DE3803845A1 - Klauenschaltkupplung in einem stufenwechselgetriebe - Google Patents
Klauenschaltkupplung in einem stufenwechselgetriebeInfo
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Description
Diese Erfindung betrifft eine Klauenschaltkupplung in einem
Stufenwechselgetriebe nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Solche Klauenschaltkupplungen sind z. B. als
Doppelklauenschaltkupplungen für Synchron- wie auch für
Klauengetriebe allgemein bekannt (Prospekt und Typenblatt
F 1/43 WH 8 57 007; F 43 239/RT 3326-1184).
Bei Klauenschaltkupplungen für die tieferen Gänge ist der
Durchmesser der Zahnräder größer als der Durchmesser der
Schiebemuffe, so daß die axiale Begrenzung der Schiebemuffe beim
Verschieben nach dem Ineinandergreifen der Kuppelzähne von der
Schiebemuffe und dem Kupplungskörper direkt am Zahnrad erfolgt.
Diese Lösung ist einfach und billig, weil kein zusätzlicher
Aufwand für den Anschlag nötig ist.
Bei Klauenschaltkupplungen für die höheren Gänge überragt die
Kuppelverzahnung des Kupplungskörpers jedoch die Laufverzahnung
des Zahnrades, so daß dieses als Anschlag für die Schiebemuffe
nicht zur Verfügung steht. Bei solchen Klauenschaltkupplungen ist
es bekannt z. B. dreimal am Umfang der Schiebemuffe jeweils eine
Zahnlücke zwischen zwei Kuppelzähnen nicht auszuführen, so daß
jeweils ein in Umfangsrichtung gesehen sehr dicker Zahn stehen
bleibt, der von zwei Zähnen der Kuppelverzahnung und der sonst
üblichen Zahnlücke gebildet wird. An beiden Stirnseiten muß dann
die Zahnlänge der Kuppelverzahnung vom Kupplungskörper
freigefräst werden, damit ein Anschlag für die angespitzten
Kuppelzähne des Kupplungskörpers entsteht. Bei hohen
Anforderungen ist in die Anschlagfläche noch eine stirnseitige
Kerbe eingearbeitet, die in der Fasson den angespitzten
Kuppelzähnen entspricht, weil ja jeweils ein Kuppelzahn des
Kupplungskörpers an jedem der z. B. dreimal vorgesehenen
Anschläge zur Anlage kommt.
Dies ist eine sehr aufwendige und teure Lösung, und infolge der
Begrenzung der axialen Verschiebung über nur drei Zähne schlägt
sich die Verzahnung ein, und es entstehen noch zusätzlich
Funktionsprobleme.
Es ist weiter bekannt, an allen Zähnen der Kuppelverzahnung des
Kupplungskörpers Anschläge in Richtung der Zahnhöhe und an dem
Ende vorzusehen, daß dem Zahnrad zugekehrt ist, damit wird jedoch
die Baulänge des Getriebes vergrößert, weil die Kuppelzähne
infolge der notwendigen Übertragbarkeit um die Breite der
Anschläge verlängert werden müssen. Darüber hinaus ist die
Bruchgefahr infolge der relativ scharfkantigen abgesetzten
Anschläge durch die entstehende Kerbwirkung sehr hoch.
Und schließlich ist es bekannt, die Zähne der Kuppelverzahnung an
der Schiebemuffe in der Länge der Kuppelverzahnung des
Kupplungskörpers in der Höhe zu reduzieren, so daß der mittlere
hohe Zahnbereich am Kupplungskörper, also unterhalb des
Grundkreises der Verzahnung anschlägt, wenn die Schiebemuffe
axial verschoben und der Muffenträger über die Schiebemuffe mit
dem Kupplungskörper des Zahnrades formschlüssig gekoppelt ist.
Durch die Reduzierung der Zahnhöhe wird die Übertragungsfähigkeit
der Kuppelverzahnung stark reduziert.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, eine
Klauenschaltkupplung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1
weiterzuentwickeln, so daß infolge eines Anschlages im Bereich
der Kuppelverzahnung von Schiebemuffe und Kupplungskörper zur
Begrenzung der axialen Verschiebung die Baulänge des Getriebes
sich nicht vergrößert, die Übertragungsfähigkeit nicht gemindert
wird, die Standfestigkeit sich erhöht und damit der Verschleiß
und die Bruchgefahr verringert und die Herstellkosten gesenkt
werden.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen vom
Anspruch 1 erfüllt.
Infolge der Anordnung der Anschläge an den Zahnflanken der
Kuppelzähne vom Kupplungskörper ist es möglich, diese Kuppelzähne
im Bereich des Anschlags zu verstärken und die Kuppelverzahnung
in der Schiebemuffe zu vereinfachen, weil keine Anschläge mehr
eingearbeitet werden müssen.
Da an jedem Zahn zwei Anschläge angeordnet sind, wird die
Anschlagfläche erheblich erhöht und damit der Verschleiß beim
Anschlag verringert.
Das Zusammenwirken der Anspitzung der Kuppelzähne von der
Schiebemuffe mit den im gleichen Winkel angeordneten
Anschlagflächen, die nahe dem Ende der Kuppelverzahnung vom
Kupplungskörper zum Zahnrad hin angeordnet sind, verlängert die
Baulänge des Getriebes nicht, weil die Anschlagbreite und die
Länge der Anspitzung in etwa gleich ist, so daß bei der Anlage
der Anspitzung an den beiden Anschlägen die abgerundete Spitze
selbst in der Ebene vom Zahnende liegt.
Infolge der günstigen Zahnform und der Gleichmäßigkeit aller
Zähne, die sich durch die Anordnung der Anschläge im Bereich der
Zahnflanken ergibt, ist eine spanlose Herstellung z. B. durch
Feinschmieden der Kuppelverzahnung vom Kupplungskörper relativ
kostengünstig möglich.
Die Erfindung ist nicht auf die Merkmalskombination der
Ansprüche beschränkt. Für den Fachmann ergeben sich weitere
sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten von Ansprüchen und einzelnen
Anspruchsmerkmalen aus der Aufgabenstellung.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand von
Zeichnungen und einem Ausführungsbeispiel erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Doppel-Klauenschaltkupplung mit im
Durchmesser größeren Kuppelzähnen an der
Schiebemuffe und am Kupplungskörper gegenüber
den zu kuppelnden Zahnrädern im Schnittbild;
Fig. 2 eine schematische Darstellung im Bereich der
Kuppelzähne von Schiebemuffe und Kupplungskörper
als Ausschnitt.
In der Doppelschaltkupplung und in Verbindung mit einer
Sperrsynchronisierung - Synchronring 8 - ist auf einer Welle 1
ein Muffenträger 2 z. B. über eine Mitnahmeverzahnung 11, 21
drehfest und durch Anschlag an einem Bund 12 der Welle 1 und über
einen Seegering 13 axial fest angeordnet. Über
Kuppelverzahnungen 22, 31 am Muffenträger 2 und an der
Schiebemuffe 3 ist diese drehfest und axial verschiebbar auf dem
Muffenträger gelagert und wird z. B. über federbelastete
Kugeln 23, die jeweils in Vertiefungen oder in einer Rille 33,
die sich in der Schiebemuffe 3 befinden, in der Mittelstellung
gehalten. Auf der Welle 1 sind noch Zahnräder 5 axial fest aber
drehbar gelagert, die über Kupplungskörper 4 und
Kuppelverzahnungen 41, 31, 22 mit dem Muffenträger 2 und damit
mit der Welle 1 trieblich verbunden werden können. Das zweite
Zahnrad 6 der Doppelschaltkupplung ist an eine zweite Welle 7
- z. B. der Eingangswelle des Getriebes - angeformt, so daß über
die Schiebemuffe 3 und den Kupplungskörper 4, der diesem
Zahnrad 6 zugeordnet ist, beide Wellen 1, 7 verbindbar sind. Das
zweite Zahnrad 6 kann auch in gleicher Weise und auf der gleichen
Welle wie das bereits beschriebene Zahnrad 5 gelagert sein.
In Fig. 2 sind je zwei Kuppelzähne 41 von einem
Kupplungskörper 4 und ein Kuppelzahn 31 von der Schiebemuffe 3
dargestellt, um die Ausführung und Funktion zu erläutern. Die
Kuppelzähne 31, 41 beider Bauteile sind in bekannter Weise zur
besseren axialen Fixierung zueinander in der gekuppelten Stellung
leicht konisch gehalten. Die Kuppelzähne 31 der Schiebemuffe 3
sind als Innenverzahnung und die Kuppelzähne 41 vom
Kupplungskörper 4 als Außenverzahnung völlig gleich also wie
dargestellt am Umfang verteilt. Alle Kuppelzähne 31 der
Schiebemuffe 3 haben noch eine Anspitzung 32, wobei der Winkel α
etwa 115° beträgt. Die Anspitzung kann besonders bei
Klauenschaltkupplungen in Verbindung mit
Sperrsynchronisiereinrichtungen - Synchronring 8 - auch
asymmetrisch angeordnet sein. An den Zahnflanken 43 sind
beidseitig noch Anschläge 42 so angeordnet, daß die axiale
Verschiebung der Schiebemuffe 3 über die Flächen 34 der
Anspitzung 32 der Schiebemuffe 3 und die Flächen 47 der
Anschläge 42 vom Kupplungskörper 4 begrenzt wird. Die
Anschläge 42 sind dabei im Bereich des Zahnradendes 45 der
Kuppelzähne 41 vom Kupplungskörper 4 so angeordnet, daß die meist
abgerundete Spitze der Anspitzung 32 von den Kuppelzähnen 31 der
Schiebemuffe 3 beim Anschlag der Schiebemuffe in der Ebene der
Zahnenden 45 liegt. Die axiale Erstreckung der Anschläge und der
Winkel, unter dem die Flächen 47 der Anschläge 42 geneigt sind,
wird also von der Form und dem Winkel α der Anspitzung 32 von der
Kuppelverzahnung der Schiebemuffe 3 bestimmt. Die Zahnbreite 48
im Bereich der Anschläge 42 wird durch das wirtschaftliche
Herstellverfahren der Verzahnung 41 bestimmt und sollte so
bemessen sein, daß die Anspitzung 32 der Schiebemuffe 3
beidseitig wenigstens eine 1 mm breite Anlage hat. Infolge der
Gleichmäßigkeit der Kuppelverzahnung 41 in Verbindung mit den
Anschlägen 42 und deren Anordnung an den Zahnflanken 43 der
Kuppelzähne 41 ist eine spanlose Herstellung vorrangig im
Feinschmiedeverfahren möglich.
Die Klauenschaltkupplung in Verbindung mit den Anschlägen 42
für die Schiebemuffe 3 wirkt wie folgt:
Bei einer Gangschaltung wird die Schiebemuffe 3 über einen nicht
dargestellten Gleitstein, der in der Führungsbahn 35 der
Schiebemuffe 3 gelagert ist, aus der gezeichneten Neutrallage,
z. B. nach rechts, verschoben. Besteht zwischen der Welle 1 und
dem Zahnrad 5 eine Drehzahldifferenz, wird diese axiale
Verschiebung durch die Sperrzähne 81 begrenzt. Dabei kommt eine
Fläche 34 der Anspitzung 32 von je einem Kuppelzahn 31 der
Schiebemuffe 3 an einer Sperrfläche 82 der Sperrzähne 81 zur
Anlage. Erst nach Abschluß der Synchronisierung, also bei
Gleichlauf von Welle 1 und Zahnrad 5 ist es möglich, die
Schiebemuffe 3 axial weiter zu bewegen, so daß die Zähne 31 der
Schiebemuffe mit den Flächen 34 der Anspitzung 32 an den
Flächen 47 der Anschläge 42 zur Anlage kommen. Infolge der
besonderen Gestaltung der Kuppelzähne 31 und 41 von der
Schiebemuffe 3 und dem Kupplungskörper 4 verbleibt die
Schiebemuffe in dieser Stellung selbsthemmend.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte
Doppelklauenschaltkupplung begrenzt, sondern es ist auch möglich,
daß die Schiebemuffe nur einseitig für die triebliche Kopplung
von nur einem Zahnrad mit einem Kupplungskörper zur Anwendung
kommt, und weiter ist es möglich, daß die Klauenschaltkupplung
auch ohne Sperrsynchronisierung, also ohne Synchronisierring 8
und Sperrzähnen 81, zur Anwendung gelangt.
- Bezugszeichen:
1 Welle
11 Mitnahmeverzahnung
12 Bund
13 Seegering
2 Muffenträger
21 Mitnahmeverzahnung
22 Kuppelverzahnung
23 Kugel
3 Schiebemuffe
31 Kuppelverzahnung (Innenverzahnung)
32 Anspitzung
33 Rille (Vertiefung)
34 Flächen der Anspitzung
35 Führungsbahn
4 Kupplungskörper
41 Kuppelverzahnung (Außenverzahnung)
42 Anschläge
43 Zahnflanke
44 Zahnlücken
45 Zahnende
46 Anspitzung
47 Fläche der Anschläge
48 Zahnbreite
5 Zahnrad
6 Zahnrad
7 zweite Welle
8 Synchronring
81 Sperrzähne
82 Sperrflächen
Claims (7)
1. Klauenschaltkupplung in Stufenwechselgetrieben mit einem
auf einer Welle (1) dreh- und axialfest gelagerten
Muffenträger (2) auf dem drehfest und axial verschiebbar eine
Schiebemuffe (3) angeordnet ist, die mit ihrer nach innen
gerichteten Kuppelverzahnung (31) in der gekuppelten Stellung in
einer nach außen gerichtete Kuppelverzahnung (41) eines
Kupplungskörpers (4) eingreift, der mit einem auf der Welle (1)
axial fest aber drehbar gelagerten Zahnrad (5) oder mit einem
auf einer zweiten Welle (7) fest angeordneten oder an diese
angeformten Zahnrad (6) fest verbunden ist, wobei im Bereich der
Kuppelverzahnungen (31, 41) zur Begrenzung der axialen
Verschiebung der Schiebemuffe (3) Anschläge (42) angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet, daß diese
Anschläge (42) an den Zahnflanken (43) der Kuppelverzahnung (41)
des Kupplungskörpers (4) angeordnet sind.
2. Klauenschaltkupplung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß an jedem Zahn der
Kuppelverzahnung (41) des Kupplungskörpers (4) zwei
Anschläge (42) angeordnet sind.
3. Klauenschaltkupplung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Flächen (47) der
Anschläge (42) von zwei benachbarten Kuppelzähnen (41), die in
einer Zahnlücke (44) angeordnet sind, einen Winkel (α)
einschließen, der dem Winkel (α) der Anspitzung (32) an den
Kuppelzähnen (31) der Schiebemuffe (3) entspricht.
4. Klauenschaltkupplung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anspitzung (32) der
Kuppelzähne (31) der Schiebemuffe (3) ca. 115° beträgt.
5. Klauenschaltkupplung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Flächen (47) der
Anschläge (42) an den Kuppelzähnen (41) des Kupplungskörpers (4)
im Bereich des Zahnendes (45), das dem Zahnrad (5) benachbart so
angeordnet ist, daß der Kuppelzahn (31) der Schiebemuffe (3) mit
der Spitze seiner Anspitzung (32) in der gekuppelten Stellung
etwa in der Ebene dieses Zahnendes (45) liegt.
6. Klauenschaltkupplung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kuppelzähne (41) des
Kupplungskörpers (4) einschließlich der Anspitzung (46) und
der Anschläge (42) spanlos hergestellt werden.
7. Klauenschaltkupplung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kuppelzähne (41) im
Feinschmiedeverfahren hergestellt werden.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19883803845 DE3803845A1 (de) | 1987-02-18 | 1988-02-09 | Klauenschaltkupplung in einem stufenwechselgetriebe |
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19883803845 DE3803845A1 (de) | 1987-02-18 | 1988-02-09 | Klauenschaltkupplung in einem stufenwechselgetriebe |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3803845A1 true DE3803845A1 (de) | 1988-09-01 |
Family
ID=25852629
Family Applications (1)
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DE19883803845 Ceased DE3803845A1 (de) | 1987-02-18 | 1988-02-09 | Klauenschaltkupplung in einem stufenwechselgetriebe |
Country Status (1)
Country | Link |
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8131 | Rejection |