DE3736574A1 - Verfahren und formkern zur herstellung von kunststoffgegenstaenden mit hinterschneidungen - Google Patents
Verfahren und formkern zur herstellung von kunststoffgegenstaenden mit hinterschneidungenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und einen Formkern
zur Herstellung von Kunststoffgegenständen, die Hinterschnei
dungen aufweisen.
Um Kunststoffgegenstände oder -Bauteile mit Hinterschneidungen
ode Hohlräumen herzustellen, werden Formkerne verwendet, die
nach dem Ummanteln mit der Kunststoffmasse, aus der der
Gegenstand hergestellt werden soll, z. B. durch Schmelzen oder
Lösen entfernt werden.
Schmelzbare Formkerne bestehen dabei im allgemeinen aus niedrig
schmelzenden Metall-Legierungen (vgl. z. B. DE-OS 29 22 303 oder
EP 0 178 093), während für lösliche Formkerne z. B. Salz/Sand-
Gemische mit wasserlöslichen Salzen, wie Alkalinitrate,
eingesetzt werden (vgl. z. B. US-PS 45 90 026).
Die Salzkerne sind äußerst spröde, entsprechend schwer zu
handhaben und kommen nur zur Herstellung von Kunststoffteilen
mit kleinem Durchmesser zum Einsatz.
Bei der Herstellung größerer Bauteile ist man daher auf
Metallkerne angewiesen. Metallkerne sind jedoch mit einer Reihe
von Nachteilen behaftet. So ist die Einrichtung und das
Personal, das den Metallguß beherrscht, in kunststoffver
arbeitenden Betrieben meist nicht vorhanden. Das heißt, es sind hohe
Investitionskosten für eine Metallgießerei mit induktivem Ofen
zum Schmelzen des Metallkerns usw. sowie entsprechendes
Fachpersonal erforderlich.
Weiterhin sind die für ausschmelzbare Metallkerne erforderlichen
Legierungen relativ teuer. Hinzu kommt der erhebliche
Energieverbrauch, insbesondere zur Herstellung der
Metallschmelze zum Gießen des Formkerns bzw. zum Ausschmelzen
mit dem induktiven Ofen. Ein großer Nachteil ist weiterhin das
enorme Gewicht des Metallkerns und damit des den Metallkern
enthaltenen Kunststoffbauteils von z. B. 50 kg oder mehr. Dies
erschwert zum einen die Handhabung, zum anderen hat sich
gezeigt, daß der Metallkern in dem noch nicht ausgehärteten
Kunststoffgegenstand aufgrund seines großen Gewichts nach unten
sinkt und damit zu unerwünschten Änderungen der Wandstärke des
Kunststoffgegenstandes führen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren
bereitzustellen, mit dem auch relativ große Kunststoffbauteile
mit komplizierten Hinterschneidungen oder Hohlräumen ohne eine
Gießerei hergestellt werden können, und zwar unter Verwendung
eines einfach herzustellenden und zu handhabenden, d. h.
insbesondere robusten und leichten, sowie schnell entfernbaren
Formkerns.
Dies wird erfindungsgemäß mit einem Formkern erreicht, der
zumindest teilweise aus wasserlöslichem Kunststoff besteht. Der
wasserlösliche Kunststoff kann erfindungsgemäß in neutralem,
alkalischem oder sauerem Medium löslich sein.
Wesentlich ist lediglich, daß er ausreichende mechanische
Eigenschaften besitzt, d. h. einen E-Modul von mindestens 5000
N/mm2, bevorzugt von mindestens 8000 N/mm2, und eine Bruchdehnung
von weniger als 10%, vorzugsweise zwischen 0,3% und 5%,
und daß er ferner eine thermische Kurzzeitbeständigkeit im Bereich
von 70°C bis 150°C besitzt.
Als in neutralem Wasser löslicher Kunststoff kommt z. B.
Poly(meth)acrylsäure in Betracht. Da das Arbeiten mit in
neutralem Wasser löslichen Kunststoffen unter anderem eine
trockene Umgebung und trockene Einrichtungen erfordert, werden
erfindungsgemäß jedoch im allgemeinen Kunststoffe bevorzugt, die
in neutralem Wasser unlöslich sind, sich jedoch in saurer oder
alkalischer Lösung lösen.
Als in saurer Lösung lösliche Kunststoffe werden erfindungsgemäß
vorzugsweise Kunststoffe eingesetzt, die salzbildende
Amin-Gruppen besitzen, während als in alkalischer Lösung
lösliche Kunststoffe insbesondere solche einsetzbar sind, die
Carboxylgruppen enthalten.
Die in saurer bzw. alkalischer Lösung löslichen, in neutraler,
zumindest jedoch alkalischer bzw. saurer Lösung unlöslichen
Kunststoffe besitzen ferner den großen Vorteil, daß sie
Recycling-fähig sind, d. h. im Kreislauf geführt zur Herstellung
neuer Kerne wiederverwendet werden können. Das heißt, der Kern wird
mit einer sauren bzw. alkalischen Lösung aus dem ihn umhüllenden
Kunststoffgegenstand herausgelöst, worauf die Kunststoff-Lösung
mit einer Lauge alkalisiert bzw. mit einer Säure angesäuert,
jedenfalls neutralisiert wird, wodurch der Kunststoff wieder in
seine unlösliche Form übergeführt wird. Er wird dann z. B. durch
Filtrieren abgetrennt, getrocknet und dann erneut als
Ausgangsmaterial zur Herstellung eines Kernes eingesetzt.
Der Kunststoff zum Herstellen des Kerns ist vorzugsweise ein
spritz- oder preßfähiger Thermoplast.
Als in alkalischem Medium löslicher Kunststoff wird
erfindungsgemäß vorzugsweise ein Kunststoff verwendet, der aus
einem Polymerisat mit einer ungesättigten Carbonsäure als
Comonomerem, z. B. Acrylsäure oder Methacrylsäure, Crotonsäure,
Itaconsäure, Maleinsäure oder Fumarsäure, besteht. Der
Kunststoff zum Herstellen des Kerns ist vorzugsweise ein spritz-
oder preßfähiger Thermoplast.
Besonders bevorzugt werden Polymerisate auf Acrylsäure- bzw.
Methacrylsäure-Basis. So hat sich ein Polymerisat aus 1 Mol
Methacrylsäure bzw. Acrylsäure, 1 bis 8 Mol, vorzugsweise
2,5 bis 6 Mol Methacrylat bzw. Acrylat und 0 bis 1 Mol
eines Termonomeren sowie üblichen Polymerisationszusätzen
als besonders geeignet erwiesen.
Ein derartiges Polymerisat ist aus der unter der Nummer
0 143 935 veröffentlichten europäischen Anmeldung bekannt.
Als Methacrylat bzw. Acrylat wird vorzugsweise Methylmethacrylat
oder Ethylmethacrylat bzw. Methylacrylat oder Ethylacrylat
eingesetzt, wobei ein Molverhältnis von (Meth)Acrylat zur
(Meth)Acrylsäure von 2 : 1 bis 4 : 1 bevorzugt wird. Dabei hat
sich gezeigt, daß die Festigkeit des Kerns mit zunehmendem
Säureanteil des Kunststoffs steigt.
Als Termonomere sind z. B. Vinylether mit 3 bis 18
Kohlenstoffatomen, insbesondere Vinylisobutylether, sowie
aromatische Vinylkohlenwasserstoffe mit 8 bis 11
Kohlenstoffatomen sowie Acrylate oder Methacrylate mit einem
Alkoholrest von 11 bis 18 Kohlenstoffatomen geeignet.
Auch können Itaconsäure, Maleinsäure, Fumarsäure oder
Crotonsäure die (Meth)Acrylsäure zum Teil ersetzen.
Aufgrund ihrer hohen Wasserlöslichkeit kann das Polymerisat
z. B. auch Hydroxyethyl- oder Hydroxypropyl (Meth)Acrylat
als Comonomeres enthalten.
Dem Kunststoff werden erfindungsgemäß vorzugsweise bis zu
4 Gewichtsprozent eines Gleitmittels, wie Stearinsäure oder
Talkum, zugesetzt.
Die Herstellung dieser Polymerisate wird vorzugsweise mit einem
Reaktionsextruder durchgeführt, wie er in der unter Nummer 1
143 894 veröffentlichten europäischen Patentanmeldung
beschrieben ist.
Dem Kunststoff wird für den erfindungsgemäßen Formkern
vorzugsweise ein Füllstoff zugesetzt. Als solche in die
Kunststoffmatrix eingebettete Füllstoffe kommen z. B. Sand oder
Gesteinsmehl in Betracht.
Eine erhebliche Steigerung der Lösungsgeschwindigkeit des
erfindungsgemäßen Formkerns wird jedoch erreicht, wenn als
Füllstoff ein wasserlösliches Salz eingesetzt wird. Dabei haben
sich Sulfate und Nitrate, insbesondere Alkalisulfate bzw.
-nitrate wie Natriumsulfat bzw. -nitrat, als besonders geeignet
erwiesen, während Chloride, wie Natriumchlorid, unter anderem
auch deshalb weniger geeignet sind, weil sie die Werkzeuge
angreifen.
Der Anteil des Kunststoffs in dem Kunststoff/Füllstoff-Gemisch
soll jedoch mindestens 25, vorzugsweise mindestens 40 Gew.-%
betragen, damit der Formkern zufriedenstellende mechanische
Eigenschaften aufweist.
Auch kann dem Kunststoff ein Treibmittel zugesetzt werden. So
führt ein TSG (Thermoplast- oder Treibmittel-Schaum-Guß) mit
einem Zusatz von 2 Gew.-% eines Treibmittels, welches von der
Firma LNP unter der Bezeichnung FOR CON 20 erhältlich ist, zu
einer Gewichtsreduzierung des Formkerns um 33% und einer
Erhöhung der Lösungsgeschwindigkeit des Kerns. Jedoch sollte der
Zusatz des festen Treibmittels nicht mehr als 5 Gew.-% betragen,
da dann die mechanischen Eigenschaften des Kerns zu wünschen
übrig lassen.
Bei einem im Alkalischen löslichen Kern ist es ferner
zweckmäßig, zur Erhöhung der Lösungsgeschwindigkeit dem
Kunststoff feste alkalische Stoffe, wie Alkalihydroxid oder
-carbonat, einzuverleiben.
Um die Lösungsgeschwindigkeit zu erhöhen, wird der Formkern
erfindungsgemäß vorzugsweise hohl ausgebildet, d. h. er weist
einen durchgehenden Kanal auf, durch den man das wäßrige
Lösungsmittel, im Falle eines im alkalischen löslichen
Kunststoffs also die alkalische Lösung, strömen läßt, um den
Formkern nach dem Ummanteln unter Bildung des
Kunststoffgegenstandes aus demselben herauszulösen.
Die Herstellung des hohlen Formkerns erfolgt vorzugsweise durch
Hohlkörperspritzen oder mit dem Cinpreß-Verfahren. Dabei können
auch relativ große Wandstärkenänderungen des Kerns ohne weiteres
hingenommen werden. Jedoch ist auch jedes andere zur Herstellung
von Kunststoffhohlkörpern geeignete Formverfahren anwendbar.
Ferner ist es denkbar, Halbschalen aus dem Kunststoff zu
spritzen oder sonst wie zu formen, die dann miteinander z. B.
durch Kleben oder Klammern zum Kern verbunden werden.
In Bereichen, in denen der Kern, wenn er mit der Kunststoffmasse
umhüllt wird, aus der der gewünschte Kunststoffgegenstand
hergestellt wird, einem hohen Massedruck ausgesetzt ist, wird
der Kern mit Verstärkungsteilen versehen, beispielsweise aus
Metall.
Ferner können in den Kern Einleger (Inserts) integriert werden,
die aus ihm herausragen und in die Masse des den Kern
umhüllenden Kunststoffs eingeschlossen und damit in dem
Kunststoffgegenstand fixiert werden.
Das Umhüllen des Kerns mit der Kunststoffmasse kann durch
Umgießen, Umwickeln, Umspritzen, Umschäumen, Umblasen,
Umpressen, Umlaminieren oder Pultrudieren erfolgen.
Als Grundstoffe zum Umhüllen des Kerns, d. h. zur Herstellung
des Kunststoffgegenstandes, können Thermoplaste, Duroplaste,
Elastomere sowie thermoplastische Elastomere mit und ohne
Faserverstärkung sowie mit und ohne Additiven, wie Gleitmittel,
Antioxidantien, Pigmente usw., verwendet werden.
Das Gießen kann mit Duro- und Thermoplasten erfolgen. Zum
Umwickeln werden mit Duroplasten getränkte Rovings oder Bänder
verwendet. Zum Spritzen können Thermoplaste oder
thermoplastische Elastomere, aber auch Duroplaste verwendet
werden. Das Umschäumen wird vorzugsweise mit Polyurethan- oder
Thermoplastschäumen durchgeführt. Zum Umblasen werden
vorzugsweise Thermoplaste eingesetzt, während sich zum Umpressen
Duroplaste bzw. zum Heißpressen Prepregs eignen. Zum
Umlaminieren können beispielsweise auch faserverstärkte
Duroplaste oder Thermoplaste verwendet werden.
Das Umspritzen des Kerns mit Thermoplasten wird jedoch im
allgemeinen bevorzugt. Als Thermoplaste werden dabei vorteilhaft
Polyamide (PA 6.6) Polyethylenterephthalat (PETP), Polybutylen
(PBTP), Polyethersulfone (PESU), Polyacrylamide (PAA),
Polyetherimide (PEI), Polyetheretherketone (PEEK),
Polyethersulfone (PESU), Polyphenylensulfon (PPS) sowie
Polyacrylimid (PAI) verwendet.
Der eingesetzte Kunststoff soll dabei temperatur- bzw. hoch
temperaturfest sein, d. h. vorzugsweise eine
Temperaturbeständigkeit von mehr als 150°C besitzen.
Das Lösen des Formkerns erfolgt erfindungsgemäß vorzugsweise mit
einer erwärmten wäßrigen Lösung, vorzugsweise mit einer
Temperatur von etwa 100°C oder knapp darunter.
Bei einem Formkern aus einem in alkalischer Lösung löslichen
Kunststoff wird zum Lösen vorzugsweise ein Alkalihydroxyd oder
-carbonat oder Ammoniak verwendet. Dazu kann der mit dem
Kunststoffgegenstand ummantelte Formkern in die alkalische
Lösung gelegt, mit ihr bespritzt oder gespült werden. Eine hohe
Lösungsgeschwindigkeit wird erzielt, wenn der Kern mit dem
Kunststoffgegenstand in einem Autoklaven bei erhöhter Temperatur
und erhöhtem Druck einem Ammoniak/Wasserdampf-Gemisch ausgesetzt
wird.
Damit das erfindungsgemäße Verfahren wirtschaftlich durchführbar
ist, sollte die zum Lösen des Kerns erforderliche Zeit bei einer
Temperatur von 100°C bei einer Wandstärke des Kerns von 5 bis 10
mm weniger als 30 Minuten betragen.
Es ist ersichtlich, daß das erfindungsgemäße Verfahren "on
line", d. h. ohne einen aus der Kunststofftechnik ausgelagerten
Fertigungsprozeß durchführbar ist. Der Kunststoff für den Kern
kann aus relativ billigen Ausgangsmaterialien hergestellt
werden. Durch das Recycling des Kunststoffs ergeben sich im
übrigen auch keine Deponieprobleme, wie sie z. B. aufgetreten
sind, als versucht wurde, Kerne aus Salz mit einem geringen
Zusatz eines Kunststoffbindemittels herzustellen.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist beispielsweise zur
Herstellung von Kunststoffbauteilen in der Automobilindustrie
hervorragend geeignet. So können z. B. folgende
Kunststoffbauteile nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellt werden: Ansauganlagen, Kühlmittelsammler,
Einspritzleiste für Kraftstoffeinspritzsonden,
Drosselklappenstutzen, Wasserpumpengehäuse, Druckbehälter z. B.
für Hochdruckwaschanlgen, Achsschenkelhalterung usw.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der Zeichnung näher
erläuert, deren einzige Figur einen schematischen Ablaufplan
einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens mit den
Stationen A bis D wiedergibt.
Danach wird gemäß Station D ein Krümmer 1 mit Ansatz 2 für die
Ansauganlage des Verbrennungsmotors eines Kraftfahrzeuges
hergestellt. Dabei wird in Station A zum Hohlkörperspritzen
eines Formkerns 3 mit einem Hohlraum 4 eine Form 5 aus zwei
Teilen 6 und 7 und einem Angußstutzen 8 verwendet. Über die
Blas-Spritzdüse 9 wird die thermoplastische Kunststoffmasse
zugeführt, wobei über eine in der Achse der Spritzdüse 9
angeordnete nicht dargestellte Druckluftleitung Luft zugeführt
wird.
Der Formkern 3 wird anschließend entformt, worauf die Polkappen
10, 11 abgetrennt werden, so daß aus dem Hohlraum 4 ein
durchgehender Kanal entsteht.
Anschließend wird der Formkern 3 zum Umspritzen mit der
Kunststoffmasse, aus der der Krümmer 1 hergestellt wird, in eine
teilbare Form 12 mit einem Angußstutzen 13 gegeben (Station B),
worauf mit der Spritzdüse 14 der Kern 3 mit der Kunststoffmasse
umspritz wird.
Der Krümmer 1 mit dem Kern 3 wird anschließend entformt, worauf
der Kern 3 in Station C herausgespült wird, d. h. durch den
Hohlraum bzw. den durchgehenden Kanal 4 läßt man eine alkalische
Lösung 15 strömen, um den aus einem im alkalischen löslichen
Kunststoff bestehenden Kern 3 aufzulösen.
Die alkalische Lösung mit dem darin gelösten Kunststoff wird
anschließend in einem Behälter 16 durch Zugabe von Säure 17
angesäuert, worauf der Kunststoff ausfällt. Die Kunststoffmasse
wird dann mit der Filtriereinrichtung 18 vom Filtrat 19
abgetrennt und kann dann nach dem Trocknen zum
Hohlkörperspritzen des Kerns 3 der Spritzdüse 9 wieder zugeführt
werden.
Nachstehend ist die Herstellung eines Kunststoffs für
den erfindungsgemäßen Kern anhand eines Beispiels
näher beschrieben.
Aus einem Compound aus Acrylsäure und Acrylsäure
methylsäureester, mehr als 30% eines Salzes als
Füllstoff und einer geringeren Menge eines Gleitmittels
wurden gemäß der Erfindung Formkerne hergestellt.
Das Kernmaterial hatte einen Elastizitätsmodul von
über 10 000 N/mm2 und eine Bruchdehnung von weniger
als 0,5%.
Aus diesem Werkstoff wurden Formkerne durch Spritz
gießen hergestellt und mit Polyamid 66 mit 30%
Glasfaseranteil umspritzt. Es konnte eine hervor
ragende Abzeichnung des formgebenden Profils sowie
der Oberflächennarbung nachgewiesen werden. Diese
Kerne wurden mit Natronlauge herausgelöst.
Claims (29)
1. Verfahren zur Herstellung von Kunststoffgegenständen, die
Hinterschneidungen aufweisen, mit einem in wäßriger Lösung
löslichen Formkern, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Formkern verwendet wird, der zumindest teilweise aus
wasserlöslichem Kunststoff besteht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kunststoff aus einer sauren oder alkalischen, wäßrigen
Lösung löslich ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kunststoff nach dem Lösen in saurer oder alkalischer
wäßriger Lösung durch Alkalisieren bzw. Ansäuern der
Lösung ausgefällt, abgetrennt und zur Kernherstellung
wiederverwendet wird.
4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Kunststoff aus einem Polymerisat
mit einer ungesättigten Carbonsäure als Comonomerem
verwendet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kunststoff ein Polymerisat aus 1 Mol (Meth)Acrylsäure,
1 bis 8 Mol (Meth)Acrylat, 0 bis 1 Mol eines Termonomeren
sowie üblichen Polymerisationszusätzen ist.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
(Meth)Acrylat ein Ester der (Meth)Acrylsäure mit einem
Alkohol mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen ist.
7. Verfahren nach einem de Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß als alkalische Lösung zum Lösen des
Formkerns eine Alkalihydroxid- oder -carbonat-Lösung oder
Ammoniak verwendet wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Kunststoff verwendet wird, in den
feste alkalische Stoffe eingelagert sind.
9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lösung zum Lösen des Formkens auf
eine Temperatur erwärmt wird, die zwischen 80°C und
unterhalb des Siedepunkts der Lösung liegt.
10. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Formkern aus einem Gemisch aus dem
wasserlöslichen Kunststoff und einem Füllstoff verwendet
wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kunststoffanteil mindestens 25 Gew.-% des Gemischs beträgt.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oer 11, dadurch gekennzeichnet,
daß als Füllstoff ein wasserlösliches Salz verwendet wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
Salz ein Alkali- oder Ammonium-Sulfat oder -Nitrat ist.
14. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Formkern hohl ausgebildet wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der
hohle Formkern durch Hohlkörperspritzen hergestellt wird.
16. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Formkern teilweise mit metallischen
Teilen verstärkt wird.
17. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Anbringung von Einlegern am
Kunststoffgegenstand der Formkern mit den aus ihm
herausragenden Einlegern versehen wird.
18. Wasserlöslicher Formkern zur Herstellung von
Kunststoffgegenständen mit Hinterschneidungen, dadurch
gekennzeichnet, daß er zumindest teilweise aus
wasserlöslichem Kunststoff besteht.
19. Formkern nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kunststoff in einer sauren oder alkalischen, wäßrigen
Lösung löslich ist.
20. Formkern nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kunststoff aus einem Polymerisat mit einer
ungesättigten Carbonsäure als Comonomerem besteht.
21. Formkern nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kunststoff ein Polymerisat aus 1 Mol (Meth)Acrylat,
1 bis 8 Mol (Meth)Acrylsäure, 0 bis 1 Mol eines
Termonomeren sowie üblichen Polymerisationszusätzen ist.
22. Formkern nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das
(Meth)Acrylat ein Ester der (Meth)Acrylsäure mit einem
Alkohol mit 1 bis 10 Kohlenstoffatomen ist.
23. Formkern nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß in den Kunststoff feste alkalische
Stoffe eingelagert sind.
24. Formkern nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß er aus einem Gemisch aus dem
wasserlöslichen Kunststoff und einem Füllstoff besteht.
25. Formkern nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kunststoffanteil des Gemischs mindestens 10 Gew.-% beträgt.
26. Formkern nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet,
daß der Füllstoff ein wasserlösliches Salz ist.
27. Formkern nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das
Salz ein Alkali- oder Ammonium-Sulfat oder -Nitrat ist.
28. Formkern nach einem der Ansprüche 18 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß er hohl ausgebildet ist.
29. Formkern nach einem der Ansprüche 18 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, daß er teilweise mit metallischen Teilen
verstärkt ist.
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