DE3720440A1 - Seitenausloesbarer vorderbacken einer sicherheitsskibindung - Google Patents
Seitenausloesbarer vorderbacken einer sicherheitsskibindungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen seitenauslösbaren Backen, ins
besondere Vorderbacken, einer Sicherheitsskibindung nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Es ist bereits ein Auslösevorderbacken für Skibindungen
bekannt (AT-PS 3 00 630), bei dem an einem seitlich aus
lösbaren Vorderbacken ein Sohlenniederhalter angeordnet ist,
der gegen die Vorspannung einer Feder federnd nach oben
ausweichen kann. Hierdurch soll verhindert werden, daß
z.B. bei einer Schneezwischenlage zwischen Schuh und Ski
der Schuh abnormale Beanspruchungen auf die Bindung und den
Ski ausübt und so die funktionellen Eigenschaften der Bin
dung verändert. Nachteilig an dieser bekannten Skibindung
ist das Erfordernis einer besonderen Niederhaltefeder.
Es ist auch schon bekannt (DE-OS 32 30 186), die auf den
Sohlenniederhalter wirkende federnde Niederhaltekraft von
der sich in Skilängsrichtung erstreckenden Auslösefeder
abzuleiten, doch ist es hierzu erforderlich, das eine Ende
der Auslösefeder auf den Sohlenniederhalter und das andere
Ende der Auslösefeder auf den Seitenauslösemechanismus
wirken zu lassen. Hierzu muß auch das vordere Ende der
Auslösefeder einschließlich der sie abstützenden Bauteile
beweglich sein, was konstruktiv und auch betrieblich einen
Nachteil darstellt.
Nach einem älteren Vorschlag (DE-OS 36 05 313) ist vorge
sehen, daß der Sohlenniederhalter, die Seitenbacken, der
Seitenauslösemechanismus und der Angriffspunkt der Auslöse
feder am Seitenauslösemechanismus an einem relativ zum Bin
dungsgehäuse um eine Querachse hochschwenkbaren Tragteil
angeordnet sind und daß die Querachse sich in einem sol
chen Abstand oberhalb der Wirkungslinie der Auslösefeder
befindet, das von der Oberseite her eine von der Auslöse
feder herrührende, vorbestimmte, federnd nachgiebige Nieder
haltekraft auf die Skistiefelsohle einwirkt. Hierdurch wird
von der Auslösefeder ein Drehmoment um die Querachse erzeugt,
welche den Sohlenniederhalter nach unten zu bewegen sucht.
Aufgrund dieser Ausbildung werden nicht nur die mit einer
Schneezwischenlage zwischen Schuhsohle und Ski bedingten
Nachteile, nämlich insbesondere eine Verklemmung der Schuh
sohle vermieden, sondern es wird auch bereits eine begrenzte
Reibungskompensation erzielt. Gerät der Skifahrer nämlich in
Rücklage, so wird zwar die Reibung am Sohlenniederhalter
etwas erhöht, gleichzeitig nimmt aber die Reibung an der
Sohlenplatte stark ab, so daß die Seitenauslösung nicht er
schwert, sondern eher erleichtert ist, was im Falle eines
Rückwärtssturzes durchaus erwünscht ist. Ein Nachteil die
ser vorbekannten Sicherheitsskibindung besteht darin, daß
ein um eine Querachse hochschwenkbares Gehäuse vorgesehen sein
muß, was einen erhöhten Herstellungsaufwand mit sich bringt.
Das Ziel der Erfindung besteht darin, einen seitenauslös
baren Backen mit einem um Kippachsen seitlich ausschwenk
baren Sohlenhalter, wie er beispielsweise aus der DE-PS
31 29 536 bekannt ist, so weiterzubilden, daß bei kaum
erhöhtem baulichen Aufwand selbsttätig ein zu festes Einklemmen der
Skistiefelsohle zwischen dem Niederhalter des Sohlenhal
ters und der Skioberfläche bzw. einer darauf angeordneten
Trittplatte vermieden wird und bei Rücklage des Skifahrers
eine gewisse Erleichterung des seitlichen Auslösevorgangs
erzielt wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind die Merkmale des kennzeich
nenden Teils des Patentanspruchs 1 vorgesehen.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht also darin, die be
reits für die Seitenauslösung erforderlichen Kippflächen
bzw. Kippkanten zusätzlich als Auf- bzw. Ab-Gleitflächen
für den Sohlenhalter auszunutzen, wozu lediglich ein ge
wisser Verschiebefreiraum für den Sohlenhalter sowie für die
an ihm angreifenden Auslösekraft-Übertragungselemente und
der im Patentanspruch 1 definierte Winkel zwischen den Kipp
achsen und der Wirkungslinie der Auslösefeder vorgesehen
werden muß. Beim Einführen einer etwas dickeren Stiefelsohle
wird der Sohlenhalter entlang der Kippachsen etwas nach oben
geschoben, während beim anschließenden Einsetzen einer dünne
ren Schuhsohle die nach unten wirkende Kraftkomponente der
Auslösefeder den Sohlenhalter entlang der Kippachsen nach
unten soweit verschiebt, bis der Niederhalter von oben gegen
die Sohle des Skistiefels leicht angedrückt ist. Die Skistie
felsohle wird somit zangenartig zwischen der Trittplatte auf
der Skioberfläche und dem Niederhalter des Sohlenhalters ein
gespannt, wobei die vertikale Spannkraft von der Auslösefeder
mitgeliefert wird. Wesentlich ist, daß vor der Trittplatte
unter dem Niederhalter des Sohlenhalters ein solcher Frei
raum vorliegt, daß jede vorkommende Skistiefelsohle schräg
von oben unter den Niederhalter eingeführt werden kann.
Kommt der Skifahrer bei Verwendung des erfindungsgemäßen
Backens als Vorderbacken in eine Rücklage, so kann die
Schuhsohle den Sohlenhalter entlang der Kippachsen etwas
nach oben verschieben. Die Schuhsohle hebt dabei von der
Skioberfläche bzw. der Trittplatte ab, so daß die dort sonst
vorhandene seitliche Reibung entfällt und der seitliche
Auslösevorgang in erwünschter Weise erleichtert wird.
Praktisch realisiert werden kann der Winkel zwischen der
Auslösefeder-Wirkungslinie und den Kippachsen durch die
Maßnahmen der Ansprüche 2 oder 3, wobei zur Vermeidung
einer zu starken Schrägstellung der Wirkungslinie der
Auslösefeder und der Kippachsen zweckmäßigerweise beide
Maßnahmen so kombiniert werden, daß sie etwa in gleichem
Maße zu dem gewünschten Effekt beitragen.
Eine besonders zweckmäßige Dimensionierung des vorerwähnten
Winkels ist durch den Patentanspruch 4 definiert.
Von besonderem Vorteil sind die im Anspruch 5 definierten
Maßnahmen, denn hierdurch wird ein besonders kompakter Auf
bau erzielt. Weitere zweckmäßige Weiterbildungen der Erfin
dung sind durch die Ansprüche 6 und 7 gekennzeichnet.
Die erfindungsgemäße Ausbildung des Anzeigefortsatzes nach
Anspruch 7 hat dabei den besonderen Vorteil, daß beim Ein
stellen einer etwas dickeren Schuhsohle in den Backen, was
eine stärkere Vorspannung der Auslösefeder zur Folge hat,
gleichzeitig auch der Anzeigefortsatz mitverschoben wird,
so daß die durch das Einstellen der dickeren Schuhsohle
bedingte größere Auslösehärte zur Anzeige gebracht wird.
Durch Verstellung der Vorspannung der Auslösefeder kann
also wieder der gewünschte Auslösewert eingestellt werden.
Eine Verstellbarkeit der Vorspannung der Auslösefeder wird
auf einfache Weise durch die Merkmale des Anspruches 8 ver
wirklicht.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Auslösefeder gemäß
den Merkmalen des Patentanpruchs 9 am Sohlenhalter angreift.
Bevorzugt ist die Schwenkwelle relativ zum Sohlenhalter ver
drehbar, wodurch auf einfache Weise eine Relativverdrehung
zwischen dem am Sohlenhalter angreifenden Federende und dem
Sohlenhalter ermöglicht wird.
Um bei dieser Ausführungsform ein möglichst senkrechtes
Angreifen der Kraft der Auslösefeder am Sohlenhalter zu
ermöglichen, ist die Maßnahme nach Anspruch 10 vorgesehen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Sohlenhalter gemäß
Anspruch 11 zweigeteilt ausgebildet ist. Diese Maßnahme
ist durch die DE-PS 31 29 536 an sich bekannt. Aus der vor
genannten Patentschrift ist auch die Abstützung des Skischuhs
gemäß Anspruch 19 grundsätzlich bekannt. Im Zusammenhang mit
der vorliegenden Erfindung hat diese Abstützung aber den Vor
teil, daß die erhöhte Vorspannung der Auslösefeder durch Ein
spannung eines Skischuhs mit breiterer Sohle vom Anzeigefort
satz automatisch zur Anzeige gebracht wird, so daß auch in
diesem Fall eine Korrektur der Einstellung der Auslösehärte
problemlos möglich ist.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist
durch den Patentanspruch 12 gekennzeichnet. Auf eine baulich
äußerst einfache Weise wird so zusätzlich zu der Seitenaus
lösung auch noch eine Höhenauslösung des Backens gewährleistet.
Die einzigen baulichen Maßnahmen hierfür bestehen in der ge
eigneten Anordnung des Höhenkippanschlages sowie der Höhen
kippgegenflächen und der dazwischenliegenden Freiräume.
Durch die Maßnahmen der Ansprüche 13 oder 14 können auch noch
unterschiedliche Auslösehärten bei einer Höhenauslösung erzielt
werden. Sofern die Höhenkippgegenfläche etwas näher an dem
Höhenkippanschlag liegt, wird eine größere Höhenauslösehärte
erzielt, was z.B. für die Verwendung der Sicherheitsskibin
dung durch einen Rennläufer von Vorteil sein kann.
In jedem Fall sollte bei dem erfindungsgemäßen Backen eine
Trittplatte gemäß Anspruch 15 vorgesehen sein.
Wird eine solche Trittplatte gemäß Patentanspruch 16 weiter
gebildet, so kann auch bei einer Vorlage des Skifahrers, die
mit einem erhöhten Druck von oben auf die Trittplatte ver
bunden ist, eine Reibungskompensation dadurch erzielt wer
den, daß der Niederhalter des Sohlenhalters dann von der
Oberseite der Sohle abgehoben wird, wodurch die dort sonst
vorhandene Reibung bei einer Seitenauslösung zum Verschwin
den gebracht wird. Wirksam ist jetzt nur noch die Reibung
zwischen der Skistiefelsohle und der Trittplatte. Wesentlich
ist, daß die Reibungskompensation nicht durch eine teilweise
Kompensation der Auslösekraft, sondern vielmehr lediglich
durch ein Hochschieben des Sohlenhalters an den Kippflächen
erzielt wird.
Eine weitere Ausführungsform der Trittplatte ist durch die
Patentansprüche 18 und 19 gekennzeichnet. Diese Ausführungs
form ist auch unabhängig von dem erfindungsgemäßen Backen
anwendbar, sollte aber nur bei solchen seitenauslösbaren
Backen angewendet werden, bei denen nach dem Ausschöpfen
des seitlichen Verschiebebereichs der Trittplatte die auf
den Backen wirkende Rückstellkraft bereits soweit abgesun
ken ist, daß die Summe aus der verbleibenden Rückstellkraft
und der Reibkraft deutlich geringer als der Aulösewert ist.
Die so ausgebildete Trittplatte bietet für den Skifahrer
eine dreifache Sicherheit. Zum einen gewährleistet der vor
zugsweise aus Teflon bestehende reibungsarme Belag eine
Sicherheit für den Fall, daß die seitliche Verschiebbar
keit der Trittplatte durch Festfrieren oder Korrosion ent
fallen sollte. Dann verbleibt noch die vergleichsweise
geringe Reibung zwischen dem reibungsarmen Belag und der
Schuhsohle.
Sollte die verschiebbare Trittplatte aus ihrer Halterung
herausfallen und verlorengehen, dann bietet die Nottritt
fläche noch die erforderliche reibungsarme Abstützung. Von
besonderer Bedeutung ist, daß die Nottrittfläche nicht aus
einem sehr abriebresistenten reibungsarmen Material be
stehen muß, weil sie normalerweise nicht benutzt wird und
nur beim Verlust der seitlich verschiebbaren Trittplatte
für einen relativ kurzen Zeitraum ihre Funktion erfüllen
muß.
Die Erfindung wird im folgenden beispielsweise anhand der
Zeichnung beschrieben; in dieser zeigt:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines er
findungsgemäßen Vorderbackens einer Sicherheitsski
bindung mit eingestelltem Skistiefel,
Fig. 2 eine teilweise geschnittene schematische Draufsicht
des Gegenstandes der Fig. 1,
Fig. 3 eine teilweise geschnittene schematische Seitenansicht
einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Vorderbackens und
Fig. 4 eine schematische und teilweise geschnittene Draufsicht
der Trittplatte des Ausführungsbeispiels nach Fig. 3.
Nach Fig. 1 und 2 ist auf der Oberfläche eines Ski 15 ein
Bindungsgehäuse 11 mittels Schrauben 40 befestigt, welches
auf der vom Skischuh 14 abgewandten Seite eine im wesent
lichen in Skilängsrichtung verlaufende annähernd zylindrische
Ausnehmung 41 zur Aufnahme einer Auslösefeder 12 aufweist.
Die Auslösefeder 12 stützt sich schuhseitig an einem radial
nach innen vorspringenden Ring-Widerlager 11′ ab und erstreckt
sich von dort schräg nach unten und vorn in ein hohlzylindri
sches, schalenartiges Widerlager 24 hinein, welches inner
halb der Ausnehmung 41 kolbenartig axial gleiten kann. Das
Widerlager 24 weist einen axialen Anzeigefortsatz 25 auf,
dessen dem Skistiefel 14 zugewandtes Ende unterhalb eines
mit einer Auslösehärteskala 26 versehenen Fensters 27 in der
Oberseite des Bindungsgehäuses 11 angeordnet ist.
In eine zentrale Bohrung 42 im vorderen Boden des Wider
lagers 24 verläuft eine mit einem z.B. durch einen Schrau
benzieher verdrehbaren Kopf 43 versehene Zugstange 23 koaxial
mit der Auslösefeder 12. Die Zugstange 23 besteht aus einem
mit dem Kopf 43 verbundenen und eine axiale Gewindebohrung
aufweisenden Teil 23′′, in welches von der Seite des Skistie
fels 14 her ein zweites, als Gewindestange ausgebildetes
Teil 23′ eingeschraubt ist. Das Teil 23′ erstreckt sich
durch eine Öffnung 44 innerhalb des Widerlagers 11′ mit
allseitigem deutlichem Spiel hindurch zu einer leicht nach
vorn gekippten, im wesentlichen jedoch vertikalen Schwenk
welle 28, die mittels einer Bohrung 45 im Ende des Teils 23′
umgriffen wird, und zwar im Bereich einer ringförmigen Aus
nehmung, die eine konische Schrägfläche 29 aufweist. Der
Konuswinkel auf der dem Skistiefel 14 zugewandten Seite
der betreffenden Ausnehmung entspricht dem Winkel zwischen
der Achse der Zugstange 23, d.h. der Wirkungslinie 19 der
Auslösefeder 12 und der Achse der Schwenkwelle 28. Auf diese
Weise wirkt die Kraft der Auslösefeder 12 senkrecht auf die
Schrägfläche 29.
Nach den Fig. 1 und 2 sind an der relativ zur Zugstange 23
nicht verdrehbaren Schwenkwelle 28 die beiden Hälften 18′,
18′′ eines Sohlenhalters 18 gelenkig angeordnet. Zu diesem
Zweck weisen die beiden Sohlenhalterhälften 18′, 18′′ sich
jeweils über die vertikale Mittellängsebene 13 hinaus er
streckende Vorsprünge 30′, 30′′ auf, die in der aus Fig. 1
ersichtlichen Weise vertikal gegeneinander versetzt sind
und mit der Schwenkwelle 23 in Dreheingriff stehen. In
vertikaler Richtung ist der Sohlenhalter 18 relativ zu
der Schwenkwelle 28 fest, also unverschiebbar.
Beidseits der vertikalen Mittellängsebene 13 sind nach
den Fig. 1 und 2 an der dem Skistiefel 14 zugewandten
Seite des Bindungsgehäuses im wesentlichen aufrecht auf
der Skioberfläche stehende Kippachsen 16 definierende
Kippflächen 20 vorgesehen, die gleich ausgebildet und
symmetrisch zur Mittellängsebene 13 sind. Mit diesen Kipp
flächen wirken daran durch die Auslösefeder 12 zur Anlage
gebrachte komplementäre Kippgegenflächen 17 der beiden
Hälften 18′, 18′′ des Sohlenhalters 18 zusammen.
Am Sohlenhalter befindet sich ein von oben auf der Sohle 22
des Skistiefels 14 aufliegender Niederhalter 21; außerdem
weist der Sohlenhalter zwei seitliche Schenkel auf, an de
nen seitliche Rollen 46 angeordnet sind, die seitliche Ab
stützstellen 38 für die Schuhsohle 22 definieren. Die Abstütz
stellen 38 befinden sich in den Bereichen der Seite der Ski
stiefelsohle 22, wo die Sohle 22 schräg nach vorn zuläuft.
Außerdem befinden sich im mittleren Bereich der Sohlenhalter-
Hälften 18′, 18′′ vordere Abstützrollen 47, die vordere Abstütz
stellen 37 für die Sohle 22 des Skistiefels definieren.
Der Sohlenhalter 18 ist mit seinen vorderen Bereichen in einem
Freiraum 48 des Bindungsgehäuses 11 derart angeordnet, daß er
relativ zu den Kippachsen 16 in vertikaler Richtung inner
halb eines solchen Bereiches verschoben werden kann, daß
alle vorkommenden unterschiedlichen Stärken der Sohle 22 vom
Sohlenhalter 18 eingespannt werden können. Auch die Zugstange
23 weist innerhalb der Öffnung 44 des Widerlagers 11′ einen
entsprechenden vertikalen Spielraum auf. Auch muß der Kopf 43
innerhalb des Widerlagers 24 einen entsprechenden Bewegungs
spielraum besitzen.
Oben ist der Freiraum 48 durch einen mit dem Bindungsgehäuse
11 fest verbundenen Höhenkippanschlag 31 abgeschlossen, unter
halb dessen sich eine im wesentlichen horizontale Höhenkipp
gegenfläche 32 des Sohlenhalters 18 befindet. Über diese
Höhenkippgegenfläche 32 kann ein auf der Oberseite des Soh
lenhalters 18 angeordneter Schieber 33 geschoben werden, der
mit seiner oberen Fläche eine etwas höher gelegene zweite
Höhenkippgegenfläche 32′ definiert. Wenn die untere Höhenkipp
gegenfläche 32 wirksam werden soll, befindet sich der Schieber
33 in der aus Fig. 1 ersichtlichen Lage, in der er von der
schuhseitigen Fläche des Sohlenhalters 18 nach außen vorsteht,
so daß er von dort in Richtung des Pfeiles in Fig. 1 betätigt
werden kann, um dann in die in Fig. 1 gestrichelt dargestellte
Position zu gelangen, in welcher die obere Höhenkippgegenfläche
32′ die Funktion der zuvor wirksam Höhenkippgegenfläche 32 über
nimmt. Ein oben zwischen dem Höhenkippanschlag 31 und dem Soh
lenhalter 18 auf dem Vorderbacken herausragendes Betätigungs
glied 49, welches unten mit dem Schieber 33 in Eingriff steht,
gestattet es, daß der Skifahrer durch Druck von oben auf das
Betätigungsglied 49 den Schieber 33 aus der in Fig. 1 ge
strichelten Position wieder in die in Fig. 1 in ausgezogenen
Linien dargestellte Position zum Skistiefel 14 hin verschiebt,
in welcher die untere Höhenkippgegenfläche 32 mit dem Höhen
kippanschlag 31 zusammenwirkt.
Unterhalb des vorderen Bereiches der Sohle 22 befindet sich
eine mit einem reibungsarmen Belag 35 versehene Trittplatte 34,
die über unter ihr angeordnete Keilflächen 50, 50′ auf einen
in Skilängsrichtung verschiebbaren Keil 36′ einwirkt, der an
eine dicht über der Skioberfläche befindliche in Skilängs
richtung verschiebbare Druckstange 36′′ auf einen um eine
Querachse 51 verschwenkbaren Winkelhebel 36′′′ einwirkt. Der
im wesentlichen vertikal nach unten verlaufende Arm des Win
kelhebels 36′′′ wird von der Druckstange 36′′ in Skilängsrich
tung beaufschlagt. Der andere, im wesentlichen horizontal ver
laufende Arm des Winkelhebels 36′′′ greift von unten an der
Schwenkwelle 28 an.
Durch Druckausübung auf die Trittplatte 34 in Richtung des
Pfeiles f nach unten wird über die Keilflächen 50, 50′ eine
Schubkraft nach vorn auf die Druckstange 36′′ ausgeübt, welche
den Winkelhebel 36′′′ im Uhrzeigersinn schwenkt, so daß der
Sohlenhalter 18 entlang der Kippflächen 20 nach oben ver
schoben wird.
Die Wirkungsweise des beschriebenen Vorderbackens ist wie
folgt:
Aufgrund der Schrägstellung der Wirkungslinie 19 der Auslöse
feder 12 sowie der Neigung der Schwenkwelle 28 in der Weise,
daß ihr oberes Ende dem Skistiefel 14 näher als bei senkrech
ter Anordnung auf der Oberfläche des Skis 15 liegt, greift die
Zugstange 23 in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise schräg an
der Schwenkwelle 28 an. Die von der Zugstange 23 aufgrund der
Wirkung der Auslösefeder 12 auf die Schwenkwelle 28 in Rich
tung der Wirkungslinie 18 ausgeübte Kraft K wird daher in
eine nach vorn gerichtete horizontale Komponente A, die die
Auslösekraft bestimmt, und in eine vertikal nach unten ge
richtete relativ kleine Komponente N verlegt. Die Größe der
kraftkomponente N im Verhältnis zu der Kraftkomponente A hängt
von dem Winkel α ab, den der untere Ast 16′ der Kippachsen 16
in der Seitenansicht der Fig. 1 mit der Wirkungslinie 19 ein
schließt. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt
dieser Winkel α=75°.
Die vertikal nach unten gerichtete Kraftkomponente N versucht
den Sohlenhalter 18 entlang der Kippflächen 20 (Fig. 2) nach
unten zu ziehen. Zweckmäßigerweise bestehen die Kippflächen
17, 20 aus reibungsarmem Material, so daß die Kraftkomponente N
die Reibung zwischen den Kippflächen 17, 20 überwinden kann.
Ohne eingestellten Skischuh befindet sich also der Sohlenhal
ter 18 in seiner untersten Stellung, die beispielsweise durch
einen unter dem Sohlenhalter angeordneten Anschlag 51′ bestimmt
sein kann.
Wird in die so ausgebildete Bindung ein Skistiefel 14 einge
stellt, so wird der vordere Bereich der Sohle 22 schräg von
oben in den Spalt zwischen dem Niederhalter 21 und der Tritt
platte 34 eingeschoben, wobei der unterhalb des Niederhalters
21 vorhandene Freiraum 52 gewährleistet, daß der Skistiefel
in dieser Weise ohne zu großen Widerstand derart eingeführt
werden kann, daß die Sohle 22 sich unter dem Niederhalter 21
bis zur Anlage an den vorderen Abstützrollen 47 einschieben
läßt. Dabei legen sich die Seitenränder der Sohle 22 an die
seitlichen Abstützrollen 46 an und spreizen die beiden Hälf
ten 18′, 18′′ des Sohlenhalters 18 gerade soweit, daß die Vor
derfläche der Sohle 22 an den vorderen Abstützrollen 47 zur
Anlage kommt.
Anschließend wird dann die nicht dargestellte Ferse des
Skistiefels 14 abwärts gesenkt, worauf die Sohle 22 mit
ihrer Unterseite auf der Trittplatte 34 zur Auflage kommt
und der obere vordere Rand der Sohle 22 den Niederhalter 21
soweit wie erforderlich anhebt, wobei der Sohlenhalter 18
insgesamt entlang der Kippachsen 16 etwas nach oben gleitet.
Sowohl beim Auseinanderspreizen der Hälften 18′, 18′′ des
Sohlenhalters 18 als auch beim geringfügigen Hochgleiten
des Sohlenhalters 18 an den Kippflächen 20 wird die Aus
lösefeder 12 etwas stärker gespannt, wobei der Anzeigefort
satz 25 sich relativ zur Auslösehärteskala 26 etwas in Fig. 1
nach rechts verschiebt. Die etwas erhöhte Auslösehärte wird
somit angezeigt und kann durch entsprechende Verdrehung des
Schraubenkopfes 43 wieder vermindert werden.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung wird also die
Sohle 22 des Skistiefels 14 zwischen dem Niederhalter 21
und der Trittplatte 34 zangenartig eingespannt, wobei die
Zangenkraft von der Kraftkomponente N, die von der Auslöse
feder 12 stammt, geliefert wird.
Die Seitenauslösung kann nun wie bei einem derartigen Kipp
backen üblich durch Schwenken um eine der Kippachsen 16 er
folgen. Die Auslösekraft wird dabei durch die Kraftkompo
nente A bestimmt.
Gerät der Skifahrer in Rücklage, so kann die Sohle 22 über
den Niederhalter 21 den Sohlenhalter 18 nach oben verschie
ben, wobei der Druck von der Sohle 22 auf die Trittplatte 34
aufgehoben wird.
Sobald die Höhenkippgegenfläche 32 den Höhenkippanschlag 31
erreicht, kann der Sohlenhalter 18 um eine am Höhenkippan
schlag 31 vorhandene Querachse nach oben schwenken und den
Skistiefel 14 freigeben.
Wird der Schieber 33 vor Inbetriebnahme der Bindung in Rich
tung des Pfeiles in die gestrichelt dargestellte Position
verschoben, so stößt die Höhenkippgegenfläche schon bei
einer geringeren Vertikalverschiebung des Sohlenhalters 18
oben gegen den Höhenkippanschlag 31, was wegen des nunmehr
vorhandenen größeren Hebelarmes zu einer größeren Höhen
auslösehärte führt.
Bei einer Vorlage des Skifahrers drückt die Schuhsohle 22
in Richtung des Pfeiles f auf die Trittplatte 34 nach unten,
wodurch über die Keilflächen 50, 50′ und den Keil 36′ die
Druckstange 36′′ nach vorn geschoben wird. Dies führt über
den Winkelhebel 36′′′ zu einer Verschiebung des Sohlenhal
ters 18 nach oben entlang der Kippachsen 16 nach oben. Hier
durch verschwindet der Druck des Niederhalters 21 von oben
auf die Sohle 22, so daß auch die dort normalerweise vor
handene Reibung entfällt und nunmehr noch die Reibung zwi
schen der Sohle 22 und dem Belag 35 der Trittplatte 34 vor
handen ist. Dadurch wird eine gleichbleibende oder sogar
erniedrigte Seitenauslösekraft gewährleistet, so daß es
im Falle eines kombinierten Vorwärts-Drehsturzes zu einer
vorzugsweise erleichterten Seitenauslösung der Bindung kommt.
Um auch die Reibung zwischen dem Niederhalter 21 und der
Oberseite der Sohle 22 gering zu halten, ist unterhalb des
Niederhalters 21 ebenfalls ein reibungsmindernder Belag
53 vorzugsweise aus Teflon vorgesehen.
Wenn der Schieber 33 durch die in Fig. 1 gestrichelt dar
gestellte Position verschoben worden ist, steht der Be
tätigungshebel 49 nach oben über das Bindungsgehäuse 11
vor. Er kann jetzt durch Drücken mit dem Finger oder dem
Skistock nach unten wieder in die aus Fig. 1 ersichtliche
Lage verschoben werden, wobei der Schieber 33 in die in
Fig. 1 mit ausgezogenen Linien dargestellte schuhnahe
Lage vorgeschoben wird und die Höhenkippgegenfläche 32
erneut zur Wirkung kommt.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 bezeichnen gleiche
Bezugszahlen entsprechende Teile wie beim vorangehend
beschriebenen Ausführungsbeispiel.
Aufbau und Funktion der Ausführungsform nach Fig. 3 sind
bis auf den Reibungskompensator mit dem Kraftumlenkgetriebe
36′, 36′′, 36′′′ gleich wie bei der Ausführungsform nach den
Fig. 1, 2.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 und 4 ist die Tritt
platte 34′ in einer Führung 54 querverschiebbar auf der
Skioberfläche gelagert. In der Mitte der Trittplatte greift
eine unterhalb einer Deckplatte 55 auf der Oberfläche des
Ski angebrachte Spreizfeder 56 in Skilängsrichtung durch
eine begrenzte Schlitzöffnung 57 in eine untere Ausneh
mung 58 der Trittplatte 34′ ein, die jedoch seitlich durch
Anschläge 59 in der aus Fig. 4 ersichtlichen Weise be
grenzt ist. Da die sicherheitsnadelförmig ausgebildete
Spreizfeder 56 in der aus Fig. 4 ersichtlichen Ruhelage
an den Rändern des Schlitzes 57 und gleichzeitig an den
Seitenanschlägen 59 der Trittplatte 34′ anliegt, befin
det sich die Trittplatte 34′ in einer stabilen Mittel
position. Sie kann jedoch nach beiden Seiten gegen die
relativ geringen Rückstellkräfte der Spreizfeder 56 inner
halb des Bewegungsspielraums der Spreizfeder 56 verschoben
werden.
Der seitliche Verschiebebereich der Trittplatte 34′ ist
so bemessen, daß bei einer Seitenauslösung das Ende des
Verschiebebereiches der Trittplatte 34′ erst dann erreicht
wird, wenn die auf dem Sohlenhalter 18 von der Auslöse
feder 12 ausgeübte Rückstellkraft bereits soweit abge
sunken ist, daß die Summe der verbleibenden Rückstell
kraft und der Reibung zwischen der Schuhsohle 22 und dem
reibungsarmen Belag 35 deutlich geringer ist als die Aus
lösekraft. Auf diese Weise sind die Auswirkungen der Rei
bung zwischen der Sohle 22 und der Trittplatte 34′ im
kritischen Bereich der Seitenauslösung vernachlässigbar
gering.
Erfindungsgemäß ist hinter der Trittplatte 34′ noch eine
Nottrittfläche 39 vorgesehen, deren Oberfläche etwas niedri
ger liegt als die Oberfläche des reibungsarmen Belages 35.
Sollte die Trittplatte 34′ aus ihrer Führung 54 heraus
springen und verlorengehen, so steht dann noch die Not
trittfläche 39 zur Abstützung der Schuhsohle 22 zur Ver
fügung. Die geringfügige Höhendifferenz zwischen dem Be
lag 35 und der Nottrittfläche 39 wird durch die Zangen
wirkung des erfindungsgemäßen Backens problemlos ausge
glichen.
Die Führung 34 besteht zweckmäßigerweise aus Blech, wo
durch ein geringer Reibwert zwischen der aus Kunststoff
bestehenden Trittplatte 34′ und der Führung 54 erzielt
wird. Für den Fall, daß die Trittplatte 34′ in der Füh
rung 54 durch Gefrieren oder Korrosion oder auch durch
mechanische Beschädigung der Führung 54 festklemmt, bleibt
der Widerstand gegen eine Seitenbewegung der Sohle 22 den
noch gering, weil der reibungsarme Belag 35 vorgesehen ist.
Der seitliche Bewegungsbereich der Trittplatte nach einer
Seite beträgt etwa 15 mm. Anschließend wird dann der Wider
stand gegen eine weitere Seitwärtsbewegung der Sohle 22
durch die Reibung zwischen der Sohle 22 und dem Belag 35
bestimmt.
Claims (19)
1. Seitenauslösbarer Backen, insbesondere Vorderbacken einer
Sicherheitsskibindung für die Halterung eines Endes eines
Skistiefels, welche außerdem einen das andere Ende des
Skistiefels haltenden Backen, insbesondere einen Fer
senbacken aufweist, der vorzugsweise auch in Skilängs
richtung über den Skistiefel eine elastische Anschub
kraft auf den seitenauslösbaren Backen ausübt, mit einem
Bindungsgehäuse, in dem eine im wesentlichen in Skilängs
richtung angeordnete Auslösefeder angeordnet ist, die
sich einseitig am Bindungsgehäuse und mit dem anderen
Ende einen zum Skistiefel hin angeordneten, zwei Seiten
schenkel und einen Niederhalter aufweisenden Sohlenhal
ter in Richtung vom Skistiefel weg mit einer eine wesent
liche Komponente in Skilängsrichtung aufweisenden Auslöse
kraft beaufschlagt, und mit beidseits der vertikalen Mit
tellängsebene an der dem Skistiefel zugewandten Seite des
Bindungsgehäuses angeordneten Kippflächen mit im wesent
lichen aufrecht auf der Skioberfläche stehenden, parallel
zueinander verlaufenden, geradlinigen Kippachsen, wobei
an den Kippflächen unter der Einwirkung der Auslösekraft
an der vom Stiefel abgewandten Seite des Sohlenhalters
vorgesehene, komplementäre Kippgegenflächen angreifen,
derart, daß bei übermäßigen seitlichen Kräften am Ski
stiefel der Sohlenhalter gegen die Kraft der Auslösefeder
ausschwenkt und den Skistiefel freigibt, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Auslösefeder (12) eine leicht
schräg nach unten gerichtete Kraft (K) auf den Sohlen
halter (18) ausübt und zwischen der Wirkungslinie (19)
der Auslösefeder (12) und dem unter ihr liegenden Ast
(16′) jeder Kippachse (16) ein um soviel kleiner als
90° ausgebildeter Winkel (α) vorliegt, daß die dadurch
auf den Sohlenhalter (18) nach unten wirkende Kraft
komponente (N) den Sohlenhalter (18) zumindest bei den
während des Skifahrens auftretenden Erschütterungen
nach unten bis zum Andrücken des Niederhalters (21) an
die Oberseite der Sohle (22) des Skistiefels (14) ent
lang der Kippachsen (16) nach unten zu verschieben ver
mag.
2. Backen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Winkel (α) kleiner als 90° durch schräges Abfallen der
Wirkungslinie (19) vom Skistiefel (14) weg nach unten
verwirklicht ist.
3. Backen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Winkel (α) kleiner als 90° durch eine Neigung
der Kippachsen (16) in der Weise, daß ihr oberer Be
reich dem Skistiefel (14) näher als bei senkrechter
Anordnung auf der Skioberfläche liegt, verwirklicht ist.
4. Backen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Winkel kleiner als 90°, 70°bis 80°
und insbesondere etwa 75° beträgt.
5. Backen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auslösefeder eine Druckfeder (12)
ist, die sich an einem zwischen ihr und dem Sohlenhalter
(18) vorgesehenen, gehäusefesten Widerlager (11′) ab
stützt und über eine an ihrem anderen Ende angebrachte
Zugstange (23) auf den Sohlenhalter (18) einwirkt.
6. Backen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zugstange (23) an einer das vom Sohlenhalter (18) abge
wandte Federende aufnehmenden Widerlager (24) befestigt
ist.
7. Backen nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß sich von dem vom Sohlenhalter (18) abgewandten Feder
ende ein Anzeigefortsatz (25) im wesentlichen parallel
zur Wirkungslinie (19) unter ein mit einer Auslösehärte
skala (26) versehenes Fenster (27) am Bindungsgehäuse
(11) erstreckt.
8. Backen nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zugstange (23) aus zwei axial mitein
ander verschraubten Teilen (23′, 23′′) besteht, von denen
einer (23′) drehfest am Sohlenhalter (18), der andere
drehbar am vom Sohlenhalter (18) abgewandten Federende
bzw. dem Widerlager (24) gelagert und von außen zwecks
Drehbetätigung zugänglich ist.
9. Backen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auslösefeder (12) an einer
parallel zu den Kippachsen (16) verlaufenden mittleren
Schwenkwelle (28) in Richtung der Schwenkwelle (28)
unverschiebbar, jedoch relativ zum Sohlenhalter und
um die Achse der Schwenkwelle verschwenkbar angreift.
10. Backen nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zugstange (25) an einer senkrecht zu
ihrer Achse (19) verlaufenden Schrägfläche (29) der
Schwenkwelle (28) angreift.
11. Backen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sohlenhalter (18) symmetrisch
zur vertikalen Mittellängsebene (13) in zwei Hälften
(18′, 18′′) geteilt ist, die jeweils durch die Mittel
längsebene (13) überquerende, vertikal versetzte Vor
sprünge (30′, 30′′) mit der Schwenkwelle (28) drehbar
verbunden sind.
12. Backen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß oberhalb der Wirkungslinie (19) der
Auslösefeder (12) ein Höhenkippanschlag (31) am Bindungs
gehäuse (11) vorgesehen ist, der mit einer Höhenkipp
gegenfläche (32, 32′) am Sohlenhalter (18) derart zu
sammenwirkt, daß beim Auftreten einer bestimmten Verti
kalkraft von der Sohle (22) des Skistiefels (14) auf den
Niederhalter (21) zunächst der Sohlenhalter (18) entlang
der Kippachsen (16) nach oben gleitet, bis die Höhen
kippgegenflächen (32, 32′) an den Höhenkippanschlag (31)
anschlagen, und daß bei weiterer Steigerung der Vertikal
kraft auf einen für den Skifahrer gefährlichen Wert der
Sohlenhalter (18) zur Freigabe des Skistiefels (14) um
den Höhenkippanschlag (32) nach oben klappen kann, d.h.
um eine in Höhe des Höhenkippanschlags (31) liegende
Querachse verschwenkt.
13. Backen nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens zwei in unterschiedlicher Höhe befindliche,
wahlweise unter dem Höhenkippanschlag (31) anzuordnende
Höhenkippgegenflächen (32, 32′) vorgesehen sind.
14. Backen nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
an dem Sohlenhalter (18) eine feste Höhenkippgegenfläche
(32) und eine an einem vorzugsweise horizontal verschieb
baren Schieber (33) vorgesehene zweite Höhenkippgegen
fläche (32′) vorgesehen ist, und daß der Schieber (33)
wahlweise über die erste Höhenkippgegenfläche (32) schieb
bar ist.
15. Backen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß unter der Sohle (22) des Skistiefels
(14) nahe dem Sohlenhalter (18) eine Trittplatte (34, 34′)
vorgesehen ist, die einen reibungsarmen Belag (35) trägt.
16. Backen nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trittplatte (34) vertikal beweglich ist und über ein
Kraftumlenkgetriebe (36′, 36′′, 36′′′) vertikal von unten
auf den Sohlenhalter (18) einwirkt, derart, daß bei Vor
lage des Skifahrers der Sohlenhalter (18) entlang der
Kippachsen (16) so weit nach oben gedrückt wird, daß
der Niederhalter (21) zumindest nicht mehr wesentlich
auf die Oberseite der Sohle (22) des Skistiefels (14)
drückt.
17. Backen nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trittplatte (34′) federnd elastisch seitlich
begrenzt verschiebbar ist, wobei die auf den Sohlen
halter (18) ausgeübte Rückstellkraft bei Auslenkung
bis zum maximalen Verschiebeweg der Trittplatte (34′)
bereits so weit herabgesetzt ist, daß die Summe dieser
Rückstellkraft und der Reibkraft zwischen der Sohle (22)
und der Trittplatte (34′) deutlich geringer als die Aus
lösekraft ist.
18. Backen nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
vor und/oder hinter der Trittplatte (34′) und etwas
nach unten versetzt eine Nottrittfläche (39) aus rei
bungsarmem Material vorgesehen ist.
19. Backen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sohlenhalter (18) zumindest zwei
seitlich der Mittellängsebene (13) befindliche vordere
Abstützstellen (37) und wenigstens zwei die schräg
nach vorn zulaufenden Bereich der Sohle (22) seitlich
schräg von vorn abstützende Abstützstellen (38) aufweist.
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