DE3824630C2 - Klemmverbindung für Gruben-Rinnenausbauprofile eines Gleitbogenausbaus - Google Patents
Klemmverbindung für Gruben-Rinnenausbauprofile eines GleitbogenausbausInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Klemmverbindung, wie sie ent
sprechend dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 beispiels
weise durch die DE-OS 33 42 868 bekanntgeworden ist.
Die vorbeschriebene bekannte Klemmverbindung weist für
jeden Überlappungsstoß eines segmentartig aus Rinnenprofil-Ab
schnitten zusammengesetzten Streckenausbau-Bogens mindestens
vier Klemmvorrichtungen auf. Eine Eigenart der gattungsgemäßen
Klemmverbindung besteht darin, daß jeweils zwei in einer Quer
schnittsebene des Überlappungsstoßes angeordnete Klemmvorrich
tungen miteinander nicht verbunden sind, also Einzelklemmvor
richtungen bilden. Für den Fall, daß ein Überlappungsstoß
Überlänge aufweist, kann es zweckmäßig sein, zwischen zwei
Klemmvorrichtungs-Paaren etwa mittig ein weiteres Klemmvor
richtungspaar anzuordnen.
Bei der an sich vorteilhaften bekannten Klemmverbindung
wird es als nachteilig empfunden, daß zur Bildung einer Über
lappungsstoß-Verbindung mindestens vier - und für den Fall
eines zusätzlichen mittig angeordneten Klemmvorrichtungs-
Paares mindestens fünf - individuell ausgebildete Klemmvorrich
tungen vorhanden sein müssen. Die individuelle Ausbildung
kommt unter Berücksichtigung einer Rechts-/Links-Anordnung
dadurch zustande, daß jeder einer Flansch-Stirnfläche benach
barten Klemmvorrichtung ein die benachbarte Flansch-Stirn
fläche übergreifender Mitnehmer-Anschlag zugeordnet ist. Ein
solcher Mitnehmer-Anschlag stellt bei Relativbewegung der
beiden sich überlappenden Rinnenprofile eine druckfeste Mit
nahmeverbindung dar, welche entweder an der Flansch-Stirn
fläche des ersten oder zweiten Rinnenprofils angreift. Die be
kannte Klemmkupplung erfordert daher wegen der individuell
auszugestaltenden Einzel-Klemmvorrichtungen einen großen Her
stellungs- und Lageraufwand.
Darüber hinaus ist aus der DE-AS 10 34 566 eine Klemmverbindung
für einen Überlappungsstoß zweier Grubenausbau-
Rinnenprofile eines Gleitbogenausbaus bekannt, bei dem eine
Arretierung der Klemmteile durch seitlich der Haken in das
Außeneisen gesetzte Schwerspannstifte vorgesehen ist. Dies
bedeutet nachteiligerweise, daß bei Anordnung der Spannvorrichtung
am Ende des Außeneisens die als Mitnehmer-Anschlagbolzen
wirkenden Schwerspannstifte an den Seitenkanten
der Flachhaken anliegend in das Außeneisen eingetrieben werden,
wobei das Außeneisen entsprechende Aufnahmeöffnungen
(Bohrungen) aufweisen muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die beispiels
weise durch die DE-OS 33 42 868 bekannte Klemmverbindung so
auszugestalten, daß jede Einzel-Klemmvorrichtung möglichst
universell eingesetzt werden kann. Diese Aufgabe wurde ent
sprechend den Merkmalen des Kennzeichenteils des Patentan
spruchs 1 gelöst.
Hiernach weist eines der beiden Klemmteile, also das Ge
genklemmteil oder das Hakenklemmteil, beiderseits der Spann
schraube einen Ansatz auf, der die Gesamthöhe beider sich
überlappender Flansche mindestens in etwa überbrückt. Jedes
Klemmteil weist also zwei Ansätze auf, welche zweckmäßig bei
derseits der Spannschraube in symmetrischer Anordnung zu ei
ner Rinnenprofil-Querschnittsfläche vorgesehen sind. Jeder
Ansatz bietet nun die Möglichkeit, entweder in Höhe des Flan
sches des ersten Rinnenprofils oder in Höhe des Flansches des
zweiten Rinnenprofils als Basis für einen Mitnehmer-Anschlag
bereich zu dienen.
Dies kann einmal so geschehen, daß der vorzugsweise lap
pen- bzw. plattenartige Ansatz in Höhe der Trennfuge zwischen
den beiden sich überlappenden Flanschen eingeschnitten und je
nach Bedarf wahlweise oben oder unten gegen die benachbarte
Flansch-Stirnfläche durch Abkröpfung zu einem
Mitnehmer-Anschlag umgeformt wird. Diese erfindungsgemäße Aus
führungsform bietet den erheblichen Vorteil eines einfach
herzustellenden einheitlichen Grundtyps, der zu seiner Indi
vidualisierung nur noch verhältnismäßig geringfügiger Anpas
sungsarbeiten bedarf.
Entsprechend einer anderen besonders vorteilhaften er
findungsgemäßen Ausführungsform weist jeder Ansatz in Höhe
eines jeden Flansches eine Aufnahmeöffnung für ein wahlweise
einsetzbares etwa stift- bzw. bolzenartiges Anschlagteil
auf, dessen Endbereich die benachbarte Flanschstirnfläche als
Mitnehmer- Anschlag übergreift. Hiermit wurde eine Klemmvor
richtung geschaffen, welche in vollendeter Weise universell
einsetzbar ist. Und zwar ist nur noch ein einheitlich ausgebil
deter keinerlei zusätzliche Anpassungsarbeiten erfordernder
Grundtyp einer Klemmvorrichtung vorhanden, bei welchem je nach
Bedarf ein stift- bzw. bolzenartiges Anschlagteil links oder
rechts bzw. oben oder unten in den Ansatz eingesetzt wird.
Seit einiger Zeit werden Überlegungen angestellt, die
Rinnenprofil-Hohlseite nicht - wie bisher - zum Gebirge hin
weisend, sondern vielmehr vom Gebirge weg weisend anzuordnen.
Für diesen Anwendungsfall sieht die Erfindung vor, daß an
Stelle des jeweils anderen Klemmteils das eine Klemmteil den
Hakenbereich und das andere Klemmteil das Gegenklemmteil
bildet. Hakenbereich und Gegenklemmbereich sind also in diesem
Fall gewissermaßen gegeneinander geometrisch vertauscht.
Weiterbildungen der Erfindungsmerkmale ergeben sich aus zusätzlichen
Unteransprüchen.
In den Zeichnungen sind bevorzugte Ausführungsbeispiele
entsprechend der Erfindung näher dargestellt, es zeigen
Fig. 1 eine hälftige teilweise geschnittene Stirnansicht
eines Überlappungsstoßes zweier Grubenausbau-Rinnenprofile
mit Flanschabstützung,
Fig. 2 eine Draufsicht entsprechend dem in Fig. 1 mit
II bezeichneten Ansichtspfeil,
Fig. 3 eine Teildarstellung eines hinsichtlich des hohlen
Hakenbereichs anders gestalteten Hakenklemmteils in Einzel
darstellung, ansonsten in Anlehnung an die Darstellung gemäß
Fig. 1 und
Fig. 4 eine Teilansicht des in Fig. 3 dargestellten
Hakenklemmteils entsprechend dem dort eingetragenen und mit
IV bezeichneten Ansichtspfeil.
In den Zeichnungen ist eine Einzel-Klemmvorrichtung
insgesamt mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Zwei hälftig dargestellte Grubenausbau-Rinnenprofile
A (erstes Rinnenprofil) und B (zweites Rinnenprofil) bilden
einen mit S bezeichneten Überlappungsstoß.
Das erste Rinnenprofil A ist in Stirnansicht und das
zweite Rinnenprofil B im Querschnitt dargestellt (Fig. 1).
Jedes Rinnenprofil A, B weist zwei Profilflansche F1,
F2 (nur ein Profilflansch eines Profils ist jeweils darge
stellt), zwei Profilstege C (nur ein Profilsteg eines Profils
ist jeweils dargestellt) sowie schließlich einen Profilboden D
auf.
Mehrere bogenförmig ausgebildete und sich im Bereich von
Stößen S überlappende Rinnenprofile A bzw. B bilden einen
offenen oder geschlossenen für untertägige Strecken einsetzba
ren Gleitbogenausbau, welcher einem erhöhten Gebirgsdruck im
Bereich der Stöße S entgegen einer dort vorhandenen Klemmkraft
verbindung nachgeben kann. Die Klemmkraftverbindung wird bei
dem Rinnentyp gemäß Fig. 1 und 2 zwischen der Flanschunter
fläche 11 des Flansches F1 und der Flanschaußenfläche 12 des
Flansches F2 dadurch erzeugt, daß die Klemmvorrichtung 10
die beiden Flansche F1, F2 gegeneinanderpreßt.
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht nur bei Rinnen
profilen mit Flanschabstützung, sondern ebenfalls bei Rinnenpro
filen mit Bodenabstützung verwendbar.
Die Klemmvorrichtung 10 weist ein Hakenklemmteil 13 und
ein als Wulstklemmteil ausgebildetes Gegenklemmteil 14 auf,
welche mittels der Spannschraube 15 gegeneinander gezogen
werden kann.
Das Hakenklemmteil 13 weist einen hohlen Hakenbereich
16 auf, welcher die konvexe Flanschaußenfläche 17 des Flan
sches F1 im wesentlichen satt und großflächig übergreift. Der
hohle Hakenbereich 16 findet seine Fortsetzung in einem Mittel
teil 18, an welches sich ein Spannfortsatz 20 anschließt,
welcher etwa in Höhe der Flanschunterfläche 19 des Flansches
F2 entsprechend dem stumpfen Winkel β nach außen hin in Rich
tung der Profilböden D abgekröpft ist.
Das Gegenklemmteil 14 weist einen Wulstbereich 21 auf,
welcher mit seiner konvexen Anlagefläche im wesentlichen
satt in die konkave Flanschunterfläche 19 des Flansches F2
eingreift.
An den Wulstbereich 21 schließt sich einstückig etwa
im Parallelabstand a zum Spannfortsatz 20 ein komplementärer
Spannfortsatz 22 an.
Spannfortsatz 20 und komplementärer Spannfortsatz 22
weisen zwei miteinander fluchtende Durchgangslöcher 23, 24
auf. Das Durchgangsloch 24 ist als Gewindebohrung zur Aufnahme
des Gewindeschaftes 25 ausgebildet, dessen Schraubbolzenkopf
26 sich außen an dem komplementären Spannfortsatz 22 abstützt.
Zur Erzielung eines hinreichend großen Klemmspannweges ist
der Abstand a erforderlich, der dadurch hergestellt ist,
daß am freien Endbereich des komplementären Spannfortsatzes
22 ein etwa nasenförmiger Abstandshalter 27 vorgesehen ist,
welcher in eine gestrichelt dargestellte Zentrieraussparung
28 an der Unterseite des Spannfortsatzes 20 eingreift.
Aus den Fig. 1 und 2 ist zu ersehen, daß das Hakenklemm
teil 13 und das Gegenklemmteil 14 im wesentlichen plattenför
mig ausgebildet sind. Bei den dargestellten Ausführungsformen
handelt es sich um Schmiedeteile.
Das Mittelteil 18 des Hakenklemmteils 13 weist beider
seits der Spannschraube 15 etwa in symmetrischer Anordnung
zu einer radialen Rinnenprofil-Querschnittsebene E je einen
sich über die Gesamthöhe H beider überlappender Flansche F1
und F2 erstreckenden Ansatz 29 auf. Ober- und unterhalb der
mit T bezeichneten Trennfuge zwischen den Flanschen F1, F2,
und zwar in Höhe eines jeden Flansches, weist jeder Ansatz 29
je eine Aufnahmeöffnung 30, 31 auf. Die Aufnahmeöffnungen
30, 31, welche jeweils von einer innen glatten Bohrung gebil
det sind, dienen der wahlweisen Aufnahme eines Kegelstiftes
32, welcher unter Selbsthemmung in eine der Aufnahmeöffnungen
30, 31 eingeschlagen werden kann. Der verjüngte freie Endbe
reich 33 übergreift hierbei die benachbarte Flansch-Stirn
fläche 36. Auf diese Weise ist eine druckfeste Mitnahme-Verbin
dung zwischen der Klemmvorrichtung 10 und dem ersten Rinnenpro
fil A hergestellt, so daß bei einem lastabhängigen Nachgeben
des Ausbaus die Klemmvorrichtung 10 in Gleitrichtung x mitge
nommen werden kann. Um einen alternativen Einsatz des Kegel
stiftes 32 darzustellen, ist in Fig. 1 der Kegelstift 32 in
gestrichelter Form im Zusammenhang mit der unteren Aufnahmeöff
nung 31 gezeigt.
In den Fig. 3 und 4 ist (etwa in Anlehnung an die Dar
stellung gemäß Fig. 1) eine alternative Ausführungsform eines
hohlen Hakenbereichs 16 mit Mittelteil 18 dargestellt. Der
auch gemäß den Fig. 1 und 2 etwa lappen- bzw. plattenför
mige Ansatz 29 ist etwa rechtwinklig nach außen von den Rinnen
profilen A, B abgekröpft. Jeweils in Höhe eines Flansches
F1, F2 weist der Ansatz 29 je eine sich parallel zur Flansch-
Längsrichtung erstreckende Aufnahmebohrung 30, 31 auf, die
jeweils als Gewindeöffnung ausgebildet ist. In der Gewinde
Aufnahmeöffnung 30 befindet sich ein schraubbolzenartiges
Anschlagteil 34, dessen Schraubbolzenkopf-Unterfläche 35 die
benachbarte Flanschstirnfläche (z.B. 36 gemäß Fig. 1) über
greifen kann.
Claims (12)
1. Klemmverbindung für einen Überlappungsstoß zweier
Grubenausbau-Rinnenprofile eines Gleitbogenausbaus, mit min
destens vier einzelnen Klemmvorrichtungen, von denen jede ein
Hakenklemmteil, das eine Flanschaußenfläche des ersten Rinnen
profils übergreift und außerdem ein Gegenklemmteil aufweist,
das eine Flanschunterfläche des zweiten Rinnenprofils unter
greift, wobei Gegenklemmteil und Hakenklemmteil mittels einer
Spannschraube unter Verklemmung der Rinnenprofile gegen
einander anziehbar sind, und wobei jeder einer Flanschstirn
fläche benachbarten Klemmvorrichtung ein die benachbarte
Flanschstirnfläche übergreifender Mitnehmer-Anschlag zuge
ordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß eines der beiden
Klemmteile (13, 14) beiderseits der Spannschraube (15) je
einen sich etwa über die Gesamthöhe (H) beider sich überlappen
der Flansche (F1, F2) erstreckenden Ansatz (29) aufweist, der
in Höhe jedes Flansches (F1, F2) einen Anschlagbereich (30,
31) für wahlweise einsetzbare Mitnehmer-Anschläge bildet.
2. Klemmverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die beiden Ansätze (29) symmetrisch zu einer Rinnen
profil-Querschnittsebene (E) angeordnet sind.
3. Klemmverbindung nach Anspruch 1 oder nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß sich jeder Ansatz (29) etwa
lappen- bzw. plattenartig seitlich entlang der einander über
lappenden Flansche (F1, F2) zwischen der Flanschaußenfläche
(17) des ersten Rinnenprofils (A) und der Flanschunterfläche
(19) des zweiten Rinnenprofils (B) erstreckt.
4. Klemmverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da
durch gekennzeichnet, daß der Ansatz (29) in Höhe der Trenn
fuge (T) zwischen den beiden sich überlappenden Flanschen (F1,
F2) einen parallel zur Trennfuge (T) verlaufenden Einschnitt
aufweist, derart, daß auf beiden Seiten des Einschnitts je ein
Teilansatz besteht, der durch Abkröpfung gegen die benach
barte Flanschstirnfläche (36) einen Mitnehmer-Anschlag bildet.
5. Klemmverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da
durch gekennzeichnet, daß der Ansatz (29) in Höhe eines jeden
Flansches (F1, F2) eine Aufnahmeöffnung (30, 31) für ein
wahlweise einsetzbares etwa stift- bzw. bolzenartiges Anschlag
teil (32; 34) aufweist, dessen einer Endbereich (33, 35) die
benachbarte Flanschstirnfläche (36) als Mitnehmer-Anschlag
übergreift.
6. Klemmverbindung nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Aufnahmeöffnung (30, 31) eine glatte Bohrung
ist, in welche als Anschlagteil ein Klemmstift, insbesondere
ein Kegelstift (32), einsetzbar ist, dessen freier Endbereich
(33) die benachbarte Flanschstirnfläche (36) als Mitnehmer-An
schlag übergreift.
7. Klemmverbindung nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Aufnahmeöffnung (30, 31) ein Gewindeloch
ist, in welches als Anschlagteil ein Schraubbolzen einsetzbar
ist, dessen freier Gewindebereich die benachbarte Flanschstirn
fläche (36) als Mitnehmer-Anschlag übergreift.
8. Klemmverbindung nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß der lappen- bzw. plattenförmige Ansatz (29) etwa
rechtwinklig nach außen von den Rinnenprofilen (A, B) abge
kröpft ist und jeweils in Höhe eines Flansches (F1, F2) eine
sich etwa parallel zu dessen Längsrichtung erstreckende Auf
nahmeöffnung (30, 31) zur Aufnahme eines etwa schraubbolzen
artigen Anschlagteils (34) vorgesehen ist, dessen Schraub
bolzenkopf-Unterfläche (35) die benachbarte Flanschstirnfläche
(z.B. 36) übergreift (Fig. 3, 4).
9. Klemmverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da
durch gekennzeichnet, daß die beiden Ansätze (29) einstückige
Bestandteile des Hakenklemmteils (13) sind.
10. Klemmverbindung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich
net, daß das Hakenklemmteil (13) eine plattenförmige, gebogene
Form aufweist, dessen hohler Hakenbereich (16) den Flansch
(F1) des ersten Rinnenprofils (A) großflächig übergreift.
11. Klemmverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß an Stelle des jeweils anderen
Klemmteils (13, 14) das eine Klemmteil (14) einen hohlen
Hakenbereich (16) und das andere Klemmteil (13) das Gegenklemm
teil, letzteres z.B. mit einer Klemmwulst (21) zum Eingriff in
die konkave Flanschunterfläche (19) bildet.
12. Klemmverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmteile (13, 14) Schmiede-
und/oder Blechformstanzteile sind.
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1988
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