DE3903257C2 - - Google Patents
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- DE3903257C2 DE3903257C2 DE3903257A DE3903257A DE3903257C2 DE 3903257 C2 DE3903257 C2 DE 3903257C2 DE 3903257 A DE3903257 A DE 3903257A DE 3903257 A DE3903257 A DE 3903257A DE 3903257 C2 DE3903257 C2 DE 3903257C2
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- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
- H04Q—SELECTING
- H04Q3/00—Selecting arrangements
- H04Q3/42—Circuit arrangements for indirect selecting controlled by common circuits, e.g. register controller, marker
- H04Q3/54—Circuit arrangements for indirect selecting controlled by common circuits, e.g. register controller, marker in which the logic circuitry controlling the exchange is centralised
- H04Q3/545—Circuit arrangements for indirect selecting controlled by common circuits, e.g. register controller, marker in which the logic circuitry controlling the exchange is centralised using a stored programme
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- H04Q3/54591—Supervision, e.g. fault localisation, traffic measurements, avoiding errors, failure recovery, monitoring, statistical analysis
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- Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
- Computer And Data Communications (AREA)
- Communication Control (AREA)
- Telephonic Communication Services (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Kommunikationssystem
bei Telefonvermittlungsanlagen nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Ein derartiges Kommunikationsverfahren
ist aus der CCITT-Empfehlung Fascicle VIII.7 - Rec
X.410, insbesondere aus der dortigen Fig. 4 und Seite
97 ff. bekannt.
Damit es einer externen Steuervorrichtung möglich ist,
mit einer Telefonvermittlungsanlage zu kommunizieren,
wurden bereits eine Reihe von Kommunikationsproto
kollen entwickelt. Nach diesen Protokollen ist es mög
lich, daß eine externe Steuervorrichtung, beispiels
weise ein Hauptrechner von der Telefonvermittlungsanlage
Informationen erhält, die sich beispielsweise auf
den Zustand von Anschlußschaltungen für externe und
interne Leitungen beziehen, um die Datenbasis der Tele
fonvermittlungsanlage analysieren zu können und um eine
externe Steuerung der Anlage zu ermöglichen.
Ein solches bekanntes Protokoll ist beispielsweise das
ACD System der Technotron Infoswitch Corporation,
welches eine Befehlssprache verwendet, die eine externe
Steuerung einer Telefonvermittlungsanlage durch einen
entfernt stehenden Hauptrechner ermöglicht.
Ein anderes durch IBM entwickeltes Protokoll trägt den
Namen Netview PC, dient als Bestandsführungsprogramm
und kann als Terminalschnittstelle bei einer Ver
mittlungsanlage verwendet werden.
Beide Protokolle weisen den Nachteil auf, daß sie nicht
konform sind zu den eingeführten Standards zur Erleichterung
des internationalen Nachrichtenaustauschs wie
sie von der CCITT definiert sind und als Open Systems
Interconnect gezeichnet werden.
Die OSI Empfehlungen definieren standardisierte Datenübermittlungsprotokolle,
die von den bedeutenden Herstellern
von Kommunikationssytemen im internationalen
Maßstab übernommen werden sollen, damit die in den verschiedenen
Ländern durch unterschiedliche Hersteller
hergestellten Systeme miteinander entsprechend den standardisierten
Protokollen kommunizieren können.
Beispielsweise definiert die CCITT Empfehlung X.410
ein Remote Operations Services ROS zur Ausführung einer
ferngesteuerten Rufverbindung, die dazu dient, interaktive
Anwenderschichtprotokolle zu strukturieren. Die
X.410 Empfehlung legt sogenannte Operation Protocol Data Units
OPDU fest, welche zwischen den Anwenderschichteinrichtungen
ausgetauscht werden, um eine Operation anzufordern
und über deren Ergebnis zu berichten.
Dabei existieren drei prinzipiell verschiedene Typen von OPDU′s, die Anforderungs-
OPDU, die Ergebnis-OPDU und die Fehler-OPDU. Die Anforderungs-OPDU wird
von einer anfordernden Anwenderstelle abgesendet, wenn diese die Unterstützung
einer ausführenden Anwenderstelle wünscht. Sie besteht aus der Anforderungs
identifizierung, dem Befehl für die gewünschte Operation und einem Argument
hierzu. Die Ergebnis-OPDU wird, nach erfolgreicher Erledigung des Auftrages, von
der ausführenden Anwenderstelle an die anfordernde Anwenderstelle zurückgesen
det. Sie besteht aus der Anforderungsidentifierung und dem Ergebnis der Opera
tion. Die Fehler-OPDU wird bei nichterfolgreicher Erledigung des Auftrages von der
ausführenden Anwenderstelle an die anfordernde Anwenderstelle zurückgesendet.
Sie besteht aus der Anforderungsidentifizierung, der Fehleridentifizierung und einem
dazugehörenden Fehlerparameter. Sämtliche OPDU-Operationen sind speicher
lose, unabhängige Prozeduren. Nach Eintreffen der Anforderungs-OPDU bei der
ausführenden Anwenderstelle wird unmittelbar die Ergebnis-(oder Fehler-)OPDU
kodiert und zurückgesendet. Damit ist die Transaktion abgeschlossen.
Die X.410 Empfehlung definiert den vorerwähnten Remote
Operations Service ROS, der an der Spitze eines Reliable
Transfer Server RTS verläuft, durch den eine Information
entweder auf monologe Weise oder in dialoger Weise
übermittelt wird. Im Fall der dialogen Arbeitsweise
wird die Übermittlung der Dateneinheiten bestimmt durch
eine Umkehr, die zwischen den Endpunkten (beispielsweise
Anwendereinrichtungen) innerhalb der Kommunikationssysteme
übermittelt wird. Das RTS paßt jedoch nicht
gut zu der Ausführung von ferngesteuerten Operationen
bei Telefonanlagen. Die Vorgänge in Telefonanlagen verlaufen
asynchron und müssen verarbeitet werden, wenn
sie auftreten, d. h., der Zeitfaktor ist hierbei von
erster Bedeutung. Die RTS Session, wie sie durch die
Norm X.410 ROS definiert ist, ist jedoch nicht in der
Lage, eine Anforderung oder ein Ergebnis zu jedem gegebenen
Zeitpunkt zu akzeptieren. Vielmehr kann eine Anforderung
oder deren Resultat beim RTOS nur akzeptiert
werden, wenn damit eine Umkehr übermittelt wird.
Bei Telefonanlagen können zudem verschiedene Operationen
eine Resourcen-Zuteilung in einer angesteuerten Anwenderstelle
bewirken. Unter Resourcen sind Teile der Vermittlungsanlage,
die dort angeschlossenen Leitungen,
Apparate und sonstige Bauteile zu verstehen. Eine Resourcenzuteilung
bei einer Telefonanlage ist beispielsweise
erforderlich, wenn der Hauptrechner einen Überwachungsbefehl
erzeugt und damit eine Überwachung eines
bestimmten Telefonapparates anfordert, was der Telefonvermittlungsanlage
übermittelt wird, die daraufhin dem
Hauptrechner Rufinformationen bezüglich dieses Telefonapparates
übermittelt und wobei gleichzeitig bewirkt
wird, daß die Telefonvermittlungsanlage sich daran
erinnert, daß diese Überwachung vom Rechner angefordert
wurde. Die Tatsache, daß die Telefonanlage sich daran
erinnern muß, einen bestimmten Telefonapparat kontinuierlich
zu überwachen, ist ein Beispiel einer Situation,
wo die Ausführung der Operation über den Zeitpunkt hinweg
ausgeführt wird, wo über das erste Ergebnis der
Operation dem Rechner berichtet wird. Um für Fernsteuerungsaufgaben
ein standardisiertes Anwendungsschichtprotokoll
verwenden zu können, ist es also notwendig,
daß die nachfolgenden Ausführungen einer angeforderten
Operation zur ursprünglich angeforderten Operation zugeordnet
sind.
Die ferngesteuerten Operationen nach X.410 Empfehlung
bestehen in der Anforderung der Operation und der
Rückmeldung eines Resultats. Nach der X.410 Empfehlung
wird eine solche Transaktion fortgeführt, bis sie entweder
vom Hauptrechner oder von der Telefonvermittlungsanlage
unterbrochen wird. Die Anforderungsidentifizierung
ID der X.410 Empfehlung reicht nicht aus, um einen
Transaktions-Identifikationscode für die ferngesteuerte
Operation zu übermitteln, der für eine Resourcenzuteilung
erforderlich ist, da die Anforderungsdateneinheiten
OPDU nur in der Lage sind, eine einzige, ursprüngliche
Operation zu definieren.
Es besteht die Aufgabe, das Kommunikationssystem
so auszubilden, daß es sich für die Anwendung bei
Telefonanlagen eignet, indem jede beteiligte Anwender
stelle die Adresse der jeweils anderen kennt und auf
eine Anforderung beliebig viele Antwortdatensätze
zu beliebiger Zeit folgen, welche alle der anfordernden
Anwenderstelle übermittelt werden.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruches 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen
sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Gemäß der vorliegenden Erfindung werden vom Hauptrechner
und von der Vermittlungsanlage Anforderungsadressenfelder
und Server Adressenfelder erzeugt und codiert,
welche in allen Anforderungs- und Ergebnisdateneinheiten
OPDU enthalten sind. Falls beispielsweise der Hauptrechner
wünscht, eine ferngesteuerte Operation, die
eine Resourcenstelle betrifft, anzufordern, dann erzeugt
und codiert die Anwenderstelle innerhalb des Hauptrechners
eine OPDU-Anforderung, die ein Anforderungsadressenfeld
enthält, welches zur Identifizierung der
anfordernden Anwenderstelle dient. Das Server Adressenfeld
dagegen wird mit einer 0 belegt, da der Hauptrechner
nicht weiß, welche Anwenderstelle in der Vermittlungsanlage
die vom Rechner gewünschte Operation ausführt.
Nach Empfang der OPDU-Anforderung durch die Vermittlungsanlage
bestimmt diese eine ihrer Anwenderstellen, die
die Operation auszuführen hat und eine Server Adresse
wird durch die ausführende Anwenderstelle zugeordnet
und als OPDU-Ergebnis der anfordernden Adresse übermittelt.
Nach diesem Adressenaustausch weiß jede Anwenderstelle
die Adresse der jeweils anderen. Alle nachfolgenden
Rufzustandsinformationen der Vermittlungsanlage,
die eine zu überwachende Vorrichtung betreffen,
können dann von der Anwenderstelle der Vermittlungsanlage
der durch die Anforderungsadresse definierten Anwenderstelle
des Hauptrechners zugeführt werden. Dies
ermöglicht dem Hauptrechner, die übermittelten Rufzustandsnachrichten
der ursprünglichen Operationsanforderung
zuzuordnen.
Gemäß der vorliegenden Erfindung werden also OPDU-Operationsdatensignale
erzeugt, welche der anfordernden
Anwenderstelle zugeordnet sind. Des weiteren werden
OPDU-Operationsdatensignale erzeugt, die der Anwenderstelle
zugeordnet sind, die die angeforderte Operation
auszuführen hat.
Die Erfindung wird nachfolgend an Hand der Zeichnung
und der Anhänge näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockdiagramm des Kommunikationssystems
und;
Fig. 2 ein Blockdiagramm des Leitungsschichtformats
gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel.
Die Fig. 1 zeigt ein allgemeines Blockschaltbild eines
Kommunikationssystems, bestehend aus einem Hauptrechner
1 und einer Telefonvermittlungsanlage 3.
In der Praxis weisen der Hauptrechner 1 und die Telefonvermittlungsanlage
3 zusätzliche Elemente auf, wie beispielsweise
Terminals, Speicher, Periphereinheiten usw.
Der Hauptrechner 1 und die Telefonvermittlungsanlage
3 sind miteinander verbunden über eine standardisierte
RS-232 Leitung, die an RS-232 Senderempfänger 5 und 7
im Hauptrechner 1 und in der Telefonvermittlungsanlage
3 angeschlossen ist. Bei dem Hauptrechner 1 handelt
es sich beispielsweise um den Rechner VAX/VMS der Digital
Equipment Corporation und bei der Telefonvermittlungsanlage
um eine Anlage SX 2000 der Anmelderin. Die RS-232
Sender-Empfänger bilden die physikalische OSI
Kommunikationsschicht. Die RS-232 Leitung 9 überträgt
synchrone Datensignale von 1,2 Kilobits bis zu 64 Kilobits
pro Sekunde.
Die RS-232 Sender-Empfänger 5 und 7 sind an entsprechenden
Leitungsschichtsteuerschaltern angeschlossen, wie
beispielsweise an HDLC Steuerschaltungen 11 und 13 zur
Ausführung eines OSI Leitungsschichtprotokolls (beispielsweise
LAPB, wie in der CCITT Empfehlung X.25 von 1984
definiert).
Mit den HDLC Steuerschaltungen 11 und 13 sind Hauptsteuerschaltungen
15 und 17 verbunden zur Ausführung
der Transport/Sitzungs/Präsentationsschicht des standardisierten
OSI Kommunikationsprotokolls.
Die Telefonvermittlungsanlage 3 weist weiterhin eine
Schaltzentrale 19 auf, die beispielsweise aus einer
digitalisierten Schaltmatrix besteht, an welche eine
Vielzahl von Amts- und internen Leitungsschaltungen
sowie andere Periphereinheiten angeschlossen sind. Auf
der Zeichnung sind beispielsweise dargestellt Nebenstellenapparate
21, 23, 25, die an die Schaltzentrale
19 angeschlossen sind, über welche die Verbindung unter
der Steuerung der Hauptsteuerschaltung 17 hergestellt
wird.
In entsprechender Weise können mehrere Periphereinheiten,
wie beispielsweise Datenterminals, LANs usw. an den
Hauptrechner 1 oder die Telefonvermittlungsanlage 3
angeschlossen sein.
Um eine Fernoperation einer Anwenderschicht zu veranlassen,
codiert eine der Hauptsteuerschaltungen, beispielsweise
die Hauptsteuerschaltung 15 des Hauptrechners
1, eine Anwenderschichtnachricht, die einer bestimmten
Anwenderstelle zugeordnet ist und welche zum
Empfang einer weiteren Anwendungsstelle übermittelt
wird, beispielsweise der Hauptsteuerschaltung 17 der
Telefonvermittlungsanlage 3 zur Ausführung der angeforderten
Anwenderschichtoperation.
Wird beispielsweise gewünscht, daß der Hauptrechner
1 den Zustand eines bestimmten Telefonapparats der
Telefonvermittlungsanlage überwacht, beispielsweise
des Apparates 21, dann wird folgende Ereignisfolge ausgeführt:
Als erstes fordert der Hauptrechner 1 eine TRANSLATE-Prozedur
an, um eine logische Geräteidentifikation LID
(Logical Equipment Identifier) und andere den Telefonapparat
21 betreffende Informationen zu erhalten. Eine
logische Geräteidentifikation ist ein von der Telefonanlage
gelieferter Wert, der sich auf eine Resource
der Telefonanlage bezieht, wie beispielsweise auf einen
Telefonapparat, eine externe oder eine interne Leitungsschaltung
usw. Die Resourcen können aus einer bestimmten
Vorrichtung wie im Falle eines Telefonapparates bestehen,
können jedoch auch eine logische Konstruktion betreffen,
wie beispielsweise ein Freisuchen. Die TRANSLATE Operation
wird durchgeführt, damit der Hauptrechner eine
externe Adresse zu einer LID auflösen kann und irgendein
Synonym für diese Adresse erhält. Die TRANSLATE Prozedur
übermittelt auch Informationen zurück, welche die
Art der Resource der Telefonvermittlungsanlage beschreiben.
Der Anhang A verdeutlicht die Folge der hexadezimalen
Signale, welche die Anforderung der Fernoperation der
Anwendungsschicht charakterisiert, wie sie von der
Hauptsteuerschaltung 15 des Hauptrechners erzeugt wird.
Die im Anhang A gezeigte Tabelle, als auch die Tabellen
nach Anhang B bis J stellen Beispiele für Anforderungen
bei einer Fernoperation gemäß der vorliegenden Erfindung
dar. Hierbei ist anzumerken, daß die Struktur und der
Inhalt der OPDU und ihrer hexadezimalen Repräsentationen
mit der Protokollentwicklung variieren können.
Wie der Anhang A zeigt, ist die Fernoperationsanforderung
OPDU aufgebaut in Übereinstimmung mit der OSI Empfehlung
X.410 und umfaßt eine Folge, bestehend aus einer Anforderung
ID (Invoke ID), einer Operation und einem Parameter
(Argument). Zusätzlich zu dem Standardprotokoll
X.410 ist innerhalb der Argumentfolge ein Anforderungsadressenfeld
und ein Server Adressenfeld definiert.
Gemäß dem gezeigten Beispiel wird eine Anforderungsadresse
(Invoke Adress) von 50 (Dezimal) durch die
Anwenderschicht Software innerhalb der Hauptsteuerschaltung
15 erzeugt zur Bestimmung der Adresse der Anwenderstelle
(Application Entitiy) innerhalb des Hauptrechners
1, die die TRANSLATE Prozedur anfordert.
Das Server Adressenfeld ist Null, wodurch angezeigt
wird, daß die TRANSLATE Operation in Übereinstimmung
mit dem Standardprotokoll X.410 eine unabhängige Transaktion
ist. Da der Hauptrechner 1 nicht weiß, welche
Anwenderstelle der Telefonvermittlungsanlage 3 die
TRANSLATE Anforderung bedient, ordnet also die Hauptsteuerschaltung
15 der Server Adresse eine Null zu.
Wie nachfolgend noch beschrieben wird, erzeugt die Telefonvermittlungsanlage
3 eine Server Adresse, die dazu
dient, die Anwenderstelle in der Telefonvermittlungsanlage
zu definieren, die die TRANSLATE Prozedur ausführt
und diese Adresse dem Hauptrechner 1 innerhalb der Ergebnis-OPDU
für die TRANSLATE Prozedur übermittelt.
Eine Anzahl von Eingangswerten kann für die TRANSLATE
Prozedur spezifiziert werden, wie Directory Number DN,
PBX Resource Name, Physikalische Ortsidentifikation
PLID, (Physical Location Identifier), Leitungsnummer,
(Trunk Number) und logische Geräte ID (Logical
Equipment Instance). Im Beispiel nach Anhang A ist lediglich
die Directory Nummer, beispielsweise DN=1201
spezifiziert. Die Directory Nummer identifiziert die
spezielle Resource in der Telefonvermittlungsanlage,
d. h., im behandelten Beispiel wird der Telefonapparat
21 mit der Directory Nummer 1201 identifiziert.
Im obigen Beispiel fehlt die Intersect Translation-Qualifikation
(Intersect Trans) der OPDU Anfrage für
die TRANSLATE Prozedur. Der Intersect Trans Qualifier
wird durch die anfordernde Anwenderstelle dazu verwendet,
den anfänglichen TRANSLATE Eingang mit einem zweiten
Eingang zu qualifizieren, der den rückkehrenden Wert
im OPDU Ergebnis bewirkt, um die Kreuzungsstelle der
beiden Eingänge zu erhalten. Wird beispielsweise die
TRANSLATE Operation angefordert für eine spezielle Leitung
eines an mehrere Leitungen angeschlossenen Telefonapparats,
wobei diese Leitung mehrfach auftritt,
dann liefert die anfordernde Anwenderstelle eine Directory
Nummer für die mehrfach auftretende Leitungsgruppe
als ersten Eingang und die Prime Directory Nummer des
Apparats, an den diese spezielle Leitung angeschlossen
ist als Intersect Trans Type innerhalb der OPDU Argumentensequenz
der Anforderung. Die bedienende Anwenderstelle
innerhalb der Telefonvermittlungsanlage 3 übermittelt
sodann die logische Geräteidentifikation LID
innerhalb des Ergebnis-OPDU zurück.
Die hexadezimale Codedarstellung der OPDU Anforderung
des Beispiels nach Anhang A steht in Übereinstimmung
mit dem X.409 Nachrichtensignalformat. Im speziellen
repräsentieren die beiden ersten Oktetts (Bytes zu 8 Bits)
"A1 19" einen context specific constructor identifier
mit einem ID Code von "1" und einer Länge von 19
(hex) (25 dezimal) Oktetten. Die Oktette "30" und "17"
bestimmen eine Folge von 23 Elementen (17 hex).
Das erste Element der OPDU Anforderungssequenz gemäß
der X.410 Empfehlung ist die Anforderungsidentifikation
ID, welche die Anforderung identifiziert, die der angeforderten
Operation zugeordnet ist, damit eine Operation
von der anderen Operation unterschieden werden
kann, welche die anfordernde Anwenderstelle der angeforderten
Anwenderstelle übermittelt. In Übereinstimmung
mit dem X.410 Standardprotokoll kann die anfordernde
Anwenderstelle eine Anforderungsidentifizierung immer
wiederverwenden,
einschränkend vorausgesetzt, daß sie diese Identifizierung,
die zuvor einer Anforderung zugeordnet war, solange
nicht wiederverwenden kann, als die Anwenderstelle
auf die vorherige Anforderung eine Antwort erwartet,
diese jedoch noch nicht eingegangen ist.
Die X.409 Standardnotation für die Anforderungsidentifizierung
ID weist einen Wert von 300 auf und ist im
Anhang A wiedergegeben als "02 02 01 2C" was eine ganze
Zahl bezeichnet, die eine Länge von zwei Oktetts und
einen Wert von 012C (hex) aufweist (300 Dezimal).
Der X.410 Operationscodewert für die angeorderte TRANSLATE
Operation in Übereinstimmung mit dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist
ein Wert von 3 (Dezimal) zugeordnet. Dieser Wert wird
gemäß X.409 hexadezimal repräsentiert als eine ganze
Zahl (gekennzeichnet durch das Oktett "02"), welche
eine Länge von 1 (gekennzeichnet durch das Oktett "01")
und einen Wert von "03" aufweist.
Die X.410 Argumentfolge ist hexadezimal codiert als
"30 OE", was eine Folge einer Länge von 14 (Dezimal)
entspricht.
Wie schon vorstehend erwähnt, werden gemäß der vorliegenden
Erfindung Anforderungs- und Server Adressenfelder
definiert, um asynchrone Fernoperationen innerhalb
der X.410 Empfehlung auszubauen, damit eine Anwendung
bei Telefonanlagen durchgeführt werden kann. Die Anforderungsadresse
von 50 (Dezimal) wird hexadezimal dargestellt
als "53", was ein Anwendungsgrundelement bedeutet
mit einem Identifizierungscode ID von 19 (Dezimal)
einer Länge von "01" und einem Wert von "32" (Dezimal).
Der ID Code ist eine aus Merkzahlen bestehende Identifikation
in Übereinstimmung mit X.409. In entsprechender
Weise ist die Server Adresse hexadezimal dargestellt
durch "53 01 00", entsprechend einer Server Adresse
von Null, wie oben erwähnt.
Die Eingangswerte der TRANSLATE Operation werden also,
wie vorstehend erwähnt, durch das Trans-type Element, welches den Typ der
Übersetzung spezifiziert, innerhalb der Anforderungsargumentfolge definiert,
wobei gemäß der vorliegenden Erfindung die X.409 Notation
verwendet wird. Diese ist in Anhang B dargestellt.
Die hexadezimale Darstellung innerhalb des Trans-type
Elements für eine gewählte Directory Nummer wird somit
wie folgt definiert: "81" bedeutet einen Kontext spezifischen
aus Grundelementen bestehenden Identifikationscode
für die "Directory Number", der eine Länge
von "04" Oktetten und einen Wert von "31 32 33 31" oder
1201 (Dezimal) aufweist, wobei "33" der numerische
Wert des ASCII-Codes für die Zahl "3" bedeutet.
Die X.409 Kodierung, die bei der Mitteilung für die
Anwenderschicht gemäß Anhang A verwendet wird, enthält
ausreichend Informationen zur Implementierung der
Präsentations-, Sitzungs- und Transport-OSI-Schichten,
welche erforderlich sind, um die Nachricht an die Telefonvermittlungsanlage
3 zu richten und um sie dort
zu sammeln. Im speziellen sind die Senderadresse (Anforderungsadresse)
und die Empfängeradresse (Server
Adresse) innerhalb der Argumentsequenz des Anforderungssignals
enthalten, um eine Sitzungsschichtadressierung
durchzuführen, die es der Anwendungsstelle ermöglicht,
die Anwendernachricht an die geeignete Anforderungsstelle
zu leiten. Normalerweise ist gemäß dem OSI
Protokoll innerhalb der Sitzungs-Transportschicht eine
Feldlänge oder ein anderer Rahmen erforderlich, um
es zu ermöglichen, daß die Leitungsschichtrahmen in
Anwenderschichtadressen korrekt wiederzusammengestellt
werden. Gemäß der X.409 Kodierung, die in der in Anhang
A dargestellten Präsentationsschicht verwendet wird,
wird das erste Längsfeld in der Nachricht (der X.410
OPDU Identifikation folgend) durch die Sitzungsschicht
bei der Server Anwenderstelle innerhalb der Telefonvermittlungsanlage
dazu verwendet, die OPDU Anforderung
zusammenzusetzen.
Die vollkodierte Anwenderschichtnachricht (einschließlich
Transport-, Sitzungs- und Präsentationsschichtinformation)
wird von der Hauptsteuerschaltung
(15) übermittelt und von der HDLC Steuerschaltung 11
empfangen. Die HDLC Steuerschaltung 11 setzt den geforderten
Leitungsschichtrahmen, Fehlerkorrektur und
Rückübermittlungsinformation in bekannter Weise ein.
Gemäß einem erfolgreichen Prototyp führt die HDLC
Steuerschaltung ein LAPB aus, wie in der CCITT Empfehlung
X.25 (1984) definiert.
Da alle Kodier- und Nachrichtenleitweg Informationen
innerhalb der Anwenderschichtnachricht enthalten sind,
können die Schichten zwischen der Leitungsschicht und
der Präsentationsschicht undefiniert bleiben, womit
unter Verwendung dieser Schichten zukünftige Kommunikationsprotokolle
möglich sind. Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird also ein Punkt zu Punkt Protokoll errichtet,
in welchem jedes Ende des Zwischengliedes verantwortlich
ist für die Behandlung der Netzwerkschichterfordernisse
innerhalb seines eigenen Netzwerks. Bei
jedem Netzwerk werden daher die Transport- und Sitzungsschichten
dargestellt durch ein Null-Oktett, welches
den zu übermittelnden X.409/410-Daten vorangesetzt
ist. Das Format der zwischen den HDLC Steuerschaltungen
11 und 13 zu übermittelnden Nachrichten und damit das
Format des Nachrichtenaustausches zwischen den Senderempfängern
5 und 7 ist in Fig. 2 gezeigt.
Die physikalische Schicht Anforderungs-OPDU Nachricht
wird über den Senderempfänger 5 dem physikalischen OSI
Schichtmedium übermittelt, das, wie oben erwähnt, eine
standardisierte RS-232 Leitung 9 ist. Die physikalische
Schichtnachricht wird durch den RS-232 Empfänger
7 der Telefonvermittlungsanlage 3 empfangen und von
dort der HDLC Steuerschaltung 13 zugeführt, und zwar
entsprechend dem Format der Fig. 2. Die HDLC Steuerschaltung
13 decodiert die Leitungsschichtinformation
und leitet die Schichtdaten Netzwerk, Transport, Sitzung,
Präsentation und Anwender an die Hauptsteuerschaltung
17 weiter.
Die Hauptsteuerschaltung 17 decodiert die X.409/410
Anwenderschichtnachricht und bestimmt die Anwenderstelle,
welche die angeforderte TRANSLATE Operation bedienen
soll und führt als Antwort ein Ergebnis OPDU zum Hauptrechner
1 zurück zur Bestätigung der erfolgreichen
Ausführung der angeforderten Prozedur. Das Ergebnis
OPDU ist in Anhang C wiedergegeben.
Das Ergebnis OPDU entspricht im wesentlichen der X.410
Spezifikation. Zusätzlich sind jedoch innerhalb der
Ergebnissequenz Anforderungsadressen und Server Adressenfelder
enthalten. Die Anforderungsadresse beispielsweise,
die in Anhang B dargestellt ist, ist 50 (Dezimal)
womit der Leitweg festgelegt ist, um das Ergebnis OPDU
der anfordernden Anwenderstelle im Hauptrechner zuleiten
zu können, die Server Adresse wird durch 99 (Dezimal)
definiert, zur Identifikation der Anwenderstelle innerhalb
der Telefonvermittlungsanlage 3, welche die TRANSLATE
Prozedur ausgeführt hat.
Der von der TRANSLATE Operation zurückgeführte Wert
ist somit ein logischer Descriptor, der eine logische
Geräteidentifikation LID enthält, welche in anderen
Anwenderschichtprozeduren innerhalb der Telefonvermittlungsanlage
3 dazu verwendet wird, eine bestimmte Resource
innerhalb der Anlage 3 zu identifizieren. Zusätzlich
wird eine Beschreibung der Resource zurückgeführt.
Wird beispielsweise durch die LID identifiziert,
daß die Resource ein Telefonapparat ist, dann wird
die Apparateart, die Directory Nummer, Name und PLID
ebenfalls zurückgeführt. Für den Fall, daß die logische
Geräteidentifikation LID als Resource eine Fernleitung
identifiziert, dann wird die Leitungsnummer, der Name,
PLID und Art der Leitung rückübermittelt. Handelt es
sich bei der Resource um einen Leitweg, dann wird die
Anzahl der Leitungen in der Leitungsgruppe, die dem
Leitweg zugeordnet ist, übermittelt. Zusätzliche Resourcen
können durch die Geräteidentifikation in Beantwortung
der TRANSLATE Prozedur wie folgt beschrieben
werden: Route List, Route Plan, Hunt Group, Multicall
Group and Key Line Group. Das Ergebnis OPDU, welches
zurückgeführt wird in Verbindung mit der Übersetzung
von zusätzlichen Resourcen umfaßt spezifische Informationen
von jedem dieser Bereiche.
Zurückkommend auf das in den Anhängen A und C dargestellte
Beispiel besteht die zurückgeführte logische Geräteidentifikation
LID aus 32 (Dezimal) mit einer Directory
Nummer, die den Wert 1201 hat, einem auf die Telefonvermittlungsanlage
bezogenen Resourcennamen "Mary
Called", einem PLID zur Identifikation eines spezifischen
Orts der Resourcen Hardware innerhalb der Telefonvermittlungsanlage
3 sowie eine zusätzliche Information
betreffend die Art des Telefonapparats und die Attribute
dieses Apparats.
Unter Verwendung der von der Telefonvermittlungsanlage
3 erhaltenen logischen Geräteidentifikation kann dann
die Anwenderstelle innerhalb des Hauptrechners 1 bestimmen,
daß der identifizierte Telefonapparat (Directory
Nummer 1201, zugehörend zu Marry Called) zu überwachen
ist, wobei die Telefonvermittlungsanlage 3 veranlaßt
wird, eine Rufzustandsnachricht an den Hauptrechner
1 zu übermitteln und zwar jeweils wenn der
Apparatezustand sich ändert (beispielsweise Hörer aufgelegt
- Hörer abgenommen, wählen, aufhalten, schalten
usw.).
Die Anwenderstelle innerhalb des Hauptrechners 1 erzeugt
also eine Anforderungs-OPDU zum Einleiten einer
Überwachung der Resource, welche durch die zuvor übersetzte
Geräteidentifikation LID identifiziert wurde,
was in Anhang D gezeigt ist.
Wie Anhang D wiedergibt, wird durch die Anwender Software
der Hauptsteuerschaltung 15 eine neue Anforderungsidentifikation
von 301 (Dezimal) erzeugt zur Identifizierung
der angeforderten Überwachungsprozedur. Da
die TRANSLATE Prozedur jedoch eine unabhängige Transaktion
ist, kann die vorherige Anforderungsidentifikation
von 300 (Dezimal) wiederverwendet werden.
Ein Operationscode von 20 (Dezimal) wird zur Identifikation
der Überwachungsprozedur verwendet und eine
Parametersequenz wird erzeugt zur Spezifizierung der
Geräteidentifikation LID, welche von der zuvor ausgeführten
TRANSLATE Prozedur erhalten wurde. Weiterhin
wird eine Überwachungsfilterinformation erzeugt, die
nachfolgend im einzelnen noch beschrieben wird. Zusätzlich
wird eine Anforderungsadresse von 51 (Dezimal)
erzeugt zur Identifikation der angeforderten Anwenderstelle
innerhalb des Hauptrechners 1, weiterhin wird
eine Server Adresse von Null erzeugt, da der Hauptrechner
1 nicht weiß, welche Anwenderstelle innerhalb
der Telefonvermittlungsanlage 3 die Anforderung bedient.
Wie vorstehend erwähnt, wird vom Hauptrechner 1 eine
Überwachungsprozedur veranlaßt, um die Aktivität irgendeiner
Resource innerhalb der Telefonvermittlungsanlage
zu überwachen. Die angeforderte Überwachungsprozedur
führt dazu, daß die Telefonvermittlungsanlage 3 unmittelbar
eine Rufzustandsmitteilung zurückübermittelt
in bezug auf die zu überwachende Resource, welche einer
speziellen Filterung unterworfen ist. Die Rufzustandsnachricht
gibt den augenblicklichen Zustand der Resource
wieder. Es wird jedoch keine historische Information
über eine Rufverbindung erzeugt, die soeben aufgebaut
wird. Falls bei der Resource nur ein bestimmter Rufzustand
durch die Überwachungsprozedur überwacht werden
soll und dieser Zustand bei der Übermittlung der
Anforderung nicht vorhanden ist, dann wird nach der Anforderung
nicht unmittelbar von der Telefonvermittlungsanlage
3 die Rufzustandsmitteilung übermittelt. Diese
wird vielmehr erst dann erzeugt und abgesandt, wenn
bei der Resource dieser zu überwachende Zustand auftritt.
Bei der Parametersequenz der Überwachungsanforderungsnachricht
identifiziert die logische Geräteidentifikation
LID von 32 (Dezimal) den innerhalb der Telefonvermittlungsanlage
3 zu überwachenden Telefonapparat 21
(Directory Nummer 1201). Der vorerwähnte Monitorfilter
ist ein Selektor, der bestimmt, welche spezielle Funktion
des Telefonapparates für den Hauptrechner von Interesse
ist und somit überwacht werden soll. Dieser Befehl
wird ausgedrückt durch eine Bitfolge von Rufzuständen,
gefolgt durch ein Boolean Kennzeichen,
das kennzeichnet, ob über alle Zustände zu berichten
ist und ein weiteres Boolean Kennzeichen, das anzeigt,
ob eine Namensinformation in den Rufzustandsmitteilungen
enthalten sein soll.
In Beantwortung der empfangenen Zustandsanforderungs
nachricht, welche die vorerwähnten Filterzustände
enthält, informiert sodann die Telefonvermittlungsanlage
3 den Hauptrechner 1 lediglich über die Aktivitäten,
die den speziellen Filterzuständen entsprechen.
Die Mindestanzahl von Rufzuständen, die eine Bestimmung
ermöglichen, ob ein Telefonapparat frei ist oder mit
Aktivitäten beschäftigt ist, sind die Zustände frei,
wählen und belegt.
Wie schon zuvor erwähnt, wird die Server Adresse in
der Anforderungsnachricht OPDU als ein Null Oktett
ausgedrückt. Die Rufzustandsnachrichten, wie sie von
der Anwenderstelle in der Telefonanlage erzeugt werden,
werden dann an die Server Adresse im Hauptrechner übermittelt,
wie sie im Anforderungsadressenfeld der Überwachungsanforderungsnachricht
OPDU enthalten ist.
Wie der Anhang D zeigt, sind alle Zustände, Ereignisse
und Namensinformationen im Anforderungsbefehl spezifiziert
und sind somit in dem von der Telefonvermittlungsanlage
generierten Rufzustandssignal enthalten und dem Hauptrechner
1 übermittelt.
Das Überwachungsergebnis OPDU führt lediglich die Anforderungsidentifikation
von 301 (Dezimal) und eine
Ergebnisfolge zurück, welche die Anforderungsadresse
51 (Dezimal) und eine Server Adresse von 52 aufweist.
Wie schon oben erwähnt, wird eine Rufzustandsnachricht
von der Telefonvermittlungsanlage 3 dem Hauptrechner
1 zurückgeführt, nachdem ein Überwachungsbefehl erzeugt
wurde. Hierdurch wird die Anwenderstelle im Hauptrechner
über den gegenwärtigen Zustand des identifizierten
Telefonapparats informiert, sowie darüber, welche
Merkmale dieser Apparat aufweist, die Art des aufgebauten
Rufes, den Namen des anderen Teilnehmers und seine
Nummer sowie eine Geräteidentifikation, die den überwachten
Telefonapparat identifiziert. Diese Prozedur
wird auch von der Telefonvermittlungsanlage 3 durchgeführt,
wenn sich ein Zustand des überwachten Telefonapparats
ändert. Wie oben erwähnt, können die in der
Rufzustandsnachricht enthaltenen Informationselemente
gefiltert werden entsprechend der Parameterfolge im
Überwachungsanforderungs-OPDU.
Ist beispielsweise der überwachte Apparat 21 frei, dann erzeugt
die Telefonvermittlungsanlage 3 ein Rufzustandsanforderungs-
OPDU gemäß Anhang E.
Gemäß Anhang E wird eine neue Anforderungsidentifikation
ID von 303 (Dezimal) durch die Hauptsteuerschaltung
17 der Telefonvermittlungsanlage 3 erzeugt zur
Identifikation der speziellen Rufzustandsanforderung
OPDU. Ein Operationscode von 23 (Dezimal) wird erzeugt
in Übereinstimmung mit dem X.410 Protokoll zur Identifikation
der Rufzustandsprozedur. Eine Parameterfolge
wird erzeugt, die eine Anforderungsadresse von 52 (Dezimal)
enthält zur Identifikation der Anwenderstelle
innerhalb der Telefonanlage 3, welche die Rufzustandsmitteilungen
erzeugt sowie eine Server Adresse von
51 (Dezimal) entsprechend der Anwenderstelle im Hauptrechner
1, welche die Überwachungsprozedur angefordert
hat. Weiterhin wird eine Geräteidentifikation LID von
32 (Dezimal) dazu verwendet, die Identität des Telefonapparates
21 als zu überwachenden Apparat zu bestätigen.
Eine Rufreferenzidentifikation (0) wird erzeugt, die
anzeigt, daß bei dem zu überwachenden Apparat keine
Zustandsänderung auftritt. Der Rufreferenzwert wird
in Situationen verwendet, wo augenblicklich Rufverbindungen
aufgebaut werden. Ein Apparat, der frei ist,
(wie in Anhang E) oder der nicht erreichbar ist, weist
einen Rufreferenzwert von 0 auf.
Der Rufreferenzwert wird benötigt, um zwischen Rufverbindungen
der gleichen Geräteidentifikation LID unterscheiden
zu können. Es ist möglich, daß infolge von Ausblendsituationen
beim überwachten Apparat ein Ruf verloren
geht und eine Neurufverbindung aufgebaut wird,
bevor der Hauptrechner 1 davon informiert wird. Falls
beispielsweise der Hauptrechner 1 eine Anforderungsprozedur
für den ersten Ruf übermittelt, dann wird
die Telefonvermittlungsanlage 3 einen Fehler OPDU zurücksenden,
da der verwendete Rufbezug sich auf eine alte,
nicht mehr bestehende Rufverbindung bezieht.
Die Überwachungs Server Adresse von 51 (Dezimal) bleibt
während der gesamten Überwachungssession die gleiche.
Der Rufreferenzwert jedoch ändert sich jeweils, wenn
der Apparat in den Wählzustand eintritt. Ein neuer
Rufreferenzwert wird auch immer dann erzeugt, wenn
der Apparat in eine Rufverbindung eintritt und er zuvor
frei war. Die Verwendung des Rufreferenzwertes stellt
also sicher, daß die Anforderungsruffunktion, die nachfolgend
noch im einzelnen beschrieben wird, auf die
augenblickliche Rufverbindung bezogen ist.
Ein Reihenpositionswert von 0 wird von der Anwenderstelle,
die den Rufzustand innerhalb der Telefonvermittlungsanlage
3 anfordert, erzeugt zur Anzeige daß bei
der überwachten Vorrichtung keine weitere Rufverbindungsanforderung
ansteht. Dieses Feld braucht nicht in allen
Fällen verwendet werden. Es ist primär für Datenverbindungen
vorgesehen, wo die gegenwärtige Stelle in
der Reihe von Bedeutung ist, falls die Reihe lang ist.
Sprechverbindungen innerhalb der Reihe erhalten normalerweise
den Wert 0 außer der Apparat ist Teil einer
automatischen Rufverteilung ACD.
Ein Rufzustandswert von 1 wird erzeugt von der Anwenderstelle
um anzuzeigen, daß der Telefonapparat 21 nicht
belegt ist. Ein Rufereigniswert von 0 wird erzeugt
zur Anzeige eines "Nicht-Rufereignisses" und ein Ruftypwert
von 0 wird erzeugt zur Anzeige eines "Nicht-Ruftyps"
und beim Telefonapparat 21 als erlaubt auszuführende
Merkmale werden mit "redial" bezeichnet.
Falls der Ruftyp ein Nicht-Ruftyp ist, dann ist es
nicht erforderlich, dem Hauptrechner 1 eine spezielle
Ruftypinformation zu übermitteln. Die Rufzustands-
und Rufereigniswerte geben dem Hauptrechner 1 ausreichend
Informationen, um den Rufzustand abzuschätzen. Die
Telefonvermittlungsanlage 3 kann Teilnehmerinformationen
übermitteln, falls gewünscht wird, sicherzustellen,
daß Teilnehmerinformationen mit korrekten Daten auf
den neuesten Stand gebracht werden.
Die Nicht-Rufereignisinformation wird verwendet, wenn
eine Rufzustandsmitteilung erstmals gesendet wird in
Beantwortung eines Überwachungsbefehls und wenn über
keine Ereignisinformation zu berichten ist.
Der Features Allowed Wert in Form einer Bit Kartierung
zeigt die Merkmale an, welche im gegenwärtigen Rufzustand
angefordert werden können. Dies ist hilfreich
zur Anzeige eines genauen Menues für den Ruf zu einem
Benutzer, der sich an einem mit dem Hauptrechner 1
verbundenen Terminal befindet. Der Features Allowed
Wert kann von einer Telefonanlage zur anderen unterschiedlich
sein, weist jedoch eine allgemein übliche
Darstellung auf.
Normalerweise nach dem X.410 Protokoll wird der Hauptrechner
1 ein Ergebnis OPDU in Beantwortung einer
empfangenen Rufzustandsnachricht von der Anlage 3 erhalten.
Gemäß der vorliegenden Erfindung jedoch wird
für die Rufzustandsnachricht ein Ergebnis OPDU nicht
definiert. Der Grund hierfür besteht darin, daß die
Rufzustandsnachrichten dem stärksten Verbindungsverkehr
Rechnung tragen müssen. Die Hauptsteuerschaltung 17
der Telefonvermittlungsanlage 3 sollte daher nicht
überlastet werden durch das Verarbeiten empfangener
und zurückgeführter Resultate für die angeforderten
Rufzustandsoperationen, da die zurückgeführten Resultate
OPDU keine nützlichen Informationen für die Anlage
3 enthalten.
Im Fall, daß ein Anrufer von einer anderen Anlage (Joe
Caller am Apparat 23 entsprechend der Directory Nummer
1200) versucht, die Directory Nummer 1201 anzuwählen,
dann sendet die Telefonvermittlungsanlage 3 eine andere
Rufzustandsmitteilung, die anzeigt, daß der Apparat,
der durch die logische Geräteidentifikation LID 32
identifiziert ist, seinen Zustand von unbesetzt zu
besetzt geändert hat, sowie eine Information, wer anruft,
was in Anhang F wiedergegeben ist.
Die in bezug auf Anhang F beschriebene Rufzustandsmitteilung
zeigt an, daß LID 32 durch den Rufzustandswert
5 (Dezimal) charakterisiert ist, womit angezeigt ist,
daß der Apparat sich im Belegtzustand befindet infolge
eines ankommenden Rufs, welcher durch einen Rufreferenzwert
von 638 (Dezimal) identifiziert ist. Der Rufereigniswert
zeigt die neue Rufverbindung an und der Ruftypwert
wird definiert als Nichtruftyp.
Die erlaubten Funktionsmerkmale für den Apparat 21
zu diesem Zeitpunkt bestehen in einer Antwort oder
einer Rufweiterleitung. Die für Marry Called zur
Verfügung stehende Optionen bestehen also zu diesem
Zeitpunkt nach dem Beispiel des Anhangs F darin, den
Ruf zu beantworten, wobei dann, wenn nach einer bestimmten
Zeitdauer der Anruf nicht beantwortet wird,
der Ruf an eine zuvor programmierte Stelle weitergeleitet
wird.
Die Rufzustandsmitteilung enthält zusätzlich Informationen,
die den Teilnehmer betreffen, der den Apparat
21 anwählt. Die Directory Nummer der anrufenden Vermitt
lungsanlage wird mit 1200 definiert und der Name dieses
Teilnehmers wird identifiziert als Joe Caller.
Falls Marry Called den Anruf annimmt, dann wechselt
der Zustand des Apparats 21 vom Belegtzustand zum Verbindungszustand.
Beide Teilnehmer können nunmehr miteinander
sprechen. Demgemäß erzeugt die Anlage 3 eine
weitere Rufzustandsmitteilung für den Hauptrechner
1, wie in Anhang G dargestellt. Die Rufzustandsinformation
der Nachrichtenfolge nach Anhang G kann wie folgt
zusammengefaßt werden:
CALL-STATUS (Rufzustand) = | ||
logical-equiment-id: | ||
32 | ||
(Apparateidentifikation) @ | call-reference: | 638 |
(Rufbezug) @ | queue-position: | 0 |
(Stellung in der Reihe) @ | call-state: | CONNECTED |
(Rufzustand) | (verbunden) | |
call-event: | answer-invoked | |
(Rufereignis) | (Antwort angefordert) | |
call-type: | two-party-call | |
(Rufart) | (Zwei-Teilnehmer-Ruf) | |
features-allowed: | cons-hold + disconnect + dall-hold | |
(erlaubte Funktionen) | (Verbindung halten + unterbrechen + Ruf halten) | |
other-party-name: | CALLER, JOE | |
(Name des anderen Teilnehmers) @ | other-party-ext: | 1200 |
(Nummer des anderen Teilnehmers) @ | third-party-name: @ | third-party-ext: |
Falls Marry Called beim Apparat 21 den Hörer nicht
annimmt, wechselt der Zustand vom Verbindungszustand
in den nichtbelegten Zustand, und eine weitere Rufzustandsmitteilung
wird von der Telefonvermittlungsanlage
3 erzeugt und dem Hauptrechner 1 übermittelt, wie dies
Anhang H zeigt. Die Rufzustandsinformation der Mitteilungsfolge
nach Anhang H kann wie folgt zusammengefaßt
werden:
CALL-STATUS (Rufzustand) = | |||||
logical-equiment-id: | |||||
32 | |||||
(Apparateidentifikation) @ | call-reference: | 0 | |||
(Rufbezug) @ | queue-position: | 0 | |||
(Stellung in der Reihe) @ | call-state: | IDLE | |||
(Rufzustand) | (nicht belegt) | ||||
call-event: | this-party-on-hook | ||||
(Rufereignis) | (Teilnehmerhörer aufgelegt) | ||||
call-type: | nil-call-type | ||||
(Rufart) | (Nichtruftyp) | ||||
features-allowed: | redial | ||||
(erlaubte Funktionen) | (wählen) | ||||
other-party-name: @ | (Name des anderen Teilnehmers) @ | other-party-ext: @ | (Nummer des anderen Teilnehmers) @ | third-party-name: @ | third-party-ext: |
Für den Fall, daß die Anwenderstelle des Hauptrechners,
welche die Überwachungsprozedur angefordert hat, die
Beendigung der weiteren Überwachung des Apparats 21
wünscht, dann wird eine Stoppüberwachungsnachricht
an die Vermittlungsanlage 3 gemäß Anhang I übermittelt.
Die vereinfachten Beispiele gemäß den Anhängen A bis
I stellen ein besonders einfaches Szenario zur Verdeutlichung
der Prinzipien der vorliegenden Erfindung dar.
Viele weitere und kompliziertere Anwendungen können
jedoch gemäß der vorliegenden Erfindung ausgeführt
werden. Zusätzlich zu den Prozeduren TRANSLATE, Überwachung,
Rufzustand und Stoppüberwachung können weitere
Telefon- und Kontrollprozeduren durchgeführt werden.
Beispielsweise kann vom Hauptrechner 1 eine Prozedur
INITIATE CALL veranlaßt werden, die für eine Rufverbindung
von einer bestimmten Resource, beispielsweise
vom Apparat 21, nach einer vorbestimmten Stelle zugunsten
der identifizierten Resource bevollmächtigt. Weiterhin
kann der Hauptrechner 1 eine Rufverbindung freigeben, die
innerhalb der Telefonvermittlungsanlage 3 aufgebaut wird.
Zusätzlich zu den Überwachungs- und Stoppüberwachungsprozeduren
kann eine Interrogate Überwachungsprozedur
von den Anwenderstellen der Vermittlungsanlage 3 und/oder
des Hauptrechners 1 angefordert werden um den Zustand
einer angeforderten Überwachungsprozedur bei der jeweils
anderen Anwenderstelle zu bestimmen. Wurde beispielsweise
von einer bestimmten Vorrichtung über eine bestimmte
Zeitdauer hinweg keine Rufzustandsmitteilung empfangen,
dann kann entweder die Anlage 3 oder der Hauptrechner
1 verifizieren, daß das tatsächlich eine Überwachungsprozedur
für die bestimmte Vorrichtung aktiv ist.
Weiterhin kann der Hauptrechner 1 eine Prozedur anfordern,
um innerhalb der Vermittlungsanlage 3 eine Funktion
zu aktivieren, zugunsten eines Rufs auf den Bezug genommen
ist durch eine bestimmte Rufreferenznummer durch
Verwendung einer Anforderungsrufprozedur. Es
ist auch möglich, daß entweder der Hauptrechner oder
die Vermittlungsanlage eine Programmfunktion anfordern
um der anfordernden Anwenderstelle zu ermöglichen,
eine Funktion zugunsten eines bestimmten Teils der
beiden Anlagen, beispielsweise zugunsten des Servers
zu programmieren oder zu entprogrammieren. Somit kann
der Hauptrechner 1 diese Prozedur dazu verwenden, eine
Prozedur der Telefonvermittlungsanlage zu programmieren.
Alternativ dazu ist es möglich, daß die Vermittlungsanlage
3 diese Funktion dazu verwenden kann, den Hauptrechner
zu programmieren.
Eine Vielzahl von Steuerprozeduren beispielsweise für
die angeschlossenen Geräte können ausgeführt werden,
durch welche der Hauptrechner einen bestimmten Telefonapparat
belegen kann, in seine Anzeige einschreiben
kann und vom Apparat Kastenanschläge empfangen kann.
Die Telefonapparate können entweder aufgeteilt oder
exklusiv belegt werden. In der aufgeteilten Arbeitsweise
übernimmt die Vermittlungsanlage 3 die Steuerung
des Apparats von der Anwenderstelle des Hauptrechners,
falls der Telefonapparat für Telefonoperationen benötigt
wird. Wird beispielsweise am Apparat 25 der Hörer
abgenommen, während die Anwenderstelle des Rechners
diesen Apparat benutzt, dann teilt dies die Vermittlungsanlage
3 dem Hauptrechner 1 mit, so daß dieser die
Steuerung über den Apparat beendet. Bei der exklusiven
Belegung wird ein Telefonapparat von der Sicht der
Vermittlungsanlage als belegt angesehen.
Zusätzlich können Anwendersteuerprozeduren durchgeführt
werden, um eine richtige OSI Anwenderschichtintegration
zwischen speziellen Telefonapparaten und Anwendern
zu ermöglichen, die im Hauptrechner 1 angeordnet sind.
Diese Kontrollprozeduren ermöglichen es dem Hauptrechner
1 die Anwender in der Vermittlungsanlage 3 zu identifizieren
und einen Zugriffmechanismus zu diesen Anwendern
zu definieren, die ihrerseits einem Benutzer des
speziellen Telefonapparats präsentiert werden.
Beispielsweise macht der Hauptrechner 1, der eine Anwendung
durchführt, die Anwendung der Vermittlungsanlage
3 bekannt, indem er eine DEFINE APPLICATION
Mitteilung erzeugt und übermittelt. Die Vermittlungsanlage
3 macht diese Anwendung dem Benutzer des Telefonapparats
durch Anzeige am Telefonapparat bekannt oder
stellt einen Funktionszugriffscode zur Verfügung. Die
Vermittlungsanlage 3 unterrichtet sodann den Hauptrechner
1, falls der Benutzer diese Anwendung anfordert.
Der Hauptrechner 1 wirkt dann mit dem Teilnehmerapparat
in der gleichen Weise zusammen, wie mit einem
einfachen Terminal unter Verwendung der oben erwähnten
Vorrichtungskontrollprozeduren (belegter Apparat,
Eingabe in die Anzeige, Empfang von Tastenbetätigungen
usw.). Hat der Hauptrechner 1 diese Anwendung beendet,
gibt er den Telefonapparat für den normalen Gebrauch
frei.
So kann beispielsweise auf diese Weise ein im Hauptrechner
1 aufgebautes Textnachrichtensystem so ausgedehnt
werden, daß mittels der Apparate innerhalb der
Vermittlungsanlage die für diese Apparate bestimmten
Mitteilungen über ein Display am Telefon abgelesen
werden können.
Verschiedene ferngesteuerte Operationen werden nachfolgend
an Hand des Anhangs J beschrieben.
Die Ausführung der ferngesteuerten Operationen erfolgt
bei der folgenden Erfindung in Übereinstimmung mit
den OSI Empfehlungen X.409 und X.410. Damit eine Anpassung
an die asynchrone Natur der Telefonvorgänge
vorgenommen werden kann, werden jedoch innerhalb der
Parameter- und Ergebnisfolgen Anforderungsadressen
und Serveradressenfelder vorgesehen. Gemäß der vorliegenden
Erfindung weist die Serveranwenderstelle ein Gedächtnis
auf über die laufende Operation im Gegensatz zur
X.410 Empfehlung, bei der alle Prozeduren speicherlose
unabhängige Transaktionen sind.
Im Falle der zuvor erwähnten Überwachungsprozedur kann
für eine gegebene Geräteidentifikation gleichzeitig
mehr als eine Überwachungsfunktion aktiv sein. Die
Serveradresse, welche im Ergebnis OPDU zurückgeleitet
wird, muß für den Augenblick dieser Operation bei der
Server Anwenderstelle einzig sein. Jede Überwachungsprozedur
ist versehen mit einer Serveradresse, die
es der Vermittlungsanlage 3 ermöglicht, die spezielle
Instanz der Überwachung zu identifizieren. Die Vermittlungsstelle
3 kann Überwachungsserveradressen einzeln
über eine gegebene Geräteidentifikation LID zuteilen,
jedoch nicht notwendigerweise einzeln über mehrere
Überwachungen bei verschiedenen Geräteidentifikationen.
Die Kombination einer Serveradresse und einer Geräteidentifikation
müssen sich zu einem gegebenen Zeitpunkt
auf eine Überwachungsfunktion bei der Vermittlungsanlage
3 beziehen. Der Hauptrechner 1 muß diese Serveradresse
bei allen folgenden Mitteilungen verwenden,
die an die Vermittlungsanlage 3 in bezug auf die geforderte
Operation gerichtet werden, wie beispielsweise
die der Überwachungsfunktion nachfolgende Stoppüberwachungsfunktion.
An Stelle einer RS-232 Leitung 9 kann auch eine PCM-Verbindungsleitung
oder ein anderes Leitungssystem
verwendet werden, damit die anfordernde und die antwortende
Anwenderstelle mit einander entsprechendem OSI Protokoll
kommunizieren können. Es ist auch möglich, die
Anforderungs- und Serveradressenfelder aus der Anwenderschicht
zu entnehmen, um sie beispielsweise in der
Sitzungsschicht zu plazieren.
Vorstehend wurde der Datenaustausch zwischen einem
Hauptrechner und einer Telefonvermittlungsanlage beschrieben.
Der gleiche Datenaustausch kann jedoch auch
vorgenommen werden zwischen zwei Telefonvermittlungsanlagen
oder zwischen zwei Hauptrechnern.
Der Gegenstand der Erfindung ist anwendbar bei Vermittlungsanlagen,
an die mehrere hundert Telefonapparate,
Datenterminals sowie Amtsleitungen angeschlossen sind.
Claims (12)
1. Kommunikationsverfahren zur Ausführung von ferngesteuerten Steuer- und Überwachungsaufgaben
zwischen zwei Rechnereinheiten unter Verwendung des Open
Systems Interconnect Communication Protocols, wobei die eine Rechnereinheit
durch eine ihrer Anwenderstellen ein Anforderungssignal erzeugt, das der
anderen Rechnereinheit übermittelt wird, die eine ihrer Anwenderstellen zur
Ausführung der Steuer- und Überwachungsaufgaben bestimmt und ein Resultatsignal
der einen Rechnereinheit zurückübermittelt, dadurch gekennzeichnet,
daß das Anforderungssignal Adreßdaten zur Identifizierung der anfordernden
Anwenderstelle und das Antwortsignal Adreßdaten zur
Identifizierung der ausführenden Anwenderstelle enthält, diese Adreßdaten
den Leitweg und den Empfänger der Anforderungs- und Antwortsignale bestimmen
und die ausführende Anwenderstelle durch Kenntnis dieser Adreßdaten
alle nachfolgenden Antwortdatensätze an die anfordernde Anwenderstelle
übermitteln kann.
2. Kommunikationsverfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die eine Rechnereinheit
ein Hauptrechner (1) und die andere Rechnereinheit
eine Telefonvermittlungsanlage (3) ist.
3. Kommunikationsverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Antwortsignal
ein Fehlerdatensignal ist, wenn die ausführende
Anwenderstelle die angeforderte Aufgabe nicht
ausführt.
4. Kommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Antwortsignal ein Zurückweisungssignal ist, wenn
die ausführende Anwenderstelle ein falsch formatiertes
Anforderungssignal erhält.
5. Kommunikationsverfahren nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hauptrechner
(1) zusätzliche Überwachungssignale nach dem OSIC-
Protokoll übermittelt, die die Telefonvermittlungsanlage
nach der Durchführung der angeforderten Aufgabe
abfragt.
6. Kommunikationsverfahren nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Anforderungssignal
aus einem die Aufgabe beendenden Rückstellsignal
besteht.
7. Kommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Ergebnissignal ein logisches Geräteidentifizierungssignal
enthält, das die Stelle definiert, bei welcher
die ausführende Anwenderstelle die Aufgabe ausführt.
8. Kommunikationsverfahren nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufgabe in
der Errichtung einer Rufverbindung von einem Anschluß
der Telefonanlage (3) zu einem weiteren Anschluß
besteht, wobei die Anschlüsse durch das Anforderungssignal
bestimmt werden.
9. Kommunikationsverfahren nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufgabe in der
Freigabe einer Rufverbindung zwischen einem Anschluß
der Telefonvermittlungsanlage (3) und einem weiteren
Anschluß besteht, wobei die Anschlüsse durch das
Anforderungssignal bestimmt werden.
10. Kommunikationsverfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, daß das
Antwortsignal Parameterdaten enthält, die
die Parameter des Ergebnisses der durchgeführten
Aufgabe aufweisen.
11. Kommunikationsverfahren nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Antwortsignal
aus den Adreßdaten,
einem Fehlercode sowie
Parameterdaten besteht, wobei der Fehlercode
den Fehler und die Parameterdaten
die Parameter des Fehlers angeben.
12. Kommunikationsverfahren nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Antwortsignal
aus den Adreßdaten und
Problemdaten, die
die Ursache der Zurückweisung und des Anforderungssignals
spezifizieren, besteht.
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