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Die Erfindung betrifft einen Stechverbinder für
Koaxialkabel, der an einem Träger eines zu bedienenden Gerätes
oder einer damit fest verbundenen Steckbuchse sowohl vor als
auch nach dem Anschließen an das Koaxialkabel montiert werden
kann und eine gegebenenfalls direkte Abzweigung zwischen den
Stromkreisen des Gerätes und dem Koaxialkabel bildet.
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Die zunehmende Nutzung von Koaxialkabeln zum Verbinden
von Sendern und/oder Empfängern, beispielsweise im Rahmen von
Ortsnetzen mit vielen Stationen, führt zur Entwicklung von
Stechverbindern, die zum parallelen Anschließen von Geräten
entlang eines gemeinsamen Kabels dienen, das von allen Geräten
genutzt wird.
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In zahlreichen Fällen, und insbesondere im Falle von
Netzen mit ausbaufähiger Konfiguration wünscht man, die
Unversehrtheit der Kabel so weit wie möglich zu erhalten. Man
bemüht sich daher, sowohl ablösbare T-Abzweigungsanschlüsse zu
vermeiden, die zu einer Zerteilung des Kabels und zur
Ausrüstung desselben mit Kabelsteckern für die Anschlüsse führen,
als auch Anschlüsse zu vermeiden, die am Anbringungsort der
Stechverbinder Einschnitte in das Kabel für den Zugang zum
zentralen Leiter erfordern.
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In beiden Fällen ist nämlich der Eingriff am Kabel
irreversibel und daher im Falle einer neuen Konfiguration
meistens hinderlich.
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Um diesen Nachteil zu vermeiden, werden Stechverbinder
vorgeschlagen, bei denen der Abzweigungsanschluß durch
Anschlußspitzen erfolgt, die quer in das Koaxialkabel, durch die
sie umgebende Schutzhülle hindurch eindringen und sich
wahlweise in den äußeren rohrförmigen Leiter oder in den zentralen
Leiter einpressen.
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Die zentrale Anschlußspitze, üblicherweise Sonde
genannt, ist im allgemeinen mit einer Isolation überzogen,
mindestens auf demjenigen Abschnitt, der zum Eindringen in das
Kabel bestimmt ist, mit Ausnahme des Endes, mit dem sich die
Sonde in den zentralen Leiter des Kabels eingräbt. Die
Isolation soll die Kurzschlußgefahr des Kabels durch die Sonde
ausschalten, insbesondere wenn der äußere Leiter aus einem
rohrförmigen Geflecht aus leitenden Drähten besteht.
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Um die Beschädigung der Koaxialkabel durch die
Anschlußspitzen weitestgehend zu begrenzen, bemüht man sich, die
Abmessungen desjenigen Teils der Spitzen auf ein Minimum zu
reduzieren, der in das Kabel eindringt. Es muß aber ein
Kompromiß gefunden werden, damit die Spitzen den bei der Montage
des Verbinders am Kabel auf sie ausgeübten Kräfte widerstehen
können, insbesondere bei ihrem Eindringen in das Kabel.
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Es ist bekannt, in das Kabel Vorlöcher an denjenigen
Stellen einzubohren, die für die Verbinder bestimmt sind,
damit das Eindringen der Sonden bis zum zentralen Leiter des
Kabels erleichtert wird, was eine entsprechende Begrenzung der
Durchmesser der Sonden ermöglicht.
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Vorzugsweise wird das für eine Sonde vorgesehene
Vorloch erst ausgeführt, nachdem das Kabel, in das die Sonde
eindringen soll, positioniert und definitiv im Verbinder
blokkiert ist. Dabei nützt man den Kanal, durch den die Sonde
eingeführt und in dem sie blockiert werden soll, zur
Herstellung des Vorloches. Diese Lösung erlaubt es, die
Bohrungsführung zu nutzen, die als dieser Kanal dienen kann, und das
Herumstochern beim Anbringen der Sonde zu vermeiden, was das
Bohren vor der Blockierung des Kabels im Verbinder zur Folge
haben würde.
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Es ist ebenfalls bekannt, die Sonde mit einer
Federvorrichtung zu versehen, die das Ende der Sonde gegen den
zentralen Leiter preßt, in den es sich eingräbt. Dies dient
dem Zweck, eine langfristige Beständigkeit des zwischen der
Sonde und dem Leiter hergestellten Kontaktes zu schaffen.
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Die vorstehend angesprochenen Lösungen, auf die vor
allem im Rahmen der im europäischen Patent 0.109.229
vorgeschlagenen Ausführungsform zurückgegriffen wird, werden auch
bei der in der vorliegenden Anmeldung beschriebenen
Ausführungsform angewandt, bei der eines der Ziele darin besteht,
einen Stechverbinder zu schaffen, der sicher und zuverlässig
ist, der einfach herzustellen und zu installieren ist, und der
das Kabel praktisch nicht beschädigt.
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Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht
in der Schaffung eines Stechverbinders, der sowohl vor als
auch nach dem Anschließen des Koaxialkabels am Träger eines zu
bedienenden Gerätes oder einer fest damit verbundenen
Steckbuchse angeordnet werden kann.
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Das Anordnen der Sonde nach dem Vorbohren des Kabels
schließt nämlich die Montage des Verbinders auf dem Kabel vor
dem Befestigen des Verbinders auf seinem Träger und vor seinem
elektrischen Anschluß an das zu bedienende Gerät oder die
angebaute Steckbuchse, wenn die Sonde in dem Sockel, mit dem
man den Verbinder befestigt, untergebracht ist, und wenn sie
durch eine Öffnung eingeführt ist, die unter dem Sockel
austritt, d.h., an derjenigen Seite des Sockels, die
normalerweise am Träger anliegt.
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Nun stellt aber der Zwang, einen Verbinder vor seiner
Montage und vor seinem Anschließen an das Nutzgerät, an einem
Kabel zu montieren und anzuschließen, in verschiedenen Fällen
einen gewissen Nachteil dar, beispielsweise wenn das Gerät
einen fest verbundenen Stechverbinder aufweisen soll, der mit
einem Koaxialkabel erst am Installationsort verbunden werden
soll, wie das bei zahlreichen Geräten der Fall ist, die mit
Gehäusen ohne äußere Anschlußkabel verkauft werden.
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Dementsprechend schlägt die vorliegende Erfindung
einen Stechverbinder für Koaxialkabel vor, der an einem Träger
des zu bedienenden Gerätes oder einer damit verbundenen
Steckbuchse sowohl vor als auch nach dem Anschließen an das
Koaxialkabel montiert werden kann, und eine gegebenenfalls
direkte Abzweigung zwischen den elektrischen Schaltungen des
Gerätes und dem Koaxialkabel bildet.
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Der Stechverbinder weist zwei komplementäre und
trennbare
Teile auf, um die Positionierung eines Koaxialkabels in
Querlage in einem offenen Kanal zu ermöglichen, der zwischen
den beiden Teilen ausgebildet ist, wo das Kabel eingeklemmt
wird, wenn die beiden Teile aneinander befestigt und
festgespannt werden. Eines der Teile, das als Befestigungssockel des
Verbinders auf einem Träger dient, trägt äußere Anschlußenden
für Anschlußspitzen, die in den Kanal vorspringen, wobei die
Enden ihrerseits unter der Auflageseite nach außen vorstehen.
Die Anschlußspitzen verbinden die Enden mit dem rohrförmigen
Außenleiter bzw. dem zentralen Leiter von außerhalb dieses
Kabels. Die Anschlußspitze oder Sonde, die zum Anschließen an
den zentralen Leiter des Kabels bestimmt ist, ist abnehmbar in
einer Positionierungsführung montiert, die quer zum Kabelkanal
verläuft und einerseits in diesen einmündet, andererseits an
der Außenseite des Sockels ausmündet.
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Gemäß einem Merkmal der Erfindung ist der Sockel mit
einer Positionierungsführung für die Sonde ausgestattet, die
schräg zur Auflageseite des Sockels gerichtet ist und außen
aus dem Sockel oberhalb der Auflageseite und seitlich in Bezug
auf das komplementäre Teil ausmündet, das mit dem Sockel
verbunden das Kabel blockiert, was das Einführen und Herausziehen
der Sonde auch dann ermöglicht, wenn der Verbinder über seinen
Sockel an einem Träger befestigt ist.
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Die Erfindung, ihre Merkmale und Vorteile werden in
der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den
Zeichnungen näher erläutert.
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Fig. 1 stellt eine Draufsicht auf einen Stechverbinder
gemäß der Erfindung dar, der auf einem Kabel angeordnet ist;
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Fig. 2 zeigt den Verbinder der Fig. 1 von links mit
durchgeschnittenem Kabel;
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Fig. 3 stellt eine Vorderansicht des Verbinders der
Fig. 1 dar, der auf einem Träger montiert ist;
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Figuren 4 und 5 stellen je einen Querschnitt entlang
der Linie IV-IV bzw. einen Querschnitt entlang der Linie V-V
des Verbinders der Fig. 1 dar, der auf einem Träger montiert
ist;
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Fig. 6 stellt einen Schnitt entlang der Linie VI-VI
der beiden komplementären Kabelblockierteile des Verbinders
gemäß Fig. 1 dar;
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Fig. 7 stellt eine Sonde und ein Kabelbohrwerkzeug in
Verbindung mit dem Stechverbinder dar, wie er in Fig. 4
dargestellt ist, jedoch ohne Sonde;
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Fig. 8 stellt eine geschnittene Teilansicht einer
Variante des Stechverbinders dar, der hier mit einer koaxialen
Steckdose in Höhe eines gemeinsamen Trägers verbunden ist; und
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Fig. 9 zeigt ein Beispiel zur Befestigung einer
Anschlußspitze bei dem in Fig. 8 dargestellten Stechverbinder.
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Der in den Figuren 1 bis 3 dargestellte Stechverbinder
ist für die Montage auf einem Koaxialkabel 1 mit
Kreisquerschnitt bestimmt, um die Herstellung einer Abzweigung von
diesem Kabel zu einem nicht dargestellten Benutzergerät zu
ermöglichen.
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Hierzu ist der Stechverbinder aus zwei komplementären
Teilen zusammengesetzt, im vorliegenden Falle aus
Isoliermaterial bestehend, die gegebenenfalls an der Oberfläche
metallisiert sind. Zwischen die beiden Teile ist ein Kanal 4
eingearbeitet, der den Durchgang des Koaxialkabels und dessen
Blokkierung ermöglicht, wenn die beiden komplementären Teile
aneinander befestigt und festgespannt sind. Eines der
komplementären Teile bildet einen Sockel 2 und ermöglicht das Aufsetzen
und Befestigen des Stechverbinders auf einen Träger 5.
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Das andere Teil bildet einen Bügel 3, der die
Blockierung des anzuschließenden Kabels ermöglicht.
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Bei dem vorgesehenen Ausführungsbeispiel ist der
Träger 5 eine Platte, beispielsweise eine Isolierplatte, die
nicht dargestellte leitende Bahnen trägt, die gemäß den bei
der Herstellung gedruckter Schaltungen bekannten Techniken
hergestellt sind. Die Platte dient gegebenenfalls als
Bauelementträger im Fall einer elektronischen Schaltung.
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Die Auflageseite 2A des Sockels 2 auf dem Träger 5 ist
mit äußeren Anschlußenden 6, 7 für die Anschlußspitzen des
Stechverbinders am Koaxialkabel 1 versehen.
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Diese Anschlußenden 6, 7 sind im vorliegenden Falle
als Stifte ausgebildet, derart, daß sie sich in die hierzu im
Träger 5 angebrachten Löcher einschieben lassen,
beispielsweise in metallisierte Löcher, die in an sich bekannter Weise
den Anschluß der Stifte an die auf dem Träger 5 angebrachten
leitenden Bahnen durch Wellenlötung ermöglichen.
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Unter der Auflageseite 2A des Sockels 2 auf seinem
Träger 5 befindliche Positionierungshöcker heben die
Auflagefläche 2A geringfügig vom Träger 5 ab, auf dem sie abgesetzt
wird und auf dem der Verbinder befestigt ist, beispielsweise
durch bekannte, nicht dargestellte Schrauben, die den Sockel 2
an seiner Basis und den Träger 5 durch passende Löcher
durchqueren, beispielsweise durch die Löcher 9 und 10 in Fig. 6.
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Bei der dargestellten Ausführungsform ist der
Kabelkanal 4 - Fig. 1 - in Höhe der Verbindungsebene zwischen den
komplementären Teilen angebracht, d.h. zwischen dem Sockel 2
und dem Bügel 3. Er erstreckt sich parallel zur Auflageseite
2A und somit zum Träger 5, wenn der Stechverbinder am Träger
befestigt ist. So blockiert man also im Bedarfsfalle das
Koaxialkabel 1 parallel zum Träger 5.
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Der Kabelkanal 4 besteht im vorliegenden Falle aus
zwei Kanalhälften, die je aus einer offenen halbzylindrischen
Rinne gebildet werden, die in die komplementären Teile
eingearbeitet sind. Die in den Sockel 2 eingearbeitete Kanalhälfte
erstreckt sich in Längsrichtung durch den Sockel 2 und liegt
bei fehlendem Bügel 3 offen, was das Einlegen des
Koaxialkabels ermöglicht, das sich in einer genau bestimmten Position
wegen seiner Steifigkeit und Anpassung an die Form des Kanals
in die Kanalhälfte einlegt.
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Der Bügel 3 setzt sich derart auf den Sockel 2, daß
die in ihm befindliche Kanalhälfte genau auf die entsprechende
Kanalhälfte des Sockels paßt und das Koaxialkabel 1
umschließt, das dazwischengelegt wurde. Die Befestigung des
Bügels auf dem Sockel 2 geschieht im vorliegenden Falle durch
Bolzen, deren Anordnung in Fig. 6 verdeutlicht ist.
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Jeder Bolzen besteht in bekannter Weise aus einer
Schraube 11 und einer Mutter 12, wobei die Schraube den Bügel
3 und einen Teil des Sockels 2 durch die Kanäle 13, 14
geradlinig durchdringt.
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Der Kanal 13 tritt im oberen Abschnitt des Bügels zur
Außenseite des Verbinders durch eine Öffnung aus, die einen
größeren Durchmesser besitzt als diejenige, die zur
Auflageseite des Sockels 2 hin durch ihre gemeinsame Verbindungsebene
führt. Der Kanal 14 beginnt in Höhe der Verbindungsebene in
Verlängerung des Kanals 13, den er verlängert, und mündet in
einen Hohlraum 15, der seitlich in den Sockel, in Achsrichtung
des Kanals 14, zur Aufnahme einer Mutter 12 eingearbeitet ist.
Dies ermöglicht das Einführen der Schrauben 11 vom oberen
Abschnitt des Verbinders her, und der Muttern 12 von der Seite
des Sockels 2 her, gleichgültig, ob der Verbinder auf seinem
Träger befestigt ist oder nicht.
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Anhand der Figuren 4 und 5 soll nun der Innenaufbau
des in Verbindung mit dem Koaxialkabel 1 stehenden Verbinders
näher erläutert werden. Das Kabel besitzt in bekannter Weise
einen massiven zentralen Leiter 1A im Inneren eines
rohrförmigen Leiters 1B, äußerer Leiter genannt, von dem der zentrale
Leiter durch eine massive Isolation 1C getrennt ist. Der
äußere, rohrförmige Leiter 1B, der im allgemeinen aus einem
Drahtgeflecht besteht, ist seinerseits von einer Isolier- und
Schutzhülle 1D umgeben.
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Wie oben bemerkt, wird die Auflagefläche 2A des
Sokkels von den Anschlußenden 6, 7 von Anschlußspitzen 16 und von
einer Sonde 17 durchquert, die mit dem äußeren rohrförmigen
Leiter 1B bzw. dem zentralen Leiter 1A des Koaxialkabels 1,
durch letzteres hindurch und quer zu ihm, in Kontakt treten.
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Bei der vorgeschlagenen Ausführungsform ist ein Paar
von Anschlußspitzen 16 quer zum Blockierkanal des
Koaxialkabels in der Kanalhälfte in Höhe der Verbindungsebene zwischen
den beiden komplementären Teilen in dem Sockel angeordnet. Die
beiden Anschlußspitzen 16 eines Paares sind symmetrisch
relativ zur mittigen Längsebene der Kanalhälfte angeordnet. Sie
dringen in diese Kanalhälfte mit zwei angespitzten Abschnitten
ein, die zum Eindringen in den äußeren rohrförmigen Leiter des
Kabels, durch die Hülle hindurch und zu beiden Seiten des
zentralen Leiters, bestimmt sind.
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Die Anschlußspitzen 16, die aus einem harten, gut
leitenden Material bestehen, sind im Sockel 2 durch Einpressen
oder durch Vergießen befestigt, derart, daß ihre zweiten
Enden, die beispielsweise Stifte bilden, durch die Auflagefläche
2A des Sockels vorstehen und gegebenenfalls ein direktes
Anlöten an leitende Bahnen ermöglichen, die der Träger 5 dann
besitzt.
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Das Durchstoßen des Koaxialkabels mittels der
Anschlußspitzen 16 im Kanal des Stechverbinders erfolgt bei der
Anbringung des Kabels in der Kanalhälfte des Sockels 2,
nachdem zuvor der Bügel 3 entfernt wurde.
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Die Wiederanbringung des Bügels 3 auf dem Sockel und
das Anziehen der Bolzen 11, 12 führt nach dem Eindringen der
Verbindungsspitzen in den äußeren rohrförmigen Leiter 1B zur
Blockierung des Koaxialkabels im Kanal 4, wobei die Länge
dieser Spitzen und ihr Abstand notwendigerweise das Eindringen
in den Leiter gewährleisten.
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Das Blockieren des Koaxialkabels 1 wird auch durch das
Vorhandensein der in Fig. 4 sichtbaren Abflachungen 18
verbessert, die sich, nach dem Festziehen der den Bügel 3 am Sockel
2 befestigenden Bolzen, sowohl der Drehbewegung als auch der
Längsbewegung des Kabels widersetzen.
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Wie aus Fig. 5 ersichtlich wird bei der
vorgeschlagenen Ausführungsform zum Anschließen des Stechverbinders an den
zentralen Leiter 1A des Koaxialkabels nur eine einzige
Anschlußspitze oder Sonde 17 benutzt.
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Diese Sonde 17 - Fig. 7 - weist eine scharfe Spitze
17A zum Eingraben in das Material des zentralen Leiters 1A
auf. Diese scharfe Spitze aus leitendem Material ist in
üblicher Weise von einem Isoliermittel umgeben, um in
Eindringbereich ihres Abschnittes in ein Kabel jeden Kontakt der Spitze
mit einem anderen Leiter zu vermeiden, mit Ausnahme des
scharfen Endes, das die Sonde aufweist.
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Ein Gewinde 17B ermöglicht die Halterung der Sonde im
Sockel 2, wobei dieser hierzu eine
Sondenpositionierungsführung 20 aufweist, die quer zum Kabelkanal angeordnet ist und
schräg zur Auflagefläche 2A des Sockels 2 verläuft. Die
Positionierungsführung 20 mündet einerseits in den Kanal 4 und
andererseits oberhalb der Auflageseite 2A aus dem Sockel
heraus und schließlich seitlich zum Bügel 2 heraus, der hier den
oberen Abschnitt des Verbinders bedeckt, wenn er montiert ist.
Bei der vorgeschlagenen Ausführungsform mündet die
Positionierungsführung 20 schräg, in gleicher Höhe mit dem oberen
Abschnitt des Stechverbinders, der durch die Verbindung des
Sockels 2 mit dem Bügel 3 gebildet ist. Dies ermöglicht das
Einführen oder Herausziehen der Sonde 17, unabhängig davon, ob
der Verbinder auf dem Koaxialkabel 1 und/oder einem Träger 5
montiert ist, oder nicht.
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Die Positionierungsführung 20 mündet auch seitlich in
den das Koaxialkabel haltenden Kanal 4 außerhalb der vom Bügel
3 abgedeckten Zone.
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Bei der Sonde 17 handelt es sich um eine Sonde mit
Federung, bei der sich eine von der Sonde getragene
Schraubenfeder 21 in der Positionierungsführung 20 um einen
zylindrischen Kopf 17C aus Isoliermaterial legt, der seinerseits an
das der Spitze 17A der Sonde abgewandte Ende des Gewindes 17B
anschließt.
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Das Gewinde 17B wird in ein Gleitstück 23
eingeschraubt, das sich in Längsrichtung entlang einer Gleitführung
bewegen kann, die das Ende der Positionierungsführung 20 im
Inneren des Stechverbinders bildet und sich durch einen
verengten Abschnitt nach außen öffnet, der die Einführung der
scharfen Spitze 17A in den Kanal 4 ermöglicht.
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Die Feder 21 stützt sich mit einem Ende über eine
Unterlegscheibe 24 auf dem Gleitstück 23, und mit ihrem
anderen Ende an einem rohrförmigen Anschlag 25 ab, der in der
äußeren Mündung der Positionierungsführung 20 befestigt ist,
beispielsweise durch einen nicht dargestellten Sprengring,
der in eine Ringnut in der Mündung der Führung eingreift, oder
durch einen Verriegelungsstift 26, der im Sockel befestigt
ist. Der zylindrische Kopf 17C durchdringt den rohrförmigen
Anschlag 25 und kann durch ihn hindurch sich drehen und
teilweise in Längsrichtung verschieben. Eine Einschraubkerbe 27
ist im Ende des zylindrischen Körpers angebracht, die von
außen her durch den rohrförmigen Anschlag 25 zugänglich ist
und das Ein- und Ausschrauben der Sonde ermöglicht.
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Ein leitendes Element 28, bestehend aus einem
elastischen Draht oder einer Litze, verbindet das aus gut leitendem
Metall bestehende Gleitstück 23 mit dem Anschlußende 7, das
aus der Auflageseite 2A des Sockels 2 vorsteht.
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Das Anschlußende 7 ist im vorliegenden Falle
rohrförmig, hohl ausgebildet, derart, daß es eine Einführung der
Litze vor deren Befestigung durch Anschweißen im Anschlußende
ermöglicht. Das Anschlußende ist am Ende eines Kanals 29
befestigt, der im Sockel zwischen dem inneren Ende der
Positionierungsführung 20 und der Auflageseite 2A für ein leitendes
Element vorgesehen ist.
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Das Einführen der Sonde in das Koaxialkabel 1, nach
dem Blockieren desselben zwischen Sockel und Bügel des Kabels,
geschieht nach dem Perforieren des Kabels mit Hilfe eines
drehbaren Bohrwerkzeuges 30, das einen vorspringenden Bohrer
30A in einem Bohrfutter 30B-30C trägt.
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Der aus dem Bohrfutter 30B-30C vorstehende Abschnitt
des Bohrers 30A besitzt eine Länge, die etwas geringer als der
Halbmesser des Querschnittes des Koaxialkabels ist, so daß sie
durch die Schutzhülle 1D und den äußeren rohrförmigen Leiter
1B in die massive Isolation 1C des Kabels eindringt, ohne
jedoch den zentralen Leiter 1A zu erreichen.
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Der Bohrer 30A dient zum Bohren eines Loches mit einem
der scharfen Spitze 17A der Sonde entsprechenden Durchmesser.
Er wird durch den rohrförmigen Anschlag 25, die Feder 21 und
das Gleitstück 23 eingeführt, nachdem die Anordnung bestehend
aus der Spitze 17A der Sonde, dem Gewinde 17B und dem
zylindrischen Körper 17C aus dem Verbinder entfernt wurde. Das
Bohrfutter 30B-30C besteht im vorliegenden Falle aus zwei im
Durchmesser stufenförmig aufeinanderfolgenden Abschnitten,
wobei der Abschnitt 30B, der den Bohrer eigentlich trägt,
einen kleineren Durchmesser als das Gewinde besitzt, das im
Gleitstück 23 für das Gewinde 17B vorgesehen ist, derart, daß
beim Anbohren des Koaxialkabels ein ungehindertes Eindringen
und Drehen dieses Abschnittes 30B in dem Gewinde möglich ist.
Der Abschnitt 30C besitzt einen Durchmesser, der dem
Innendurchmesser des zentralen Loches entspricht, das in den
rohrförmigen Ring 25 für den zylindrischen Körper 17C der Sonde
eingearbeitet ist, derart, daß dieses zentrale Loch als
Bohrführung dient.
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Die Bohrung erfolgt in bekannter Weise durch
Einschieben und Drehen des Bohrers 30A mit Hilfe des Werkzeugkörpers
30D, bis dieser Körper schließlich auf den rohrförmigen
Anschlag 25 und/oder den Sockel an der Außenseite des Sockels 2
trifft.
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Nach dem Herausziehen des Bohrers aus dem rohrförmigen
Anschlag 25 wird die Einheit bestehend aus der Sondenspitze
17A, dem Gewinde 17B, dem zylindrischen Körper 17C, in die
Positionierungsführung 20 und den rohrförmigen Anschlag 25
eingeführt.
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Das Einschrauben der aus der Sondenspitze 17A, dem
Gewinde 17B und dem zylindrischen Körper 17C bestehenden
Einheit in das Gleitstück 23 erfolgt mit Hilfe eines nicht
dargestellten Schraubendrehers, der in die Einschraubkerbe 27
gesteckt wird. Die Schraubbewegung bewirkt nach dem
vollständigen Durchbohren der massiven Isolation aufgrund des Druckes
des Schraubendrehers das Eindringen des Gleitkörpers bis zum
Boden der Positionierungsführung und der Sonde in das Kabel,
bis ihre Spitze 17 in den zentralen Leiter 1A eindringt.
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Der Druck der Spitze 17 der Sonde auf den zentralen
Leiter des Kabels bewirkt die Rückwärtsbewegung des
Gleitstükkes 23 entlang des Gewindes 17B sowie das Zusammendrücken der
Feder 21 zwischen Gleitstück und rohrförmigem Anschlag 25, und
somit die fortdauernde Aufrechterhaltung des Druckes der
Spitze auf den zentralen Leiter, insbesondere bei Vibrationen, die
auf den Stechverbinder einwirken.
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Das teilweise Herausschrauben der aus Sonde, Gewinde
und zylindrischem Körper bestehenden Einheit ermöglicht
gegebenenfalls ein Ausschalten der vom Kabel gespeisten Schaltung
des Gerätes, wenn sich die Spitze den Sonde vom zentralen
Leiter ablöst.
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Die Demontage des Verbinders durch Zurückziehen der
Sonde und Abnahme des Bügels und des Sockels läßt das
Koaxialkabel praktisch unberührt.
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Der Stechverbinder gemäß der Erfindung kann an einem
Kabel auch für das spätere Anschließen seiner Sonde,
beispielsweise bei der Inbetriebnahme, montiert werden. In diesem
Falle wird das Kabel zwischen den beiden komplementären Teilen
angeordnet, wobei der Sockel möglicherweise bereits auf seinem
Träger befestigt ist. Das Durchbohren des Koaxialkabels für
den Durchtritt der Sonde erfolgt erst im Augenblick des
Anschlusses der letzteren.
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Bei einer Variante des Stechverbinders gemäß der
Erfindung, der hier als auf einem flachen Geräteträger 5
montiert beschrieben worden ist, beispielsweise einem Träger vom
Typ einer Druckschaltungsplatte, kann die Montage auch auf
einem herkömmlichen Stecker bzw. einer Steckbuchse erfolgen,
um den Anschluß eines Abzweigungskoaxialkabels an das Kabel zu
ermöglichen, auf dem der eigentliche Einstechverbinder
montiert ist.
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In diesem Fall liegt der Sockel 2' des
Einstechverbinders, von dem in Fig. 8 nur die Basis angedeutet ist, auf
der Oberseite einer Stützebene 5', die im vorliegenden Falle
aus einer gut leitenden Metallplatine besteht. Letztere weist
Löcher 10' auf, die mit den Löchern 9' des Sockels 2'
fluchten, um eine Befestigung des Sockels auf dem Träger durch
Schrauben, wie beispielsweise 31', oder durch nicht
dargestellte Schraub-Mutterverbindungen zu ermöglichen. Der Träger
5' wird weiter von einem Loch 32' durchquert, das für den
Durchtritt des Anschlußendes 7B' des Einstechverbinders
bestimmt ist. Das Anschlußende 7B', das im vorliegenden Fall die
Form eines Stiftes besitzt, wird von einem Stopfen 7A'
getragen, der einen Durchtrittskanal für das leitende Element 28'
besitzt, um das Anschlußende elektrisch mit dem Gleitstück des
Stechverbinders zu verbinden. Dieser Durchtrittskanal ist
relativ zum Ende 7B' exzentrisch im Stopfen 7A' angeordnet, in
den er eingepreßt ist. Das leitende Element 28' verläuft
entlang des Stifts 7B' und endet an einem zentralen Anschlußstück
33' (Buchse oder, wie hier, Stecker) des Koaxialsteckers.
Dieses Anschlußstück 33' weist beispielsweise den üblichen
Aufnahmeraum für ein Ende des leitenden Elementes 28' auf, an
welchem dasselbe angelötet oder gegebenenfalls eingefalzt ist.
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Eine Positionierungshülse 34' aus isolierendem
Material umgibt das leitende Element 28' im Bereich zwischen dem
Sockel 2' des Einstechverbinders und dem zentralen
Anschlußstück 33', das das Kopfteil des Stechverbinders bildet. Diese
Positionierungshülse wird durch eine Buchse 35' festgelegt,
die den äußeren zylindrischen Leiter des Koaxialsteckers
bilden soll, bei dem hier unterstellt ist, daß er mit einem
Bajonettverschluß 36' versehen ist. Dieser äußere zylindrische
Leiter 35' wird hierzu konzentrisch zum zentralen
Anschlußstück 33' auf eine Befestigungshülse 37' aufgeschraubt, die
durch den Träger 5' gegen den Sockel 2' gedrückt wird. Diese
Hülse wird am Anschlußende 7' konzentrisch festgehalten,
beispielsweise durch Festspannen eines Endkragens 37A', den sie
aufweist, in einer Kreisnut, die das Loch des Trägers 5'
umrandet, durch welches die Hülse hindurchragt.
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Die Befestigungshülse 37' und der äußere zylindrische
Leiter 35' bestehen, ebenso wie der Träger 5', vorzugsweise
aus einem gut leitenden Metall, das als Verbindung zur Masse
dient, wobei der Träger 5' an die Verbindungspunkte 16' des
Einstechverbinders angeschlossen ist.
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Bei dem dargestellten Beispiel sind die
Anschlußspitzen 16' in den Sockel 2' eingesteckt und endseitig in den
Träger 5' eingefalzt, wie Fig. 9 zeigt.
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Im Inneren des Endes des äußeren zylindrischen Leiters
35' (vgl. Fig. 8) ist ein hohles zylindrisches Isolierfutter
38', beispielsweise durch Vergießen, befestigt und umgibt das
zentrale Anschlußstück 33', das es auf die Hülse 34' drückt.
Das Futter hält das zentrale Anschlußstück fest, während seine
mittige Ausnehmung die Einfügung eines zum Anschlußstück 33'
komplementären zentralen Anschlußstückes ermöglicht, das zu
einem nicht dargestellten komplementären koaxialen
Anschlußelement, hier in der Art einer Buchse, gehört.
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Natürlich kann in identischer Weise ein herkömmlicher
Koaxialstecker oder eine herkömmliche koaxiale Steckbuchse mit
einem Stechverbinder verbunden werden, um ein Koaxialkabel
oder ein Gerät durch nicht dargestellte, komplementäre
Steckelemente anzuschließen.