DE3807858A1 - Verfahren zum trocknen einer materialbahn und vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrens - Google Patents
Verfahren zum trocknen einer materialbahn und vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Trocknen einer Ma
terialbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, im ein
zelnen mit den im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen
Merkmalen. Die Erfindung betrifft außerdem eine Vorrichtung zur
Durchführung dieses Verfahrens. Die Erfindung geht aus von dem
bekannten Verfahren und dem bekannten, zur Durchführung dieses
Verfahrens dienenden Trockenapparat, bei dem die Materialbahn
zusammen mit einem Stützband abwechselnd über obenliegende und
über untenliegende Walzen, z.B. Trockenzylinder, läuft. Die
Materialbahn wird hierbei auf dem gesamten Weg durch den
Trockenapparat durch das Stützband geführt, so daß die Mate
rialbahn an keiner Stelle - oder höchstens am Auslauf aus dem
Trockenapparat - frei von einer Walze zu einer anderen laufen
muß.
Derartige Trockenapparate oder "Trockengruppen" haben sich ins
besondere in Papier-Herstellungsmaschinen bewährt. Sie werden
hauptsächlich im Anfangsbereich des Trocknungsprozesses ange
wandt, wo die Materialbahn noch sehr feucht ist und somit nur
eine geringe Eigenfestigkeit aufweist.
Bekannte Trockenapparate dieser Art sind in den folgenden
chriften beschrieben:
1. US-PS 35 03 139,
2. US-PS 40 64 637,
3. US-PS 46 25 434,
4. WO 83/00 514,
5. DE-OS 35 20 070.
2. US-PS 40 64 637,
3. US-PS 46 25 434,
4. WO 83/00 514,
5. DE-OS 35 20 070.
In allen diesen bekannten Trocknungsapparaten findet die Wärme
zufuhr in die zu trocknende Materialbahn hauptsächlich in den
Kontaktzonen statt, also durch Kontakttrocknung, d.h. durch
unmittelbaren Wärmeübergang von der äußeren Mantelfläche der
heizbaren Walzen (vorzugsweise der dampfbeheizten Trockenzylin
der) auf die Materialbahn. Zusätzlich wird bei diesen bekannten
Trocknungsaggregaten (in mehr oder weniger intensiver Weise)
Trockenluft der freien Bahnoberfläche zugeführt. Dies erfolgt
also stets in den zwischen zwei Kontaktzonen befindlichen Ab
schnitten des Bahnlaufweges. Man versucht hierdurch, den Trock
nungsvorgang zu verbessern oder zu beschleunigen.
Unter den bisher üblichen Bedingungen, d.h. insbesondere bei
den bisher üblichen maximalen Papiermaschinen-Geschwindigkeiten
in der Größenordnung von ungefähr 1000 bis 1200 m/min, haben
die bekannten Trocknungsverfahren und Trocknungsaggregate zu
mehr oder weniger zufriedenstellenden Ergebnissen geführt. In
jüngster Zeit werden jedoch noch wesentlich höhere maximale
Arbeitsgeschwindigkeiten angestrebt. Man versucht, die Arbeits
geschwindigkeit auf 1500 m/min oder noch darüber zu steigern.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die bekannten Trocknungs
verfahren und Trocknungsaggregate in vielerlei Hinsicht verbes
sert werden. U.a. müssen die folgenden Forderungen erfüllt wer
den (Die Reihenfolge sagt nichts aus über die Wichtigkeit der
Forderungen):
- 1. Die spezifische Trocknungs-Leistung muß erhöht werden. Da durch soll erreicht werden, daß die Baulänge des Trock nungsaggregates die bisher üblichen Maße nicht oder nicht wesentlich übersteigt.
- 2. Der Wirkungsgrad oder die Wirtschaftlichkeit des Trock nungsvorganges muß verbessert werden, um den Energiever brauch in vernünftigen Grenzen zu halten.
- 3. Der sogenannte Lauf-Wirkungsgrad (runability) des Trock nungsapparates soll möglichst hoch sein; d.h. die Gefahr, daß die Materialbahn während des Betriebes abreißt, soll soweit wie nur irgendmöglich eliminiert werden.
- 4. Für den Fall, daß dennoch gelegentlich ein Bahn-Abriß er folgt, sollen Vorkehrungen getroffen sein, daß der anfal lende Ausschuß möglichst gefahrlos entfernt werden kann.
- 5. Beim Anfahren oder beim Wieder-Anfahren der Papiermaschine soll das Einfädeln der Papierbahn (das bekanntlich bei vol ler Arbeitsgeschwindigkeit erfolgen muß) selbsttätig statt finden.
- 6. Die schon bekannte Trocken-Querprofil-Steuerung (durch Un terteilen der zuströmenden Trockenluft in einzeln steuer bare Teilströme) soll weiterhin möglich sein und möglichst noch effektiver gemacht werden.
- 7. Die bisher zu beobachtende und durch den hohen Anteil der Kontakttrocknung verursachte Minderung einiger Qualitäts werte der fertigen Materialbahn soll soweit wie möglich vermieden werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das eingangs be
schriebene Trocknungsverfahren und das dazugehörende Trock
nungsaggregat dahingehend zu verbessern, daß die Arbeitsge
schwindigkeit gegenüber bisher beträchtlich gesteigert werden
kann und daß gleichzeitig die zuvor angegebenen Forderungen
möglichst weitgehend erfüllt werden.
Diese Aufgabe wird für das Trocknungsverfahren durch die kenn
zeichnenden Merkmale des Anspruches 1 und für das dazugehörende
Trocknungsaggregat durch die kennzeichnenden Merkmale des An
spruches 7 gelöst.
Danach besteht ein wesentlicher Gedanke der Erfindung darin,
daß man die zu trocknende Materialbahn nacheinander mehrmals
abwechselnd über eine Kontaktzone, eine daran anschließende
Nachverdampfungszone und danach durch eine Heißlufttrocknungs
zone führt. Auf diese folgt der nächste Behandlungs-Zyklus,
wiederum mit Kontaktzone, Nachverdampfungszone und Heißluft
trockenzone. Diese Zyklen können beliebig oft wiederholt wer
den, wobei die zu trocknende Materialbahn dauernd zusammen mit
einem Stützband von Station zu Station läuft (sogenannte ge
schlossene Bahnführung). Es wird also, wie bei den eingangs
erwähnten bekannten Anordnungen, vermieden, daß die zu trock
nende Materialbahn in einem freien Zug von elner Station zu
einer nächsten läuft und hierbei einer hohen Zugbeanspruchung
ausgesetzt wird.
Beispielsweise in Papierherstellungsmaschinen ist es bekannt,
nur am Anfang oder nur etwa in der ersten Hälfte der Trocken
partie die geschlossene Bahnführung vorzusehen. In den nachfol
genden Trockengruppen wird stets die offene Bahnführung vorge
sehen, bei der die Papierbahn in freien Zügen von einem
Trockenzylinder zum anderen läuft. Dies war bisher erforder
lich, weil die herkömmlichen Trocknungsvorrichtungen mit ge
schlossener Bahnführung wegen des Fehlens zusätzlicher Heiß
lufttrocknung oder wegen eines zu geringen Anteils an Heißluft
trocknung eine nicht ausreichende Trocknungsleistung aufwiesen.
Gemäß der Erfindung gelingt es nun, den Leistungsanteil der
Heißlufttrocknung an der gesamten Trocknungsleistung einer
Trockenvorrichtung mit geschlossener Bahnführung wesentlich zu
erhöhen. Folglich wird es zukünftig möglich sein, in einer Pa
piermaschine den Anteil der Trockengruppen mit geschlossener
Bahnführung ebenfalls wesentlich zu erhöhen. Im günstigsten
Falle ist es möglich, eine Papiermaschine ausschließlich mit
Trockengruppen mit geschlossener Bahnführung auszurüsten. Hier
durch wird die nachteilige Zugbeanspruchung der Materialbahn
deutlich reduziert, weil eine große Anzahl von freien Papierzü
gen eliminiert wird.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt im folgenden: Durch
den hohen Anteil der Oberflächen-Heißlufttrocknung, d.h. durch
die Reduzierung des Anteiles der Kontakttrocknung, ergibt sich
bei vielen Produktsorten eine Verbesserung der Dehnungs-Festig
keitswerte der Materialbahn. Dieser Effekt wird noch verstärkt
durch die schon erwähnte vermehrte Anwendung der geschlossenen
Bahnführung. Ferner ergibt sich durch die vermehrte Anwendung
der Oberflächen-Heißlufttrocknung bei fast allen Produktsorten
ein höheres spezifisches Volumen der Materialbahn. Diese ge
nannten Qualitäts-Verbesserungen sind von großem Vorteil für
die nachfolgende Verarbeitung oder Verwendung der Materialbahn.
Nur beispielhaft sei erwähnt, die erhöhte Belastbarkeit von
Papier beim Bedrucken oder beim Abfüllen von Papiersäcken. Die
bisher genannten Vorteile ermöglichen es aber auch, den Anteil
hochwertiger und teuerer Rohstoffkomponenten der Materialbahn
zu reduzieren. Hierdurch können für die Volkwirtschaft bedeu
tende Einsparungen erzielt werden.
Gemäß einem wichtigen weiterführenden Gedanken der Erfindung
ist in den Heißlufttrocknungszonen eine geschlossene Luftfüh
rung vorgesehen; d.h. die Heißluft wird nach dem Durchlauf ei
ner verhältnismäßig kurzen Trocknungsstrecke zugleich wieder
durch Abluftkanäle entfernt. Man vermeidet hierdurch, daß die
Heißluft oder ein Teil dieser Heißluft, mit unkontrollierter
Geschwindigkeit oder in einem unkontrollierten Mischungszu
stand, quer zur Materialbahn nach außen strömt.
Weitere Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand des in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert.
Die Fig. 1 zeigt schematisch einen Teil Trockenpartie in Sei
tenansicht.
Die Fig. 2 zeigt eine der Heißluft-Zuführeinrichtungen der
Fig. 1 in einem gegenüber Fig. 1 vergrößerten Querschnitt.
Die Fig. 3 zeigt eine Ansicht in Richtung des Pfeiles P der
Fig. 2.
Die in Fig. 1 dargestellte Trocknungseinrichtung ist Teil ei
ner Papierherstellungsmaschine. Die zu trocknende Papierbahn 9
durchläuft die Trocknungseinrichtung im dargestellten Ausfüh
rungsbeispiel von links nach rechts. Eine erste Trockengruppe
umfaßt vier obenliegende heizbare Trockenzylinder 11 bis 14 und
vier untenliegende Saugfilzleitwalzen 21 bis 24. Die Papierbahn
9 wird mittels einer Papierleitwalze 8 an ein endloses Stütz
band 10 übergeben, das vorzugsweise als ein poröses Siebband
("Trockensieb") ausgebildet ist. Die Papierbahn 9 läuft zusam
men mit dem Stützband 10 mäanderförmig durch die Trockengruppe,
also abwechselnd über die Trockenzylinder 11 bis 14 und über
die Saugleitwalzen 21 bis 24. Von der letzten Saugleitwalze 24
läuft das Stützband 10 über mehrere Leitwalzen 19 zurück zur
Papierleitwalze 8. An der Ablaufstelle von jedem Trockenzylin
der 11 bis 14 kann die Papierbahn 9 durch einen Bahnstabilisa
tor 38 (wie dargestellt an den Zylindern 11 und 14) an das
Stützband 10 angesaugt werden.
Von der zweiten Trockengruppe sind nur zwei untenliegende heiz
bare Trockenzylinder 15 und 16 sichtbar sowie zwei obenliegende
Saugleitwalzen 25 und 26. Durch diese Trockengruppe läuft eben
falls ein endloses Stützband 20, das die Papierbahn 9 mittels
der Saugleitwalze 25 vom ersten Stützband 10 übernimmt und
ebenfalls mäanderförmig durch die zweite Trockengruppe führt.
Die Papierbahn wird in bekannter Weise an den Kontaktzonen K
(dargestellt am Beispiel der Trockenzylinder 11 und 12) aufge
heizt. In der ersten Trockengruppe läuft die Papierbahn hinter
jeder Kontaktzone K nach unten zur nachfolgenden Leitwalze 21
bis 24. Der Abstand zwischen den Trockenzylindern und den Leit
walzen ist verhältnismäßig groß, so daß die Papierbahn nach dem
Verlassen der Kontaktzonen K an einem relativ breiten Nachver
dampfungsraum 7 entlang läuft. Entlang dem Rückweg von der
Leitwalze zum nächsten Trockenzylinder ist jeweils eine Heiß
luft-Zuführeinrichtung 4 angeordnet. Der Bereich unterhalb der
untenliegenden Leitwalzen 21 bis 24 der ersten Trockengruppe
ist freigehalten, so daß bei einem eventuellen Bahn-Abriß das
Ausschußpapier nach unten ablaufen kann. Insofern ist die Bau
weise der ersten Trockengruppe mit obenliegenden Trockenzylin
dern günstiger als die Bauweise der zweiten Trockengruppe mit
untenliegenden Trockenzylindern. Der in Fig. 1 dargestellte
Wechsel der Bauweise hat jedoch den Vorteil, daß nacheinander
beide Seiten der Papierbahn mit Trockenzylindern in Kontakt
kommen. Dies wirkt bei manchen Papiersorten qualitätssteigernd.
Wenn jedoch die Anforderungen an die Qualität verhältnismäßig
gering sind, dann kann man mehrere Trockengruppen, worin stets
die Trockenzylinder oben liegen, vorsehen. Es ist durchaus
denkbar, daß eine Papiermaschine ausschließlich mit Trocken
gruppen gemäß der ersten Trockengruppe der Fig. 1 ausgerüstet
wird, also ausschließlich mit obenliegenden Trockenzylindern.
Es versteht sich, daß man nicht unbedingt hinter jeder Kontakt
zone K, also nicht an jedem Trockenzylinder 11-16 eine Heiß
luft-Zuführeinrichtung anordnen muß. Jede der Heißluft-Zuführ
einrichtungen 4 ist als ein Kasten ausgebildet, in dem Zuluft
kanäle 55 und wenigstens ein Abluftkanal 5 zusammengefaßt sind.
Eine Zuluftleitung ist mit 41 und eine Abluftleitung mit 42
bezeichnet. An der Rückseite des Kastens 4 können einige zu
sätzliche, in den benachbarten Verdampfungsraum 7 gerichtete
Heißluft-Blasöffnungen 40 vorgesehen werden, um dort die Nach
verdampfung zu intensivieren. Stattdessen ist es aber auch mög
lich, entsprechend der Lehre der prioritätsgleichen DE-Patent
anmeldung P (Voith-AKZ. P 4 505) an dem nach oben
führenden Laufweg der Papierbahn abwechselnd übereinander eini
ge Luftmesser und dazwischen liegende Verdampfungsräume anzu
ordnen. In diesem Fall kann es zweckmäßig sein, den horizonta
len Abstand zwischen benachbarten Trockenzylindern und benach
barten Leitwalzen gegenüber Fig. 1 zu vergrößern.
Die unterhalb des Zylinders 12 angeordnete Heißluft-Zuführein
richtung 4 ist im Querschnitt, die anderen dagegen nur in Sei
tenansicht dargestellt. Dort ist die Heißluft-Zuführzone mit 6
bezeichnet. In der zweiten Trockengruppe sind die gleichen
Heißluft-Zuführeinrichtungen 4′ vorgesehen. Sie sind jedoch in
diesem Fall jeweils an dem von oben nach unten führenden Pa
pier-Laufweg angeordnet. Während in der ersten Trockengruppe
die Zu- und Abluftleitungen 41 und 42 von unten her an den Ka
sten 4 angeschlossen sind, ist in der zweiten Trockengruppe die
Anordnung der Leitungen 41′ und 42′ umgekehrt.
Die Temperatur der Heißluft soll vorzugsweise zwischen 140 und
180°C betragen. Die obere Grenze wird durch die Temperaturbe
ständigkeit des Trockensiebes 10 bestimmt. Wenn es zukünftige
Trockensieb-Qualitäten zulassen, kann die Temperatur der Heiß
luft bis auf ca. 300°C erhöht werden.
In den Fig. 2 und 3 sind weitere Einzelheiten eines der
Heißluft-Zuführkästen 4 erkennbar. In Fig. 3 ist zusätzlich
das Zuluft-Verteilsystem dargestellt. Der zur Papierbahn hin
weitgehend offene Kasten hat Längswände 50, 51, die sich quer
über die ganze Maschinenbreite erstrecken, sowie an beiden En
den je eine Seitenwand 52 und 53, außerdem mehrere Zwischenwän
de 54. Diese Zwischenwände ermöglichen es, die zugeführte Heiß
luft in einzeln steuerbare Teilströme zu unterteilen, zwecks
Beeinflussung des Trocken-Querprofiles der Papierbahn 9. Zweck
mäßig wird man in hintereinanderliegenden Kästen 4 die Abstände
zwischen den Zwischenwänden 54 unterschiedlich machen. Oder man
ordnet die Zwischenwände, abweichend von Fig. 3, ein wenig zur
Bahnlaufrichtung geneigt an. Mit einer dieser Maßnahmen (oder
mit beiden Maßnahmen) kann das Entstehen von Streifen in der
Papierbahn vermieden werden.
Das Zuführen der Heißluft erfolgt über Düsenelemente 55 mit je
einem Luftblasschlitz 58, die sich quer zur Bahnlaufrichtung
erstrecken und die über interne Zuluft-Leitungen 56 an die von
außen kommenden Zuluft-Leitungen 41 angeschlossen sind. Diese
sind über je ein Steuerventil 57 an ein Querverteilrohr 45 an
geschlossen.
Die Blasrichtung der Luftblasschlitze 58 ist der Bahnlaufrich
tung entgegengerichtet. Die Heißluft strömt in möglichst turbu
lentem Zustand zwischen der Papierbahn 9 und einer Trocken
luft-Führungsfläche 59. Deren Länge a, gemessen parallel zur
Bahnlaufrichtung, soll zwischen 30 und 150 mm, vorzugsweise
zwischen 80 und 120 mm betragen. Die Gesamtlänge aller Füh
rungsflächen 59 eines Kastens 4 soll mindestens 100 mm betra
gen. Im Bereich dieser Trockenluft-Führungsfläche 59 gibt die
Heißluft Wärmeenergie an die Papierbahn ab und nimmt Wasser
dampf aus der Papierbahn auf. Danach gelangt die Luft in eine
Abluftkammer 60, die zum Inneren des Kastens 4 gehört und die
mit dem (im hinteren Bereich des Kastens befindlichen) Abluft
kanal 5 kommuniziert.
Der Abstand b zwischen der Heißluft-Führungsfläche 59 und der
Papierbahn 9 soll zwischen 10 und 70 mm, vorzugsweise zwischen
20 und 40 mm betragen. Weggelassen sind in der Zeichnung die
Elemente zum Befestigen der Trockenluft-Zuführkästen 4 im Ma
schinengestell. Es empfiehlt sich, die Anordnung derart zu
treffen, daß jeder Kasten 4 oder 4′ auf derjenigen Seite der
Papiermaschine von der Papierbahn 9 abschwenkbar ist, an wel
cher beim Einfädeln der Papierbahn der Überführstreifen durch
die Trockenpartie läuft.
Während die Zuluft-Seite des Kastens 4, also insbesondere die
Düsenelemente 55, durch die Zwischenwände 54 in voneinander
vollkommen unabhängige Zonen unterteilt ist, braucht die Ab
luft-Seite nur im oberen Bereich des Kastens in entsprechende
Zonen unterteilt zu sein. Mit anderen Worten: Im unteren Be
reich des Kastens ist die Abluftkammer 5 frei von Zwischenwän
den. Es genügt also, wenn an diese Abluftkammer 5 nur bei
spielsweise zwei oder drei Abluftleitungen 42 angeschlossen
sind. Dagegen kann die Zahl der Zuluftleitungen 41 und 56 bei
spielsweise zwischen 10 und 20 betragen, je nach der Anzahl der
Zwischenwände 54 (bei einer Papiermaschinenbreite von z.B. 8 m).
Claims (20)
1. Verfahren zum Trocknen einer Materialbahn, insbesondere
einer Papier- oder Kartonbahn, bei dem man die Materialbahn
zusammen mit einem (vorzugsweise porösen) Stützband abwech
selnd über Kontaktzonen, d.h. über heizbare, von der Ma
terialbahn berührte Walzen oder Trockenzylinder, an denen
Kontakt-Trocknung stattfindet, und über Leitwalzen, die vom
Stützband berührt werden (z.B. reine Leitwalzen, Saugleit
walzen, Trockenzylinder od.dgl.) führt und bei dem man - in
den zwischen je zwei Kontaktzonen befindlichen Abschnitten
des Bahnlaufweges - Trockenluft der freien Bahnoberfläche
zuführt;
dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (9) unmittel
bar hinter wenigstens einem Teil der Kontaktzonen (K) zu
nächst an einem in Bahnlaufrichtung relativ breiten Nach
verdampfungsraum (7) und danach - zwecks Ergänzung der Kon
takttrocknung durch eine Heißlufttrocknung - an einer
Trockenluft-Zuführzone (6) entlanggeführt wird, worin der
Materialbahn (9) Trockenluft mit einer Temperatur von min
destens 115°C zugeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Temperatur der Trockenluft 140-180°C beträgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Leistungsanteil der Heißlufttrocknung mindestens
10% der gesamten Trocknungsleistung beträgt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß die mit Wasserdampf aus der Materialbahn an
gereicherte Trockenluft durch Abluftkanäle (5, 42) aus der
Trockenluft-Zuführzone (6) abgeführt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die der einzelnen Trockenluft-Zuführzone (6)
zuströmende Trockenluft über die Breite der Materialbahn in
einzeln steuerbare Teilströme unterteilt wird (Trocken-
Querprofil-Steuerung).
6. Verfahren nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeich
net, daß auch der eine Trockenluft-Zuführzone (6) verlas
sende Luftstrom über die Breite der Materialbahn in einzeln
steuerbare Teilströme unterteilt wird.
7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß Anspruch
1, mit einer Reihe von heizbaren und von der Materialbahn
(9) berührten Walzen oder Trockenzylindern (11-14), von
denen jeder eine Kontaktzone (K) bildet, und mit einer dazu
parallelen Reihe von das Stützband berührenden Leitwalzen
(21-24) (reine Leitwalzen, Saugleitwalzen, Trockenzylin
der od dgl.), wobei die Materialbahn (9) und das Stützband
(10) mäanderförmig abwechselnd über die heizbaren Walzen
und über die Leitwalzen laufen, sowie mit Einrichtungen (4,
4′) zum Zuführen von Trockenluft auf die Materialbahn-Ober
fläche in den Bereichen außerhalb der Kontaktzonen (K),
dadurch gekennzeichnet, daß (bezüglich der Bahnlaufrich
tung) hinter wenigstens einem Teil der Kontaktzonen (K) je
ein in Bahnlaufrichtung breiter Nachverdampfungsraum (7)
vorgesehen ist, und daß die einzelne Trockenluft-Zuführein
richtung (4, 4′) (in Bahnlaufrichtung) kurz vor der nach
folgenden Kontaktzone (K) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, für eine Trockengruppe, deren
heizbare Walzen (11-14) in einer oberen Reihe und deren
Leitwalzen (21-24) in einer unteren Reihe angeordnet
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Trockenluft-Zuführ
einrichtungen (4) ausschließlich an den nach oben führenden
Laufstrecken der Materialbahn (9) angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, worin Zu- und Abluftkanäle in
einem Kasten (4) zusammengefaßt sind, dadurch gekennzeich
net, daß Leitungen (41, 42) zum Zu- und Abführen der
Trockenluft von unten her an den Kasten angeschlossen sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7, für eine Trockengruppe, deren
heizbare Walzen (15, 16) in einer unteren Reihe und deren
Leitwalzen (25, 26) in einer oberen Reihe angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trockenluft-Zuführeinrich
tungen (4′) ausschließlich an den nach unten führenden
Laufstrecken der Materialbahn (9) angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, worin Zu- und Abluftkanäle in
einem Kasten (4′) zusammengefaßt sind, dadurch gekennzeich
net, daß Leitungen (41′, 42′) zum Zu- und Abführen der
Trockenluft von oben her an den Kasten (4′) angeschlossen
sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 11, dadurch gekennzeich
net, daß die Zuführ-Leitungen (41) von einem separat ange
ordneten Querverteiler (45) ausgehen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Kasten (4) auf der Überführstreifen
seite von der Materialbahn abschwenkbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Trockenluft-Zuführeinrichtung (4)
einige zusätzliche, in den Verdampfungsraum (7) gerichtete
Blasöffnungen (40) aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 14, gekennzeich
net durch die folgenden Merkmale: Die einzelne Trocken
luft-Zuführeinrichtung (6) hat wenigstens ein Düsenelement
(55), das sich quer über die Materialbahnbreite erstreckt
und das entlang seiner Längserstreckung einen Luftblas
schlitz (58) oder eine Reihe von Luftblasöffnungen auf
weist, ferner eine sich daran anschließende und ungefähr
parallel zur Materialbahn (9) verlaufende Trockenluft-Füh
rungsfläche (59) und eine die Trockenluft aufnehmende Ab
luftkammer (60), die sich ebenfalls quer über die Material
bahnbreite erstreckt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Strömungsrichtung der Trockenluft vom Düsenelement zur
Abluftkammer der Bahnlaufrichtung entgegengerichtet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeich
net, daß die Länge (a) der Trockenluft-Führungsfläche (59),
gemessen parallel zur Bahnlaufrichtung, zwischen 50 und
150 mm, vorzugsweise zwischen 80 und 120 mm beträgt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gesamtlänge aller Führungsflächen eines Kastens (4)
mindestens 100 mm beträgt.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand (b) zwischen der Trocken
luft-Führungsfläche (59) und der Materialbahn (9) zwischen
10 und 70 mm, vorzugsweise zwischen 20 und 40 mm beträgt.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 19, dadurch ge
kennzeichnet, daß zumindest ein Teil der Trockenluft-Zu
führeinrichtungen (4, 4′) durch Zwischenwände (54) in Zonen
unterteilt ist, die quer zur Bahnlaufrichtung hintereinan
der liegen, und daß die Abstände zwischen den Zwischenwän
den in hintereinander angeordneten Zuführeinrichtungen (4,
4′) unterschiedlich sind.
Priority Applications (5)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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SE8900555A SE470192B (sv) | 1988-03-10 | 1989-02-17 | Anordning för torkning av en materialbana |
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FI891136A FI891136A (fi) | 1988-03-10 | 1989-03-09 | Foerfarande foer torkning av en materialbana och anordning foer genomfoerande av foerfarandet. |
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Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
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DE3807858C2 DE3807858C2 (de) | 1989-12-21 |
Family
ID=6349315
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19883807858 Granted DE3807858A1 (de) | 1988-03-10 | 1988-03-10 | Verfahren zum trocknen einer materialbahn und vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrens |
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