DE3836307A1 - Flockenpresse - Google Patents
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- B02C4/12—Crushing or disintegrating by roller mills with a roller co-operating with a stationary member in the form of a plate
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- Reciprocating Pumps (AREA)
- Apparatuses For Bulk Treatment Of Fruits And Vegetables And Apparatuses For Preparing Feeds (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Flockenpresse zum Erzeugen von Flocken
aus Getreidekörnern, bei der unterhalb einer das untere Ende einer
trichterförmigen Einlaufmulde bildenden Einlauföffnung ein
Quetschspalt angeordnet ist, der von zwei keilförmig aufeinander
zulaufenden, im wesentlichen kreisbogenförmigen Quetschflächen
gebildet wird, wobei eine der Quetschflächen von der mit einem
Rändel oder einer Kordel versehenen Umfangsfläche einer drehend
angetriebenen Quetschwalze gebildet ist.
Bei bekannten Flockenpressen dieser Art (DE-GM 87 03 777.7 und
DE-GM 87 11 000.8) sind jeweils in einem Gestell zwei Quetschwalzen
gelagert, die gemeinsam gegenläufig zueinander angetrieben werden
und deren Mantelflächen jeweils mit einem Rändel oder einer Kordel
versehen sind. Bei der einen bekannten Flockenpresse (DE-GM 87 03 777)
sind die Quetschwalzen nur auf Teilabschnitten ihres Mantels
mit einem Rändel versehen, wobei diese gerändelten Teilabschnitte
teils schraubenförmig und/oder teils ringförmig verlaufen können
und die dazwischenliegenden Umfangsabschnitte der Quetschwalzen
glatt sind.
Abgesehen davon, daß bei diesen bekannten Flockenpressen jeweils
zwei Quetschwalzen vorgesehen sind, die miteinander angetrieben
werden müssen, die also auch eine getriebliche Verbindung
erfordern, ist die Arbeitsleistung und insbesondere der Einzugseffekt
des Preßguts in den Preßspalt desto geringer, je kleiner die
Walzendurchmesser sind, weil bei kleinerem Walzendurchmesser der
Keilwinkel an der Stelle, wo die Getreidekörner erfaßt werden,
relativ groß ist. Dieser Nachteil macht sich insbesondere dann
bemerkbar, wenn die zu zerquetschenden Körner relativ dick sind.
Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die beiden Quetschwalzen mit
einem relativ großen Durchmesser und/oder aber mit einem relativ
tiefen nutenartigen Rändel bzw. mit einer tiefen Kordel zu versehen,
was sich andererseits aber wieder nachteilg auf die Festigkeit der
fertigen Flocken auswirkt. Indem sich die Kanten oder Spitzen des
Rändels bzw. der Kordel tief in die Flocken einpressen wird die
Brüchigkeit der Flocken stark erhöht, zumal dann, wenn sie auf
beiden Seiten der Flocken vorhanden sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Flockenpresse der
eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach aufgebaut, billig
herstellbar, leicht handhabbar ist und die auch bei kleinem
Quetschwalzendurchmesser und einer nur schwach kordierten
Mantelfläche eine höhere Arbeitsleistung, insbesondere eine
gegenüber den bekannten Flockenpressen stark verbesserte
Einzugswirkung auch auf Getreidekörner größerer Dicke ausübt.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß die zweite
Quetschfläche von einer konkaven, glatten Außenfläche eines
feststehenden Quetschkeils gebildet wird.
Dadurch ist es nicht nur möglich, mit einer einzigen kordierten
Quetschwalze geringen Durchmessers auszukommen, was zu einer
erheblichen Vereinfachung und Verbilligung der Flockenpresse führt,
sondern es ist auch die Möglichkeit gegeben, durch entsprechende
Krümmung der Quetschfläche des Quetschkeils eine Keilform des zum
Quetschspalt führenden Einzugsraums zu erzeugen, deren Keilwinkel
in dem Bereich, wo die Getreidekörner gleichzeitig an beiden
Quetschflächen anliegen und wo der Einzugseffekt zu wirken
beginnt, wesentlich kleiner ist, als bei den bekannten
Flockenpressen bei denen zwei Quetschwalzen mit größerem
Durchmesser vorhanden sind.
Durch die Ausgestaltungen der Erfindung nach den Ansprüchen 2
und 3 ergibt sich eine für die meisten Getreidearten optimale
Keilform des zum Quetschspalt führenden Einzugraums zwischen den
beiden Quetschflächen, so daß mit Sicherheit Stauungen in diesem
Hohlraum oberhalb des Quetschspalts vermieden werden und eine
starke Leistung und einwandfreie Funktionsweise gewährleistet ist.
Vorteilhaft ist dabei auch, daß die eine Quetschfläche glatt ist, so
daß die fertigen Flocken nur auf der einen Seite von einer Kordel,
deren Spitzen sich in die eine Flockenfläche eingraben, verformt
ist. Dieses Eingraben der Kordelspitzen in die eine Flachseite der
Flocken kann aber auch als Vorteil betrachtet werden, weil dadurch
die Gesamtoberfläche vergrößert wird ohne zugleich brüchig zu
werden, wie das bei der Verwendung eines Rändels auf der
Mantelfläche der Quetschwalze der Fall ist.
Durch die Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 4 besteht
auch die Möglichkeit, einen Quetschkeil gegen einen anderen,
beispielsweise mit einer anderen Krümmung seiner konkaven
Quetschfläche auszutauschen, um für die Korngröße des jeweils zu
verarbeitenden Getreides die jeweils optimale Einzugswirkung zu
erzielen.
Durch die beiden nach Anspruch 5 und 6 vorgesehenen Ringscheiben
ist es einerseits auf einfache Weise möglich, ein Mindestmaß der
Quetschspaltweite von z.B. 0,2 mm sicherzustellen und zugleich den
Quetschspalt in axialer Richtung zu begrenzen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
der Ansprüche 7 bis 14.
Anhand der Zeichnung wird nachfolgend ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung näher erläutert.
In den beiden Fig. 1 und 2 ist eine Flockenpresse im Schnitt
dargestellt, wobei die
Fig. 1 einen Schnitt I-I aus Fig. 2 und die
Fig. 2 einen Schnitt II-II aus Fig. 1 darstellt.
Bei der in der Zeichnung dargestellten Flockenpresse sind in einem
aus zwei Gehäuseteilen 2 und 3 bestehenden blockartigen Gehäuse 1,
das eine trichterartige Einlaufmulde 4 mit einer relativ kleinen
Einlauföffnung 5 und eine Auslaßöffnung 30 aufweist, unter der
Einlauföffnung 5 mittels zweier Kugellager 6 und 7 eine mit zwei
Lagerzapfen 8 und 9 versehene Quetschwalze 10 und ein Quetschkeil
11 gelagert bzw. angeordnet.
Die beiden Gehäuseteile 2 und 3 können aus Kunststoff, aus Stein
oder Keramik bestehen. Sie sind durch vier Schrauben 12 lösbar
miteinander verbunden und so gestaltet, daß ihre Trennebene 13
quer zur Quetschwalzenachse 14 verlaufend im Bereich der
Einlauföffnung 5 und somit auch im Bereich der Quetschwalze 10,
vorzugsweise in deren axialer Mitte liegt.
Die Quetschwalze 10 ist auf ihrer Mantelfläche, welche zugleich die
erste Quetschfläche 15 bildet, vollständig mit einer Kordel 18 (bei
einer Kordel verlaufen die mittels eines Kordelrades in die
Mantelflächen eingedrückten Riefen kreuzweise unter je 30° zur
Achse) versehen, deren Kordiertiefe 1 mm nicht übersteigen sollte.
Die zweite Quetschfläche 16 wird von der der Quetschwalze 10
zugekehrten, konkaven und völlig glatten, ggf. polierten
Außenfläche des Quetschkeiles 11 gebildet, der in einer seiner
Außenfläche des Quetschkeiles 11 gebildet, der in einer seiner
Außenkontur angepaßten gemeinsamen Ausnehmung 17 der beiden
Gehäuseteile 2 und 3 lose und somit leicht austauschbar gelagert
ist. Die Quetschfläche 16 hat einen Krümmungsradius R, der etwa
gleich groß oder geringfügig größer ist wie bzw. als der
Durchmesser D der Quetschwalze 10. In bezug auf die
Quetschwalzenachse 14 ist diese Quetschfläche 16 so angeordnet, daß
ihr Krümmungsmittelpunkt 19 um ein Maß E zur Einlauföffnung 5 hin
gegenüber der horizontalen Achsebene 42 der Quetschwalze 10
versetzt, welches etwa einem Fünftel des Quetschwalzendurchmessers
D entspricht.
An den beiden Stirnseiten 20 und 21 der Quetschwalze 10 liegen
jeweils kreisförmige Ringscheiben 22 bzw. 23 an, die jeweils
einstückig mit Lagernaben 24 bzw. 25 versehen und lose aber mit
geringem radialen Spiel auf den Lagerzapfen 8 bzw. 9 der
Quetschwalze 10 gelagert sind. Die Außendurchmesser der
Ringscheiben 22 und 23 sind um die doppelte Weite S des zwischen
der Quetschfläche 16 des Quetschkeiles 11 einerseits und der
Quetschfläche 15 der Quetschwalze 10 andererseits bestehenden
Quetschspalts 26 größer als der Durchmesser D der Quetschwalze 10;
d.h. die Ringscheiben 22, 23 überragen die Quetschwalze 10 um die
Quetschspaltenweite S.
Der Quetschkeil 11 ist um die Dicke der beiden Ringscheiben 22 und
23 breiter ist als die Quetschwalze 18. Seine Quetschfläche 16 liegt
bei der engsten Quetschspalteinstellung an den Umfangsflächen
dieser beiden Ringscheiben 22 und 23 an, so daß die kleinstmögliche
Weite des Quetschspaltes 26 dem Maß S entspricht, das
zweckmäßigerweise 0,2 bis 0,3 mm beträgt. Durch Herausdrehen einer
Stellschraube 43 ist es möglich, die Weite des Quetschspaltes 26
geringfügig zu vergrößern. Die Stellschraube 43 ist nicht
erforderlich, wenn man stets Flocken gleicher Dicke erzeugen will.
Es ist insbesondere aus Fig. 2 erkennbar, daß bei dieser
Ausbildung der Quetschwalze 10 einerseits und des Quetschkeiles 11
mit seiner Quetschfläche 16 andererseits oberhalb des Quetschspaltes
26 zwischen diesen beiden Teilen ein Einzugsraum 27 gebildet ist,
der eine gekrümmte, schlanke sich zum Quetschspalt hin verengende
Keilform aufweist, dessen Keilwinkel im Bereich A, in dem der
Einzugseffekt und auch der Quetschvorgang beginnt, nur etwa 12°
beträgt. Bei einem so kleinen Keilwinkel werden die Körner durch
die erhöhte Klemmwirkung mit einem sehr starken Einzugseffekt
erfaßt und in den Quetschspalt 26 gezogen, obwohl nur die mit der
stärkeren Krümmung versehene Quetschfläche 15 der zylindrischen
Quetschwalze 10 durch eine Kordel 18 aufgerauht ist, während die
gegenüberliegende Quetschfläche 16 glatt ist, ggf. poliert sein
kann. Zweckmäßigerweise bestehen sowohl die Quetschwalze 10 als
auch der Quetschkeil 11 aus Stahl, wobei auch die Möglichkeit
besteht, sie aus einem anderen harten Material, wie z.B. aus
Keramik oder Stein zu fertigen.
Eine für die störungsfreie Funktion der Flockenpresse wichtige
Ausgestaltung besteht auch darin, daß Durchlaßquerschnitt der
Einlauföffnung 5 zumindest geringfügig kleiner gehalten ist als der
obere Öffnungsquerschnitt des Einzugsraumes 27. Dadurch kann
nämlich sichergestellt werden, daß keine Stauungen in diesem
Einzugsraum 27 entstehen. Vielmehr ist sichergestellt, daß das
zulaufende Gut schneller abtransportiert wird als es zuläuft. Wie
aus Fig. 1 durch den Quetschspalt 26 ersichtlich ist, hat die
Einlauföffnung 5 eine Breite, die etwa der halben Breite der
Quetschwalze 10 entspricht. Der Einzugsraum 27 ist dagegen gleich
breit wie die Quetschwalze 10. Auch durch die aus Fig. 2
erkennbare Anordnung der Einlauföffnung 5 in bezug auf die
Quetschwalze wird das Vermeiden von Stauungen im Einzugsraum 27
begünstigt. Die Weite (Fig. 2) der Einzugsöffnung 5 entspricht etwa
dem Radius der Quetschwalze 10. Die eine Begrenzung 46 der
Einlauföffnung 5 liegt in der vertikalen Achsebene 45 der
Quetschwalze 10.
Wie insbesondere aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind die beiden
Gehäuseteile 2 und 3 zur nahezu spielfreien Aufnahme der äußeren
Ränder der beiden Ringscheiben 22 und 23 jeweils mit zylindrischen
Ausnehmungen 28 bzw. 29 versehen, deren Mantelfläche nur im
Bereich des Quetschspalts 26 und im Bereich der sich unterhalb der
Quetschwalze 10 befindenden Auslauföffnung 30 unterbrochen sind.
Die beiden Ringscheiben 22 und 23 bilden somit nicht nur einen die
Mindestweite S des Quetschspalts 26 gewährleistenden Anschlag für
den Quetschkeil 11, sondern auch die beidseitige axiale Begrenzung
des Quetschspalts 26 und der Quetschfläche 15 der Quetschwalze 10.
Die beiden bereits erwähnten Kugellager 6 und 7, in denen die in
Lagerzapfen 8 und 9 der Quetschwalze 10 drehbar gelagert sind,
sind in zylindrischen Ausnehmungen 31 bzw. 32 der beiden
Gehäuseteile 2 und 3 aufgenommen. Als Staubschutz für die beiden
Kugellager 6 und 7 sind jeweils Filzringe 33 und Dichtungsscheiben
34 vorgesehen, die jeweils zwischen einem Kugellager 6, 7 und einer
Ringscheibe 22, 23 angeordnet sind.
Der Lagerzapfen 8 ist auf seiner Stirnseite mit einem Profilzapfen 35
versehen, der eine Bohrung 36 einer Gehäusestirnwand 37 durchragt
und auf dem eine Wellenkupplung 38 mit einer Außenverzahnung 39
befestigt ist. In einer zylindrischen Ausnehmung 40 des Gehäuseteils
2 ist ein ringförmiges Kupplungselement 41 einer Renkverbindung
angeordnet, mit dessen Hilfe das Gehäuse 1 an die Gestellplatte
eines Motors oder einer Handkurbel angeflanscht werden kann, die
mit dem Gegenstück ausgerüstet ist und die auch das Gegenstück zu
der Wellenkupplung 38 aufweist.
Durch die Zweiteilung des Gehäuses und die Lagerung der
Quetschwalze 10 sowie des Quetschkeils 11 läßt sich die
Flockenpresse einfach herstellen, insbesondere montieren und auch
wieder demontieren, ein Vorteil der nicht nur fertigungstechnisch,
sondern auch für die Wartung und Reinigung von Bedeutung ist.
Im Bereich der Auslauföffnung 30 ist ein an der Quetschwalze 10
federnd anliegender Abstreifer 44 angeordnet.
Claims (14)
1. Flockenpresse zum Erzeugen von Flocken aus Getreidkörnern, bei
der unterhalb einer das untere Ende einer trichterförmigen
Einlaufmulde bildenden Einlauföffnung ein Quetschspalt
angeordnet ist, der von zwei keilförmig aufeinanderzulaufenden,
im wesentlichen kreisbogenförmigen Quetschflächen gebildet wird,
wobei eine der Quetschflächen von der mit einem Rändel oder
einer Kordel versehenen Umfangsfläche einer drehend angetriebe
nen Quetschwalze gebildet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Quetschfläche (16) von einer konkaven, glatten
Außenfläche eines feststehenden Quetschkeils (11) gebildet wird.
2. Flockenpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Krümmungsradius (R) der zweiten Quetschfläche (16) etwa
gleich groß ist wie der Quetschwalzendurchmesser (D) und daß
der Krümmungsmittelpunkt (19) der zweiten Quetschfläche (16)
gegenüber der Quetschwalzenachse (14) zur Einlauföffnung (5)
hin versetzt ist.
3. Flockenpresse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand (E) des Krümmungsmittelpunkts (19) von der
Achsebene (42) der Quetschwalzenachse etwa einem Fünftel des
Quetschwalzendurchmessers (D) entspricht.
4. Flockenpresse nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Quetschkeil (11) lose in einer seiner
Körperform angepaßten Ausnehmung (17) des Gehäuses (1)
angeordnet ist.
5. Flockenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß an beiden Stirnseiten (20, 21) der
Quetschwalze (10) koaxial dazu kreisförmige Ringscheiben (22,
23) angeordnet sind, deren Umfang die gerändelte oder kordierte
Quetschfläche (15) der Quetschwalze (10) um das Maß einer
Quetschspaltmindesweite (S) überragt und an der der Quetschkeil
(11) mit seiner Quetschfläche (16) anliegt.
6. Flockenpresse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ringscheiben (22, 23) jeweils lose auf Lagerzapfen (8, 9)
der Quetschwalze (10) gelagert sind.
7. Flockenpresse nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Quetschkeil (11) mittels einer
Stellschraube (43) radial zur Quetschwalze (10) einstellbar ist.
8. Flockenpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Quetschwalze (10) in einem aus zwei Gehäuseteilen (2, 3)
bestehenden, mit der Einlaufmulde (4) der Einlauföffnung (5)
und einer unterhalb der Quetschwalze (10) liegenden
Auslauföffnung (30) versehenen Gehäuse (1) gelagert ist.
9. Flockenpresse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennebene (13) des Gehäuses (1) im Bereich der
Quetschwalze (10) und der Einlauföffnung (5) liegt und quer
zur Quetschwalzenachse (14) verläuft.
10. Flockenpresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Querschnitt der Einlauföffnung (5) kleiner ist als der ihr
zugekehrte Endquerschnitt des zwischen den beiden
Quetschflächen (15, 16) liegenden, zum Quetschspalt (26)
führenden, keilförmigen Einzugsraumes (27).
11. Flockenpresse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einlauföffnung sich in der einen Richtung über die eine
Durchmesserhälfte und in der anderen Richtung über die halbe
Breite der Quetschwalze (10) erstreckt.
12. Flockenpresse nach einem der Ansprüche 4 oder 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) aus gegossenen
Stein-, Keramik- oder Kunststoffkörpern besteht.
13. Flockenpresse nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ringscheiben (22, 23) mit minimalem radialen Spiel in
zylindrischen Ausnehmungen (28, 29) der beiden Gehäuseteile (2,
3) aufgenommen sind.
14. Flockenpresse nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die die Ringscheiben (22, 23) umschließenden Umfangsflächen
der Ausnehmungen (28, 29) nur im Bereich des Quetschspalts
(26) und im Bereich der Auslauföffnung (30) unterbrochen
sind.
Priority Applications (2)
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DE19883836307 DE3836307A1 (de) | 1988-10-25 | 1988-10-25 | Flockenpresse |
EP19890119577 EP0366030A3 (de) | 1988-10-25 | 1989-10-21 | Flockenpresse |
Applications Claiming Priority (1)
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DE19883836307 DE3836307A1 (de) | 1988-10-25 | 1988-10-25 | Flockenpresse |
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Family
ID=6365868
Family Applications (1)
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