DE3800754A1 - Sitz fuer einen buerostuhl od. dgl. mit einem insbesondere durch koerpergewichtsverlagerung verstellbaren sitz- und rueckenteil - Google Patents
Sitz fuer einen buerostuhl od. dgl. mit einem insbesondere durch koerpergewichtsverlagerung verstellbaren sitz- und rueckenteilInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Sitz der im Oberbegriff des Anspruchs 1 defi
nierten Gattung.
Sitze mit insbesondere durch Körpergewichtsverlagerung verstellbaren Sitz
und/oder Rückenteilen sind bereits in einer Vielzahl von Ausführungsformen
bekannt (DE-AS 12 85 709 und 20 26 929, DE-PS 8 54 421, 29 31 072 und
33 13 677, WO 83/03 957 und 85/04 084) und werden vor allem an Bürostühlen,
Kraftfahrzeugsitzen od. dgl. angewendet.
Meistens wird durch Mehrgelenkgetriebe oder Kurvensteuerung eine Druckkraft
in der Weise auf die Sitz- und Rückenteile umgelenkt, daß die Rückenteile mit
einer bestimmten Kraft an den Rücken des Benutzers gedrückt werden. Vorteile
derartiger Vorrichtungen gegenüber Systemen mit automatischer Rückstellung
der Rückenteile mittels Federkraft sind darin zu sehen, daß sich die Kraftver
hältnisse selbsttätig den unterschiedlichen Körpergewichten anpassen, so daß
das Einstellen der Rückstellkraft nicht nötig ist, und daß sich die Rückstell
kraft proportional zu Winkelveränderungen der Rückenteile erhöht. Unterschied
lich schwere Personen werden daher in jeder Winkelstellung des Rückenteils
sicher abgestützt.
Die bekannten Systeme mit automatischer Rückführung der Rückenteile sind
allerdings mit Zwangssteuerungen zwischen den Sitz- und Rückenteilen verse
hen, welche nur einen festgelegten Bewegungsablauf zulassen. Ein individueller
Bewegungsablauf ist bei diesen Lösungen daher nicht möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Sitz der eingangs bezeichneten
Gattung mit einfachen Mitteln so zu gestalten, daß die Neigungen der Sitz
und Rückenteile durch Körpergewichtsverlagerung des Benutzers innerhalb eines
weiten Bereichs sowohl individuell als auch relativ zueinander frei gewählt
werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale des An
spruchs 1.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß die Neigungswinkel des Sitzteils
und des Rückenteils relativ zueinander weitgehend frei wählbar sind und der
Sitz zusätzlich bei einer vorgewählten Relativstellung des Sitzteils zum Rücken
teil auch als Ganzes zwischen zwei extremen Stellungen praktisch stufenlos hin
und hergeschwenkt werden kann. Außerdem kann zwischen einer extrem auf
rechten Relativstellung bis hin zu einer Liegestellung eine Vielzahl von Zwi
schenpositionen hergestellt werden, so daß sich dem Benutzer eine große Bewe
gungs- und Wählfreiheit bietet.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteran
sprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung
an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in einer grob vereinfachten, schematischen Seitenansicht eine erste Aus
führungsform des erfindungsgemäßen Sitzes;
Fig. 2 schematisch eine Anzahl möglicher Sitzpositionen des Sitzes nach Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Vorderansicht einer zweiten Ausführungsform des
Sitzes mit einer gegenüber Fig. 1 veränderten Arretierungsvorrichtung;
Fig. 4 Einzelheiten der Schwenkmechanik des Sitzes nach Fig. 3;
Fig. 5 Einzelheiten der Schwenkmechanik nach Fig. 4 in auseinandergeschwenk
ter Darstellung;
Fig. 6 und 7 den Fig. 1 und 3 entsprechende Ansichten einer dritten Ausfüh
rungsform der Erfindung;
Fig. 8 schematisch eine vierte Ausführungsform der Erfindung als vergrößerter
Schnitt längs der Linie VIII-VIII der Fig. 7;
Fig. 9 und 10 Schnitte längs der Linien IX-IX und X-X der Fig. 8;
Fig. 11 und 12 in vereinfachten, der Fig. 8 entsprechenden Ansichten den Sitz
nach Fig. 8 bis 10 im verriegelten bzw. entriegelten Zustand und in verklei
nertem Maßstab;
Fig. 13 bis 16 den Fig. 6, 7, 8 und 10 entsprechende Ansichten einer fünften
Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 17 und 18 jeweils Schnitte längs der Linien XVII-XVII und XVIII-XVIII der
Fig. 16 im verriegelten bzw. entriegelten Zustand und in vergrößertem Maßstab;
Fig. 19 bis 23 in schematischen, teilweise der Fig. 2 entsprechenden Ansichten
verschiedene Sitz- und Liegepositionen sowie Einzelteile einer sechsten Ausfüh
rungsform der Erfindung;
Fig. 24 bis 26 in schematischen, im wesentlichen Fig. 8 und 15 entsprechenden
Ansichten mögliche Abwandlungen der Ausführungsformen nach Fig. 6 bis 18.
Nach Fig. 1 bis 3 ist als tragendes Element eines Bürostuhls ein Gestell 1 mit
beispieisweise fünf sternförmig angeordneten Armen vorgesehen, an deren
Enden Räder bzw. Rollen 2 drehbar befestigt sind. Von der Mitte des Gestells
1 ragt ein Rohr 3 vertikal nach oben, in dem eine Achse 4 eines U-förmigen
Trägers 5 drehbar und ggf. höhenverstellbar gelagert ist. Der Träger 5 weist
einen vorzugsweise senkrecht zur Achse 4 angeordneten Quersteg 5 a und zwei
an dessen Enden befestigte und vorzugsweise parallel zur Achse 4 angeordnete
Schenkel auf, die Tragarme 5 b und 5 c bilden, an deren freien Enden schema
tisch dargestellte Armlehnen 5 d starr befestigt sein können. Der Quersteg 5 a,
die Tragarme 5 b, 5 c und die Armlehnen 5 d sind vorzugsweise zu einem Teil
starr miteinander verbunden oder aus einem Stück hergestellt.
Der erfindungsgemäße Sitz ist am Träger 5 aufgehängt. Der Sitz besteht aus
einem Sitzteil 6 und einem Rückenteil 7, die an ihren hinteren bzw. unteren
Enden und vorzugsweise an beiden Seiten durch wenigstens ein erstes, frei
schwebend angeordnetes Gelenk 8 dreh- bzw. schwenkbar miteinander verbunden
sind, das z.B. eine das Rückenteil 7 durchragende Achse aufweist, deren beide
Enden in das Sitzteil 6 ragen. Die Breite des Sitzes ist etwas kleiner als der
Abstand zwischen den beiden Tragarmen 5 a, 5 b.
Das Sitz- und Rückenteil 6 bzw. 7 weisen an von der Drehachse des Gelenks 8
beabstandeten Stellen Tragelemente auf, die über Zwangsführungen beweglich
am Träger 5 aufgehängt sind. Die Zwangsführungen bestehen nach Fig. 1 z.B.
aus zwei Gelenkarmen 10 und 11. Dabei ist der Gelenkarm 10 einerseits durch
ein zweites Gelenk 12 dreh- bzw. schwenkbar mit dem Tragarm 5 b bzw. 5 c und
andererseits durch ein Tragelement in Form eines dritten Gelenks 13 dreh
bzw. schwenkbar mit dem Rückenteil 7 verbunden, wobei die Achse des Gelenks
13 oberhalb der Drehachse des Gelenks 8 (Fig. 1) liegt. Der Gelenkarm 11 ist
einerseits durch das zweite Gelenk 12 oder ein weiteres, jedoch dieselbe Dreh
achse aufweisendes Gelenk mit dem Tragarm 5 b bzw. 5 c und andererseits
durch ein Tragelement in Form eines vierten Gelenks 14 dreh- bzw. schwenkbar
mit dem Sitzteil 6 verbunden, wobei die Drehachse des Gelenks 14 gemäß Fig.
1 zwischen der Drehachse des Gelenks 8 und dem freien Vorderende des Sitz
teils 6 angeordnet ist. Vorzugsweise sind auf jeder Seite des Sitzes jeweils
identische Gelenke 12, 13 und 14 und Gelenkarme 10 und 11 vorgesehen. Dabei
sind jeweils die zweiten Gelenke 12 an einem zugeordneten Tragarm 5 b bzw.
5 c ortsfest, d.h. unverschieblich fixiert, so daß auf beiden Seiten der Sitze
jeweils aus den Gelenken 8, 12, 13 und 14 bestehende Gelenkvierecke gebildet
sind, wobei jeweils das Gelenk 12 einen räumlich fixierten Drehpunkt darstellt,
um den sich die beweglichen Teile der Sitzmechanik in vielfältiger Weise
bewegen können. Da die Gelenkvierecke auf beiden Seiten des Sitzes spie
gelbildlich ausgebildet sein können, werden nachfolgend nur das in Fig. 1
dargestellte Gelenkviereck und dessen Funktion beschrieben.
Das Gelenk 8 besitzt im Ausführungsbeispiel einen Abstand von 200 mm von
der Oberfläche des noch ungepolsterten Sitzteils 6 bei horizontaler Anordnung
desselben und bei vertikaler Anordnung des Rückenteils 7. Die Abstände zwi
schen den Drehachsen der Gelenke 12 und 13 betragen ca. 170 mm, die Ab
stände zwischen den Drehachsen der Gelenke 12 und 14 ca. 190 mm, die
Abstände zwischen den Drehachsen der Gelenke 8 und 14 ca. 170 mm und die
Abstände zwischen den Drehachsen der Gelenke 8 und 13 ca. 150 mm. Alle
diese Abstände haben sich in ergonomischer Hinsicht als günstig erwiesen,
können aber auch in gewissen Grenzen variiert werden.
Um ein Überknicken des Rückenteils 7 bei extremer Liegeposition zu verhin
dern, weist dieses einen Anschlag 15 auf, der mit dem Sitzteil 6 zusammen
wirkt und einen maximalen Winkel von 180° zwischen diesem und dem Rücken
teil zuläßt.
Die mittels der Gelenkvierecke möglichen Einstellungen des Sitzteils 6 und des
Rückenteils 7 sind schematisch in Fig. 2 für eine Vielzahl unterschiedlicher
Sitzpositionen dargestellt. Diese Sitzpositionen sind dadurch möglich, daß die
Achsen der Gelenke 13 und 14 jeweils für sich oder auch beide in Kombination
längs Zylinderflächen bewegt werden können, deren Achsen mit der Drehachse
des zweiten Gelenks 12 übereinstimmen. Die Gelenkarme 10 und 11 stellen
dabei Zwangsführungen dar, die die Radien für die Kurvenbewegungen der
Gelenke 13 und 14 festlegen. Dagegen ist das Gelenk 8 frei schwebend gehal
ten, weswegen auch jeweils eines der Gelenke 13, 14 festgehalten und nur das
andere bewegt werden kann. Durch Arretierung der Gelenke 13 und 14 können
die Rücken- bzw. Sitzteile 7 bzw. 6 auch räumlich fixiert werden.
Um den Gelenkarmen 10, 11 auch eine seitliche Führung zu geben und die
verschiedenen Sitzpositionen nach Fig. 2 auf einfache Weise arretieren zu
können, sind die Gelenkarme 10, 11 zusätzlich am Träger 5 geführt. Bei der
Ausführungsform nach Fig. 1 sind hierzu die Gelenkarme 10 bzw. 11 mit Befe
stigungsarmen 16 bzw. 17 starr verbunden, die in Fig. 1 rein schematisch
dargestellt sind. Der Befestigungsarm 16 ist mit dem Gelenkarm 10 verbunden,
in Richtung des Gelenkarms 11 erstreckt und kreisförmig ausgebildet. Der
Befestigungsarm 17 ist mit dem Gelenkarm 11 verbunden, in Richtung des
Gelenkarms 10 erstreckt und kreisbogenförmig ausgebildet. In beiden Fällen
liegt der Mittelpunkt des Kreisbogens auf der Drehachse des zweiten Gelenks
12. Ist der Abstand zwischen den Befestigungsarmen 16, 17 entsprechend Fig. 1
relativ klein, können beide mit einem gemeinsamen, am Tragarm 5 b bzw. 5 c
befestigten Klemmorgan 18, z.B. einer Klemmschraube od. dgl., festgestellt
bzw. zur Veränderung der Sitzposition freigegeben werden, d.h. eine den
Zwangsführungen zugeordnete Arretierungsvorrichtung bilden, da sich die Ab
stände der verschiedenen Teile der Befestigungsarme 16, 17 von der Klemm
schraube 18 beim Herstellen der möglichen Sitzpositionen nicht ändern. Alter
nativ könnte jedem Befestigungsarm 16, 17 eine eigene Klemmschraube 18
zugeordnet sein.
Bei der aus Gründen der Stabilität und einfachen Herstellbarkeit bevorzugten
Ausführungsform, die in Fig. 3, 4 und 5 dargestellt ist, sind die Gelenkarme
10, 11 Teile je einer Scheibe 19 bzw. 20. In Fig. 4 sind schematisch die Ge
lenke 12, 13 und 14 und deren Verbindungspunkte mit den Scheiben 19, 20 an
gedeutet. Jede Scheibe 19, 20 weist ein Langloch in Form eines kreisbogen
förmigen Schlitzes 21 bzw. 22 auf, wobei die Drehachse des zweiten Gelenks
12 wiederum durch die Mittelpunkte der Bögen verläuft. Außerdem sind die
Radien der Kreisbögen der Schlitze 21 und 22 identisch. Beide Scheiben 19, 20
sind im übrigen so groß ausgebildet, daß sie bei allen erwünschten herstell
baren Sitzpositionen breitflächig aneinanderliegen. Der Tragarm 5 b bzw. 5 c
weist gemäß Fig. 3 und 4 ein beide Schlitze 21, 22 durchragendes Führungs
organ auf, das z.B. aus einem den Tragarm 5 c lose bzw. mit Paßsitz durchra
genden Bolzen 23 besteht, so daß das Gelenk 12, der Bolzen 23 und die Schei
ben 19 und 20 jeweils Zwangsführungen für die als Gelenke 13, 14 ausgebil
deten Tragelemente des Sitzes darstellen. Die Gelenke 8 sind wiederum frei
schwebend angeordnet.
Der Bolzen 23 weist einen außenliegenden Kopf 24 auf, der auf der Außenseite
eines dem Tragarm 5 c anliegenden Hebels 26 zu liegen kommt. An der Innen
seite des Tragarms 5 c liegt die Scheibe 20 und an deren lnnenseite die Schei
be 19 an, wobei der Bolzen 23 jeweils auch die Schlitze 21 und 22 durchragt.
Am freien Ende des Bolzens 23 ist ein Klemmorgan 25 befestigt, das zwischen
der Innenseite der Scheibe 19 und dem Sitz zu liegen kommt und zusammen
mit den Scheiben 19, 20 eine Arretierungsvorrichtung für die Zwangsführung
bildet. Am anderen Tragarm 5 b ist eine entsprechende Anordnung vorgesehen.
Das Klemmorgan 25 ist z.B. eine Mutter, die auf einen Gewindeabschnitt des
Bolzens 23 aufgedreht wird, so daß bei festgezogener Mutter die Scheiben 19,
20 mit Klemmsitz gegeneinander und gegen den Tragarm 5 c gedrückt werden,
wodurch die gerade vorhandene Sitzposition aufgrund der Klemmwirkung dieser
Teile arretiert ist. Nach Lösen des Klemmorgans 25 können die Scheiben 19,
20 mit Gleitsitz aneinander bzw. am Tragarm 5 c gleiten, was eine Änderung
der Sitzposition ermöglicht. Ein besonderer Vorteil der Scheiben 19, 20 und
Schlitze 21, 22 besteht darin, daß durch vorgewählte Bemessung der Länge der
Schlitze der Verstellbereich des Sitzes festgelegt werden kann, weil der Bolzen
23 in den extremen Sitzpositionen an wenigstens ein Ende der Schlitze 21, 22
anschlägt. Die Schlitzlänge legt daher gleichzeitig auch die extremen Positio
nen des Sitzteils 6 und des Rückenteils 7 fest.
Zur leichten Herstellung und Arretierung einer beliebigen Sitzposition durch
bloße Körpergewichtsverlagerung hat sich als günstig erwiesen, die Reibung
zwischen den Scheiben 19, 20 gering und die Reibung zwischen den Tragarmen
5 b, 5 c und den Scheiben 19, 20 bzw. zwischen diesen und dem Klemmstück 25
groß zu wählen. Dies wird am einfachsten dadurch erreicht, daß zwischen die
genannten Teile Unterlegscheiben mit entsprechend hohen oder niedrigen
Reibungskoeffizienten eingelegt werden.
Damit die im Einzelfall erwünschte Sitzposition mit einem einfachen Handhebel
ohne Verdrehung des Bolzens 23 bzw. des Klemmorgans 25 verändert werden
kann, weist die Arretierungsvorrichtung nach Fig. 3 auf beiden Seiten des
Sitzes jeweils den zweiarmigen Hebel 26 auf, der beispielsweise auf der Außen
seite der zugeordneten Tragarme 5 b, 5 c schwenkbar gelagert und parallel zu
diesen angeordnet ist. Sein einer Hebelarm wird von einem zwischen dem Kopf
24 und dem Tragarm 5 b, 5 c befindlichen Abschnitt des Bolzens 23 durchragt. In
einem mittleren Teil ist der Hebel 26 mittels einer Rolle 27 od. dgl. schwenk
bar am Tragarm 5 b, 5 c gelagert. An seinem anderen Hebelarm ist je ein Ende
eines Seils 28 befestigt, das zwischen den beiden Tragarmen 5 b 5, c bzw. Hebeln
26 erstreckt ist (Fig. 3).
Unter dem Seil 28 und auf dem Quersteg 5 a ist außerdem mittig eine vor
zugsweise als Blattfeder ausgebildete Feder 29 angeordnet, die das Seil 28,
z.B. ein Drahtseil, mit einer vorgewählten Kraft gespannt hält. Dadurch sind
die in Fig. 3 oberen Hebelarme der Hebel 26 und mit Ihnen die Köpfe 24 der
Bolzen 23 durch Federkraft nach außen vorgespannt, was eine gegenseitige Ver
klemmung der Scheiben 19, 20 an den Tragarmen 5 b, 5 c unter dem Einfluß der
Klemmorgane 25 zur Folge hat. Die Klemmorgane 25 können daher bei dieser
Ausführungsform beispielsweise auch als Sprengringe od. dgl. ausgebildet sein.
Die jeweilige Sitzposition wird somit durch Klemmung arretiert. Ist es er
wünscht, eine andere Sitzposition herzustellen, wird die Feder 29 mittels eines
Betätigungsmechanismus 30 gespannt, indem sie in Fig. 3 in die gestrichelt
angedeutete Lage gezogen wird. Dadurch wird das Seil 28 entspannt und die auf
die Hebel 26 wirkende Federkraft so stark reduziert, daß die Klemmwirkung
zwischen den Scheiben 19, 20 und den Tragarmen 5 b, 5 c weitgehend aufgeho
ben ist. Nach Freigabe des Betätigungsmechanismus 30 kehrt die Feder 29 in
ihre weitgehend entspannte Lage zurück, so daß die Arretierung wieder wirk
sam ist. Der Betätigungsmechanismus 30 enthält beispielsweise einen Bowdenzug
31, dessen Zugseil 32 einerseits an der Feder 29 (Fig. 3) und andererseits an
einem Bedienungshebel 33 befestigt ist, der in griffgünstiger Lage beispiels
weise an einer der Armlehnen 5 d (Fig. 1) schwenkbar gelagert ist. Dabei kann
durch nur teilweises Betätigen des Bedienungshebels 33 die Klemmkraft so do
siert werden, daß je nach Bedarf eine kleinere oder größere Kraft notwendig
ist, um die Sitzposition zu verändern.
Nach einer dritten Ausführungsform der Erfindung (Fig. 6 und 7), bei der glei
che Teile mit denselben Bezugszeichen wie in Fig. 1 bis 5 versehen sind, ist
die Achse 4 mit einem U-förmigen Träger 34 verbunden, der einen vorzugs
weise senkrecht zur Achse 4 angeordneten Quersteg 34 a und zwei an dessen
Enden befestigte und zweckmäßig parallel zur Achse 4 angeordnete Schenkel in
Form von vorzugsweise rahmenförmigen Seitenteilen 34 b und 34 c aufweist,
wobei der Quersteg 34 a, die Seitenteile 34 b und 34 c und die Achse 4 vorzugs
weise zu einem Teil starr miteinander verbunden oder aus einem Stück her
gestellt sind. Das Seitenteil 34 c ist halbringartig ausgebildet und weist ein
unteres, kreisbogenförmig geformtes Rahmenteil 35 auf, das sich beispielsweise
etwa über ein Drittel eines Kreises erstreckt. Das eine Ende des Rahmenteils
35 ist mit dem einen Ende eines Stegs 36 verbunden, der im wesentlichen
senkrecht zur Achse 4 verläuft und gleichzeitig als Armlehne ausgebildet sein
kann, während das andere Ende des Rahmenteils 35 über einen Steg 37 mit
dem anderen Ende des Stegs 36 verbunden ist. Das andere Seitenteil 34 b ist
entsprechend ausgebildet. Der obere, aus den Stegen 36, 37 gebildete Bereich
der Seitenteile 34 b, 34 c kann alternativ frei gestaltet oder auch weggelassen
werden.
Der gemäß Fig. 1 bis 5 ausgebildete Sitz weist an von den Gelenken 8 beab
standeten Stellen jeweils Tragelemente auf, die beispielsweise aus an beiden
Seiten des Sitzteils 6 vorgesehenen Zapfen 38 a, b und an beiden Seiten des
Rückenteils 7 angebrachten Zapfen 39 a, b bestehen die beispielsweise aus den
Enden von das Sitz- bzw. Rückenteil 6 bzw. 7 durchragenden Achsen oder
drehbaren Wellen 38 bzw. 39 bestehen, die parallel zur Drehachse des Gelenks
8 angeordnet sind. Die Zapfen 38 a, b ragen jeweils in kreisbogenförmig verlau
fende Schlitze 40, die in vorderen Abschnitten der bogenförmigen Rahmenteile
35 ausgebildet sind, während die Zapfen 39 a, b jeweils in kreisbogenförmig
verlaufende Schlitze 41 ragen, die in hinteren Abschnitten der Rahmenteile 35
ausgebildet sind. Die unteren Begrenzungen der Schlitze 40, 41 wirken dabei
als Steuerkurven für die auf ihnen aufliegenden und von ihnen geführten
Zapfen 38 a, b bzw. 39 a, b, deren Achsen im wesentlichen parallel zur Dreh
achse des Gelenks 8 angeordnet sind. Das Gelenk 8 ist wiederum frei schwe
bend angeordnet, so daß die Zapfen 38 a, b des Sitzteils 6 bei festgehaltenem
Rückenteil 7 beliebig in den Schlitzen 40 oder die Zapfen 39 a, b des Rücken
teils 7 bei festgehaltenem Sitzteil 6 beliebig in den Schlitzen 41 hin- und her
bewegt werden können. Auch eine kombinierte Bewegung sowohl des Sitz- als
auch des Rückenteils 6 bzw. 7 ist möglich. Das Rahmenteil 35 mit seinen
Schlitzen 40 und 41 stellt somit eine Zwangsführung für die als Zapfen 38 a, b
und 39 a, b ausgebildeten Tragelemente des Sitz- bzw. Rückenteils dar. Die
Zapfen 38 a, b und 39 a, b sind außerdem zweckmäßig zylindrisch ausgebildet
und daher in den Schlitzen 40 und 41 drehbar gelagert, damit sie sich beim
Einstellen des Sitz- bzw. Rückenteils auch drehen können. Analog zu Fig. 2
zeigt Fig. 6 drei unterschiedliche Stellungen, die das Sitz- bzw. Rückenteil 6
bzw. 7 einnehmen kann, mit durchgezogenen, punktierten bzw. gestrichelten
Linien. Die Länge des Verstellweges ist jeweils durch die Länge der Schlitze
40, 41 vorgegeben.
Eine der Ausführungsform nach Fig. 6 und 7 ähnliche Ausführungsform der
Erfindung ist in Fig. 8 bis 12 in Verbindung mit einer Arretierungsvorrichtung
dargestellt. Dabei sind die in Fig. 6 und 7 dargestellten Seitenteile 34 b, 34 c
bei sonst gleicher Anordnung durch Seitenteile 44 ersetzt, die zweiteilig aus
geführt sind und jeweils ein Außenteil 45 und ein Innenteil 46 aufweisen. Bei
de Seitenteile 44 und mit ihnen die Außen- und Innenteile 45 oder 46 sind
vorzugsweise halbringförmig und im übrigen spiegelbildlich ausgebildet. Jedes
Außenteil 45 weist ein kreisbogenförmiges Bodenteil 47 und ein senkrecht dazu
angeordnetes Führungsteil 48 auf, in dem sich an denjenigen Stellen, wo in
Fig. 6 und 7 die Schlitze 40, 41 angeordnet sind, entsprechend geformte Nuten
49 a und 49 b befinden.
Die in Fig. 6 und 7 als einfache Zapfen 38 a, b und 39 a, b dargestellten Trag
elemente sind hier als Zahnräder 52 a, 52 b ausgebildet, die an beiden Seiten
des Sitz- bzw. Rückenteils 6 bzw. 7 drehbar gelagert sind. Die Zahnräder 52 a, b
sind beispielsweise als Außenverzahnungen an den Enden von Wellen 53 ausge
bildet, die drehbar im Sitz- bzw. Rückenteil 6 bzw. 7 gelagert sind und mit
ihren Enden seitlich aus diesen herausragen. In die Zahnräder 52 a, b schließen
sich nach außen hin kurze zylindrische Führungszapfen 54 an. Die Länge der
Wellen 53 zwischen den beiden Seitenteilen 44 ist dabei so bemessen, daß die
Führungszapfen 54 in den Nuten 49 a, b zu liegen kommen. Gleichzeitig weisen
die Bodenteile 47 eine entsprechende Steuerkurve in Form einer Innenverzah
nung 55 a bzw. 55 b auf, in welche die Zahnräder 52 a, b eingreifen und die
längs Kreisbögen verlaufen, die den Kreisbögen, längs derer die Nuten 49 a, b
verlaufen, exakt entsprechen. Zum Verstellen des Sitzteils 6 bzw. Rückenteils 7
können daher die Zahnräder 52 a, b auf den entsprechenden Innenverzahnungen
55 a, b abrollen, wobei sich die Wellen 53 gleichzeitig im Sitzteil 6 bzw.
Rückenteil 7 drehen und die Führungszapfen 54 in den Nuten 49 a, b geführt
werden, deren Enden jeweils die Enden des möglichen Verstellbereichs fest
legen. Zur Verminderung der Reibung ist es dabei möglich, die Höhe der Nuten
49 a, b etwas größer zu wählen, als dem Durchmesser der Führungszapfen 54
entspricht. Die Führungszapfen 54 und Nuten 49 a, b verhindern im übrigen eine
ungewollte Demontage des Sitz- und Rückenteils. Die Verstellmechanismen für
das Sitzteil 6 und das Rückenteil 7 sind im wesentlichen identisch ausgebildet.
Als Arretierungsvorrichtung dient bei der Ausführungsform nach Fig. 8 bis 12
das Innenteil 46, das in Fig. 8 und 11 seine Arretierungsstellung einnimmt. Das
Innenteil 46 ist ebenfalls vorzugsweise halbringförmig und nach Art eines
Winkelprofils ausgeführt und mit einem seitlichen Führungsteil 57 sowie einem
Oberteil 58 versehen, das je eine der Innenverzahnung 55 a, b gegenüberlie
gende und zu dieser parallel angeordnete Innenverzahnung 59 a bzw. 59 b auf
weist. Das Führungsteil 57 liegt längs einer abgesetzten, im Führungsteil 48
des Außenteils 45 vorgesehenen Ausnehmung von außen an diesem an und kann
relativ zu diesem radial verschoben werden.
Normalerweise ist das Innenteil 46 mit Hilfe wenigstens einer Feder 60 od.
dgl., die in Fig. 8, 11 und 12 nur schematisch angedeutet ist und sich z.B.
zwischem dem Innenteil 46 und dem Außenteil 45 abstützt, in die aus Fig. 8
und 11 ersichtliche Arretierungsstellung vorgespannt, in welcher seine Innenver
zahnungen 59 a, b mit den Zahnrädern 52 a, b im Eingriff sind. In dieser Arre
tierungsstellung ist es daher unmöglich, daß Sitz- oder Rückenteil 6 bzw. 7 in
der einen oder anderen Richtung zu verstellen. Wird das Innenteil 46 dagegen
gegen die Kraft der Feder 60 etwas angehoben, wozu zwischen den oberen Ab
schnitten des Boden- bzw. Oberteils 47 bzw. 58 des Innen- bzw. Außenteils 46
bzw. 45 ein ausreichender Freiraum 61 (Fig. 8 und 10) vorgesehen ist, dann
werden seine Innenverzahnungen 59 a, b entsprechend Fig. 12 von den Zahnrä
dern 52 a, b abgehoben, so daß diese in der einen oder anderen Richtung auf
den Innenverzahnungen 55 a, b des Außenteils 45 abrollen können, wodurch sich
die jeweilige Lage des Sitz- und/oder Rückenteils 6 bzw. 7 entsprechend ver
ändert. Gleichzeitig kann die Feder 60 so ausgebildet sein, daß sie ein seitli
ches Wegziehen des Innenteils 46 vom Außenteil 45 verhindert.
Die in Fig. 8 bis 12 dargestellten Innenverzahnungen des Innen- und Außenteils
46 bzw. 45 können sich über die gesamte Länge der Boden- bzw. Oberteile 47
bzw. 58 oder auch nur jeweils über der Länge der Nuten 49 a, b entsprechende
Teilabschnitte erstrecken. Außerdem ist es möglich, die Feder 60 oder ggf.
zusätzliche Federn so zwischen dem Innenteil 46 und dem Außenteil 45 anzu
ordnen, daß das Innenteil 46 derart bewegt werden kann, daß jeweils nur die
Zahnräder 52 a des Sitzteils 6 oder 52 b des Rückenteils 7 freigegeben werden,
was eine unabhängige Verstellung des Sitz- und Rückenteils bei jeweils gleich
zeitiger Arretierung des anderen Teils ermöglicht. Schließlich wäre es auch
möglich, das Innenteil 46 zweiteilig auszubilden und das eine Teil dem Sitzteil
6, das andere Teil dagegen dem Rückenteil 7 zuzuordnen. Möglich wäre auch,
die Innenteile 46 wegfallen zu lassen und stattdessen z.B. die Rollbewegungen
der Zahnräder 52 a, b mit nicht dargestellten, z.B. im Sitzteil angeordneten
Mitteln wahlweise zu blockieren oder freizugeben.
Die Enden der Wellen 53, die drehbar im Sitz- bzw. Rückenteil gelagert sind,
können durch starre Achsen oder Zapfen ersetzt sein, die mit drehbar an ihnen
gelagerten Zahnrädern versehen sind.
Die Ausführungsform nach Fig. 8 bis 12 bringt den besonderen Vorteil mit sich,
daß das Sitz- bzw. Rückenteil 6 bzw. 7 jeweils an beiden seitlichen Enden
in einer Weise zwangsgeführt ist, daß die Wellen 53 od. dgl. aufgrund der Ver
zahnungen an ihren beiden Enden nicht verkippen oder verkanten können, wie
dies bei der aus Fig. 6 und 7 ersichtlichen Zwangsführung denkbar wäre.
Die Abstände der Zapfen 38 a, b und 39 a, b bzw. der Zahnräder 52 a, b bei den
Ausführungsformen nach Fig. 6 bis 12 von den Gelenken 8 können so gewählt
werden, wie für die Abstände zwischen den Gelenken 13 und 14 und den
Gelenken 8 der Ausführungsform nach Fig. 1 bis 5 angegeben ist. Die Radien
der Kreisbögen, längs derer die Schlitze 40, 41 bzw. Nuten 49 a, b verlaufen,
können dagegen entsprechend der Länge der Gelenkarme 10, 11 der Ausfüh
rungsform nach Fig. 1 bis 5 bemessen werden.
Gemäß einer fünften, in Fig. 13 bis 18 dargestellten Ausführungsform ist ein
vorzugsweise einstückig hergestellter U-förmiger Träger 64, der aus einem
Quersteg 64 a und zwei senkrecht dazu angeordneten, vorzugsweise rahmenför
migen Seitenteilen 64 b, 64 c besteht, entsprechend den anderen Ausführungs
formen auf der Achse 4 befestigt. Das Seitenteil 64 c ist halbringförmig ausge
bildet und weist ein unteres, vorzugsweise kreisbogenförmig geformtes Rah
menteil 65 auf, das z.B. aus einem Profilstab mit rechteckigem, quadratischem,
kreisrundem oder rohrförmigem Querschnitt besteht und sich z.B. etwa über ein
Drittel eines Kreises erstreckt. Das eine Ende des Rahmenteils 65 ist mit dem
einen Ende eines Stegs 66 verbunden, der im wesentlichen senkrecht zur Achse
4 verläuft und gleichzeitig als Armlehne ausgebildet sein kann, während das
andere Ende des Rahmenteils 65 über einen Steg 67 mit dem anderen Ende
des Stegs 66 verbunden ist. Das andere Seitenteil 64 b ist entsprechend ausge
bildet. Der obere, aus den Stegen 66, 67 gebildete Bereich der Seitenteile 64 b, c
kann alternativ frei gestaltet oder auch weggelassen werden.
Der gemäß Fig. 1 bis 5 ausgebildete Sitz weist an beiden Seiten und an von
den Gelenken 8 beabstandeten Stellen jeweils Tragelemente auf, die beispiels
weise aus an beiden Seiten des Sitzteils 6 vorgesehenen Führungskörpern 68
und an beiden Seiten des Rückenteils 7 angeordneten Führungskörpern 69
bestehen. Diese Führungskörper 68, 69 sind starr an den Enden von drehbar im
Sitz- bzw. Rückenteil 6,7 gelagerten Achsen 70 bzw. 71 befestigt oder auch
drehbar auf starr im Sitz- bzw. Rückenteil 6, 7 gelagerten Achsen gelagert und
weisen jeweils einen Durchgang 68 a bzw. 69 a auf (Fig. 17, 18), der von einem
der Rahmenteile 65 durchragt ist.
Die Rahmenteile 65 sind an ihren Oberteilen mit Steuerkurven in Form von
Gleitflächen 72 und an ihren Unterseiten mit Außenverzahnungen 73 a, 73 b ver
sehen. Die Durchgänge 68 a, 69 a sind an ihren Oberseiten durch entsprechend
den Gleitflächen 72 geformte Gleitflächen 74 (Fig. 17) und an ihren Untersei
ten durch entsprechend den Außenverzahnungen 73 a, 73 b geformte Innenverzah
nungen 75 begrenzt, deren Abstand von den Gleitflächen 74 etwas größer als
der Abstand der Außenverzahnungen 73 a, b von den Gleitflächen 72 ist. Zwi
schen den Rahmenteilen 65 und den Führungskörpern 68, 69 sind außerdem in
Fig. 16 bis 18 schematisch angedeutete Federn 76 abgestützt, welche norma
lerweise, d.h. im unbelasteten Zustand des Sitzes, so auf die Führungskörper
68, 69 einwirken, daß deren lnnenverzahnungen 75 mit den Außenverzahnungen
73 a, b im Eingriff sind und daher eine Verriegelungsvorrichtung bilden, die
eine Verschiebung der Führungskörper 68, 69 auf den Rahmenteilen 65 unmög
lich macht (Fig. 17).
Wird der Sitz dagegen belastet, indem z.B. das Gewicht einer Person auf das
Sitz- und/oder Rückenteil 6, 7 und damit auf den Führungskörper 68 und/oder 69
einwirkt, hat dies eine Querbewegung des jeweiligen Führungskörpers 68, 69
zum Rahmenteil 65 zur Folge (Fig. 18). Dadurch wird die Innenverzahnung 75
des jeweiligen Führungskörpers 68, 69 von den Außenverzahnungen 73 a, b des
zugehörigen Rahmenteils 65 abgehoben, wodurch eine Entriegelung stattfindet,
so daß das Sitz- und/oder Rückenteil 6, 7 nun durch Parallelverschiebung der
Gleitflächen 72, 74 beliebig längs des Rahmenteils 65 verschoben werden kann.
Die Rahmenteile 65 mit ihren Gleitflächen 72 stellen somit einerseits eine
Zwangsführung für die als Führungskörper 68, 69 ausgebildeten Tragelemente
dar und bilden andererseits mit ihren Außenverzahnungen 75 eine Arretierungs
vorrichtung. Zusätzlich könnte eine nicht dargestellte weitere Arretierungsvor
richtung vorhanden sein, damit auch im belasteten Zustand eine Verriegelung
der gewählten Sitzposition möglich ist. Vorzugsweise werden allerdings die Fe
dern 76 und die Reibungsverhältnisse so gewählt, daß auch im belasteten Zu
stand eine Verstellung der Sitzposition nur mit einem gewissen Mindestaufwand
möglich ist und daher nicht jede geringfügige Körperbewegung eine Verstellung
der Sitzposition zur Folge hat. Außerdem sind vorzugsweise nicht dargestellte
Begrenzungsmittel vorgesehen, die wie bei den anderen Ausführungsformen den
möglichen Bewegungshub der Führungskörper 68, 69 auf den Rahmenteilen 65
begrenzen und z.B. aus an den Führungskörpern 68, 69 angebrachten und in
Nuten der Rahmenteile 65 eingreifenden Stiften bestehen oder umgekehrt.
Die aus Fig. 19 bis 23 ersichtliche sechste Ausführungsform der Erfindung
enthält entsprechend Fig. 1 bis 5 die durch wenigstens ein frei schwebend
angeordnetes Gelenk 8 verbundenen Sitz- und Rückenteile 6 und 7, die Gelenk
arme 10 und 11, die durch das wenigstens eine zweite Gelenk 12 mit den nicht
dargestellten Tragarmen 5 b bzw. 5 c verbunden sind, sowie die als Tragelemente
wirkenden dritten bzw. vierten Gelenke 13 und 14. Soweit die übrigen Teile
identisch zur Ausführungsform nach Fig. 1 bis 5 sind, wurden sie in Fig. 19 bis
23 der Einfachheit halber weggelassen.
Die sechste Ausführungsform unterscheidet sich von der nach Fig. 1 bis 5
dadurch, daß das Sitzteil 6 aus zwei durch das Gelenk 14 schwenkbar mitein
ander verbundenen Sitzteilabschnitten 6 a, 6 b und das Rückenteil 7 aus zwei
durch das Gelenk 13 schwenkbar miteinander verbundenen Rückenteilabschnitten
7 a, 7 b besteht. Dabei ist zweckmäßig das Gelenk 14 etwa im Anfangsbereich
der Oberschenkel und das Gelenk 13 etwa im Bereich der unteren Lendenwirbel
einer Person durchschnittlicher Größe angeordnet, so daß der Sitzteilabschnitt
6 b den größten Teil der Oberschenkel und der Rückenteilabschnitt 7 b den
größten Teil des Rückens abstützt und die Teile 6 a, 7 a im wesentlichen nur
eine Art von Sitzschale bilden.
Fig. 20 zeigt die einzelnen Teile vor ihrem Zusammenbau schematisch. Die
Sitz- bzw. Rückenteilabschnitte 6 a, 6 b, 7 a und 7 b weisen an ihren Enden und
an beiden Seiten z.B. jeweils Gelenkaugen 81 bis 86 auf, während die Gelenk
arme 10, 11 an ihren Enden z.B. jeweils mit Gelenkaugen 87 bis 90 versehen
sind. Alle diese Gelenkaugen sind in Fig. 20 schematisch durch große Kreise
angedeutet und durch Drehzapfen, durchgehende Achsen od. dgl. in der aus
Fig. 19 ersichtlichen Weise zu den Gelenken 13, 14 miteinander verbunden.
Außerdem weist der Sitzteilabschnitt 6 b an seinem dem Sitzteilabschnitt 6 a
zugewandten Ende wenigstens einen starr befestigten Hebelarm 91 und der
Sitzteilabschnitt 6 a einen über die Gelenkaugen 83 hinaus verlängerten starr
befestigten Hebelarm 92 auf, während entsprechend der Rückenteilabschnitt 7 b
an seinem dem Rückenteilabschnitt 7 a zugewandten Ende mit wenigstens einem
starr befestigten Hebelarm 93 und der Rückenteilabschnitt 7 a mit wenigstens
einem über die Gelenkaugen 84 hinausragenden starr befestigten Hebelarm 94
versehen ist. Die freien Enden der Hebelarme 91 bis 94 sind als Gelenkaugen
91 a bis 94 a ausgebildet, die in Fig. 20 als kleine Kreise angedeutet sind.
Schließlich sind Hebel 95 und 96 vorgesehen, die an ihren Enden mit weiteren,
ebenfalls durch kleine Kreise angedeuteten Gelenkaugen 95 a, b bzw. 96 a, b
versehen sind. Dabei sind mit Hilfe von nicht dargestellten Drehzapfen, durch
gehenden Achsen od. dgl. jeweils die Gelenkaugen 95 a mit den Gelenkaugen
91 a, die Gelenkaugen 95 b mit den Gelenkaugen 94 a, die Gelenkaugen 96 a mit
den Gelenkaugen 93 a und die Gelenkaugen 96 b mit den Gelenkaugen 92 a zu
weiteren Dreh- bzw. Schwenkgelenken verbunden, so daß sich die aus Fig. 19
ersichtliche Anordnung ergibt.
Über die Hebel 95 ist somit zusätzlich der Sitzteilabschnitt 6 b gelenkig mit
dem Hebelarm 94 des Rückenteilabschnitts 7 a und der Rückenteilabschnitt 7 b
gelenkig mit dem Hebelarm 92 des Sitzteilabschnitts 6 a verbunden. Dies hat
einerseits zur Folge, daß z.B. bei festgehaltenem Gelenkarm 11 bzw. Gelenk 14
eine Bewegung des Gelenkarms 10 bzw. des Gelenks 13 nicht nur die auch aus
Fig. 1 und 2 ersichtlichen Bewegungen des Sitz- bzw. Rückenteilabschnitts
6 a, 7 a bewirkt, sondern daß zusätzlich auch die Hebel 95, 96 eine relative Ver
schwenkung der Sitzteilabschnitte 6 a, 6 b bzw. der Rückenteilabschnitte 7 a, 7 b
zueinander um die Drehachsen der Gelenke 13 und 14 herbeiführen. Ent
sprechendes gilt, wenn der Gelenkarm 10 und das Gelenk 13 im Raum fixiert
bleiben und nur der Gelenkarm 11 bzw. das Gelenk 14 bewegt oder beide
Gelenkarme 10, 11 und damit auch beide Gelenke 13, 14 relativ zueinander
bewegt werden.
In Fig. 19 ist eine Position dargestellt, in welcher die Sitzteilabschnitte 6 a, 6 b
einerseits und die Rückenteilabschnitte 7 a, 7 b andererseits jeweils in derselben
Ebene liegen. Dabei sind die Längen der Hebelarme 91 bis 94 und der Hebel
95, 96 z.B. so gewählt, daß bei Vergrößerung des Winkels zwischem dem Sitz-
bzw. Rückenteilabschnitt 6 a, 7 a die Rückseiten der Rückenteilabschnitte 7 a, 7 b
einen allmählich größer werdenden stumpfen Winkel miteinander bilden. Wird
gleichzeitig der Gelenkarm 11 bzw. das Gelenk 14 in der aus Fig. 21 bis 23
ersichtlichen Weise bewegt, dann ergibt sich in der Liegestellung nach Fig. 23
der Vorteil, daß das Rückenteil 7 a, 7 b nicht in einer Ebene mit dem Sitzteil
6 a, 6 b liegt, sondern die Sitz- und Rückenteilabschnitte 6 a, 7 a eine deutlich
ausgeprägte Sitzschale bilden (Fig. 23) und der Rückenteilabschnitt 7 b zwar im
wesentlichen parallel, aber etwas höher als der Sitzteilabschnitt 6 b angeordnet
ist. Dies ermöglicht eine günstige Liegestellung in ergonomischer Hinsicht.
Außerdem kann, wie Fig. 21 bis 23 zeigen, beim Absenken des Rückenteils
7 a, 7 b ein gleichzeitiges Anheben der zur Auflage der Oberschenkel bestimm
ten Sitzteilabschnitte 6 b auf einfache Weise und ohne wesentliche Schwerpunkt
verlagerung vermieden werden. Abgesehen davon läßt sich jedoch mit einer
derartigen zusätzlichen Hebelmechanik auch jede beliebige andere Kombination
von Sitz- bzw. Liegestellungen einrichten.
Die anhand Fig. 19 bis 23 beschriebene Hebelmechanik läßt sich im übrigen
entsprechend auch bei den Ausführungsformen nach Fig. 6 bis 18 vorsehen, da
es für ihre Anwendung unwichtig ist, auf welche Weise die durch die Gelenke
13, 14 od. dgl. gebildeten Tragelemente getragen oder abgestützt sind. Außer
dem ist es möglich, wahlweise nur das Sitz- oder Rückenteil zweiteilig auszu
bilden und eines der beiden Teile über eine Hebelmechanik an das dann ein
teilige Rücken- bzw. Sitzteil zu koppeln.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt,
die sich auf vielfache Weise abwandeln lassen. Dies gilt beispielsweise für den
Träger 5, der auch auf einem starr montierten und nicht auf Rollen oder
Rädern 2 fahrbaren Gestell 1 befestigt sein könnte, aber auch im Hinblick auf
die anhand der Zeichnungen beschriebenen Formen für die Träger, Rahmenteile,
Zwangsführungen, Tragelemente, Arretierungsvorrichtungen und dgl., die insbe
sondere den jeweils gegebenen formalen Anforderungen angepaßt werden kön
nen, wenn auch die Ausführungsform nach Fig. 13 bis 18 als zur Zeit gün
stigste Lösung angesehen wird, weil sie wenige Teile benötigt, eine einfache
Konstruktion besitzt und eine selbsttätige Verriegelung und Entriegelung der
Sitz- und Rückenteile allein durch Körpergewichtsverlagerung ermöglicht, so
daß keine zusätzlichen Bedienungselemente hierfür vorgesehen werden brauchen.
lnsbesondere ist es möglich, die anhand der sechs Ausführungsbeispiele be
schriebenen Einzelteile und Baugruppen in vielfältiger Weise untereinander zu
kombinieren.
Die Sitz- und Rückenteile 6 bzw. 7 des beschriebenen Sitzes bestehen gemäß
Fig. 1 bis 23 aus plattenförmigen Bauteilen mit rechteckigen oder quadrati
schen Querschnitten, die durch die ersten Gelenke 8 miteinander verbunden
sind. Alternativ können beide Teile auch lediglich als Rohrrahmen od. dgl.
ausgebildet sein, die zur Halterung eines durchgehenden, flexiblen Sitz- und
Rückenlehnenelements dienen, dessen Oberfläche entsprechend den ergonomisch
gewünschten Bedingungen geformt ist. Etwaige Polsterungen od. dgl. sind in der
Zeichnung zur Vereinfachung der Darstellung weggelassen worden. Da die
Gelenke frei schwebend angeordnet sind, können sie alternativ durch Material
streifen od. dgl. aus einem flexiblen Material ersetzt werden.
Die Radien der Kreisbögen, längs derer die verschiedenen Tragelemente
zwangsgeführt werden, können entsprechend Fig. 6 bis 18 gleich groß oder ent
sprechend Fig. 1 bis 5 und 19 bis 23 unterschiedlich groß sein. Bei den Aus
führungsformen nach Fig. 6 bis 18 läßt sich dies beispielsweise entsprechend
Fig. 24 dadurch realisieren, daß Seitenteile 101 vorgesehen werden, die zwei
durch eine Stufe 102 verbundene Rahmenteile 103 a und 103 b aufweisen, die
beide längs Kreisbögen mit unterschiedlichen Radien verlaufen und beispiels
weise zur Führung der Führungskörper 68, 69 nach Fig. 13 bis 18 dienen. Ähn
lich könnten Seitenteile vorgesehen sein, die entsprechend Fig. 6 bis 12 aus
gebildet sind und deren Schlitze 40, 41 bzw. lnnenverzahnungen 55 a, b längs
Kreisbögen mit unterschiedlichen Radien verlaufen. Weiter wäre es möglich,
z.B. als Tragelemente für das Rückenteil 7 die Drehzapfen 39 a, b entsprechend
Fig. 6 und 7 oder die Zahnräder 52 b nach Fig. 8 bis 12 vorzusehen, so daß
dessen Schwenkachse konstruktionsbedingt in unmittelbarer Nähe der durch die
Zwangsführung festgelegten Bewegungsbahnen angeordnet sind, die Tragele
mente für das Sitzteil 6 dagegen aus Führungskörpern 68 entsprechend Fig. 13
bis 18 herzustellen, bei deren Anwendung die Schwenkachsen (Achsen 70) für
das Sitzteil 6 einen relativ großen Abstand von der durch die Zwangsführung
festgelegten Bahn (z.B. Gleitfläche 72) aufweisen können. Eine derartige An
ordnung ist in Fig. 25 schematisch anhand eines Rahmenteils 105 angedeutet,
dem ein das Rückenteil abstützendes Tragelement 106 mit einer im wesent
lichen in der Rahmenteilachse angeordneten Schwenkachse und ein das Sitzteil
abstützendes Tragelement 107 mit einer Schwenkachse 108 zugeordnet sind, die
einen relativ großen Abstand von der Rahmenteilachse aufweisen kann. Ähnli
che Verhältnisse ließen sich beispielsweise auch dadurch schaffen, daß von der
Ausführungsform nach Fig. 6 und 7 ausgegangen wird und gekröpfte oder ver
setzt angeordnete Zapfen 38 a, b bzw. 39 a, b vorgesehen werden. Fig. 26 zeigt
schließlich ein Ausführungsbeispiel, bei dem durch die Zwangsführungen für
Tragelemente 109 und 110 festgelegte Bahnen 111 und 112 nicht kreisbogen
förmig sind, sondern einen andersartigen Verlauf haben. Abgesehen davon ist es
möglich, z.B. den Schlitzen 40, 41 nach Fig. 6 und 7 eine unterschiedliche
Länge zu geben oder die bei den anderen Ausführungsformen vorgesehenen
Bahnen für die Zwangsführungen durch entsprechende Begrenzungsmittel unter
schiedlich lang zu wählen, damit sich unterschiedliche Verstellbereiche für die
Tragelemente der Sitz- bzw. Rückenteile ergeben.
Die Ausführungsformen nach Fig. 8 bis 16 sind weiter nicht auf die beschrie
benen Verzahnungen 55 a, b und 59 a, b einerseits bzw. 73 a, b und 75 ande
rerseits beschränkt. Diese können vielmehr auch durch Bremsflächen mit einem
ausreichend hohen Reibungswiderstand ersetzt sein, die beim Wirksamwerden
der Federn 60, 76 aufeinandergepreßt werden und dann weitere Verstellungen
der Sitz- oder Rückenteile verhindern.
Bei den Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 5 und 19 bis 23 ist es nicht un
bedingt erforderlich, daß die Gelenkarme 10, 11 um dieselbe, durch das Gelenk
12 repräsentierte Achse dreh- bzw. schwenkbar sind. Möglich wäre auch, die
Gelenkarme 10, 11 um unterschiedliche Achsen dreh- bzw. schwenkbar zu lagern.
Entsprechend können die Mittelpunkte der von den Steuerkurven der Ausfüh
rungsformen nach Fig. 6 bis 18 gebildeten Bewegungsbahnen, sofern es sich um
Kreisbahnen handelt, auf derselben Achse oder auch auf unterschiedlichen
Achsen liegen. Ein dichtes Beieinanderliegen oder Zusammenfallen dieser
beiden Achsen und das Anordnen beider Achsen in der Verlängerung der Ach
se 4 wird jedoch vorgezogen, weil es den Vorteil mit sich bringt, daß der Kör
perschwerpunkt des Benutzers in allen vorgesehenen Sitz- und Liegepositionen
im wesentlichen unverändert in der Achse 4 oder ihrer gedachten Verlängerung
angeordnet bleibt, wodurch eine hohe Standsicherheit des dargestellten Büro
stuhls erzielt wird. Dasselbe gilt während der zur Änderung der Sitz- oder Lie
geposition erforderlichen Körpergewichtsverlagerungen. Dabei ist weiter vor
teilhaft, daß die Rückenlehne stets am Rücken des Benutzers anliegt, jede Po
sition arretiert werden kann und der Körperschwerpunkt sich über die Mit
telsäule (Achse 4) des Bürostuhls selbsttätig einpendeln kann.
Die anhand Fig. 19 bis 23 beschriebene Ausführungsform zeigt nur den schema
tischen Aufbau der Hebelmechanik, wobei die Längen der Hebel 95, 96 und
Hebelarme 91 bis 94 und die Winkel zwischen den Abschnitten 6 a, 6 b bzw. 7 a, 7 b
und den Hebelarmen 91 bis 94 nur vereinfacht und beispielhaft dargestellt
sind. Für diese Längen und Winkel bestehen tatsächlich zahlreiche Variations
möglichkeiten, und sie werden vorzugsweise sorgfältig aufeinander abgestimmt,
um dem natürlichen Bewegungsablauf des menschlichen Körpers zu folgen bzw.
Rechnung zu tragen. Da die Hebel 95 und 96 vorwiegend auf Zug beansprucht
werden, ist es möglich, sie nicht aus starren, sondern aus flexiblen Materialien,
z.B. Stahlseilen, herzustellen. außerdem ist es nicht erforderlich, die Schwenk
achsen der Gelenke 13 und 14 einerseits und der Gelenke 81, 82 bzw. 85, 86
andererseits koaxial anzuordnen. Denkbar wäre vielmehr auch, die Gelenke
13, 14 separat und mit Abstand zu den Gelenken 81, 82 bzw. 85, 86 anzuordnen,
so daß die Gelenke 13 und 85, 86 einerseits bzw. 14 und 81, 82 andererseits um
mit Abstand angeordnete Achsen schwenkbar sind.
Claims (25)
1. Sitz für einen Bürostuhl od. dgl. mit je einem insbesondere durch Körperver
lagerung verstellbaren Sitz- und Rückenteil und mit einem Träger, wobei das
Sitzteil und das Rückenteil an einander zugewandten Enden durch wenigstens
ein erstes, eine erste Drehachse enthaltendes Gelenk schwenkbar miteinander
verbunden sind und an von der Drehachse beabstandeten Stellen Tragelemente
aufweisen, die über Zwangsführungen am Träger aufgehängt oder geführt und
längs durch die Zwangsführungen festgelegten Bahnen beweglich gelagert sind,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (8) frei schwebend angeordnet ist und
die Tragelemente unabhängig voneinander durch Zwangsführungen geführt sind.
2. Sitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die durch die Zwangsfüh
rungen festgelegten Bahnen aus Kreisbahnen bestehen.
3. Sitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelpunkte der
Kreisbahnen auf einer gemeinsamen Achse liegen.
4. Sitz nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kreisbahnen
unterschiedliche Radien aufweisen.
5. Sitz nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die gemeinsame
Achse in der Verlängerung einer den Träger (5, 34, 64) abstützenden Achse (4)
liegt und senkrecht zu dieser angeordnet ist.
6. Sitz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zwangsführungen aus wenigstens zwei Gelenkarmen (10, 11) bestehen, die durch
wenigstens ein zweites Gelenk (12) schwenkbar mit dem Träger (5) verbunden
sind, und daß jedes Tragelement aus einem das Sitz- bzw. Rückenteil (6, 7)
schwenkbar mit einem der Gelenkarme (10, 11) verbindenden dritten bzw. vier
ten Gelenk (13, 14) besteht.
7. Sitz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkarme (10, 11)
jeweils Teile von breitflächig aneinanderliegenden Scheiben (19, 20) sind.
8. Sitz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß jede Scheibe (19, 20)
einen Schlitz (21, 22) aufweist, der längs eines Kreisbogens verläuft, durch des
sen Mittelpunkt die Drehachse des zweiten Gelenks (12) geht, und daß der
Schlitz (21, 22) von einem am Träger (5) gehaltenen Führungsorgan durchragt
ist.
9. Sitz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsorgan ein
den Träger (5) lose durchragender Bolzen (23) ist.
10. Sitz nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
zweite Gelenk (12) ortsfest am Träger (5) fixiert ist.
11. Sitz nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß den
Zwangsführungen wenigstens eine Arretierungsvorrichtung zugeordnet ist.
12. Sitz nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Arretierungsvorrichtung an den Gelenkarmen (10, 11) vorgesehene Befestigungs
arme (16, 17) und ein diesen zugeordnetes Klemmorgan (18) aufweist, wobei
die Befestigungsarme (16, 17) längs eines Kreisbogens verlaufen, durch dessen
Mittelpunkt die Drehachse des zweiten Gelenks (12) geht.
13. Sitz nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierungsvorrich
tung den Bolzen (23) umfaßt, wobei der Bolzen (23) mit dem einen Hebelarm
eines zweiarmigen, schwenkbar am Träger (5) gelagerten, federnd vorgespannten
Hebels (26) verbunden ist, der das Klemmorgan (25) klemmend gegen die
Scheiben (19, 20) drückt.
14. Sitz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zwangsführungen aus wenigstens zwei Steuerkurven an wenigstens einem am
Träger (34, 64) fixierten Seitenteil (34 b, 34 c; 44; 64 b, 64 c) bestehen und jedes
Tragelement an einer der Steuerkurven zwangsgeführt ist.
15. Sitz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß am Träger (34) und an
den beiden Seiten des Sitz- und Rückenteils (6, 7) je ein Seitenteil (34 b, 34 c)
mit je zwei, von Steuerkurven begrenzten Schlitzen (40, 41) befestigt ist und
die Tragelemente aus in den Schlitzen (40, 41) geführten, am Sitz- bzw. Rük
kenteil (6, 7) vorgesehenen Zapfen (38 a, b bzw. 39 a, b) bestehen.
16. Sitz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß am Träger (34) und an
beiden Seiten des Sitz- bzw. Rückenteils (6, 7) je ein Seitenteil (44) mit
wenigstens je einer als Innenverzahnung (55 a, 55 b) ausgebildeten Steuerkurve
befestigt ist und die Tragelemente aus auf den Innenverzahnungen (55 a, 55 b)
geführten, am Sitz- bzw. Rückenteil (6, 7) vorgesehenen Zahnrädern (52 a, 52 b)
bestehen.
17. Sitz nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile (44)
zusätzlich mit Nuten (49 a, 49 b) versehen sind, die einen dem Verlauf der
Innenverzahnungen (55 a, 55b) entsprechenden Verlauf besitzen und Führungs
zapfen (54) aufnehmen, die an den Außenseiten der Zahnräder (52 a, 52 b)
ausgebildet sind.
18. Sitz nach Anspruch 11 und 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Seitenteile (44) aus je einem die Innenverzahnungen (55 a, 55 b) aufweisenden
Außenteil (45) und einem als Arretierungsvorrichtung für die Tragelemente
ausgebildeten Innenteil (46) bestehen und die Innenteile (46) mit den Zahnrä
dern (52 a, 52 b) in Eingriff bringbare Innenverzahnungen (59 a, 59 b) aufweisen.
19. Sitz nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenteile (46)
durch Federkraft in eine Verriegelungsstellung vorgespannt sind, in der die
Innenverzahnungen (59 a, b) mit den Zahnrädern (52 a, 52 b) im Eingriff sind.
20. Sitz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß am Träger (64) und an
beiden Seiten des Sitz- bzw. Rückenteils (6, 7) je ein Seitenteil (64 b, 64 c) mit
wenigstens je einer als Rahmenteil (65) ausgebildeten Steuerkurve befestigt ist
und die Tragelemente aus auf den Rahmenteilen (65) verschiebbar gelagerten
Führungskörpern (68, 69) bestehen.
21. Sitz nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungskörper
(68, 69) mit von den Rahmenteilen (65) durchragten Durchgängen (68 a, 68 b)
versehen sind, die auf wenigstens einer Seite von mit den Rahmenteilen (65)
zusammenwirkenden Gleitflächen (74) begrenzt sind.
22. Sitz nach Anspruch 11 und 21, dadurch gekennzeichnet, daß an den Unter
seiten der Rahmenteile (65) vorgesehene Außenverzahnungen (73 a, 73 b) und mit
diesen in Eingriff bringbare Innenverzahnungen (75) an ihnen zugeordneten, die
Durchgänge (68 a, 68 b) begrenzenden Wandungen der Führungskörper (68, 69)
eine Arretierungsvorrichtung für die Tragelemente bilden.
23. Sitz nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Außen- und Innen
verzahnungen (73 a, b; 75) bei unbelastetem Sitz- bzw. Rückenteil (6, 7) durch
Federkraft im Eingriff gehalten und durch Belastung des Sitz- bzw Rückenteils
(6, 7) außer Eingriff bringbar sind.
24. Sitz nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das
Sitz- bzw. Rückenteil (6, 7) und die zugehörigen Führungskörper (68, 69) um
von den Gleitflächen (74) beabstandete Achsen (70, 71) relativ zueinander ver
schwenkbar sind.
25. Sitz nach einem der Ansprüche 6 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das
Sitzteil (6) aus zwei schwenkbar miteinander verbundenen Sitzteilabschnitten
(6 a, 6 b) und das Rückenteil (7) aus zwei schwenkbar miteinander verbundenen
Rückenteilabschnitten (7 a, 7 b) besteht, wobei der eine Sitzteilabschnitt (6 a)
durch das Gelenk (8) schwenkbar mit dem einen Rückenteilabschnitt (7 a) ver
bunden ist und wobei zusätzlich der eine Sitzteilabschnitt (6 a) über eine Hebel
mechanik (92, 92 a, 93, 93 a, 96) mit dem anderen Rückenteilabschnitt (7 b)
und/oder der eine Rückenteilabschnitt (7 a) über eine Hebelmechanik (91, 91 a,
94, 94 a, 95) mit dem anderen Sitzteilabschnitt (6 b) derart gelenkig verbunden
ist, daß eine relative Verschwenkung der einen Sitz- bzw. Rückenteilabschnitte
(6 a, 7 a) zueinander eine vorgewählte relative Verschwenkung auch der beiden
Sitzteilabschnitte (6 a, 6 b) und/oder der beiden Rückenteilabschnitte (7 a, 7 b)
zueinander zur Folge hat.
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