (16) aufweist, die nach Befüllung des Innenbeutels (3) mit Druckgas durch das Abgabeventil (2) bzw. dessen Abgaberöhr­ chen (17) hindurch mittels eines Schließpfropfens (18) oder dergl. Schließelement von außen her verschließbar ist.
10. Packung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließpfropfen (18) in Ausgangsstellung, d.h. in einer Stellung zum Befüllen des Innenbeutels (3) mit Druckgas bzw. in einer von der Füllöffnung (16) abgehobenen Stel­ lung eine den Innenraum des äußeren Behälters (1) mit dem Inneren des Ventilkörpers (14) verbindende Durchgangsöff­ nung (20) verschließt, so daß die entsprechende Fluidver­ bindung zwischen dem Innenraum des äußeren Behälters (1) und dem im Ventilkörper (14) axial verschiebbar gelagerten Abgaberöhrchen (17) des Abgabeventils (2) während der Be­ gasung bzw. Befüllung des Innenbeutels (3) mit Druckgas unterbrochen ist.
11. Packung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schließpfropfen (18) und dem Abgaberöhr­ chen (17) ein axial wirksames elastisches Element, insbe­ sondere eine Schraubendruckfeder (19) angeordnet ist, gegen deren Wirkung unter Freigabe einer Fluidverbindung nach außen das Abgaberöhrchen (17) axial in den Ventilkörper (14) hinein­ drückbar ist, wobei der Schließpfropfen (18) zum Befüllen des Innenbeutels (3) mit Druckgas innerhalb des Ventilskörpers (14) durch komplementäre Sperrmittel (22, 23) in der von der Füllöffnung (16) abgehobenen Ausgangsstellung gehalten ist, so daß das Druckgas durch das axial in den Ventilkörper (14) gedrückte Abgaberöhrchen (17) hindurch und am Schließ­ pfropfen (18) vorbei und/oder durch Öffnungen (21) im Schließ­ pfropfen (18) hindurch in den Innenbeutel (3) einleitbar ist, und wobei nach dem Befüllen des Innenbeutels (3) mit Druck­ gas der Schließpfropfen (18) unter Überwindung der Sperr­ mittel (22, 23) durch das noch weiter in den Ventilkörper (14) hineingedrückte Abgaberöhrchen (17) in eine die Füll­ öffnung (16) verschließende Stellung bewegbar ist, in der er durch Rastmittel (24) dauerhaft gehalten ist.
12. Packung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließpfropfen (18) aus einem härteren Material, ins­ besondere Kunststoff-Material, hergestellt ist als der Ventilkörper (14).
13. Packung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließpfropfen (18) an der dem Abgaberöhrchen (17) zugewandten Seite eine topfartige Führungshülse (25) umfaßt, in die sich der dem Behälterinneren zugekehrte Teil der Schraubendruckfeder (19) hineinerstreckt und dessen dem Abgaberöhrchen (17) zugewandte äußere Umfangsrand (26) vor­ zugsweise scharfkantig radial nach außen vorspringend aus­ gebildet ist, um unter Abstützung an der Innenseite der den Ventilkörper (14) seitlich begrenzenden Zylinderwand (27) eine Bewegung des Schließpfropfens (18) aus der die Füll­ öffnung (16) verschließenden Stellung heraus zu erschweren.
14. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß an die in den Innenbeutel (3) mündende Füllöffnung (16) ein den Innenbeutel stabilisierendes bzw. die Knicksteifigkeit erhöhendes Steigrohr angeschlossen ist, welches sich zumindest über etwa die halbe Länge des Innenbeutels (3) erstreckt.
15. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der mit Druckgas gefüllte Innenbeutel (3) etwa 1/3 des Innenraums des äußeren Behälters (1) aus­ füllt, und daß das eingefüllte Druckgas unter einem Druck von etwa 8 bar steht, so daß das Füllgut bis zur vollständi­ gen Entleerung mit einem Druck von etwa 3 bar austragbar ist.
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