DE3827875C2 - Ersatzwischleiste und Montageverfahren dazu - Google Patents
Ersatzwischleiste und Montageverfahren dazuInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Ersatzwischleiste für ein Wischblatt,
insbesondere für Kraftfahrzeuge, sowie auf ein Verfahren zur Montage
dieser Ersatzwischleiste bei einem Wischblatt.
Bei vielen heute üblichen Wischblättern besteht der Wischgummi aus einem
Grundkörper und einer Wischlippe, die an dem Grundkörper über einen
Kippsteg gehalten ist. Der Grundkörper weist beidseitig jeweils eine
Längsnut auf, in die eine Federschiene seitlich eingelegt ist. Diese
Federschiene ist durch Halteelemente am Wischgummi gegen
Längsverschiebung gesichert. Als Halteelement dient dabei meistens eine
Rippe am Wischgummi, die in eine Kerbe in der Federschiene seitlich
eingreift. Gegen ein seitliches Herausfallen aus der Längsnut sind die
Federschienen durch Haltekrallen an Krallenbügeln eines den Wischgummi
führenden Tragbügelsystems gesichert.
Aus der US-Literatur: ANCO-CLEAR-FLEX-ECONOMY, "The Anderson
Company" 1959/60 sind Wischblätter mit einem Wischgummi, bei
denen in seitliche Nuten Federschienen eingelegt sind, sowie
zugehörige Verfahren zum Austausch eines verschlissenen
Wischgummis gegen einen neuen ersichtlich. Am Ende des mit
Federschienen bestückten und von den Krallenbügeln des Trag
gestells gehaltenen Wischgummis ist ein Endclip angeordnet,
der den Grundkörper des Wischgummis einschließlich Feder
schienen übergreift und mit dem äußeren Krallenpaar des
Tragbügelsystems verrastet ist, um den Wischgummi in Längs
richtung am Tragbügelsystem zu sichern. Nach Entfernen des
Endclips wird der Wischgummi längs aus den Krallenbügeln
herausgezogen. Ein Ersatzwischgummi wird mit den Federschie
nen bestückt und längs in die Krallenpaare der Krallenbügel
eingeschoben, wobei wegen des großen Formänderungsvermögens
des Wischgummis sorgsam darauf geachtet werden muß, daß die
den Montageprozeß ausführende Person gleichzeitig die feder
schienen über die gesamte Länge des Wischgummis in dessen
seitlichen Nuten hält, was mit großen Schwierigkeiten ver
bunden ist.
Bei einem solchen Wischblattaufbau ist eine manuelle Montage von einem
Laien nur mit Schwierigkeit durchführbar. Dies dürfte der Grund dafür
sein, daß für derartige Wischblätter selten eine Ersatzwischleiste
bestehend aus dem Wischgummi und den beiden Federschienen zum Austausch
der serienmäßig montierten Wischleiste angeboten wird. Üblicherweise wird
deshalb das komplett montierte Wischblatt ausgetauscht, was aus
Sicherheitsgründen sicher zu bevorzugen ist, andererseits aber auch mit
nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Ersatzwischleiste für ein derartiges Wischblatt zu schaffen, das ohne
besondere Werkzeuge verhältnismäßig einfach montierbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruch 1 gelöst.
Der Erfindung liegt dabei der Gedanke zugrunde, daß eine
Hauptschwierigkeit bei der Montage darin besteht, die meist geringfügig
vorgewölbten Federschienen in den Längsnuten des Grundkörpers des
Wischgummis zu halten. Diese Schwierigkeit besteht aber dann nicht mehr,
wenn erfindungsgemäß der Grundkörper von wenigstens einer Halteklammer
umgriffen wird, die die Federschienen während der Montage des Wischers in
den Längsnuten quer zur Längsrichtung sichert. Durch diese Halteklammern
soll also gewissermaßen eine vormontierte Baugruppe aus Wischgummi und
den in den Längsnuten gehaltenen Federschienen gebildet werden.
Die Halteklammer wird bei einer bevorzugten Ausführung mit leichtem
Preßsitz am Grundkörper der Wischleiste längsverschiebbar gehalten. Durch
den Preßsitz ist dabei sichergestellt, daß auch während des Transportes
die vormontierte Ersatzwischleiste als Baueinheit erhalten bleibt. Der
Preßsitz wird dabei so gewählt, daß eine Längsverschiebbarkeit
gewährleistet ist, so daß nach der Montage die Halteklammer ohne
Schwierigkeiten von dem Grundkörper des Wischgummis abgezogen werden kann.
Eine solche Ausführung wird insbesondere dann verwendet, wenn gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung die Federschienen jeweils an den
Enden durch jeweils eine Halteklammer gehalten sind.
Aber selbst wenn die Ersatzwischleiste als vormontierte Baueinheit aus
Wischgummi und Federschienen und Halteklammern geliefert wird, bestehen
manchmal Schwierigkeiten, die Krallen der Tragbügel des Tragbügelsystems
in die vorgesehenen Nuten des Grundkörpers des Wischgummis einzuführen.
Zur Lösung dieses Problems hat bei einer bevorzugten Ausbildung der
Erfindung, für die auch selbständiger Schutz beansprucht wird, eine
Halteklammer einen im wesentlichen konisch auslaufenden Montagedorn, der
über den Endbereich des Wischgummis vorsteht. Dieser Montagedorn kann
aufgrund seines konisch auslaufenden Endbereiches mit einem Querschnitt,
der kleiner ist als der Innenraum zwischen den Krallen eines
Tragbügelteils, auf das Tragbügelsystem ohne Schwierigkeiten aufgeschoben
werden.
Die Erfindung bezieht sich auch auf ein Verfahren zur Montage eines
Wischblattes insbesondere unter Verwendung einer Ersatzwischleiste mit
einer Klammer bzw. einem Montagedorn. Der wesentliche Gedanke dieser
Montageverfahren besteht darin, daß die in den Nuten des Grundkörpers
eingelegten Federschienen zunächst gegen ein seitliches Herausfallen
gesichert werden, wobei erst anschließend diese Baueinheit in das
Tragbügelsystem eingefädelt wird. Bei der Montage werden dabei die als
Halteklammer ausgebildeten Sicherungselemente in Wischblattlängsrichtung
verschoben, bis sie nach der Endmontage vom Grundkörper abfallen.
Die Erfindung und weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden nachstehend
anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf eine Ersatzwischleiste und
den Endbereich eines Krallenbügels,
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung einen Schnitt durch eine
Ersatzwischleiste mit Halteklammer und
Fig. 3 in perspektivischer Darstellung eine Halteklammer mit
Montagedorn sowie den Endbereich eines Krallenbügels.
In Fig. 1 ist mit 10 ein Wischgummi bezeichnet, der einen Grundkörper 11
mit einer Basisfläche 12, einer Rückenfläche 13 und zwei Seitenflächen 14
und 15 aufweist. Von der Basisfläche 12 steht ein Kippsteg 16 ab, über
den eine Wischlippe 17 kippbar mit dem Grundkörper 11 verbunden ist.
In den Grundkörper 11 sind seitlich zwei Längsnuten 20 zur Aufnahme je
einer metallischen Federschiene 21 eingearbeitet. Die Längsnuten 20 sind
üblicherweise auf der einen Wischblattseite geschlossen und bilden somit
ein Halteelement 22, welches die Federschiene 21 gegen Längsverschiebung
sichert. Wenn diese Längsnut 20 auf der anderen Seite offen ist,
verwendet man meist eine Federschiene mit einer nicht näher dargestellten
Kerbe, in die eine seitlich aus der Längsnut 20 herausragende Rippe
eingreift. Weitere Einzelheiten hierzu dürften sich erübrigen, da
derartige Wischblätter allgemein üblich sind.
In den Grundkörper ist eine weitere Führungsnut 25 zur Aufnahme der
Krallen 26 der Krallenbügel 27 eingearbeitet. Auch diese Führungsnut 25
ist einseitig geschlossen und läuft über eine Anlaufschräge 28 in eine
Aussparung 29 aus, in die nach erfolgter Montage die äußerste Kralle 26
mit geringem Spiel formschlüssig eingreift. Durch diese Haltekrallen 26
des nicht vollständig dargestellten Tragbügelsystems sind die
Federschienen 21 gegen ein Herausfallen quer zur Wischgummilängsrichtung
gesichert. Auch diese Ausbildung ist von herkömmlichen Wischblättern
bekannt, so daß sich weitere Ausführungen erübrigen dürften.
Für die vorliegende Erfindung wesentlich sind die beiden Halteklammern 30
und 31, die in jeweils kurzem Abstand zum Ende des Wischgummis 10
angeordnet sind. Der genaue Aufbau dieser Halteklammern ist insbesondere
aus Fig. 2 ersichtlich. Danach hat jede Halteklammer 30, 31 einen Steg 40
sowie seitlich von diesem Steg 40 abstehende Seitenschenkel 41 sowie von
den Enden dieser Seitenschenkel abgewinkelte Haltestege 42. Der Steg 40,
die beiden Seitenschenkel 41 und die Haltestege 42 grenzen einen Raum ab,
der dem trapezförmigen Querschnitt des Grundkörpers 11 des Wischgummis 10
angepaßt ist, wobei diese Haltestege 42 hinter die Basisfläche 12 des
Grundkörpers 11 oder - anders ausgedrückt - in die Stegnut 18 eingreifen.
Diese Halteklammern 30, 31 umgreifen also den Grundkörper 11 des
Wischgummis 10 nahezu vollständig.
Die Halteklammern 30, 31 sollen dabei mit leichtem Preßsitz am
Grundkörper 11 des Wischgummis 10 längsverschiebbar gehalten sein. Dieser
Preßsitz wird durch zwei Maßnahmen erzeugt. Zum einen ist nämlich der
Übergang 45 zwischen dem Steg 40 und den Seitenschenkeln 41 abgerundet
derart, daß dort eine Materialformung des im Querschnitt winklig
ausgebildeten Grundkörpers 11 erfolgt. Dies geht deutlich aus Fig. 2
hervor. Außerdem steht von den Seitenschenkeln 41 der Halteklammern 30,
31 ein Wulst 46 ab, der in die Führungsnut 25 zur Aufnahme der Krallen 26
unter Verformung des Randbereichs 47 eingreift. Durch den abgerundeten
Übergang 45 bzw. diesen Wulst 46 wird also ein Teil des Grundkörpers 11
quer zur Längsrichtung örtlich verformt, wodurch dieser Preßsitz für die
Halteklammer 30, 31 realisiert wird. Der Wulst 46 hat dabei an seiner
Stirnfläche in Längsrichtung des Wischgummis eine Abschrägung 48 derart,
daß die Halteklammer 30, 31 ohne großen Kraftaufwand über die
Anlaufschräge 28 am Grundkörper 11 des Wischgummis 10 hinweggleiten kann.
Bei der Montage wird also die Funktion der Halteklammer in zunehmenden
Maße von den Krallen 26 der Krallenbügel 27 übernommen, die die
Halteklammern vor sich her schieben. Dazu sind im Bereich der
Übergangszonen zwischen dem Steg 40 und den Seitenschenkeln 41 aus der
Stegfläche vorstehende Rippen 50 vorgesehen, an denen der Krallenbügel
anschlägt. Ein Herausfallen der Federschiene 21 aus den Längsnuten 20 des
Wischgummis der Ersatzleiste wird dadurch verhindert. Dies gilt für den
Transport und für die Montage in das Wischblattgestell.
Bei der Montage dieser Wischblätter muß darauf geachtet werden, daß die
Krallen 26 in die vorgesehenen Führungsnuten 25 eingreifen. Dies soll in
besonders einfacher Weise durch eine Halteklammer 60 mit Montagedorn 61
gemäß Fig. 3 sichergestellt werde. Bei dieser Ausführung nach Fig. 3
haben die Haltestege 42 der Halteklammer 60 eine Verzahnung 62, über die
eine Lagefixierung in axialer Richtung zwischen der Halteklammer und dem
Grundkörper 11 realisiert wird. Im Unterschied zu der Ausführung nach
Fig. 1 greifen bei der Halteklammer 60 nach Fig. 3 diese Haltestege 42 in
die Führungsnut 25 für die Krallen 26 des Krallenbügels 27 ein. Die
Wandstärke der Halteklammer 60 ist kleiner als der übliche Abstand
zwischen den Innenflächen 63 der Krallen 26 und den Außenflächen 64 des
Grundkörpers 11. Die Kralle 26 kann damit über die Halteklammer 60
hinweggleiten.
Der insgesamt mit 61 bezeichnete Montagedorn, der einstückig mit der
Halteklammer 60 ausgebildet ist, hat einen Querschnitt, der dem Innenraum
zwischen den Krallen 26 des Krallenbügel 27 angepaßt ist. Bei der
vorliegenden Ausführung ist also dieser Montagedorn ebenfalls im
wesentlichen trapezförmig ausgebildet, wobei er sich zu seinem Endbereich
70 hin konisch verjüngt. Ein Krallenbügel kann mit seiner Kralle 26 also
ohne Schwierigkeiten in Pfeilrichtung P auf diesen Montagedorn 61
aufgefädelt und dann über die Halteklammer 60 hinweg bewegt werden. Dabei
greifen dann die Krallen 26 automatisch in die richtige Nut, nämlich die
Führungsnut 25 ein, in die auch die Haltestege 42 eingreifen.
Bei dieser Variante werden also ebenfalls die Federschienen 21 zunächst
seitlich in die Längsnuten 20 des Grundkörpers 11 eingelegt. Dann wird
eine Halteklammer 30 nahe dem einen Ende über den Grundkörper 11
gestülpt. Am anderen Ende des Grundkörpers wird eine Halteklammer 60 mit
Montagedorn 61 derart fixiert, daß der Montagedorn 61 über den Endbereich
des Wischgummis 10 vorsteht. Die derart vormontierte Baueinheit aus
Wischgummi 10, Federschienen 21, Halteklammer 30 und Halteklammer 60 mit
Montagedorn 61 wird dann mit diesem Montagedorn 61 voran in Längsrichtung
in die Krallen 26 eines Krallenbügels 27 eingeführt. Die Krallen des
Tragbügelsystems gleiten dabei über den Montagedorn 61 und die
Halteklammer 60 hinweg, wobei die Kralle 26 selbstätig in die vorgesehene
Führungsnut 25 im Wischgummi 10 hineingleitet. Die Endkralle schlägt
schließlich an der Halteklammer 30 an und schiebt diese vor sich her.
Wenn diese Endkralle dann nach lagerichtiger Zuordnung von
Tragbügelsystem und Wischgummi 10 in die Aussparung 29 einrastet, fällt
die Halteklammer 30 vom Grundkörper 11 ab. Die andere Halteklammer 60 mit
dem Montagedorn 61 kann - sofern dies für erforderlich gehalten wird -
von dem Wischgummi 10 entfernt werden. Sie kann dort aber auch belassen
werden, weil in diesem Endbereich des Wischblattes, der üblicherweise vom
Wischarm verdeckt wird, eine Halteklammer nicht stört.
Abschließend wird noch darauf hingewiesen, daß die Halteklammer aus einem
Metallblech oder aber auch einem Kunststoff gefertigt sein kann.
Claims (16)
1. Ersatzwischleiste für ein Wischblatt, insbesondere für Kraftfahrzeuge,
mit einem Wischgummi mit einem Grundkörper und einer Wischlippe, die an
dem Grundkörper über einen Kippsteg gehalten ist, sowie mit zwei
Federschienen, die jeweils in einer zugehörigen in den Grundkörper
eingearbeiteten Längsnut seitlich eingelegt sind und dort durch
Haltelemente am Wischgummi gegen Längsverschiebung und nach der
Endmontage des Wischblattes durch Haltekrallen am Tragbügelsystem quer
zur Wischgummilängsrichtung gesichert sind, dadurch gekennzeichnet, daß
der Grundkörper (11) des Wischgummis (10) von wenigstens einer
Halteklammer (30, 31) umgriffen wird, welche die Federschienen (21)
während der Endmontage des Wischers in den Längsnuten (20) sichert.
2. Ersatzwischleiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halteklammer (30, 31) mit leichtem Preßsitz am Grundkörper (11) des
Wischgummis (10) gehalten ist.
3. Ersatzwischleiste nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halteklammer (30, 31) einen Steg (40) und jeweils seitlich von diesem Steg
(40) abstehende Seitenschenkel (41) sowie von den Enden der
Seitenschenkel (41) abgewinkelte Haltestege (42) derart aufweist, daß
dieser Steg (40) und die Seitenschenkel (41) und die Haltestege (42)
annähernd einen Raum abgrenzen, der dem Querschnitt des Grundkörpers (11)
des Wischgummis (10) angepaßt ist, wobei diese Haltestege (42) hinter die
Basisfläche (12) des Grundkörpers (11) eingreifen.
4. Ersatzwischleiste nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Übergang zwischen dem Steg (40) und den Seitenschenkeln (41) derart
abgerundet ist, daß eine Materialverformung des dort im wesentlichen
winklig ausgebildeten Grundkörpers (11) erfolgt, und daß von den
Seitenschenkeln (41) der Klammer (30, 31) jeweils ein Wulst (46) absteht,
der in eine in den Grundkörper (11) zur Aufnahme der Krallen (26) des
Tragbügelsystems eingearbeite Führungsnut (25) unter Verformung des
Randbereiches (47) an dieser Führungsnut (25) eingreift.
5. Ersatzwischleiste nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Wulst (46) in Längsrichtung des Wischgummis (10) eine Abschrägung (48)
aufweist.
6. Ersatzwischleiste nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklammer (30) auf der dem Wischgummi
(10) gegenüberliegenden Seite wenigstens eine vorstehende Rippe (50) als
Anschlag für eine Kralle (26) bzw. den Krallenbügel (27) aufweist.
7. Ersatzwischleiste nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halteklammer (30, 31) vorzugsweise im Bereich der übergangszonen zwischen
dem Steg (40) und den Seitenschenkeln (41) jeweils eine aus der
Stegfläche vorstehende Rippe (50) aufweist.
8. Ersatzwischleiste nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klammer (30, 31) aus einem Metallblech
geformt ist.
9. Ersatzwischleiste nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klammer (30, 31) aus einem Kunststoff gefertigt
ist.
10. Ersatzwischleiste nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Federschiene (21) in den entsprechenden
Längsnuten (20) durch zwei Halteklammern (30, 31) gehalten sind, die
jeweils in kurzem Abstand zum Ende des Wischgummis (10) angeordnet sind.
11. Ersatzwischleiste insbesondere nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Halteklammer (60) mit einem im wesentlichen
konisch auslaufenden Montagedorn (61) eine Baueinheit bildet und daß
diese Halteklammer (60) am Endbereich eines Wischgummis (10) derart
fixiert ist, daß dieser Montagedorn (61) über den Endbereich des
Wischgummis (10) vorsteht.
12. Ersatzwischleiste nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Montagedorn (61) einen Querschnitt aufweist, der dem Innenraum zwischen
den Krallen (26) eines Krallenbügels (27) angepaßt ist.
13. Ersatzwischleiste nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltestege (42) dieser am Ende des Wischgummis (10) fixierten
Halteklammer (60) eine Verzahnung (62) aufweisen.
14. Ersatzwischleiste nach wenigstens einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstärke der Halteklammer (60) kleiner
ist als der übliche Abstand zwischen den Innenflächen (63) der Krallen
(26) des Krallenbügels (27) und den Außenflächen (64) des Grundkörpers
(11) des Wischgummis (10).
15. Verfahren zur Montage eines Wischblattes unter Verwendung einer
Ersatzwischleiste nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zunächst die Federschienen seitlich in die
Nuten des Grundkörpers eingelegt werden, daß dann die Halteklammern über
den Grundkörper gestülpt werden und daß schließlich diese vormontierte
Baueinheit aus Grundkörper, Federschienen und Halteklammern in
Längsrichtung in die Krallen eines Tragbügelsystems eingeführt wird,
wobei eine Endkralle zunächst an einer Halteklammer anschlägt und diese
in Längsrichtung des Grundkörpers verschiebt, bis diese Halteklammer
schließlich an der anderen Halteklammer anschlägt und diese vor sich
herschiebt, bis nach lagerichtiger Zuordnung von Tragbügelsystem und
Wischgummi wenigstens die äußere Halteklammer, vorzugsweise aber beide
Halteklammern vom Grundkörper abfallen.
17. Verfahren zur Montage eines Wischblattes unter Verwendung einer
Ersatzwischleiste nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß zunächst die Federschienen seitlich in die Nuten des
Grundkörpers eingelegt werden, daß dann eine Halteklammer nahe dem einen
Ende über den Grundkörper gestülpt wird und daß am anderen Ende eine
Halteklammer mit Montagedorn fixiert wird, daß dann diese vormontierte
Baueinheit aus Grundkörper, Federschienen und Halteklammern mit dem
Montagedorn voran in Längsrichtung in die Krallen eines Tragbügelsystems
eingeführt wird, wobei diese Krallen über die Halteklammer mit dem
Montagedorn hinweggleiten und selbsttätig in der vorgesehenen Nut im
Grundkörper entlanggleiten, bis die Endkralle schließlich an der anderen
Halteklammer anschlägt und diese vor sich herschiebt, bis nach
lagerichtiger Zuordnung von Tragbügelsystem und Wischgummi diese äußere
Halteklammer vom Grundkörper abfällt.
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1989
- 1989-08-11 US US07/393,352 patent/US5023972A/en not_active Expired - Fee Related
Non-Patent Citations (1)
Title |
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US-Lit.: ANCO-CLER-FLEX-ECONOMY REFILL, "The Anderson Company" 1959/60 * |
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
US5023972A (en) | 1991-06-18 |
DE3827875A1 (de) | 1990-02-15 |
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