Hintergrund der Erfindung
Gebiet der Erfindung
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Tintenstrahl-
Aufzeichnungsvorrichtung, insbesondere auf eine Tintenstrahl-
Aufzeichnungsvorrichtung, die mit einer Reinigungsvorrichtung
zur Entfernung von Tinte, Wassertröpfchen etc. ausgerüstet
ist, und die auf der Tintenauslaßfläche des
Aufzeichnungskopfes gelagert ist.
Relevanter Stand der Technik
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In der Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung kann sich
Niederschlag in der Nähe der Tintenauslaßöffnungen bilden,
z.B. auf einer Oberfläche, in der die Öffnungen vorgesehen
sind, abhängig von der Temperatur und anderen Bedingungen des
Aufzeichnungskopfes und der umgebenden Atmosphäre, aufgrund
einer hohen Feuchtigkeit, die durch Verdampfen von Wasser
erzeugt wird, das in der Tinte und dem Aufzeichnungsmedium
enthalten ist.
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Ebenso kann die Tintenauslaßfläche von der Tinte feucht
werden, die vom Aufzeichnungsmediuin zurückprallt.
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Eine solche Niederschlags- oder Feuchtigkeitserscheinung wird
mehr bemerkt, wenn ein Fixierheizgerät zur Beschleunigung der
Fixierung des auf dein Auszeichnungsmedium aufgezeichneten
Bildes verwendet wird, oder im Falle einer hohen Punktdichte.
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Ein solcher Niederschlag oder ein solches Anfeuchten ruft eine
unebene Ablagerung der Wassertröpfchen auf der
Tintenauslaßfläche hervor. Somit werden die ausgelassenen
Tintentröpfchen ungleichmäßig versetzt und führen zu
Schwankungen in der Auslaßrichtung, der Auslaßgeschwindigkeit
oder ihrer Partikelgröße. Dabei wird unter Umständen die
Qualität des erhaltenen Bildes herabgesetzt. Ebenso
erleichtert die Befeuchtung der Tintenauslaßfläche die
Ablagerung von Papiermehl oder Staub und somit wird die
Qualität des aufgezeichneten Bildes herabgesetzt.
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Als eine Gegenmaßnahme für solche Erscheinungen wurde das
Reinigen der Tintenauslaßfläche zu geeigneten Zeitpunkten
eingeführt, um einen solchen Niederschlag oder eine solche
Anfeuchtung zu entfernen. In der US Patentschrift Nr. 4 364
065 ist ein Wischmechanismus offenbart, der ein Blatt als
Reinigungsvorrichtung verwendet.
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Die Figuren 1 A bis 1 C zeigen schematische Draufsichten eines
herkömmlichen Ausführungsbeispiels einer Wischvorrichtung, die
ein Blattbauteil verwendet, das aus Silikongummi oder
Butylgummi zusammengesetzt ist und als Reinigungsvorrichtung
geeignet ist.
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In diesen Zeichnungen ist ein Aufzeichnungskopf 20 gezeigt,
der gegenüber der Aufzeichnungsfläche eines
Aufzeichnungsmediums 33 angeordnet ist, das beispielsweise ein
Blatt Papier oder eine Kunststoffolie sein kann, und der mit
Düsen für den Tintenauslaß versehen ist. Ein Träger 16, der
den Aufzeichnungskopf 20 trägt, ist mit einem Teil eines
Antriebsriemens 18 verbunden und ist durch zwei parallele
Führungsriemen 19 A, 19 B gleitfähig gelagert, so daß sich der
Aufzeichnungskopf 20 über die gesamte Breite des
Aufzeichnungsblattes 33 hin- und herbewegen kann.
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Eine Auslaßwiederherstellvorrichtung 26 für den
Aufzeichnungskopf ist an einer Stelle gegenüber einem Ende des
Bewegungspfades des Aufzeichnungskopfs 20 angeordnet,
beispielsweise in seiner Ruheposition. Diese
Auslaßwiederherstellvorrichtung 26 wird durch einen nicht
dargestellten Motor und einen Übertragungsmechanismus
aktiviert, wobei der Aufzeichnungskopf 20 abgedeckt wird. In
der Kombination mit dem Abdecken des Aufzeichnungskopfs 20 mit
einem Abdeckelement 20A der Auslaßwiederherstellvorrichtung
26, wird Tinte durch eine geeignete Ansaugvorrichtung, die in
der Auslaßwiederherstellvorrichtung 26 vorgesehen ist,
angesaugt, oder es wird Tinte durch eine geeignete
Druckvorrichtung, die im Tintenversorgungskanal des
Aufzeichnungskopfes 20 unter Druck gesetzt, wodurch klebrige
Tinte aus den Auslaßöffnungen mit Gewalt entfernt wird, und
somit der Auslaß wiederhergestellt ist. Ebenso schützt das
Abdecken die Auslaßöffnungen des Aufzeichnungskopfes,
beispielsweise nachdem ein Aufzeichnungsbetrieb beendet ist.
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Ein Blatt 31, das ein Reinigungselement darstellt und
beispielsweise aus Silikongummi zusammengesetzt ist, ist an
einer Seite der Kopfwiederherstellvorrichtung 26 angeordnet.
Das Blatt 31 ist gleichmäßig auf beiden Seiten durch ein
Blattlagerbauteil 31A mit einem einseitig freitragenden
Mechanismus getragen, und wird durch einen nicht dargestellten
Motor und einen Übertragungsmechanismus in der
Kopfwiederherstellvorrichtung 26 bewegt, wobei es in der Lage
ist, mit der Tintenauslaßfläche des Aufzeichnungskopfes 20 in
Eingriff zu sein. Das Blatt 31 dient dazu in einem geeigneten
Zeitpunkt während des Aufzeichnungsbetriebes des
Aufzeichnungskopfes 20 oder nach der Auslaßwiederherstellung
durch die Auslaßwiederherstellvorrichtung 26 in den
Bewegungsweg des Aufzeichnungskopfes 20 hineinzuragen und
dadurch Tintentröpfchen, Wassertröpfchen oder andere
Fremdstoffe auf der Tintenauslaßfläche des Kopfes 20 in ihrer
hin- und hergehenden Bewegung wegzuwischen.
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Im Folgenden wird der Reinigungsbetrieb auf der Grundlage der
vorstehend genannten Konstruktion erklärt.
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Figur 1A zeigt ein Gehäuse, in dem sich der Aufzeichnungskopf
20 nach dem Aufzeichnungsbetrieb in eine Richtung A zur
Ruheposition hin bewegt, wobei sich die
Kopfwiederherstellvorrichtung 26 und das Blatt 31 in einem aus
dem Bewegungspfad des Aufzeichnungskopfes zurückgezogenen
Zustand befindet.
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Figur 1B zeigt einen Zustand, in dem der Aufzeichnungskopf 20
in der Ruheposition gestoppt ist und das Abdeckelement 26A der
Kopfwiederherstellvorrichtung 26 mit der Tintenauslaßfläche
des Kopfs 20 in Eingriff ist. Dies wird durch eine Bewegung
des Abdeckelements 26A in eine Richtung B erreicht. Das Blatt
31 bewegt sich mit der Kopfwiederherstellvorrichtung 26, aber
es bewegt sich nicht gegenüber der Vorrichtung 26.
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Figur 1C zeigt einen Fall, in dem der Aufzeichnungskopf 20 in
einer Richtung D von der Ruheposition zur Aufzeichnungs-
Startposition bewegt wird, und in dem das Abdeckelement 26A
der Kopfwiederherstellvorrichtung 26 aus dem Bewegungspfad des
Aufzeichnungskopfes 20 zurückgezogen ist. Andererseits bewegt
sich das Blatt 31 in einer Richtung C gegenüber der
Wiederherstellvorrichtung 26 und ragt somit in den
Bewegungspfad des Aufzeichnungskopfes 20 hinein.
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Deshalb berührt die Tintenauslaßfläche des Aufzeichnungskopfes
20 das Blattbauteil 31 und wird somit gereinigt.
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Der Reinigungsbetrieb durch das Blattbauteil 31 entfernt den
Niederschlag auf der Tintenauslaßfläche oder die Feuchtigkeit
davon, die durch vom Aufzeichnungsmedium zurückgeprallte Tinte
erzeugt wurde.
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Jedoch sind in einer solchen herkömmlichen Konstruktion
komplizierte Schritte gefordert, damit das Blattbauteil in den
Bewegungspfad des Aufzeichnungskopfes hineinragt und danach
zurückgezogen wird, und es ist ein komplexer Mechanismus dafür
notwendig.
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Dafür schlägt die Deutsche Offenlegungs-Patentschrift DE
3611666 A1 ein Verfahren zum Befestigen des Blatts in einen in
den Bewegungspfad des Aufzeichnungskopfs hineinragenden
Zustands an einer vorbestimmten Position vor, beispielsweise
in der Nähe der Ruheposition, wobei der Reinigungsbetrieb
durch Bewegung des Aufzeichnungskopfes erreicht wird.
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Nachdem die Versuche mit der Tintenstrahl-
Aufzeichnungsvorrichtung, die das vorstehend genannte
Verfahren verwendet, wiederholt wurden, fanden die Erfinder
heraus, daß das aufgezeichnete Bild nach verlängerter
Benutzung gestört wurde.
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Weitere Versuche offenbaren, daß diese Erscheinung prinzipiell
auf Grund einer Zustandsveränderung der Tintenauslaßfläche,
hervorgerufen durch den Kontakt zwischen der Oberfläche und
dem Blatt , auftritt.
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Genauer gesagt unterliegt die Tintenauslaßfläche des
Aufzeichnungskopfes gewöhnlich einer Oberflächenbehandlung zur
Erlangung einer gleichförmigen Benetzbarkeit für Tinte,
nämlich einer wasserabstoßenden Oberflächenbehandlung für
wäßrige Tinte, oder einer ölabstoßenden Oberflächenbehandlung
für ölige Tinte, wodurch Tintenablagerung auf der
Tintenauslaßfläche minimiert wird
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Wenn eine so behandelte Oberflächenschicht (Tintenabweisend
behandelt) durch den Kontakt mit dem Blatt in der Funktion
herabgesetzt ist, wird ein mangelhafter Tintenauslaß die
Folge sein, der zu einer Störung im Bild führt.
Zusammenfassung der Erfindung
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Unter Berücksichtigung des vorstehend genannten ist es Aufgabe
der Erfindung, eine Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung zu
schaffen, die in der Lage ist, die Herabsetzung der
Oberflächencharakteristik zu minimieren, die durch Verschleiß
der Tintenauslaßfläche, der aus dem Reinigungsbetrieb
resultiert, hervorgerufen wurde, und einen vereinfachenden
Reinigungsmechanismus, in dem der Hineinschreibe- und
Zurückziehbetrieb des Reinigungsbauteils eleminiert wird.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Tintenstrahl-
Aufzeichnungsvorrichtung zu schaffen, die mit einem
Reinigungsbauteil zum Reinigen der Umgebung der
Tintenauslaßöffnungen des Aufzeichnungskopfes versehen ist,
und die mit einer Reguliervorrichtung zur Veränderung der
Reinigungskraft des Reinigungsbauteils gemäß der Wischrichtung
versehen ist.
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Eine noch weiter Aufgabe der Erfindung ist es, eine
Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung zu schaffen, die in der
Lage ist, die Wischkraft auf der Tintenauslaßfläche des
Aufzeichnungskopfes gemäß der Wischrichtung zu verändern, und
dadurch den Niederschlag, die Anfeuchtung oder Staub durch
Wischen in eine vorbestimmte Richtung zu entfernen, jedoch den
Wischbetrieb in der anderen Richtung mit einer niedrigeren
Kraft durchzuführen, um einen unerwünschten Einfluß auf die
oberflächenbehandelte Schicht der Tintenauslaßfläche zu
vermeiden.
Kurze Beschreibungen der Zeichnungen
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Die Figuren 1A bis 1C zeigen schematische Draufsichten des
Reinigungsbetriebes mit einem herkömmlichen
Reinigungsmechanismus in einer Tintenstrahl-
Aufzeichnungsvorrichtung.
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Die Figuren 2A bis 2C sind schematische Draufsichten, die den
Reinigungsbetrieb mit einem Reinigungsmechanismus zeigen, der
ein erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt.
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Die Figuren 3A bis 3C sind schematische Draufsichten, die
einen Reinigungsbetrieb mit einem Reinigungsmechanismus
zeigen, der ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung
zeigt.
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Die Figuren 4A bis 4C zeigen schematische Draufsichten eines
Reinigungsbetriebes mit einem Reinigungsmechanismus, der ein
drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt.
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Die Figuren 5A bis 5C sind schematische Draufsichten, die
einen Reinigungsbetrieb mit einem Reinigungsmechanismus, der
ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt.
Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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Nun wird die Erfindung im Detail durch bevorzugte
Ausführungsbeispiele, die in den beigefügten Zeichnungen
gezeigt sind, erklärt. Jedoch ist die vorliegende Erfindung
nicht auf solche Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern sie
kann verändert werden, solange die Aufgabe der Erfindung
erreicht wird.
Erstes Ausführungsbeispiel
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Die Figuren 2A bis 2C sind Draufsichten einer Tintenstrahl-
Aufzeichnungsvorrichtung, die ein erstes erfindungsgemäßes
Ausführungsbeispiel darstellen, die Reinigungsoperationen
darstellen, die zu denen aus den Figuren 1A bis 1C gleich
sind, wobei die gleichen Bauteile wie in den Figuren 1A bis 1C
mit denselben Bezugszeichen versehen sind und nicht weiter
erklärt werden. Die Figuren 3A bis 3C, 4A bis 4C und 5A bis 5C
sind ebenso gleiche Zeichnungen.
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In den Figuren 2A bis 2C ist die Wischvorrichtung, die eine
von bevorzugten Reinigungsvorrichtungen ist, aus einem
Wischblatt 31 zusammengesetzt, das ein Reinigungselement
bildet, von dem ein Ende mittels eines Blatthalteelementes 31A
und eines Blattlängenregulierungselementes 31B geklemmt ist
und in einer einseitigen, freitragenden Konstruktion befestigt
ist. In dieser Konstruktion ist das
Blattlängenregulierungselement 31B, das beispielsweise aus
Hartgummi, Plastik oder Metall zusammengesetzt ist, auf der
Seite des Aufzeichnungsmediums 33, bezogen auf das Blatt 31,
angeordnet und erstreckt sich längs des Blattes 31 zu seiner
Mitte. Aufgrund der Anwesenheit der
Wischkraftreguliervorrichtung verändert sich die Länge des
biegsamen Arms des Blattes 31 entsprechend der Biegerichtung.
In dem vorliegendem Ausführungsbeispiel hat das aus
Silikongummi bestehende Blatt 31 eine Dicke von 0,1 bis 0,5 mm
und eine hervorstehende Länge X (vom Blatthalteelement 31A zum
vorderen Ende des Blattes 31) von 5 bis 10 mm, während der
hervorstehende Betrag Y (vom Blatthalteelement 31A zum
vorderen Ende des Regulierelementes) zwischen 2 und 6 mm
liegt, und eine überlappende Länge von Kopf und Blatt von 0,5
bis 1,5 mm hat. Jedoch können andere geeignete
Dimensionsbereiche übernommen werden.
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Jedoch ist es experimentell bestätigt, daß das Verhältnis Y
/ X unter Berücksichtigung der Haltbarkeit vorzugsweise gleich
oder höher als 0,2 ist. 0,5 oder höher ist bei weiterer
Betrachtung noch mehr zu bevorzugen, und am meisten zu
bevorzugen ist 0,7 oder höher. Als obere Grenze des
Verhältnisses ist vorzugsweise ein Wert, der einen großen Wert
von X-Y gibt, vorzugsweise um 0,95 unter Berücksichtigung der
Dicke des Blattes.
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Das Blatthalteelement 31A ist an der
Kopfwiederherstellvorrichtung 26 befestigt.
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Die Figur 2A zeigt einen Zustand, in dem sich der
Aufzeichnungskopf 20 in einer Richtung A zur Ruheposition hin
bewegt, beispielsweise nach einer Aufzeichnungsoperation. Das
Abdeckelement 26A der Kopfwiederherstellvorrichtung 26 ist vom
Bewegungspfad des Aufzeichnungskopfes 20 zurückgezogen, jedoch
ragt das Blatt 31 fest in den Bewegungspfad hinein. Somit
kommt die Tintenauslaßfläche des Aufzeichnungskopfes 20 in
Kontakt mit dem Wischblatt 31. Jedoch ist die Berührkraft sehr
schwach, da das Regulierelement 31B nicht in Funktion ist.
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Figur 2b zeigt einen Zustand, in dem der Aufzeichnungskopf in
der Ruheposition gestoppt ist, und das Abdeckelement 26a der
Kopfwiederherstellvorrichtung 26 eine Abdeckung durchführt, in
Kontakt mit der Tintenauslaßfläche des Kopfes 20, als Folge
der Bewegung des Abdeckelementes 26A in eine Richtung B.
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Figur 2C zeigt einen Fall, in dem sich der Aufzeichnungskopf
20 von der Ruheposition zur Aufzeichnungs-Startposition in
eine Richtung D bewegt, in der die
Auslaßwiederherstellvorrichtung 26 und das Blatt 31 in den
selben Positionen sind wie in Figur 2A. Deshalb wird die
Tintenauslaßfläche des Aufzeichnungskopfes 20 auch bei dieser
Bewegung gewischt.
In diesem Zustand ist die Verschiebung des Blattes 31 in die
Richtung D durch das Regulierelement 31B beschränkt, um die
elastische Kraft des Blattes 31 zu verstärken, wodurch
Tintentröpfchen, Wassertröpfchen und andere Fremdstoffe sicher
von der Tintauslaßfläche entfernt werden können.
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Auf diese Weise ist die Wischkraft in Figur 2A unterschiedlich
zu der aus Figur 2C, da die tatsächliche Armlänge des Blattes
31 in Abhängigkeit der Wischrichtung variiert. Genauer gesagt
ist die Wischkraft in der Richtung zur Ruheposition hin
schwach, jedoch in der Bewegung zur Aufzeichnungs-
Startposition hin stark genug zum Entfernen von Niederschlag
etc..
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Ein solcher Wischbetrieb ist nicht beschränkt auf die hin- und
hergehende Bewegung zur Wiederherstellung des Auslasses
mittels der Auslaßwiederherstellvorrichtung 26, sondern kann
natürlich in einer hin- und hergehenden Bewegung
ausschließlich zum Wischen durchgeführt werden, um zu
vorbestimmten Zeitpunkten durchgeführt zu werden,
beispielsweise nach einem kontinuierlichen
Aufzeichnungsbetrieb von einer vorbestimmten Zeitdauer.
Zweites Ausführungsbeispiel
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Die Figuren 3A bis 3C sind Draufsichten einer Tintenstrahl-
Aufzeichnungsvorrichtung, die ein zweites erfindungsgemäßes
Ausführungsbeispiel bilden, in der eine Wischvorrichtung als
Reinigungsvorrichtung wie in den Figuren 1A bis 1C verwendet
wird.
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In den Figuren 3A bis 3C ist ein Blatthalteelement 31A an der
Kopfwiederherstellvorrichtung 26 befestigt, und ein Blatt 31
ist mittels dem Blatthaltelement 31A in einer ähnlichen Weise
wie in den Figuren 1A bis 1C gehalten. Das vorliegende
Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von der Konstruktion,
gezeigt in den Figuren 1A bis 1C, dadurch, daß das Blatt 31
mit Kerben an der Seite vorgesehen ist, die näher am
Aufzeichnungsmedium 33 ist, wodurch das Blatt 31 entsprechend
der Biegerichtung eine unterschiedliche Biegesteifigkeit hat,
und somit in der Lage ist, die Wischkraft zu regulieren.
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Die Figuren 3A bis 3C zeigen jeweils Wischoperationen, die
denen in den Figuren 1A bis 1C entsprechen, wobei die
Wischkraft im Falle der Bewegung des Aufzeichnungskopfes zur
Ruheposition hin schwach ist, aber in der Bewegungsrichtung
zur Aufzeichnungs-Startposition stark genug zum Entfernen von
Tintentröpfchen, Wassertröpfchen und anderen Stoffen.
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Im vorliegenden Auführungsbeispiel ist die Reguliervorrichtung
aus Kerben zusammengesetzt, die auf dem Blatt vorgesehen sind.
Jedoch kann auch ein Blatt verwendet werden, das
Oberflächenunebenheiten auf einer Oberfläche hat, um auf
beiden Seiten unterschiedliche Biegesteifigkeiten zu zeigen,
oder es kann ein Blatt verwendet werden, das aus mehreren,
gegenseitig verklebten Elementen mit verschiedenen
Elastizitätsmodulen zusammengesetzt ist.
Drittes Ausführungsbeispiel
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Die Figuren 4A bis 4C sind Draufsichten einer Tintenstrahl-
Aufzeichnungsvorrichtung, die ein drittes erfindungsgemäßes
Ausführungsbeispiel bilden, bei den eine Wischvorrichtung als
Reinigungsvorrichtung wie in den Figuren 2A bis 2C und 3A bis
3C verwendet wird.
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In den Figuren 4A bis 4C ist ein Blatthalteelement 31A an der
Kopfwiederherstellvorrichtung 26 befestigt, und ein Blatt 31
ist mittels des Blatthalteelementes 31A auf gleiche Weise wie
in den Figuren 1A bis 1C gehalten. Das Blatthalteelement 31A
hat einen Arm zum Halten des Blattes 31, der zur
Kopfwiederherstellvorrichtung 26 geneigt ist. Der
Neigungswinkel kann geeignet ausgewählt werden, und eine
solche Reguliervorrichtung zur Wischkraft verursacht beim
Wischen der Tintenauslaßfläche des Aufzeichnungskopfes 20 eine
Variation der Biegung des Blattes 31, in Abhängigkeit von der
Wischrichtung.
Viertes Ausführungsbeispiel
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Die Figuren 5A bis 5C sind Draufsichten einer Tintenstrahl-
Aufzeichnungsvorrichtung, die ein viertes erfindungsgemäßes
Ausführungsbeispiel bildet, das eine Wischvorrichtung als
Reinigungsvorrichtung wie in den Figuren 2A bis 2C, 3A bis 3C
und 4A bis 4C verwendet.
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In den Figuren 5A bis 5c ist ein Blatthalteelement 30A und
seine Länge in seiner Mitte mittels eines Hebeldrehpunktes 31C
drehbar gelagert, der an der Kopfwiederherstellvorrichtung 26
befestigt ist.
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Ebenso ist ein Ende des Blatthalteelementes 3lA, das gegenüber
einem Ende liegt, das das Blatt 31 hält, mit einem Ende einer
Feder 31e verbunden, von der das andere Ende mit der
Kopfwiederherstellvorrichtung 26 verbunden ist, wodurch ein
Teil des Blatthalteelementes 31A mit einem Stopper 31D in
Eingriff ist, der an der Kopfwiederherstellvorrichtung 26
befestigt ist. Somit wird ein Zustand wie er in Figur 4B
gezeigt ist verwirklicht, wenn das Blatt 31 die
Tintenausgabefläche nicht wischt. Eine solche
Reguliervorrichtung für die Wischkraft erzeugt eine Variation
der Wischkraft des Blattes 31, in Abhängigkeit von der
Wischrichtung.
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In den Konstruktionen, die in den Figuren 2A bis 2C, 3A bis
3C, 4A bis 4C und 5A bis 5C gezeigt sind, ist die Wischkraft
bei der Bewegung des Aufzeichnungskopfes 20 zur Ruheposition
hin schwach, jedoch in der Bewegung zur Aufzeichnungs-
Startposition hin stark genug zum Wegwischen von Niederschlag
und usw..
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In den vorstehend genannten Ausführungsbeispielen wird das
Aufzeichnungsmedium nicht durch Tintenspritzer verschmiert, da
der Wischbetrieb in der Bewegung von der Aufzeichnungsposition
zur Ruheposition mit einer schwachen Kraft durchgeführt wird.
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Die Position des Blattes ist nicht auf die der voranstehenden
Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern in dem Bewegungspfad
des Aufzeichnungskopfes kann geeignet ausgewählt werden.
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In der vorstehenden Erläuterung wurde ein sogenanntes Blatt
verwendet, das eine Wischvorrichtung bildet, die ein Beispiel
einer Reinigungsvorrichtung ist, zum exzellenten Entfernen von
Tinte und anderen Substanzen. Aber die vorliegende Erfindung
ist nicht auf ein solches Blatt beschränkt und ist anwendbar
auf jegliche Mittel, die in der Lage sind eine
Tintenauslaßfläche zu reinigen. Genauer gesagt kann das
Reinigungselement aus mehreren blattförmigen Blättern
zusammengesetzt sein oder ein bürstenähnliches Element sein.
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Jedoch ist die Konstruktion, die ein plattenförmiges
elastisches Blatt verwendet, das , wie vorstehend beschrieben,
entsprechend der Richtung der Anordnung der Auslaßöffnungen
angeordnet ist, durch herausragende exzellente
Reinigungswirkung zu bevorzugen (Wischen), und die
Reguliervorrichtung für ein solches Reinigungsblatt ist
äußerst effektiv.
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Die Reguliervorrichtung für die Wischkraft in der vorliegenden
Erfindung enthält insgesamt Vorrichtungen, die in der Lage
sind die Wischkraft in Abhängigkeit der Wischrichtung zu
variieren. Dementsprechend ist sie nicht auf eine Vorrichtung
zur Steuerung und Variation der Wischkraft durch die jeweilige
Konstruktion beschränkt, sondern sie ist Gegenstand
verschiedener Abwandlungen innerhalb des Schutzumfangs der
Erfindung. Diese Reguliervorrichtung kann in jedem
Ausführungsbeispiel so konstruiert sein, daß das Verhältnis
der Reinigungskraft in verschiedenen Bewegungsrichtungen des
Aufzeichnungskopfes (Verhältnis einer kleineren Kraft zu einer
größeren Kraft) gleich oder größer als 0,2 ist, vorzugsweise
0,5 oder größer und am meisten zu bevorzugen 0,7 oder größer
ist.
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Der Aufzeichnungskopf, der in der erfindungsgemäßen
Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung verwendet wird, beruht
vorzugsweise auf dem Verfahren einer Bilderzeugung mit Tinte,
wobei thermische Energie verwendet wird, die durch ein
elektrothermisches Wandlerelement zur Erzeugung von
Tintentröpfchen erzeugt wird, unter Berücksichtigung einer
leichten Erzeugung einer ebenen Auslaßfläche und einer
Reinigung einer jeden von vielen Auslaßöffnungen, sogar wenn
sie in einem Feld angeordnet sind.
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Ein solcher Aufzeichnungskopf, der kompakt ist, niedrige
Herstellkosten hat und in der Lage ist, eine hohe Bildqualität
zu schaffen, wird vorzugsweise in einer Gestalt verwendet, in
der er einen Tintentank hat, der Tinte enthält und die vom
Träger abnehmbar ist.
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Wie vorstehend detailliert erklärt wurde, variiert die
Erfindung die Reinigungskraft auf der Tintenauslaßfläche des
Aufzeichnungskopfes in Abhängigkeit von der Reinigungsrichtung
(auf relative Bewegung des Aufzeichnungskopfes und des
Reinigungselementes), wodurch die Reinigung in eine Richtung
mit einer Kraft, die ausreichend zur Entfernung von
Niederschlag, Feuchtigkeit oder Staub ist durchgeführt wird,
jedoch in der anderen Richtung mit einer extrem schwachen
Kraft.
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Somit kann die Vorrichtung vereinfacht werden, da der Betrieb,
um das Reinigungsbauteil in den Bewegungspfad des
Aufzeichnungskopfes hinein- oder herauszuziehen, und der dafür
notwendige Mechanismus überflüssig ist.
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Ebenso kann der Verschleiß der Tintenauslaßfläche minimiert
werden, da der Kontakt zwischen dem Reinigungselement und der
Tintenauslaßfläche, außer bei der Entfernung von
Tintentröpfchen, Wassertröpfchen, die durch Niederschlag
hervorgerufen werden, oder von anderen Fremdstoffen, schwach
ist.
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Es ist deshalb möglich eine ausreichende Reinigung mit einer
einfachen Konstruktion zu erreichen und dadurch eine stabile
Aufzeichnungsqualität zu schaffen.