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DE3909590A1 - Verschluss fuer medikamentenflaschen und verfahren zum herstellen dieses verschlusses - Google Patents

Verschluss fuer medikamentenflaschen und verfahren zum herstellen dieses verschlusses

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Publication number
DE3909590A1
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DE
Germany
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cap
closure
welding zone
bead
closure according
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DE19893909590
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Hans Wimmer
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PHARMA METALL GmbH
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PHARMA METALL GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D51/00Closures not otherwise provided for
    • B65D51/002Closures to be pierced by an extracting-device for the contents and fixed on the container by separate retaining means

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Verschluß für Medikamenten­ flaschen, der einen durchstechbaren Dichteinsatz hat, welcher durch eine außen heißsiegelfähig beschichtete Verschlußkappe gehalten wird, die eine Öffnung aufweist, welche vor Gebrauch mit einer auf der Verschlußkappe sitzenden Kunststoffkappe verschlossen ist. Der Verschluß soll die Originalität der verschlossenen Medikamentenflasche gewährleisten.
Es sind bereits Verschlüsse für Medikamentenflaschen in ver­ schiedenen Ausführungen bekannt, bei denen eine Öffnung einer Bördelkappe durch Abreißen oder Herausziehen einer Kunst­ stoffüberkappe freigegeben wird. Bei solchen vorbekannten Verschlüssen durchsetzen axiale Fortsätze der Kunststoff­ kappen die Öffnungen der Bördelkappen und hintergreifen diese formschlüssig. Das Freilegen der gewöhnlich als Bördelkappe ausgebildeten Verschlußkappe erfolgt dann z.B. durch Heraus­ ziehen der Kunststoffkappe (vgl. DE-PS 26 28 771). Bei einer etwas abgewandelten vorbekannten Ausführung erfolgt das Frei­ legen der Öffnung der Verschlußkappe durch Herausreißen eines mit dem Rest der Verschlußkappe durch Brücken verbundenen Ringes (vgl. DE-PS 12 07 043).
Derartige Verschlüsse haben noch erhebliche Nachteile. Z.B. ist den vorerwähnten Verschlüssen der Nachteil gemeinsam, daß zwischen der Kunststoffkappe und der gewöhnlich aus Aluminium bestehenden Verschlußkappe keine hermetische Absperrung er­ folgt, so daß z.B. während der Sterilisation Wasserdampf bzw. während der Lagerung Schmutz und Keime zwischen Verschluß- und Kunststoffkappe gelangen können, was zu einer höchst un­ erwünschten Kontamination bei der Durchstichstelle des Ver­ schlusses führen kann.
Um diesen wesentlichen Nachteil wenigstens zu vermindern, hat man auch bereits einen Verschluß für Medikamentenflaschen vorgeschlagen, bei dem die Öffnung der Verschlußkappe in ihrer Umrißform durch Anritzungen vorgegeben ist und die zu­ gehörige Kunststoffkappe kreisflächenförmig auf die heiß­ siegelfähig beschichtete Verschlußkappe aufgeschweißt wird (EP-Anmeldung 01 20 351). Bei diesem Verschluß erreicht man zwar eine hermetische dichte Verbindung zwischen der Kunst­ stoff- und der Verschlußkappe aus Aluminium, jedoch ergeben sich dort andere Nachteile. Durch die flächenförmige Ver­ schweißung der Kunststoffkappe mit der Verschlußkappe erhält man nämlich keine genügend genau definierten Verbindungs­ verhältnisse und dementsprechend auch kein genügend genaues Aufreißverhalten beim Öffnen des Verschlusses. Schließlich ist noch ein weiterer Verschluß in der EP-An­ meldung 02 42 453 beschrieben. Der dortige Verschluß weist eine Verschlußkappe aus Aluminium auf, deren spätere Öffnung ebenfalls durch Einritzungen in der Verschlußkappe vorgegeben ist, wobei ein axialer, nach außen gerichteter Vorsprung innerhalb der vorgegebenen Sollbruchstelle angebracht ist. Dieser wird durch die Öffnung einer Kunststoffscheibe ge­ steckt und dann durch Breitschlagen des herausragenden Teiles mit dieser vernietet. Dieser Verschluß weist insbesondere den erheblichen Nachteil auf, daß beim Vernieten die äußerst empfindlichen Sollbruchstellen verletzt werden können, so daß dann ein hermetisch dichter Verschluß nicht mehr gewähr­ leistet ist.
Es besteht daher die Aufgabe, einen Verschluß für Medikamen­ tenflaschen der eingangs erwähnten Art zu schaffen, der einerseits vor dem Öffnen hermetisch dicht und sicher die Medikamentenflasche abschließt, der andererseits aber auch einfach herzustellen sowie gut zu öffnen ist.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht insbe­ sondere darin, daß eine Kunststoffkappe mit einer Verschluß­ kappe entlang einer in Umfangsrichtung in sich zurücklaufen­ den, in ihrer radialen Ausdehnung etwa linienförmigen Zone hermetisch dicht verschweißt ist. Durch eine solche herme­ tisch dichte Verbindung zwischen Verschluß- und Kunststoff­ kappe können weder Schmutz, Keime noch Wasserdampf zur Öff­ nung der Verschlußstelle, welche später die Durchstichstelle des Verschlusses darstellt, gelangen. Dabei erlaubt die schmale praktisch etwa linienförmige Verschweißzone noch ein gutes Aufreißen des Verschlusses von Hand. Dabei kann man in vorteilhafter Weise die Verschweißzone in einer gewissen Entfernung vom Rand der Öffnung der Verschlußkappe anbringen. Das hat den Vorteil, daß durch das Aufreißen der Rand der Öffnung nicht beeinflußt wird, so daß es bei Ingebrauchnahme der mit einem solchen Verschluß versehenen Medikamenten­ flasche ohne Probleme möglich ist, die Durchstichstelle bei der Öffnung der Verschlußkappe mit einem Wattebausch zu des­ infizieren.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung be­ steht darin, daß die Verschweißung der Verschlußkappe auf einer um die Kappenöffnung der Verschlußkappe ringförmig und vom Flascheninneren hin wegweisenden, z.B. kreislinien­ förmigen Sicke liegt. Diese Ausführung ist besonders gut her­ stellbar.
Eine demgegenüber etwas abgewandelte, vorteilhafte Ausführung der Erfindung besteht darin, daß die Verschweißung der Ver­ schlußkappe auf einer um die Kappenöffnung der Verschlußkappe ringförmig und in Richtung des Flascheninneren weisenden Sicke erfolgt, wobei ein entsprechend in Richtung des Flascheninneren vorstehender Ring der Kunststoffkappe in diese Sicke eingreift und dort verschweißt ist. Bei beiden vorbeschriebenen, mit einer Sicke versehenen Ausführung der Verschlußkappe ergeben sich mehrere Vorteile. Je nach Tiefe und Form der Sicke ist es nämlich möglich, die Aufreißkraft kleiner oder größer einzustellen. Beim Einformen der Sicke in die in aller Regel aus Metall, vorzugsweise aus Aluminium be­ stehende Verschlußkappe wird nämlich erfindungsgemäß bei der Sicke in gezielter Weise in einem bestimmten Querschnittsbe­ reich eine Wandstärkenverdünnung erreicht; diese ermöglicht beim Aufbringen eines Verschweißstempels einen schnelleren Wärmedurchgang an den verdünnten Stellen der Verschlußkappe, so daß es möglich ist, die radiale Erstreckung der Ver­ schweißungszone nahezu linienförmig zu gestalten. Dadurch er­ hält man nicht nur eine hermetisch dichte Verbindung von Kunststoff- und Verschlußkappe, sondern erreicht auch mit sehr einfachen Mitteln eine nahezu linienförmige, leicht aufreißbare Verbindung der Aluminiumkappe mit der Kunst­ stoffkappe und gleichzeitig geometrisch genügend genaue Ver­ hältnisse für das Abreißen der Verschlußkappe.
Zusätzliche Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Ver­ schlusses sind in weiteren Unteransprüchen aufgeführt.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Herstellen eines Verschlusses der eingangs erwähnten Art, wobei die er­ findungsgemäße Aufgabenstellung analog derjenigen ist, die bereits in Verbindung mit dem Verschluß vorstehend erläutert wurde. Die erfindungsgemäße Lösung des Verfahrens zum Her­ stellen eines solchen Verschlusses besteht insbesondere da­ rin, daß an der Verschlußkappe ein verdünnter, entlang einer in Umfangsrichtung in sich zurücklaufender, in seiner ra­ dialen Ausdehnung etwa linienförmiger Wandbereich, vorzugs­ weise in Form einer Sicke, an dieser Verschlußkappe geformt und dann unter Ausnützen des vergleichsweise schnelleren Wärmedurchgangs beim verdünnten Wandbereich eine in radialer Richtung nahezu linienförmige Verschweißzone zwischen der Verschluß- und der Kunststoffkappe hergestellt wird.
Zusätzliche Weiterbildungen der Erfindung werden nachstehend mit ihren erfindungswesentlichen Einzelheiten anhand von be­ vorzugten Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeich­ nung noch näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine Flaschenmündung, die mit einem Dichteinsatz verschlossen ist, der durch eine Verschlußkappe mit aufgeschweißter Kunststoff­ kappe an der Flaschenmündung festgehalten wird,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Verschlußkappe ohne aufgeschweißte Kunststoffkappe,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer gegenüber Fig. 2 etwas abgewandelten Verschlußkappe, die eine Ganz­ abrißmarkierung aufweist,
Fig. 4 in schematischer Darstellung eine Situation beim Abreißen der mit einer Kunststoffkappe versehenen Verschlußkappe,
Fig. 5 eine Einzelheit im Bereich A von Fig. 1 in stark vergrößertem Maßstab,
Fig. 6 einen Schnitt durch eine Flaschenmündung ähnlich Fig. 1, wobei die Flaschenmündung mit einem Dich­ tungseinsatz verschlossen ist, der durch eine gegen­ über Fig. 1 etwas abgewandelte Verschlußkappe mit aufgeschweißter Kunststoffkappe gehalten wird und
Fig. 7 eine Einzelheit gemäß dem Ausschnitt B in Fig. 6 in vergrößertem Maßstab.
Fig. 1 zeigt die Mündung 1 a einer Medikamentenflasche 1, die mit einem im ganzen mit V bezeichneten Verschluß verschlossen ist. Zum Verschluß V gehört ein elastischer Dichtteil 2, der an der Flasche 1 durch eine Verschlußkappe 3 aus Aluminium festgehalten ist. Diese Verschlußkappe 3 hat eine zentrale Öffnung 5, die vor Benutzung durch eine Kunststoffkappe 4 verschlossen ist. Um die in aller Regel zentrale Öffnung 5 der Verschlußkappe 3 herum befindet sich, vorzugsweise kon­ zentrisch, eine Sicke 6. Diese steht bei dem Ausführungsbei­ spiel nach Fig. 1-5 nach außen, das heißt, von der Fla­ schenmündung 1 a wegweisend, vor. Dabei gehört mit zur Er­ findung, daß diese Sicke 6 so ausgebildet ist, daß der Kappenwerkstoff etwa in der Gegend der höchsten Stelle 6 a der Sicke 6 am dünnsten ist, wie gut aus Fig. 5 erkennbar. In Umfangsrichtung ist die Sicke 6 kreisringförmig ausgebildet. Sie könnte auch eine andere, in sich zurücklaufende, z.B. ovale oder elliptische Form haben. Aus fertigungstechnischen Gründen, insbesondere beim Herstellen der zugehörigen Werk­ zeuge zum Stanzen der Verschlußkappe sowie zum Verschweißen von Verschlußkappe 3 mit der Kunststoffkappe 4 ist jedoch eine in Umfangsrichtung kreisförmig ausgebildete Sicke 6 und eine entsprechend ausgebildete Verschweißzone besonders vor­ teilhaft. Ferner gehört mit zur Erfindung, daß die Ver­ schweißzone 20 in ihrer radialen Ausdehnung sehr schmal, praktisch etwa linienartig ist, wie besonders gut aus Fig. 5 erkennbar, wobei die starke unmaßstäbliche Vergrößerung nach Fig. 5 mitzuberücksichtigen ist. Dabei stellt Fig. 5 einen Längsschnitt durch die Sicke 6 der Verschlußkappe ent­ sprechend dem Ausschnitt A in Fig. 1 dar. In Fig. 1 und 5 er­ kennt man die normale Wanddicke D der Verschlußkappe 3 und die vorerwähnte Materialverdünnung mit der wesentlich gerin­ geren Wanddicke d an der Verschweißzone 20 der Sicke 6. Durch eine entsprechende Ausbildung der Sicke 6 mit verdünnter Wandstärke d bei der Verschweißzone 20 erhält man gleich­ zeitig eine hermetisch dichte Verschweißung von Verschluß­ und Kunststoffkappe 3 u. 4 bei sehr schmaler, nahezu linien­ förmiger radialer Ausdehnung der Verschweißzone 20.
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Ansicht der Verschlußkappe 3 mit der zentralen Öffnung 5 und der koaxial zu dieser ange­ ordneten Sicke 6. Man erkennt gut den radialen Abstand a zwischen dem Rand 5 a der Öffnung 5 einerseits und der Sicke 6 andererseits.
Fig. 3 zeigt in perspektivischer Darstellung eine etwas abge­ wandelte Verschlußkappe 3′. Sie unterscheidet sich von der bereits beschriebenen, besonders in Fig. 2 gut sichtbaren Verschlußkappe 3 vor allem dadurch, daß - von der Kappenöff­ nung 5 ausgehend - Einritzungen 7, 7 a u. 7 b angebracht sind. Solche Einritzungen zum Aufbrechen und bequemen Entfernen von Verschlußkappen, namentlich metallischen Bördelkappen, sind an sich bekannt. Bei der Ausführung der Verschlußkappe 3′ gemäß Fig. 3 ist ein zwischen zwei benachbarten Einritzungen 7 a und 7 b liegender Sickenabschnitt 6 a verbreitert ausge­ führt. Dadurch kann man die Kunststoffkappe 4 im Bereich dieses verbreiterten Sickenabschnittes 6 a fester mit der Ver­ schlußkappe 3′ verbinden, weil ein verbreiterter Verschweiß­ zonen-Abschnitt 21 für diese Verbindung zur Verfügung steht im Vergleich zur übrigen Verschweißzone 20. Beim Aufreißen läßt sich der den größeren Umfangsabschnitt 6 b der Sicke 6 umfassende Bereich zuerst aufbrechen, und zwar bis zu den Punkten oder Abschnitten 8 a u. 8 b, wo die Sicke 6 die benach­ barten Einritzungen 7 a und 7 b schneidet. Wegen der ent­ sprechend den verbreiterten Sickenabschnitt 6 a und dem dor­ tigen breiteren Verschweißzonen-Abschnitt 21 sowie der sich daraus ergebenden festeren Verbindung zwischen Verschlußkappe 3 und Kunststoffkappe 4 wird dann die Verschlußkappe 3 längs der Einritzungen 7, 7 a, 7 b aufgerissen, wenn die Kunststoff­ kappe 4 in Richtung des Pfeiles 22 (Fig. 1) in der üblichen Weise hochgerissen wird.
Fig. 4 zeigt eine Situation beim Aufreißen der Verschlußkappe 3, die nach entsprechendem Aufreißen an Einritzungen 7, 7 a, 7 b leicht von der Mündung 1 a der Flasche 1 entfernt werden kann. Aus der perspektivisch dargestellten Verschlußkappe 3 gemäß 4 ist gut die Sicke 6 mit entsprechenden Sickenab­ schnitten 6 b und - gestrichelt in Fig. 4 rechts angedeutet - die abgetrennte Verschweißzone 20 zu erkennen. Dort ist auch gut zu erkennen, daß die Kunststoffkappe 4 eine den verbrei­ terten Verschweißzonen-Abschnitt 21 gegenüberliegende Ver­ tiefung 9 als Fingereinlage hat. Diese kann sowohl das Be­ dienen erleichtern als auch die Aufreißrichtung andeuten.
Fig. 6 zeigt in ähnlicher Darstellung wie Fig. 1 einen Ver­ schluß V′. Dort ist eine Sicke 10 in der Verschlußkappe 3 a angeordnet, die in Richtung zum Flascheninneren gerichtet ist. Dabei befindet sich auf der Innenseite 14 der Kunst­ stoffkappe 4′ eine ringförmige Erhöhung 11, die in diese Sicke 10 hineinpaßt. In einem Querschnittsabschnitt 11 a weist die Sicke, mindestens über einen Großteil ihres Umfangsbe­ reiches, eine wesentlich geringere Wandstärke d auf, ver­ glichen mit der Wandstärke D der Verschlußkapsel 3′ im Be­ reich außerhalb ihrer Sicke 10. Die Erhöhung 11 der Kunst­ stoffkappe 4′ ist dabei so ausgebildet, daß sie nur im ver­ dünnten Teilbereich 11 a der Sicke 11 anliegt und dort in der schon erwähnten Weise im Bereich der Materialverdünnung gut linienartig ringförmig verschweißt werden kann.
Fig. 7 zeigt eine Vergrößerung des entsprechenden, in Fig. 6 mit B bezeichneten Bereiches von Sicke 10 und dortiger Schweißzone 20 a.
Beim Einbringen der als Verschweißzone 20 bzw. 20 a dienenden Sicke 6 bzw. 10 durch einen Tiefziehvorgang wird die Wand­ stärke D der unverformten Verschlußkappe 3 an der Verschweiß­ zone (20, 20 a) auf eine Dicke d verdünnt. Diese Verdünnung erfolgt dergestalt, daß die Kunststoffkappe 4 auf einer in sich geschlossenen Linie oder Fläche geringer radialer Aus­ dehnung hermetisch verschweißt wird und durch Hochdrücken wieder von der Verschlußkappe 3 abgerissen werden kann. Dies geschieht fertigungstechnisch praktisch ohne zusätzlichen Aufwand, wobei die Verschweißzone lage- und ausdehnungsmäßig so definiert wird, daß die Kraft für das Hochdrücken und Ab­ reißen der zwischen 5-200 Newton (N), vorzugsweise zwischen 10 und 25 N liegt. Dadurch ist einerseits eine technisch pro­ blemlose Herstellbarkeit gewährleistet und andererseits eine leichte und anwendungssichere Bedienung des Verschlusses be­ günstigt.
Regelmäßig stellt man die Verschlußkappe 3 aus Metall, vor­ zugsweise aus Aluminium her. Bei der Ausbildung gemäß Fig. 3 und 4 läßt sich die Verschlußkappe 3 aus Aluminium gut so aufbrechen, daß sie als Bördelkappe leicht vom Mündungsende der Flasche 1 zu entfernen ist.
In Fig. 2 erkennt man noch gut, daß die Sicke 6 in einem radialen Abstand a vom Innenrand 5 a der Öffnung 5 der Kappe 3 angeordnet ist. Dadurch wird beim Abreißen der Kunststoff­ kappe 4 der glatte Rand der Öffnung 5 der Kappe 3 in keiner Weise beeinflußt, so daß der von der Öffnung 5 freigehaltene Zentralbereich des Dichtelementes 2 vor dem Durchstechen mit einer Kanüle zur Entnahme des Flascheninhaltes problemlos mit einem Wattebausch desinfiziert werden kann.
Bei der Herstellung des Verschlusses wird durch geeignete Formgebung des die Kappe 3 formenden Tiefziehstempels ein in sich selbstzurücklaufender verdünnter Wandbereich in Form einer axial nach außen oder innen ragenden Sicke (6, 10) an­ gebracht. Die Kunststoffkappe 4 ist mit einer zu der Sicke 6 bzw. 10 passenden Aussparung 15 oder Erhöhung 11 versehen. Die beiden aneinander gesetzten Teile 4 bzw. 4′ und 3 bzw. 3′ (vgl. Fig. 1 und 5 einerseits bzw. Fig. 6 und 7 andererseits) werden dann durch eine in radialer Richtung linienförmige bzw. auch mit geringer radialer Ausdehnung flächenförmige Schweißzone miteinander hermetisch verbunden, dadurch daß ein Schweißstempel mit erhöhter Temperatur auf die Verschweißzone innerhalb der Kappe 3 drückt, wodurch durch den schnelleren Wärmeübergang beim verdünnten Wandbereich die erwünschte, praktisch linienförmige Verschweißung der Kappe 3 mit der Kunststoffkappe 4 erfolgt. Durch das Zeit-Temperaturintegral, das vom Verschweißstempel auf die Kappe einwirkt, kann die flächenmäßige Ausdehnung der verschweißten Stelle und damit die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Verschlusses notwen­ dige Kraft zum Abreißen der Kunststoffkappe genau definiert werden.
Erwähnt sei noch folgendes: Die radiale Breite der Verschweißzone 20, 20 a der Verschluß­ kappe 3 beträgt, je nach Durchmesser der Kappe 3, 0,5 bis 3,5 mm, vorzugsweise 1, 2 bis 2,5 mm. Bei kleinerem Kappen- Durchmesser gelten die vorstehend erwähnten kleineren Werte. Bei einer bevorzugten Ausführung ist das Verhältnis der Wand­ dicke D der unverformten Verschlußkappe 3 zur Wanddicke d im Bereich der Sicke 6, 10 und dort insbesondere im Bereich der Verschweißzone 20, 20 a D : d zwischen 1,1 bis 1,5, vorzugs­ weise bei 1,25 bis 1,5 gewählt.
Der Abstand a der Sicke 6, 10 vom Rand 5′ der Öffnung 5 der Kappe beträgt, je nach Größe der Kappe 3, zwischen 0,1 und 10,00 mm, vorzugsweise zwischen 0,3 bis 1,0 mm.
Alle vorbeschriebenen und/oder in den Ansprüchen aufgeführten Einzelmerkmale können je für sich oder in beliebiger Kombi­ nation miteinander erfindungswesentlich sein.

Claims (16)

1. Verschluß für Medikamentenflaschen mit einem durchstech­ baren Dichteinsatz, der durch eine außen heißsiegelfähig beschichtete Verschlußkappe festgehalten wird, die eine Öffnung aufweist, welche vor Gebrauch mit einer auf der Verschlußkappe sitzenden Kunststoffkappe verschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffkappe (4) mit der Verschlußkappe (3) entlang einer in Umfangsrichtung in sich zurücklaufenden, in ihrer radialen Ausdehnung etwa linienförmigen Zone (Verschweißzone 20, 20 a) hermetisch dicht verschweißt ist.
2. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschweißzone (20, 20 a) in Umfangsrichtung ringförmig, vorzugsweise kreisringförmig ausgebildet ist.
3. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschweißzone (20, 20 a) auf einem verdünnten Be­ reich der Verschlußkappe (3) liegt.
4. Verschluß nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die Verschweißzone (20, 20 a) der Kunststoffkappe (4) mit der Verschlußkappe (3) auf einer vorzugsweise ringförmig um die Öffnung (5) der Verschluß­ kappe (3) in Richtung des Flaschenäußeren erhöht angeord­ neten, etwa kreislinienförmigen Sicke (6) dieser Ver­ schlußkappe (3) liegt.
5. Verschluß nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die Verschweißzone (20 a) der Verschlußkappe (3 a) auf einer um die Kappenöffnung (5) herum liegenden, zum Inneren der Flasche (1) hin vor­ stehend angebrachten Sicke (10) verläuft, wobei ein ent­ sprechend zum Flascheninneren hin vorspringender Ring (11) in diese Sicke eingreift.
6. Verschluß nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß die Verschlußkappe (3) aus Metall, vorzugsweise aus Aluminium besteht.
7. Verschluß nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die Verschweißzone (20, 20 a) über ihren Umfangsbereich so dünn ausgebildet ist, daß sie durch Hochdrücken der Kunststoffkappe (4, 4′) von Hand aufbrechbar ist.
8. Verschluß nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die radiale Breite der Ver­ schweißzone (20, 20 a) je nach Durchmesser der Kappe 0,5 bis 3,5 mm, vorzugsweise 1,2 bis 2,5 mm beträgt.
9. Verschluß nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kraft für das Hochdrücken und Aufbrechen der Verschweißzone zwischen 5 N und 100 N liegt, vorzugsweise etwa zwischen 10 und 25 N.
10. Verschluß nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß die Verschlußkappe (3) An­ ritzungen (7) od. dgl. Schwächungsstellen aufweist, welche ein Aufreißen der Verschlußkappe (3) sowie ihre voll­ ständige Entfernung von der Flasche (1) erlauben.
11. Verschluß nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschweißzone (20, 20 a) im Bereich zwischen benach­ barten Anritzungen (7) od. dgl. Schwächungsstellen ver­ stärkt, vorzugsweise verbreitert ist derart, daß dort die Kunststoffkappe (4) mit der Verschlußkappe (3) bezüglich des Öffnungsvorganges des Verschlusses (V) unlösbar mitei­ nander verbunden sind.
12. Verschluß nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffkappe (4) eine Einbuchtung (9), Lippe od. dgl. Anzeige- und Anfaßhilfe aufweist, welche dem verbreiterten Schweißzonen-Abschnitt (21) od. dgl. verstärktem Verbindungsbereich von Ver­ schlußkappe (3) und Kunststoffkappe (4) gegenüberliegt.
13. Verschluß nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicke (6, 10) in einem radialen Abstand (a) vom Rand (5′) der Öffnung (5) der Kappe (3) angeordnet ist, der je nach Größe der Kappe zwischen 0,1 bis 10,0 mm, vorzugsweise 0,3 bis 1,0 mm beträgt.
14. Verschluß nach wenigstens einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Wanddicke (D) der Ver­ schlußkappe (3) im Bereich der Sicke (6, 10), insbesondere im Bereich der Verschweißzone (20, 20 a), mindestens über einen Großteil des Umfangs, verdünnt ausgebildet ist.
15. Verschluß nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis der Wanddicke (D) der unverformten Ver­ schlußkappe (3) zu der Wanddicke (d) im Bereich der Sicke (6, 10) und da insbesondere im Bereich der Verschweißzone (20, 20 a) D : d zwischen 1,1 bis 2,5, vorzugsweise 1,25 bis 1,5 mm liegt.
16. Verfahren zum Herstellen eines Verschlusses nach wenig­ stens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein an der Verschlußkappe (3) verdünnter, entlang einer in Umfangsrichtung in sich zurücklaufender, in seiner radialen Ausdehnung etwa linienförmiger Wand­ bereich, vorzugsweise in Form einer Sicke (6, 10) an­ geformt und dann unter Zuhilfenahme des vergleichsweise schnellen Wärmedurchgangs beim verdünnten Wandbereich eine in radialer Richtung nahezu linienförmige Verschweißzone (20, 20 a) zwischen der Verschluß- und der Kunststoffkappe (3, 4) hergestellt wird.
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