DE3730561C1 - Werkzeugrevolver - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Werkzeugrevolver.
Von auf Werzeugmaschinen, insbesondere Drehmaschinen, herzustellenden
Werkstücken werden immer komplexere Formen gefordert,
was es im allgemeinen notwendig macht, einen Werkzeugrevolver
mit mehreren angetriebenen Werkzeugen bestücken zu
können. Diese sollten sich aber auch vollautomatisch wechseln
lassen können, um einen vollautomatischen Produktionsablauf
zu ermöglichen; ein automatischer Werkzeugwechsel setzt aber
eine ganz bestimmte Drehwinkelposition der betreffenden Werkzeugspindel
für den Werkzeugwechsel voraus, beispielsweise
um mit einem an einem Werkzeugwechsler vorgesehenen Schrauber
eine an der Werkzeugspindel vorhandene Spannschraube betätigen
zu können.
Bei Werkzeugrevolvern mit mehreren Werkzeugspindeln ist es
üblich, letztere sämtlich durch eine zentral angeordnete Antriebswelle
anzutreiben, welche ein als Kegelrad ausgebildetes
Zentralzahnrad besitzt, das mit an den Werkzeugspindeln befestigten
Kegelrädern kämmt. Ein solcher zentraler, gleichzeitiger
Antrieb aller Werkzeugspindeln bringt aber eine
ganze Reihe von Nachteilen mit sich: Die Standzeit der Spindellager
wird unnötig verkürzt, die mitlaufenden, aber nicht
arbeitenden Werkzeugspindeln führen zu einer unnötigen Erwärmung
des Werkzeugrevolvers und zu einer Verringerung des
Wirkungsgrads, und bei einem Werkzeugrevolver mit vielen Werkzeugspindeln
lassen sich diese nur mit verhältnismäßig geringen
Drehmomenten antreiben.
Man hat deshalb schon Werkzeugrevolver mit mehreren Werkzeugspindeln
konstruiert, bei denen immer nur eine, nämlich die
sich gerade in Arbeitsstellung befindliche Werkzeugspindel,
angetrieben wird. Einen solchen Werkzeugrevolver zeigt die
GB 21 26 134A. Bei diesem bekannten Werkzeugrevolver läßt
sich ein gegenüber einem stationären Revolverkörper um eine
zentrale Schaltachse drehbarer Revolverkopf durch einen Druckmittelzylinder
in Richtung der Schaltachse vom Revolverkörper
abheben. Dann ist der Revolverkopf entriegelt und kann gegenüber
dem Revolverkörper gedreht werden, während er durch
ineinandergreifende Stirnverzahnungen gegen ein Verdrehen
gesichert ist, wenn er am Revolverkörper anliegt. Zur Drehwinkelüberwachung
des Revolverkopfs ist letzterer mit einem
zur Schaltachse konzentrischen Schaft verbunden, auf dem ein
Drehwinkelgeber sitzt. Für jede der im Revolverkopf drehbar
gelagerten Werkzeugspindeln ist im Revolverkopf eine zur
Schaltachse parallele Welle gelagert, die auf ihrer von der
zugeorndeten Werkzeugspindel abgekehrten Seite ein Zahnrad
trägt, welches im folgenden als Spindelzahnrad bezeichnet
werden wird. Im Revolverkörper ist in radialem Abstand von
der Schaltachse eine Antriebswelle gelagert, die sich parallel
zur Schaltachse erstreckt und in Längsrichtung verschoben
werden kann; an ihrem dem Revolverkopf zugewandten Ende trägt
sie ein Antriebszahnrad, das durch Verschieben der Antriebswelle
entweder mit dem Spindelzahnrad der sich in Arbeitsstellung
befindlichen Werkzeugspindel oder mit einem Zahnkranz
des Revolverkopfs in Eingriff gebracht werden kann. Die durch
einen Motor angetriebene Antriebswelle bildet also gleichzeitig
eine schaltbare Kupplung, so daß sich mit dem einen
Motor sowohl der Revolverkopf um die zentrale Schaltachse
drehen als auch die sich gerade in Arbeitsstellung befindliche
Werkzeugspindel antreiben läßt.
Bei diesem bekannten Werkzeugrevolver
können sich die gerade nicht mit
dem Motor gekuppelten Werkzeugspindeln durch die im Betrieb
einer Werkzeugmaschine auftretenden Erschütterungen drehen
und verlieren so ihre für einen automatischen Werkzeugwechsel
erforderliche Drehwinkelposition; dies gilt während des
Schaltens des Revolverkopfs aber für alle Werkzeugspindeln,
denn während der Revolverkopf gedreht wird, ist keine der
Werkzeugspindeln mit der Antriebwelle gekuppelt. Des weiteren
benötigt man in diesem bekannten Werkzeugrevolver zwei
Hydraulikzylinder, nämlich den bereits erwähnten zum Verschieben
des Revolverkopfs sowie einen zweiten zum Verschieben
der Antriebswelle. Der bekannte
Werkzeugrevolver erweist sich für einen
automatischen Werkzeugwechsel als wenig geeignet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Werkzeugrevolver
mit mehreren antreibbaren Werkzeugspindeln für eine Werkzeugmaschine zu schaffen, bei dem
wegen der obenerwähnten Nachteile nicht alle Werkzeugspindeln
gleichzeitig angetrieben werden, der sich aber dennoch
für einen vollautomatischen Werkzeugwechsel eignet.
Ausgehend von einem Werkzeugrevolver der in der
GB 21 26 134A gezeigten Art, d. h. von einem Werkzeugrevolver
mit einem Revolverkörper und einem diesem gegenüber um
eine Schaltachse drehbaren Revolverkopf, der längs der
Schaltachse aus einer Arbeitsstellung, in der er unverdrehbar
am Revolverkörper gehalten ist, in eine Schaltstellung,
in der er um die Schaltachse drehbar ist, verschiebbar ist
und in dem mehrere, jeweils mit einem Spindelzahnrad in
Drehantriebsverbindung stehende Spindeln drehbar gelagert
sind, deren jede durch Drehen des Revolverkopfs in
eine Arbeitsstellung bringbar ist, sowie mit einem im
Revolverkörper drehbar gelagerten und mit einem Drehwinkelgeber
in Verbindung stehenden Antriebselement zum Antrieb
einer schaltbaren Kupplung für den Schaltantrieb des
Revolverkopfs und zum Antrieb einer Antriebswelle, die im
Revolverkörpers in radialem Abstand von der Schaltachse angeordnet
und drehbar gelagert ist sowie ein mit dem Spindelzahnrad
einer in Arbeitsstellung befindlichen Spindel
in Eingriff bringbares Antriebszahnrad besitzt, läßt sich
diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch lösen, daß jeweils das Spindelzahnrad
der sich in Arbeitsstellung befindlichen
Spindel durch Verschieben des Revolverkopfs zwischen dessen
Schalt- und Arbeitsstellung mit dem Antriebszahnrad der
Antriebswelle in bzw. außer Eingriff bringbar ist, daß für
jede Spindel eine schaltbare Blockiervorrichtung
vorgesehen ist und daß am Revolverkörper eine durch Verschieben
des Revolverkopfs in dessen Arbeitsstellung aktivierbare
Lösevorrichtung zum Lösen der Blockiervorrichtung
der in Arbeitsstellung befindlichen Werkzeugspindel vorgesehen
ist. Dabei gibt sich aus dem Vorstehenden, daß die
Spindelzahnräder nicht unmittelbar an den Werkzeugspindeln
befestigt sein müssen.
Bei dem erfindungsgemäßen Werkzeugrevolver
kann unter dem Antriebselement jedes angetriebene Element
verstanden werden, welches im Antriebsstrang vor der
Antriebswelle liegt.
Der erfindungsgemäße Werkzeugrevolver bringt eine ganze Reihe von
Vorteilen mit sich: Eine für den automatischen Werkzeugwechsel
drehwinkelmäßig richtig positionnierte Spindel (Werkzeugspindel)
bleibt in dieser Drehwinkelposition verriegelt,
solange sie und der Revolverkopf sich nicht in ihren Arbeitsstellungen
befinden, d. h. eine sich nicht in Arbeitsstellung
befindliche Werkzeugspindel kann weder durch Schalten des
Revolverkopfs, noch durch im Betrieb der Werkzeugmaschine
auftretende Erschüttungen unbeabsichtigt verdreht werden,
und zur drehwinkelmäßigen Positionierung der Werkzeugspindeln
kann ein für das Schalten des Revolverkopfs ohnehin
vorhandener Drehwinkelgeber verwendet werden. Das Ent-
bzw. Verriegeln des Revolverkopfs am Revolverkörper und das
Aus- bzw. Einkuppeln der sich in Arbeitsstellung befindlichen
Werkzeugspindel an der Antriebswelle läßt sich mit ein und
derselben Betätigung durchführen, d. h. zum Beispiel mit einem
einzigen Druckmittelzylinder, da beim Verschieben des
Revolverkopfs in Richtung der Schaltachse gleichzeitig der
Revolverkopf gegenüber dem Revolverkörper entriegelt und
das Spindelzahnrad der sich in Arbeitsstellung befindlichen
Werkzeugspindel vom Antriebszahnrad der Antriebswelle gelöst
wird. Gleichzeitig werden alle Vorteile des geschilderten
bekannten Werkzeugrevolvers erreicht, d. h., es ist nur ein
Antriebsmotor zum Schalten des Revolverkopfs und für den
Antrieb der Werkzeugspindeln erforderlich und nur die im
Einsatz befindliche Werkzeugspindel wird angetrieben, so
daß sich die einzelnen Werkzeuge mit unterschiedlichen,
werkzeugspezifischen Drehzahlen antreiben lassen, ohne daß
eine Beschränkung der maximal zulässigen Drehzahlen erfolgt,
und da man das von der Antriebswelle und dem jeweiligen
Spindelzahnrad gebildete Getriebe in relativ großem radialem
Abstand von der zentralen Schaltachse anordnen kann, können
selbst bei einem Werkzeugrevolver mit 12 Werkzeugstationen
nicht nur alle Werkzeuge angetrieben werden, sondern sie
lassen sich auch mit größeren Drehmomenten antreiben, da
der größere Abstand größere Zahnräder erlaubt. Da alle
Werkzeugspindeln in dem Augenblick, in dem sie aus der
Arbeitsstellung herausbewegt werden, auch verriegelt werden,
kann man schließlich einen Werkzeugwechsel auch an einer
anderen Stelle als in der Arbeitsposition eines Werkzeugs
vornehmen, so daß z. B. ein Werkzeug gewechselt werden kann,
nachdem es durch Drehen des Revolverkopfs um 90° weitergeschaltet
worden ist.
Ein angetriebenes Werkzeug eines Werkzeugrevolvers dadurch
an einen Werkzeugantrieb anzukuppeln bzw. von diesem zu lösen,
daß der Revolverkopf vom Revolverkörper abgehoben und dabei
gleichzeitig entriegelt wird, ist an sich bereits bekannt
(DE-PS 20 44 187), jedoch ist bei dieser bekannten Konstruktion
zum einen ein separater Motor allein zum Antrieb des
Werkzeugs vorgesehen und zum anderen kann sich das vom
Antriebsmotor abgekuppelte Werkzeug unbeabsichtigt verdrehen,
da es nicht blockiert ist.
Da bei dem erfindungsgemäßen Werkzeugrevolver die dem Antrieb
einer sich in Arbeitsstellung befindlichen Werkzeugspindel
dienende Antriebswelle nicht auch noch die Funktion einer
Kupplung übernehmen muß, läßt sie sich, wie dies bei einer
bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Werkzeugrevolvers
der Fall ist, im Revolverkörper unverschiebbar
lagern.
Da der erfindungsgemäße Werkzeugrevolver keine zentrale
Antriebswelle benötigt, sondern ein dem Schalten des
Revolverkopfs und dem Antrieb der Werkzeugspindeln dienender
Motor außermittig im Revolverkörper angeordnet werden kann,
ermöglicht es die erfindungsgemäße Konstruktion, ohne nennenswerten
Mehraufwand auch noch eine zweite Werkzeugspindel
anzutreiben, und zwar insbesondere auf der der sich gerade
in Arbeitsstellung befindlichen Werkzeugspindel gegenüberliegenden
Seite des Werkzeugrevolvers, weil man letztlich
nur die Welle des Antriebsmotors verlängern muß, um mit
ihr eine zweite Antriebswelle für eine zweite Spindel zu
schaffen. Deshalb ist bei einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Werkzeugrevolvers im Revolverkörper,
der ersten Antriebswelle bzw. der Schaltachse ungefähr
gegenüberliegend, eine zweite Antriebswelle vorgesehen,
bei der es sich in der Regel um die Motorwelle bzw. eine
Verlängerung derselben handeln wird und die mit der ersten
Antriebswelle in Drehantriebsverbindung steht und gleichfalls
ein Antriebszahnrad trägt, welches bei sich in Arbeitsstellung
befindlichem Revolverkopf mit dem Spindelzahnrad einer
Werkzeugspindel kämmt, die der sich in Arbeitsstellung
befindlichen Werkzeugspindel bezüglich der Schaltachse ungefähr
gegenüber liegt. Bei dieser zweiten antreibbaren
Werkzeugspindel kann es sich aber auch um eine sogenannte
Synchronspindel handeln, d. h. um eine mit einer Werkstück-Spannvorrichtung
bestückbaren Spindel. Es ist dann nur
erforderlich, auch für diese zweite antreibbare Spindel am
Revolverkörper eine Lösevorrichtung vorzusehen, um auch diese
Spindel beim Verriegeln des Revolverkopfs am Revolverkörper
zu entriegeln.
Gerade dann, wenn der Antrieb sich an einer bezüglich der
Schaltachse der Antriebswelle ungefähr gegenüberliegenden
Stelle des Revolverkörpers befindet, empfiehlt sich eine
Konstruktion, bei der im Revolverkörper ein zur Schaltachse
konzentrisches Zentralzahnrad drehbar gelagert ist, welches
mit einem Zahnrad der Antriebswelle kämmt und über die
schaltbare Kupplung mit dem Revolverkopf verbindbar ist,
denn ein solches Zentralzahnrad kann ohne weiteres als Ringrad
ausgebildet werden, so daß das Zentrum des Werkzeugrevolvers
frei bleibt für die Durchführung von Hydraulik-
und Kühlmittelleitungen sowie für die Meßwertübertragung
einer Werkstück- und/oder Werkzeug-Vermessung. Wenn der
Werkzeugrevolver dann zwei Antriebswellen besitzt, ist es
das einfachste, dieses Zentralzahnrad mit Zahnrädern beider
Antriebswellen kämmen zu lassen.
Bei einer Konstruktion mit einem solchen Zentralzahnrad kann
dieses von einem mit dem Revolverkopf fest verbundenen und
zur Schaltachse konzentrischen Schaft durchsetzt werden, der
mit Hilfe eines Druckmittel-betätigten Kolbens relativ zum
Revolverkörper verschiebbar ist, wobei dieser Schaft auch
hohl ausgebildet werden kann, um die erwähnten Leitungsdurchführungen
beibehalten zu können. Über diesen Schaft
läßt sich dann der Revolverkopf auch besonders einfach weiterschalten,
wenn man nämlich die eine Hälfte der Kupplung
mit dem Zentralzahnrad und die andere Hälfte mit dem Schaft
drehfest verbindet.
Damit beim Verriegeln des Revolverkopfs am Revolverkörper
automatisch die sich in Arbeitsstellung befindliche Werkzeugspindel
freigegeben, d. h. entriegelt wird, alle anderen
Spindeln (gegebenenfalls mit Ausnahme der vorstehend erwähnten
weiteren antreibbaren Spindel) aber verriegelt
bleiben und sich dies auf einfache mechanische Weise erreichen
läßt, weisen bei einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Werkzeugrevolvers
die Blockiervorrichtungen jeweils ein federbelastetes,
in eine Aussparung der zugeordneten Spindel einrückbares
Rastelement sowie ein dieses lüftendes Ausrückelement auf,
und im Revolverkörper ist ein Vorsprung vorgesehen, gegen den
das Ausrückelement einer sich in Arbeitsstellung befindlichen
Spindel beim Verschieben des Revolverkopfs von dessen Schalt-
in seine Arbeitsstellung anläuft und dadurch die in Arbeitsstellung
befindliche Werkzeugspindel entriegelt.
In diesem
Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß es bereits einen
bekannten Werkzeugrevolver mit antreibbaren Werkzeugspindeln
gibt (DE-OS 36 30 966), bei dem der Revolverkörper an einer
Stelle, die einer sich in Arbeitsstellung befindlichen
Werkzeugspindel gegenüber liegt, einen Vorsprung besitzt,
gegen den beim Verschieben des Revolverkopfs von dessen
Schalt- in seine Arbeitsstellung ein im Revolverkopf in
axialer Richtung verschiebbar geführter, gefederter Bolzen
anläuft, der dazu dient, eine Kupplung der sich in Arbeitsstellung
befindlichen Werkzeugspindel einzurücken. Bei diesem
bekannten Werkzeugrevolver sind alle Werkzeugspindeln mit
einer solchen Kupplung versehen, die zwei Spindelhälften
miteinander verbindet, deren innen liegende mit einem
Kegelrad versehen ist, das mit einem Kegelrad einer zentralen
Antriebswelle ständig kämmt. Allein durch Betätigen dieser
Kupplung wird es bei diesem bekannten Werkzeugrevolver
ermöglicht, daß nur eine, nämlich die sich in Arbeitsstellung
befindliche Werkzeugspindel, angetrieben wird.
Bei dieser bekannten Konstruktion ist aber nicht nur die
große, der Zahl der Werkzeugspindeln entsprechende Anzahl
von schaltbaren Kupplungen ungünstig, sondern auch der Umstand, daß
alle inneren Hälften der Werkzeugspindeln ständig mit der
zentralen Antriebswelle in Drehantriebsverbindung stehen;
außerdem benötigt diese Konstruktion das Zentrum des Werkzeugrevolvers
für die Antriebswelle, und schließlich sind
die gerade nicht angetriebenen Werkzeugspindeln gegen ein
unbeabsichtigtes Verdrehen nicht gesichert.
Bei dem erfindungsgemäßen Werkzeugrevolver kann man mit einem
einzigen Drehwinkelgeber auskommen, den man aus Platzgründen
am einfachsten auf die Antriebswelle setzt. Es kann aber
natürlich noch ein zweiter Drehwinkelgeber zur Überwachung
der Schaltbewegungen des Revolverkopfs vorgesehen werden,
obwohl dies bei dem erfindungsgemäßen Werkzeugrevolver
einen unnötigen Aufwand darstellt.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Werkzeugrevolvers
sind in den übrigen Unteransprüchen gekennzeichnet.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung und der zeichnerischen
Darstellung dreier besonders vorteilhafter Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Werkzeugrevolvers; in der
Zeichnung zeigt
Fig. 1 einen axialen Schnitt durch die erste
Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Werkzeugrevolvers, und zwar bei sich in
Arbeitsstellung befindlichem Revolverkopf;
Fig. 2 die Blockier- und die Lösevorrichtung im
Schnitt senkrecht zur Achse der sich gerade
in Arbeitsstellung befindlichen Werkzeugspindel,
und zwar im entriegelten Zustand;
Fig. 3 einen Schnitt durch die Blockiervorrichtung
einer sich nicht in Arbeitsstellung befindlichen
Werkzeugspindel, wiederum senkrecht
zur Spindelachse;
Fig. 4 einen Teil eines axialen Schnitts durch
die zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Werkzeugrevolvers, wobei der Antrieb
einer zweiten Spindel, die eine Werkzeug-
oder eine Werkstück-Spindel bilden kann
und einer sich in Arbeitsposition befindlichen
Werkzeugspindel diametral gegenüber liegt,
dargestellt ist, und
Fig. 5 eine der Fig. 4 entsprechende Darstellung der
dritten Ausführungsform, bei der die beiden
Spindeln mit unterschiedlichen Drehzahlen angetrieben
werden.
Die Fig. 1 zeigt einen gehäuseförmigen Revolverkörper 10,
in dem ein wellenförmiger Revolverschaft 12 in nicht dargestellter
Weise um eine zentrale Schaltachse 14 drehbar gelagert
ist. Dieser Schaft besitzt einen Längskanal 16 zum
Durchführen von Kabeln, Kühlmittel- und anderen Leitungen,
welcher in einen Hohlraum 18 eines Revolverkopfs 20 mündet,
in den ein den Hohlraum verschließender Deckel 22 eingesetzt
ist. Der Revolverkopf 20 ist mittels Schrauben 24 am Schaft
12 befestigt und an seiner Rückseite mit einer Stirnverzahnung
26 versehen, die in der in Fig. 1 gezeigten Position
des Revolverkopfs 20 in eine Stirnverzahnung 28 des Revolverkörpers
10 eingreift, so daß sich der Revolverkopf gegenüber
dem Revolverkörper nicht verdrehen läßt. Die Fig. 1 zeigt den
Revolverkopf 20 also in seiner Arbeitsstellung.
Im Revolverkörper 10 ist ein Antriebsmotor 30 untergebracht,
dessen Welle 32 ein Zahnrad 34 trägt. Dieses befindet sich in
ständigem Eingriff mit einem als Ringrad ausgebildeten
Zentralzahnrad 36, welches koaxial zur Schaltachse 14
angeordnet, mittels Lagern 38 im Revolverkörper 10 drehbar
und axial unverschiebbar gelagert ist und den Revolverschaft
12 umgibt. An einer der Arbeitsposition angetriebener,
vom Werkzeugrevolver getragener Werkzeuge zugeordneten
Stelle des Revolverkörpers 10 ist in diesem eine Antriebswelle
40 drehbar und axial unverschiebbar gelagert; auf ihr sind
zwei Zahnräder befestigt, nämlich ein im Inneren des Revolverkörpers
10 liegendes Zahnrad 42, welches sich in ständigem
Eingriff mit dem Zentralzahnrad 36 befindet und bei der
bevorzugten Ausführungsform dieselbe Zähnezahl wie das Zahnrad
34 besitzt, sowie ein an der vorderen Stirnseite des
Revolverkörpers 10 angeordnetes und als Kegelrad ausgebildetes
Antriebszahnrad 44. Mit der Antriebswelle drehfest verbunden
ist außerdem ein Drehwinkelgeber 46, mit dem sich
die Drehwinkelpositionen der Antriebswelle 40 und, wie sich
später noch zeigen wird, des Revolverkopfs 20 überwachen und
steuern lassen.
Zwischen einer am Revolverschaft 12 ausgebildeten Anschlagschulter
48 und einer auf den Revolverschaft aufgeschraubten
Mutter 50 sind auf dem Revolverschaft axial unverschiebbar
folgende Elemente angeordnet: Ein Kupplungsring 52, der
mittels eines Keils 54 drehfest mit einem Revolverschaft 12
verbunden ist, ein Axiallager 56 und ein den Revolverschaft
umgebender Ringkolben 58, der zusammen mit einem im Revolverkörper
10 ausgebildeten Zylinderraum 60 einen doppelt wirkenden
Hydraulikzylinder bildet und im Revolverkörper in axialer
Richtung verschiebbar geführt ist. Die zum Zylinderraum 60
führenden Hydraulikölbohrungen wurden in der Zeichnung der
Einfachheit halber weggelassen. Mit Hilfe des Ringkolbens 58
läßt sich also der Revolverschaft 12 samt Kupplungsring 52
und Revolverkopf 20 in axialer Richtung verschieben, und zwar
aus der in Fig. 1 dargestellten Arbeitsstellung des Revolverkopfs
nach links in eine nicht dargestellte Schaltstellung
des Revolverkopfs, wobei die am Revolverkopf vorgesehene
Stirnverzahnung 26 aus der am Revolverkörper vorgesehenen
Stirnverzahnung 28 ausgehoben wird, so daß sich in der Schaltstellung
des Revolverkopfs 20 dieser gegenüber dem Revolverkörper
10 um die Schaltachse 14 drehen läßt.
Erfindungsgemäß sind nun das Zentralzahnrad 36 und der
Kupplungsring 52 auf ihren einander zugewandten Stirnseiten
mit Kupplungsklauen 62 und 64 versehen - das Zentralzahnrad
36 und der Kupplungsring 52 bilden also zusammen eine als
ganzes mit 66 bezeichnete Kupplung, die zum Eingriff kommt,
wenn der Ringkolben 58 über den Kupplungsring 52 und den
Revolverschaft 12 den Revolverkopf 20 von seiner in Fig. 1
gezeigten Arbeitsstellung nach links in seine nicht dargestellte
Schaltstellung verschiebt, denn dann werden die
Kupplungsklauen 64 zwischen die Kupplungsklauen 62 eingeschoben.
Da dabei die Stirnverzahnung 26 aus der Stirnverzahnung
28 ausgehoben, d. h. der Revolverkopf entriegelt
wird, läßt sich in diesem Zustand der Revolverkopf mit Hilfe
des Antriebsmotors 30 um die Schaltachse 14 drehen, und
diese Drehbewegung wird durch den Drehwinkelgeber 46 überwacht.
Im Revolverkopf 20 sind mehrere Werkzeugspindeln 70 drehbar
gelagert; auf ihnen können in bekannter Weise auswechselbare
Werkzeugköpfe befestigt werden. Bei der dargestellten Ausführungsform
ist auf jeder Werkzeugspindel ein als Kegelrad
ausgebildetes Spindelzahnrad 72 befestigt, welches, wenn sich
die betreffende Werkzeugspindel in Arbeitsstellung befindet
und der Revolverkopf 20 am Revolverkörper 10 verriegelt ist,
mit dem Antriebszahnrad 44 der Antriebwelle 40 kämmt -
dies ist in Fig. 1 bei der obenliegenden Werkzeugspindel 70
der Fall. Wird der Revolverkopf 20 jedoch mit Hilfe des
Ringkolbens 58 nach links in seine Schaltstellung geschoben,
erfolgt nicht nur das Abkuppeln des Revolverkopfs vom
Antrieb, sondern gleichzeitig wird das Spindelzahnrad 72
der sich in Arbeitsstellung befindlichen Werkzeugspindel 70
vom Antriebszahnrad 44 getrennt.
Bei der dargestellten Ausführungsform bilden die Zahnräder 44
und 72 ein Winkelgetriebe; die Werkzeugspindeln könnten aber
auch axial ausgerichtet sein und über ein Stirnradgetriebe
angetrieben werden.
Anhand der Fig. 1 bis 3 soll nun die Verriegelung aller
sich nicht in Arbeitsstellung befindlichen Spindeln und die
Freigabe der sich in Arbeitsstellung befindlichen Spindeln
beim Verriegeln des Revolverkopfs am Revolverkörper erläutert
werden.
Für jede Spindel 70 ist in einer entsprechenden Ausnehmung 76
(siehe Fig. 1) des Revolverkopfs 20 ein Führungskörper 78
eingesetzt, in dem mittels einer Führungsbohrung 80 ein Rastbolzen
82 verschiebbar geführt ist. Dieser wird normalerweise
mittels einer Druckfeder 84 in eine Rastaussparung 86 am
Umfang der betreffenden Spindel 70 gedrückt und verriegelt
die Spindel so gegen unbeabsichtigtes Verdrehen. Auf den
Rastbolzen ist jedoch eine Übertragungsplatte 88 aufgesetzt,
die gegen eine am Rastbolzen 82 ausgebildete Schulter 90
anliegt und an der ein Ausrückbolzen 92 befestigt ist,
welcher in einer Führungsbohrung des Revolverkopfs 20 in
Längsrichtung verschiebbar geführt ist.
Erfindungsgemäß ist nun der Arbeitsstellung der Werkzeugspindeln
ein am Revolverkörper 10 befestigter Anschlag 94
zugeordnet, der dem Ausrückbolzen 92 einer sich in Arbeitsstellung
befindlichen Spindel 70 gegenüberliegt und auf
den der Ausrückbolzen 92 aufläuft, wenn der Revolverkopf
gemäß Fig. 1 von links nach rechts aus seiner Schaltstellung
in seine Arbeitsstellung verschoben wird. Dann drückt der
Ausrückbolzen den Rastbolzen 82 aus seiner unten in Fig. 1
sowie in Fig. 3 gezeigten wirksamen Stellung in seine oben
in Fig. 1 sowie in Fig. 2 gezeigte unwirksame Stellung, in der er
die sich in Arbeitsstellung befindliche Spindel 70 freigibt,
so daß sich diese über die Antriebswelle 40 vom Antriebsmotor
30 antreiben läßt, während alle anderen, sich nicht
in Arbeitsstellung befindlichen Spindeln 70 verriegelt bleiben,
weil deren Stellungen am Revolverkörper 10 kein Anschlag
94 zugeordnet ist.
Wie die Fig. 4 erkennen läßt, ist es ohne nennenswerten Mehraufwand
möglich, eine der sich in Arbeitsstellung befindlichen
Spindel 70 z. B. diametral gegenüberliegende Spindel 70′
mit demselben Motor 30 anzutreiben, mit dem auch die sich
in Arbeitsstellung befindliche Spindel 70 angetrieben und
der Revolverkopf 20 geschaltet wird. Zu diesem Zweck ist es
lediglich erforderlich, die Motorwelle 32 zu verlängern oder
mit ihr eine zweite Antriebswelle 40′ zu verbinden und diese
mit einem zweiten Antriebszahnrad 44′ zu versehen. Außerdem
muß dann der Revolverkörper 10 natürlich auch an dieser,
der Spindel 70′ benachbarten Stelle mit einem Anschlag 94
versehen werden, um die Spindel 70′ zu entriegeln. Die Fig. 4
läßt auch erkennen, daß es sich bei den Spindeln 70 bzw.
70′ nicht immer um Werkzeugspindeln handeln muß, sondern daß
z. B. eine der Spindeln, wie die Spindel 70′, auch als Werkzeugstückspindel
ausgebildet sein kann, um ein Werkstück, welches
rückseitig bearbeitet werden soll, in einer angetriebenen
Spindel des Werkzeugrevolvers zu halten.
Die Fig. 1 läßt deutlich erkennen, daß bei der erfindungsgemäßen
Konstruktion der radiale Abstand der Antriebswellen
40 bzw. 40′ von der Schaltachse 14 größer oder kleiner
gewählt werden kann, was es nicht nur erlaubt, gegebenenfalls
größere Drehmomente auf die Spindeln 70 bzw. 70′ zu
übertragen, sondern auch einen Werkzeugrevolver mit vielen
Stationen, z. B. einen 12-Stationen-Werkzeugrevolver, mit
mehreren antreibbaren Spindeln zu versehen, da die die
Spindeln antreibenden Getriebeelemente sich in relativ
großem radialem Abstand von der Schaltachse 14 anordnen
lassen, so daß die üblichen Beschränkungen hinsichtlich der
Dimensionierung der Getriebeelemente durch die erfindungsgemäße
Konstruktion weitgehend beseitigt werden.
Wie sich aus obiger Beschreibung ergibt, kann jede der
Werkzeugspindeln durch eine Werkzeugstückspindel ersetzt werden.
Die dritte, in Fig. 5 gezeigte Ausführungsform läßt erkennen,
daß es die Erfindung ermöglicht, ohne Verwendung eines
Schaltgetriebes ein und dieselbe Spindel an verschiedenen
Stationen des Werkzeugrevolvers mit unterschiedlichen Drehzahlen
anzutreiben - bei der Ausführungsform nach Fig. 4 werden
die beiden Spindeln 70 und 70′ zwar gleichzeitig, aber
auch mit gleicher Drehzahl angetrieben.
Die Fig. 5 zeigt wiederum nur den Bereich des erfindungsgemäßen
Werkzeugrevolvers, der zwischen dem Motor 30 und der
zweiten angetriebenen Spindel 70′ liegt, und die dritte,
in Fig. 5 gezeigte Ausführungsform soll nur insoweit beschrieben
werden, als sie von der zweiten Ausführungsform nach Fig. 4
abweicht.
Wie die Fig. 5 erkennen läßt, ist auf der das Antriebselement
im Sinne der Ansprüche bildenden Antriebswelle 32 des Motors
30 wiederum ein Zahnrad 34 befestigt, welches mit dem Zentralzahnrad
36 kämmt, jedoch mit einem zweiten Zahnrad 134 fest
verbunden ist, welches dem Antrieb einer Zwischenwelle 137
dient. Diese ist auf einem im Revolverkörper 10 befestigten
Zapfen 136 drehbar gelagert und besitzt ein erstes, mit dem
Zahnrad 134 kämmendes Zahnrad 138 sowie ein zweites, mit
einem Zahnrad 142 einer zweiten Antriebswelle 40′′ kämmendes
Zahnrad 140, wobei die Zähnezahl jeweils so gewählt ist, daß
erfindungsgemäß die Zahnräder 134 und 138 eine erste und die
Zahnräder 140 und 142 eine zweite Untersetzungsstufe bilden
und infolgedessen die Spindel 70′ mit wesentlich geringerer
Drehzahl angetrieben wird als die andere, in Fig. 5 nicht
gezeigte, sich in Arbeitsstellung befindliche Spindel 70
(siehe Fig. 1).
Die Ausführungsform nach Fig. 5 hat mehrere Vorteile: Eine
sich in der Schaltposition der Spindel 70′ befindliche Spindel
kann mit wesentlich höherem Drehmoment angetrieben werden
als eine sich in Position der Spindel 70 (siehe Fig. 1)
befindliche Spindel, was vorteilhaft ist, wenn man die
Spindel 70′ als Werkstückspindel verwendet - bei der Außenbearbeitung
eines Werkstücks, z. B. mit Hilfe eines Drehstahls,
sind höhere Antriebsdrehmomente erforderlich als für angetriebene
Werkzeuge. Soll aber mit der Spindel 70′ ein von der
Hauptarbeitsspindel einer Drehmaschine gehaltenes Werkstück
zum Zwecke des Abstechens übernommen werden, so wird die
Spindel 70′ in die in Fig. 1 gezeigte Position der Spindel 70
geschaltet, so daß sie mit derselben hohen Drehazahl angetrieben
werden kann wie die Hauptarbeitsspindel der Drehmaschine
und infolgedessen ein vorn fertigbearbeitetes Werkstück von
einer auch am freien Ende gehaltenen Materialstange abgestochen
werden kann. Soll das abgestochene Werkstück dann an
seiner Abstichseite weiterbearbeitet werden, wird die Werkstückspindel
in die in Fig. 5 gezeigte Schaltstellung gebracht,
in der sich dann mit einer für eine Außenbearbeitung des
Werkstücks besser geeigneten, niedereren Drehzahl antreiben
läßt.
Claims (14)
1. Werkzeugrevolver mit einem Revolverkörper und einem diesem
gegenüber um eine Schaltachse drehbaren Revolerkopf,
der längs der Schaltachse aus einer Arbeitsstellung,
in der er unverdrehbar am Revolverkörper
gehalten ist, in eine Schaltstellung, in der er um die
Schaltachse drehbar ist, verschiebbar ist und in dem
mehrere, jeweils mit einem Spindelzahnrad in Drehantriebsverbindung
stehende Spindeln drehbar
gelagert sind, deren jede durch Drehen des Revolverkopfs
in eine Arbeitsstellung bringbar ist, sowie mit
einem im Revolverkörper drehbar gelagerten und mit einem
Drehwinkelgeber in Verbindung stehenden Antriebselement
zum Antrieb einer schaltbaren Kupplung für den Schaltantrieb
des Revolverkopfs und zum Antrieb einer Antriebswelle,
die im Revolverkörper in radialem Abstand von
der Schaltachse angeordnet und drehbar gelagert ist
sowie ein mit dem Spindelzahnrad einer in Arbeitsstellung
befindlichen Spindel in Eingriff bringbares
Antriebszahnrad besitzt, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils
das Spindelzahnrad (72) der sich in Arbeitsstellung
befindlichen Spindel (70) durch Verschieben des
Revolverkopfs (20) zwischen dessen Schalt- und Arbeitsstellung
mit dem Antriebszahnrad (44) der Antriebswelle
(40) in bzw. außer Eingriff bringbar ist, daß für jede
Spindel (70, 70′) eine schaltbare Blockiervorrichtung
(82) vorgesehen ist und daß am Revolverkörper
(10) eine durch Verschieben des Revolverkopfs (20)
in dessen Arbeitsstellung aktivierbare Lösevorrichtung
(94) zum Lösen der Blockiervorrichtung (82) der in
Arbeitsstellung befindliche Spindel (70) vorgesehen
ist.
2. Werkzeugrevolver nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Antriebswelle (40) unverschiebbar im Revolverkörper
gelagert ist.
3. Werkzeugrevolver nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Blockiervorrichtung (82) im Revolverkopf
(20) angeordnet sind.
4. Werkzeugrevolver nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Revolverkörper
(10), der ersten Antriebswelle (40) bezüglich der Schaltachse
(14) ungefähr gegenüberliegend, eine zweite Antriebswelle
(40′) vorgesehen ist, die mit der ersten
Antriebswelle (40) in Drehantriebsverbindung steht und
gleichfalls ein Antriebszahnrad (44′) trägt, welches
bei sich in Arbeitsstellung befindlichem Revolverkopf
(20) mit dem Spindelzahnrad (72) einer Werkzeug- bzw.
Werkstück-Spindel (70′) kämmt, die der sich in Arbeitsstellung
befindlichen Spindel (70) bezüglich der Schaltachse
(14) ungefähr gegenüberliegt.
5. Werkzeugrevolver nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Revolverkörper
(10) ein zur Schaltachse (14) konzentrisches Zentralzahnrad
(36) drehbar gelagert ist, welches mit einem
Zahnrad (42) der Antriebswelle (40) kämmt und über die
schaltbare Kupplung (66) mit dem Revolverkopf (20) verbindbar
ist.
6. Werkzeugrevolver nach den Ansprüchen 4 und 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zentralzahnrad (36) mit Zahnrädern
(42, 34) beider Antriebswellen (40, 40′) kämmt.
7. Werkzeugrevolver nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Revolverkopf (20) mit einem zur Schaltachse
(14) konzentrischen Schaft (12) fest verbunden
ist, welcher das Zentralzahnrad (36) durchsetzt und mittels
eines Druckmittel-betätigten Kolbens (58) relativ
zum Revolverkörper (10) verschiebbar ist.
8. Werkzeugrevolver nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kolben (58) als den Schaft umgebender Ringkolben
ausgebildet und in einem als Ringkammer gestalteten Zylinderraum
(60) des Revolverkörpers (10) angeordnet ist.
9. Werkzeugrevolver nach den Ansprüchen 5 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die eine Hälfte (62) der Kupplung
(66) mit dem Zentralzahnrad (36) und die andere Hälfe
(64) mit dem Schaft (12) drehfest verbunden ist.
10. Werkzeugrevolver nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Blockiervorrichtungen
jeweils ein federbelastetes, in eine
Aussparung (86) der zugeordneten Spindel (70) einrückbares
Rastelement (82) sowie ein dieses lüftendes Ausrückelement
(92) aufweisen und daß im Revolverkörper (10)
ein Vorsprung (94) vorgesehen ist, gegen den das Ausrückelement
(92) einer sich in Arbeitsstellung befindlichen
Spindel (70) beim Verschieben des Revolverkopfs (20)
von dessen Schalt- in seine Arbeitsstellung anläuft und
dadurch die in Arbeitsstellung befindliche Spindel (70)
entriegelt.
11. Werkzeugrevolver nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Spindelzahnrad
(72) der in Arbeitsstellung befindlichen Spindel
(70) auf letzterer befestigt ist und mit dem Antriebszahnrad
(44) der Antriebswelle (40) ein Kegelrad-Winkelgetriebe
bildet.
12. Werkzeugrevolver nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehwinkelgeber
(46) auf der Antriebswelle (40) sitzt.
13. Werkzeugrevolver nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Antriebselement (32) und den beiden
Antriebswellen (40, 40′′) zwei Getriebezüge (34, 36, 42;
134, 138, 140, 142) unterschiedlicher Übersetzung vorgesehen
sind, so daß die beiden Antriebswellen durch das
Antriebselement gleichzeitig mit unterschiedlichen
Drehzahlen antreibbar sind.
14. Werkzeugrevolver nach den Ansprüchen 5 und 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Antriebselement (32) über Zahnräder
(34, 134) einerseits mit dem Zentralzahnrad (36)
und andererseits mit einer Zwischenwelle (137) in Antriebsverbindung
steht und daß ein Zahnrad (140) der
Zwischenwelle mit einem Zahnrad (142) der zweiten
Antriebswelle (40′′) kämmt.
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