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DE3904102C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3904102C2
DE3904102C2 DE19893904102 DE3904102A DE3904102C2 DE 3904102 C2 DE3904102 C2 DE 3904102C2 DE 19893904102 DE19893904102 DE 19893904102 DE 3904102 A DE3904102 A DE 3904102A DE 3904102 C2 DE3904102 C2 DE 3904102C2
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DE
Germany
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housing according
floor
elements
basement
housing
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE19893904102
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English (en)
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DE3904102A1 (de
Inventor
Holger Dr.-Ing. 4500 Osnabrueck De Schwarzlose
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Individual
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Individual
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Publication date
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Publication of DE3904102A1 publication Critical patent/DE3904102A1/de
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Publication of DE3904102C2 publication Critical patent/DE3904102C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H9/00Buildings, groups of buildings or shelters adapted to withstand or provide protection against abnormal external influences, e.g. war-like action, earthquake or extreme climate
    • E04H9/04Buildings, groups of buildings or shelters adapted to withstand or provide protection against abnormal external influences, e.g. war-like action, earthquake or extreme climate against air-raid or other war-like actions
    • E04H9/06Structures arranged in or forming part of buildings

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Buildings Adapted To Withstand Abnormal External Influences (AREA)

Description

Zum Schutz des Menschen vor den Folgen von Katastrophen und militärischen Auseinandersetzungen können u. a. Keller von Wohn­ häusern als Schutzräume errichtet werden, deren technische Ge­ staltung in einer Reihe von Staaten durch Vorschriften geregelt ist. In der BR Deutschland sind dies im wesentlichen die "Bau­ technischen Grundsätze für Hausschutzräume des Grundschutzes", herausgegeben vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau.
Zivile Schutzräume werden in nennenswerter Zahl nur in Staaten mit bestehender Schutzbaupflicht errichtet. In der BR Deutsch­ land, wo eine solche Pflicht nicht besteht und mit der auch für die Zukunft nicht zu rechnen ist, wird der Bau von Hausschutz­ räumen staatlicherseits durch Zuschüsse und steuerliche Sonder­ abschreibungen gefördert, die zusammen etwa die Hälfte der Ge­ stehungskosten decken. Diese Hilfen veranlassen nur eine ver­ schwindend geringe Zahl privater Bauherren, bereits in der Pla­ nungsphase ihrer Wohngebäude Schutzräume vorzusehen. Auch des­ halb sind im genannten Bauministerium Planungen im Gange, die Ausführung von Hausschutzräumen erheblich zu vereinfachen. So sollen u. a. Notausstieg, Schleuse und Sandhauptfilter entfal­ len (Vortrag gehalten von O. Schaible aus dem Bauministerium auf der Veranstaltung "Schutzraumbau-Zivilschutzgesetz Für und Wider" in der Fachhochschule Hamburg am 28. 5. 1985).
Ein etwas größeres Interesse wird dagegen der Möglichkeit einer nachträglichen Ergänzung der Häuser durch derartige Räume ent­ gegengebracht. Hierzu bietet die Industrie Fertigschutzräume an, die aus Betonelementen in Gewölbe-, Quader- oder Kugelform oder aus Stahlzylindern bestehen. Auch Kombinationsformen sind bekannt, bei denen vorgefertigte Stahlbehälter an Ort und Stelle mit Beton ausgegossen werden. Alle diese Fertig- oder Halbfer­ tigräume werden in eine vorbereitete Baugrube neben das betref­ fende Gebäude gesetzt.
Der ganze überwiegende Teil der vorgefundenen einschlägigen Pa­ tentschriften befaßt sich mit derartigen Außenschutzräumen, so das Patent des Deutschen Reiches 6 86 511 (Wellblechgewölbe), Deutsche Patentschrift PA 5 36 998 (Betonummantelter Blechbehälter), Deutsche Patentschrift 8 14 519 (Stahlzylinder), Deutsche Patentschrift DE 30 24 437 C2 und die deutsche Offenlegungsschrift DE 31 51 651 A1 (Schutzraum aus beplankten Rohr-Stahlprofilskeletten), Deutsche Offenlegungsschrift DE 31 14 617 A1 (Schutzwand aus mit Beton verfüllten Schalungsblechen).
Die Errichtung aller dieser Außenschutzräume verursacht dem Bauherrn trotz der staatlichen Unterstützung besonders hohe Kosten. Weil zudem das Ausheben der Baugrube in der Regel mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, bleibt auch die Nachfrage nach Außenschutzräumen unbedeutend.
Der Ausbau bestehender Keller als weitere Möglichkeit ist heu­ te ebenfalls mit hohen Kosten verbunden, weil in sehr arbeits­ intensiver Bauweise Boden, Wände und Decke mit einer zusätzli­ chen Schicht bewehrten Betons versehen werden müssen, der ent­ weder unter Einsatz einer Verschalung oder im Spritzverfahren eingebracht wird. Auch ist der Einbau vorgefertigter, durch Schrauben und Bolzen verbundener Betonformelemente denkbar, wie er in der Deutschen Offenlegungsschrift 29 12 149 er­ wähnt wird. Doch alle Verfahren erfordern einen erheblichen Eingriff in die bestehende Bausubstanz und konnten sich schon deshalb nicht durchsetzen.
Mithin ist die heutige Situation auf dem Markt für nachträg­ lich zu errichtende Hausschutzräume dadurch gekennzeichnet, daß der vorhandenen Nachfrage von Bauherren nach kostengünsti­ gen und problemlos zu erstellenden Räumen kein passendes Ange­ bot gegenübersteht.
Aufgabe ist es daher, ein Verfahren bereitzustellen, welches den Ausbau bestehender Keller in einer Weise erlaubt, daß einerseits der Schutzumfang des Grundschutzes (Sicherheit gegen herabfallende Trümmer des einstürzenden Gebäudes, gegen Strahlung radioaktiver Niederschläge, gegen Brandeinwirkung sowie gegen biologische Kampfmittel und chemische Kampfstoffe) Rechnung getragen wird, andererseits jedoch die Gestehungsko­ sten für eine möglichst große Zahl potentieller Bauherren auch ohne staatliche Hilfen aufzubringen sind und der Ausbau in Selbsthilfe ohne nennenswerte Veränderung der Bausubstanz und mit einfachen Mitteln möglich ist. Auch sollte die Art der Kon­ struktion anderweitige Nutzungen des Schutzraums erleichtern.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Hierbei sind zuvor lediglich vorhandene Türblätter, Fenster­ flügel und ggf. Kellerfensterlichtschächte zu entfernen. Die Einzelteile werden zusammen mit einer schriftlichen Anleitung geliefert und können auch von Laien montiert werden. Da die Bausubstanz nicht verändert werden soll, wird die Schwebestoffilterfunktion des heute noch üblichen Sandhauptfilters nach außen verlegt und seine Gasfilterfunktion von einem Aktiv­ kohlefilter übernommen. Besonders ausgebildete Notausstiege und die Gasschleuse entfallen. Die Zuluft wird über die Kel­ lerfensteröffnung angesaugt und als Abluft durch die Tür hinausgedrückt.
Im folgenden Beispiel wird die beschriebene Lösung näher er­ läutert. Es zeigt
Fig. 1 einen schematisierten, jedoch maßstabsgetreuen Verti­ kalschnitt durch die komplette Schutzanlage,
Fig. 2 Querschnitt und Ansicht der 10 wichtigsten Hohl- und Kantenelemente, aus denen das Schutzgehäuse zusammen­ gesetzt wird,
Fig. 3 eine Wand-Wand-Kante im Horizontalschnitt,
Fig. 4 die linke Boden-Wand-Kante im Vertikalschnitt,
Fig. 5 die rechte Boden-Wand-Kante im Vertikalschnitt,
Fig. 6 eine kopfseitige Decken-Wand-Kante im Vertikalschnitt,
Fig. 7 einen Vertikalschnitt durch Balken, Deckenstütze und die dazugehörigen Bodenplattenelemente ohne Bodenbelag,
Fig. 8 die Türzarge im Vertikalschnitt ohne Bodenbelag und Türblatt,
Fig. 9 die Luftführung im Vertikalschnitt,
Fig. 10 die Luftführung im Horizontalschnitt.
Die vollständige Schutzanlage besteht gemäß Fig. 1 aus einem Schutzgehäuse, das sich hauptsächlich aus der Bodenplatte (1), den Wandplatten (3) und der Deckenplatte (2) zusammensetzt. Bei Kellern, deren Grundrisse bestimmte Höchstmaße überschreiten, werden Balken (6) in die Deckenplatte (2) eingefügt und diese ggf. mit einer Stütze (7) stabilisiert.
Die Ausführung der Innenhülle als geschlossenes Gehäuse - also unter Einschluß einer Bodenplatte - hat den Vorteil hoher all­ seitiger Widerstandsfähigkeit bei leichter Bauweise und ermög­ licht eine problemlose Kontrolle der Luftführung.
Das Schutzgehäuse setzt sich in die Türzarge (5) fort und wird durch die Tür (4) abgeschlossen. Die Zuluft wird von einem han­ delsüblichen Lüftungsgerät (13), über den Zuluftstutzen (8), den externen Sandvorfilter (9), einen Metallschlauch (10), das handelsübliche Druckstoßventil (11) und das ebenfalls handels­ übliche Aktivkohle-Gasfilter (12) in den Schutzraum gedrückt. Der Kellerfensterdurchbruch dient als Notausstieg. Deshalb ist der Kellerfensterabschluß (14) nach innen wegnehmbar ange­ ordnet. Der Raum, den der Kellerfensterschacht einnahm, ist mit Sand (15) aufgefüllt, der im Fall der Selbstbefreiung nach in­ nen entfernt wird. Zwischen Schutzgehäuse und Decke sowie den Innenwänden ist eine Wärmedämmung (16) angeordnet.
Sämtliche Platten des Gehäuses bestehen ganz überwiegend aus dem an den Enden offenen Standardelement (17) (Fig. 2). Das Element ist 171 mm breit, hat eine Länge zwischen 330 und 2130 mm bei einem Stufensprung von 50 mm und besteht aus 1,5 mm dickem verzinktem und einseitig folienbeschichtetem Stahlblech. Seine Dicke von 40 mm ist unter Berücksichtigung der aufzunehmenden Biegekräfte zwar gering, jedoch den in der Regel geringen Kellerhöhen angemessen. Das Element ist so dimensioniert, daß es im Verbund in seiner Maximallänge dem angenommenen Druck von 10 kN/m2 ohne nennenswerte Verformung standhalten kann. Als Deckenelement trägt es darüber hinaus die üblichen Verkehrslasten, die versagende Betondecke und sein Eigengewicht bei einem Sicherheitsbeiwert von 1,71. Zur Versteifung ist das Element mit einer Sicke versehen. Es hat an seinen Rändern Durchgangslöcher für M10-Schrauben, die in einem Abstand von 150 mm quadratisch angeordnet sind. Die hinteren Löcher einer Seite werden nach einer Umbördelung der Lochränder mit M10-Gewinden versehen.
Neben dem Standardelement gibt es weitere mit anderen Profilen:
Mit Hilfe des schmalen Wand-Elementes (18), dessen Lochmitten einen Horizontalabstand von 50 mm besitzen, können die Länge und Breite des Gehäuses im 50-mm-Raster abgestuft werden. Das Schubelement (22) erlaubt die Endmontage einer Platte, indem es vor Einbau des letzten Elementes ins drittletzte eingescho­ ben und anschließend durch Rückverschieben mit dem dritt­ letzten und letzten verschraubt wird. Wandkanten werden durch das Wandkanten-Element (23) gebildet. Die Längen aller dieser Hohlelemente entsprechen denen des dazugehörigen Standardele­ mentes, so daß sich im Zusammenbau in Länge und Breite ein Mo­ dul von 50 mm ergibt.
Die Verbindung einiger dieser Elemente zeigt u. a. Fig. 3. Ein Element wird über den Vorgänger geschoben und anschließend die Abstandhalter (27, 35, 39) mit einem einfachen Spezialwerkzeug eingeschraubt. Diese Abstandhalter haben Längen von 25, 40 und 55 mm und sind außen mit einem M10-, innen mit einem M6-Gewin­ de versehen. Durch sie wird der Abstand zwischen Gehäuse und Kellerwand genau eingestellt. Sie stützen ferner Wände und Dec­ ken ab, deren Widerstandsfähigkeit dadurch erheblich gesteigert wird. Durch sie werden die von außen wirkenden Kräfte aus­ schließlich in Stegnähe und damit in die Punkte höchster Wider­ standsfähigkeit des Gehäuses eingeleitet. Der Eingang zu ihrem Innengewinde ist trichterförmig ausgebildet, um das Eindrehen der M8-Verbindungsschrauben (20, 37) zu erleichtern. Vor Mon­ tage einer Verbindungsschraube wird eine Ausgleichsbuchse (29, 36) eingefügt und später alle Schrauben einer Reihe mit einer Blendleiste (32) verdeckt. Es ergibt sich auf diese Weise eine nahezu ebene Innenwand.
Die Kanten zwischen Wand- und Deckenplatten, bzw. zwischen Wand- und Bodenplatten sind in Fig. 4, 5 und 6 dargestellt. Vertikal- und Horizontalplatten berühren sich praktisch nicht. Das heißt, daß die gedachte Verlängerung der Hauptachsen eines Hohlelementes der Wandplatte kein Hohlelement der Boden- oder Deckenplatte schneidet und umgekehrt. Vielmehr werden sie über Kanten- und Eckelemente miteinander verbunden. Diese An­ ordnung hat insbesondere den Vorteil, daß eine Demontage im Notfall zwecks Benutzung des Kellerfensters als Notausstieg auch bei eingetretener Verformung des Gehäuses erheblich er­ leichtert wird. Ferner ist sie eine wesentliche Voraussetzung dafür, horizontal (Rohre und Leitungen) und vertikal (Schorn­ steine, Rohrummantelungen) verlaufende Vorsprünge durch das Schutzgehäue aussparen zu können oder das Gehäuse zu unter­ teilen.
Die Kraftübertragung erfolgt durch die äußeren Kantenelemente (19, 20, 24), das innere Kantenelement (25), die Abstandhalter (27, 35, 39), äußeren Kantenelemente bestehen aus 1,5 mm, das innere aus 2 mm dickem Stahlblech. Die genannten Elemente sind mit Durch­ gangs- bzw. Gewindelöchern im Abstand von 50 mm entsprechend der Modulbauweise versehen (Fig. 2). Nach Verbindung der ein­ zelnen Platten werden inneres Kantenelement und Schrauben­ köpfe durch Stoßleisten (31) verdeckt.
Die Verbindung der Wandelemente untereinander und mit den ein­ zelnen Platten ist angenähert luftdicht ausgeführt. Hierdurch ergeben sich geschlossene Hohlräume, wodurch unerwünschte Kon­ vektion erschwert wird.
Innere Ecken werden mit Hilfe des inneren Eckelementes (30) (Fig. 3) gebildet. Äußere Ecken ergeben sich durch Aufeinan­ derstoßen der äußeren Kantenelemente einschließlich der Wand­ kanten-Elemente (23).
Jedes die Deckenplatte bildende Hohlelement endet auf einer Seite in einem Balken, sofern eine lichte Weite von mehr als 2130 mm überbrückt werden muß. Dieser 330 mm breite Balken (Fig. 7) besteht aus miteinander verschweißten 1,5 und 3 mm dicken Stahlblechen. Er unterteilt sich in einen linken (45) und rechten (46) Streifen, die ineinander verschieblich ange­ ordnet sind. Ohne diese Möglichkeit der Verschiebung könnte die Decke nicht abschließend montiert werden. Jeder Balken besteht aus einem 1500 mm langen Mittelstück und 2 Endstücken mit Län­ gen zwischen 180 und 750 mm. Die Verbindung der einzelnen Stüc­ ke stellen die Balkenverbindungsstücke (44) her, bestehend aus 70 × 40 mm - Vierkantrohr mit Längen von 280 mm. Die Übertra­ gung der Druck- und Zugkräfte erfolgt mit Hilfe von Abstandhal­ tern (27) und Ausgleichsbuchsen. Die Standard- und andere Hohl­ elemente (17) werden in den Balken eingeschoben und auf übliche Weise mit diesen verbunden.
In der Mitte des Mittelstücks greift die Deckenstütze aus Vier­ kantrohr (42) ein, in die die Vertikalkraft durch den Stütz­ zapfen (41) eingeleitet wird. Der Zapfen ist mit einer M10- Mutter verschweißt. Mit ihr kann er aus der Stütze heraus ge­ gen den Balken gedrückt werden, bis ein darüber liegender Ab­ standhalter die Decke berührt. Anschließend wird der Zapfen mit einer weiteren Mutter arretiert. Die Stützen brauchen bei klei­ neren und mittelgroßen Räumen nur dann montiert zu werden, wenn mit Trümmerbelastung der Decke zu rechnen ist. Das Fehlen einer formschlüssigen Verbindung im Bodenbereich erleichtert die Montage.
Die Bodenelemente unterhalb des Balkens werden mit Bodenüber­ gangselementen (43) verbunden, deren Profil dem des Standard­ elements entspricht, jedoch über diese geschoben werden können. Jeder Abstandhalter unterhalb einer Stütze wird zur Vermeidung zu hoher Bodendrücke mit einer Blechscheibe unterlegt.
Die Wandelemente in Balkenebene sind normal ausgeführt, jedoch liegen auf ihnen die Seitenstücke der Balken in voller Breite auf. Ferner werden die Vertikalkräfte, die durch die betreffenden Wandelemente fließen, über die dazugehörigen äußeren Kantenele­ mente mittels zusätzlicher Abstandhalter auch unmittelbar in den Kellerboden eingeleitet.
Der Zugang in das Gehäuse erfolgt durch eine an dieses ange­ flanschte Türzarge (Fig. 8), die aus der inneren (47) und der äußeren Zarge (48) besteht. Die Zargenteile werden übereinan­ dergeschoben und mit M6-Schrauben (51, 52) verbunden. Hierbei sind durch mehrere parallele Gewindelochreihen im äußeren Zar­ genteil entsprechende Überlappungsbreiten zur Berücksichtigung verschiedener Wanddicken möglich. Die Zarge hat eine In­ nenbreite, die die lichte Weite der weiterhin vorhandenen Ur­ sprungszarge (50) um mehr als 50 mm unterschreitet, so daß we­ gen der Möglichkeit, schmale Wandelemente mit einem Schrauben­ abstand von 50 mm zu verwenden, bei beliebiger Lage der Tür­ höhlung innerhalb der betreffenden Kellerwand die Montage der Zarge erfolgen kann.
Das innere Zargenteil besteht aus miteinander verschweißten Ober-, Unter- und Seitenteilen mit einer Blechstärke von 1,5 mm. Das Oberteil ist mit einem Türbalken (49) (60 × 40 mm Vierkantrohr) verschweißt. In Fig. 8 ist er unmittelbar mit der Deckenplatte verbunden. Bei anderen Raumhöhen wird der Türbal­ ken nach oben mit Standardelement-Stücken verlängert. Das Un­ terteil der Innenzarge ist zur Gewährleistung der notwendigen Trittfestigkeit mit einer Sicke versehen. Dieses Bodenstück der Innenzarge wird noch mit einem in Fig. 8 nicht dargestell­ ten Bodenblech abgedeckt. Die Seitenteile sind abgewinkelt, greifen in die angrenzenden Standard-Elemente ein und werden mit ihnen in der üblichen Weise verbunden.
Das Zargenaußenteil (48) wird aus verschweißten U-förmig gebo­ genen 2 mm-Blechen gebildet und ist an seinen äußeren Rän­ dern mit einem Dichtungsstreifen (53) versehen. Der Streifen berührt Wand, Türsturz und Kellerboden außerhalb der Ursprungs­ zarge (50). Auf das Zargenaußenteil wird das im Bild nicht dargestellte Türblatt angeschlagen.
Nach dem Zusammenbau der Zargenteile wird der Dichtungsstrei­ fen durch Anziehen der entsprechenden Abstandhalter ange­ drückt, bis das Zargenaußenteil fest anliegt. Die Abdichtung zum Boden wird durch das Eigengewicht der Zarge kombiniert mit einer passenden Einstellung der Abstandhalter der Bodenplatte sichergestellt.
Im Schutzraumbau gilt die Abführung der Körperwärme seiner In­ sassen als eines der größten Probleme. Da die gegebene Luft­ wechselrate hierfür bei weitem nicht ausreicht, wird versucht, das Kühlpotential der Kelleraußenwände nutzbar zu machen. Dies gelang bisher nur unzureichend, weil bei herkömmlichen Schutzräumen die Zuluft unmittelar in den Kernbereich des In­ nenraums geblasen wurde und daher kaum konvektiver Wärmeüber­ gang an den Wänden erfolgte. Beim vorliegenden Schutzraum­ system dagegen wird die Zuluft zunächst in den Mantelraum zwi­ schen Kellerwänden und Gehäuse geblasen, wodurch die Kühlmög­ lichkeiten der Wände weitgehend genutzt werden. Fig. 9 und 10 verdeutlichen das Belüftungsprinzip.
Die durch den Lüfter (13) angesaugte Außenluft wird durch das Zuluft-Wandelement (21) (Fig. 2 und 10) in den Mantel­ raum geblasen und tritt über das Belüftungs-Wandelement (26) (Fig. 2 und 10) in den Innenraum ein. Zuvor bestreicht die Luft einen Teil der lüfterseitigen Außenwand, weil einerseits die Wärmedämmung (34) der Innenwände und der Decke, anderer­ seits in den Mantelraum eingelegte Leitdichtungen (54) den un­ mittelbaren Weg zum Belüftungs-Wandelement (26) verhindern. Erst nach Passieren der gesamten Bodenfläche des Kellers und der übrigen Außenwände gelangt die Luft an das besagte Ele­ ment. Sie tritt abgekühlt durch mehrere relativ enge Löcher (12 × ⌀20 mm) und damit in jeder Höhe gleichmäßig in dieses Element ein und verläßt es wieder durch ein einziges Loch (⌀100 mm). In Sonderfällen (zu kalter Innenraum, Gesteinsstaub im Mantelraum, Undichtigkeiten der Umgebungswände) wird die Zu­ luftleitung vom Zuluft-Wandelement (21) gelöst und tritt un­ mittelbar in den Innenraum ein.
Nachdem der Innenraum in Längsrichtung durchströmt wurde, tritt die Abluft unten in die wärmeisolierte Tür (4) ein, kühlt sie im Brandfall und verläßt die Schutzanlage durch ein Überdruckventil. Ein unkontrollierter Abfluß der Luft etwa über die Kellerfensterhöhlung oder die Türzarge wird wegen der eingebauten Dichtungen unterbunden.
Beim vorgestellten Luftführungssystem kann auf herkömmliche Luftverteilleitungen vollständig verzichtet werden, das daher sehr kostengünstig herzustellen ist.

Claims (13)

1. Gehäuse aus zweischaligen Decken-, Wand- und Bodenplatten aus Blech zum Ausbau bestehender Keller zu Schutzräumen, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten aus im Querschnitt U-förmigen, nach drei Seiten offenen, durch Schrauben mit­ einander verbundenen, tragenden und hinterlüfteten Hohl­ elementen gebildet sind und daß die Decken- und Bodenplat­ ten jeweils mit den Wandplatten mittels Kanten- und Eck­ elementen, die die Hohlelemente an ihren Stirnseiten ab­ schließen, aneinandergefügt sind.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß den Abmessungen der Hohlelemente ein Modul zugrunde liegt.
3. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei montiertem Gehäuse die Hohlelemente der Wandplatten bei ihrer gedachten Verlängerung die Hohlelemente der Boden- und Deckenplatten nicht schneiden und umgekehrt.
4. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten zu den Kellerinnenseiten mittels mit Gewinde ver­ sehener Abstandhalter in definierter Entfernung gehalten werden.
5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in die Abstandhalter die Verbindungsschrauben der Hohl-, Kanten- und Eckelemente eingedreht werden.
6. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsschrauben teilweise versenkt angeordnet sind und dann mit einer Blendleiste abgedeckt werden, teilweise hervorstehen und dann mit einer Stoßleiste verdeckt werden.
7. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß größere Deckenplatten Balken aus zwei ineinander ver­ schieblich angeordneten Seitenteilen enthalten, die aus geschweißten Hohlprofilen bestehen.
8. Gehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß längere Balken aus Teilen zusammengesetzt sind, die mit Hilfe von Vierkantrohrstücken miteinander verschraubt werden.
9. Gehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß län­ gere Balken mit Stützen aus Vierkantrohr gehalten werden, die mit dem Boden nicht fest verbunden sind und in die die Kraft über einen mit Gewinde und Muttern versehenen Stütz­ zapfen eingeleitet wird.
10. Gehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze auf einem Hohlelement endet, das über die benachbar­ ten Hohlelemente geschoben wird und das die Stützlast mit­ tels Abstandhalter in den Kellerboden einleitet.
11. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die über einen Lüfter geförderte Außenluft in den Raum zwischen Gehäuse und Kellerwände gedrückt wird, sich dort - gelenkt durch Leitdichtungen - an Boden und Außenwänden abkühlt und erst anschließend den Innenraum durchquert.
12. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an eine der Wandplatten eine Türzarge angeflanscht ist, die aus einem inneren und einem äußeren Teil besteht, wobei der äußere Teil die Ursprungszarge umgreift und durch Ab­ standhalter an die Kelleraußenseite gepreßt wird.
13. Gehäuse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß an die Türzarge ein mit einer Wärmedämmung versehenes Tür­ blatt angeschlagen ist, das von der Abluft durchströmt und dabei im Brandfall gekühlt wird und das die Tür­ öffnung luftdicht abschließt.
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