DE3815865A1 - Vorrichtung zur traegergebundenen abwasserreinigung - Google Patents
Vorrichtung zur traegergebundenen abwasserreinigungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur biologischen
Abwasserreinigung mit einem Reaktor, in dem mindestens ein
Trägermaterialelement aus offenzelligem Schaumstoff als
Aufwuchsfläche für Biomasse angeordnet ist, und einem Zulauf
für zu reinigendes Abwasser sowie einem Ablauf für gereinigtes
Abwasser.
Anlagen zur trägergebundenen Abwasserreinigung gewinnen
zunehmend an Bedeutung. Durch Ansiedlung der Biomasse auf
Trägermaterialien kann gegenüber Belebtschlammanlagen eine
höhere Biomassekonzentration im Reaktor und damit eine höhere
Reinigungsleistung erzielt werden. Bekannt sind zum Beispiel
Anlagen, bei denen im Reaktor offenporige Schaumstoffteilchen
frei im Abwasser schweben. Hierzu sei beispielsweise auf die
EP-PS 75 298 verwiesen. Um einen guten Stoffaustausch zwischen
den Abwasserinhaltsstoffen, der in und auf den
Schaumstoffteilchen angesiedelten Biomasse und gegebenenfalls
im Abwasser gelöstem Sauerstoff zu gewährleisten, weisen die
Schaumstoffteilchen relativ geringe Abmessungen auf. Üblich
sind z.B. Schaumstoffwürfel mit 1 bis 1,5 cm Kantenlänge. Um
ein Ausschwemmen dieser Schaumstoffteilchen mit dem
gereinigten Abwasser zu verhindern, muß im Reaktor ein
engmaschiges Ablaufsieb angebracht werden. Üblicherweise
besitzt das Ablaufsieb Löcher mit Durchmessern von ca. 0,7 bis
1 cm. Derartige Siebe sind aber einerseits teuer in der
Anschaffung, andererseits können sie durch im Abwasser
vorhandene Grobstoffe blockiert werden. Auch kann ein
Abfließen von Schaum aus dem Reaktor gehemmt werden. Insgesamt
kann es bei derartigen Anlagen zu Störungen und
Betriebsausfällen kommen.
Andererseits ist es auch bekannt, Schaumstoffplatten als
Ansiedlungsfläche für Biomasse fest in einem Reaktor
anzuordnen (DE-PS 33 27 774). Damit wird zwar die Anbringung
eines feinmaschigen Ablaufsiebs und eine Rückförderung von
Trägermaterialelementen vom Ablauf zum Zulauf des Reaktors
überflüssig, so daß auch keine Verstopfungsprobleme am Ablauf
entstehen. Derartige Anlagen weisen aber den Nachteil auf, daß
bei geringer Plattendicke relativ geringe Mengen an Biomasse
fixiert werden können oder bei größerer Plattendicke der
Stoffaustausch zwischen der im Schaumstoff angesiedelten
Biomasse und den Abwasserinhaltsstoffen nicht
zufriedenstellend ist. Insgesamt bieten also auch derartige
Anlagen keine befriedigende Reinigungsleistung.
Deshalb mußte nach wie vor die Aufgabe gelöst werden, für
wirtschaftliche und wirksame Verfahren zur verbesserten
Abwasserreinigung geeignete Trägermaterialelemente zur
Verfügung zu stellen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszugestalten,
daß eine effektive, wirtschaftliche und betriebssichere Anlage
zur verbesserten Abwasserreinigung bereitgestellt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Trägermaterialelement eine Bodenplatte aufweist, aus der
längliche Körper herausragen.
Das so beschaffene Trägermaterialelement wird folgendermaßen
hergestellt: Ein Schaumstoffblock wird von einer Seite her so
eingeschnitten oder gestanzt, daß längliche Körper, wie z.B.
Quader, Prismen oder Zylinder, entstehen, die über eine
Bodenplatte miteinander verbunden bleiben. Alternativ kann ein
Schaumstoffblock oder eine Schaumstoffbahn entsprechender
Dicke über Profilwalzen so geschnitten werden, daß
fingerartige, annähernd kegelförmige Profile entstehen.
Das auf diese Weise entstandene Trägermaterialelement bietet
einerseits der Biomasse eine große Ansiedlungsfläche,
andererseits ist aufgrund seiner aufgelockerten räumlichen
Struktur auch ein intensiver Stoffaustausch zwischen den in
und auf dem Schaumstoff sitzenden Bakterien und den
Abwasserinhaltsstoffen gewährleistet.
Vorzugsweise besitzt die Bodenplatte des
Trägermaterialelements eine Dicke von ca. 3 cm und eine
Grundfläche von ca. 20×20 cm. Derartige
Trägermaterialelemente werden vorteilhaft so in den Reaktor
eingebracht, daß sie frei beweglich im Abwasser schweben.
Sollen dagegen die Trägermaterialelemente fest im Reaktor
installiert werden, so weist die Bodenplatte zweckmäßigerweise
eine Dicke von ca. 3 cm bis ca. 15 cm und eine Grundfläche von
ca. 200 cm×200 cm auf. Die durch Stanzen oder Einschneiden
in den Schaumstoffblock entstandenen Körper weisen eine
Grundfläche von ca. 1-10 cm2 und eine Höhe von ca. 50 cm
auf. Bei diesen Abmessungen des Trägermaterialelements wird in
Verbindung mit der offenporigen Struktur des verwendeten
Schaumstoffs ein optimaler Stoffaustausch bei einer
größtmöglichen Biomassekonzentration erreicht. Die länglichen
Körper stehen im wesentlichen senkrecht von der Bodenplatte
weg.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die
Bodenplatte des Trägermaterialelements mit einem
Verstärkungsgewebe aus Metall oder Kunststoff versehen.
Dadurch wird die mechanische Stabilität des
Trägermaterialelements erhöht.
In Weiterbildung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen, die
Bodenplatten um 180° zu knicken und die gegenüberliegenden
Grundflächen miteinander zu verbinden. Auf diese Weise
entsteht ein stärker symmetrisches Trägermaterialelement, das
sich insbesondere für den Einsatz in Wirbelbettreaktoren
eignet.
Durch Biegen der Bodenplatte zu einem Rohr oder rohrähnlichen
Gebilde und Fixieren der Endkanten der so gebogenen
Bodenplatte entstehen weitere Formen mit Ähnlichkeit zu
Bürstenwalzen.
Das Trägermaterialelement bzw. die Trägermaterialelemente
können fest im Reaktor eingebaut werden. Dies hat den Vorteil,
daß kein Drift der Trägermaterialelemente zum Ablauf erfolgt,
so daß keine Rückfördereinrichtungen notwendig sind.
Vorzugsweise werden die Trägermaterialelemente so im Reaktor
eingebaut, daß die Bodenplatten der Trägermaterialelemente
senkrecht zur Strömungsrichtung des Abwassers im Reaktor
gerichtet sind, d.h. die Flächennormalen der Bodenplatten sind
parallel zur Strömungsrichtung des Abwassers gerichtet.
Insbesondere bei der Ausbildung der Trägermaterialelemente als
Rohr oder rohrähnliches Gebilde wirkt sich eine Durchströmung
des rohrförmigen Trägermaterialelements zusätzlich positiv auf
die Reinigungsleistung aus. Das Innere des Rohres wirkt dabei
quasi als eigener Reaktor, wobei die offenporige Wandung des
Rohres mit Biomasse besetzt ist.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, die
Trägermaterialelemente so in den Reaktor einzubringen, daß sie
frei im Abwasser schweben. Aufgrund der relativ großen
Abmessungen der Trägermaterialelemente reicht für eine
Zurückhaltung der Trägermaterialelemente vom Reaktorablauf ein
grobmaschiges Sieb. Vorzugsweise besitzt das Sieb eine
Maschenweite von mehr als ca. 10 cm. Dadurch können im
Abwasser vorhandene Grobstoffe, die kleiner sind als die
Trägermaterialelemente, das Sieb passieren und führen nicht zu
Verstopfungen des Reaktorablaufs. Außerdem sind Grobsiebe
billig in der Anschaffung, so daß größere Reaktoren, z. B.
Belebungslängsbecken, in mehrere Abschnitte durch Anbringung
von Grobsieben unterteilt werden können. Hierdurch erübrigt
sich eine Rückförderung der Trägermaterialelemente vom Ablauf
zum Zulauf des Reaktors.
In Weiterbildung des Erfindungsgedankens ist ferner
vorgesehen, in die Körper des Trägermaterialelements
geschlossenzelligen Schaumstoff einzubauen. Dadurch wird bei
freischwebender Anordnung des Trägermaterialelements im
Abwasser der Auftrieb des Trägermaterialelements erhöht.
Die Trägermaterialelemente können auch als Tauchtropfkörper
verwendet werden, indem sie beispielsweise auf einer Walze
montiert werden, die teilweise ins Abwasser eintaucht. Durch
Drehen der Walze werden die einzelnen Trägermaterialelemente
periodisch im Abwasser untergetaucht und aus dem Abwasser
herausgehoben.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich sowohl zur
aeroben als auch zur anaeroben biologischen Abwasserreinigung.
Im ersten Fall ist es beispielsweise möglich, den Reaktor als
Belebungsbecken auszubilden, das am Boden Belüftungskerzen für
die Zufuhr des nötigen Belüftungsgases aufweist. Bei
Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur anaeroben
Abwasserreinigung ist es beispielsweise auch möglich, die
Trägermaterialelemente in einem geschlossenen Reaktor in Form
eines Festbettes anzuordnen, das vom Abwasser von oben nach
unten durchströmt wird. Auch eine Verwendung zur Nitrifikation
bzw. Denitrifikation von Abwasser ist vorgesehen.
Im folgenden sei die Erfindung anhand von in den Figuren
schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein einzelnes Trägermaterialelement mit ebener
Bodenplatte.
Fig. 2 ein einzelnes Trägermaterialelement mit zu einem
Rohr gebogener Bodenplatte.
Fig. 3 ein Belebungsbecken mit rohrförmigen
Trägermaterialelementen, die freibeweglich im
Abwasser schweben.
Das in Fig. 1 gezeigte Trägermaterialelement wurde aus einem
offenzelligen makroporösen Schaumstoffblock gefertigt, in dem
von einer Seite her in den Schaumstoffblock so eingeschnitten
wurde, daß längliche quaderförmige Körper 2 mit einer
Grundfläche von ca. 1×1 cm und einer Höhe von ca. 25 cm
entstanden, die über eine Bodenplatte 1 miteinander verbunden
blieben. Der Übersichtlichkeit halber sind in Fig. 1 nur vier
Körper eingezeichnet. In der Praxis wird man allerdings
Trägermaterialelemente mit einer Vielzahl von derartigen
Körpern verwenden. Die Bodenplatte 1 weist eine Dicke von ca.
3 cm und eine Grundfläche von ca. 20×20 cm auf. Eine
Vielzahl dieser Trägermaterialelemente wird so in einem
Belebungsbecken fest eingebaut, daß die Flächennormale der
Bodenplatte 1 parallel zur Strömungsrichtung des Abwassers
gerichtet ist. Auf diese Weise wird einerseits die Strömung
des Abwassers nicht zu sehr behindert, andererseits ist ein
intensiver Stoffaustausch zwischen den in und auf dem
Schaumstoff in hoher Konzentration angesiedelten
Mikroorganismen gewährleistet.
Fig. 2 zeigt ein Trägermaterialelement nach einer
Weiterbildung des Erfindungsgedankens. Die Bodenplatte 1 wurde
zu einem Rohr gebogen und an den Endkanten fixiert. Die
länglichen Körper 2 stehen von diesem Rohr 1 radial nach außen
weg. In der Praxis weist auch dieses Trägermaterialelement
eine Vielzahl von länglichen Körpern 2 auf. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel sind nur wenige längliche Quader 2
gezeigt. Derartige Trägermaterialelemente werden so in den
Reaktor eingebracht, daß sie freibeweglich im Abwasser
schweben. Um die Schwebebewegung der einzelnen
Trägermaterialelemente nicht übermäßig zu behindern, ist es
zweckmäßig, die Trägermaterialelemente in einer Menge in den
Reaktor einzubringen, die einem Volumenanteil von 5 bis 70%
des Reaktorvolumens entspricht. Je nach Fülldichte und
Beschaffenheit der Trägermaterialelemente läßt sich damit in
Abhängigkeit der Belastung des zu behandelnden Abwassers ein
bestimmter Reaktortyp erzeugen. So wird der Reaktor bei einem
Volumenanteil der Trägermaterialelemente von 5 bis 40%
zweckmäßigerweise als volldurchmischtes Belebungsbecken und
bei einem Volumenanteil der Trägermaterialelemente von 40 bis
70% als Schwebebett- und/oder als Festbettreaktor betrieben.
In Fig. 3 ist ein Belebungsbecken 3 dargestellt, in das
Trägermaterialelemente 4 so eingebracht wurden, daß sie
freibeweglich im Abwasser schweben. Das Belebungsbecken 3
weist einen Zulauf 6 und einen Ablauf 7 für das Abwasser auf.
Als Trägermaterialelemente 4 werden die in Fig. 2 gezeigten
rohrförmigen Elemente verwendet. Die Trägermaterialelemente 4
nehmen ca. 30% des Volumens des Belebungsbeckens 3 ein. Das
Belebungsbecken 3 wird als volldurchmischter Reaktor
betrieben. Aufgrund der relativ großen Abmessungen der
Trägermaterialelemente 4 (Rohrlänge ca. 20 cm, Länge der vom
Rohr abstehenden Körper ca. 50 cm) kann zur Zurückhaltung der
Trägermaterialelemente 4 vom Ablauf 7 ein weitmaschiges Sieb 5
verwendet werden. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist
das Sieb 5 eine Maschenweite von ca. 15 cm auf. Dadurch können
im Abwasser vorhandene Grobstoffe das Sieb 5 ungehindert
passieren, so daß es nicht zu Verstopfungen oder Blockierungen
des Ablaufs 7 kommen kann, was schließlich zu
Betriebsstörungen führen würde. Es kann auch im
Belebungsbecken gebildeter Schaum ungehindert durch das Sieb
5 abfließen.
Claims (13)
1. Vorrichtung zur biologischen Abwasserreinigung mit einem
Reaktor, in dem mindestens ein Trägermaterialelement aus
offenzelligem Schaumstoff als Aufwuchsfläche für Biomasse
angeordnet ist, und einem Zulauf für zu reinigendes
Abwasser sowie einem Ablauf für gereinigtes Abwasser,
dadurch gekennzeichnet, daß das Trägermaterialelement (4)
eine Bodenplatte (1) aufweist, aus der längliche Körper
(2) herausragen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die länglichen Körper (2) als Quader, Prismen, Kegel oder
Zylinder ausgebildet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Körper (2) eine Grundfläche von
ca. 1-10 cm2 und eine Höhe von ca. 5-50 cm aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (1) mit einem
Verstärkungsgewebe aus Metall oder Kunststoff versehen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (1) zu einem Rohr
gebogen und an ihren Endkanten verbunden ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (1) um 180° geknickt
und an ihren gegenüberliegenden Grundflächen verbunden ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägermaterialelement (4) fest im
Reaktor (3) eingebaut ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bodenplatte (1) eine Dicke von ca. 3 cm bis ca. 15 cm
und eine Grundfläche von ca. 200 cm×200 cm aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägermaterialelement (4) so im
Reaktor (3) angeordnet ist, daß die Flächennormale der
Bodenplatte (1) parallel zur Strömungsrichtung des
Abwassers gerichtet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägermaterialelement (4) im
Abwasser frei schwebend im Reaktor (3) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bodenplatte (1) eine Dicke von ca. 3 cm und eine
Grundfläche von ca. 20 cm×20 cm aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß vor dem Ablauf (7) des Reaktors (3)
ein Sieb (5) mit einer Maschenweite von mehr als ca. 10 cm
angebracht ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß in die Körper (2) des
Trägermaterialelements (4) geschlossenzelliger Schaumstoff
eingebaut ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883815865 DE3815865A1 (de) | 1988-05-09 | 1988-05-09 | Vorrichtung zur traegergebundenen abwasserreinigung |
Applications Claiming Priority (1)
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---|---|---|---|
DE19883815865 DE3815865A1 (de) | 1988-05-09 | 1988-05-09 | Vorrichtung zur traegergebundenen abwasserreinigung |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3815865A1 true DE3815865A1 (de) | 1989-11-23 |
Family
ID=6354021
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19883815865 Withdrawn DE3815865A1 (de) | 1988-05-09 | 1988-05-09 | Vorrichtung zur traegergebundenen abwasserreinigung |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3815865A1 (de) |
Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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1988
- 1988-05-09 DE DE19883815865 patent/DE3815865A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |