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DE3807833A1 - Stahltuer - Google Patents

Stahltuer

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DE3807833A1
DE3807833A1 DE19883807833 DE3807833A DE3807833A1 DE 3807833 A1 DE3807833 A1 DE 3807833A1 DE 19883807833 DE19883807833 DE 19883807833 DE 3807833 A DE3807833 A DE 3807833A DE 3807833 A1 DE3807833 A1 DE 3807833A1
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Hans-Paul Schmitz
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PAUL SCHMITZ GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft eine Stahltür mit einer Z-förmigen Zarge mit einer Schwelle, mit einem Türblatt, mit einem umlaufenden Rahmen, an dem Rahmen beabstandet zueinander angebrachten vorderen und hinteren Verkleidungsplatten aus Blech, zwischen denen eine mehrschichtige Isolierung angeordnet ist, einer ersten Dichtung, die zwischen der Randinnenfläche des vom Rahmen und der vorderen Ver­ kleidungsplatte gebildeten Randes und der Zarge und der Schwelle, die von diesem teilweise überdeckt werden, angeordnet ist, einer zweiten Dichtung, die in einer Nut der Zarge angeordnet ist und im geschlossenen Zustand der Tür an einer über die hintere Verkleidungsplatte vorspringende, dem Rahmen zugeordnete, in die Nut reichende umlaufenden Kante anliegt.
Es sind bei derartig bekannten Türen zur Schalldämmung und Schalldämpfung vor allem Mineralwolleisolierungen und Volldichtungen zwischen Zarge und Türblatt eingesetzt worden. Die Schalldämm- und Schalldämpfungseigenschaften lassen jedoch noch zu wünschen übrig. Es lassen sich durch die Stahltüren bekannter Konstruktionen Dämmwerte in der Größenordnung von etwa 40 dB erreichen, wie sich bei Tests bezüglich Luftschalldämmung gezeigt hat.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, daß Schalldämm- bzw. Schalldämpfungsverhalten der bekannten Stahltüren zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß auf den zueinander zugewandten Innenflächen des hohlen Türblattes, insbesondere den Verkleidungsplatten jeweils eine Schicht aus einem Dammwerkstoff, insbesondere aus Fiber-Silikat bestehenden Dämmplatten aufgebracht sind, zwischen denen sich eine Mineralwolle-Schicht befindet, und daß die zweite Dichtung im Querschnitt als Hohldichtung ausgebildet ist.
Es hat sich gezeigt, daß bei einer derartigen Konstruktion erheblich verbesserte Schalldämm- bzw. Schalldämpfungs­ eigenschaften erreicht werden können. So wurde bei einem Test bewiesen, daß im Vergleich zur bekannten Konstruktion eine Luftschalldämmung im Frequenzbereich von 100 bis 3200 Herz von bis zu 54 dB erreicht werden kann. Diese Eigen­ schaften werden insbesondere durch die Auswahl der Dämmplatten und die Anordnung der Hohldichtung erreicht. Die besonderen Dämmplatten sorgen neben einer verbesserten Schalldämmeigenschaft auch für verbesserte Eigenschaften in bezug auf Feuerhemmung. Die Dämmplatte zeichnet sich durch einen Werkstoff hoher Dichte aus was die Schall­ reflexion begünstigt. Die Mineralwolle-Schicht kann insbesondere aus Glaswolle bestehen.
Zur verbesserten Rauchgasabdichtung und feuerhemmenden Abdichtung im Falle des Auftretens eines Feuers ist vorgesehen, daß zumindest eine der einander zugewandten Flächen des Rahmens des Türblattes und der Zarge mit der Schwelle eine im Normalzustand bei Raumtemperatur inaktive, bei Überschreitung einer bestimmten Temperatur sich im Volumen vergrößernde und an die Gegenfläche dicht anliegende dritte Dichtung aufweist.
Durch das Quellverhalten wird für den Zustand, daß eine bestimmte Temperatur überschritten wird, eine zusätzliche Abdichtung erzielt, die verhindert, daß Rauchgas durch die Spalte zwischen Türblatt und Türzarge austreten kann. Wenn die Hohldichtung zusätzlich noch aus einem gegen hohe Temperaturen beständigen Gummi ausgebildet ist, wird eine besonders wirksame Abdichtung erzielt.
Bevorzugt ist die dritte Dichtung der Zarge zugeordnet und in einer Vertiefung derselben angeordnet.
Besonders günstige Verhältnisse hinsichtlich der Unter­ bringung der Quelldichtung ergeben sich dann, wenn die Zarge in der dem Rahmen des Türblattes gegenüberliegenden Flächen geteilt ausgebildet ist und sich die beiden Teile der Zarge überlappen, so daß die dritte Dichtung in der durch die Überlappung gebildeten Vertiefung angeordnet werden kann.
Hierdurch vereinfacht sich gleichzeitig die Herstellung des Zargenprofiles.
Dabei ist diese Dichtung bevorzugt als in die Vertiefung einklebbares Band ausgebildet.
Bei einigen Anwendungsbereichen ist neben den feuer­ hemmenden Eigenschaften und den schalldämmenden bzw. schalldämpfenden Eigenschaften auch eine Abschirmung der zu verschließenden Räume erforderlich. Solche Forderungen bestehen im Rahmen von Türen, die beispielsweise bei Sendeanlagen eingesetzt werden. Bei solchen Anlagen sind beispielsweise einige Räume als eine Art Faraday-Käfig zum Schutz gegen elektrische Störungen ausgebildet. Dabei bildet die Trennfuge im Bereich der zusätzlich zur Schalldämmung und Feuerhemmung vorgesehenen Türen einen Schwachpunkt.
Aus diesem Grunde wird nach einem weiteren wesentlichen Merkmal der Erfindung vorgesehen, die Hohldichtung und/oder zwischen der Randinnenfläche des vom Rahmen und der vorderen Verkleidungsplatte des Türblattes gebildeten überstehenden Randes und der gegenüberliegenden vorderen Zargenfläche angeordnete erste Dichtung und deren Anlageflächen an der Zarge und dem Türblatt elektrisch leitend auszubilden.
Diese Dichtung sorgt einerseits für eine gute Schall­ dämmung bzw. Schalldämpfung und andererseits für einen elektrisch leitenden Kontakt zwischen dem Türblatt und der Zarge. Bei den bekannten Konstruktionen sind diese über Gummidichtungen, die nichtleitend ausgebildet sind, gegeneinander abgestützt. Ferner wird hierdurch eine Hochfrequenz-Abschirmung erreicht.
Diese Dichtungen können dabei bevorzugt als im Querschnitt mehrere nebeneinanderliegende Dichtabschnitte aufweisende Kombinationsdichtung ausgebildet sein, von denen wenigstens ein Dichtungsabschnitt aus einem aus Metall­ fäden hergestellten Schlauch, in den eine elastisch nachgiebige Einlage eingelegt ist, besteht, und daß die entsprechenden Anlagenflächen von Türblatt und Zarge elektrisch leitend ausgebildet sind.
Bevorzugt ist dabei vorgesehen, daß der Metallschlauch aus einer Nickel-Kupfer-Legierung, insbesondere Monel-Metall besteht. Der Schlauch selbst ist entweder aus Metallfäden gestrickt oder gewirkt.
Zur Erzielung einer elektrischen Leitfähigkeit ist vorge­ sehen, die Anlageflächen für den den Schlauch aufweisenden Dichtungsabschnitt der Randinnenfläche und der Zarge metallisch blank oder mit einer Auflage aus elektrisch leitendem, aber korrosionsbeständigem Material auszubilden.
Bevorzugt weist die Kombinationsdichtung drei Abschnitte auf, von denen der den Schlauch aus Metallfäden auf­ weisende Dichtungsabschnitt den mittleren Dichtungs­ abschnitt bildet und mit den beiden daneben angeordneten Dichtungsabschnitten verklebt ist und diese als Weich­ dichtung aus Schaumstoff ausgebildet ist, und daß nur die beiden seitlichen Dichtungsabschnitte mit der zugehörigen Fläche, nämlich Randinnenfläche oder vorderer Zargenfläche über eine Klebeschicht verbunden sind.
Schließlich wird noch vorgeschlagen, das Türblatt beim oder nach dem Schließen der Tür gegen die Dichtungen und die Zarge mit erhöhtem Druck anzupressen. Je höher der Anpreßdruck und damit das Zusammendrücken der Dichtungen zwischen Türblatt und Zarge, desto besser sind die Abschirm- und Dämmeigenschaften.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch dargestellt.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Vorderansicht der Tür, bestehend aus Türblatt und Zarge,
Fig. 2 eine Einzelheit der Türblatt- und Zargenausbildung nach Schnitt A-B von Fig. 1 in vergrößertem Maßstab und
Fig. 3 ein Querschnitt der Kombinationsdichtung.
Die in Fig. 1 dargestellte Vorderansicht der Stahltüre 1 zeigt die im Mauerwerk befestigte Zarge und das Türblatt 3.
Die Einzelheiten der Ausbildung von Türblatt 3 und Zarge 2 sind aus Fig. 2 ersichtlich.
Die Zarge 2 ist im wesentlichen Z-förmig ausgestaltet und besteht aus zwei Profilteilen, von denen das erste Profilteil 8 in etwa C-förmig ausgebildet ist. Der eine Schenkel des C-Profiles 8 überdeckt einen Schenkel des U-Profiles 9, welches das weitere Profilteil der Zarge 2 bildet. Die beiden Profilteile 8, 9 sind durch Schweiß­ nähte 10 miteinander verbunden. Durch die Überlappung der beiden Profilteile 8 und 9 wird eine Vertiefung 14 gebildet. Ferner wird durch die U-förmige Ausbildung des Profilteiles 9 eine Nut 11 gebildet. In die Vertiefung 14 ist eine bei Raumtemperatur inaktive Quelldichtung 13, die als Band ausgebildet ist, eingeklebt. In den verbleibenden Raum der Nut 11 ist eine Hohldichtung 12 eingesetzt. Die hohle Ausbildung ist auch in der Querschnittsdarstellung in Fig. 2 erkennbar. Die Hohldichtung 12 besteht vor­ zugsweise aus Gummi. Die Zarge 2 ist in das Mauerwerk 5 über Anker 4 befestigt. Ferner ist der gebildete Hohlraum durch Vergußbeton 6 ausgefüllt. Schließlich ist aus der Zeichnungsfigur 2 ersichtlich, daß das Mauerwerk 5 mit einer Putzschicht 7 versehen ist.
Das Türblatt 3 besteht aus dem Rahmen 15, der im wesentlichen ebenfalls Z-förmig im Querschnitt ausgebildet ist und einen Steg 21 aufweist, dessen Außenfläche 28 der Außenfläche 29 der Zange 2 gegenüberliegend angeordnet ist. Ferner weist der Rahmen 15 ausgehend von dem Steg 21 einen ersten, bezogen auf die Türachse nach außen gerichteten, Schenkel 19 und einen zweiten zum Hohlraum des Türblattes 3 gerichteten Schenkel 20 auf. Die beiden Schenkel 19, 20 sind voneinander beabstandet. Zusätzlich ist der Steg 21 über den zweiten Schenkel 20 axial hinaus verlängert, so daß eine vorstehende Kante 27, die umlaufend angeordnet ist, gebildet wird. Der aus dem vorgenannten Profil bestehende Rahmen 15 ist durch eine vordere Verkleidungsplatte 18 und hintere Verkleidungs­ platte 17 als Hohlkasten abgeschlossen. Zunächst wird die hintere Platte 17, die aus Blech hergestellt ist, in den Rahmen 15 eingelegt und vom Hohlraum ausgehend, d.h. von hinten, durch eine unterbrochene Schweißnaht 16 mit dem Schenkel 20 des Rahmens 15 fest verbunden. Auf die Innenfläche 23 der hinteren Verkleidungsplatte 17 ist eine Dämmplatte 25, die aus einem Faserbestandteile auf­ weisenden Silikatwerkstoff hergestellt ist, aufgeklebt. Sie bildet so eine innige Baueinheit mit der Ver­ kleidungsplatte 17. Die vordere, aus Blech herge­ stellte, Verkleidungsplatte 18 ist auf den Schenkel 19, der zugleich einen umlaufenden Rand 31 des Türblattes 3 bildet, aufgelegt und umgefalzt, so daß die vordere Verkleidungsplatte 18 den Schenkel 29 umschließt. Auf die Innenfläche 22 der vorderen Verkleidungsplatte 18 ist ebenfalls eine Dämmplatte 24, die der der hinteren Verkleidungsplatte 17 zugeordneten entspricht, aufgeklebt. Der zwischen den beiden Verkleidungsplatten 24 und 25 verbleibende Hohlraum des Türblattes 3 ist durch Mineralwolleschicht 26 ausgefüllt.
Die über die hintere Verkleidungsplatte 17 vorstehende und als Verlängerung des Steges 21 des Rahmens 15 ausgebildete Kante 27 ist so angeordnet, daß sie bei geschlossener Tür die Hohldichtung 12 zusammendrückt, welche sich dicht an die Kante 27 anlegt.
Zwischen der Innenfläche 30 des Randes 31 und der vorderen Zargenfläche 32 ist eine Kombinationsdichtung 33 ange­ ordnet. Die Kombinationsdichtung 33 ist im Querschnitt aus Fig. 3 ersichtlich. Sie besteht aus dem mittleren Abschnitt 33 b und den beiden seitlichen Abschnitten 33 a und 33 c. Der mittlere Abschnitt 33 b der Kombinations­ dichtung 33 umfaßt einen Metallschlauch 33 d, der aus Metallfäden insbesondere aus Monel-Metall gestrickt oder gewirkt ist, und einen Kern 33 e aus einem Metall, der dem der beiden seitlichen Dichtungsabschnitte 33 a und 33 c entspricht. Diese beiden Dichtungsabschnitte 33 a und 33 c sowie der Kern 33 e sind aus einem Schaumstoff hergestellt. Die seitlichen Dichtungsabschnitte 33 a und 33 c sind mit dem mittleren Abschnitt 33 b verklebt und weisen auf ihrer der Randinnenfläche 30 zugewandten Fläche eine Klebeschicht auf, mit der sie mit der Randinnenfläche 30 verbindbar sind. Im Bereich der Anlage des mittleren Abschnittes 33 b, d. h. im Bereich der Kontaktfläche des Metallschlauches 33 d mit der Randinnenfläche 30 ist eine metallische Anlage vorgesehen. Die Randinnenfläche 30 ist in diesem Bereich entweder metallisch blank ausgebildet oder aber mit einem metallischen Überzug, der korrosionsbeständig ausgebildet und elektrisch leitend ist, versehen. Die entsprechende Gegenfläche, also die vordere Zargenfläche 32 der Zarge 2 ist im Bereich ihrer Anlage an dem mittleren Abschnitt 33 b der Kombinationsdichtung 33 ebenfalls entweder metallisch blank oder mit einem elektrisch leitenden und korrosions­ festen metallischen Überzug versehen. Aufgrund des mittleren Abschnittes 33 b und insbesondere des Metall­ schlauches 33 d der Kombinationsdichtung 33 ist eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Türblatt 3 und der Zarge 2 hergestellt. Die Kombinationsdichtung 33 dient also einerseits der Erzielung einer guten Abdichtung gegen Luftschall und andererseits einer Abschirmung gegen äußere elektrische Felder.
Bezugszeichenliste
 1 Stahltür
 2 Zarge
 3 Türblatt
 4 Anker
 5 Mauerwerk
 6 Vergußbeton
 7 Putz
 8 C-Profil der Zarge
 9 U-Profil der Zarge
10 Schweißnaht
11 Nut in Zarge
12 Hohldichtung
13 Quelldichtung
14 Vertiefung
15 Rahmen
16 Schweißnaht
17 hintere Verkleidungsplatte
18 vordere Verkleidungsplatte
19 erster Schenkel
20 zweiter Schenkel
21 Steg
22 Innenfläche der vorderen Verkleidungsplatte
23 Innenfläche der hinteren Verkleidungsplatte
24 vordere Dämmplatte
25 hintere Dämmplatte
26 Mineralwolleschicht
27 Kante
28 Außenfläche des Rahmens
29 Außenfläche der Zarge
30 Randinnenfläche
31 Rand
32 vordere Zargenfläche
33 Kombinationsdichtung
33 a erster seitlicher Dichtabschnitt
33 b mittlerer Dichtabschnitt
33 c zweiter seitlicher Dichtabschnitt
33 d Metallschlauch
33 e Weichdichtungskern

Claims (11)

1. Stahltür mit einer Z-förmigen Zarge mit einer Schwelle, mit einem Türblatt mit einem umlaufenden Rahmen, an dem Rahmen beabstandet zueinander ange­ brachten vorderen und hinteren Verkleidungsplatten aus Blech, zwischen denen eine mehrschichtige Isolierung angeordnet ist, mit einer ersten Dichtung, die zwischen der Randinnenfläche des vom Rahmen und der vorderen Verkleidungsplatte gebildeten Randes und der Zarge mit der Schwelle, die von diesem teilweise überdeckt werden, angeordnet ist, einer zweiten Dichtung, die in einer Nut der Zarge angeordnet ist und im geschlossenen Zustand der Tür an einer über die hintere Verkleidungsplatte vorspringende, dem Rahmen zugeordnete, die in Nut reichende umlaufenden Kante anliegt, dadurch gekennzeichnet, daß auf den einander zugewandten Innenflächen (22, 23) des hohlen Türblattes (3), insbesondere deren Ver­ kleidungsplatten (17, 18) jeweils eine Schicht aus einem Dämmwerkstoff, insbesondere aus Fiber-Silikat bestehenden Dämmplatten (24, 25) aufgebracht sind, zwischen denen sich eine Mineralwolle-Schicht (26) befindet, und daß die zweite Dichtung im Querschnitt als Hohldichtung (12) ausgebildet ist.
2. Stahltür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der einander zugewandten Flächen (28, 29) des Rahmens (21) des Türblattes (3) und der Zarge (2) mit der Schwelle eine im Normalzustand bei Raumtemperatur inaktive, bei Überschreitung einer bestimmten Temperatur jedoch sich im Volumen ver­ größernde und an die Gegenfläche (28) dicht anlegende dritte Dichtung (Quelldichtung 13) aufweist.
3. Stahltür nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Dichtung (13) der Zarge (2) zugeordnet und in einer Vertiefung (14) derselben angeordnet ist.
4. Stahltür nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zarge (2) in der dem Rahmen (15) des Türblattes (3) gegenüberliegenden Fläche (29) geteilt ausgebildet ist, und sich die beiden Teile (8, 9) der Zarge (2) überlappen, und daß die dritte Dichtung (13) in der durch die Überlappung gebildeten Vertiefung (14) angeordnet ist.
5. Stahltür nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Dichtung (13) als in die Vertiefung (14) einklebbares Band ausgebildet ist.
6. Stahltür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohldichtung (12) und/oder die zwischen der Randinnenfläche (30) des vom Rahmen (15) und der vorderen Verkleidungsplatte (18) des Türblattes (3) gebildeten überstehenden Randes (31) und der gegenüberliegenden vorderen Zargenfläche (32) angeordnete erste Dichtung (33) und deren Anlage­ flächen (11, 27 bzw. 30, 32) an der Zarge (2) und dem Türblatt (3) elektrisch leitend ausgebildet sind.
7. Stahltür nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Dichtung als im Querschnitt mehrere nebeneinanderliegende Dichtungsabschnitte (33 a, 33 b, 33 c) aufweisende Kombinationsdichtung (33) ausgebildet ist, von denen wenigstens ein Dichtungsabschnitt (33 b) aus einem aus Metallfäden hergestellten Schlauch (33 d), in den eine elastisch nachgiebige Einlage (33 e) eingesetzt ist, besteht, und daß die entsprechenden Anlageflächen (30, 32) von Türblatt (3) und Zarge (2) elektrisch leitend ausgebildet sind.
8. Stahltür nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Metallschlauch (33 d) aus einer Nickel- Kupfer-Legierung, insbesondere Monel-Metall besteht.
9. Stahltür nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche des den Schlauch (33 d) auf­ weisenden Dichtungsabschnittes (33 b) der Rand­ innenfläche (30) und der Zarge (2) metallisch blank oder mit einer Auflage aus elektrisch leitendem, aber korrosionsbeständigem Material ausgebildet ist.
10. Stahltür nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kombinationsdichtung (33) drei Abschnitte (33 a, 33 b, 33 c) aufweist, von denen der den Schlauch (33 d) aus Metallfäden aufweisende Dichtungsabschnitt (33 b) den mittleren Dichtungsabschnitt bildet und mit den beiden daneben angeordneten Dichtungsabschnitten (33 a, 33 c) verklebt ist und diese als Weichdichtung aus Schaumstoff ausgebildet sind, und daß nur die beiden seitlichen Dichtungsabschnitte (33 a, 33 c) mit der zugehörigen Fläche, nämlich Randinnenfläche (30) oder vorderer Zargenfläche (32) über eine Klebeschicht verbunden sind.
11. Stahltür nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Türblatt (3) beim oder nach dem Schließen der Tür gegen die Dichtungen (12, 33) mit erhöhtem Druck angepreßt wird.
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