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DE3807858A1 - Verfahren zum trocknen einer materialbahn und vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrens - Google Patents

Verfahren zum trocknen einer materialbahn und vorrichtung zur durchfuehrung dieses verfahrens

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DE3807858A1
DE3807858A1 DE19883807858 DE3807858A DE3807858A1 DE 3807858 A1 DE3807858 A1 DE 3807858A1 DE 19883807858 DE19883807858 DE 19883807858 DE 3807858 A DE3807858 A DE 3807858A DE 3807858 A1 DE3807858 A1 DE 3807858A1
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Trocknen einer Ma­ terialbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, im ein­ zelnen mit den im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Merkmalen. Die Erfindung betrifft außerdem eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens. Die Erfindung geht aus von dem bekannten Verfahren und dem bekannten, zur Durchführung dieses Verfahrens dienenden Trockenapparat, bei dem die Materialbahn zusammen mit einem Stützband abwechselnd über obenliegende und über untenliegende Walzen, z.B. Trockenzylinder, läuft. Die Materialbahn wird hierbei auf dem gesamten Weg durch den Trockenapparat durch das Stützband geführt, so daß die Mate­ rialbahn an keiner Stelle - oder höchstens am Auslauf aus dem Trockenapparat - frei von einer Walze zu einer anderen laufen muß.
Derartige Trockenapparate oder "Trockengruppen" haben sich ins­ besondere in Papier-Herstellungsmaschinen bewährt. Sie werden hauptsächlich im Anfangsbereich des Trocknungsprozesses ange­ wandt, wo die Materialbahn noch sehr feucht ist und somit nur eine geringe Eigenfestigkeit aufweist.
Bekannte Trockenapparate dieser Art sind in den folgenden chriften beschrieben:
1. US-PS 35 03 139,
2. US-PS 40 64 637,
3. US-PS 46 25 434,
4. WO 83/00 514,
5. DE-OS 35 20 070.
In allen diesen bekannten Trocknungsapparaten findet die Wärme­ zufuhr in die zu trocknende Materialbahn hauptsächlich in den Kontaktzonen statt, also durch Kontakttrocknung, d.h. durch unmittelbaren Wärmeübergang von der äußeren Mantelfläche der heizbaren Walzen (vorzugsweise der dampfbeheizten Trockenzylin­ der) auf die Materialbahn. Zusätzlich wird bei diesen bekannten Trocknungsaggregaten (in mehr oder weniger intensiver Weise) Trockenluft der freien Bahnoberfläche zugeführt. Dies erfolgt also stets in den zwischen zwei Kontaktzonen befindlichen Ab­ schnitten des Bahnlaufweges. Man versucht hierdurch, den Trock­ nungsvorgang zu verbessern oder zu beschleunigen.
Unter den bisher üblichen Bedingungen, d.h. insbesondere bei den bisher üblichen maximalen Papiermaschinen-Geschwindigkeiten in der Größenordnung von ungefähr 1000 bis 1200 m/min, haben die bekannten Trocknungsverfahren und Trocknungsaggregate zu mehr oder weniger zufriedenstellenden Ergebnissen geführt. In jüngster Zeit werden jedoch noch wesentlich höhere maximale Arbeitsgeschwindigkeiten angestrebt. Man versucht, die Arbeits­ geschwindigkeit auf 1500 m/min oder noch darüber zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die bekannten Trocknungs­ verfahren und Trocknungsaggregate in vielerlei Hinsicht verbes­ sert werden. U.a. müssen die folgenden Forderungen erfüllt wer­ den (Die Reihenfolge sagt nichts aus über die Wichtigkeit der Forderungen):
  • 1. Die spezifische Trocknungs-Leistung muß erhöht werden. Da­ durch soll erreicht werden, daß die Baulänge des Trock­ nungsaggregates die bisher üblichen Maße nicht oder nicht wesentlich übersteigt.
  • 2. Der Wirkungsgrad oder die Wirtschaftlichkeit des Trock­ nungsvorganges muß verbessert werden, um den Energiever­ brauch in vernünftigen Grenzen zu halten.
  • 3. Der sogenannte Lauf-Wirkungsgrad (runability) des Trock­ nungsapparates soll möglichst hoch sein; d.h. die Gefahr, daß die Materialbahn während des Betriebes abreißt, soll soweit wie nur irgendmöglich eliminiert werden.
  • 4. Für den Fall, daß dennoch gelegentlich ein Bahn-Abriß er­ folgt, sollen Vorkehrungen getroffen sein, daß der anfal­ lende Ausschuß möglichst gefahrlos entfernt werden kann.
  • 5. Beim Anfahren oder beim Wieder-Anfahren der Papiermaschine soll das Einfädeln der Papierbahn (das bekanntlich bei vol­ ler Arbeitsgeschwindigkeit erfolgen muß) selbsttätig statt­ finden.
  • 6. Die schon bekannte Trocken-Querprofil-Steuerung (durch Un­ terteilen der zuströmenden Trockenluft in einzeln steuer­ bare Teilströme) soll weiterhin möglich sein und möglichst noch effektiver gemacht werden.
  • 7. Die bisher zu beobachtende und durch den hohen Anteil der Kontakttrocknung verursachte Minderung einiger Qualitäts­ werte der fertigen Materialbahn soll soweit wie möglich vermieden werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das eingangs be­ schriebene Trocknungsverfahren und das dazugehörende Trock­ nungsaggregat dahingehend zu verbessern, daß die Arbeitsge­ schwindigkeit gegenüber bisher beträchtlich gesteigert werden kann und daß gleichzeitig die zuvor angegebenen Forderungen möglichst weitgehend erfüllt werden.
Diese Aufgabe wird für das Trocknungsverfahren durch die kenn­ zeichnenden Merkmale des Anspruches 1 und für das dazugehörende Trocknungsaggregat durch die kennzeichnenden Merkmale des An­ spruches 7 gelöst.
Danach besteht ein wesentlicher Gedanke der Erfindung darin, daß man die zu trocknende Materialbahn nacheinander mehrmals abwechselnd über eine Kontaktzone, eine daran anschließende Nachverdampfungszone und danach durch eine Heißlufttrocknungs­ zone führt. Auf diese folgt der nächste Behandlungs-Zyklus, wiederum mit Kontaktzone, Nachverdampfungszone und Heißluft­ trockenzone. Diese Zyklen können beliebig oft wiederholt wer­ den, wobei die zu trocknende Materialbahn dauernd zusammen mit einem Stützband von Station zu Station läuft (sogenannte ge­ schlossene Bahnführung). Es wird also, wie bei den eingangs erwähnten bekannten Anordnungen, vermieden, daß die zu trock­ nende Materialbahn in einem freien Zug von elner Station zu einer nächsten läuft und hierbei einer hohen Zugbeanspruchung ausgesetzt wird.
Beispielsweise in Papierherstellungsmaschinen ist es bekannt, nur am Anfang oder nur etwa in der ersten Hälfte der Trocken­ partie die geschlossene Bahnführung vorzusehen. In den nachfol­ genden Trockengruppen wird stets die offene Bahnführung vorge­ sehen, bei der die Papierbahn in freien Zügen von einem Trockenzylinder zum anderen läuft. Dies war bisher erforder­ lich, weil die herkömmlichen Trocknungsvorrichtungen mit ge­ schlossener Bahnführung wegen des Fehlens zusätzlicher Heiß­ lufttrocknung oder wegen eines zu geringen Anteils an Heißluft­ trocknung eine nicht ausreichende Trocknungsleistung aufwiesen. Gemäß der Erfindung gelingt es nun, den Leistungsanteil der Heißlufttrocknung an der gesamten Trocknungsleistung einer Trockenvorrichtung mit geschlossener Bahnführung wesentlich zu erhöhen. Folglich wird es zukünftig möglich sein, in einer Pa­ piermaschine den Anteil der Trockengruppen mit geschlossener Bahnführung ebenfalls wesentlich zu erhöhen. Im günstigsten Falle ist es möglich, eine Papiermaschine ausschließlich mit Trockengruppen mit geschlossener Bahnführung auszurüsten. Hier­ durch wird die nachteilige Zugbeanspruchung der Materialbahn deutlich reduziert, weil eine große Anzahl von freien Papierzü­ gen eliminiert wird.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt im folgenden: Durch den hohen Anteil der Oberflächen-Heißlufttrocknung, d.h. durch die Reduzierung des Anteiles der Kontakttrocknung, ergibt sich bei vielen Produktsorten eine Verbesserung der Dehnungs-Festig­ keitswerte der Materialbahn. Dieser Effekt wird noch verstärkt durch die schon erwähnte vermehrte Anwendung der geschlossenen Bahnführung. Ferner ergibt sich durch die vermehrte Anwendung der Oberflächen-Heißlufttrocknung bei fast allen Produktsorten ein höheres spezifisches Volumen der Materialbahn. Diese ge­ nannten Qualitäts-Verbesserungen sind von großem Vorteil für die nachfolgende Verarbeitung oder Verwendung der Materialbahn. Nur beispielhaft sei erwähnt, die erhöhte Belastbarkeit von Papier beim Bedrucken oder beim Abfüllen von Papiersäcken. Die bisher genannten Vorteile ermöglichen es aber auch, den Anteil hochwertiger und teuerer Rohstoffkomponenten der Materialbahn zu reduzieren. Hierdurch können für die Volkwirtschaft bedeu­ tende Einsparungen erzielt werden.
Gemäß einem wichtigen weiterführenden Gedanken der Erfindung ist in den Heißlufttrocknungszonen eine geschlossene Luftfüh­ rung vorgesehen; d.h. die Heißluft wird nach dem Durchlauf ei­ ner verhältnismäßig kurzen Trocknungsstrecke zugleich wieder durch Abluftkanäle entfernt. Man vermeidet hierdurch, daß die Heißluft oder ein Teil dieser Heißluft, mit unkontrollierter Geschwindigkeit oder in einem unkontrollierten Mischungszu­ stand, quer zur Materialbahn nach außen strömt.
Weitere Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert.
Die Fig. 1 zeigt schematisch einen Teil Trockenpartie in Sei­ tenansicht.
Die Fig. 2 zeigt eine der Heißluft-Zuführeinrichtungen der Fig. 1 in einem gegenüber Fig. 1 vergrößerten Querschnitt.
Die Fig. 3 zeigt eine Ansicht in Richtung des Pfeiles P der Fig. 2.
Die in Fig. 1 dargestellte Trocknungseinrichtung ist Teil ei­ ner Papierherstellungsmaschine. Die zu trocknende Papierbahn 9 durchläuft die Trocknungseinrichtung im dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel von links nach rechts. Eine erste Trockengruppe umfaßt vier obenliegende heizbare Trockenzylinder 11 bis 14 und vier untenliegende Saugfilzleitwalzen 21 bis 24. Die Papierbahn 9 wird mittels einer Papierleitwalze 8 an ein endloses Stütz­ band 10 übergeben, das vorzugsweise als ein poröses Siebband ("Trockensieb") ausgebildet ist. Die Papierbahn 9 läuft zusam­ men mit dem Stützband 10 mäanderförmig durch die Trockengruppe, also abwechselnd über die Trockenzylinder 11 bis 14 und über die Saugleitwalzen 21 bis 24. Von der letzten Saugleitwalze 24 läuft das Stützband 10 über mehrere Leitwalzen 19 zurück zur Papierleitwalze 8. An der Ablaufstelle von jedem Trockenzylin­ der 11 bis 14 kann die Papierbahn 9 durch einen Bahnstabilisa­ tor 38 (wie dargestellt an den Zylindern 11 und 14) an das Stützband 10 angesaugt werden.
Von der zweiten Trockengruppe sind nur zwei untenliegende heiz­ bare Trockenzylinder 15 und 16 sichtbar sowie zwei obenliegende Saugleitwalzen 25 und 26. Durch diese Trockengruppe läuft eben­ falls ein endloses Stützband 20, das die Papierbahn 9 mittels der Saugleitwalze 25 vom ersten Stützband 10 übernimmt und ebenfalls mäanderförmig durch die zweite Trockengruppe führt.
Die Papierbahn wird in bekannter Weise an den Kontaktzonen K (dargestellt am Beispiel der Trockenzylinder 11 und 12) aufge­ heizt. In der ersten Trockengruppe läuft die Papierbahn hinter jeder Kontaktzone K nach unten zur nachfolgenden Leitwalze 21 bis 24. Der Abstand zwischen den Trockenzylindern und den Leit­ walzen ist verhältnismäßig groß, so daß die Papierbahn nach dem Verlassen der Kontaktzonen K an einem relativ breiten Nachver­ dampfungsraum 7 entlang läuft. Entlang dem Rückweg von der Leitwalze zum nächsten Trockenzylinder ist jeweils eine Heiß­ luft-Zuführeinrichtung 4 angeordnet. Der Bereich unterhalb der untenliegenden Leitwalzen 21 bis 24 der ersten Trockengruppe ist freigehalten, so daß bei einem eventuellen Bahn-Abriß das Ausschußpapier nach unten ablaufen kann. Insofern ist die Bau­ weise der ersten Trockengruppe mit obenliegenden Trockenzylin­ dern günstiger als die Bauweise der zweiten Trockengruppe mit untenliegenden Trockenzylindern. Der in Fig. 1 dargestellte Wechsel der Bauweise hat jedoch den Vorteil, daß nacheinander beide Seiten der Papierbahn mit Trockenzylindern in Kontakt kommen. Dies wirkt bei manchen Papiersorten qualitätssteigernd. Wenn jedoch die Anforderungen an die Qualität verhältnismäßig gering sind, dann kann man mehrere Trockengruppen, worin stets die Trockenzylinder oben liegen, vorsehen. Es ist durchaus denkbar, daß eine Papiermaschine ausschließlich mit Trocken­ gruppen gemäß der ersten Trockengruppe der Fig. 1 ausgerüstet wird, also ausschließlich mit obenliegenden Trockenzylindern.
Es versteht sich, daß man nicht unbedingt hinter jeder Kontakt­ zone K, also nicht an jedem Trockenzylinder 11-16 eine Heiß­ luft-Zuführeinrichtung anordnen muß. Jede der Heißluft-Zuführ­ einrichtungen 4 ist als ein Kasten ausgebildet, in dem Zuluft­ kanäle 55 und wenigstens ein Abluftkanal 5 zusammengefaßt sind. Eine Zuluftleitung ist mit 41 und eine Abluftleitung mit 42 bezeichnet. An der Rückseite des Kastens 4 können einige zu­ sätzliche, in den benachbarten Verdampfungsraum 7 gerichtete Heißluft-Blasöffnungen 40 vorgesehen werden, um dort die Nach­ verdampfung zu intensivieren. Stattdessen ist es aber auch mög­ lich, entsprechend der Lehre der prioritätsgleichen DE-Patent­ anmeldung P (Voith-AKZ. P 4 505) an dem nach oben führenden Laufweg der Papierbahn abwechselnd übereinander eini­ ge Luftmesser und dazwischen liegende Verdampfungsräume anzu­ ordnen. In diesem Fall kann es zweckmäßig sein, den horizonta­ len Abstand zwischen benachbarten Trockenzylindern und benach­ barten Leitwalzen gegenüber Fig. 1 zu vergrößern.
Die unterhalb des Zylinders 12 angeordnete Heißluft-Zuführein­ richtung 4 ist im Querschnitt, die anderen dagegen nur in Sei­ tenansicht dargestellt. Dort ist die Heißluft-Zuführzone mit 6 bezeichnet. In der zweiten Trockengruppe sind die gleichen Heißluft-Zuführeinrichtungen 4′ vorgesehen. Sie sind jedoch in diesem Fall jeweils an dem von oben nach unten führenden Pa­ pier-Laufweg angeordnet. Während in der ersten Trockengruppe die Zu- und Abluftleitungen 41 und 42 von unten her an den Ka­ sten 4 angeschlossen sind, ist in der zweiten Trockengruppe die Anordnung der Leitungen 41′ und 42′ umgekehrt.
Die Temperatur der Heißluft soll vorzugsweise zwischen 140 und 180°C betragen. Die obere Grenze wird durch die Temperaturbe­ ständigkeit des Trockensiebes 10 bestimmt. Wenn es zukünftige Trockensieb-Qualitäten zulassen, kann die Temperatur der Heiß­ luft bis auf ca. 300°C erhöht werden.
In den Fig. 2 und 3 sind weitere Einzelheiten eines der Heißluft-Zuführkästen 4 erkennbar. In Fig. 3 ist zusätzlich das Zuluft-Verteilsystem dargestellt. Der zur Papierbahn hin weitgehend offene Kasten hat Längswände 50, 51, die sich quer über die ganze Maschinenbreite erstrecken, sowie an beiden En­ den je eine Seitenwand 52 und 53, außerdem mehrere Zwischenwän­ de 54. Diese Zwischenwände ermöglichen es, die zugeführte Heiß­ luft in einzeln steuerbare Teilströme zu unterteilen, zwecks Beeinflussung des Trocken-Querprofiles der Papierbahn 9. Zweck­ mäßig wird man in hintereinanderliegenden Kästen 4 die Abstände zwischen den Zwischenwänden 54 unterschiedlich machen. Oder man ordnet die Zwischenwände, abweichend von Fig. 3, ein wenig zur Bahnlaufrichtung geneigt an. Mit einer dieser Maßnahmen (oder mit beiden Maßnahmen) kann das Entstehen von Streifen in der Papierbahn vermieden werden.
Das Zuführen der Heißluft erfolgt über Düsenelemente 55 mit je einem Luftblasschlitz 58, die sich quer zur Bahnlaufrichtung erstrecken und die über interne Zuluft-Leitungen 56 an die von außen kommenden Zuluft-Leitungen 41 angeschlossen sind. Diese sind über je ein Steuerventil 57 an ein Querverteilrohr 45 an­ geschlossen.
Die Blasrichtung der Luftblasschlitze 58 ist der Bahnlaufrich­ tung entgegengerichtet. Die Heißluft strömt in möglichst turbu­ lentem Zustand zwischen der Papierbahn 9 und einer Trocken­ luft-Führungsfläche 59. Deren Länge a, gemessen parallel zur Bahnlaufrichtung, soll zwischen 30 und 150 mm, vorzugsweise zwischen 80 und 120 mm betragen. Die Gesamtlänge aller Füh­ rungsflächen 59 eines Kastens 4 soll mindestens 100 mm betra­ gen. Im Bereich dieser Trockenluft-Führungsfläche 59 gibt die Heißluft Wärmeenergie an die Papierbahn ab und nimmt Wasser­ dampf aus der Papierbahn auf. Danach gelangt die Luft in eine Abluftkammer 60, die zum Inneren des Kastens 4 gehört und die mit dem (im hinteren Bereich des Kastens befindlichen) Abluft­ kanal 5 kommuniziert.
Der Abstand b zwischen der Heißluft-Führungsfläche 59 und der Papierbahn 9 soll zwischen 10 und 70 mm, vorzugsweise zwischen 20 und 40 mm betragen. Weggelassen sind in der Zeichnung die Elemente zum Befestigen der Trockenluft-Zuführkästen 4 im Ma­ schinengestell. Es empfiehlt sich, die Anordnung derart zu treffen, daß jeder Kasten 4 oder 4′ auf derjenigen Seite der Papiermaschine von der Papierbahn 9 abschwenkbar ist, an wel­ cher beim Einfädeln der Papierbahn der Überführstreifen durch die Trockenpartie läuft.
Während die Zuluft-Seite des Kastens 4, also insbesondere die Düsenelemente 55, durch die Zwischenwände 54 in voneinander vollkommen unabhängige Zonen unterteilt ist, braucht die Ab­ luft-Seite nur im oberen Bereich des Kastens in entsprechende Zonen unterteilt zu sein. Mit anderen Worten: Im unteren Be­ reich des Kastens ist die Abluftkammer 5 frei von Zwischenwän­ den. Es genügt also, wenn an diese Abluftkammer 5 nur bei­ spielsweise zwei oder drei Abluftleitungen 42 angeschlossen sind. Dagegen kann die Zahl der Zuluftleitungen 41 und 56 bei­ spielsweise zwischen 10 und 20 betragen, je nach der Anzahl der Zwischenwände 54 (bei einer Papiermaschinenbreite von z.B. 8 m).

Claims (20)

1. Verfahren zum Trocknen einer Materialbahn, insbesondere einer Papier- oder Kartonbahn, bei dem man die Materialbahn zusammen mit einem (vorzugsweise porösen) Stützband abwech­ selnd über Kontaktzonen, d.h. über heizbare, von der Ma­ terialbahn berührte Walzen oder Trockenzylinder, an denen Kontakt-Trocknung stattfindet, und über Leitwalzen, die vom Stützband berührt werden (z.B. reine Leitwalzen, Saugleit­ walzen, Trockenzylinder od.dgl.) führt und bei dem man - in den zwischen je zwei Kontaktzonen befindlichen Abschnitten des Bahnlaufweges - Trockenluft der freien Bahnoberfläche zuführt; dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbahn (9) unmittel­ bar hinter wenigstens einem Teil der Kontaktzonen (K) zu­ nächst an einem in Bahnlaufrichtung relativ breiten Nach­ verdampfungsraum (7) und danach - zwecks Ergänzung der Kon­ takttrocknung durch eine Heißlufttrocknung - an einer Trockenluft-Zuführzone (6) entlanggeführt wird, worin der Materialbahn (9) Trockenluft mit einer Temperatur von min­ destens 115°C zugeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur der Trockenluft 140-180°C beträgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Leistungsanteil der Heißlufttrocknung mindestens 10% der gesamten Trocknungsleistung beträgt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die mit Wasserdampf aus der Materialbahn an­ gereicherte Trockenluft durch Abluftkanäle (5, 42) aus der Trockenluft-Zuführzone (6) abgeführt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die der einzelnen Trockenluft-Zuführzone (6) zuströmende Trockenluft über die Breite der Materialbahn in einzeln steuerbare Teilströme unterteilt wird (Trocken- Querprofil-Steuerung).
6. Verfahren nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch gekennzeich­ net, daß auch der eine Trockenluft-Zuführzone (6) verlas­ sende Luftstrom über die Breite der Materialbahn in einzeln steuerbare Teilströme unterteilt wird.
7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß Anspruch 1, mit einer Reihe von heizbaren und von der Materialbahn (9) berührten Walzen oder Trockenzylindern (11-14), von denen jeder eine Kontaktzone (K) bildet, und mit einer dazu parallelen Reihe von das Stützband berührenden Leitwalzen (21-24) (reine Leitwalzen, Saugleitwalzen, Trockenzylin­ der od dgl.), wobei die Materialbahn (9) und das Stützband (10) mäanderförmig abwechselnd über die heizbaren Walzen und über die Leitwalzen laufen, sowie mit Einrichtungen (4, 4′) zum Zuführen von Trockenluft auf die Materialbahn-Ober­ fläche in den Bereichen außerhalb der Kontaktzonen (K), dadurch gekennzeichnet, daß (bezüglich der Bahnlaufrich­ tung) hinter wenigstens einem Teil der Kontaktzonen (K) je ein in Bahnlaufrichtung breiter Nachverdampfungsraum (7) vorgesehen ist, und daß die einzelne Trockenluft-Zuführein­ richtung (4, 4′) (in Bahnlaufrichtung) kurz vor der nach­ folgenden Kontaktzone (K) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, für eine Trockengruppe, deren heizbare Walzen (11-14) in einer oberen Reihe und deren Leitwalzen (21-24) in einer unteren Reihe angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Trockenluft-Zuführ­ einrichtungen (4) ausschließlich an den nach oben führenden Laufstrecken der Materialbahn (9) angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, worin Zu- und Abluftkanäle in einem Kasten (4) zusammengefaßt sind, dadurch gekennzeich­ net, daß Leitungen (41, 42) zum Zu- und Abführen der Trockenluft von unten her an den Kasten angeschlossen sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7, für eine Trockengruppe, deren heizbare Walzen (15, 16) in einer unteren Reihe und deren Leitwalzen (25, 26) in einer oberen Reihe angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Trockenluft-Zuführeinrich­ tungen (4′) ausschließlich an den nach unten führenden Laufstrecken der Materialbahn (9) angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, worin Zu- und Abluftkanäle in einem Kasten (4′) zusammengefaßt sind, dadurch gekennzeich­ net, daß Leitungen (41′, 42′) zum Zu- und Abführen der Trockenluft von oben her an den Kasten (4′) angeschlossen sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 11, dadurch gekennzeich­ net, daß die Zuführ-Leitungen (41) von einem separat ange­ ordneten Querverteiler (45) ausgehen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kasten (4) auf der Überführstreifen­ seite von der Materialbahn abschwenkbar ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Trockenluft-Zuführeinrichtung (4) einige zusätzliche, in den Verdampfungsraum (7) gerichtete Blasöffnungen (40) aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 14, gekennzeich­ net durch die folgenden Merkmale: Die einzelne Trocken­ luft-Zuführeinrichtung (6) hat wenigstens ein Düsenelement (55), das sich quer über die Materialbahnbreite erstreckt und das entlang seiner Längserstreckung einen Luftblas­ schlitz (58) oder eine Reihe von Luftblasöffnungen auf­ weist, ferner eine sich daran anschließende und ungefähr parallel zur Materialbahn (9) verlaufende Trockenluft-Füh­ rungsfläche (59) und eine die Trockenluft aufnehmende Ab­ luftkammer (60), die sich ebenfalls quer über die Material­ bahnbreite erstreckt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Strömungsrichtung der Trockenluft vom Düsenelement zur Abluftkammer der Bahnlaufrichtung entgegengerichtet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeich­ net, daß die Länge (a) der Trockenluft-Führungsfläche (59), gemessen parallel zur Bahnlaufrichtung, zwischen 50 und 150 mm, vorzugsweise zwischen 80 und 120 mm beträgt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtlänge aller Führungsflächen eines Kastens (4) mindestens 100 mm beträgt.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (b) zwischen der Trocken­ luft-Führungsfläche (59) und der Materialbahn (9) zwischen 10 und 70 mm, vorzugsweise zwischen 20 und 40 mm beträgt.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 19, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zumindest ein Teil der Trockenluft-Zu­ führeinrichtungen (4, 4′) durch Zwischenwände (54) in Zonen unterteilt ist, die quer zur Bahnlaufrichtung hintereinan­ der liegen, und daß die Abstände zwischen den Zwischenwän­ den in hintereinander angeordneten Zuführeinrichtungen (4, 4′) unterschiedlich sind.
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