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DE3812916A1 - Polster fuer ein sitz- und/oder liegemoebel - Google Patents

Polster fuer ein sitz- und/oder liegemoebel

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DE3812916A1
DE3812916A1 DE19883812916 DE3812916A DE3812916A1 DE 3812916 A1 DE3812916 A1 DE 3812916A1 DE 19883812916 DE19883812916 DE 19883812916 DE 3812916 A DE3812916 A DE 3812916A DE 3812916 A1 DE3812916 A1 DE 3812916A1
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DE
Germany
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cushion
foam
upholstery
upholstery according
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Withdrawn
Application number
DE19883812916
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English (en)
Inventor
Horst Sondergeld
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Individual
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    • A47C27/18Spring, stuffed or fluid mattresses or cushions specially adapted for chairs, beds or sofas with foamed material inlays in combination with inflatable bodies
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    • A47C7/18Seat parts having foamed material included in cushioning part
    • A47C7/185Seat parts having foamed material included in cushioning part with a stiff, rigid support

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Description

Die Erfindung betrifft ein Polster der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definier­ ten Gattung.
Polster für Sitz- und/oder Liegemöbel sind zwar in zahlreichen Ausführungsfor­ men bekannt, erfüllen aber in keiner Ausführungsform ihren eigentlichen Zweck, nämlich einerseits für ein von Natur aus hartes Sitz- und/oder Liegeteil eine weiche Auflage zu schaffen, die sich körpergerecht und individuell an die Ana­ tomie des Benutzers anschmiegt, und andererseits gleichzeitig eine Sitz- und/oder Liegefläche zu schaffen, die die jeweils eingenommene Körperhaltung des Be­ nutzers stabilisiert und daher in bestimmten Zonen (Beckenbereich, Sitzbein­ höcker) ausreichend hart ist. Außerdem ist es dem Benutzer bei den bekann­ ten Polstern nicht möglich, die Polstereigenschaften kontinuierlich zwischen einer sehr weichen, eine starke Polsterwirkung entfaltenden Einstellung und einer sehr harten, nahezu ungepolstert erscheinenden Einstellung in einer Weise zu verändern, die seinen speziellen Bedürfnissen bei unterschiedlicher Belastung des Polsters und/oder bei unterschiedlichen Körperhaltungen und Körperge­ wichten entspricht.
Optimal wäre eine Polsterung, die einerseits vom Benutzer als so stabil emp­ funden wird, daß sie ihn in der gewünschten Körperhaltung trägt und gegen­ über kurzzeitigen, mehr oder weniger zufälligen und mit geringem Kraftauf­ wand erfolgenden Lageänderungen weitgehend unempfindlich ist, die anderer­ seits aber auch so schmiegsam ist, daß sie gewünschten und daher mit größe­ rem Kraftaufwand erfolgenden Änderungen der Körperhaltung einen nur ge­ ringen Widerstand entgegensetzt. Von diesem Idealzustand sind die bekannten Polster weit entfernt, da sie lediglich Kompromisse zwischen einer ausreichend harten Stützfläche für den Benutzer einerseits und dem notwendigen Spielraum für gewünschte Körperverlagerungen andererseits darstellen.
Die bekannten Polster lassen sich in drei Gruppen einteilen. Die erste, am weitesten verbreitete Gruppe enthält die üblichen Schaumstoffpolster, die zwei­ te Gruppe umfaßt die reinen, aufblasbaren Luftpolster, und in die dritte Grup­ pe schließlich sind die erst in letzter Zeit bekannt gewordenen Polster der ein­ gangs bezeichneten Gattung einzuordnen, die aus einer Kombination von Schaum­ stoff- und Luftpolstern bestehen.
Die Polstereigenschaften der Schaumstoffpolster beruhen hauptsächlich auf der Federwirkung des Schaumstoffmaterials. Durch Wahl der Materialeigenschaften, insbesondere der Stauchhärte, wird von vornherein festgelegt, ob es sich um ein hartes oder weiches Polster handelt. Dabei hat eine zu weiche Einstellung den Nachteil, daß der Benutzer in den stark belasteten Zonen sehr tief in das Polster einsinkt, was häufig als unbequem empfunden wird, und daß das Polster eine große Dicke aufweisen muß, damit es bei Belastung durch den Benutzer nicht völlig eingedrückt wird. Eine zu harte Einstellung hat dagegen zur Folge, daß es sich nur mit größerem Kraftaufwand eindrücken läßt und daher in den­ jenigen Zonen, in denen aufgrund der Anatomie des menschlichen Körpers nur geringe Kräfte ausgeübt werden können, als zu hart empfunden wird.
Luftpolster bestehen demgegenüber aus einer luftundurchlässigen, weitgehend unelastischen Hülle mit einer oder mehreren Luftkammern, die mittels eines Ventils mit Luft gefüllt werden. Ihre Polstereigenschaften beruhen überwiegend auf der Federwirkung der eingeschlossenen Luftmenge, aber auch auf der Flexi­ bilität der Hülle. Dadurch ergibt sich zwar der Vorteil, daß durch die Füllung des Luftpolsters mit mehr oder weniger Luft weiche und harte Einstellungen möglich sind. Dem steht allerdings wie bei den Schaumstoffpolstern der Nach­ teil gegenüber, daß sich der einmal gewählte Luftdruck auf alle bei der Be­ nutzung belasteten Teile in gleicher Weise auswirkt und das Polster daher je nach Belastung als hart oder weich empfunden wird.
Kombinierte Polster der eingangs bezeichneten Gattung schließlich vereinigen in sich weitgehend die Vor- und Nachteile von Schaumstoff- und Luftpolstern. Ihre Polstereigenschaften beruhen auf den elastischen Eigenschaften des Schaum­ stoffkörpers, der Federwirkung der eingeschlossenen Luftmenge und der Flexi­ bilität der Außenhaut. Ein wesentlicher Vorteil derartiger Polster besteht al­ lerdings darin, daß die Polsterwirkung durch Füllung mit mehr oder weniger Luft wie bei Luftpolstern kontinuierlich zwischen einer weichen und harten Ein­ stellung verändert werden kann und daß im Gegensatz zu Luftpolstern dazu keine Pumpe od. dgl. benötigt wird. Bisher sind derartige Polster allerdings nur in Form dünner Matten bekannt, die sich nicht als Polsterungen für ein Sitz- und/oder Liegemöbel eignen.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das Polster der ein­ gangs bezeichneten Gattung dahingehend zu verbessern, daß es mit einfachen Mitteln an die im Einzelfall erwünschten oder aus ergonomischer Sicht er­ forderlichen Gegebenheiten angepaßt werden kann. Dabei soll insbesondere erreicht werden, daß alle Zonen des Polsters unabhängig von ihrer jeweiligen Belastung möglichst als gleich hart oder weich empfunden werden. Dennoch soll es möglich sein, das Polster als Ganzes in einem Stück derart herzustellen, daß seine Außenhaut eine einzige, zusammenhängende Luftkammer umhüllt und daher zum Einfüllen bzw. Herausdrücken der Luft nur ein einziges Ventil be­ nötigt wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des An­ spruchs 1.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß die gewünschte Anpassung des Polsters an die jeweiligen Bedürfnisse des Benutzers durch bloße Dicken- und/oder Stauchhärteänderung des Schaumstoffkörpers herbeigeführt wird. Dadurch können dem Polster unabhängig davon, ob es beispielsweise nur als Sitzteil, nur als Rückenteil oder als kombiniertes Sitz- und Rückenteil ver­ wendet werden soll, solche Polstereigenschaften gegeben werden, die bei einer durchschnittlich erwarteten Belastung aus ergonomischen oder auch aus anderen Gründen für besonders günstig gehalten werden. Überraschend hat sich außer­ dem ergeben, daß durch die Kombination aus Innendruck, Schaumstoffeigen­ schaften und Querschnittsdicke auf einfache Weise Polstereigenschaften erziel­ bar sind, die sich bei Anwendung herkömmlicher Polster nicht oder nur mit großem Aufwand erzielen lassen und insbesondere darin bestehen, daß die Polstereigenschaften beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Polsters in allen Bereichen desselben im wesentlichen als gleich empfunden werden.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteran­ sprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen, je ein Sitz- und Rückenteil aufweisenden Polsters für einen Bürostuhl;
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II der Fig. 1;
Fig. 3 die Vorderansicht des Polsters nach Fig. 1 in einem entsprechend der Form des Trägers eines Bürostuhls gebogenen Zustand;
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV der Fig. 3;
Fig. 5 einen stark vergrößerten Schnitt längs der Linie V-V der Fig. 1;
Fig. 6 und 7 Schnitte durch eine erste Querschnittsform für das Sitz- bzw. Rückenteil des Polsters nach Fig. 1 bis 5 längs der Linien VI-VI bzw. VII-VII der Fig. 4;
Fig. 8 und 9 Schnitte durch eine zweite Querschnittsform für das Sitz- bzw. Rückenteil des Polsters nach Fig. 1 bis 5 längs der Linien VI-VI bzw. VII-VII der Fig. 4;
Fig. 10 und 11 Schnitte durch eine dritte Querschnittsform für das Sitz- bzw. Rückenteil des Polsters nach Fig. 1 bis 5 längs der Linien VI-VI bzw. VII-VII der Fig. 4;
Fig. 12 und 13 je eine Draufsicht und Seitenansicht einer zweiten Ausführungs­ form eines erfindungsgemäßen, je ein Sitz- und Rückenteil aufweisenden Pol­ sters für einen Bürostuhl;
Fig. 14 einen stark vergrößerten Schnitt längs der Linie XIV-XIV der Fig. 12;
Fig. 15 und 16 je eine schematische Draufsicht und Seitenansicht einer wei­ teren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schaumstoffkörpers für ein kombiniertes Sitz- und Rückenpolster;
Fig. 17 bis 34 in den Fig. 15 und 16 entsprechenden Ansichten neun weitere Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Schaumstoffkörpers für ein kombi­ niertes Sitz- und Rückenpolster;
Fig. 35 bis 37 eine Draufsicht, Vorderansicht und Seitenansicht einer Ausfüh­ rungsform eines erfindungsgemäßen Schaumstoffkörpers für ein bloßes Sitz­ polster; und
Fig. 38 bis 40 je eine Draufsicht, Vorderansicht und Seitenansicht eines erfin­ dungsgemäßen Schaumstoffkörpers für ein bloßes Rückenpolster.
Nach Fig. 1 bis 5 enthält ein erfindungsgemäßes Polster 1 eine Unterlage 2, auf der ein Schaumstoffkörper 3 aufliegt, der von einer Außenhaut 4 umgeben ist.
Die Unterlage 2 besteht aus einem ausreichend stabilen, biegbaren oder flexib­ len, aber wenig oder gar nicht elastischen bzw. dehnbaren Material, beispiels­ weise aus einer durch Spritzguß hergestellten, dünnen Polyamidplatte. An der Unterseite der Unterlage ist ein diese durchragendes Ventil 5 angebracht, wie insbesondere Fig. 5 zeigt, um beide Seiten der Unterlage 3 durch einen ab­ schließbaren Luft-Strömungskanal zu verbinden. Das Ventil 5 besteht beispiels­ weise aus einem an der Unterlage 2 befestigten und diese durchsetzenden Schlauchnippel und einem in diesen von außen einpreßbaren Verschlußorgan.
Der Schaumstoffkörper besteht aus einem offenporigen Schaumstoff. Unter Schaumstoff wird dabei unabhängig davon, ob es sich um einen Schaumstoff auf Rohstoff- (Kautschuk)-, Kunststoff- oder Kautschuk/Kunststoffbasis handelt, insbesondere ein fester Schaum verstanden, der im wesentlichen elastisch ver­ formbar ist. Der Grad der elastischen Verformbarkeit ist dabei in Abhängigkeit vom Einzelfall zu wählen. Polyester-Schaumstoffe mit Stauchhärten um 2,5 kPa/40% bei einem Raumgewicht von 20 kg/m3 haben sich als zweckmäßig erwiesen.
Dabei ist es möglich, den Schaumstoffkörper 3 zonenweise aus unterschiedlichen Schaumstoffen zusammenzusetzen, indem z.B. entsprechend Fig. 2 auf einer Seite einer gestrichelt angedeuteten Grenzfläche 6 ein vergleichsweise harter Schaumstoff mit großer Stauchhärte, auf der anderen Seite der Grenzfläche 6 dagegen ein vergleichsweise weicher Schaumstoff mit kleiner Stauchhärte ange­ ordnet wird. Dabei könnte eine in Fig. 2 ebenfalls gestrichelt angedeutete Grenzfläche 6 a auch senkrecht anstatt parallel zur Unterlage 2 oder auch schräg dazu verlaufen. Der Schaumstoffkörper 3 ist auf seiner gesamten Unter­ seite derart luftdicht mit der Unterlage 2 verbunden, daß die an seine Ober­ fläche grenzenden Enden seiner Poren luftdicht verschlossen sind. Nur im Bereich des Ventils 5 bleiben die äußeren Enden der Poren des Schaumstoff­ körpers 3 offen, so daß bei geöffnetem Ventil 5 Luft von außerhalb in die Poren einströmen oder aus den Poren nach außen verdrängt werden kann.
Die Außenhaut 4 besteht aus einem ausreichend reißfesten, luftundurchlässigen, flexiblen, aber wenig oder gar nicht elastischen bzw. dehnbaren Material, vor­ zugsweise einer dünnen Folie aus Polyamidgewebe. Möglich wäre aber auch, einen offenporigen Schaumstoff mit einer bereits während der Fabrikation ausgebildeten, geschlossenen Außenhaut zu verwenden. Die Außenhaut 4 ist nach Fig. 2, 4 und 5 mit der Oberseite sowie mit den Seitenwänden des Schaum­ stoffkörpers 3 derart luftdicht verbunden, daß die Enden der an dessen Ober­ flächen grenzenden Poren luftdicht abgeschlossen sind. Außerdem ist die Außen­ haut 4 längs eines an ihrer Außenkante umlaufenden Randes 7 luftdicht mit einem über den Schaumstoffkörper 3 vorstehenden Randabschnitt der Unter­ lage 2 verbunden. Dadurch ist der Schaumstoffkörper 3 einerseits in eine luft­ dichte Hülle eingeschlossen, so daß seine Poren nur über das verschließbare Ventil 5 mit der Umgebung verbunden werden können. Andererseits sorgt der luftdichte Abschluß der äußeren Enden der Poren dafür, daß ein Lufttransport innerhalb der geschlossenen Hülle nur durch die Poren des Schaumstoffkörpers 3 erfolgen kann.
Die luftdichte Verbindung zwischen den Außenflächen des Schaumstoffkörpers 3 und der Unterlage 2 bzw. der Außenhaut 4 sowie zwischen dieser und der Unterlage 2 erfolgt zweckmäßig durch Anwendung von für die beteiligten Ma­ terialien besonders geeigneten Klebstoffen und/oder durch Kunststoffschweißen, sofern die beteiligten Materialien dies zulassen. Zur Verbindung einer Unter­ lage 2 aus Polyamid und einer Außenhaut 4 aus Polyamidgewebe bzw. zur Verbindung eines Schaumstoffkörpers 3 aus Polyester mit einer Unterlage 2 oder Außenhaut 4 aus Polyamid bzw. Polyamidgewebe haben sich z.B. Kon­ taktkleber auf der Basis von Polychloridbutadien-Lösungen in organischen Lö­ sungsmitteln mit Harzzusätzen, z.B. das unter dem Warenzeichen "Pattex" vertriebene Klebmittel, als brauchbar erwiesen. Dabei sollte die Verbindung zwischen dem Schaumstoffkörper 3 und der Unterlage 2 einerseits und der Außenhaut 4 andererseits vorzugsweise so erfolgen, daß im Bereich der Grenz­ flächen keine Lufttaschen od. dgl. entstehen, in deren Bereich sich die Unter­ lage 2 bzw. die Außenhaut 4 unter dem Einfluß des Innendrucks nach außen wölben oder durch die eine nicht über die Poren des Schaumstoffkörpers 3 erfolgender Druckausgleich stattfinden könnte.
Das aus Fig. 1 bis 5 ersichtliche Polster 1 stellt ein Polster für einen Büro­ stuhl, einen Autositz od. dgl. dar. Es weist hierzu ein unteres Sitzteil 8 und ein oberes Rückenteil 9 auf, wobei das Sitzteil 8 einen im wesentlichen qua­ dratischen Grundriß besitzt, während das Rückenteil 9 einen nach oben hin trapezförmig schmaler werdenden Grundriß aufweist. Da das Polster 1 aus fle­ xiblen Materialien besteht, kann es z.B. in die aus Fig. 4 ersichtliche Form gebogen und in dieser Form auf einer entsprechend geformten Stütze, z.B. einem Rahmengestell eines Bürostuhls, Autositzes od. dgl., fixiert werden. Hierzu sind an der Unterseite der Unterlage 2 zweckmäßig nicht dargestellte Befestigungsmittel wie Clipse, Schnallen, Haken, Schellen od. dgl. angebracht, die zweckmäßig beim Spritzgießen angeformt und am Rahmengestell befestigt werden.
Erfindungsgemäß besitzt der Schaumstoffkörper 3 in den bei bestimmungsge­ mäßer Benutzung des Polsters 1 stärker belasteten Abschnitten eine größere Dicke und/oder eine größere Stauchhärte als in denjenigen Abschnitten, die bei der bestimmungsgemäßen Benutzung des Polsters 1 weniger stark belastet werden. Hierzu ist es beispielsweise möglich, dem im Bereich des Sitzteils 8 angeordneten Sitzteilabschnitt des Schaumstoffkörpers 3 eine gleichförmige Dicke zu geben, die z.B. etwa dem Fünffachen der ebenfalls gleichförmigen Dicke des im Bereich des Rückenteils 9 angeordneten Rückenteilabschnitts des Schaumstoffkörpers 3 entspricht, um lediglich dem Umstand Rechnung zu tra­ gen, daß das Sitzteil 8 beim bestimmungsgemäßen Gebrauch stärker als das Rückenteil 9 belastet wird. Möglich ist es weiter, wie Fig. 2 und 4 zeigen, dem Sitzteilabschnitt eine Dicke zu geben, die in Abhängigkeit von der beim bestimmungsgemäßen Gebrauch erwarteten Belastung variiert, den Rückenteil­ abschnitt dagegen mit einer durchgehend im wesentlichen konstanten Dicke zu versehen, weil das Rückenteil in erster Näherung im wesentlichen überall weniger stark belastet wird. Insbesondere kann die Dicke des Sitzteilabschnitts des Schaumstoffkörpers 3 dort, wo üblicherweise die Sitzbeinhöcker des Be­ nutzers zu liegen kommen, am größten sein und von dort aus eine nach vorn, d.h. in Richtung der Auflageflächen für die Oberschenkel allmählich abneh­ mende Dicke aufweisen, da angenommen werden kann, daß ein solches Dicken­ profil weitgehend dem Belastungsprofil beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Sitzteilabschnitts 8 entspricht.
Gemäß Fig. 6 und 7 können die Sitz- und Rückenteilabschnitte des Schaum­ stoffkörpers 3, über ihre Breite gesehen, durchgehend dieselbe Dicke aufweisen. Es ist jedoch auch möglich, beiden Abschnitten in Querrichtung unterschiedliche Dicken zu geben, indem beispielsweise der Sitzteilabschnitt 8 an seiner Ober­ seite mit zwei den Sitzbeinhöckern und Oberschenkeln des Benutzers zuge­ ordneten, konvexen, in Längsrichtung durchlaufenden Wölbungen 10 und der Rückenteilabschnitt an seiner Oberseite mit einer mittleren, der Wirbelsäule des Benutzers zugeordneten, konvexen Wölbung 11 versehen wird. Dadurch kann dem typischen Sitzverhalten Rechnung getragen werden, durch das bei der Benutzung des Polsters 1 im Bereich der Wölbungen 10 und 11 größere Kräfte als in den übrigen Bereichen auf das Polster übertragen werden, sei es auf­ grund des Körpergewichts, sei es aufgrund der vom Benutzer beim normalen Sitzen ausgeübten Anpreßkraft. Entsprechend wellige Querschnittsprofile lassen sich mit den Ausführungsformen nach Fig. 10 und 11 erzielen, bei denen ent­ sprechende, aber an der Unterseite der Sitz- bzw. Rückenteilabschnitte ange­ ordnete Wölbungen 12 bzw. 13 vorgesehen sind. Dabei ist im einen Fall die Außenhaut 4 an die Oberseitenkontur, im anderen Fall die Unterlage 2 an die Unterseitenkontur des Schaumstoffkörpers 3 angepaßt.
Als Ersatz für die unterschiedliche Dicke des Schaumstoffkörpers kann vorge­ sehen sein, dem Schaumstoffkörper 3 zonenweise eine unterschiedliche Stauch­ härte bei im übrigen konstanter Dicke zu geben, indem der Schaumstoffkörper zonenweise aus Schaumstoffen unterschiedlicher Stauchhärte zusammengesetzt wird und die Zonen unterschiedlicher Härte entsprechend Fig. 2 längs Grenz­ flächen 6 oder 6 a aneinanderstoßen. Dies läßt sich beispielsweise dadurch erreichen, daß der Schaumstoffkörper 3 in Sandwichbauweise hergestellt wird.
Bei dieser Ausführungsform der Erfindung wird daher dem Schaumstoffkörper ein dem erwarteten Belastungsprofil entsprechendes Stauchhärteprofil gegeben.
Selbstverständlich ist es auch möglich, Schaumstoffkörper mit zonenweise unterschiedlicher Dicke und zonenweise unterschiedlicher Stauchhärte vorzuse­ hen, so daß je nach Bedarf ein Schaumstoffkörper erhalten wird, der ein an die erwartete Belastung angepaßtes Eigenschaftsprofil besitzt und in Zonen stär­ kerer Belastung im Vergleich zu solchen geringerer Belastung eine größere Dicke und/oder größere Stauchhärte besitzt.
Die Funktionsweise des beschriebenen Polsters 1 ist wie folgt:
Das Polster 1 wird zunächst bei geöffnetem Ventil 5 sich selbst überlassen. Dabei dehnt sich der Schaumstoffkörper 3 unter dem Einfluß der elastischen Kräfte aus, bis die Unterlage 2 und die Außenhaut 4 eine weitere Ausdehnung nicht mehr zulassen bzw. die Federkraft des Schaumstoffs erschöpft ist. Gleich­ zeitig füllen sich die Poren des Schaumstoffkörpers 3 mit Luft. Anschließend wird das Ventil 5 geschlossen, so daß die von den Poren aufgenommene Luft­ menge nicht mehr entweichen kann.
Der Benutzer setzt sich nun auf das Polster 1, wodurch dieses im Bereich des Sitzteils 8 aufgrund des Körpergewichts und im Bereich des Rückenteils 9 aufgrund der Anpreßkraft des Rückens mehr oder weniger zusammengedrückt wird. Gleichzeitig wird die in den Poren des Schaumstoffkörpers 3 gespeicherte Luft kompriniert, so daß der Druck im Inneren des Polsters 1 ansteigt und zusammen mit den Rückstellkräften des Schaumstoffmaterials und den von der Außenhaut 4 bzw. der Unterlage 2 ausgeübten Haltekräften eine weitere Vo­ lumenverminderung des Polsterinnenraums verhindert. Es stellt sich schließlich ein Gleichgewichtszustand ein. Da der Schaumstoffkörper 3 anatomiegerecht ausgebildet und dort dicker und/oder härter ist, wo das Polster 1 beim übli­ chen Gebrauch stärker belastet wird, wird der Körper des Benutzers im Ver­ gleich zu herkömmlichen Polstern an Stellen größerer Belastung härter und an Stellen geringerer Belastung weicher abgestützt. Dadurch empfindet der Benut­ zer das Polster einerseits als im wesentlichen überall gleich hart, d.h. in allen Zonen als ausreichend stabil zur Erhaltung der gewählten Sitzposition. Anderer­ seits setzen in der Sitzposition die stärker belasteten Bereiche einer Lage­ veränderung einen größeren Widerstand entgegen als die geringer belasteten Bereiche. Daher empfindet der Benutzer das Polster auch als im wesentlichen überall gleich weich, d.h. als bequem im Hinblick auf gewünschte Änderungen der Sitzposition, da der zum Eindrücken der weniger stark belasteten Bereiche benötigte Kraftaufwand vergleichsweise kleiner als in den stark belasteten Bereichen ist. Dadurch ergibt sich ein als angenehm empfundener Kompromiß zwischen der zum Stabilisieren der Sitzposition gewünschten Härte und der zum Verändern der Sitzposition gewünschten Weiche des Polsters 1.
Empfindet der Benutzer das voll mit Luft gefüllte Polster 1 aufgrund seines individuellen Körpergewichts als insgesamt zu hart, so kann er durch kurzzei­ tiges Öffnen des Ventils 5 einen Teil der eingeschlossenen Luft entweichen lassen. Dadurch wird der Innendruck im Polster 1 verringert, so daß die Fe­ derwirkung des Schaumstoffkörpers im Vergleich zur Federwirkung der einge­ schlossenen Luft stärker zur Wirkung kommt und das Polster 1 insgesamt als weicher erscheint. Abgesehen davon ist es natürlich möglich, das Polster 1 bei geöffnetem Ventil 5 zu benutzen, so daß es im wesentlichen wie ein übliches Schaumstoffpolster wirkt, allerdings mit dem Vorteil der an die Anatomie des Benutzers angepaßten Eigenschaftsprofilierung.
Die im Einzelfall zu wählenden Materialien, Querschnitte, Grundrißformen und Dimensionen des beschriebenen Polsters 1 müssen weitgehend empirisch ermit­ telt werden, da sie sich mehr oder weniger gegenseitig beeinflussen. Hierzu ist es zweckmäßig, mit einigen Versuchspersonen ein anatomiegerechtes Sitz- bzw. Rückenprofil für eine Durchschnittsperson und ein Belastungsprofil für eine Person durchschnittlichen Gewichts zu ermitteln und danach insbesondere die Stauchhärte des Schaumstoffmaterials und das Dicken- und/oder Stauchhärten­ profil des Schaumstoffkörpers 3 einzustellen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, daß der Schaumstoffkörper 3 oder einzelne Abschnitte davon bei der Benutzung nicht völlig eingedrückt werden, weil dadurch der Polstereffekt zu­ mindest teilweise verloren gehen würde.
Ein dem Polster 1 ähnliches Polster 14 ist in Fig. 12 bis 14 dargestellt. Es unterscheidet sich vom Polster 1 im wesentlichen nur durch seine äußere Hülle. Diese enthält, wie insbesondere Fig. 14 zeigt, zwei im wesentlichen identisch ausgebildete Außenhäute 15 a und 15 b, die einen beispielsweise entsprechend Fig. 1 bis 11 ausgebildeten Schaumstoffkörper 16 allseitig einhüllen und längs umlaufender Randabschnitte 17 derart miteinander verbunden z.B. verschweißt sind, daß sie eine luftdichte Hülle bilden. Die Innenflächen der Außenhäute 15 a, b sind mit den Außenflächen des Schaumstoffkörpers 16 derart luftdicht verbunden, z.B. verklebt, daß in den zwischen beiden gebildeten Grenzflächen keine Strömungskanäle, Lufttaschen od. dgl. entstehen. Dadurch wird wie bei der Ausführungsform nach Fig. 1 bis 5 vermieden, daß die eingeschlossene Luft bei Belastung des Polsters 14 durch den Benutzer bevorzugt in diese Taschen oder Kanäle strömt, die Außenhäute 15 a, b ausbeult und dadurch u.U. die ge­ wünschte Funktion des Polsters beeinträchtigt. Die Verbindung des aus den Poren des Schaumstoffkörpers 16 gebildeten, eingeschlossenen Luftraums mit dem Außenraum erfolgt mittels eines die Außenhaut 15 a durchragenden Ventils 18, das sich öffnen und schließen läßt.
Die Außenhäute 15 a, b des Polsters 14 bestehen aus zwei dünnen, z.B. 0,2 bis 0,3 mm starken Folien bzw. Geweben aus Polyamid od. dgl. und eignen sich daher nur bedingt zum Anbringen von Befestigungsmitteln wie Clipsen, Haken od. dgl., da diese hauptsächlich nur im Bereich der Randabschnitte 17 ange­ bracht werden könnten. Außerdem ist das Polster 14 wegen der fehlenden Unterlage 2 (Fig. 1 bis 5) nicht dazu geeignet, auf einen Rohrrahmen od. dgl. aufgelegt zu werden. Daher eignet sich das Polster 14 hauptsächlich für solche Stühle oder Sitze, die bereits mit einer durchgehenden, stabilen, harten und beispielsweise entsprechend der Unterlage 2 nach Fig. 4 geformten Stütze ver­ sehen sind und durch das Polster 14 nachträglich abgepolstert werden sollen.
Fig. 15 bis 34 zeigen, jeweils im aufgeklappten Zustand und schematisch, ver­ schiedene Variationsmöglichkeiten für den Schaumstoffkörper des erfindungs­ gemäßen Polsters im Hinblick auf seine äußere Kontur, seine Querschnitts­ profilierung und die Verbindung des Sitzteilabschnitts mit dem Rückenteil­ abschnitt.
Fig. 15 und 16 zeigen einen Schaumstoffkörper 19 mit einem Sitzteilabschnitt 20, einem Rückenteilabschnitt 21 und einem insgesamt rechteckigen Grundriß. Aus­ gehend von dieser Grundform kann beispielsweise die Außenkontur durch An­ bringung von Ausschnitten anders gestaltet werden. Dies ist in Fig. 17, 18 für einen Schaumstoffkörper 22 mit einem rechteckigen Rückenteilabschnitt 23 und einem in der Breite verringerten und am Vorderende kreisbogenförmig gestal­ teten Sitzteilabschnitt 24 gezeigt. Nach Fig. 19, 20 ist ein Schaumstoffkörper 25 mit einem kreisrunden Sitzteilabschnitt 26 und einem rechteckigen, am oberen Rand kreisbogenförmig gestalteten Rückenteilabschnitt 27 vorgesehen. Fig. 21, 22 zeigen einen Schaumstoffkörper 28 mit je einem kreisrunden Sitz- und Rücken­ teilabschnitt 29 bzw. 30, die durch einen in der Breite verjüngten Abschnitt 31 verbunden sind. Fig. 23, 24 zeigen einen Schaumstoffkörper 32 mit einem Sitz­ teilabschnitt 33 entsprechend Fig. 19 und einem Rückenteilabschnitt 34, der sich zum oberen Ende hin trapzeförmig erweitert.
Ausgehend von der Grundform nach Fig. 15, 16 ist es weiter möglich, einen Schaumstoffkörper 35 vorzusehen, der einen etwa halbkreisförmigen Sitzteil­ abschnitt 36 und einen entsprechenden Rückenteilabschnitt 37 aufweist, die mit ihren geraden Rändern gegenüberstehen und lediglich durch einen vergleichs­ weise schmalen, in der Mitte angeordneten Kanalabschnitt 38 verbunden sind. Dieser Kanalabschnitt 38 dient lediglich zum Druckausgleich in den beiden Ab­ schnitten 36, 37 und kann beispielsweise als Biegezone verwendet werden, um den Rückenteilabschnitt 37 bei der Benutzung unter einem vorgewählten Winkel relativ zum Sitzteilabschnitt 36 anzuordnen. Da dieser Kanalabschnitt 38 beim Gebrauch keine andere Funktion hat als Luft zu transportieren, kann der Schaumstoffkörper 35 bei fehlendem Kanalabschnitt 38 auch lediglich aus den beiden Abschnitten 36, 37 bestehen. In diesem Fall wird der Kanalabschnitt 38 durch ein entsprechend ausgebildetes Teil der die beiden Abschnitte 36, 37 um­ gebenden Hülle ersetzt. Ähnlich wirkt ein aus Fig. 27, 28 ersichtlicher Schaum­ stoffkörper 39, bei dem ein Sitzteilabschnitt 40 und ein Rückenteilabschnitt 41 durch zwei an den seitlichen Rändern angeordnete Kanalabschnitte 42 verbun­ den sind, während in der Mitte des Schaumstoffkörpers 39 eine Aussparung 43 verbleibt. Dabei könnten die Kanalabschnitte 42 auch fehlen und durch röh­ renförmige Teile der umgebenden Hülle ersetzt sein.
Schließlich zeigen Fig. 29, 30 bzw. 31, 32 bzw. 33, 34 Schaumstoffkörper 44, 45 bzw. 46 mit Sitzteilabschnitten 47, 48 bzw. 49 sowie Rückenteilabschnitten 50, 51 bzw. 52, in die - ausgehend von der jeweiligen flachovalen Grundform des gesamten Schaumstoffkörpers 44, 45 bzw. 46 - jeweils Ausschnitte 53, 54 oder 55 eingearbeitet sind. Diese Ausschnitte können aus an die Seitenränder gren­ zenden, halboffenen Schlitzen (53, 55) oder auch aus die Schaumstoffkörper durchgehend durchsetzenden Schlitzen (54) bestehen. Dabei ist bei allen Aus­ führungsbeispielen nach Fig. 15 bis 34 einerseits vorgesehen, die Dickenprofile oder entsprechend die Stauchhärtenprofile der Schaumstoffkörper entsprechend dem bei der Benutzung erwarteten Belastungsprofil zu wählen. Andererseits wird die Außenhaut auch dort, wo durch die Anbringung Kanalabschnitte 38, 42 und/oder der Aussparungen 53, 54 bzw. 55 zusätzliche Oberflächen entstehen, luftdicht mit diesen Oberflächen verbunden. Lediglich diejenigen Bereiche von separaten Schaumstoffkörpern, die an den Kanalabschnitten 38 bzw. 42 ent­ sprechende, kanalförmige Teile der Außenhaut angrenzen, bleiben von der Außenhaut frei, damit ein unbehinderter Luftaustausch möglich ist.
Fig. 35 bis 37 bzw. 38 bis 40 zeigen je einen Schaumstoffkörper 56 bzw. 57, wobei der Schaumstoffkörper 56 in einem ausschließlich als Sitzpolster und der Schaumstoffkörper 57 in einem ausschließlich als Rückenpolster dienenden Polster verwendet werden soll. Dabei zeigen insbesondere die Vorder- und Seitenansichten nach Fig. 36 und 37 bzw. 39 und 40, daß das Dickenprofil der Schaumstoffkörper beispielsweise entsprechend Fig. 8 und 9 und damit so ausgebildet ist, daß es dem durchschnittlich erwarteten Belastungsprofil ent­ spricht und daher den stärker belasteten Bereichen eine größere und den geringer belasteten Bereichen eine entsprechend verringerte Dicke zuordnet. Anstelle eines Dickenprofils könnte wiederum ein entsprechendes Stauchhärte­ profil oder eine Kombination von beiden vorgesehen sein.
Die Herstellung der Schaumstoffkörper nach Fig. 1 bis 40 kann an sich auf beliebige Weise erfolgen. Vorzugsweise erfolgt die Herstellung jedoch durch Formverschäumung, indem das schaumfähige Material in eine Form gegeben wird, so daß es nach Beendigung der Schaumreaktion das von dieser vorge­ gebene Volumen ausfüllt.
Für die Konstruktion der erfindungsgemäßen Polster 1 haben sich überraschend sehr weiche Schaumstoffe mit einer vergleichsweise geringen Stauchhärte als besonders vorteilhaft erwiesen, die allein nicht ausreicht, der erwarteten Be­ lastung standzuhalten bzw. ein völliges Eindrücken des Schaumstoffkörpers zu vermeiden. Für Bürostühle eignen sich beispielsweise Schaumstoffe mit Stauch­ härten um 2 bis 2,5 kPa/40% nach DIN 53 577 und einem Raumgewicht um 40 bis 50 kg/m3 nach DIN 53 420, wenn dem Schaumstoffkörper dem Sitzteil­ abschnitt durchgehend eine Dicke von 5 bis 10 cm und dem Rückenteilabschnitt durchgehend eine Dicke von 1 bis 2 cm gegeben wird.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die sich auf vielfache Weise abwandeln lassen. Es ist beispielsweise möglich, einen Schaumstoffkörper zu verwenden, der in seinem Sitzteilabschnitt aus einem anderen Material wie in seinem Rückenteilabschnitt besteht. Weiter können getrennte, jeweils mit einer geschlossenen Hülle versehene Polster durch andere als die dargestellten Mittel verbunden und zu vielfältigen Polsterungen kombiniert werden, wobei allerdings die beschriebenen Ausführungsformen besonders bevorzugt werden, da sie nur ein einziges Ventil benötigen. Weiter wäre es möglich, die den Schaumstoffkörper umgebende Hülle nicht ganz, aber zumindest teilweise flexibel auszubilden. Bei einer solchen Ausführungsform wird beispielsweise die Unterlage 2 aus einem harten, biegesteifen Material hergestellt, das im Fall eines Polsters für ein Liegemöbel z.B. aus einer ebe­ nen Platte besteht, im Fall eines Polsters für ein Sitzmöbel dagegen z.B. in die aus Fig. 4 ersichtliche Form oder irgendeine andere Form vorgeformt ist, so daß die Polstereigenschaften nur durch den Schaumstoffkörper und die Außenhaut festgelegt werden, während die Unterlage 2 ein in sich starrer Körper ist. Weiterhin ist die Erfindung nicht auf die Anwendung des Polsters an Bürostühlen, Autositzen od. dgl. beschränkt. Die beschriebenen Polster lassen sich vielmehr auch bei anderen Sitz- und Liegemöbeln mit entsprechenden Vor­ teilen anwenden. Mit besonderem Vorteil lassen sich die erfindungsgemäßen Polster auch bei Sitzen und schwenkbar verbundenen Sitz- und Rückenteilen anwenden, wie sie in zwei früheren Anmeldungen desselben Anmelders beschrie­ ben sind (P 38 00 754.1-16 und P 38 00 756.8-16).
Schließlich ist die Erfindung nicht auf solche Ausführungsformen beschränkt, bei denen die äußere Hülle die äußeren Enden der Poren des Schaumstoffkörpers luftdicht abschließt. Es ist vielmehr auch möglich, die Hülle durch geeignete Vorkonfektionierung od. dgl. so auszubilden, daß sie den Schaumstoffkörper all­ seitig eng umschließt, ohne körperlich mit diesem verbunden zu sein. Ein Ausbeulen der Hülle beim Ansteigen des Innendrucks könnte dabei durch die Anwendung eines flexiblen, aber dennoch ausreichend biegesteifen Materials verhindert oder wenigstens stark reduziert werden. In diesem Fall muß aller­ dings darauf geachtet werden, daß das maximale Innenvolumen der Hülle nicht um so viel größer als das durch seine äußeren Abmessungen gegebene Volumen des Schaumstoffkörpers ist, daß die in diesem eingeschlossene Luft bei Be­ lastung in lediglich von der Hülle begrenzte Taschen, Kammern od. dgl. ver­ drängt wird, die im Hinblick auf den gewünschten Polstereffekt unwirksam sind und allenfalls ein völliges Eindrücken des Schaumstoffkörpers begünstigen. Auch eine teilweise enge Umschließung bei im übrigen fester Verbindung der Hülle ist möglich.

Claims (13)

1. Polster für ein Sitz- und/oder Liegemöbel mit einem Schaumstoffkörper aus einem offenporigen Schaum, der in einer insgesamt luftundurchlässigen, ein Ventil aufweisenden, zumindest teilweise flexiblen, aber weitgehend unelasti­ schen Hülle angeordnet und von dieser eng umschlossen ist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Schaumstoffkörper (3, 16, 19, 22, 25, 28, 32, 35, 39, 44, 45, 46, 56, 57) in denjenigen Bereichen, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Polsters (1) mehr oder weniger stark belastet werden, eine entsprechend größere oder kleinere Dicke und/oder Stauchhärte besitzt.
2. Polster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es je ein Sitz- und Rückenteil (8, 20, 24, 26, 29, 33, 36, 40, 47, 48, 49 bzw. 9, 21, 23, 27, 30, 34, 37, 41, 50, 51, 52) aufweist und der Schaumstoffkörper im Bereich des Sitzteils eine größere Dicke und/oder Stauchhärte als im Bereich des Rückenteils aufweist.
3. Polster nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumstoffkörper (3) im Bereich des Sitzteils (8) eine etwa um das Fünffache größere Dicke und/oder Stauchhärte als im Bereich des Rückenteils (9) aufweist.
4. Polster nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich­ net, daß der Schaumstoffkörper (3) zonenweise aus Schaumstoffen mit unter­ schiedlichen Dicken und/oder Stauchhärten zusammengesetzt ist.
5. Polster nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich­ net, daß der Schaumstoffkörper (3) ein Dicken- und/oder Stauchhärteprofil auf­ weist, das einem beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Polsters (1) erwar­ teten Belastungsprofil entspricht.
6. Polster nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle aus einer biegbaren Unterlage (2) und einer luftdicht mit dieser ver­ bundenen, flexiblen Außenhaut (4) besteht.
7. Polster nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Hülle aus zwei luftdicht verbundenen, flexiblen Außenhäuten (15 a, b) besteht.
8. Polster nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Hülle aus einer starren Unterlage und einer luftdicht mit dieser verbundenen, flexiblen Außenhaut besteht.
9. Polster nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich­ net, daß der Schaumstoffkörper (3) quaderförmig ausgebildet und in Bereichen mit erhöhter Belastung mit seine Dicke vergrößernden Wölbungen (10 bis 13) versehen ist.
10. Polster nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeich­ net, daß der Schaumstoffkörper (44, 45, 46) mit Ausschnitten (53, 54, 55) versehen und auch im Bereich dieser Ausschnitte fest mit der Hülle verbunden ist.
11. Polster nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Schaumstoffkörper (35, 39) zwei Abschnitte (36, 37 bzw. 40, 41) aufweist, die durch Kanalabschnitte (38, 42) von verringertem Querschnitt ver­ bunden sind.
12. Polster nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Schaumstoffkörper aus wenigstens zwei separaten Abschnitten besteht, die von einer gemeinsamen, luftdichten Hülle umgeben sind, und daß beide Abschnitte des Schaumstoffkörpers zum Druckausgleich bestimmte Ober­ flächenbereiche aufweisen, die nicht mit der Hülle fest verbunden sind.
13. Polster nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Schaumstoffkörper (3, 16) an seinen Oberflächen überwiegend fest mit der Hülle verbunden ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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US5163737A (en) * 1991-01-29 1992-11-17 The Bbj Connection Cushion
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