DE3808210C2 - - Google Patents
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- B23B31/16—Chucks with simultaneously-acting jaws, whether or not also individually adjustable moving radially
- B23B31/1627—Details of the jaws
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einzieh-Spannvorrichtung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 an einem Spannfutter einer
Drehmaschine o. dgl. wie z. B. einer Schleifmaschine (zum Zylinder- oder
Innenschleifen) oder eines Bearbeitungszentrums.
Eine gemäß internem Stand der Technik herkömmliche, in den Fig. 1 und 2 gezeigte
Spannvorrichtung zum Einspannen eines Werkstücks in ein
Spannfutter einer Drehmaschine o. dgl. umfaßt eine Mehrzahl
Spannbacken 2, die symmetrisch um die Futter-Achslinie 1 eines
selbstzentrierenden Spannfutters herum und mit gleichen
Winkelabständen zueinander angeordnet sind. Grundbacken 5
tragen die jeweiligen Spannbacken 2 und können in T-förmigen
Kehlen 4 in einem Spannfutterkörper 3 gleiten. Zum Einspannen
eines Werkstücks werden an den Rückflächen der Grundbacken 5
befindliche Zahnleisten 6 durch einen im Spannfutterkörper 3
angeordneten Spiral-Treibkranz 7 angetrieben, um alle Spannbacken
2 im Gleichklang miteinander radial zu bewegen, wie das durch
die Doppelpfeile 8 angedeutet ist. Ein Kegelrad 9 treibt den
Spiral-Treibkranz 7 an, so daß er um die Futter-Achslinie 1
gedreht wird; ein Vierkantloch 10 dient zum Einsetzen eines
(nicht gezeigten) Schlüssels.
Bei einem anderen gemäß internem Stand der Technik bekannten, in Fig. 3 dargestellten
hydraulischen oder pneumatischen Spannfutter sind Keilstücke 12
um die Futter-Achslinie 1 herum und zu den Grundbacken 5, die
die Spannbacken 2 tragen, benachbart angeordnet. Eine Stange 13
wird durch einen (nicht gezeigten) hydraulischen oder
pneumatischen Zylinder in Richtung des Doppelpfeiles 14
angetrieben, um alle Spannbacken 2 im Gleichklang miteinander
zu bewegen.
Vor einer Drehbearbeitung unter Verwendung irgendeines der vorstehend
erwähnten Spannfutter wird ein zylindrisches
Blindstück, das nicht dargestellt ist und eine exakte Rundheit
aufweist, durch die vorderen Stirnflächen (Klemmflächen) der
Grundbacken 5 festgeklemmt, worauf die Klemmflächen der
Spannbacken 2 bearbeitet werden, so daß sie auf einem Kreis
liegen, um eine Fehlausrichtung eines Werkstücks, worauf noch
eingegangen werden wird, zu verhindern und eine
Zentrumsausrichtung oder Axialität für eine Massenproduktion zu
erleichtern. Wie in der einschlägigen Technik bekannt ist, wird
eine Drehbearbeitung z. B. so ausgeführt, daß das eine Ende eines
Werkstücks 16 durch das Spannfutter festgeklemmt wird, worauf
die zylindrische Außenumfangsfläche und die Stirnfläche des
Werkstücks 16 bearbeitet werden, wie das durch strichpunktierte
Linien in Fig. 4 angedeutet ist. Anschließend wird das bearbeitete Ende des
Werkstücks in das Spannfutter eingespannt, worauf der restliche
Teil bearbeitet wird, wie durch strichpunktierte Linien in Fig.
5 angedeutet ist. Die Verwendung eines Blind
zylinders trägt zu einer Zentrumsausrichtung der
Spannbacken 2 in bezug auf die Futter-Achslinie 1 bei, so daß eine
Zentrumsversetzung oder -abweichung 17 (Fig. 5) zwischen den Zentren 18
und 19 der Spannbacken 2, welche durch die aufeinanderfolgenden
Spannschritte hervorgerufen wird, weitgehend unterdrückt werden kann.
Selbst wenn die Klemmflächen der Spannbacken 2 für die
Ausrichtung oder Axialität bearbeitet werden, ist die
Zentrumsabweichung eines jeden bearbeiteten Produktes erheblich
größer als erwartet, nämlich in der Größenordnung von 0,03
bis 0,05 mm, und es ergibt sich ein Problem insofern, als eine
zufriedenstellende Genauigkeit der Rechtwinkligkeit an den End-
bzw. Stirnflächen des Produkts nicht erzielbar ist. Es hat sich
gezeigt, daß beim Einspannen des Werkstücks 16 die vom
Spannfutterkörper 3 entfernten außenliegenden Kanten 20 der
Spannbacken 2 von der Außenfläche des Werkstücks 16 wegbewegt
werden und ein Spalt 24 zwischen der inneren Stirnfläche 22 des
Werkstücks 16 und einer vorderen Stirn- oder Frontfläche 23 des
Spannfutterkörpers 3 verbleibt, wie in Fig. 6 gezeigt ist, und
zwar selbst dann, wenn das Werkstück mit der Frontfläche 23 des
Spannfutterkörpers 3 vor den Einspannschritten in Berührung ist.
Hierfür gibt es folgende Erklärung: Wenn der Spiral-Treibkranz
7 die Zahnleisten 6 an den Grundbacken 5 stark in Richtung der
Pfeile 25 preßt, wird jedes der Futter-Achslinie 1 nahegelegene Teil der
Zahnstangen 6 in der durch die Pfeile 26 angegebenen Richtung
verlagert, so daß die Spannbacken 2 nach rückwärts geschwenkt
werden. Dadurch wird die Genauigkeit (Zentrumsausrichtung,
Parallelität, Ebenheit und Rechtwinkligkeit) jedes bearbeiteten
Produkts verschlechtert. Durch Ratterschwingungen wird
gleichzeitig die Oberflächengüte des bearbeiteten Produkts
beeinträchtigt. Die genannten Erscheinungen werden auch
bei den bekannten hydraulischen oder pneumatischen Spannfuttern
beobachtet.
Eine Einzieh-Spannvorrichtung der eingangs genannten Art ist
aus der DE-Z. "wt-Zeitschrift für industrielle Fertigung", 1986,
Nr. 2, S. 132, rechte Spalte, bekannt. Dort ist ausgeführt,
daß die Spannbacken außer der üblichen radialen Spannbewegung
eine zum Spannfutter gerichtete axiale Spannbewegung
ausführen können, durch die das Werkstück fest gegen
einen Axialanschlag gezogen wird. Die Funktionen "Anziehen" und
"Spannen" werden dort über eine nicht näher erläuterte
Schwenkbewegung verwirklicht. Zu diesem Zweck ist das
Spannfutter durch einen Druckölzylinder betätigbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einzieh-
Spannvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit
der kleine Zentrumsversetzungen bzw. -abweichungen von maximal
10 µm realisierbar sind und mit welcher außerdem die
Stirnflächen eines zu bearbeitenden Werkstückes genau
rechtwinklig bearbeitet werden können, wobei das an seiner
Mantelfläche und/oder an seiner Stirnfläche zu bearbeitende
Werkstück in der Einzieh-Spannvorrichtung sicher gehalten wird.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Oberbegriffsmerkmalen erfindungsgemäß durch die Merkmale des
kennzeichnenden Teiles des Patentanspruchs 1 gelöst.
Weiterbildungen der Einzieh-Spannvorrichtung sind in den
Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile können wie folgt
zusammengefaßt werden:
In dem Zustand bzw. unter der Bedingung, daß jeder
Schwenkhebel durch die Halterung schwenkbar gelagert ist und
das eine Klemmbacke tragende Ende des Schwenkhebels von der
Frontfläche des Spannfutterkörpers durch die Kraft einer Feder
weggedrückt wird, wird der Schwenkhebel in radialer Richtung
des Spannfutters durch den an der Halterung ausgebildeten
Ansatz angezogen, so daß die Schwenkhebel schwenken, um das
Werkstück einzuziehen, bis dieses die Anschläge berührt.
Dadurch klemmen die Klemmflächen der Spannbacken das Werkstück
über die ganze Länge gleichförmig fest. Während des
Festklemmens des Werkstückes wirkt auf die Schwenkhebel eine
Kraft, um diesen eine Drehbewegung zu vermitteln, so daß das
Werkstück unter Zwang an die Anschläge gepreßt wird. Dadurch
wird das Werkstück durch die Spannbacken und die Anschläge
sicher in seiner Lage gehalten.
Da das Werkstück sicher festgeklemmt wird, wird die maschinelle
Bearbeitungsgenauigkeit gesteigert, bzw. es wird die
Zentrumsversetzung erheblich vermindert, und zwar in der
Größenordnung auf 0,01 mm oder weniger. Die Stirnflächen des
Werkstücks können mit einer Rechtwinkligkeit, die im
wesentlichen genau bei 90° liegt, bearbeitet werden.
Nachfolgend werden unter Bezugnahme auf die schematischen Zeichnungen
bevorzugte Ausbildungen der erfindungsgemäßen Einzieh-
Spannvorrichtung im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen der
gattungsgemäßen Art beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 einen Axialschnitt durch ein herkömmliches,
selbstzentrierendes Spannfutter,
Fig. 2 eine Ansicht aus der Richtung der Linie II-II in
der Fig. 1,
Fig. 3 einen Axialschnitt eines herkömmlichen
hydraulischen oder pneumatischen Spannfutters,
Fig. 4 und 5 Darstellungen zur Erläuterung von Schritten bei
einer Drehbearbeitung,
Fig. 6 eine schematische Darstellung zur Erläuterung einer
ungünstigen Situation bei einem herkömmlichen
Einspannvorgang,
Fig. 7 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Spannvorrichtung, wobei die obere Hälfte eine
Darstellung in Richtung des Pfeiles A in Fig. 8 und
die untere Hälfte eine Darstellung in Richtung des
Pfeiles B in Fig. 8 ist,
Fig. 8 eine Ansicht aus der Richtung der Linie VIII-VIII in
Fig. 7,
Fig. 9 eine Darstellung zur Erläuterung des Zusammenbaus
der Spannvorrichtung der ersten Ausführungsform,
Fig. 10 bis 12 Darstellungen zur Erläuterung der Arbeitsweise
der Spannvorrichtung der ersten Ausführungsform,
Fig. 13 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Spannvorrichtung in einer Draufsicht auf eine
Anordnung mit vier Spannfuttern zur Verwendung in
einer Verbund- bzw. Aggregatmaschine, wobei
Spannfutter gemäß der Erfindung zur Anwendung
kommen,
Fig. 14 eine Darstellung aus der Richtung der Linie XIV-XIV
in Fig. 13,
Fig. 15 eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Spannvorrichtung, wobei die obere Hälfte eine
Darstellung in Richtung des Pfeiles C in Fig. 16
und die untere Hälfte eine Darstellung in Richtung
des Pfeiles D in Fig. 16 ist,
Fig. 16 die Ansicht aus der Richtung der Linie XVI-XVI in
Fig. 15,
Fig. 17 eine Darstellung zur Erläuterung des Zusammenbaus
der Spannvorrichtung der dritten Ausführungsform,
Fig. 18 eine Darstellung zur Erläuterung eines Beispiels
für einen berührungsfreien Teil eines
erfindungsgemäßen Spannfutters.
Die den Stand der Technik betreffenden Fig. 1 bis 6
wurden vorstehend bereits beschrieben.
Die Fig. 7 bis 12 zeigen eine erste Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Spannfutters, das eine Anzahl - im gezeigten
Beispiel sind es drei - von Schwenkhebeln 32 umfaßt. Jeder
Schwenkhebel 32 hat eine Spannbacke 31, die nicht gehärtet oder
abgeschreckt ist und sich radial von einer inneren Stirnseite
des Schwenkhebels 32 zur Futter-Achslinie 1 des Spannfutters
hin erstreckt. Eine Halterung 35 hält jeden Schwenkhebel 32
durch einen Stift 33 derart, daß der Schwenkhebel 32 in einer
die Futter-Achslinie 1 enthaltenden Ebene schwenken kann. Eine
Anzahl Anschläge 38 - bei der in Rede stehenden Ausführungsform
sind es drei - ist am Spannfutterkörper 3 nahe der Futter-
Achslinie 1 befestigt und zwischen die benachbarten Halterungen
35 eingesetzt. Jeder Anschlag 38 steht von der Frontfläche 23
des Spannfutterkörpers 3 vor und bestimmt an seiner freien
Fläche eine Anschlagfläche 39.
Jede Halterung 35 weist ein Basisteil 43 auf, das als Platte
ausgebildet und über Druckschrauben 40 einstückig mit je einer
Grundbacke 5 verbunden ist. Träger 44, die jeweils mit
entgegengesetzten Seiten des Basisteils 43 verbunden sind,
lagern die Stifte 33 parallel zum Basisteil 43, von dem sich
eine Abwinkelung oder ein Ansatz 45 in einer vom
Spannfutterkörper 3 weg verlaufenden Richtung erstreckt. Der
Ansatz 45 ist mit einer planen Druckfläche 46 ausgestattet, die
gehärtet sowie poliert ist und gegenüber der Futter-Achslinie 1
in einer vom Spannfutter 3 weg verlaufenden Richtung eine
Neigung hat. Der Neigungswinkel R der geneigten Druckfläche 46
beträgt etwa 3°. Eine Aussparung 47 ist an der
innenliegenden Ecke der Halterung 35, an der das Basisteil 43
und der Ansatz 45 einander schneiden, ausgebildet.
Jeder Schwenkhebel 32 hat im wesentlichen die Gestalt eines
rechtwinkligen Parallelepipeds und weist eine Öffnung 48 auf,
deren Durchmesser geringfügig größer als derjenige des Stiftes
33 ist. Sie ist im wesentlichen in der Mitte des rechtwinkligen
Parallelepipeds angeordnet, um den Stift 33 verschiebbar oder
gleitend aufzunehmen. Die von der Futter-Achslinie 1 entfernt
liegende Fläche eines jeden Schwenkhebels 32 bildet eine
Berührungsstirnfläche 49, die sich eng an die geneigte Druckfläche
46 des Ansatzes 45 anlegen kann, wenn der Schwenkhebel 32 in
eine Lage schwenkt, in der eine gekrümmte, durch eine
maschinelle Bearbeitung der Klemmfläche der Spannbacke 31
bestimmte Stirnfläche im wesentlichen parallel zur Futter-
Achslinie 1 ist. Die Berührungsstirnfläche 49 wird über einen
Bereich von ihrer dem Spannfutterkörper 3 nahegelegenen Seite
zu wenigstens einer Linie L hin abgearbeitet, die rechtwinklig
zur Futter-Achslinie 1 von einer Stelle an einer Wandfläche,
die die Öffnung 48 bestimmt und dem Spannfutterkörper 3 am
nächsten liegt (s. Fig. 9) verläuft. Dadurch wird ein
berührungsfreier Abschnitt 49′ geschaffen, der ständig ohne
Berührung mit der geneigten Druckfläche 46 ist.
Eine Feder 50 ist in ein Sackloch im Schwenkhebel 32, das näher
zur Futter-Achslinie 1 als die Öffnung 48 liegt, und in ein
entsprechendes Sackloch im Basisteil 43 der Halterung 35, das
mit dem ersten Sackloch fluchtet, eingesetzt. Sie dient dazu,
den Schwenkhebel 32 auswärts zu drücken, so daß die Spannbacke
31 ständig in einer vom Spannfutter weg verlaufenden Richtung
belastet wird. Wie Fig. 9 zu entnehmen ist, sind Schrauben
36, 37 und Schraubenlöcher 52, 53 dazu vorgesehen, den
Schwenkhebel 32 mit der Halterung 35 sicher zu verbinden, wenn
die Spannbacke 31 bearbeitet wird.
Im folgenden werden der Zusammenbau, die Handhabung und die
Arbeitsweise des Spannfutters in der ersten Ausführungsform,
das die vorstehend beschriebene Konstruktion aufweist, erläutert:
Beim Zusammenbau werden zuerst die Anschläge 38 an der
Frontseite 23 des Spannfutterkörpers 3 befestigt und dann so
bearbeitet, daß die freien Flächen aller Anschläge 38 in
derselben vertikalen Ebene, d. h. in einer zur Futter-Achslinie
1 rechtwinkligen Ebene liegen. Dann wird, wie Fig. 9 zeigt,
jeder Schwenkhebel 32 durch die Schrauben 36 und 37 festgelegt,
so daß der Schwenkhebel 32 eng an den inneren Wandflächen der
Halterung 35 und deren Ansatz 45 anliegt. Anschließend wird
ein Blindzylinder 42, der zu einem exakt
kreisförmigen Querschnitt bearbeitet worden ist, koaxial zur
Futter-Achslinie 1 zwischen die Basisteile 43 der Haltekörper 35 an den Grundbacken 5 eingespannt. Anschließend werden die
Klemmflächen der Spannbacken 31 bearbeitet, so daß sie auf
einem Kreis mit einem Durchmesser liegen, der im wesentlichen
gleich dem des zu bearbeitenden Werkstücks ist. Durch diesen
Bearbeitungsschritt werden die bogenförmigen Stirnflächen
(Flächen ersten Grades) an den Klemmflächen der Spannbacken 31
parallel zur Futter-Achslinie 1 und rechtwinklig zu den
Anschlagflächen 39 der Anschläge 38 ausgebildet.
Im nächsten Schritt werden die Schrauben 36 und 37 entfernt,
und die Feder 50 wird in die einander gegenüberliegenden
Sacklöcher im Schwenkhebel 32 und in der Halterung 35
eingesetzt. Anschließend wird der Stift 33 in die Öffnung 48
eines jeden Schwenkhebels 32 eingefügt und an seinen
entgegengesetzten Enden mit der Halterung 35 durch die Träger
44 fest verbunden. Da die Druckfeder 50 näher zur Futter-
Achslinie 1 als zur Öffnung 48 angeordnet ist, schwenkt der
Schwenkhebel 32 um einen Berührungspunkt 56 zwischen dem Stift
33 und der Wandfläche der Öffnung 48, wie in Fig. 10
dargestellt ist. Daraus folgt, daß ein Teil des Schwenkhebels
32, der näher zur Futter-Achslinie 1 liegt, unter der Kraft der
Feder 50 nach vorne ragt, während das von der Futter-Achslinie
1 entfernt liegende Ende des Schwenkhebels 32 mit der Halterung
35 an den Stellen 57 und 58 in Berührung ist. In Fig. 10 sind
die Achse 59 des Stifts 33 und die Achse 60 der Öffnung 48
dargestellt.
Nach Beendigung des Zusammenbaus wird ein vom Spannfutter zu
haltendes Werkstück 16 zwischen die Spannbacken 31 so
einesetzt, daß die innere Stirnfläche 22 des Werkstücks 16
einen Abstand von 1 bis 2 mm von der Anschlagfläche 39 des
Anschlags 38 hat. Hierauf werden die Grundbacken 5 betätigt, um
alle Halterungen 35 im Gleichklang anzuziehen und das Werkstück
16 festzuspannen.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 10 bis 12 wird die Arbeitsweise
eines jeden Schwenkhebels 32 vom Beginn bis zum Ende des
Klemmschritts erläutert. Die Fig. 10 zeigt den Beginn des
Klemmschritts. Da derjenige Teil eines jeden Schwenkhebels 32,
der näher zur Futter-Achslinie 1 liegt, einem vorwärts
gerichteten Druck unterworfen ist und einen größeren Abstand a
zum Basisteil 43 hat, berührt ein Teil 55 der Klemmfläche einer
jeden Spannbacke 31, der der Halterung 35 naheliegt, das
Werkstück 16, während ein von der Halterung 35 entfernter Teil
55a einen Abstand zum Werkstück 16 hat.
Hierauf wird die Halterung 35 weiter in Richtung des Pfeils 62
angezogen. Dadurch schwenkt der Schwenkhebel 32 in Richtung des
Pfeiles 63 um den Berührungspunkt 56 zwischen dem Stift 33
sowie der Wandfläche der Öffnung 48 gegen die Kraft der Feder
50, so daß der Berührungspunkt zwischen dem Stift 33 und der
Wandfläche der Öffnung 48 zu dem in Fig. 11 gezeigten Punkt 66
hin verschoben wird. Dann wird die Halterung 35 noch mehr
angezogen, um dem Schwenkhebel 32 eine weitere Schwenkbewegung
zu vermitteln. Dadurch berührt die Klemmbacke 31 das Werkstück
16 (s. Fig. 12), während der größte Teil der Stirnfläche 49
des Schwenkhebels 32 mit der geneigten Druckfläche 46 am Ansatz 45
der Halterung 35 in Berührung ist. Dabei liegt eine rückwärtige
Fläche 61 des Schwenkhebels 32, die der Halterung 35 benachbart ist,
nun dem Basisteil 43 mit einem gleichförmigen Abstand b, der
gleich dem oder kleiner als der Unterschied im Durchmesser
zwischen dem Stift 33 und der Öffnung 48 ist, gegenüber. In
diesem Fall berührt der Stift 33 den Schwenkhebel 32 am Punkt 67, der
der nächstliegende Punkt der Wandfläche der Öffnung 48 zur
rückwärtigen Fläche 61 ist. Der Berührungspunkt 67, die Achse
59 des Stiftes 33 und die Achse 60 der Öffnung 48 liegen auf
einer Linie 69, die im wesentlichen parallel zur Futter-
Achslinie 1 verläuft. Durch die beschriebene
Schwenkbewegung der Schwenkhebel 32 wird folglich das Werkstück
16 in der durch den Pfeil 68 angegebenen Richtung zum
Spannfutterkörper 3 hin eingezogen, um mit den Anschlägen 38 in
Berührung zu gelangen.
Dann wird die Halterung 35 noch weiter angezogen, so daß die
geneigte Druckfläche 46 einen Druck auf die Berührungs-Stirnfläche
40 ausübt, welche vor der Linie L liegt, die vom
Berührungspunkt 67 zwischen dem Stift 33 und der Wandfläche der
Öffnung 48 aus verläuft. Insofern wirkt eine Kraft auf den
Schwenkhebel 32, um ihn in der Richtung des Pfeils 63 zu
verschwenken, wobei auf Grund der geneigten Druckfläche 46 ein
Vorwärtsgleiten der Berührungsfläche 49 des Schwenkhebels 32
leicht vonstatten geht, so daß die Schwenkbewegung des
Schwenkhebels 32 noch weiter erleichtert wird. Wenn angenommen
wird, daß die Anziehkraft durch E und die Druckkraft durch F
dargestellt werden, dann hat die resultierende Kraft G dieser
Kräfte E und F eine vertikale Komponente, um das Werkstück
festzuklemmen, während ihre horizontale Komponente die Kraft H
liefert, die das Werkstück 16 um den Berührungspunkt 67
zwischen dem Stift 33 und der Wandfläche der Öffnung 48 gegen
die Kraft der Feder 50 zum Anschlag 38 hin zwingt (s. Fig. 12).
Infolgedessen berührt die Klemmbacke 31 das Werkstück 16 auf
ihrer gesamten Länge vollständig, um dieses sicher
festzuklemmen, wobei das Werkstück unter Zwang mit seiner
Stirnfläche 22 gegen den Anschlag 38 gedrückt wird. Auf diese
Weise kann das Werkstück 16 durch die drei Spannbacken 31 und
die Anschläge 38 einwandfrei und sicher festgeklemmt werden.
Beim Zusammenbau werden die Klemmflächen der Spannbacken 31 in
Form eines Bogens parallel mit der Futter-Achslinie 1 unter
Verwendung des Blindzylinders 42 bearbeitet, während die
freien Flächen der Anschläge 38 in einer zur Futter-Achslinie
rechtwinkligen vertikalen Ebene bearbeitet werden, so daß die
Bearbeitungsgenauigkeit des Werkstücks gesteigert wird und die
Zentrumsabweichung 17 zwischen den Zentren 18 und 19 (s. Fig.
5) sowie der Grad der Nicht-Rechtwinkligkeit an der Stirnfläche
22 des Werkstücks 16, die durch eine Bearbeitung der
entgegengesetzten Enden des Werkstücks durch eine Drehmaschine
hervorgerufen werden, auf ein Minimum herabgedrückt werden
können.
Es wurde vorstehend gesagt, daß das Werkstück 16 mit seiner
Stirnfläche 22 von der Anschlagfläche 39 bei Beginn des
Klemmschritts um 1 bis 2 mm beabstandet ist. Es ist jedoch klar,
daß das Werkstück 16 ohne einen Spalt zwischen diesem und der
Anschlagfläche 39 angeordnet werden kann. In diesem Fall wirkt
bereits am Anfang eine Kraft auf das Werkstück 16, um dieses
unter Zwang gegen die Anschlagfläche 39 zu pressen, so daß das
Werkstück 16 mit seiner Stirnfläche 22 ständig am Anschlag 38
anliegt. Dann ist es nicht immer notwendig, daß die
Druckfläche 46 der Halterung 35 und die Berührungsstirnfläche
49 des Schwenkhebels 32, die von der Futter-Achslinie 1
entfernt sind, geneigt sein müssen, so daß sie rechtwinklig
zur Frontfläche 23 des Spannfutterkörpers bearbeitet werden
können.
Der berührungsfreie Abschnitt 49′ kann an der geneigten
Druckfläche 46 oder sowohl an der Berührungsstirnfläche 49 als
auch an der geneigten Druckfläche 46 ausgebildet werden. Ferner
können die Größe und der Querschnitt bzw. das Profil des
berührungsfreien Abschnittes unterschiedlich gewählt werden.
Beispielsweise kann die Aussparung 47 an der inneren Ecke der
Halterung 35 so vergrößert werden, daß die in Fig. 18 gezeigte
Aussparung 47′ entsteht, die sich über die Linie L hinaus
erstreckt und als der berührungsfreie Abschnitt dient.
Bisher war die Rede davon, daß der Stift 33 sich durch die
Öffnung 48 erstreckt und fest mit der Halterung 35 verbunden
ist. Es ist jedoch klar, daß die Stifte 33 einander
gegenüberliegende Vorsprünge am Schwenkhebel 32 sein können,
die sich durch Öffnungen in den Trägern 44 der Halterung 35
erstrecken. Anstelle des kreisförmigen Querschnitts des Stiftes
33 kann lediglich ein Teil des Stiftes 33, der die Wandfläche
der Öffnung 48 berührt, durch einen Bogen bestimmt sein,
während der übrige Teil irgendeine Gestalt, z. B. eine
polygonale Gestalt, aufweisen kann.
Anstelle der Schraubenfedern 50 können andere Federn, wie
Blattfedern oder Torsionsfedern, zur Anwendung kommen.
Die Fig. 13 und 14 zeigen schematisch eine zweite Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung bei einer Anordnung mit vier
hydraulischen Spannfuttern 70. Jedes dieser Spannfutter 70 wird
durch einen in einem Maschinenbett 72 aufgenommenen (nicht
gezeigten) Hydraulikzylinder betätigt.
Anhand der Fig. 15 bis 17 wird eine dritte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung erläutert, die dazu vorgesehen
ist, ein hohlzylinderisches Werkstück 16a innen einzuspannen. Jede
Klemmbacke 31a ist an einem von der Futter-Achslinie 1
entfernten Ende eines Schwenkhebels 32a befestigt, während eine
Berührungsstirnfläche 49a von einer der Futter-Achslinie 1
naheliegenden Stirnfläche des Schwenkhebels 32a gebildet wird.
Diese Berührungsstirnfläche 49a kommt mit einer geneigten Druck
fläche 46a eines Ansatzes 45a zur Anlage, der angrenzend an die
Futter-Achslinie 1 von der Halterung 35a aus verläuft. Eine
Feder 50a ist an einer von der Futter-Achslinie 1 gegenüber der
Öffnung 48 weiter entfernten Stelle eingespannt. Jeder Anschlag
38 liegt auf einem dem Außenumfang der Frontfläche 23 des
Spannfutterkörpers 3 benachbarten Kreis, wobei die Anschläge 38
zueinander gleiche Winkelabstände haben. Ein hohler Blindzylinder
42a, der als Kreisring ausgebildet ist und dessen Innenumfang
exakt kreisförmig ist, wird über die Halterung 35a gesetzt,
wenn die Spannbacken 31a bearbeitet werden sollen. Jede
Spannbacke 31a hat eine freie Klemmfläche in Gestalt eines
radial nach auswärts konvexen Bogens und wird nach außen hin
verlagert, um das Werkstück 16a sicher festzuhalten, wenn
dieses durch eine Bewegung in Richtung der Pfeile 73 in Fig. 15
festgeklemmt wird.
Claims (10)
1. Einzieh-Spannvorrichtung für zylindrische Werkstücke (16;
16a) an einem Spannfutter einer Drehmaschine o. dgl. mit
Grundbacken (5), die im Gleichklang miteinander in einer
radialen Richtung des Spannfutters verschiebbar sind, mit
Spannbacken (31; 31a) zum Festspannen des zu
bearbeitenden Werkstücks und mit mindestens einem am
Spannfutter angebrachten Anschlag (38), an den eine
Stirnseite des Werkstücks (16; 16a) lagebestimmend
anlegbar ist,
gekennzeichnet
- durch eine Anzahl von Schwenkhebeln (32; 32a), von
denen jeder ein erstes Ende mit einer daran lösbar
befestigten Spannbacke (31; 31a) und ein zweites
Ende, das eine Berührungsstrinfläche (49; 49a)
bildet, aufweist,
- durch Halterungen (35; 35a), von denen jede an einer
Frontfläche der zugeordneten Grundbacke (5) angebracht
ist und einen Ansatz (45; 45a) mit einer Druckfläche
(46; 46a) aufweist, die gegen die Berührungsstirnfläche
(49; 49a) des zugeordneten Schwenkhebels (32; 32a)
einen Druck in einer im wesentlichen radialen Richtung
des Spannfutters ausübt,
- durch eine in jedem Schwenkhebel (32; 32a) ausgebildete
Öffnung (48), durch die sich lose ein Stift (33)
erstreckt, der den Schwenkhebel (32; 32a) an der
zugeordneten Halterung (35; 35a) lagert, so daß der
Schwenkhebel (32; 32a) um eine im wesentlichen zur
Frontfläche (23) des Spannfutterkörpers (3) parallele
Richtung schwenkt und während der Schwenkbewegung
verschiebbar ist,
- durch zwischen jeweils eine Halterung (35; 35a) sowie
einen Schwenkhebel (32; 32a) eingespannte Federn (50;
50a), die das die Spannbacke (31; 31a) tragende Ende des
Schwenkhebels (32; 32a) normalerweise vorwärts, d. h.
vom Spannfutterkörper (3) weg drücken,
- durch mehrere an der Frontfläche (23) des
Spannfutterkörpers (3) angeordnete Anschläge (38),
wobei die Druckfläche (46; 46a) des Ansatzes (45, 45a)
der Halterung (35; 35a) in enger Anlage mit
der Berührungsstirnfläche (49; 49a) des zugeordneten
Schwenkhebels (32; 32a) ist, wenn dieser in eine Lage
schwenkt, in der eine bogenförmige Klemmfläche der
zugeordneten Spannbacke (31; 31a) im wesentlichen
parallel zur Futter-Achslinie (1) verläuft, und
- durch einen an der Berührungsstirnfläche (49; 49a)
und/oder an der zugeordneten Druckfläche (46; 46a)
bestimmten berührungsfreien Abschnitt (49; 49a′),
der sich von einer dem Spannfutterkörper (3)
nächstgelegenen Stelle wenigstens bis zu einer Stelle
hin erstreckt, die durch eine rechtwinklig zur
Futterachslinie (1) durch eine Berührungsstelle
zwischen dem Stift (33) und einer dem Spannfutterkörper
(3) am nächsten gelegenen Wandfläche der Öffnung (48)
verlaufende, die Druckfläche (46; 46a) schneidende
Linie (L) bestimmt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckfläche (46; 46a) des an der Halterung (35;
35a) ausgebildeten Ansatzes (45; 45a) eine Neigung
aufweist, so daß die Berührungsstirnfläche (49; 49a) des
jeweiligen Schwenkhebels (32; 32a) eine vorwärts
gerichtete Gleitbewegung ausführen kann, wenn die
Druckfläche (46; 46a) gegen die Berührungsstirnfläche
(49; 49a) drückt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der berührungsfreie Abschnitt (49′; 49a′) durch eine
geneigte Fläche bestimmt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der berührungsfreie Abschnitt (49; 49a) durch eine
Aussparung (47; 47a) begrenzt ist.
5. Anwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
4 bei einer Mehrzahl von im Gleichklang miteinander
betätigten Spannfuttern (70).
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