DE3878160T2 - Profileisen mit zwei einfuegbaren teilen, insbesondere rinne mit einem koerper und einem deckel. - Google Patents
Profileisen mit zwei einfuegbaren teilen, insbesondere rinne mit einem koerper und einem deckel.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft allgemein Profilteile.
- Sie betrifft insbesondere extrudierte Profilteile, die in Längsrichtung zwei Teile umfassen, die durch zwischen ihnen zu diesem Zweck vorgesehene Einklinkmittel ineinandersteckbar sind.
- Dies ist beispielsweise bei Rinnen der Fall, wie sie zur Aufnahme und zum Schutz von elektrischen Leitern oder beliebigen anderen Leitungen verwendet werden können.
- Diese Rinnen, wie sie insbesondere in der Fr-A-2 536 219 beschrieben sind, umfassen nämlich einerseits einen einen Körper bildenden Teil, der zur Abgrenzung eines für eine solche Aufnahme geeigneten Abteils in der Praxis eine Fußplatte und zwei seitliche Schenkel besitzt, die gegebenenfalls von Stelle zu Stelle für den Austritt der betreffenden elektrischen Leiter oder Leitungen durch Ausschnitte ausgespart sind, die die Durchführung einer Stanzung nach Extrusion erfordern, und andererseits einen einen Deckel bildenden Teil, der im Betrieb den den Körper bildenden Teil verschließen kann.
- Bei manchen Profilteilen dieser Art, und dies ist bei Rinnen mit relativ mäßigem Querschnitt der Fall, wurde bereits vorgeschlagen, die Extrusion der beiden sie bildenden Teile mit Hilfe derselben Düse vorzunehmen, die zu diesem Zweck in einem Abstand voneinander und im Umriß dieser beiden Teile die beiden erforderlichen Durchgänge aufweist.
- Es wurde ferner vorgeschlagen, diese beiden Teile nach ihrer Extrusion miteinander zusammenzubauen, sobald ihre Abkühlung ausreichend ist.
- Bisher kann dieser Zusammenbau nur für die normale Betriebsstellung des den Deckel bildenden Teils stattfinden.
- Mit anderen Worten, nach diesem Zusammenbau verschließt der den Deckel bildende Teil unweigerlich den den Körper bildenden Teil, dem er zugeordnet ist.
- Für den Hersteller besitzt diese Anordnung den doppelten Vorteil eines gleichzeitigen Schutzes und einer gemeinsamen Verpackung für die beiden Teile des betreffenden Profilteils, wobei dies in der Praxis zu einem beträchtlichen Produktivitätsgewinn führt.
- Bisher kann man dies jedoch nicht für die Profilteile verwenden, die einen Querschnitt mit relativ großer Abmessung besitzen.
- Dies hat zwei Gründe.
- Zunächst, wenn Ausschnitte in den seitlichen Schenkeln des den Körper bildenden Teils auszuschneiden sind, bildet der den Deckel bildende Teil ein Hindernis für die Arbeit der entsprechenden Schneidwerkzeuge, wenn er in dieser Weise auf diesem den Körper bildenden Teil am Platz ist.
- Wenn die Verpackung der Einheit mit dem den Deckel bildenden Teil auf diese Weise an Platz auf dem den Körper bildenden Teil vorgenommen wird, wird außerdem das entsprechende tote Volumen schnell so groß, daß es nicht mehr tolerierbar ist.
- Durch die GB-A-1 153 183 wurde ferner ein Profilteil vorgeschlagen, dasß Rücken an Rücken auf sehr besondere Weise zwei getrennte Abteile mit jeweils ihrem eigenen Zugang umfaßt und zweifach in der Praxis auf den seitlichen Schenkeln seiner beiden Abteile Einklinkmittel besitzt, die es gestatten, daran einen einen Deckel bildenden Teil anzubringen, wobei angegeben wird, daß diese beiden Abteile auf diese Weise durch gleiche einen Deckel bildenden Teile geschlossen werden können.
- Gegenstand der Erfindung ist allgemein eine Anordnung, bei der derartige Einklinkmittel zweifach vorgesehen sind und mit der die im vorstehenden dargelegten Schwierigkeiten hinsichtlich der Profilteile der betreffenden Art auf sehr einfache Weise beseitigt werden können.
- Dies erreicht man erfindungsgemäß mit dem im Anspruch 1 definierten Profilteil.
- Die auf diese Weise auf der Fußplatte des den Körper bildenden Teils vorgesehenen Einklinkmittel werden für den nach der Extrusion vorgenommenen Zusammenbau verwendet.
- Mit anderen Worten, dieser Zusammenbau führt dazu, daß der den Deckel bildende Teil am Rücken der Fußplatte des den Körper bildenden Teils angebracht wird, statt daß er an den seitlichen Schenkeln des den Körper bildenden Teils angebracht wird, wie es normalerweise im Betrieb der Fall ist.
- Bei einer solchen Stellung stört der den Deckel bildende Teil in keiner Weise die Arbeit der für das Ausschneiden der Ausschnitte in diesen seitlichen Schenkeln erforderlichen Werkzeuge.
- Außerdem läßt er das Innenvolumen des den Körper bildenden Teils vollständig freigelegt, so daß bei der Verpackung der Einheit eine Anordnung in jeweils umgekehrter Stellung möglich ist, wodurch eine beträchtliche Verringerung des entsprechenden Volumens erreicht wird und was nicht möglich ist, wenn der den Deckel bildende Teil die Mündung dieses Innenvolumens verschließt, wie es in der normalen Betriebsstellung der Fall ist.
- Auf diese Weise werden unabhängig von den Abmessungen des Querschnitts des betreffenden Profils die Vorteile einer gleichzeitigen Produktion und einer gemeinsamen Verpackung beibehalten, ohne daß deren Nachteile auftreten.
- In der Patentschrift GB-A-1 153 183 ist nichts vergleichbares vorgesehen, wobei so etwas wie eine Fußplatte nur von dem den beiden Abteilen des entsprechenden Profilteils gemeinsamen Boden gebildet sein kann, der jedoch keine Einklinkmittel aufweist.
- Die Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen, wobei auf die beiliegenden schematischen Zeichnungen Bezug genommen wird. Es zeigen:
- Fig. 1 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung eines Profilteils, auf das die Erfindung anwendbar ist,
- Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende perspektivische Darstellung bei der normalen Betriebsstellung der beiden dieses Profilteil bildenden Teile,
- Fig. 3 eine Vorderansicht der für die Extrusion dieses Profilteils verwendbaren Düse,
- Fig. 4 eine perspektivische Darstellung, die entsprechend zu der von Fig. 2 die andere der durch die Erfindung für die das betreffende Profilteil bildenden Teile zugelassenen Stellungen darstellt,
- Fig. 5 und 6 perspektivische Darstellungen, die entsprechend denen der Fig. 2 und 4 die Anwendung der Erfindung auf einen anderen Profilteiltyp darstellen.
- Diese Figuren zeigen beispielsweise die Anwendung der Erfindung auf eine Rinne zur Aufnahme von elektrischen Leitern oder beliebigen anderen nicht dargestellten Leitungen.
- Allgemein bildet eine solche Rinne ein Profilteil, das zwei Teile umfaßt, die jeweils einzeln durch Extrusion und beispielsweise durch Extrusion eines beliebigen geeigneten Kunststoffs herstellbar sind und durch Einklinkmittel ineinandersteckbar sind, die zu diesem Zweck zwischen ihnen vorgesehen sind, wobei dieses Profilteil in der Praxis nur aus diesen beiden Teilen besteht.
- Genauer gesagt, handelt es sich um einen einen Körper bildenden Teil 10 und einen einen Deckel bildenden Teil 11, der den den Körper bildenden Teil 10 im Betrieb verschließen kann.
- Bei der in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform umfaßt der den Körper bildende Teil 10 insgesamt zur Abgrenzung eines Abteils eine Fußplatte 12 und zwei seitliche Schenkel 13, die diese Fußplatte 12 längs ihrer Längsränder flankieren.
- Genauer gesagt, sind diese seitlichen Schenkel 13 bei dieser Ausführungsform jeweils von Stelle zu Stelle in einem regelmäßigen Schritt und in Übereinstimmung zueinander durch Ausschnitte 14 ausgespart, die beispielsweise wie dargestellt eine in etwa rechteckige Form haben und sich in Querrichtung wenigstens über einen Teil ihrer Höhe von ihrem freien Ende aus erstrecken.
- Auf an sich bekannte Weise sind an diesem freien Ende der seitlichen Schenkel 13 des den Körper bildenden Teils 10 bei der dargestellten Ausführungsform Einklinkmittel vorgesehen, die es gestatten, imn Betrieb an einem solchen einen Körper bildenden Teil 10 den ihm zugeordneten einen Deckel bildenden Teil 11 anzubringen.
- Bei der dargestellten Ausführungsform bestehen diese Einklinkmittel bei dem den Körper bildenden Teil 10 aus zwei zur Fußplatte 12 insgesamt parallelen Abwinklungen 15, die sich jeweils in zueinander entgegengesetzten Richtungen vom freien Ende der seitlichen Schenkel 13 aus erstrecken und von Stelle zu Stelle örtlich von den sie betreffenden Ausschnitten 14 unterbrochen sind.
- Gleichzeitig hat der den Deckel bildende Teil 11 bei der in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform die Form einer einfachen Platte mit einer der Breite der Fußplatte 12 des den Körper bildenden Teils 10 vergleichbaren Breite, und die Einklinkmittel, dieser besitzt, um an diesem den Körper bildenden Teil 10 angebracht zu werden, sind von zwei Leisten 17 mit hakenförmigem Querprofil gebildet, die er parallel zueinander zu diesem Zweck auf seiner Unterseite vorspringend jeweils längs seinen Längsrändern besitzt, wobei die Haken bildenden Wülste 18 dieser Leisten 17 einander zugewandt sind.
- Wie leicht zu verstehen ist und wie in Fig. 2 dargestellt ist, ist der den Deckel bildende Teil 11 in der normalen Betriebsstellung mit Hilfe einer zeitweisen elastischen Verformung der seitlichen Schenkel 13 des den Körper bildenden Teils 10 mit seinen Leisten 17 mit Hakenprofil auf diesen den Körper bildenden Teil 10 aufgesteckt, wobei die Wülste 18 dieser Leisten 17 mit Hakenprofil unter die Abwinklungen 15 der seitlichen Schenkel 13 dieses den Körper bildenden Teils 10 einhaken.
- Diese Anordnungen sind an sich bekannt und gehören nicht zur Erfindung. Sie werden hier auch nicht ausführlicher beschrieben.
- Erfindungsgemäß besitzt der den Körper bildende Teil 10 die Einklinkmittel, die die Anbringung des den Deckel bildenden Teils 11 an diesem gestatten, doppelt, so daß der den Deckel bildende Teil 11 an diesem in der einen oder der anderen von zwei verschiedenen Stellungen angebracht werden kann, und zwar in seiner normalen Betriebsstellung (Fig. 2) und einer von dieser abweichenden Stellung (Fig. 4).
- Zusätzlich zu den seitlichen SchenkeIn 13, wie oben beschrieben wurde, besitzt die Fußplatte 12 des den Körper bildenden Teils 10 ferner Einklinkmittel, die die Anbringung des den Deckel bildenden Teils 11 an ihr gestatten.
- In der Praxis bestehen diese Einklinkmittel bei der insbesondere in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsform aus zwei seitlichen Verlängerungen 20, die diese Fußplatte 12 an den seitlichen Schenkeln 13 an deren Wurzel hervorstehend und im Abstand E der Leisten 17 mit Hakenprofil des den Deckel bildenden Teils 11 besitzt.
- Genauer gesagt, bei dieser Ausführungsform erstrecken sich die seitlichen Verlängerungen 20, die die Fußplatte 12 des den Körper bildenden Teils 10 auf diese Weise besitzt, in der Ebene dieser Fußplatte 12.
- Mit anderen Worten, diese Fußplatte 12 ragt über die seitlichen Schenkel 13 um einen Betrag e hinaus, der auf jeder Seite der Breite dieser seitlichen Verlängerungen 20 entspricht, und bildet direkt von selbst mit den entsprechenden Kanten, die um den Abstand E der Leisten 17 mit Hakenprofil des den Deckel bildenden Teils 11 voneinander entfernt sind, die Einklinkmittel, die die Anbringung des den Deckel bildenden Teils 11 an ihr gestatten.
- In der Praxis ist die Dicke der Fußplatte 12 und ihrer seitlichen Verlängerungen 20 vergleichbar mit, wenn nicht gleich der der Abwinklungen 15 der seitlichen Schenkel 13, und die Höhe der Leisten 17 mit Hakenprofil des den Deckel bildenden Teils 11 ist entsprechend gewählt.
- Zur Vergrößerung des Volumens, das im Inneren des Abteils, das der den Körper bildende Teil 10 abgrenzt, haben dessen seitliche Schenkel 13 bei der dargestellten Ausführungsform im Querschnitt ein Trapezprofil, wobei ihre Konkavitäten einander zugewandt sind.
- Diese Anordnung ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, und die Erfindung ist nicht auf sie beschränkt.
- Wie Fig. 3 zeigt, können der den Körper bildende Teil 10 und der den Deckel bildende Teil 11 zweckmäßigerweise mit Hilfe ein und derselben Düse 21 extrudiert werden, die senkrecht übereinander die beiden Durchgänge 10', 11' für eine solche Extrusion aufweist.
- Erfindungsgemäß ist der Durchgang 10?' für die Extrusion des den Körper bildenden Teils 10 jedoch über dem Durchgang 11' für die Extrusion des den Deckel bildenden Teils 11 angeordnet, wobei seine Konkavität in dieselbe Richtung zeigt.
- Mit anderen Worten, der Durchgang 11' ist auf der Seite des der Bildung der Fußplatte 12 des den Körper bildenden Teils 10 entsprechenden Teils 12' des Durchgangs 10' angeordnet und seine Konkavität ist diesem Teil 12' zugewandt.
- Wenn nach der Extrusion durch jeweiliges Ineinanderstecken ein Zusammenbau des den Deckel bildenden Teils 11 mit dem den Körper bildenden Teil 10 vorgenommen wird, findet dieser Zusammenbau an der Fußplatte 12 dieses den Körper bildenden Teils 10 an dessen Rücken statt, wie in Fig. 4 dargestellt ist.
- Die Fig. 5 und 6 zeigen die Anwendung der Erfindung auf den Fall, in dem die seitlichen Schenkel 13 des den Körper bildenden Teils 10 an ihrem freien Ende jeweils und aufeinander zu gerichtet Abwinklungen 23 besitzen und die Leisten 27 mit Hakenprofil des entsprechenden den Deckel bildenden Teils 11 dazu bestimmt sind, unter Einklinkung mit Kanälen 24 zusammenzuwirken, die einander gegenüberstehen und diese Abwinklungen 23 säumen.
- Da diese Anordnungen an sich bekannt sind, werden sie wie oben nicht ausführlicher beschrieben.
- Erfindungsgemäß sind die Einklinkmittel, die der den Körper bildende Teil 10 aufweist, um die Anbringung des den Deckel bildenden Teils 11 an ihm in einer anderen Stellung als dessen normalen Betriebsstellung zu gestatten, von zwei Nuten 25 gebildet, die seine Fußplatte 12 als Vertiefung auf ihrer Außenseite und im Abstand der Leisten 17 mit Hakenprofil des den Deckel bildenden Teils 11 besitzt und deren Profil zu dem der Leisten 27 mit Hakenprofil komplementär ist.
- Wie im vorhergehenden kann der den Deckel bildende Teil 11 auf diese Weise nach Extrusion am Rücken der Fußplatte 12 des den Körper bildenden Teils 10 angebracht werden, wie in Fig. 6 dargestellt ist.
- Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt, sondern umfaßt alle Ausführungsvarianten.
- Außerdem ist der Anwendungsbereich der Erfindung nicht auf nur den der im besonderen beschriebenen und dargestellten Rinnen beschränkt, sondern erstreckt sich allgemein auf jeden beliebigen Rinnentyp und noch allgemeiner auf jeden Profilteiltyp, der aus zwei Teilen besteht, die durch zu diesem Zweck zwischen ihnen vorgesehene Einklinkmittel ineinander steckbar sind.
Claims (6)
1. Profilteil, insbesondere Rinne für Kabel, aus zwei
extrudierten Teilen, die einen Körper (10), der ein Volumen
mit einer Fußplatte (12) zwischen zwei seitlichen
Schenkeln (l3) abgrenzt, bzw. einen Deckel (11) formen, wobei
Einklinkmittel in Form von komplementären
Einsteckprofilen (15-17, 24-27) am freien Ende der Schenkel
einerseits und am Deckelteil andererseits vorgesehen sind,
gekennzeichnet durch die Anordnung eines Einsteckprofils
(20, 25) nach dem Bild des Einsteckprofils (15, 24) der
Schenkel auf dem Rücken der Fußplatte (12), so daß der
Deckel an dem Körper in der einen oder der anderen von
zwei verschiedenen Stellungen angebracht sein kann, und
zwar in einer normalen Betriebsstellung und einer
Wartestellung, in der der Deckel am Rücken der Fußplatte
angefügt ist.
2. Profilteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß,
wenn die Einklinkmittel, die der den Deckel (11)
bildende Teil umfaßt, von zwei Leisten mit Hakenprofil (17)
geformt sind, die der den Deckel bildende Teil (11)
vorstehend parallel zueinander aufweist, die Einklinkmittel,
die gleichzeitig die Fußplatte (12) des den Körper (10)
formenden Teils umfaßt, von zwei seitlichen
Verlängerungen (20) geformt sind, die die Fußplatte (12) jeweils an
den seitlichen SchenkeIn (13) des den Körper (10)
bildenden Teils vorspringend und im Abstand (E) der Leisten
mit Hakenprofil (17) des den Deckel bildenden Teils (11)
besitzt.
3. Profilteil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die seitlichen Verlängerungen (20) der Fußplatte (12)
des den Körper bildenden Teils (10) sich in der Ebene
der Fußplatte (12) erstrecken.
4. Profilteil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die seitlichen Schenkel (13) des den Körper (10)
bildenden Teils im Querschnitt ein Trapezprofil haben, wobei
ihre Konkavitäten einander zugewandt sind.
5. Profilteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß,
wenn die Einklinkmittel, die der den Deckel (11)
bildende Teil umfaßt, von zwei Leisten mit Hakenprofil (27)
geformt sind, die der den Deckel (11) bildende Teil
vorspringend zueinander parallel besitzt, die
Einklinkmittel, die gleichzeitig die Fußplatte (12) des den Körper
(10) bildenden Teils umfaßt, von zwei Nuten (25) mit zum
Profil der Leisten mit Hakenprofil (27) ergänzendem
Profil geformt sind, die die Fußplatte (12) hohl an ihrer
Außenfläche und im Abstand (E) der Leiste mit
hakenförmigem Profil (27) besitzt.
6. Profilteil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß, wenn es sich um ein extrudiertes
Profilteil handelt, der den Deckel (11) bildende Teil
nach Extrusion am Rücken der Fußplatte (12) des den
Körper (10) bildenden Teils angebracht ist.
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