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Die Erfindung betrifft ein Schwenklager, das
vorzugsweise, jedoch nicht ausschließlich bei der Herstellung
von scheibenwischern Verwendung findet.
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Bei der Herstellung von Scheibenwischern werden
insbesondere zwischen dem Arm und dem Blatt sowie zwischen
den zahlreichen Bügeln und/oder Hebeln des Blattes
selbst eine Vielzahl von Schwenklagern benötigt.
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Bei der Herstellung von Scheibenwischern treten häufig
Probleme auf, da Metallteile gegeneinander verschwenkt
werden müssen. Dies führt zu einer Geräuschentwicklung
und unterliegt Abrieb und Korrosion. Es sind
verschiedene Vorschläge zur Bewältigung dieser Probleme gemacht
worden, beispielsweise die Anordnung von
Kunststoffteilen zwischen dem Metall der Lager, diese waren jedoch
vom Standpunkt der Herstellung aus nicht voll
befriedigend, obwohl sie in der Praxis zufriedenstellend
funktionierten.
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Eine Lösung, die sich in der Praxis bewährt hat, ist in
der britischen Patentanmeldung 86/02378 oder 87/01948
(veröffentlicht als GB-A-21 86 021) beschrieben die der
EP-A-023 11 29, veröffentlicht am 5. August 1987,
entspricht. Gemäß dieser älteren Anmeldung weist ein
Schwenklager einen Lagerkörper auf, der erste
Anbringungsmittel
zur Anbringung des Lagerkörpers an einem
der zu schwenkenden Bauteile und zweite
Anbringungsmittel zur Anbringung des Lagerkörpers an dem anderen der
zu schwenkenden Bauteile unter Schwenkspiel besitzt,
wobei die zweiten Anbringungsmittel mit einer
Federeingriffsvorrichtung versehen sind, wodurch der
Lagerkörper an dem anderen Bauteil angebracht werden kann. In
einer besonderen Anwendung dieser Erfindung wurde das
Schwenklager bei dem Lager eingesetzt, das den Arm
eines Scheibenwischers mit dem Wischerblatt verbindet.
Es sind verschiedene Vorschläge zur Anbringung des Arms
an dem Schwenklager gemacht worden, die jeweils
spezielle Armendbereiche und einen üblichen Armendbereich
verwenden, der als "Haken"-Endbereich bekannt ist, wie
in Figur 9 der EP-A-0 231 129 gezeigt ist. Bei dieser
Anwendung weisen die zweiten Anbringungsmittel eine vom
Boden des Lagerkörpers sich nach oben erstreckende
Zunge auf, die an ihrem dreien Ende eine nach außen
gerichtete Klinke besitzt, die mit einer Verlängerung
auf der Oberseite des Lagerkörpers zusammenwirkt, um
dazwischen einen Rand einer Öffnung, die in dem
Hauptbügel des Scheibenwischerblattes vorgesehen ist, zu
Schwenkzwecken zu hintergreifen. Diese Anordnung der
Schwenkung des Lagers ist für viele Anwendungen
geeignet, aber es treten manchmal in den Fällen
Schwierigkeiten auf, wenn der Scheibenwischerarm nicht um ein
ausreichendes Maß von der Windschutzscheibe abgehoben
werden kann. Unter diesen Umständen kann es schwierig
oder gar unmöglich sein, das Wischerblatt relativ zum
Wischerarm um ein ausreichendes Maß zu schwenken, um
die beiden Bauteile voneinander abbauen zu können.
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In einem weiteren bekannten Vorschlag (FR-A-2 365 717)
ist eine Anordnung zur Verbindung des Arins
eines
Scheibenwischers mit einem Wischerblatt beschrieben. Diese
umfaßt einen Lagerkörper, der an seinem dem Arm
abgewandten Ende einen Längsschlitz aufweist, der mit einem
Bolzen oder Niet, der quer in einer Öffnung des
Hauptbügels oder -hebels des Scheibenwischerblattes liegt,
eingreift, wobei der Bolzen oder Niet in den Schlitz
gleitet und einen Schwenkpunkt für den Lagerkörper
bezüglich des Scheibenwischerblattes bildet. Der
Lagerkörper wird in dem Schwenklager mittels eines nach
unten gerichteten rückwärtigen Abschnittes des
Lagerkörpers gehalten, der einen speziell geformten Rand der
Öffnung des Hauptbügels oder -hebels umgreift. Um
sicherzustellen, daß der Lagerkörper sich nicht
unbeabsichtigterweise von dem Wischerblatt lösen kann, ist
das untere Ende des nach unten verlaufenden
rückwärtigen Abschnittes mit einer Federklinke versehen, die den
unteren, speziell geformten Rand der Öffnung des
Blattbügels oder -hebels hintergreift und ein übermäßiges
Schwenken des Lagerkörpers verhindert, außer wenn die
Klinke niedergedrückt ist. Auf diese Weise ist der
Lagerkörper an einem Abrutschen von dem Bolzen oder
Niet gehindert.
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Diese Ausgestaltung hat jedoch gewisse Nachteile. Es
ist notwendig, den Bolzen oder Niet anzuordnen und
einen speziell geformten Rand an der Öffnung des Bügels
oder Hebels auszubilden, was sich beides auf die Kosten
des Scheibenwischerblattes auswirkt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfaches
Schwenklager auszubilden, das relativ billig in der
Herstellung und dem Gebrauch ist und das ein einfaches
Lösen des Arms und des Blattes, die über das
Schwenklager verbunden sind, ermöglicht.
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Gemäß der Erfindung weist ein Schwenklager einen
Lagerkörper auf, der an einem Ende erste Anbringungsmittels
zur Anbringung des Körpers an einem der zu schwenkenden
Bauteil aufweist, wobei die ersten Anbringungsmittel
einen Kanal uxnfassen, in den sich das Ende des einen
Bauteils hinein erstreckt und in dem es unlösbar
angebracht ist, wobei der Lagerkörper zweite
Anbringungsmittel zur Anbringung eines Abschnitts des Körpers in
einer in dem anderen der zu schwenkenden Bauteile
ausgebildeten Öffnung unter ausreichendem, die
Schwenkbewegung zwischen ihnen zulassendem Spiel aufweist,
wobei die zweiten Anbringungsmittel mit federnden
Haltemitteln in Form einer an einer federnden Zunge
gelagerten Klinke versehen ist, die sich im
Einbauzustand des Lagerkörpers von einem Abschnitt des
Lagerkörpers, der aufgrund der relativen Abmessungen des
Abschnitts des Lagerkörpers und der Öffnung nicht durch
die Öffnung hindurchpaßt, durch die Öffnung hindurch
erstreckt, wobei die Klinke zwischen einer ersten
stabilen Lage, in der sie die Abmessungen des Ab
schnitts zu groß hält, als daß dieser durch die Öffnung
in dem anderen Bauteil hindurchpaßt, so daß der
Lagerkörper an dem anderen Bauteil gehalten ist, und einer
zweiten instabilen Lage bwegbar ist, in der sie dem
Abschnitt ermöglicht, durch die Öffnung
hindurchzupassen, so daß der Lagerkörper an dem anderen Bauteil
angebaut und von diesem abgebaut werden kann. Ein
derartiges Schwenklager, wie es in der FR-A-23 65 717
beschrieben ist, ist dadurch gekennzeichnet, daß die
zweiten Anbringungsmittel sich von dem dem einen Ende
entfernten anderen Längsende des Lagerkörpers aus
erstrecken.
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Vorzugsweise schließt das Schwenklager das andere
Bauteil ein.
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Die Klinke kann eine geneigte Oberfläche besitzen, die
mit dem Rand der Öffnung in Eingriff treten kann, so
daß sie aus ihrer ersten Lage in ihre zweite Lage
bewegt wird, wenn der Abschnitt in die Öffnung des
zweiten Bauteils gedrückt wird.
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An dem Lagerkörper können Anschlagelemente vorgesehen
sein, die mit einer Kante des Randes der Öffnung des
zweiten Bauteils in Eingriff treten können, um die
Schwenkbewegung des Lagers zu begrenzen.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand von
Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung im
einzelnen beschrieben. Es zeigen:
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Figur 1 eine perspektivische Draufsicht auf
einen Lagerkörper eines
Schwenklagers gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel der Erfindung, das
für eine Schwenkung zwischen dem
Arm und dem Blatt eines
Scheibenwischers vorgesehen ist,
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Figur 2 einen Längsschnitt durch einen Teil
eines Arms und einen Teil des
Hauptbügels eines Scheibenwischers,
die mittels des in Figur 1
gezeigten Lagerkörpers zusammenschwenken,
und
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Figuren 3 u.4 Abwandlungen der Lagerung zwischen
dem Arm und dem Blatt.
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Figur 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines
Lagerkörpers 1 in Form eines Verbindungsstücks zur
schwenkbaren Verbindung eines Scheibenwischerarms mit dem
Hauptbügel eines Scheibenwischer-Blatthalters. Der
Körper 1, der von einem Kunststoff-Formteil gebildet
ist, weist einen Hauptabschnitt 2 auf, der an einem
Ende 4 einen erhöhten Bereich 3 besitzt. Der Körper ist
von diesem Ende 4 aus ausgehöhlt, so daß eine weite
Öffnung 5 und eine Bohrung oder ein Kanal 6 (Figur 2)
zur Aufnahme des Endes des Arms 7 des Wischers gebildet
ist. Es ist festzuhalten, daß dieser Arm einen
unüblichen Abschluß mit einem gekröpften Ende 8 und zwei
Durchbrüchen 10 aufweist, deren Zweck später
beschrieben wird. Unterhalb der Öffnung 5 ist ein Vorsprung 12
gebildet, der sich gemäß den Figuren nach rechts
erstreckt.
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Das linksseitige Ende des Körpers 1 ist mit einer sich
nach hinten erstreckenden Verlängerung 16 versehen, von
der aus sich eine federnde Zunge 14 nach unten
erstreckt, die mit einer Klinke 15 versehen ist. Das
freie Ende der Zunge 14 ist auf einem Niveau des
unteren Abschnitts des Körpers 1 angeordnet.
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Bezüglich des Zusammenbaus dieses Schwenklagers ist
festzuhalten, daß es zum Abbau des Blattes vom Arm
nicht notwendig ist, das Verbindungsstück vom Arm
abzubauen. Aus diesem Grunde wird zunächst das
Verbindungsstuck 1 an dem Arm 7 befestigt.
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Vor dem Zusammenbau sind zwei Einkerbungen 18 und 19,
die insbesondere in Figur 2 dargestellt sind, noch
nicht ausgeformt. Das gekröpfte Ende 8 des Arms 7 ist
in die Öffnung 5 derart eingesetzt, daß es sich entlang
des Kanals 6 erstreckt und mit dem Ende des Kanals in
Anlage gerät. Dadurch ist der Arm relativ zu dem Körper
1 positioniert. Zu diesem Zeitpunkt werden die beiden
Einkerbungen 18 und 19 in den Körper 1 eingedrückt,
wodurch an diesen Stellen Ausbuchtungen oder
-scherungen des Materials des Körpers 1 auftreten. Dadurch wird
das Material des Körpers 1 in die Durchbrüche 10 des
Endes des Arms 7 gedrückt, wodurch der Arm gegen eine
Entnahme aus dem Kanal 6 gesichert ist.
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Um das Blatt 20 an dem Arm 7 anzubringen, wird das
linksseitige Ende des Körpers 1 in eine Öffnung 21
eingesetzt, die in dem Hauptbügel 22 des Blattes
ausgebildet ist. Es ist festzuhalten, daß diese Öffnung 21
diejenige Öffnung sein kann, die üblicherweise in dem
Hauptbügel einer Armbefestigung ausgebildet ist, wobei
der einzige signifikante Unterschied im vorliegenden
Fall darin besteht, daß der normalerweise in der
Befestigung verwendete Schwenkzapfen nunmehr weggelassen
ist.
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Der Rand 23 der Öffnung 21 wird gegen die Zunge 14
gedrückt, wodurch diese nach rechts ausweicht, was zu
einer Verringerung des von dem Körper 1 eingenommenen
Länge führt und ermöglicht, daß das rechtsseitige Ende
4 des Körpers 1 in die Öffnung 21 eingesetzt wird. Das
Blatt 20 wird dann freigegeben, wodurch die Zunge 14
wieder herausspringen kann und eine Festlegung des
Körpers 1 an dem Blatt 20 erreicht ist.
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Somit ergibt sich, daß das Blatt 12 um den Bereich nahe
dem linksseitigen Ende des Körpers 1 schwenken kann,
wobei die Schwenkbewegung in einem ersten Sinne durch
die Anlage der Außenseite des Hauptbügels 22 mit dem
Arm 7 und in einem zweiten Sinne durch Anlage der
oberen Oberfläche des Vorsprungs 12 an der Unterseite
der Basis des Kanals des Bügels 22 begrenzt ist. Des
weiteren ist eine Bewegung zwischen der Klinke und der
Verlängerung 16 möglich. Wenn der Arm und das Blatt
miteinander verbunden sind, wird der Lagerkörper sicher
in der Ausnehmung 21 zurückgehalten, da eine nach außen
gerichtete Bewegung der Klinke 15 durch die Seitenwände
um die Öffnung 21 herum über den normalen Bereich der
Betätigung des Scheibenwischers verhindert ist.
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Um das Blatt 20 von dem Arm 7 zu entfernen, ist es
lediglich notwendig, den Lagerkörper soweit wie möglich
aus der Öffnung 21 herauszuziehen. Dann wird das Blatt
in Längsrichtung gegen den Arm 7 gedrückt. Dadurch wird
die federnde Zunge 14 nach rechts gedrückt, wodurch das
rechtseitige Ende 4 des Körpers 1 aus der Öffnung 21
des Bügels 22 entnommen werden kann. Wenn das Ende 4
die Öffnung 21 verlassen hat, kann das 1inksseitige
Ende des Körpers 1 in einfacher Weise aus dieser
entnommen werden. Somit ist lediglich eine geringe
relative Schwenkung zwischen dem Arm und dem Blatt sowohl
für den Einbau als auch für den Ausbau notwendig,
wodurch die Verwendung dieses Lagers auch dort möglich
ist, wo der Arm lediglich um ein relativ geringes Maß
von der Windschutzscheibe abgehoben werden kann.
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Es sei hervorgehoben, daß mit dieser Art der
Konstruktion das Arm-/Blattprofil am Verbindungspunkt niedrig
ist, wodurch ein effizienter Betrieb und eine angenehme
Erscheinungsform möglich sind.
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Die Figuren 3 und 4 zeigen Abwandlungen der Form des zu
verwendenden Lagerkörpers oder Verbindungsstückes.
Figur 3 zeigt eine Anordnung, die der in den Figuren 1
und 2 gezeigten sehr ähnlich ist. In diesem Fall ist
jedoch der Arm 7 nicht gekröpft, wodurch ein höheres
Profil des Körpers 1 vorgesehen ist. Zusätzlich ist am
Boden des Körpers 1 eine Ausnehmung 32 ausgebildet,
durch die der übliche, gestrichelt dargestellte
Schwenkzapfen 33 ohne Berührung umgangen werden kann.
Dies ermöglicht die Verwendung der Erfindung auch in
den Fällen, in denen ein Hauptbügel mit einem
Schwenkzapfen beispielsweise aus Festigkeitsgründen notwendig
ist. Zusätzlich sind zwei Positionierbohrungen 34 und
vorgesehen, wobei die Ausbuchtungen bzw. -scherungen
18 und 19 am Boden dieser Bohrungen ausgebildet sind.
Eine der Begrenzungen der Schwenkbewegung ist von einer
Lippe 36 statt von dem Arm 7 selbst gebildet.
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Figur 4 zeigt eine ähnliche Anordnung wie Figur 3,
wobei jedoch in diesem Fall in dem Arm 7 statt einer
Kränkung eine Abwinklung 40 vorgesehen ist. Da die
gleichen Befestigungsmethoden verwendet werden, ist es
notwendig, schräg geneigte Bohrungen 34 und 35
auszubilden. Die Ausnehmung für die Verwendung bei Blättern,
die einen Schwenkzapfen aufweisen, ist ebenfalls
weggelassen. Aufgrund der Abwinklung des Arms 7 ist der
Vorsprung 12 durch eine Klinke 41 ersetzt, die mit
Abstand vom unteren Ende des Körpers angeordnet ist.
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Es liegt auf der Hand, daß verschiedene Abwandlungen
von den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen
möglich sind, ohne den in den Ansprüchen definierten
Rahmen der Erfindung zu verlassen. Beispielsweise kann
jedes Merkmal eines der Ausführungsbeispiele bei
anderen
Ausfürhungsbeispielen angewandt oder mit Merkmalen
letzterer ausgetauscht werden, wo derartige
Abwandlungen sinnvoll sind.
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in den Ausführungsbeispielen gemäß den Figuren 1 und 4
kann die Anzahl der Durchbrüche in dem Arm entweder
durch Reduzierung auf einen Durchbruch oder durch
Erhöhung der Anzahl, vorzugsweise auf drei Durchbrüche
variiert werden. Wo der den Arm aufnehmende Kanal zur
Unterstützung der Formgebung eine konische Form
besitzt, kann der Arm mit Aufweitungen, vorzugsweise
durch Ausbildung von Vorsprüngen entlang der Ränder des
Arms versehen sein. Das federnde Element, daß zur
Anbringung an dem Hauptbügel dient, kann an einem oder
an beiden Enden ausgebildet sein.
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Cbwohl die Erfindung in Zusammenhang mit einem
Schwenklager zur Verwendung in der Konstruktion von
Scheibenwischern beschrieben wurde, ist sie auf diese Anwendung
nicht begrenzt und kann-auch in geeigneten Anwendungen
anderer Bereiche verwendet werden.